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Wald- und Naturschutzpolitik: Unterlagen zum Fachgebiet Wald- und Naturschutzpolitik (5. und 6. Semester)

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Educational Material

Wald- und Naturschutzpolitik

Unterlagen zum Fachgebiet Wald- und Naturschutzpolitik (5. und 6. Semester)

Author(s):

Schmithüsen, Franz Josef Publication Date:

2001

Permanent Link:

https://doi.org/10.3929/ethz-a-004315914

Rights / License:

In Copyright - Non-Commercial Use Permitted

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ETH Library

(2)

D e p a r t e m e n t F o r s t w i s s e n s c h a f t e n – E T H Z ü r i c h

U n t e r l a g e n z u m F a c h g e b i e t W a l d - u n d N a t u r s c h u t z p o l i t i k

(5. und 6. Semester)

Wald- und Naturschutzpolitik

Franz Schmithüsen

Gesellschaftliche Regelungsprozesse, politikwissenschaftliche Grundlagen

und Akteure der schweizerischen Wald- und Naturschutzpolitik

fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage Zürich 2001

(3)

Das Fachgebiet Wald- und Naturschutzpolitik wird ab dem 5. Semester angeboten und hat Querbezüge zu anderen von der Professur Forstpolitik und Forstökonomie angebotenen Lehrveranstaltungen, insbesondere zum Wald- und Naturschutzrecht, zur forstlichen Ressourcenökonomie und zur Holzwirtschaftspolitik.

Die vorliegenden Unterlagen verstehen sich als Hilfsmittel für die Studenten bei der Erarbeitung des Vorlesungsstoffes. Die gesellschaftliche Bedeutung von Wald, Natur und Landschaft; politische und sozioökonomische Rahmenbedingungen, private und öffentliche Interessen; Konfliktregelung und Gestaltung von Rahmenbedingungen als zentrale Elemente der Politik sind die Schwerpunkte des ersten Kapitels. Im zweiten Kapitel werden Formen, Inhalte und Prozesse der Politik behandelt. Politikdimen- sionen, politisches System, Akteure, Institutionen, Grundwerte, Policy-Zyklus, Politikinstrumente, Politikprogramme und Vernetzung mit anderen Politikbereichen sind dazu einige Stichworte. Das dritte Kapitel handelt von den Kompetenzvertei- lungen und den Akteuren im politisch-administrativen System des Bundes und der Kantone. Im vierten Kapitel wird auf das Interessenvermittlungssystem eingegangen, insbesondere auf die Verbände der Forst- und Holzwirtschaft sowie auf Natur- schutzorganisationen. Abschliessend wird die Rolle der Medien als Vermittler im politischen System beleuchtet. Die für die Ausarbeitung des Skripts benutzte Literatur wird jeweils im Anschluss an die Kapitel aufgeführt.

Ich danke Herrn Forsting. Georg Iselin, der das dritte Kapitel überarbeitete, und Herrn Forsting. Kaspar Herrmann, der die Profile der Organisationen im vierten Kapitel auf den neuesten Stand gebracht hat.

Im Rahmen der Vorlesungen und Seminare zur Forst- und Naturschutzpolitik entstan- den in den letzten Jahren über 130 Beiträge, die auf der Homepage der Professur Forstpolitik und Forstökonomie (http:\\www.fowi.ethz.ch/ppo) abrufbar sind. Die Bei- träge dienen den Studierenden zur Vertiefung und Veranschaulichung des behandelten Stoffs. Wo es sinnvoll erschien, wird auf diese Beiträge (Homepage www ppo) entsprechend hingewiesen.

Kritik, Hinweise und Anregungen, die bei einer Überarbeitung einbezogen werden können, sind erwünscht.

F. Schmithüsen

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INHALTSÜBERSICHT

1. GESELLSCHAFTLICHE REGELUNGSPROZESSE DER NACHHALTIGEN

WALDNUTZUNG UND DES SCHUTZES VON NATUR UND LANDSCHAFT 1.1 Nachhaltige Entwicklung als Grundlage der Erhaltung und Nutzung

natürlicher Ressourcen... 1

1.2 Waldnutzung und Naturschutz als kulturelle und politische Phänome ... 15

1.3 Gesellschaftliche Interessen an der Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes... 29

1.4 Konfliktregelung als zentraler Bezugspunkt der Forst- und Natur- schutzpolitik ... 47

2. INSTITUTIONELLE FORMEN, INHALTE UND PROZESSE DER POLITIK 2.1 Politikdimensionen, politisches System und politische Akteure... 66

2.2 Institutionen und Grundwerte... 77

2.3 Policy-Zyklus... 85

2.4 Politikinstrumente ... 97

2.5 Politikprogramme... 107

2.6 Entstehung des Waldgesetzes des Bundes von 1993 ... 122

2.7 Entwicklung der Naturschutzpolitik ... 133

3. DAS POLITISCH-ADMINISTRATIVE SYSTEM 3.1 Politische Kompetenzverteilung und Handlungsebenen... 144

3.2 Volk, Parlament und Bundesrat ... 159

3.3 Bundesverwaltung und Bundesgericht ... 171

3.4 Das politisch-administrative System der Kantone... 184

4. DAS INTERESSENVERMITTLUNGSSYSEM 4.1 Generelle Aspekte ... 203

4.2 Vereinigungen und Verbände der Wald- und Holzwirtschaft ... 213

4.3 Natur- und Umweltschutzorganisationen ... 232

4.4 Medien und Kommunikationsprozesse ... 250

(5)

INHALTSVERZEICHNIS

1. GESELLSCHAFTLICHE REGELUNGSPROZESSE DER NACHHALTIGEN WALDNUTZUNG UND DES SCHUTZES VON NATUR UND LANDSCHAFT 1.1 Nachhaltige Entwicklung als Grundlage der Erhaltung und Nutzung

natürlicher Ressourcen

1.1.1 Leitbild der Gegenwart und Projektion für die Zukunft... 1

1.1.2 Nachhaltigkeit als Entwicklungsprinzip ... 2

1.1.3 Der Rio-Entwurf nachhaltiger Entwicklung ... 3

1.1.4 Politische Grundsätze der Rio-Deklaration... 4

1.1.5 Gliederung und Inhalte der Agenda 21... 5

1.1.6 Strategie für eine nachhaltige Entwicklung (1992 - 1997) ... 7

1.1.7 Der Weg zu einer Politik der nachhaltigen Entwicklung (1998 - 2001) ... 9

1.1.8 Handlungsleitende Prinzipien für die nachhaltige Entwicklung ... 11

1.1.9 Ressourcen und Ressourcenschutz... 12

1.1.10 Internationale Verträge zum Naturschutz ... 13

1.1.11 Internationale Erklärungen und Abkommen zum Wald ... 14

1.2 Waldnutzung und Naturschutz als kulturelle und politische Phänome 1.2.1 Gesellschaftliche und kulturelle Bedeutung des Waldes ... 15

1.2.2 Wald als Bestandteil der Landschaft und der Umwelt ... 16

1.2.3 Walderhaltung und Waldbewirtschaftung als Politikbereich ... 17

1.2.4 Spannungsfeld unterschiedlicher Politikbereiche ... 18

1.2.5 Unterschiedliche Handlungsebenen... 19

1.2.6 Situativer und evolutiver Handlungsansatz... 20

1.2.7 Umwelt und Umweltschutz ... 21

1.2.8 Natur und Naturschutz ... 23

1.2.9 Landschaftsveränderungung... 24

1.2.10 Umweltschutz und Naturschutz als Politikbereiche... 26

1.2.11 Verhältnis von Naturschutzpolitik und Forstpolitik ... 28

1.3 Gesellschaftliche Interessen an der Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes 1.3.1 Grundwerte und kulturspezifische Werte... 29

1.3.2 Individuelle und kollektive Bedürfnisse ... 30

1.3.3 Interessen und politisches Handeln... 31

1.3.4 Interessengruppen ... 33

1.3.5 Interessenvielfalt am Beispiel Wald... 34

1.3.6 Materielle und ideelle Interessen... 35

1.3.7 Ressourcennutzung und Umwelterhaltung... 36

1.3.8 Thesen für mehr Natur im Wald (SBN 1989)... 37

1.3.9 Zum Verhältnis von Waldwirtschaft und Naturschutz (SFV 1990) ... 39

1.3.10 Interessenwandel und räumliche Differenzierung... 40

1.3.11 Gegenwärtige und zukünftige Interessen ... 42

1.3.12 Gruppenspezifische Differenzierung ... 44

1.3.13 Interessengefüge an der Waldnutzung ... 46

(6)

1.4 Konfliktregelung als zentraler Bezugspunkt der Forst- und Naturschutz- politik

1.4.1 Konflikte als Auslöser politischer Prozesse ... 47

1.4.2 Dynamik von Konflikten... 48

1.4.3 Typologie von Konflikten ... 49

1.4.4 Umweltkonflikte... 50

1.4.5 Waldspezifische Konflikte ... 51

1.4.6 Konflikte um die Waldfläche... 52

1.4.7 Konflikte um die Waldnutzung... 53

1.4.8 Generelle Ansätze für Konfliktlösungen ... 54

1.4.9 Politische Konfliktregelung ... 55

1.4.10 Forstpolitik als Regelung waldspezifischer Konflikte ... 56

1.4.11 Neue Modelle politischer Konfliktlösung ... 57

1.4.12 Charakteristika von Alternative Dispute Resolutions ... 58

1.4.13 Generelle Formen der Konfliktaustragung... 59

1.4.14 Formen der Konfliktregelung... 60

Literaturverzeichnis... 61

2. INSTITUTIONELLE FORMEN, INHALTE UND PROZESSE DER POLITIK 2.1 Politikdimensionen, politisches System und politische Akteure 2.1.1 Formen, Inhalte und Prozesse ... 66

