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Landeshauptstadt Hannover Datum

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______________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover - 20.11 - Datum 06.04.2010 Einladung

zur 35. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am Mittwoch, den 14. April 2010 um 15.00 Uhr im Hodlersaal des Rathauses

______________________________________________________________________

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sitzung am 10. Februar 2010 - öffentlicher Teil -

2. Antrag der CDU-Ratsfraktion für Zuzugsprämien für Studenten (Drucks. Nr. 0264/2010) - TOP 3 am 10.03. - 3. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)

- Musterzweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben nach § 52 NStrG (Drucks. Nr. 2708/2009 N1 mit 2 Anlagen) - TOP 8 am 10.03. -

4. Erhöhung der Eintrittspreise und Betriebskostenzuschüsse für die städtischen Schwimmbäder

(Drucks. Nr. 0445/2010 N1 mit 3 Anlagen) - TOP 11 am 10.03. -

4.1. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucksache 0445/2010: Erhöhung der Eintrittspreise und Betriebskostenzuschüsse für die städtischen

Schwimmbäder

(Drucks. Nr. 0572/2010)

5. Baumaßnahmen im Altenzentrum Eichenpark:

Verbesserung des Brandschutzes Sanierung der Balkone und Fassaden

(Drucks. Nr. 0467/2010 mit 6 Anlagen) - bereits übersandt -

6. Pflegezentrum Heinemanhof: Sanierung der Heizungsanlage und Errichtung eines Blockheizkraftwerkes (BHKW)

(Drucks. Nr. 0468/2010 mit 3 Anlagen)

7. Installation von 22 weiteren Blockheizkraftwerken in städtischen Liegenschaften

(Drucks. Nr. 0425/2010 mit 2 Anlagen)

8. Vinnhorst

Stadtumbau West

Festlegung als Stadtumbaugebiet (Drucks. Nr. 0080/2010 mit 1 Anlagen)

9. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Halten von Hunden in

(2)

- 2 -

der Landeshauptstadt Hannover vom 07.12.1998 (Drucks. Nr.0666/2010 mit 4 Anlagen)

10. Bericht des Dezernenten

10.1. Finanzbericht für den Monat März 2010 (Stand 31.03.2010) // Quartalsbericht I/2010

(Informationsdrucks. Nr. /2010 mit 2 Anlagen)

10.2. Vorstellung des Konzepts zur Schulung der Politik zum Thema NKR 10.3. Sonstiges

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

(3)

...

Weil

Oberbürgermeister

(4)

- 1 -

______________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover - 20.11 - Datum 08.07.2010 NIEDERSCHRIFT

über die 35. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am Mittwoch, den 14. April 2010, im Hodlersaal des Rathauses

Beginn 15.00 Uhr

Ende 16.25 Uhr

______________________________________________________________________

Anwesende:

Ratsmitglieder:

Ratsherr Hermann (SPD) Ausschussvorsitzender Ratsherr Bodirsky (Bündnis 90/Die Grünen)

Ratsfrau Barth (CDU)

Ratsherr Borchers (SPD)

Ratsherr Fischer (CDU)

Ratsherr Hexelschneider (FDP) Beigeordnete Kastning (SPD)

Ratsherr Mineur (SPD) in Vertretung für Ratsherrn Hanske

Ratsfrau Pluskota (SPD)

Ratsherr Putzke (Bündnis 90/Die Grünen)

Ratsfrau Seitz (CDU)

Grundmandatsträger:

Ratsherr Höntsch (DIE LINKE.)

Ratsherr List (Hannoversche Linke)

Verwaltung:

Stadtkämmerer Dr. Hansmann (Dez. II)

Frau Roling (20)

Frau Dr. Wehmann (14)

Herr Lange (37)

Herr Börger (68)

Frau Bartels (14.2)

Herr Becker (18.7)

Frau Dr. Mehl (32.2)

Herr Schaefer (52.1)

Herr Schwonnek (57.3)

Herr Schiemann (19.14)

Frau Nestler (61.41)

Herr Suhr (20.3)

Herr Müller (PR/Dez. II)

Frau Herder (14.01) - für das Protokoll zu TOP 12 Frau Allner (20.11) - für die Ausschussbetreuung

(5)

Fraktionsgeschäftsstelle(n):

Herr Metschan (FDP) - nur öff. Teil -

Presse:

Herr Möser (15.3)

Herr Krische (NP)

Herr Schinkel (HAZ)

u. a. (Bild)

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sitzung am 10. Februar 2010 - öffentlicher Teil -

(6)

- 3 -

2. Antrag der CDU-Ratsfraktion für Zuzugsprämien für Studenten (Drucks. Nr. 0264/2010)

3. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)

- Musterzweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben nach § 52 NStrG (Drucks. Nr. 2708/2009 N1 mit 2 Anlagen)

4. Erhöhung der Eintrittspreise und Betriebskostenzuschüsse für die städtischen Schwimmbäder

(Drucks. Nr. 0445/2010 N1 mit 3 Anlagen)

4.1. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucksache 0445/2010: Erhöhung der Eintrittspreise und Betriebskostenzuschüsse für die städtischen

Schwimmbäder

(Drucks. Nr. 0572/2010)

5. Baumaßnahmen im Altenzentrum Eichenpark:

Verbesserung des Brandschutzes Sanierung der Balkone und Fassaden (Drucks. Nr. 0467/2010 mit 6 Anlagen)

6. Pflegezentrum Heinemanhof: Sanierung der Heizungsanlage und Errichtung eines Blockheizkraftwerkes (BHKW)

(Drucks. Nr. 0468/2010 mit 3 Anlagen)

7. Installation von 22 weiteren Blockheizkraftwerken in städtischen Liegenschaften

(Drucks. Nr. 0425/2010 mit 2 Anlagen)

8. Vinnhorst

Stadtumbau West

Festlegung als Stadtumbaugebiet (Drucks. Nr. 0080/2010 mit 1 Anlagen)

9. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Halten von Hunden in der Landeshauptstadt Hannover vom 07.12.1998

(Drucks. Nr. 0666/2010 mit 4 Anlagen) 10. Bericht des Dezernenten

10.1. Finanzbericht für den Monat März 2010 (Stand 31.03.2010) // Quartalsbericht I/2010

(Informationsdrucks. Nr. 0775/2010 mit 2 Anlagen)

10.2. Vorstellung des Konzepts zur Schulung der Politik zum Thema NKR 10.3. Sonstiges (u.a. RE 2009)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sitzung am 10. Februar 2010 (nichtöffentl. Teil)

(7)

12. Bericht des Rechnungsprüfungsamtes

12.1. Bericht über die Prüfung von Auftragsvergaben durch die Zentrale Vergabeprüfstelle im 2. Halbjahr 2009

(Informationsdrucks. Nr. 0664/2010)

Ausschussvorsitzender Ratsherr Hermann eröffnete die 35. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung und stellte die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße und fristgerechte Zustellung der Einladung fest.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann merkte zur vorliegenden Tagesordnung an, dass der 3.

Tagesordnungspunkt heute abzusetzen sei, da er im Vorlauf zur weiteren Beratung in die Fraktionen gezogen worden sei.

Ratsherr Putzke zog Tagesordnungspunkt 9 in die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.

Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sitzung am 10. Februar 2010 - öffentlicher Teil -

(8)

- 5 -

Einstimmig genehmigt

TOP 2.

Antrag der CDU-Ratsfraktion für Zuzugsprämien für Studenten (Drucks. Nr. 0264/2010)

Ratsfrau Barth trug den Antrag der CDU-Fraktion vor und verwies auf eine notwendige Korrektur in der Begründung: Nur 5,5 Tausend Studenten stiegen jährlich im Erstsemester ein. Der Ertrag für die Stadt dürfte sich somit auf max. 1,5 Mio. € belaufen.

Ratsherr Borchers erklärte, das Anliegen der CDU sei durchaus ehrenwert. Jedoch gebe es zum Thema Hauptwohnsitz keine gesicherte Datengrundlage, wie viele Studenten damit bereits in Hannover angemeldet seien.

