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Landeshauptstadt Hannover Datum

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______________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover - 18.62.07- Datum 07.03.2012 Einladung

zur 5. Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am Mittwoch, 21. März 2012, 18.00 Uhr,

Böhmerstraße 8, (Untergeschoss) 30173 Hannover

______________________________________________________________________

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 22.02.2012

- wird nachgereicht - 4. E N T S C H E I D U N G

4.1. Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes (Drucks. Nr. 15-0632/2012)

5. Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitgliedes

6. A N F R A G E N

6.1. der SPD-Fraktion

6.1.1. Einsatz von VerkehrsaußendienstmitarbeiterInnen im Stadtbezirk Südstadt-Bult

(Drucks. Nr. 15-0655/2012)

6.1.2. Fehlende Bäume Altenbekener Damm (Drucks. Nr. 15-0657/2012)

6.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6.2.1. Wegführung Bismarckbahnhof zur Alten Bult

(Drucks. Nr. 15-0643/2012) 6.3. der CDU-Fraktion

6.3.1. Bismarckbahnhof

(Drucks. Nr. 15-0664/2012)

6.3.2. Flächen als Parkflächen für" Car-Sharing"

(2)

- 2 -

(Drucks. Nr. 15-0665/2012)

6.4. von Bezirksratsfrau Hadj Hassine (Piraten)

6.4.1. Kameraüberwachung im Stadtbezirk Südstadt-Bult (Drucks. Nr. 15-0668/2012)

6.4.2. Rückführung eines unbefestigten Waldweges in eine Waldfläche (Drucks. Nr. 15-0669/2012)

7. A N T R Ä G E

7.1. interfraktionell

7.1.1. Bezirkshaushalt 2012

- Kindertheaterhaus Hannover, Diskussionsveranstaltung - (Drucks. Nr. 15-0582/2012)

7.1.2. Bezirkshaushalt 2012

- Kunstschule KunstWerk, Möbel und Werkzeug - (Drucks. Nr. 15-0587/2012)

7.1.3. Bezirkshaushalt 2012

- Kulturbüro LHH, Kirschblütenfest - (Drucks. Nr. 15-0589/2012)

7.1.4. Bezirkshaushalt 2012

- AWO-Krippe Wilhelmstraße, Spielbewegungsebene - (Drucks. Nr. 15-0594/2012)

7.1.5. Bezirkshaushalt 2012

- MENTOR e.V., Ausbildungskosten - (Drucks. Nr. 15-0597/2012)

7.1.6. Bezirkshaushalt 2012 - RSV 26, Ferienbetreuung - (Drucks. Nr. 15-0602/2012) 7.1.7. Bezirkshaushalt 2012

- Südstadt-Kirchengemeinde, Pfingstfest - (Drucks. Nr. 15-0606/2012)

7.1.8. Bezirkshaushalt 2012 - Eisfabrik, Druckkosten - (Drucks. Nr. 15-0614/2012) 7.1.9. Bezirkshaushalt 2012

- Bismarckschule, Noten - (Drucks. Nr. 15-0619/2012) 7.1.10. Bezirkshaushalt 2012

- Kindergarten Gartenkirche, 175 Jahre - (Drucks. Nr. 15-0628/2012)

(3)

- 3 -

7.1.11. Bezirkshaushalt

- Kunstschule KunstWerk, 25 Jahre - (Drucks. Nr. 15-0630/2012)

7.2. Gemeinsam von SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 7.2.1. Absenkung der Bordsteinkanten

(Drucks. Nr. 15-0658/2012)

7.2.2. Besestigung Fußweg Maschseeufer (Drucks. Nr. 15-0661/2012)

7.2.3. Parksituation während des Maschseefestes (Drucks. Nr. 15-0662/2012)

7.2.4. Abschaltung der Ampelanlage Alte Döhrener Str./Bürgermeister-Fink-Str.

(Drucks. Nr. 15-0663/2012) 7.3. der CDU-Fraktion

7.3.1. Markierung der Holzpfosten am Fahrradweg der Geibelstraße (Drucks. Nr. 15-0666/2012)

8. Integrationsbeirat

8.1. Nach- und Umbesetzung (Drucksache 15-2033/2011 N1)

- wird nachgereicht - 8.2. Bericht aus der letzten Sitzung

9. Information zu Bauvorhaben 10. Bericht Stadtbezirksmanagement

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L 11. Grundstücksangelegenheit

(Drucks. Nr. 0627/2012 mit 3 Anlagen) - bereits übersandt 12. Informationen über Bauvorhaben

P o l l ä h n e

Bezirksbürgermeister

(4)

- 1 -

______________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover -18.62.07 - Datum 13.03.2012 1. Nachtrag zur Einladung

zur 5. Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am Mittwoch, 21. März 2012, 18.00 Uhr,

Böhmerstraße 8, (Untergeschoss) 30173 Hannover

______________________________________________________________________

Die Tagesordnung wird um folgende Tagesordnungspunkte bzw. folgenden Tagesordnungspunkt erweitert:

Öffentlicher Teil:

6.1. Gymnasium Tellkampfschule, Fenstererneuerungen und Brandschutzmaßnahmen

(Drucks. Nr. 0685/2012 mit 3 Anlagen)

6.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1759 - Hildesheimer Straße / Aegidiendamm -

Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0701/2012 mit 5 Anlagen) - bereits übersandt - 6.3. Umbau der Großen Barlinge - 1. Bauabschnitt

(Drucks. Nr. 2294/2011 N1 mit 1 Anlage)

Die bisherigen Tagesordnungspunkte ab TOP 6.- Anfragen - verschieben sich entsprechend.