2.1.2 Polity, Policies und Politics... 67

2.1.3 Politisches System ... 68

2.1.4 Dynamische Verknüpfungen des politischen Systems ... 69

2.1.5 Beziehungen zu anderen Subsystemen ... 71

2.1.6 Politisch-administratives System und Interessenvermittlungssystem ... 72

2.1.7 Politische Akteure ... 73

2.1.8 Politik-Arena ... 75

2.1.9 Policy-Netz ... 76

2.2 Institutionen und Grundwerte 2.2.1 Institutionen... 77

2.2.2 Grundwerte ... 78

2.2.3 Verfassung und Rechtsordnung... 79

2.2.4 Demokratie... 80

2.2.5 Verfassungsstaat ... 81

2.2.6 Rechtsstaat ... 82

2.2.7 Föderalismus ... 83

2.2.8 Sozial- und Leistungsstaat ... 84

2.3 Policy-Zyklus 2.3.1 Phasen des Policy-Zyklus ... 85

2.3.2 Problemwahrnehmung und Problemdefinition... 87

2.3.3 Agenda-Gestaltung ... 88

2.3.4 Politikformulierung ... 89

2.3.5 Politikimplementation ... 90

2.3.6 Politikevaluierung und Politikterminierung ... 91

2.3.7 Phasenmodell politischer Programme... 92

2.3.8 Walderhaltungspolitik des Bundes als Policy-Zyklus ... 94

2.3.9 Policy-Phasen bei der Entstehung des Bundeswaldgesetzes ... 96

(7)

2.4 Politikinstrumente

2.4.1 Begriff der politischen Instrumente... 97

2.4.2 Verhaltens- und Systemsteuerung ... 98

2.4.3 Regulative -, Anreiz- und Informationelle Instrumente... 99

2.4.4 Übersicht über Instrumente im Bundeswaldgesetz... 100

2.4.5 Instrumente im Natur- und Landschaftsschutz ... 101

2.4.6 Adressaten... 103

2.4.7 Adressatenspezifische Instrumentenwahl ... 104

2.4.8 Wertmuster und Akzeptanzbereitschaft ... 105

2.4.9 Unterschiedliche Reaktionsweisen auf die Instrumententypen ... 106

2.5 Politikprogramme 2.5.1 Politikprogramme ... 107

2.5.2 Interventionscharakter staatlicher Programme ... 108

2.5.3 Legalität und Legitimität ... 109

2.5.4 Beziehungen zwischen Programmen und Instrumenten... 110

2.5.5 Interdependenz verschiedener Programme ... 111

2.5.6 Programmverflechtung... 113

2.5.7 Forstpolitische Programme ... 115

2.5.8 Programmelemente Natur- und Landschaftsschutz auf Bundesebene... 117

2.5.9 Natur- und Landschaftsschutz in anderen Gesetzen... 118

2.5.10 Kantonale Natur- und Landschaftschutzkonzepte ... 119

2.6 Entstehung des Waldgesetzes des Bundes von 1993 2.6.1 Problemperzeption und Problemdefinition 1960 – 1979 ... 122

2.6.2 Ereignisse in der Phase der Problemdefinition (1967 - 1979):... 123

2.6.3 Gesamtkonzeption für eine schweizerische Wald- und Holzwirt- schaftspolitik (EDI 1975) ... 124

2.6.4 Ergebnisse der Vernehmlassung zur Gesamtkonzeption ... 125

2.6.5 Agenda-Gestaltung 1979-1985 ... 127

2.6.6 Akteure, Inhalte und Massnahmen... 128

2.6.7 Programmformulierung: Bundesratsentwurf und Botschaft ... 129

2.6.8 Akteure, Inhalte und Massnahmen... 130

2.6.9 Programmformulierung: Parlamentarische Behandlung ... 131

2.6.10 Grundsätzliche Weiterführung von bestehenden Regelungen im Bundeswaldgesetz ... 132

2.7 Entwicklung der Naturschutzpolitik 2.7.1 Überblick ... 133

2.7.2 Daten der Natur- und Landschaftspolitik des Bundes... 134

2.7.3 Entstehung des Verfassungsartikels und des Bundesgesetzes ... 136

2.7.4 Änderungen des Natur und Heimatschutzgesetzes... 138

Literaturverzeichnis... 139

(8)

3. DAS POLITISCH-ADMINISTRATIVE SYSTEM

3.1 Politische Kompetenzverteilung und Handlungsebenen

3.1.1 Der institutionelle Rahmen des Bundesstaates ... 144

3.1.2 Das Politisch-administrative System des Bundes... 145

3.1.3 Verfassungsrechtliche Regelung der Kompetenzbereiche ... 146

3.1.4 Kompetenzaufteilung - Bund - Kantone - Gemeinden ... 147

3.1.5. Aufgabenverteilung im Rahmen der Forstpolitik... 148

3.1.6 Forstpolitische Kompetenzen des Bundes ... 149

3.1.7 Forstpolitische Kompetenzen der Kantone... 150

3.1.8 Kompetenzaufteilung im Natur- und Landschaftsschutz... 151

3.1.9 Das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) des Bundes ... 152

3.1.10 Natur- und landschaftschutzpolitische Kompetenzen des Bundes ... 153

3.1.11 Natur- und landschaftschutzpolitische Kompetenzen der Kantone... 154

3.1.12 Bundesinventare ... 155

3.1.13 Vollzug von Bundesaufgaben durch die Kantone ... 157

3.2 Volk, Parlament und Bundesrat 3.2.1 Volk ... 159

3.2.2 Bedeutung von Referenden und Initiativen... 160

3.2.3 Kompetenzen und Organisation des Parlaments ... 161

3.2.4 Parlamentarische Vorstösse ... 163

3.2.5 Gesetzgebungsverfahren... 165

3.2.6 Kompetenzen des Bundesrates ... 166

3.2.7 Legislaturplanung... 167

3.2.8 Regierungsrichtlinien 1999-2003... 168

3.2.9 Forst- und naturschutzpolitische Aspekte der Legislaturplanung... 169

3.2.10 Budgethoheit, Finanzkontrolle und Bundeshaushalt... 170

3.3 Bundesverwaltung und Bundesgericht 3.3.1 Departemente und Bundeskanzlei ... 171

3.3.2 Übersicht über die Departemente der Bundesverwaltung ... 172

3.3.3 Organisation der Bundesverwaltung ... 174

3.3.4 Verwaltungskompetenzen ... 175

3.3.5 Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation ... 176

3.3.6 Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) ... 177

3.3.7 Eidgenössische Forstdirektion ... 179

3.3.8 Abteilungen Natur und Landschaft ... 181

3.3.9 Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) ... 182

3.3.10 Bundesgericht ... 183

3.4 Das politisch-administrative System der Kantone 3.4.1 Politische Entscheide, Kompetenzen und Mitwirkungsrechte ... 184

3.4.2 Kantonale Verwaltung ... 185

3.4.3 Kompetenzen der kantonalen Forstdienste ... 186

3.4.4 Gliederung der Aufgabenbereiche ... 187

3.4.5 Aufgabenverteilung ... 189

3.4.6 Organisation der kantonalen Forstdienste... 190

3.4.7 Reorganisationen in den kantonalen Forstdiensten... 192

3.4.8 Beispiel: Aufgaben von Departement und Kantonsforstamt im Kanton Wallis ... 194

3.4.9 Beispiel: Aufgaben des Kreisforstamtes im Kanton Wallis ... 195

3.4.10 Die Kantonalen Fachstellen für Natur- und Landschaftsschutz ... 197

3.4.11 Aufgaben einer Kantonalen Fachstelle für Naturschutz... 198

3.4.12 Interkantonale Zusammenarbeit im forstlichen Bereich... 199

3.4.13 Forstdirektorenkonferenz und Kantonsoberförsterkonferenz... 200

3.4.14 Konferenz der Beauftragten für Natur- und Landschaftsschutz... 201

Literaturverzeichnis... 202

(9)