Ratsherr Putzke ergänzte, seine Fraktion werde den Antrag ebenfalls ablehnen. Einerseits verweise er auf die "Hausmarke" der HMTG; anderseits könne Geld verloren gehen, wenn Zahlungen an Studenten geleistet würden, die sich ohnehin ohne diesen Anreiz hier mit ihrem Hauptwohnsitz anmeldeten.

Nach abschließenden Statements der Ratsfrauen Barth und Seitz, Beigeordneter Kastning und Ratsherrn Hexelschneider argumentierte letzterer, die Kommunen sollten sich nicht gegenseitig im Wettstreit um die Studenten überbieten. Dieses gehe ihm entschieden zu weit.

Antrag zu beschließen:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert die Verwaltung auf, Studenten eine Zuzugsprämie zu zahlen, wenn sie sich in Hannover mit Erstwohnsitz anmelden.

3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 3.

Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)

- Musterzweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben nach § 52 NStrG (Drucks. Nr. 2708/2009 N1 mit 2 Anlagen)

Antrag,

1) Den Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der

Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region

Hannover (aha) anzuweisen, dem aus Anlage 1 der Drucksache, nebst Anlage, hervorgehenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.

2) Den Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der

Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) zu ermächtigen, Einzelzweckvereinbarungen zu

(9)

beschließen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die

Übertragung des Winterdienstes davon ausgenommen wird.

3) Den Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der

Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) zu ermächtigen, die zu übernehmenden

Straßenreinigungssatzungen und Straßenreinigungsverordnungen der jeweiligen Kommunen zu beschließen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Übertragung des Winterdienstes davon ausgenommen wird.

Abgesetzt

TOP 4.

Erhöhung der Eintrittspreise und Betriebskostenzuschüsse für die städtischen Schwimmbäder

(Drucks. Nr. 0445/2010 N1 mit 3 Anlagen)

Ratsherr Höntsch erinnerte an den Vortrag seines Kollegen Ratsherrn Förste im Sport- ausschuss. Einige Gruppen würden durch die Erhöhung besonders benachteiligt;

Menschen mit niedrigem Einkommen, die durch die Betriebskostenzuschüsse betroffenen Vereine, Familien mit Kindern, die finanziell bedingt eben nicht in Urlaub fahren könnten und andere.

Ratsherr Borchers konstatierte, die Erhöhung als Umsetzung eines Bausteins aus dem Haushaltskonsolidierungskonzept VII gehe konform mit der Vorgabe des Bundesverbandes Öffentlicher Bäder. Insofern habe in der Konsequenz aus der Beschlussfassung zu HSK VII die Verwaltung diese Drucksache vorlegen müssen. Dieses sei auf jeden Fall eine

Erhöhung mit Augenmaß. Die Stadt habe selber große Finanzprobleme; trotz

Zuschussbedarfs in Höhe von ca. 3,50 € pro Besucher würden dennoch alle Bäder weiter be trieben. Der Kostendeckungsgrad für die Vereine beliefe sich selbst bei den neuen Preisen lediglich auf 10 %.

Ratsherr List schloss sich der Argumentation von Ratsherrn Höntsch an und sprach sich gegen jegliche Erhöhung und damit soziale Verschlechterung aus.

Ratsherr Hexelschneider sprach sich an dieser Stelle für die Annahme des Änderungsantrages seiner Fraktion aus (s. TOP 4.1) und begründete dieses.

Ratsfrau Seitz erklärte, die CDU habe mit ihrem umfangreichen Haushaltskonsoli-

dierungsantrag ihre anderslautenden Vorstellungen zu diesen öffentlichen Einrichtungen vorgelegt und werde daher die Beschlussvorlage der Verwaltung ablehnen.

Antrag,

zu beschließen,

1. die Eintrittspreise der städtischen Bäder, wie in der Anlage 1 der Drucksache aufgeführt, zum 01.05.2010 festzusetzen,

2. die Tarifordnung wie in Anlage 2 der Drucksache aufgeführt zum 01.05.2010 anzupassen und

3. die Betriebskostenzuschüsse für die Nutzung der städtischen Bäder durch Sportvereine,

(10)

- 7 -

Sportverbände und sonstige Nutzer gemäß Anlage 3 der Drucksache zum 01.01.2011 zu erhöhen.

7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 4.1.

Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucksache 0445/2010: Erhöhung der Eintrittspreise und Betriebskostenzuschüsse für die städtischen Schwimmbäder (Drucks. Nr. 0572/2010)

Antrag zu beschließen:

Die Ziffern 2 und 3 der Tarifordnung in Anlage 2 zur Drucksache Nr. 0445/2010 2. Kindertarife für Kinder von 3 Jahren bis zum vollendeten 15. Lebensjahr

3. Schülertarife für Schüler/innen aller Haupt-, Förder-, Real- und Gesamtschulen und Gymnasien nach Vorlage entsprechender Ausweise

werden wie folgt geändert:

2. Kindertarife für Kinder von 12 Jahren bis zum vollendeten 15. Lebensjahr 3. Schülertarife für Schüler/innen aller Haupt-, Förder-, Real- und Gesamtschulen und Gymnasien ab 12 Jahren nach Vorlage entsprechender Ausweise

1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 5.

Baumaßnahmen im Altenzentrum Eichenpark:

Verbesserung des Brandschutzes Sanierung der Balkone und Fassaden (Drucks. Nr. 0467/2010 mit 6 Anlagen)

Antrag,

1. der Haushaltsunterlage Bau (Entwurf und Kostenberechnung) gem. § 10 GemHVO zu den Baumaßnahmen in Höhe von insgesamt 2.485.000,-- € 2. dem Baubeginn

zuzustimmen.

Finanzierung:

Die Kosten werden im Rahmen der Investitionsfolgekostenregelung refinanziert. Die geplanten Maßnahmen wurden bereits vom Sozialhilfeträger als betriebsnotwendig anerkannt. Die Investitionen sollen durch Kreditaufnahmen finanziert werden

Einstimmig

(11)

TOP 6.

Pflegezentrum Heinemanhof: Sanierung der Heizungsanlage und Errichtung eines Blockheizkraftwerkes (BHKW)

(Drucks. Nr. 0468/2010 mit 3 Anlagen)

Antrag,

1. der Haushaltsunterlage Bau (Entwurf und Kostenberechnung) gem. § 10 GemHVO zur Sanierung der Heizungsanlage einschl. Errichtung eines BHKW‘s im Pflegezentrum Heinemanhof in Höhe von 440.000 € sowie

2. dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.

Finanzierung

Diese Maßnahme ist mit 500.000 € im genehmigten Wirtschaftsplan 2009 veranschlagt.

Eine entsprechende Kreditermächtigung steht zur Verfügung.

Für diese Maßnahme werden Fördermittel vom Bund (BAFA) in Höhe von 15.225 € sowie proKlima in Höhe von 2.000 € zur Verfügung gestellt.

Außerdem sind jährlich Förderungen nach dem Kraft-Wärme-Koppelungs-Gesetz (KWKG) von ca. 17.000 €/a aufgrund der Stromerzeugung, aus dem Verkauf von nicht selbst verbrauchten Strom von ca. 2.500 €/a und eine Rückerstattung der Mineralölsteuer für das BHKW von ca. 6.400 €/a zu erwarten.

Einstimmig

TOP 7.

Installation von 22 weiteren Blockheizkraftwerken in städtischen Liegenschaften (Drucks. Nr. 0425/2010 mit 2 Anlagen)

Ratsfrau Seitz fragte, wie die Verwaltung in Punkt 3 des Antragstextes "nicht wesentlich"

definiere.

Herr Schiemann erläuterte, dass sich während des über Jahre hinziehenden

Installationsverfahrens durchaus Änderungen ergeben könnten. Die Gesamtsumme ändere sich nicht. Jedoch sei es möglich, dass ein neuer Standort gegen einen geplanten

ausgetauscht würde, der sich als unwirtschaftlich heraus kristallisiere.