P o l l ä h n e

Bezirksbürgermeister

(5)

- 1 -

___________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover - 18.62.07 - 22.03.2012 PROTOKOLL

5. Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am Mittwoch, dem 21. März 2012, Böhmerstraße 8,

Beginn 18.00 Uhr

Ende 20.00 Uhr

____________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Pollähne (SPD) Stellv. Bezirksbürgermeister Meese (Bündnis 90/Die Grünen) Bezirksratsfrau Boss (Bündnis 90/Die Grünen) Bezirksratsherr Diener (SPD) Bezirksratsherr Giannelli (CDU) Bezirksratsfrau Hadj Hassine

Bezirksratsfrau Keil (SPD) Bezirksratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen) Bezirksratsherr Körner (Bündnis 90/Die Grünen) Bezirksratsfrau Krüger-Pöppelwiehe (CDU) (Bezirksratsherr Küßner) (CDU) Bezirksratsherr Lerke (SPD) Bezirksratsherr Matthies (Bündnis 90/Die Grünen) Bezirksratsherr Nagel (SPD) Bezirksratsherr Novak (CDU) Bezirksratsfrau Reimer (SPD) Bezirksratsherr Scholz (CDU) Bezirksratsherr Siekermann

Bezirksratsfrau Walther-Opitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bezirksratsherr Zingler

Bezirksratsfrau Zühl (SPD) Beratende Mitglieder:

(Ratsherr Dette)

Ratsherr Engelke (bis 19:35 Uhr)

(Ratsherr Hermann) Ratsherr Hillbrecht (Beigeordneter Seidel) (Ratsfrau Wallat) Verwaltung:

Frau Cordes OE 18.62.09, Herr Berger OE 18.63.09, Frau Lahde-Fiedler OE 61.12, Herr Hauck OE 66.21,

Herr Borgolte OE 19.12

(6)

- 2 -

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 22.02.2012 4. E N T S C H E I D U N G

4.1. Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes (Drucks. Nr. 15-0632/2012)

5. Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitgliedes

6. A N H Ö R U N G E N

6.1. Gymnasium Tellkampfschule, Fenstererneuerungen und

Brandschutzmaßnahmen (Drucks. Nr. 0685/2012 mit 3 Anlagen) 6.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1759 - Hildesheimer Straße /

Aegidiendamm - Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB Auslegungsbeschluss (Drucks. Nr. 0701/2012 mit 5 Anlagen)

Umbau der Großen Barlinge - 1. Bauabschnitt (Drucks. Nr. 2294/2011 N1 mit 1 Anlage)

7. A N F R A G E N

7.1. der SPD-Fraktion

7.1.1. Einsatz von VerkehrsaußendienstmitarbeiterInnen im Stadtbezirk Südstadt-Bult (Drucks. Nr. 15-0655/2012) 7.1.2. Fehlende Bäume Altenbekener Damm

(Drucks. Nr. 15-0657/2012)

7.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7.2.1. Wegführung Bismarckbahnhof zur Alten Bult

(Drucks. Nr. 15-0643/2012) 7.3. der CDU-Fraktion

7.3.1. Bismarckbahnhof

(Drucks. Nr. 15-0664/2012)

7.3.2. Flächen als Parkflächen für" Car-Sharing"

(Drucks. Nr. 15-0665/2012)

7.4. von Bezirksratsfrau Hadj Hassine (Piraten)

(7)

- 3 -

7.4.1. Kameraüberwachung im Stadtbezirk Südstadt-Bult (Drucks. Nr. 15-0668/2012)

7.4.2. Rückführung eines unbefestigten Waldweges in eine Waldfläche?

(Drucks. Nr. 15-0669/2012)

8. A N T R Ä G E

8.1. interfraktionell

8.1.1. Bezirkshaushalt 2012

- Kindertheaterhaus Hannover, Diskussionsveranstaltung - (Drucks. Nr. 15-0582/2012)

8.1.1.1. Bezirkshaushalt 2012

- Kindertheaterhaus Hannover, Diskussionsveranstaltung - (Drucks. Nr. 15-0582/2012 N1)

8.1.2. Bezirkshaushalt 2012

- Kunstschule KunstWerk, Möbel und Werkzeug - (Drucks. Nr. 15-0587/2012)

8.1.3. Bezirkshaushalt 2012

- Kulturbüro LHH, Kirschblütenfest - (Drucks. Nr. 15-0589/2012)