4. DAS INTERESSENVERMITTLUNGSSYSTEM 4.1 Generelle Aspekte

4.1.1 Interessenvermittlung... 203

4.1.2 Parteien ... 205

4.1.3 Verbände und Vereinigungen... 206

4.1.4 Beziehungen zu Mitgliedern und Organisationsumwelt ... 207

4.1.5 Strukturmerkmale von Verbänden... 208

4.1.6 Erklärungsansätze für die Entstehung von Verbänden... 209

4.1.7 "Bewegungen" und nicht-institutionalisierte Gruppen ... 211

4.2 Vereinigungen und Verbände der Wald- und Holzwirtschaft 4.2.1 Wald als Gegenstand von Verbandsinteressen... 213

4.2.2 Interessenvertretung der Waldwirtschaft... 215

4.2.3 Waldwirtschaft Verband Schweiz WVS... 217

4.2.4 Vertretung genereller Interessen an der Walderhaltung... 219

4.2.5 Schweizerischer Forstverein SFV... 220

4.2.6 Arbeitsgemeinschaft für den Wald ... 222

4.2.7 Interessenvertretung der Holzwirtschaft ... 224

4.2.8 Koordinationsgremien und Gemeinschaftswerke ... 226

4.2.9 HWK LIGNUM – Schweizerische Holzwirtschaftskonferenz... 227

4.2.10 Selbsthilfefonds der schweizerischen Wald- und Holzwirtschaft ... 229

4.2.11 CEDOTEC ... 231

4.3 Natur- und Umweltschutzorganisationen 4.3.1 Entstehung und Abgrenzung... 232

4.3.2 Aktivitäten und Bedeutung ... 233

4.3.3 Organisationen mit Beschwerderecht... 235

4.3.4 Pro Natura... 237

4.3.5 Schweizer Vogelschutz (SVS)... 240

4.3.6 World Wildlife Fund WWF Schweiz ... 242

4.3.7 Schweizerische Gesellschaft für Umweltschutz SGU ... 244

4.3.8 Schweizerische Stiftung für Landschaftsschutz und -pflege SL... 246

4.3.9 Greenpeace ... 248

4.4 Medien und Kommunikationsprozesse 4.4.1 Medien im Systemzusammenhang ... 250

4.4.2 Spezifität der Kommunikationsprozesse... 251

4.4.3 Medienaufmerksamkeits-Zyklen... 252

4.4.4 Karrieremuster politischer Themen ... 253

4.4.5 Waldsterben als politisches Karrierethema ... 254

4.4.6 Vorstadium und Initialstadium ... 255

4.4.7 Aufschwung und Umschwung ... 256

4.4.8 Abschwung und Terminalstadium ... 257

4.4.9 Medien und Forstpolitik ... 258

4.4.10 Medien und forstwissenschaftliche Veröffentlichungen ... 259

4.4.11 Informations- und Öffentlichkeitsarbeit... 260

Literaturverzeichnis... 261

(10)

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abb. 1: Nachhaltige Entwicklung... 3

Abb. 2: Wald und Waldwirtschaft im Spannungsfeld unterschiedlicher Politikbereiche ... 18

Abb. 3: Forstpolitik auf unterschiedlichen Ebenen des Gemeinwesens... 19

Abb. 4: Technischer und ökologischer Umweltschutz ... 22

Abb. 5: Typologie von Bedürfnissen... 30

Abb. 6: Werte, Bedürfnisse und Interessen als Grundlage politischen Handelns in der Dynamik der Zeit... 32

Abb. 7: Zentrale Kategorien von Interessengruppen ... 33

Abb. 8: Beispiel eines Strukturschemas zur Charakterisierung der Interessenintensität in Abhängigkeit von der Zeit- bzw. Entwicklungsdimension... 41

Abb. 9 Beispiel eines Strukturschemas zur Charakterisierung der Interessen- intensität in Abhängigkeit von sozialen und räumlichen Gegebenheiten ... 41

Abb. 10: Gesellschaftliche Regulierung der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung des Waldes... 43

Abb. 11: Beispiel eines Strukturschemas zur Charakterisierung der Art und Intensität von Interessen nach Gruppen ... 45

Abb. 12: Beispiel eines Strukturschemas zur Charakterisierung der Beziehungen zwischen verschiedenen Interessengruppen ... 45

Abb. 13: Interessengefüge an der Waldnutzung ... 46

Abb. 14: Allgemeine Konfliktstrategien - Strategieoptionen... 58

Abb. 15: Strukturierungs- und Rationalisierungsebenen sozialer Konflikte ... 59

Abb. 16: Differenzierung einzelner Konfliktformen ... 60

Abb. 17: Dimensionen des Politikbegriffes... 67

Abb. 18: Einfaches Input-Output-Schema... 68

Abb. 19: Modell der dynamischen Verknüpfung eines politischen Systems ... 70

Abb. 20: Gesellschaftliche Subsysteme und wechselseitige Beziehungen... 71

Abb. 21: Wechselseitige Beziehungen zwischen Interessenvermittlungs- und politisch-administrativem System... 72

Abb. 22: Politische Akteure... 74

Abb. 23: Stufen der Entwicklung des modernen Verfassungsstaates ... 81

Abb. 24: Phasen des Policy-Zyklus... 86

Abb. 25: Wirkungszusammenhänge im Implementationsprozess ... 90

Abb. 26: Modell des Policy-Zyklus ... 93

Abb. 27: Früheres Einwirken der Sektoralpolitiken auf den Raum ... 112

Abb. 28: Heutige Politikverflechtung ... 112

Abb. 29: Verflechtungen zwischen verschiedenen Politikprogrammen ... 114

Abb. 30 Programm, Ziele und zugeordnete Massnahmen des eidgenössischen Waldgesetzes (WaG) vom 1.1. 1993... 116

(11)

Abb. 31: Kantonale Natur- und Landschaftsschutzkonzepte ... 119

Abb. 32 Politische Prozesse und Entscheidungen im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes ... 134

Abb. 33: Institutioneller Rahmen eines modernen Bundesstaates ... 144

Abb. 34: Politisch-administratives System des Bundes ... 145

Abb. 35: Forstpolitische Akteure des politisch-administrativen Systems auf den Ebenen des Bundes und der Kantone ... 150

Abb. 36: Wichtige Begriffe in Art. 78 BV ... 153

Abb. 37: Umfang der Inventare und deren Anteil an der Gesamtfläche der Schweiz (4´128´458ha)... 156

Abb. 38: Flächen der Bundesinventare, die durch die Kantone zu unterhalten und zu schützen sind ... 158

Abb. 39: Parlamentarische Vorstösse ... 164

Abb. 40: Organisationsschema der Bundesverwaltung vom 1.1.2001 ... 172

Abb. 41: Die Ämter des UVEK ... 177

Abb. 42: Organigramm des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft... 178

Abb. 43: Organigramm der Eidg. Forstdirektion... 180

Abb. 44: Aufgaben der Verwaltung des Kantons Schwyz nach Departementen... 185

Abb. 45: Beispiel eines Strukturschemas zur Darstellung wichtiger Aufgaben- bereiche und ihrer sich verändernden Bedeutung... 188

Abb. 46: Beispiel eines Strukturschemas zur Darstellung der Aufgabenverteilung nach Handlungsebenen... 189

Abb. 47: Forstorganisation mit vierstufigem Aufbau... 191

Abb. 48: Matrix-Organisation des Luzerner Forstdienstes... 193

Abb. 49: Organigramm des Naturschutzinspektorats des Kantons Bern... 198

Abb. 50: Strukturschema wichtiger Verbände und Vereinigungen als forstpolitische Aktuere ... 214

Abb. 51: Verbände und Vereinigungen der Waldwirtschaft ... 216

Abb. 52: Austauschbeziehungen zwischen den Verbänden der Wald- und Holzwirtschaft und ihrer Organisationsumwelt ... 216

Abb. 53: Grössere Branchenverbände der Holzwirtschaft... 225

Abb. 54: Koordinationsgremien und Gemeinschaftswerke der Wald- und Holzwirtschaft ... 226

Abb. 55: Verzeichnis der nach dem Umweltschutzgesetz (USG) oder dem Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) beschwerdeberechtigten Organisationen ... 236

Abb. 56: Politik und Medien im Systemzusammenhang... 250

Abb. 57: Wechselseitige Überlagerung von kurzen, mittleren und langen politischen Konjunkturen... 252

Abb. 58: Grundschema der Karriere politischer Themen ... 253

(12)

1. GESELLSCHAFTLICHE REGELUNGSPROZESSE DER NACHHALTIGEN WALDNUTZUNG

UND DES SCHUTZES VON NATUR UND LANDSCHAFT

1.1 Nachhaltige Entwicklung als Grundlage der Erhaltung und Nutzung natürlicher Ressourcen

1.1.1 Leitbild der Gegenwart und Projektion für die Zukunft

Die zentrale Formulierung der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (Brundtland-Kommission), die den Begriff im Jahr 1987 weltweit lanciert hat, ist kurz und subtil: „Sustainable development is development that meets the needs of the present without compromising the ability of future generations to meet their own needs.“ Nachhaltig ist Entwicklung dann, wenn sie zukünftigen Generationen die Handlungsfähigkeit nicht versagt, ihre eigenen Bedürfnisse zu erfüllen. Konkretisiert wird diese Aussage durch zwei wesentliche Feststellungen. Prioritär geht es um die Befriedigung von Grundbedürfnissen eines grossen Teils der Weltbevölkerung, der in Armut lebt, wobei verfügbare Technologie und soziale Organisation die entschei- denden Beschränkungen einer umfassenden Bedarfsdeckung sind. Und ferner geht es um eine nachhaltige Entwicklung in allen Regionen, wobei dies gezielte Verän- derungen in Wirtschaft und Gesellschaft, mehr soziale Gerechtigkeit und einen Interessenausgleich zwischen reichen und armen Ländern verlangt.

Der Begriff der nachhaltigen Entwicklung, der im Umfeld des Umweltgipfels von Rio in Jahr 1992 eine weltweite Diskussion ausgelöst hat, ist zu einem Leitbild der Gegenwart und zu einer Projektion für die Zukunft geworden ist. Wirtschaftliche und politische Entscheidungsträger arbeiten an der Klärung und Umsetzung nachhaltiger Konzepte als Grundlage nationaler Entwicklung wie auch der neu zu gestaltenden internationalen Zusammen-arbeit. Der zum Teil unreflektierte Bezug auf diffuse Vorstellungen von nachhaltiger Entwicklung ist allerdings auch mit der Gefahr verbunden, dass der Begriff als Schlagwort und pauschaler Lösungsvorschlag für beliebige Umwelt- und Entwicklungsprobleme an allen Orten verwendet wird. Die weltweit bestehenden sozialen und politischen Interessengegensätze und Spannungen werden hierdurch eher verdeckt als erhellt.