Ratsherr Hexelschneider sprach sich dagegen aus, mit den Punkten 2 und 3 des

Antragstextes sozusagen Freibriefe für die Verwaltung auszusprechen. Generell stehe die FDP der grundsätzlichen Idee positiv gegenüber und werde Punkt 1 die Zustimmung erteilen. Insofern bitte er um getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte.

Ratsherr List erkundigte sich, ob die alten Heizungen neben den BHKW´s weiter betrieben würden und ob dieses hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit geprüft worden sei.

Ratsherr Borchers fragte, ob das geplante Verfahren bezüglich der Ausschreibung

problematisch sein könnte. Sei diese Drucksache nur eine grundsätzliche Vorlage, der noch mehrere Einzelbeschlüsse in weiteren Drucksachen folgten?

(12)

- 9 -

Herr Schiemann antwortete, die Verwaltung beabsichtige, in der Regel 5 Anlagen

zusammen auszuschreiben. Hiervon sollten insbesondere die mittelständischen Betriebe profitieren. Die BHKW´s würden ca. 10 - 20 % der aufzubringenden Heizleistung

übernehmen.

Ratsfrau Seitz fragte nach, wie die Verwaltung die Wirtschaftlichkeit berechne - für 5 BHKW´s im Paket oder für jedes einzelne.

Aufgrund der folgenden Antwort von Herrn Schiemann vergewisserte Ratsfrau Seitz sich, dass dieser ihr nicht bestätigen könne, dass für jedes BHKW einzeln dessen

Wirtschaftlichkeit festgestellt würde.

Ratsherr Borchers konstatierte, die Bewertung des ausgeschriebenen Gesamtpaketes könnte erst nach der Ausschreibung und im Paket erfolgen.

Herr Schiemann erklärte, ansonsten müsste jedes Objekt einzeln ausgeschrieben werden Ratsherr Putzke verwies auf den Wortbeitrag des Ersten Stadtrates Mönninghoff in der letzten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften.

Ratsfrau Seitz und Ratsherr Fischer kündigten an, die Drucksache eventuell in die Fraktionen zu ziehen.

Beigeordnete Kastning fragte, ob die Ausschreibungsergebnisse zumindest in die Vergabekommission gingen.

Ausschussvorsitzender Ratsherr Hermann hielt nach kurzer Diskussion fest, dass die Drucksache heute hier abgestimmt werde unter der Bedingung, dass die noch offenen Fragen bis zum morgigen Verwaltungsausschuss geklärt würden.

Ratsfrau Seitz erklärte, die CDU werde sich bei der folgenden Abstimmung enthalten.

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Installation und die Instandhaltung von ca. 22 1.

weiteren Blockheizkraftanlagen (im Folgenden kurz BHKW genannt), für die ein wirtschaftlicher Fernwärmeanschluss nicht möglich ist, europaweit in Losen offen als Contracting auszuschreiben.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die BHKW-Anlagen als Bauleistung auszuschreiben, 2.

wenn

a) auf die Contracting-Ausschreibung keine gültigen Angebote eingegangen sind, b) das Contracting teurer ist als der Bau und Instandhaltung in Eigenregie.

Die Verwaltung wird ermächtigt, auch andere, hier nicht aufgeführte Liegenschaften 3.

aufzunehmen oder Liegenschaften herauszunehmen, wenn dies sachlich oder

wirtschaftlich begründet ist und der Gesamtumfang sich dadurch nicht wesentlich ändert.

Da Contracting ein kreditähnliches Rechtsgeschäft darstellt, bedarf es der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht. Insofern steht die Installation von den BHKW durch eine Contracting-Maßnahme unter einem entsprechenden Genehmigungsvorbehalt. Auch wenn die Entscheidung zu Gunsten der Eigenerstellung aus wirtschaftlichen Gründen getroffen werden sollte, gibt es einen generellen Genehmigungsvorbehalt bezogen auf die künftigen

(13)

Wirtschaftspläne bzw. den Haushalt ab 2012.

Punkt 1: 8 : 0 : 3 Punkt 2: 7 : 1 : 3 Punkt 3: 7 : 1 : 3

Die noch offenen Fragen sind bis zur Beratung im VA zu klären.

TOP 8.

Vinnhorst Stadtumbau West Festlegung als Stadtumbaugebiet (Drucks. Nr. 0080/2010 mit 1 Anlagen) Antrag,

1. das in Anlage 1 dargestellte Gebiet als Stadtumbaugebiet entsprechend

§ 171 b Abs. 1 BauGB festzulegen.

2. die förderfähigen Kosten durch Einnahmen und Städtebaufördermittel des Landes zu zwei Drittel zu decken und das restliche Drittel der Ausgaben maximal in Höhe von 633.333,00

€ aus städtischen Mitteln aufzubringen, unter dem Vorbehalt, dass die Gesamt- finanzierung gesichert ist.

Einstimmig

TOP 9.

Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Halten von Hunden in der Landeshauptstadt Hannover vom 07.12.1998

(Drucks. Nr. 0666/2010 mit 4 Anlagen)

Antrag,

die als Anlage 1 der Drucksache beigefügte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Halten von Hunden in der Landeshauptstadt Hannover vom 07.12.1998 zu

beschließen.

Auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

TOP 10.

Bericht des Dezernenten

Stadtkämmerer Dr. Hansmann gab zunächst das Wort an Frau Dr. Mehl weiter, damit diese kurz wunschgemäß über die in der letzten Zeit von der Stadt vorgenommenen

Zirkusüberprüfungen berichten möge.

Ratsherr Putzke erklärte, der Ursprung des Wunsches seiner Fraktion sei gewesen, einen Bericht darüber zu erhalten, ob überhaupt und wenn ja, in welcher Art und Weise exotische

(14)

- 11 -

Tiere von den Zirkusbetreibern gehalten würden. Selbst wenn Zirkusse legal diese Tiere mit sich führten, die nicht im herkömmlichen Sinne als Haustier zu bezeichnen seien, so sei es für seine Fraktion von Bedeutung, lobend herauszustellen und dieses auch zu publizieren, wenn Zirkusse generell auf diese Tiere verzichteten.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann erklärte, dieses plane die Verwaltung nicht.

10.1. Finanzbericht für den Monat März 2010 (Stand 31.03.2010) // Quartalsbericht I/2010

(Informationsdrucks. Nr. 0775/2010 mit 2 Anlagen)

Stadtkämmerer Dr. Hansmann präsentierte den aktuell vorliegenden Finanzbericht und strich insbesondere die gegenwärtig überraschend positive Tendenz bei der Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen hervor.

Weniger erfreulich sei der Bedarf an kurzfristigen Kassenkrediten; dieser werde zum Glück in einem gewissen Maße durch das niedrige Zinsniveau kompensiert.

Gesicherte Aussagen zur weiteren Jahresentwicklung seien zu diesem frühen Zeitpunkt nach Ablauf des 1. Quartals allerdings nicht zu treffen.

Zum Thema Abschluss der Tarifverhandlungen könne er im Moment keinen Zeitpunkt nennen. Erst müsse ein für alle Seiten tragbares Ergebnis vorliegen.

Beigeordnete Kastning argumentierte, das Interesse an einer baldigen Lösung dürfte ihres Erachtens allseits gegeben sein.

10.2. Vorstellung des Konzepts zur Schulung der Politik zum Thema NKR Der Zeitplan und die Inhalte wurden von Stadtkämmerer Dr. Hansmann vorgestellt.

10.3. Sonstiges (u.a. Rechnungsergebnis 2009)

Hierüber seien die Fraktionen mit dem heutigen Datum mittels einer entsprechenden mail informiert worden, führte Stadtkämmerer Dr. Hansmann seinen Bericht fort.

Trotz des bekannten, in Höhe von 125 Mio. allein durch Steuerausfälle bedingten, Einnahmeverlustes liege das Ergebnis lediglich 25 Mio. über dem ursprünglich

veranschlagten Defizit. Daraus resultiere ein im Verhältnis zu den Erwartungen positiveres jahresbezogenes Ergebnis.

Zur Kenntnis genommen

Stadtkämmerer Für die

Niederschrift Im Auftrag

(15)

gez. Roling gez. Allner

Fachbereichsleiterin Finanzen Protokollführerin

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L ...