(13)

1.1.2 Nachhaltigkeit als Entwicklungsprinzip

Man kann die Popularität des Konzepts der nachhaltigen Entwicklung im Umfeld und in der Folge von Rio als Ausfluss der Sorge über weltweite Umweltschäden und mögliche nachteilige Klimaveränderungen verstehen. Der Nachhaltigkeitsgedanke ist dann in erster Linie auf unmittelbare Schadenverhütung, Beseitigung schon eingetretener Schadwirkungen mit technologischen Mitteln und auf unmittelbare Korrektur umweltschädlichen Verhaltens gerichtet. Man kann darin auch den Anfang eines umfassenden Prozesses sehen, der dazu führt, dass Nachhaltigkeit, Vorsorge und pfleglicher Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen, viel stärker als es bisher der Fall ist, zu einem Grundelement des Handelns und damit zu einem unserer Kultur eigenen Wert werden. In einer solchen Optik ist es notwendig, die Trennung von Produktion und Konsum auf der einen Seite und die Verantwortung für ihre Wirkungen und Folgen auf der anderen Seite, die mit dem Beginn der industriellen Entwicklung eingesetzt hat, zu überwinden.

Massstab für Entwicklung ist bisher im wesentlichen die Maximierung gegenwärtigen Nutzens, d.h. die Wohlfahrtsvermehrung eines Teils der heutigen Weltbevölkerung:

Werden zukünftige Nutzen bzw. Belastungen überhaupt berücksichtigt, so werden sie häufig in ökonomischen Kalkülen auf die Gegenwart verkürzt mit dem Hinweis auf die Unsicherheit der Beurteilungsmöglichkeiten und unter der Annahme, dass die nächsten Generationen über andere Optionen verfügen werden. Der grundlegende Gedanke der Nachhaltigkeit stellt Überlegungen zur Maximierung heutiger Nutzen an sich nicht in Frage. Er liefert aber eine weitere Dimension zur Beurteilung von Entwicklung, indem er voraussetzt, dass Ressourcenverbrauch und Umweltbelastung einerseits und Freiräume und Optionen heutiger und zukünftiger Handlungsmöglichkeiten andererseits in die Beurteilung von Nutzen und sozialer Gerechtigkeit konsequent miteinbezogen werden.

Die Feststellungen der Brundtland-Kommission sind fundamental, da sie die Prinzipien der Vorsorge, der Gerechtigkeit und des Ausgleichs als Voraussetzung einer globalen wie auch jeder konkreten nachhaltigen Entwicklung hervorheben. Sie sind wegweisend, weil das Prinzip nachhaltigen Denkens und Handelns zum Bezugspunkt bei der Beurteilung von Entwicklung wird.

Zur Nachhaltigen Entwicklung sind auf der Homepage der Professur (www ppo) diverse Beiträge von Studierenden abrufbar:

• Zauberwort Nachhaltigkeit, Christoph Rheinberger, FNP I WS 99/00

• Nachhaltiges Wachstum, Laurence von Fellenberg, FNP I WS 99/00

In der thematischen Übersicht ist unter dem Stichwort: Gesellschaftliche Regelungs- prozesse der nachhaltigen Waldnutzung und des Schutzes von Natur und Landschaft ein Überblick über alle vergügbaren Dokumente einsehbar.

(14)

1.1.3 Der Rio-Entwurf nachhaltiger Entwicklung Abb. 1: Nachhaltige Entwicklung

Biodiversitätskonvention Klimarahmenkonvention Walderklärung

Agenda 21: Beginn globaler Partnerschaft für ökonomisch machbare, sozial gerechte, ökologisch gesunde, d.h. nachhaltige Entwicklung

Sektor 1 Soziale und ökonomische Dimension

Sektor 2 Ressourcen für Entwicklung

Sektor 3 Stärkung der Rolle wichtiger Gruppen

Sektor 4 Möglichkeiten der Umsetzung

Rio Deklaration: Grundgedanken in Einleitung, Prinzip 25, 27 ökologische

Dimension von NE Prinzipien:

2, 4, 11, 13, 14, 15, 17, 18, 19, 24, 26

soziale

Dimension von NE Prinzipien:

1, 3, 5, 10, 20, 21, 22, 23

wirtschaftliche Dimension von NE Prinzipien:

6, 7, 8, 9, 12, 16

UN-Konferenz über menschliche Umwelt Stockholm 1972

UN-Entwicklungsstrategien:

Steigerung des BSP 61-50: 5%

71-80: 6%

UN-Erklärung der Menschenrechte 1948 UNO 1945

Mensch im Zentrum

Quelle: Burger und Happel 1997

Die Rio-Konferenz von 1992 wird im folgenden Beitrag auf www ppo behandelt:

• Conference des Nations Unies sur l’Environnement et le Developpement, CNUED Rio 1992, von Yves Kazemi, FNP II SS 2001

(15)

1.1.4 Politische Grundsätze der Rio-Deklaration 1. Mensch im Zentrum nachhaltiger Entwicklung (N.E.)

2. Souverenität und Verantwortlichkeit der Ressourcennutzung 3. Recht auf Entwicklung für derzeitige und künftige Generationen 4. Umweltschutz integraler Bestandteil von Entwicklungsprozessen 5. Armutsbesetitigung unabdingbare Voraussetzung von N.E.

6. Priorität für EL; internationale Massnahmen im Interesse aller Länder 7. Globale Partnerschaft; besondere Verantwortung entwickelter Länder

8. Beseitigung nicht nachhaltiger Produktions- und Konsummuster; Bevölkerungspolitik 9. Stärkung lokaler Kompetenzen durch Technologieaustausch und -transfer

10. Volle Information und Bürgerbeteiligung bei Umweltentscheidungen

11. Umweltgesetzgebung umgesetzt mit Blick auf spez. Umwelt- und Entwicklungs- situation

12. Offenes internationales Wirtschaftssystem; keine einseitige, diskriminierende Handelspolitik

13. Nationales und internationales Recht für Haftung und Entschädigung für Umwelt- schäden

14. Verhinderung von Transfer umwelt- oder gesundheitsschädigender Aktionen und Substanzen

15. Umweltschutz nach dem Grundsatz der Vorsorge 16. Internalisierung von Umweltkosten; Verursacherprinzip 17. Umweltverträglichkeitsprüfung als nationales Instrument

18. Pflicht zur Bekanntgabe von Natur- und Umweltkatastrophen; internationale Hilfe 19. Grenzüberschreitende Umweltwirkungen: frühzeitige Information und Beratung

mit Betroffenen

20. Frauenbeteiligung an Umweltmanagement und Entwicklung 21. Mobilisierung der Jugend für globale Partnerschaft für N.E.

22. Anerkennung von Identität, Kultur, Interessen indigener Völkter, Beteiligung an N.E.

23. Schutz von Umwelt und natürlichen Ressourcen von Unterdrückten, Beherrschten, Besetzten

24. Respektierung internationaler Umweltschutzgesetze bei bewaffneten Konflikten 25. Friede, Entwicklung, Umweltschutz bedingen sich gegenseitig, sind unteilbar 26. Staaten lösen Umweltkonflikte friedlich und gemäss Charta der VN

27. Vertrauensvolle und partnerschaftliche Umsetzung der Erklärung

(16)

1.1.5 Gliederung und Inhalte der Agenda 21

1. Präambel:

• Die Agenda 21 spricht Armut, Hunger, Krankheit, Analphabetentum und Umwelt- zerstörung an;

• will die Welt für die Herausforderungen des nächsten Jahrhunderts vorbereiten;

• stellt „Beginn einer globalen Partnerschaft dar für eine ökonomisch machbare, sozial gerechte, ökologisch gesunde Entwicklung nicht nur für die Gegenwart, sondern auch in die Zukunft; mit anderen Worten, nachhaltige Entwicklung

Sektion 1: soziale und ökonomische Dimensionen 2. Internationale Kooperation

3. Der Kampf gegen die Armut 4. Produktion und Konsum 5. Bevölkerungsentwicklung 6. Menschliche Gesundheit 7. Menschliche Siedlungen 8. Umwelt und Entwicklung

Sektion 2: Ressourcen für Entwicklung 9. Die Atmosphäre

10. Land-Ressourcen 11. Entwaldung

12. Desertifikation und Dürre 13. Berge

14. Landwirtschaft und ländliche Entwicklung 15. Biologische Vielfalt

16. Biotechnologie

17. Ozeane, Seen, Küsten 18. Süsswasser-Ressourcen 19. Toxische Chemikalien 20. Gefährliche Abfälle 21. Müll und Abwasser 22. Radioaktive Abfälle

(17)

Sektion 3: Stärkung der Rolle wichtiger Gruppen 23. Präambel

24. Die Bedeutung von Frauen für Nachhaltige Entwicklung 25. Kinder und Jugendliche

26. Indigene Bevölkerung

27. Nichtregierungsorganisationen 28. Lokale Autoritäten

29. Arbeiter und ihre Gewerkschaften 30. Wirtschaft und Industrie

31. Die Wissenschaftliche und Technologische Gemeinschaft 32. Bauern und Regierungspolitik

Sektion 4: Möglichkeiten der Umsetzung 33. Finanzielle Mittel und Mechanismen 34. Technologietransfer