Ausschussvorsitzender Ratsherr Hermann schloss die 35. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung um 16.25 Uhr.

Stadtkämmerer Für die

Niederschrift Im Auftrag

gez. Roling gez. Allner

Fachbereichsleiterin Finanzen Protokollführerin

(16)

- 1 -

CDU-Ratsfraktion

( Antrag Nr. 0264/2010 )

Eingereicht am 01.02.2010 um 13:20 Uhr.

Ratsversammlung

Antrag der CDU-Ratsfraktion für Zuzugsprämien für Studenten Antrag zu beschließen:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert die Verwaltung auf, Studenten eine Zuzugsprämie zu zahlen, wenn Sie sich in Hannover mit Erstwohnsitz anmelden.

Begründung

Vor dem Hintergrund, dass es in 2011 einen "doppelten Abiturjahrgang" geben wird, wird die Nachfrage nach Studienplätzen an den hannoverschen Universitäten und Hochschulen ansteigen. Die Semesterbeiträge betragen zurzeit zwischen 750,00 € und 800,00 €. Die seit 2006 bestehende "Hausmarke" der HMTG (eine Art Chipcard mit diversen Vergünstigungen und Preisnachlässen) für die rund 33.808 Studenten in Hannover (WS 2008/2009) wird durchschnittlich von 3.000 Studenten pro Jahr in Anspruch genommen.

Die Landeshauptstadt Hannover erhält aus dem Finanzausgleich für jeden neu angemeldeten Hauptwohnsitz zurzeit 686,00 € netto. Mit einem Zuschuss von beispielsweise 400,00 € bei Anmeldung eines Studenten in Hannover und einer Inanspruchnahme durch ca. 12.400 Studenten im Erstsemester zuzüglich der bereits hier eingetragenen Studenten, könnten bei der Stadt mindestens 3.546.400,00 € verbleiben. So wäre nicht nur den Studenten geholfen, sondern auch der Stadt Hannover.

Kerstin Seitz Stellv. Vorsitzende

Hannover / 01.02.2010

(17)

Landeshauptstadt

Beschluss- drucksache

b

1. In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen

2. In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung

3. In den Verwaltungsausschuss 4. In die Ratsversammlung

Nr.

Anzahl der Anlagen Zu TOP

1. Neufassung 2708/2009 N1 2

Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)

- Musterzweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben nach § 52 NStrG Antrag,

1) Den Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der

Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) anzuweisen, dem aus Anlage 1, nebst Anlage, hervorgehenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.

2) Den Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der

Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) zu ermächtigen, Einzelzweckvereinbarungen zu beschließen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die

Übertragung des Winterdienstes davon ausgenommen wird.

3) Den Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der

Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) zu ermächtigen, die zu übernehmenden

Straßenreinigungssatzungen und Straßenreinigungsverordnungen der jeweiligen Kommunen zu beschließen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Übertragung des Winterdienstes davon ausge-

nommen wird.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind in diesem Sachverhalt nicht ersichtlich.

(18)

- 2 - Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Gemäß § 8 der Verbandsordnung des Zweckverbandes beschließt die

Verbandsversammlung über Angelegenheiten, über die nach den Vorschriften der NGO der Rat oder der Verwaltungsausschuss beschließt. Für den Beschluss ist eine Weisung an den Stimmführer in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes erforderlich.

Nach der Zustimmung zu der vorgelegten Musterzweckvereinbarung wird die

Verbandsversammlung des Zweckverbandes Einzelzweckvereinbarungen mit Kommunen der Region Hannover beschließen. Parallel dazu beschließen die politischen Gremien der Kommunen den Abschluss einer entsprechenden Zweckvereinbarung. Diese

Zweckvereinbarung wird durch die Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt werden. Nach dem Beschluss und der Genehmigung erhält der Zweckverband die Satzungshoheit bzgl.

der Straßenreinigungssatzungen und Straßenreinigungsverordnungen. Abweichend von dem Entwurf der Musterzweckvereinbarung ist die Übertragung des

Winterdienstes auch seitens des Zweckverbandes aha und der Kommunen der Region nicht vorgesehen. Grund hierfür ist, dass die Kapazitäten des

Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) für den Winterdienst vollständig in der Stadt Hannover gebunden sind.

Weitere Einzelheiten sind der anliegenden Beschlussvorlage A II B 217/2009 zu entnehmen.

20.2

Hannover / 18.02.2010

(19)

Zweckverband Abfallwirtschaft

Hannover, 02.11.2009

Region Hannover

Die Verbandsgeschäftsführerin 5

Beschlussvorlage Nr.

A II B 217/2009

mit 1 Anlage

Betreff:

Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover;

Musterzweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben nach § 52 NStrG

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung wird ermächtigt, mit den Kommunen in der Region Han- nover Zweckvereinbarungen für die Übertragung von Aufgaben nach § 52 NStrG nach der anliegenden Musterzweckvereinbarung abzuschließen.

Begründung:

Der Zweckverband nimmt nach § 4 Abs. 2 der Verbandsordnung derzeit nur für die Landeshauptstadt Hannover in deren Gebiet die Stadtreinigung im Sinne des § 52 NStrG wahr.

Inzwischen haben mehrere Kommunen in der Region Hannover Interesse an einer möglichen Übertragung der Aufgabe der Straßenreinigung und des Winterdienstes auf den Zweckverband bekundet.

Eine Übertragung dieser Aufgabe wäre im Wege einer delegierenden Zweckverein- barung nach § 2 Abs. 2 Ziff. 1 NKomZG möglich. Nach § 4 Abs. 3 der Verbandsord- nung ist der Zweckverband ermächtigt, Zweckvereinbarungen mit kommunalen Kör- perschaften abzuschließen, die die Übernahme von Aufgaben der kommunalen Kör- perschaften beinhalten.

Beratungsfolge

Beschluss Abstimmung Sitzung TOP

am

lt. Vor- schlag abwei- chend Ja Nein Enthal- tung

Zweckverbandsversammlung

(20)

2

Vor dem Hintergrund der grundsätzlichen rechtlichen Zulässigkeit dieser Aufgaben- übertragung wurde die in der Anlage 1 beigefügte Musterzweckvereinbarung erarbei- tet und der Kommunalaufsichtsbehörde (Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration) zur Genehmigung vorgelegt. Diese Genehmigung wurde in- zwischen erteilt.

Der Zweckverband beabsichtigt folgendes Verfahren durchzuführen:

Nach der Zustimmung der Verbandsversammlung zu der vorgelegten Musterzweck- vereinbarung ist die Verbandsversammlung ermächtigt, auf dieser Grundlage mit den Kommunen Zweckvereinbarungen über die Übertragung von Aufgaben nach § 52 NStrG abzuschließen. Parallel dazu beschließen die politischen Gremien der Kom- munen den Abschluss einer entsprechenden Zweckvereinbarung. Diese Zweckver- einbarung wird der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt und durch die Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt werden.

Nach dem Beschluss und der Genehmigung gehen die Rechte und Pflichten auf den Zweckverband (z.B. Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) über.

(21)

Anlage 1 zur Beschlussvorlage A II B 217/2009

Musterzweckvereinbarung

zwischen der

Stadt xxx und dem

Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover, Karl-Wiechert-Allee 60 c, 30625 Hannover

Präambel

Aufgrund von § 1 Abs. 1 Nr. 3 sowie der §§ 5 und 6 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) wird folgende Zweckvereinbarung zum Zweck der Übernahme der Straßenreinigung und des Winterdienstes im Stadt- gebiet xxx geschlossen.

§ 1

Gegenstand der Vereinbarung

Die Stadt xxx überträgt dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover die Aufgaben und Befugnisse der Straßenreinigung und des Winterdienstes im Stadtge- biet der Stadt xxx im Sinne des § 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes. Dies beinhaltet das Recht zum Erlass von Satzungen und Verordnungen und die Gebüh- renerhebung.

§ 2

Übertragung der Aufgaben und Befugnisse

(1) Der Zweckverband übernimmt die Aufgabe der Straßenreinigung und des Winter- dienstes im Stadtgebiet xxx. Dazu gehören die Tourenplanung, der Versiche- rungsschutz und das Beschwerdemanagement.