35. Wissenschaftliche Unterstützung Nachhaltiger Entwicklung 36. Erziehung

37. Nationale Mechanismen und Internationale Kooperation 38. Internationale Institutionen

39. Internationale rechtliche Instrumente und Mechanismen 40. Information für Entscheidungen

Die Umsetzung der Agenda 21 wird in der Schweiz mit einem Programm des Bundes zur Förderung von lokalen Agenda 21-Prozessen gefördert. Weitere Informationen zu lokalen Agenden liefern die folgenden Berichte auf www ppo:

Lokale Agenda 21, Christoph Märki, FNP II SS 01

Gestaltungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene - Lokale Agenda 21; Corine Mauch, FNP III WS 99

(18)

1.1.6 Strategie für eine nachhaltige Entwicklung (1992 - 1997)

Grundlagenberichte

März 1993 Interdepartementaler Ausschuss Rio (IDARio) - 20 Direktoren von Bundesstellen als Mitglieder

Auftrag: Bestandesaufnahme über die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz

Feb. 1996 Der Bundesrat nimmt Kenntnis vom Bericht des IDARio:

„Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz“

Anfang 1997 Der „Conseil du développement durable“ stellt den Bericht:

„Nachhaltige Entwicklung, Aktionsplan für die Schweiz“ vor.

Feb. 1997 Der überarbeitete Bericht des IDARio erscheint:

„Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz, Stand der Realisierung“

Die Strategie als Absichtserklärung des Bundesrates

Auf der Basis des Aktionsplanes und Stellungnahmen des IDARio entstand die Strategie zur nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz. Sie wurde im April 1997 durch den Bundesrat gutgeheissen und baut auf acht Aktionsfeldern auf. Der Bundesrat erhofft sich mit der Strategie eine breitere Diskussion der nachhaltigen Entwicklung im Parlament und eine vermehrte Integration in die schweizerische Politik.

Es handelt sich hierbei um eine Absichtserklärung des Bundesrates, die als eine Art Wegweiser für weitere politische Entscheide dienen soll.

Massnahmen der Strategie

Aktionsfeld Internationales Engagement:

Die Schweiz stellt sich der globalen Herausforderung. Sie verstärkt ihr internationales Engagement und orientiert ihre Aussenbeziehungen vermehrt auf die Erfordernisse der nachhaltigen Entwicklung.

Massnahme 1: Schaffung eines gemeinsamen Grundverständnisses für die inter- nationale Politik der nachhaltigen Entwicklung

Aktionsfeld Energie:

Die Schweiz stabilisiert den Verbrauch (Basis 1990) fossiler Energieträger bis zum Jahr 2000 und reduziert ihn bis zum Jahr 2010 um 10 Prozent (gemessen an den CO2-Emissionen). Vorschläge für weitergehende Reduktionen werden Anfang des nächsten Jahrhunderts formuliert werden.

Massnahme 2: Weiterführung und Verstärkung der Ansätze im Energiebereich

(19)

Aktionsfeld Wirtschaft:

Der Bund bewirkt mit geeigneten Rahmenbedingungen, dass die Wirtschaft die ex- ternen Kosten im ökologischen und sozialen Bereich vermehrt berücksichtigt.

Massnahme 3: Verstärkung der Einkaufsrichtlinien

Massnahme 4: Erweiterung der Wirtschafts- und Konjunkturförderprogramme Aktionsfeld Konsumverhalten:

Die Schweiz fördert mit einer national und international verbesserten Produkteinfor- mation ein Konsumverhalten im Sinne der nachhaltigen Entwicklung.

Massnahme 5: Förderung der Transparenz, Internalisierung und Harmonisierung auf internationaler Ebene

Massnahme 6: Anerkennung und Förderung von Labels Aktionsfeld Sicherheitspolitik:

Die Schweiz ist sich bewusst, dass neben den Gefahren machtpolitischer Einwirkun- gen Gefahren im wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Bereich die Sicherheit des Landes je länger je mehr in Frage stellen können. Sie wird die Grundlagen ihrer Sicherheitspolitik zu gegebener Zeit überprüfen.

Massnahme 7: Darstellung der Zusammenhänge zwischen nachhaltiger Entwick- lung und allgemeiner Existenzsicherung

Aktionsfeld Ökologische Steuerreform:

Der Bund besteuert einerseits den Verbrauch nicht erneuerbarer Energieträger so-wie die Belastung der Umwelt und entlastet andererseits die Arbeit.

Massnahme 8: Besteuerung der Emergie und Entlastung der Arbeit Aktionsfeld Bundesausgaben:

Der Bund nutzt die Lenkungswirkung seiner Ausgaben für die Förderung der nach- haltigen Entwicklung.

Massnahme 9: Weiterführung des Finanzierungskonzeptes im Verkehrsbereich Massnahme 10: Weiterführung und konsequente Umsetzung der Agrarreform Aktionsfeld Umsetzung und Erfolgskontrolle:

Die Schweiz unterstellt ihre Nachhaltigkeitspolitik in regelmässigen Abständen einer Erfolgskontrolle. Sie setzt einen hochkarätigen, unabhängigen Rat für nachhaltige Ent-wicklung ein.

Massnahme 11: Schaffung eines Rates für nachhaltige Entwicklung

Die Umsetzung des ‚Sustainable Development‘ in der Schweiz in den Jahren 1995 - 1997 diskutieren Raphaela Tinner und Raphael Häner in ihrem Beitrag zur Lehrver- anstaltung FNP I WS 2000/01.

(20)

1.1.7 Der Weg zu einer Politik der nachhaltigen Entwicklung (1998 - 2001) Die vom Bundesrat 1997 verabschiedete Strategie zur Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklung war mit ihren acht Aktionsfeldern noch kein umfassendes Instrument. Sie konzentrierte sich auf konkrete Massnahmen, die Aktivitäten im Rahmen der Legislaturperiode 1995-1999 ergänzten. Über die Umsetzung der in der Strategie von 1997 formulierten Massnahmen veröffentlichte der Bundesrat im Dezember 2000 eine Zwischenbilanz, worin die Fortschritte bei der Energiepolitik (Förderprogramm Energie 2000, Energiegesetz von 1998, CO2-Gesetz von 1999), bei der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs sowie beim Umbau der Landwirtschaft in Richtung vermehrter Nachhaltigkeit hervorgehoben wurden.

Wichtige Entwicklungen in fünf zentralen Bereichen

Im Juli 2001 veröffentlichte der Bundesrat einen Bericht an des Sekretariat der Commission on Sustainable Development mit dem Titel: "10 Jahre nach Rio - Die Schweiz auf dem Weg zu einer Politik der Nachhaltigen Entwicklung".

Darin werden gestützt auf die Forderungen der Agenda 21 die Entwicklungen der Schweizer Politik in den 90er Jahren anhand der folgenden fünf zentralen Bereiche analysiert:

Gesellschaft

Die Debatten der 90er Jahre wurden von drei Schlüsselfragen zum sozialen Zusam- menhalt in der Schweiz geprägt:

a) zunehmende Alterung der Bevölkerung - zu erwartende Probleme bei der Finanzierung der Sozialversicherungen.

b) die Sozialversicherungen basieren auf einem traditionellen Familienmodell, das heutigen sozialen Realitäten (z.B. Einelternfamilie) nicht gerecht wird.

c) die Folgen des wirtschaftlichen und technologischen Wandels bringen eine Tendenz zur Ausgrenzung von Personen, die den neuen Anforderungen nicht gerecht werden können.

Wirtschaft

In den 90er Jahren wurden diverse Anstrengungen zur Wahrung und zum Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz unternommen, So erfolgte in der Schweiz, teilweise mit Anpassungen an Regelungen der EU und der WTO, eine Privatisierung und Deregulierung wichtiger Märkte, die bisher einem staatlichen Monopol unterlagen.

(21)

Umwelt, Raum und Infrastruktur

Mit den "Grundzügen einer Raumordnung Schweiz" wurde 1996 auf dem Hintergrund der Nachhaltigen Entwicklung eine strategische Neuausrichtung der Schweizer Raumordnungspolitik vorgenommen. Im revidierten Umweltschutzgesetz von 1995 wurden neue ökonomische Instrumente eingeführt (Lenkungsabgaben, leistungs- abhängige Schwerverkehrsabgabe). Zudem wurde 1996 das Gewässerschutzgesetz revidiert und 1997 das Landschaftskonzept Schweiz vom Bundesrat als für die Bundesstellen verbindlich erklärt.

In der Verkehrspolitik haben die Bürger und Bürgerinnen eine Reihe von wichtigen Änderungen angenommen. So 1986 die Vorlage zur Bahn2000, 1992 die NEAT (neue Eisenbahn Alpentransversalen), 1994 die Alpenschutzinitiative, 1998 die Vorlage zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs und 2000 im Rahmen der bilateralen Verträge mit der EU das Landverkehrsabkommen, mit dem die Grundlage zur Umsetzung des Verfassungsartikels zum Alpenschutz (Alpenschutzinitiative) geschaffen wurde.

Bei der Waldpolitik war das neue Waldgesetz von 1991 ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit. Neben der Produktionsfunktion wurden ausdrücklich auch andere wichtige Funktionen des Waldes (CO2 Senke, Artenvielfalt, Grundwasser, Mikroklima, erneuerbare Energien, Schutz- und Erholungsfunktion) berücksichtigt.

Internationale Beziehungen

Im "Aussenpolitischen Bericht" von 1993 und im Leitbild Nord-Süd von 1994 sind wichtige Weichenstellungen Richtung einer Politik der Öffnung gemacht worden.

Diese Zielsetzungen wurden im "Aussenpolitischen Bericht" 2000 konkretisiert.

Institutionelle Fragen

Wichtige Schritte waren neben der Verfassungsrevision von 1999 die Bestrebungen im Hinblick auf eine grundlegende Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen den Kantonen sowie die neue Regelung des Zugangs zum höchsten Gericht.

Neue Strategie nach 2002

Für die Zukunft wird der Bundesrat eine umfassende Strategie ausarbeiten, die die Grundsätze nachhaltigen Handelns in allen Politikbereichen vermehrt berücksichtigt.

Grundlage dafür bildet die Bundesverfassung von 1999, in welcher die nachhaltige Entwicklung als eines der Staatsziele verankert wurde. In allen einschlägigen Gesetzen soll auf sie Bezug genommen werden.

(22)

1.1.8 Handlungsleitende Prinzipien für die Nachhaltige Entwicklung (Burger 1997: 7ff)

Vorsorgeprinzip

• zumindest gleiche Möglichkeiten für zukünftige Generationen

• Ressourcensicherung für die Zukunft

Effizienzprinzip

• Ressourcennutzung nach dem ökonomischen Prinzip

• Investitionen zur Erhöhung der Nutzungseffizienz

• Einsparungen und Nutzungsverzicht

Suffizienzprinzip

• Verzicht auf verschwenderischen Ressourcenverbrauch

• Bindung des Anspruchsniveau an Wertvorstellungen

Partnerschaftsprinzip

• Vorstellung von Teilhabe und Teilnahme an einem Ganzen

• Wissen übereinander und Kommunikation miteinander

• längerfristige Vereinbarungen über gemeinsame Erwartungen

• gemeinsame Institutionen zur Lösung von Problemen

Konsistenzprinzip

• Vereinbarkeit bzw. Widerspruchsfreiheit zwischen Teilsystemen

• Verringerung horizontaler Inkonsistenzen (Sektoren)

• Verringerung vertikaler Inkonsistenzen (Subsidiarität)

• Verringerung zeitlicher Inkonsistenzen (bisherige und zukünftige Entwicklung)

(23)

1.1.9 Ressourcen und Ressourcenschutz (Burger 1997: 10)

Ressourcen der Umwelt

Rohstoffe, Luft, Wasser, Boden, Vegetation, Fauna

Ressourcen der Wirtschaft

Sachkapital, physische Infrastruktur, Technologie

Ressourcen der Gesellschaft

• Humankapital

(Menschen mit ihrer Ausbildung und Gesundheit)

• Sozialvermögen

(Regelungen und Einrichtungen der Interaktion)

Grundlage des Schutzes und der Erhaltung der Ressourcen

Regenerationsregel

die Abbaurate erneuerbarer Ressourcen soll deren Regenerationspotential nicht überschreiten

Substitutionsregel

bei der Nutzung nicht erneuerbarer Ressourcen ist eine möglichst hohe Recyclingrate zu gewährleisten

Regel der Belastungsintensität

die mit der Nutzung verbundenen Emmissionen dürfen die Belastungsgrenze der betroffenen Ressource nicht überschreiten

Regel der vorbeugenden Gefahrenabwehr

"wenn Gefahren für ernste oder irreversible Schäden bestehen, darf der Mangel völliger wissenschaftlicher Gewissheit nicht als Grund benutzt werden, kosten- trächtige Massnahmen zur Abwehr von Umweltschäden aufzuschieben"

(Prinzip 15 der Rio-Deklaration)

(24)

1.1.10 Internationale Verträge zum Naturschutz (Biber-Klemm, in: Keller et al. 1997)

Ramsar-Konvention

Schutz der Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebens- raum für Wasser- und Watvögel.

Abgeschlossen in Ramsar (Iran) am 2.2.1971. Inkrafttreten in der Schweiz: 19.5.1976 Übereinkommen über das Kultur- und Naturgut

Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt.

Abgeschlossen in Paris am 23.11.1972. Inkrafttreten in der Schweiz: 17.12.1975 CITES-Übereinkommen

Vereinbarung zum internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen.

Abgeschlossen in Washington am 3.3.1973. Inkrafttreten in der Schweiz: 1.7.1975 Bonner Konvention

Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten.

Abgeschlossen in Bonn am 23.6.1979. Inkrafttreten in der Schweiz: 1.7.1995 Berner Konvention

Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume.

Abgeschlossen in Bern am 19.9.1979. Inkrafttreten in der Schweiz: 1.6.1982 Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Verpflichtung, das Konzept der nachhaltigen Nutzung umzusetzen.

Abgeschlossen in Rio am 5.6.1992. Inkrafttreten in der Schweiz: 19.2.1993

Beiträge auf www ppo: Bericht der Schweiz zum Übereinkommen über die biolo- gische Vielfalt von Hans Bärtschi - FNP I / WS 1999/2000

Bericht der Schweiz zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt von Urs Walser - FNP II / SS 1999

Alpenkonvention

Übereinkommen zum Schutz der Alpen.

Abgeschlossen in Salzburg am 7.11.1991. Inkrafttreten in der Schweiz: 28. 4.1999 Beiträge auf www ppo: Die Entstehung der Alpenkonvention von Lukas Dürr, FNP II / SS 2000

Sozio-ökonomische Aspekte der Entwicklung im Alpenraum, Peter Rinderknecht, FNP II / SS 2000

(25)

1.1.11 Internationale Erklärungen und Abkommen zum Wald (Schmithüsen / Ponce 1996)

Instruments Adopted by the United Nations Conference on Environment and Development, UNCED, in 1992

- Rio Declaration on Environment and Development

- The Forest Principles

- Agenda 21, Chapter 11: Combating Deforestation

- Framework Convention on Climate Change - Convention on Biological Diversity

- Convention to Combat Desertification

Instruments Adopted Prior to UNCED 1992

- Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, CITES, 1973

-Convention on Wetlands of International Importance, Especially as Waterfowl Habitat, Ramsar Convention, 1971/1982/1987

- Convention for the Protection of the World Cultural and Natural Heritage, UNESCO, 1972

- Convention Concerning Indigenous and Tribal Peoples in Independent Countries, ILO, 1989

- International Tropical Timber Agreement, 1983/1994

Beitrag zur Konferenz von Rio 1992 auf www ppo:

• Conference des Nations Unies sur l’Environnement et le Developpement, CNUED Rio 1992, von Yves Kazemi, FNP II SS 2001

(26)

1.2 Waldnutzung und Naturschutz als kulturelle und politische Phänome

1.2.1 Gesellschaftliche und kulturelle Bedeutung des Waldes

Wälder sind ein wichtiger Bestandteil der menschlichen Umwelt und können als erneuerbare natürliche Ressourcen genutzt werden. Ihre nachhaltige Bewirtschaftung ermöglicht die Produktion von Gütern und die Erbringung von Dienstleistungen. In vielen Gebieten sind mit der Existenz von Bäumen und Wäldern kulturelle und reli- giöse Vorstellungen und Werte verknüpft.

Kulturelle Voraussetzungen der Walderhaltung und Waldnutzung

Walderhaltung und Waldnutzung sind gesellschaftliche Sachverhalte, die nur im Rahmen einer bestimmten Kultur verstanden und beurteilt werden können. Hierbei sind naturräumliche Gegebenheiten, ökosystemare Zusammenhänge, wirtschaftliche Voraussetzungen und technologische Möglichkeiten zu berücksichtigen. Die Verwirk- lichung bestimmter Optionen und die Rahmenbedingungen für die Erhaltung und Nutzung des Waldes werden durch physisch-materielle, sozioökonomische und spirituelle Aspekte der kulturellen Entwicklung bestimmt.

Physische und materielle Aspekte sind die Existenz und Dynamik von Wäldern, ihre Vielfalt an Pflanzen und Tieren, die Differenzierung der Lebensgemeinschaften sowie ihre Fähigkeit der Erneuerung und Selbstregulierung. Sozioökonomische Aspekte sind die Werte und Bedürfnisse einer Gesellschaft, die vorherrschenden und potentiellen Nutzungsmöglichkeiten, der Wandel technologischer Möglichkeiten sowie die Regelung der Verfügungsgewalt über den Wald und seine Nutzung. Spirituelle Aspekte manifestieren sich in Mythen, Religion und persönlichen Überzeugungen. Sie zeigen die Bedeutung von Bäumen und Wald in der Vorstellung, die Menschen von der Welt und von sich selbst haben.

Mit der Umgestaltung der natürlichen Umwelt durch den Menschen verändert sich die individuelle und kollektive Wahrnehmung. Als Folge finden wir weltweit eine grosse Vielfalt an Vorstellungen über den Wald und seine Nutzungsmöglichkeiten.

(27)

1.2.2 Wald als Bestandteil der Landschaft und der Umwelt

Waldvegetation und Waldökosysteme

Der Wald umfasst sehr unterschiedliche Vegetationsformen und eine Vielfalt komplexer Waldökosysteme, die durch Bäume und mehrjährige Sträucher massgebend geprägt werden.