(2) Der Zweckverband erhält die Satzungshoheit bzgl. Straßenreinigungssatzungen und Straßenreinigungsverordnungen. Die Satzungen bedürfen vor Beschluss der Verbandsversammlung jeweils der Zustimmung der Stadt xxx.

§ 3

Deckung des Finanzbedarfs

Die Gebührenkalkulation richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Stadt xxx wird zu einer jährlich festzusetzenden Umlage herangezogen, soweit die Ein- nahmen der Straßenreinigungsgebühren bezüglich der Stadt xxx zur Bestreitung der Aufgaben aus dieser Zweckvereinbarung nicht ausreichen.

§ 4

Zusammenarbeit

In den Gebührensatzungen nach § 2 Absatz 2 wird folgende Regelung getroffen: „Die Stadt xxx ist befugt, für die Gebühren die Berechnungsgrundlagen zu ermitteln, die Abfallgebühren zu berechnen, Gebührenbescheide auszufertigen und zu versenden sowie Gebühren entgegen zu nehmen oder ggf. beizutreiben. Die Gebührenbeschei- de ergehen im Namen und im Auftrage des Zweckverbandes. Rechtsbehelfe hierge- gen sind an den Zweckverband zu richten.“

(22)

Anlage 1 zur Beschlussvorlage A II B 217/2009

§ 5

Dauer und Beendigung

(1) Die Zweckvereinbarung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung in Kraft. Die Zweckvereinbarung gilt unbefristet und kann von den Beteiligten mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres frühestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren gekündigt werden. Davon unbe- rührt bleibt das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund.

(2) Im Falle der Kündigung gehen das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Zweckverbandes bezüglich der Straßenreinigung der Stadt xxx auf die Stadt xxx über.

§ 6

Zweckvereinbarungsanpassungen

(1) Bei wesentlichen Änderungen, der dieser Zweckvereinbarung zugrunde liegenden gesetzlichen oder sonstigen Bestimmungen, werden die Beteiligten in Verhand- lungen mit dem Ziel eintreten, die Zweckvereinbarung den veränderten Verhält- nissen anzupassen.

(2) Änderungen der Zweckvereinbarung bedürfen der Genehmigung der Kommunal- aufsichtsbehörde, wenn sich hierdurch der Bestand der Aufgaben wesentlich än- dert.

§ 7

Schriftform und Salvatorische Klausel

Alle die Zweckvereinbarung betreffenden Vereinbarungen zwischen der Stadt xxx und dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover bedürfen der Schriftform.

Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung oder eine künftig in ihm aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Das glei- che gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder un- durchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke eine Regelung zu treffen, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn der Vereinbarung bedacht hätten.

xxx, .2009 Hannover, .2009

____________________________ _______________________________________

Stadt xxx Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover

Bürgermeister: xxx Verbandsgeschäftsführerin: Kornelia Hülter

(23)

Landeshauptstadt

Beschluss- drucksache

b

In den Sportausschuss

In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung

In den Verwaltungsausschuss In die Ratsversammlung

Nr.

Anzahl der Anlagen Zu TOP

1. Neufassung 0445/2010 N1 3

Erhöhung der Eintrittspreise und Betriebskostenzuschüsse für die städtischen Schwimmbäder Antrag,

zu beschließen,

1. die Eintrittspreise der städtischen Bäder, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zum 01.05.2010 festzusetzen,

2. die Tarifordnung wie in Anlage 2 aufgeführt zum 01.05.2010 anzupassen und

3. die Betriebskostenzuschüsse für die Nutzung der städtischen Bäder durch Sportvereine, Sportverbände und sonstige Nutzer gemäß Anlage 3 zum 01.01.2011 zu erhöhen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Auswirkungen der Beschlüsse sind in ihrer Wirkung für Frauen und Männer gleich. Sie beinhalten Vorteile für Familien und Kinder.

(24)

- 2 - Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen: (HMK = Haushaltsmanagementkontierung)

Investitionen in € bei HMK

(Deckungsring)/

Wipl-Position

Verwaltungs- haushalt;

auch Investitions- folgekosten

in € p.a. bei HMK (Deckungsring)/

Wipl-Position

Einnahmen Einnahmen

Finanzierungs- anteile von Dritten

Betriebsein- nahmen

95.600,00 5702.000-5721.000/

111300/152001a sonstige Ein-

nahmen

Finanzeinnah- men von Dritten Einnahmen

insgesamt

0,00 Einnahmen

insgesamt

95.600,00

Ausgaben Ausgaben

Erwerbsaufwand Personal-

ausgaben Hoch-, Tiefbau

bzw. Sanierung

Sachausgaben

Einrichtungs- aufwand

Zuwendungen

Investitionszu- schuss an Dritte

Kalkulatorische Kosten

Ausgaben insgesamt

0,00 Ausgaben

insgesamt

0,00

Finanzierungs- saldo

0,00 Überschuss/

Zuschuss

95.600,00

Begründung des Antrages

I. Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes VII ist am 17.12.2009 unter Punkt E 1 beschlossen worden, die Eintrittspreise um durchschnittlich 10 % unter Berücksichtigung der Kinder- und Familienfreundlichkeit zu erhöhen. Mit dieser Drucksache legt die Verwaltung einen Vorschlag zur Umsetzung dieses Beschlusses vor.

Die Bäder- und Saunaeintrittspreise sind zuletzt zum 01.03.2002 neu festgesetzt worden.

Seitdem sind die Energie- und Betriebskosten erheblich gestiegen. Außerdem wurde die Mehrwertsteuererhöhung bislang nicht an die Besucher/innen weitergegeben. Von daher ist es aus Sicht der Verwaltung nicht nur aus Gründen der Haushaltskonsolidierung

gerechtfertigt, jetzt die Bädereintrittspreise zu erhöhen. Die von der Stadt festgesetzten Bäderpreise gelten sowohl in den von der Stadt selbst betriebenen Bädern (Stadionbad, Vahrenwalder Bad, Nord-Ost-Bad, Stöckener Bad und Lister Bad) als auch entsprechend in den ehemals von der Stadt betriebenen Bädern (Fössebad, Anderter Bad, Kleefelder Bad, Ricklinger Bad und Naturbad Hainholz), die vertraglich an die städtischen Eintrittspreise gebunden sind.

Zu einzelnen Änderungen der Eintrittspreise und der Tarifordnung ist Folgendes anzumerken:

1. Der Bundesverband Öffentlicher Bäder hält einen Tageseintrittspreis von 3,50 € pro Vollzahler als maximale Obergrenze angemessen für den Eintritt in Hallenbäder, die

(25)

keine besondere Ausstattung, wie z.B. Spaßbäder, Thermalbäder etc. haben. An diesem Eintrittspreis hat sich die Verwaltung bei der Umsetzung des o.g. Beschlusses orientiert.

2. Bislang fallen unter den Tarif "Ermäßigte" Kinder, Schüler, Studenten, Personen in der Berufsausbildung, Sozialhilfeempfänger/innen, Arbeitslose etc.. Dieser Tarif soll, um eine kinderfreundlichere Preisgestaltung einzuführen, gesplittet werden. In Zukunft soll es einen gesonderten Tarif für Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres und Schüler/innen der allgemeinbildenden Schulen geben. Alle anderen Personengruppen können weiter zum Tarif "Ermäßigte" die Bäder besuchen. Der Kinder- und Schülertarif soll weit unterdurchschnittlich erhöht werden, der Ermäßigtentarif etwas

überdurchschnittlich, um eine Differenzierung zwischen diesen beiden Tarifen herzustellen.

3. Mit Beschluss zur Drucksache 868/2009 hat der Rat am 11.06.2009 beschlossen, den Hannover-Aktiv-Pass-Tarif für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 17.

Lebensjahres einzuführen. Dieser Beschluss wird nunmehr in die Tarif- und Entgeltordnung integriert.

4. Bislang besteht für Familien nur die Möglichkeit, durch den Kauf von

Halbjahresdauerkarten in den Genuss von besonderen Vergünstigungen beim Besuch der Bäder zu kommen. Um die Tarifordnung familienfreundlicher zu gestalten, wird ein Familientarif für den einmaligen Hallenbadbesuch eingeführt. Außerdem werden auch Halbjahresdauerkarten für Alleinerziehende neu aufgenommen. Derartige Karten werden von vielen Freizeiteinrichtungen bereits angeboten. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Einführung dieser Tarife Familien noch mehr motiviert, die Bäder zu besuchen. Für die Freibäder wurde auf die Einführung einer Familientageskarte verzichtet. Die

Familienhalbjahresdauerkarten gelten auch in den Freibädern bzw. können dort erworben werden.

5. Die hannoverschen Schwimmvereine nutzen zahlreiche Trainingszeiten im Stadionbad, Vahrenwalder Bad und Stöckener Bad. In der Vergangenheit gab es dabei ein großes Konfliktpotenzial zwischen Vereinsmitgliedern und dem Badpersonal wegen der Zugangsberechtigung im Parallelbetrieb. Deshalb hat die Verwaltung im Herbst letzten Jahres in Abstimmung mit dem Kreisschwimmverband Hannover, Fachverband

Tauchsport und der DLRG Kreisverband Hannover-Stadt neue Regeln für den Zugang zu den Bädern für den Trainingsbetrieb aufgestellt. Nicht zuletzt aufgrund der ersten

Erfahrungen mit diesen Regelungen sind die Verbände an die Verwaltung mit der Bitte herangetreten, eine Vereinsdauerkarte für die Wintersaison (01.09. bis 30.04. d.J.) einzuführen. Dadurch soll eine Grauzone bei der Benutzung der Bäder durch

Schwimmvereine vermieden werden. Außerdem hätten die Vereinsmitglieder mit der Dauerkarte die Möglichkeit über die regulären, nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehenden Trainingszeiten hinaus, die Bäder für ein persönliches Training im Rahmen des öffentlichen Badebetriebs zu nutzen.

Die Verwaltung hat den Wunsch der Verbände aufgegriffen und eine Kalkulation für eine Vereinsdauerkarte für die Wintersaison erstellt. Der Verwaltung war dabei wichtig, dass die Kombination Vereinsbeitrag und Dauerkarte für Vereinsmitglieder nicht günstiger ist, als Halbjahresdauerkarten für den öffentlichen Badebetrieb zu erwerben. Daher hat die Verwaltung die Vereinsbeiträge der betr. Schwimmvereine ermittelt und einen Mittelwert der Vereinsbeiträge als Mindestbeitrag festgelegt. Dieser beläuft sich auf 6,50 € (Kinder/

Jugendliche), 11,00 € (Erwachsene), 17,00 € (Familien). Nur Mitglieder der Vereine, die diesen Vereinsmindestbeitrag erheben, haben die Möglichkeit, die Vereinsdauerkarte zu erwerben. Für das Jahr 2010 ist mit den Vereinen eine Übergangsfrist vereinbart, in der auch Mitglieder der Vereine, die nicht erheblich unter den o.g. Beiträgen liegen, die Möglichkeit haben, die Karten zu erwerben. Um ab dem 01.09.2011 die Berechtigung zu

(26)

- 4 -

haben, die Karten zu erwerben, müssten diese Vereine allerdings spätestens zum 01.01.2011 ihre Vereinsbeiträge entsprechend anpassen.

Die Verwaltung erwartet neben einer einheitlichen klaren Regelung der Zugangsberechtigung zu den Bädern für Vereinsmitglieder durch die Einführung der Vereinsdauerkarte Mehreinnahmen, da diese Karte für Vereinsmitglieder, die bislang nur im zeitlich begrenzten Trainingsbetrieb die Bäder genutzt haben, attraktiv ist. Darauf deuten jedenfalls erste Signale der Vereine hin.

6. Die städtischen Saunen stehen im ständigen Wettbewerb mit privat betriebenen Saunen.

Von daher schlägt die Verwaltung vor, die Saunaeintrittspreise unter 10 % zu erhöhen.

Die Einführung des Spartarifs im Jahr 2002 hat dazu geführt, dass bis zu 50 % der Saunabesucher/innen ihren Besuch so planen, dass sie gerade noch einen Anspruch auf den Spartarif haben. Um diesem Trend entgegenzuwirken, hält es die Verwaltung für angemessen, den Spartarif mehr zu erhöhen als den normalen Saunaeintrittspreis. Seit einigen Jahren existiert in den städtischen Saunen probeweise ein Bonussystem für den Saunabesuch. Nach zehn Saunabesuchen ist der elfte Besuch kostenlos. Dieses System soll zur Kundenbindung dauerhaft etabliert werden. Außerdem wird vorgeschlagen, erstmals einen Kindertarif für Saunen einzuführen. Ein Kindertarif, der von der Verwaltung im letzten Jahr probeweise eingeführt wurde, wurde von den Eltern gern angenommen.

7. Nicht aufgeführt in der Entgeltordnung sind die Entgelte von weiteren Leistungen, die in den Bädern in Anspruch genommen werden können (z.B. Kursangebote, Badeshop, Solarien). In diesen Bereichen stehen die städtischen Bäder im Wettbewerb mit privaten Anbietern. Die Verwaltung hält es für sinnvoll, in diesen Bereichen kurzfristig auf den Markt reagieren zu können und hier individuelle Angebote für die Kunden machen zu können.

II. Die Betriebskostenzuschüsse für die Nutzung der Bäder durch Vereine sind zum letzten Mal zum 01.06.1999 erhöht worden. Im Jahr 2005 wurden die Betriebskostenzuschüsse für die Nutzung der Schulsport- und -turnhallen für Sportvereinen erhöht. Die Vereine, die die Schwimmbäder nutzen, wurden damals von einer Erhöhung ausgenommen. Auch aus Gründen der Gleichbehandlung hält es die Verwaltung für angemessen, diese Erhöhung nachzuholen und die Betriebskostenzuschüsse neben den Eintrittspreisen für den öffentlichen Badebetrieb zu erhöhen, um den städtischen Zuschussbedarf für die Bäder bei der Nutzung durch Vereine zu verringern. Als Termin für die Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse wurde der 01.01.2011 gewählt. Durch die Schließung der Schwimmhalle des Sportleistungszentrums im Jahr 2010 müssen die Vereine mit nicht unerheblichen Einschränkungen in ihrem Trainingsbetrieb leben. Daher sollten die Vereine in diesem Jahr nicht auch noch zusätzlich mit höheren Betriebskostenzuschüssen belastet werden.

Nach Berechnungen des Bundesverbandes Öffentlicher Bäder betragen die Betriebskosten pro Bahn und Stunde 1 € pro lfd. Meter. Das bedeutet für eine 50 m-Bahn Betriebskosten von ca. 50 € pro Stunde. Bei einem zukünftigen Betriebskostenzuschuss für eine 50 m-Bahn von 5 € pro Stunde beteiligen sich die Vereine demnach mit ca. 10 % an den anfallenden Kosten. Die Verwaltung hält diese Beteiligungsquote auch im Sinne der Förderung des Sports für angemessen. Ausgehend von der Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für die 50 m-Bahn wurden die Erhöhungen für die übrigen Tarife berechnet. An einigen Stellen wurden Korrekturen im Tarifsystem vorgenommen.

Die Verwaltung hat zu diesem Thema Gespräche mit dem Kreisschwimmverband Hannover-Stadt, dem Fachverband Tauchsport und der DLRG Kreisverband Hannover-Stadt geführt und die Vorschläge diskutiert. Ergebnis dieser Diskussionen ist der in der Anlage aufgeführte Katalog der künftigen Betriebskostenzuschüsse. Dazu noch

(27)

einige Erläuterungen:

1. Zur Vereinfachung und zur Einführung von mehr Gerechtigkeit im System schlägt die Verwaltung vor, Tarife, wie alle Becken, ganze Halle, halbes Becken abzuschaffen. Durch diese Tarife hatten große Vereine mit vielen Mitgliedern und Nutzungszeiten Vorteile gegenüber kleinen Vereinen, die nur wenige Bahnen nutzen.