Ökosysteme sind räumliche Ausschnitte aus der Biosphäre und bestehen aus dem Beziehungsgefüge der Gesamtheit der darin vorkommenden Pflanzen, Tiere und Mi- kroorganismen sowie den abiotischen Standortsfaktoren.

Wald als belebte Natur und Landschaft

Der Wald ist ein wesentlicher Teil der belebten Natur sowie ein gestaltendes Element vieler Landschaften. Hierbei handelt es sich einerseits um natürliche oder zumindest vom Menschen bisher nur wenig beeinflusste Waldökosysteme und um Wälder in grossflächigen Naturlandschaften. Hierzu gehören andererseits vom Menschen mit unterschiedlicher Intensität genutzte Wälder als Bestandteil einer in vielen Fällen über lange Zeiträume entstandenen Kulturlandschaft.

Wald als Umwelt

Der Wald ist ein wesentlicher Teil der Umwelt des Menschen. Unter Umwelt sind hier ganz allgemein die Grundlagen und Voraussetzungen individuellen Lebens und gesellschaftlicher Entwicklung zu verstehen. In einer nicht nur anthropozentrisch geprägten Perspektive wird die Natur als Mitwelt des Menschen verstanden. In diesem Sinn kommt der Existenz, der Vielfalt und der Dynamik des Waldes ein eigenständiger Wert zu.

Politische Relevanz

Die politische Relevanz des Waldes wird durch generelle Entwicklungsprozesse bestimmt. Sie ist im Rahmen eines spezifischen kulturellen Kontextes und in einer evolutionären Perspektive zu beurteilen. Heute ist der Wald als Teil der Landschaft und als vom Menschen gestalteter Raum von beachtlichem öffentlichen Interesse und zahlreiche Akteure befassen sich mit ihm. Die politischen Auseinandersetzungen über die Notwendigkeit, seine Erhaltung und nachhaltige Nutzung auf Dauer zu sichern, finden sowohl auf lokaler und nationaler wie auf internationaler Ebene statt.

(28)

1.2.3 Walderhaltung und Waldbewirtschaftung als Politikbereich

Politikinhalte und Politikbereiche

Ein wesentlicher Aspekt der Politik ist die Gestaltung der sozialen Wirklichkeit durch verbindliche Regelung sowie durch die Förderung von Entwicklungsmöglichkeiten. Im Vordergrund stehen damit inhaltliche Aspekte der Politik. Der Vielfalt an Problemen und Aufgaben entspricht eine Vielfalt von spezifischen Politikinhalten.

In der politikwissenschaftlichen Terminologie werden die inhaltlichen Aspekte eines bestimmten Problembereichs, d.h. die Bündelung bestimmter Politikinhalte, unter der Bezeichnung Politikfeld bzw. "Policy" aggregiert. Die Untersuchung der sich ergeben- den sachlichen und politischen Zusammenhänge wird als "Policy-Analyse"

bezeichnet.

Forstpolitik als Politikbereich

Wald und Forstwirtschaft sind in den meisten Ländern eigenständige Politikinhalte.

Dies ergibt sich aus der Vielfalt der auf den Wald gerichteten gesellschaftlichen Interessen, dem beachtlichen Flächenanteil des Waldes in vielen Landschaften sowie der Komplexität der Waldökosysteme und möglichen Nutzungsformen.

Unter Forstpolitik ist damit der Bereich der Politik zu verstehen, dessen Regelungen sich unmittelbar auf den Wald und die Waldwirtschaft beziehen. Es handelt sich somit um ein nach inhaltlichen Aspekten abgegrenztes Politikfeld. Die Begründung für eine nationale Forstpolitik ergibt sich aus den sehr unterschiedlichen und langfristigen Interessen an der Walderhaltung und den mit seiner Bewirtschaftung verbundenen komplexen Sachzusammenhängen. Wald und Waldwirtschaft sind hierbei in umfassender Weise zu verstehen. Wald ist in vielen Gebieten der Erde ein wichtiger Bestandteil der Umwelt des Menschen und eine bedingt erneuerbare natürliche Ressource von beachtlicher wirtschaftlicher Bedeutung. Waldwirtschaft umfasst sowohl die privaten wie die öffentlichen Interessen an einer nachhaltigen Waldnutzung.

(29)

1.2.4 Spannungsfeld unterschiedlicher Politikbereiche

Neben der Forstpolitik sind viele andere Politikbereiche für die Walderhaltung und die Forstwirtschaft von Bedeutung. Im speziellen gilt dies für die Politikfelder alternativer Bodennutzungen, des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Regional- und Infrastrukturpolitik.

Abb. 2: Wald und Waldwirtschaft im Spannungsfeld unterschiedlicher Politik- bereiche

Staatliche Aufgaben- erfüllung

öffentliche Finanzen

Bildung Kultur

Gesundheit soziale Sicherheit

Raum Landwirt- schaft Umwelt Internationale

Beziehungen Wirtschaft

Energie Verkehr Fremden- wesen Sport

Freizeit andere Politik- bereiche

Wald Forstwirt-

schaft

Natur- und

Landschafts- schutz

(30)

1.2.5 Unterschiedliche Handlungsebenen

Politische Entscheide über den Wald werden auf allen Ebenen des Gemeinwesens und im Kontakt mit vielen Beteiligten oder Interessengruppen getroffen. Dies betrifft die Ebenen des Gesamtstaates, der Gliedstaaten und der Kommunen. Es betrifft ebenso staatliche und nicht-staatliche Organisationen, Vereinigungen und nicht- institutionalisierte Gruppen.

Im Vordergrund bisheriger Analysen standen forstpolitische Prozesse innerhalb des Gesamtstaates und von Gliedstaaten. Weniger beachtet wurde, dass auch auf kommunaler Ebene wichtige forstpolitische Prozesse ablaufen. Eine intensive Beteiligung der Gemeinden und örtlicher Gruppen in Fragen der Waldnutzung gewinnt an Bedeutung. Auf der anderen Seite wirft gerade die Walderhaltung Probleme auf, die z.T. nur auf dem Weg der internationalen Zusammenarbeit sinnvoll zu lösen sind. In zunehmendem Masse entstehen spezielle Institutionen und internationale Verein-barungen auf zwischen- und suprastaatlicher Ebene.

Abb. 3: Forstpolitik auf unterschiedlichen Ebenen des Gemeinwesens

globale intergoverne- mentale Vereinbarungen supranationale und kontinentale Regelungen

Nation / Bundesstaat

Regionen / Gliedstaat Gemeinde / lokale Nutzergruppen

Forstpolitik auf lokaler Ebene insb. Gemeinden und

Gebietsverbände

Forstpolitik auf der Ebene regionaler politischer Einheiten

Forstpolitik auf nationaler Ebene

Forstpolitik im Bereich der zwi- schenstaatlichen Zusammenarbeit und supranationaler Organisationen

Globale Aspekte der Forstpolitik insb. im System der Vereinten Nationen

(31)

1.2.6 Situativer und evolutiver Handlungsansatz

Situativer Handlungsansatz

Die politischen Handlungsmöglichkeiten werden durch naturräumliche Gegebenheiten (naturräumliches Potential), durch soziale und kulturelle Voraussetzungen (sozio- kulturelles Potential) sowie durch wirtschaftliche Rahmenbedingungen (ökonomisches Potential) bestimmt und differenziert. Die unterschiedlich dynamischen Prozesse lassen sich in begrenztem Masse steuern. Dies bedingt eine sorgfältige und massvolle Vorgehensweise und die Kenntnis der effektiv zur Wahl stehenden Handlungsmöglichkeiten.

Evolutiver Handlungsansatz

Alle wald- und naturschutzpolitischen Probleme ergeben sich aus einer konkreten gesellschaftlichen und tatsächlichen Situation. Die Probleme haben eine Vorgeschichte, d.h. strukturelle und kulturelle Faktoren haben zu der gegenwärtigen Konstellation geführt. Einzelne Grössen erweisen sich als massgeblich für das Zustandekommen der aktuellen Konfliktlage. Diese sind nicht als statisch anzusehen, sondern unterliegen einem Wandel und stellen sich in verschiedenen Ländern und Regionen unterschiedlich dar. Die Vielzahl an Wirkungsfaktoren, die veränderbar sind, führt zu einer ebensolchen Vielfalt von Lösungsvorschlägen und Massnahmen.

Politik als Problemlösungsprozess (Ellefson 1992, ergänzt)

• Worin besteht das zu lösende forstpolitische Problem?

• Welcher politische Sachverhalt bzw. Vorstoss hat das Problem verursacht?

• Welche politischen Programme oder Programmalternativen stehen für die Problemlösung zur Verfügung?

• Welches sind die Vor- und Nachteile der vorgeschlagenen politischen Programme oder Massnahmen?

• Von welchen politischen Akteuren ist Unterstützung bzw. Widerstand im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen politischen Lösungen zu erwarten?

• Nach welchen Kriterien sollen die vorgeschlagenen politischen Massnahmen beurteilt werden?

• Beurteilung der möglichen Optionen zur Lösung des anstehenden forstpolitischen Problems und abschliessende Handlungsempfehlungen.

(32)

1.2.7 Umwelt und Umweltschutz

Umweltbegriffe im weiteren Sinn

Umwelt ist ganz allgemein der Ausschnitt der Welt, an dem ein Lebewesen teilhat, den es wahrnimmt und auf den es einwirkt.