Nach Gesprächen mit dem Kreisschwimmverband Hannover und dem Stadtsportbund Hannover wurde die Anlage 3 - Betriebskostenzuschüsse Bäder - verändert.

2. Im Lister Bad wurde das Vereinstraining in der Vergangenheit über Vereinstrainingskarten abgerechnet, mit denen die Vereinsmitglieder in den Sommermonaten das Bad zu bestimmten Zeiten nutzen konnten. Die letzten beiden Jahre haben gezeigt, dass es sinnvoll ist, auch im Lister Bad einen Tarif für einzelne Nutzungen einzuführen, da das Lister Bad inzwischen das einzige von der Stadt selbst betriebene Freibad ist.

52

Hannover / 24.02.2010

(28)

Anlage 1 zur Beschlussdrucksache /2010

Preise aktuell

Preise neu

Änderung in %

1. Schwimmbäder

1.1 Halbjahresdauerkarten für alle Bäder (HJK)

1.1.1 Erwachsene 115,00 € 130,00 € 13,04%

1.1.2 Ermäßigte 69,00 € 80,00 € 15,94%

1.1.3 Kinder und Schüler/innen 69,00 € 70,00 € 1,45%

1.1.4 Familienkarte (2 Erwachsene und alle Kinder und/oder Schüler/innen) 161,00 € 180,00 € 11,80%

1.1.5 HJK Familienkarte ermäßigt(2 Erwachsene + alle Kinder und Schüler/innen) 96,00 € 110,00 € 14,58%

1.1.6 kleine Familienkarte (1 Erwachsener + alle Kinder und/oder Schüler/innen) neuer Tarif 140,00 € neuer Tarif 1.1.7 kleine Familienkarte ermäßigt (1 Erwachsener + alle Kinder und/oder Schüler/Schülerinnen) neuer Tarif 90,00 € neuer Tarif 1.2 Hallenschwimmbäder

1.20 Einzelkarten

1.20.1 Erwachsene 3,20 € 3,50 € 9,38%

1.20.2 Ermäßigte 1,90 € 2,20 € 15,79%

1.20.3 Kinder und Schüler/innen 1,90 € 2,00 € 5,26%

1.20.4 Kinder und Jugendliche mit Hannover-Aktiv-Pass 1,00 € 1,00 € 0,00%

1.20.5 Familie (2 Erwachsene und 1 Kind oder Schüler/in) neuer Tarif 8,00 € neuer Tarif

1.20.5.1 jedes weitere Kind oder Schüler/in neuer Tarif 1,50 € neuer Tarif

1.20.6 Familie ermäßigt (2 Erwachsene und 1 Kind oder Schüler/in) neuer Tarif 5,50 € neuer Tarif

1.20.6.1.jedes weitere Kind oder Schüler/in neuer Tarif 1,00 € neuer Tarif

1.20.7 Kleinfamilie (1 Erwachsener und 1 Kind oder Schüler/in) neuer Tarif 4,50 € neuer Tarif

1.20.7.1 jedes weitere Kind oder Schüler/in neuer Tarif 1,50 € neuer Tarif

1.20.8 Kleinfamilie ermäßigt (1 Erwachsener und 1 Kind oder Schüler/in) neuer Tarif 3,00 € neuer Tarif

1.20.8.1 jedes weitere Kind oder Schüler/in neuer Tarif 1,00 € neuer Tarif

1.21 Zehnerkarten

1.21.1 Erwachsene 26,50 € 30,00 € 13,21%

1.21.2 Ermäßigte 16,00 € 18,50 € 15,63%

1.21.3 Kinder und Schüler/innen 16,00 € 17,00 € 6,25%

1.22 Vereinsdauerkarte

1.22.1 Vereinsdauerkarte Erwachsene (Wintersaison) neuer Tarif 90,00 € neuer Tarif

1.22.2 Vereinsdauerkarte Kinder und Jugendliche (Wintersaison) neuer Tarif 45,00 € neuer Tarif

1.22.3 Vereinsdauerkarte Familien (Wintersaison) neuer Tarif 120,00 € neuer Tarif

1.3 Freibäder

1.30 Einzelkarten

1.30.1 Erwachsene 2,30 € 2,50 € 8,70%

1.30.2 Ermäßigte 1,40 € 1,70 € 21,43%

1.30.3 Kinder und Schüler/innen 1,40 € 1,50 € 7,14%

1.30.4 Kinder und Jugendliche mit Hannover-Aktiv-Pass 1,00 € 1,00 € 0,00%

1.31 Zehnerkarten

1.31.1 Erwachsene 18,50 € 21,00 € 13,51%

1.31.2 Ermäßigte 11,50 € 14,00 € 21,74%

1.31.3 Kinder und Schüler/innen 11,50 € 12,50 € 8,70%

1.4 Kitatarif (für alle städtischen Bäder)

1.4.1 Kinder 0,60 € 0,60 € 0,00%

1.4.2 Begleitpersonen 1,00 € 1,00 € 0,00%

1.5 Ferienkarte

1.5.1 Kinder und Schüler/innen 8,20 € 9,00 € 9,76%

2. Saunen

2.1 Nord-Ost-Bad

2.1.1 Einzelkarte 9,20 € 9,90 € 7,61%

2.1.2 Einzelkarte Spartarif 7,80 € 8,80 € 12,82%

2.1.3 5er Karte 41,00 € 44,50 € 8,54%

2.2 übrige Saunen

2.2.1 Einzelkarte 8,20 € 8,90 € 8,54%

2.2.2 Einzelkarte Spartarif 6,80 € 7,80 € 14,71%

2.2.3 5er Karte 36,00 € 39,90 € 10,83%

2.3 alle Saunen

2.3.1 Einzelkarte Kinder und Schüler/innen neuer Tarif 4,00 € neuer Tarif

(29)

Anlage 2 zur Beschlussdrucksache /2010

Tarifordnung für die städtischen Schwimmbäder und Saunen

Tarife gelten entsprechend der gültigen Entgeltordnung für die Schwimmbad- und Saunanutzung 1. Normaltarife für alle Besucher/innen, die nicht Kinder sind und für die keine Ermäßigungen gelten

2. Kindertarife für Kinder von 3 Jahren bis zum vollendeten 15. Lebensjahr

3. Schülertarife für Schüler/innen aller Haupt-, Förder-, Real- und Gesamtschulen und Gymnasien nach Vorlage entsprechender Ausweise

4. Familientarife für Eltern (Ehepaare, Paare in eingetragener Lebensgemeinschaft und Alleinerziehende mit Kindern, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder Schülern gemäß Ziffer 3, die zum elterlichen Haushalt gehören, die über kein eigenes Einkommen verfügen und für die

Unterhaltspflicht besteht). Bei Ermäßigtentarifen müssen ggf. beide Elternteile die Ermäßigungsberechtigung nachweisen.

a. Familienkarte (2 Erwachsene und ein Kind oder mehrere Kinder) b. kleine Familienkarte (1 Erwachsener und ein Kind oder mehrere Kinder)

5. Hannover-Aktiv-Pass-Tarif für Inhaber des Hannover-Aktiv-Passes, die das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 6. Spartarife gelten entsprechend der gültigen Entgeltordnung für die Saunanutzung

a. im Nord-Ost-Bad von Dienstag bis Freitag zum Eintritt bis 14:00 Uhr außer an Feiertagen b. für die übrigen Saunen von Montag bis Freitag zum Eintritt bis 14:00 Uhr außer an Feiertagen

7. Ermäßigten-Tarife können nachfolgend aufgeführte Personen nach Vorlage entsprechender Ausweise/Unterlagen in Anspruch nehmen:

a. Schüler/innen der unter Ziffer 3 aufgeführten Schulformen nach Vollendung des 15.Lebensjahres b. Personen in der Ausbildung

Studenten aller Universitäten, Hoch-und Fachhochschulen

Personen in der berufsvorbereitenden Ausbildung bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres c. Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende

d. Personen, die Sozialleistungen erhalten

· Inhaber/innen des Hannover-Aktiv-Passes

· Empfänger/innen von laufenden Leistungen nach dem SGB XII

· Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II

· Empfänger/innen von Grundleistungen oder Leistungen in besonderen Fällen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

· Empfänger/innen von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe zur Pflege im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz

e. Menschen mit Behinderungen ab 50% Behinderungsgrad

Für Berechtigte unter d. werden nach Vorlage entsprechender Belege in den Bädern Berechtigungsbescheinigungen mit einer Gültigkeit von 6 Monaten ausgestellt. Danach ist eine erneute Berechtigungsbescheinigung zu beantragen.