• Umwelt als die Gesamtheit der existenzbestimmenden Faktoren

• Faktoren, die die psychischen, gefühlsmässigen, technischen, ökonomischen und sozialen Bedingungen und Beziehungen der Menschen bestimmen.

Umfassende Umschreibungen der Umwelt stützen sich dementsprechend auf soziologische, räumliche und ökologische Begriffselemente.

Soziales Begriffsfeld:

• Umwelt als soziales Umfeld des Individuums, der Familie, der Gruppe und der Gesellschaft

Räumliches Begriffsfeld:

• nähere und weitere Umgebung wie Dorf, Gebäude, Stadtteil, Stadt, Region, Land und Welt

• unterschiedliche Landschaftstypen wie Gebirge, Waldgebiete, Steppengebiete, Kulturlandschaften und Naturlandschaften, Verdichtungsräume

Biologisches und ökologisches Begriffsfeld:

• belebte Umwelt mit Tieren und Pflanzen, ihrer Abhängigkeit von Standorts-faktoren und ihren gegenseitigen Beziehungen in Ökosystemen

• einbezogen ist hierin auch der Mensch sowohl als ein Glied/Teil der belebten Natur und der ökosystemaren Zusammenhänge als auch in seinen Wechselbeziehungen und Einwirkungen auf die Ökosysteme

Umwelt als Lebensraum des Menschen

Das Verständnis der Umwelt als Lebensraum des Menschen ermöglicht es, eine Reihe wichtiger Umweltprobleme wie die Raumnutzung, die Umweltbelastung und den Schutz der Natur sowie die Verfügbarkeit von Ressourcen konkret zu erfassen.

(33)

Umwelt als belebte Natur und Landschaft

• Umwelt als der jeweilige Zustand und die Entwicklungsdynamik der ökosyste- maren Zusammenhänge von Luft, Wasser, Boden, Pflanzen und Tieren

• Umwelt als Landschaft und Landschaftsräume insoweit als ihr Zustand und ihre weitere Entwicklung durch die ökosystemaren Zusammenhänge der biotischen und abiotischen Elemente bestimmt werden

Das Verständnis von Umwelt als natürliche Umwelt und Landschaft ermöglicht es, wichtige Umweltprobleme der Belastung der Biosphäre und der Beeinträchtigung ökologischer Gleichgewichtszusammenhänge zu beurteilen.

Abb. 4: Technischer und ökologischer Umweltschutz

technischer Umweltschutz ←→ ökologischer Umweltschutz Lärmschutz Ortsbildschutz Naturdenkmalschutz Pflanzenschutz

Strahlenschutz Denkmalschutz geologischer Natur- schutz

Schutz von Tierarten

Abfallbewirtschaftung Heimatschutz hydrologischer Natur- schutz

Biotopschutz

Luftreinhaltung Schutz historischer Verkehrswege

Kulturlandschafts- schutz

Ökosystemschutz

Gewässerschutz Schutz geschichtlicher Stätten

Kulturlandschafts- pflege

Naturlandschaftsschutz

Trinkwasserschutz

unbelebte Natur ←→ belebte Natur Quelle: Schmidhauser 1997, S. 283.

(34)

1.2.8 Natur und Naturschutz

Naturerkenntnis (Schäfer, in: Martens/Schnädelbach 1991)

Die Frage nach der Natur ist eng mit der Frage nach dem Menschen verbunden.

Deutlich zeigt sich dieser Zusammenhang bei Begriffen wie Welt, Umwelt, Lebenswelt, welche nicht nur für menschliche und gesellschaftliche Bedingungen, sondern auch für die anderer Lebewesen verwendet werden.

Was Natur ist und was sie für die Menschen bedeutet, beschäftigt die Philosophie, die Naturwissenschaften und die Kultur- und Geisteswissenschaften. Im Zuge einer fortschreitenden disziplinären Ausdifferenzierung haben sich die Vorstellungen von Natur, ihrem Wesen und ihrer Erscheinung gewandelt. Besonders deutlich wird die Vielfalt der Vorstellungen in den gebräuchlichen Entgegensetzungen zu Natur wie etwa Geist, Kultur, Kunst, Technik, Zivilisation. Die modernen Naturauffassungen haben Descartes und Rousseau massgebend geprägt. Ebenso wirken Vorstellungen von Plato und Aristoteles mit den zentralen Begriffen der Physis und des Strukturprinzips der Poiesis weiter.

Merkmale der Auffassungen von Natur sind etwa die Rückführung auf eine oder mehrere, nach Kulturraum verschieden geartete Schöpfer- oder Urheberinstanzen oder die Ausrichtung der Natur auf einen Endzweck oder Endzustand. Ebenso bestehen statische oder dynamische Auffassungen über die Natur, wiederum mit verschiedenen Ausprägungen wie Linearität, Zyklizität, Ordnung oder Chaos.

Pluralität des Verständnisses von Natur- und Landschaftsschutz

Wenn im folgenden von Natur- und Landschaftsschutz oder von Umwelt- und Ressourcennutzungspolitik die Rede ist, so ist die ideengeschichtliche Pluralität, die kulturspezifische Ausprägung des Begriffs Natur wie auch die Pluralität in der Konkretisierung zu beachten.

Vier Betrachtungsweisen des Naturschutzes

Biotopschutz: Schutz wertvoller Biotope bzw. Lebensräume

Artenschutz: Schutz von Pflanzen- und Tierarten bzw. der Biotope, die für das Überleben der Arten wichtig sind.

Geotopschutz: Geomorphologische Prozesse prägen die Landschaft und schaffen die Voraussetzung für das Entstehen neuer Lebensräume.

Landschaftsschutz: Erhaltung vielfältiger Lebensräume als Voraussetzung für die Artenvielfalt und für attraktive, erlebnisreiche Landschaften.

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1.2.9 Landschaftsveränderungung

Verstehen wir Landschaft als räumliches Wirkungsgefüge von Prozessen, so ist der Mensch einer ihrer bestimmenden Faktoren. Seine Vorstellung von sich selbst und dem, was ihn umgibt, verändern die Landschaft. Diese Veränderungen beeinflussen wiederum sein Selbstverständnis und seine Lebensbedingungen. Neben natürlichen Prozessen und Entwicklungen, die zum Teil spektakulär sein können, verändert der Mensch dauernd und weltweit die Landschaft. Die heutigen Landschaftsräume sind Ergebnis wirtschaftlicher und technologischer, also sozialer Prozesse in Vergangenheit und Gegenwart. Naturlandschaften werden hierdurch in unterschiedlichem Mass zu Kulturlandschaften umgestaltet.

Wie und mit welcher Intensität der Mensch in einem Landschaftsraum handelt, wird durch kulturspezifische Werte bestimmt. Diese verändern sich in Abhängigkeit der Erfahrung und dem zeitbedingten Selbstverständnis, der sozialen und politischen Organisation des Zusammenlebens, des Wissens und dem daraus folgenden technologischen Potential sowie der wirtschaftlichen Möglichkeiten. In irgendeiner Form sind die unterschiedlichen Nutzungsformen mit Entnahme und Verbrauch von Ressourcen auch mit Beanspruchung und Belastung der Umwelt verbunden.

Kulturspezifische Nutzungen verändern die naturräumlichen Elemente einer Landschaft und damit ihren Gesamtcharakter in unterschiedlicher Dynamik. Sie beeinflussen die Landschaftsräume zum Teil sehr direkt und in kurzer Zeit, zum anderen indirekt und in einer historisch langfristigen Dimension. Eine Beurteilung der Wirkungen menschlicher Tätigkeit in der Landschaft erfordert die Kenntnis der Werte und Bedürfnisse, die der Vielfalt von Nutzungen zugrundeliegen. Sie sind die Ursache von Landschaftsveränderungen, die aus heutiger Sicht als sinnerfüllt und erhaltenswert oder auch als sinnlos und vielleicht sogar zerstörerisch wahrgenommen werden.

Landschaftsräume sind nicht nur der Ort vielfältiger Nutzungen, sie sind auch Potential zukünftiger Entwicklungen. Wir erhalten dieses Potential, wenn wir Freiräume und Optionen sichern, wir verringern es, wenn wir diese durch die Art und Intensität der heutigen Nutzungen einschränken. In einer solchen Perspektive hat die Landschaft als Beziehungsgefüge zwischen naturgegebenen Bestimmungsfaktoren und menschlichen Entwicklungsmöglichkeiten eine umfassende Bedeutung. Wichtig ist die Erkenntnis, dass die Erhaltung von auf Dauer lebenswerten Landschaften das Offenhalten von Freiräumen und Optionen voraussetzt. Freiräume sind in einem sehr unmittelbaren Verständnis nicht beanspruchte Gebiete aber auch neue Gestaltungs- möglichkeiten. Optionen beziehen sich auf unsere heutigen, sich verändernden

Abbildung

Abb. 2: Wald und Waldwirtschaft im Spannungsfeld unterschiedlicher Politik- Politik-bereiche Staatliche   Aufgaben-erfüllung öffentliche Finanzen Bildung Kultur Gesundheit soziale Sicherheit Raum  Landwirt-schaft Umwelt Internationale BeziehungenWirtschaft
Abb. 5: Typologie von Bedürfnissen
Abb. 6: Werte, Bedürfnisse und Interessen als Grundlage politischen Handelns in der Dynamik der Zeit Politischer Dissens Politischer Konflikt Politischer Konsens Politische Ziele Politische Interessen
Abb. 7: Zentrale Kategorien von Interessengruppen
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