Ermäßigungsberechtigungen sind bei jedem Besuch unaufgefordert vorzulegen.

(30)

1

Anlage 3 zu Beschlussdrucksache /2010

Betriebskostenzuschüsse für die Nutzung von städtischen Bädern durch Sportvereine, Sportverbände und sonstige Nutzer ab dem 01.01.2011/2013 1. Trainingsnutzung

(gilt nur für hannoversche Sportvereine/-verbände, die Mitglied im Stadtsport- bund Hannover e.V., sind und die DLRG Bezirk Hannover-Stadt)

1.1 Hallenbäder Betriebskostenzuschuss pro Stunde

alt ab 01.01.2011 ab 01.01.2013 1.1.1 Stadionbad

1 X 50 m Bahn 3,58 € 4,30 € 5,00 €

1 X 33 m Bahn kein Tarif 3,70 € 4,00 €

1 X 25 m Bahn 2,56 € 3,20 € 3,50 €

Alle Becken 35,79 € entfällt

2/3 des 50 m Beckens 17,90 € entfällt

½ des 50 m Beckens 12,78 € entfällt

Sprungbecken 10,23 € 15,00 € 16,50 €

Nichtschwimmerbecken 6,81 € 10,00 € 11,00 €

Lehrschwimmbecken (mit 3,41 € 6,20 € 7,00 €

Randbahn)

1.1.2 Vahrenwalder Bad

1 X 25 m Bahn 2,56 € 3,20 € 3,50 €

Sprungbecken 5,11 € 6,20 € 7,00 €

Nichtschwimmerbecken 5,11 € 6,20 € 7,00 €

Gesamte Halle 10,23 € entfällt

1.1.3 Stöckener Bad

1 X 25 m Bahn 2,56 € 3,20 € 3,50 €

Sprungbecken 5,11 € 6,20 € 7,00 €

Gesamte Halle 10,23 € entfällt

1.2 Freibäder 1.2.1 Lister Bad

1 X 50 m Bahn 3,58 € 4,30 € 5,00 €

1 X 25 m Bahn 2,56 € 3,20 € 3,50 €

Sprungbecken 17,90 € 21,50 € 24,00 €

Vereinstrainingskarte* 20,45 € 24,50 € 27,00 €*

*Für Vereinsmitglieder, die über die Kasse das Bad betreten.

(31)

2. Veranstaltungsnutzung

(gilt nur für hannoversche Sportvereine/-verbände, die Mitglied im Stadt- sportbund Hannover e.V. sind, die DLRG Bezirk Hannover-Stadt und die dem Landessportbund Niedersachsen angeschlossenen Sportfachverbände) 2.1 Stadionbad, Schwimmerbecken 40,00 € 60,00 €

2.2 Stadionbad, Sprungbecken* 10,23 € 25,00 €

2.2. Stöckener Bad, Vahrenwalder Bad 12,80 € 20,00 € 2.3. Lister Bad, Schwimmerbecken* 20,45 € 50,00 €

2.4. Lister Bad, Sprungbecken* 17,90 € 25,00 €

* jeweils mit parallelem öffentlichen Badebetrieb in den anderen Becken 2.5 Personalkostenzuschlag für Nutzungs-

stunden, die außerhalb der üblichen Be-

triebszeiten durchgeführt werden 12,78 € 20,00 € 2.6 Auf- und Abbauzeiten gelten als Nutzung des Bades und werden entspre-

chend berechnet. Alle Nutzungszeiten werden auf halbe Stunden aufge- rundet.

2.7 Der Oberbürgermeister kann in begründeten Ausnahmefällen abweichende Entgelte für die Veranstaltungsnutzung festlegen.

3. Freie und kommerzielle Gruppen

Freie und kommerzielle Gruppen zahlen für die Benutzung der Bäder den jeweils zehnfachen Preis (bislang sechsfachen) der jeweils festgesetzten Beträge.

4. Allgemeine Bestimmungen

4.1 Alle Nutzungszeiten werden halbstündlich abgerechnet.

4.2 Alle Betriebskostenzuschüsse gelten zuzüglich des jeweiligen gültigen Mehrwertsteuersatzes.

4.3 Die Betriebskostenzuschüsse gelten für die städtischen Bäder, die durch Dritte betrieben werden, entsprechend, soweit die Betreiber durch vertragli- che Regelungen an die städtischen Betriebskostenzuschüsse gebunden sind.

Landeshauptstadt Hannover

Fachbereich Sport und Eventmanagement

(32)

- 1 -

FDP-Fraktion

( Antrag Nr. 0572/2010 )

Eingereicht am 08.03.2010 um 15:00 Uhr.

Sportausschuss, Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung, Verwaltungsausschuss, Ratsversammlung

Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucksache 0445/2010: Erhöhung der Eintrittspreise und Betreibskostenzuschüsse für die städtischen Schwimmbäder

Antrag zu beschließen:

Die Ziffern 2 und 3 der Tarifordnung in Anlage 2 zur Drucksache Nr. 0445/2010 2. Kindertarife für Kinder von 3 Jahren bis zum vollendeten 15. Lebensjahr

3. Schülertarife für Schüler/innen aller Haupt-, Förder-, Real- und Gesamtschulen und Gymnasien nach Vorlage entsprechender Ausweise

werden wie folgt geändert:

2. Kindertarife für Kinder von 12 Jahren bis zum vollendeten 15. Lebensjahr 3. Schülertarife für Schüler/innen aller Haupt-, Förder-, Real- und Gesamtschulen und Gymnasien ab 12 Jahren nach Vorlage entsprechender Ausweise

Begründung

Durch den freien Eintritt für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr schafft die Landeshauptstadt

Hannover ein zusätzliches attraktives Sport- und Freizeitangebot für Familien und Kinder.

Gerade Familien mit geringem Haushaltseinkommen und Familien mit mehreren Kindern werden entlastet. Vor dem Hintergrund, dass immer mehr Kinder nicht oder nicht richtig schwimmen können, wird überdies ein Anreiz geschaffen, schwimmen zu lernen und schwimmen zu gehen.

Wilfried H. Engelke Fraktionsvorsitzender

Hannover / 08.03.2010

(33)

Landeshauptstadt

Beschluss- drucksache

b

In den Sozialausschuss

In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung

In den Verwaltungsausschuss In die Ratsversammlung

An den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (zur Kenntnis)

Nr.

Anzahl der Anlagen Zu TOP

0467/2010 6

BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Baumaßnahmen im Altenzentrum Eichenpark:

Verbesserung des Brandschutzes Sanierung der Balkone und Fassaden Antrag,

1. der Haushaltsunterlage Bau (Entwurf und Kostenberechnung) gem. § 10 GemHVO zu den Baumaßnahmen in Höhe von insgesamt 2.485.000,-- € 2. dem Baubeginn

zuzustimmen.

Finanzierung:

Die Kosten werden im Rahmen der Investitionsfolgekostenregelung refinanziert. Die geplanten Maßnahmen wurden bereits vom Sozialhilfeträger als betriebsnotwendig anerkannt. Die Investitionen sollen durch Kreditaufnahmen finanziert werden

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Qualitätsverbesserungen durch die geplanten Maßnahmen werden sowohl Männern wie Frauen gleichermaßen zur Verfügung stehen. Durch den hohen weiblichen Anteil an

pflegenden und gepflegten Personen profitieren Frauen in besonderem Maße.

Zurzeit sind im Durchschnitt 75 % der stationär betreuten Pflegebedürftigen Frauen. 80 % der MitarbeiterInnen in den städtischen Alten- und Pflegezentren sind Frauen.

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