8.1.4. Bezirkshaushalt 2012

- AWO-Krippe Wilhelmstraße, Spielbewegungsebene - (Drucks. Nr. 15-0594/2012)

8.1.5. Bezirkshaushalt 2012

- MENTOR e.V., Ausbildungskosten - (Drucks. Nr. 15-0597/2012)

8.1.6. Bezirkshaushalt 2012

- RSV 26, Ferienbetreuung - (Drucks. Nr. 15-0602/2012) 8.1.7. Bezirkshaushalt 2012

- Südstadt-Kirchengemeinde, Pfingstfest - (Drucks. Nr. 15-0606/2012)

8.1.8. Bezirkshaushalt 2012 - Eisfabrik, Druckkosten - (Drucks. Nr. 15-0614/2012) 8.1.9. Bezirkshaushalt 2012

- Bismarckschule, Noten - (Drucks. Nr. 15-0619/2012) 8.1.10. Bezirkshaushalt 2012

- Kindergarten Gartenkirche, 175 Jahre - (Drucks. Nr. 15-0628/2012)

(8)

- 4 -

8.1.11. Bezirkshaushalt

- Kunstschule KunstWerk, 25 Jahre - (Drucks. Nr. 15-0630/2012)

8.2. Gemeinsam von SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 8.2.1. Absenkung der Bordsteinkanten (Drucks. Nr. 15-0658/2012) 8.2.2. Befestigung Fußweg Maschseeufer (Drucks. Nr. 15-0661/2012) 8.2.3. Parksituation während des Maschseefestes

(Drucks. Nr. 15-0662/2012)

8.2.4. Abschaltung der Ampelanlage Alte Döhrener Str./Bürgermeister-Fink-Str.

(Drucks. Nr. 15-0663/2012) 8.3. der CDU-Fraktion

8.3.1. Markierung der Holzpfosten am Fahrradweg der Geibelstraße (Drucks. Nr. 15-0666/2012)

8.3.1.1. Erneuerung der Holzpfosten und Markierung der Metallpoller am Radweg Geibelstraße (Drucks. Nr. 15-0748/2012)

9. Integrationsbeirat

9.1.. Umbesetzung des Integrationsbeirates Südstadt-Bult (Drucks. Nr. 15-2033/2011 N1)

9.1.1. Änderungsantrag zur 1. Neufassung der Drucks. 15-2033/2011 N1 Umbesetzung im Integrationsbeirat (Drucks. Nr. 15-0751/2012) 10. Bericht aus der letzten Sitzung

11. Information zu Bauvorhaben 12. Bericht Stadtbezirksmanagement

I. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

13. Anhörungen

13.1. Grundstücksangelegenheit (Drucks. Nr. 0627/2012 mit 3 Anlagen) 13.2. Grundstücksangelegenheit (Drucks. Nr. 0699/2012 mit 2 Anlagen) 14. Informationen über Bauvorhaben

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L TOP 1.

Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und

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Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Pollähne eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Die vorliegende Tagesordnung wurde mit einer Ergänzung bestätigt.

TOP 2.

EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE Fand statt von 18:05 bis 18:06 Uhr

TOP 3.

Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 22.02.2012

Bezirksratsfrau Zühl wies darauf hin, dass sie lt. Protokoll an der Sitzung nicht

teilgenommen habe. Tatsächlich sei sie jedoch anwesend gewesen. Sie bitte, das Protokoll entsprechend zu korrigieren.

Das Protokoll wurde bei einer Enthaltung genehmigt.

TOP 4.

E N T S C H E I D U N G TOP 4.1.

Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes (Drucks. Nr. 15-0632/2012)

Antrag, gem. §52 Abs. 2 Zif. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Frau Isa Liemann die Voraussetzungen nach § 52 Abs.1 Zif. 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult vorliegen.

Der Sitzverlust von Frau Liemann wurde einstimmig festgestellt.

TOP 5.

Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitgliedes

Bezirksbürgermeister Pollähne begrüßte Herrn Michael Matthies als Nachfolger von Frau Isa Liemann und stellte fest, dass nach § 44 des Niedersächsischen

Kommunalwahlgesetzes der Sitz mit sofortiger Wirkung übergegangen sei.

Herr Matthies habe gem. § 40 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes die Wahl angenommen.

Bezirksbürgermeister Pollähne wies Herrn Matthies, auf die Einhaltung der Bestimmungen gem. der Paragraphen 40, 41 und 42 des Niedersächsischen

Kommunalverfassungsgesetzes zur Amtsverschwiegenheit, zum Mitwirkungsverbot und zur Treuepflicht hin und verpflichtete ihn durch Handschlag, seine Aufgaben als

Bezirksratsmitglied gegenüber der Landeshauptstadt Hannover nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die geltenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten.

Bezirksbürgermeister Pollähne hieß Bezirksratsherrn Matthies willkommen und brachte seine Hoffnung nach einer guten Zusammenarbeit zum Ausdruck.

TOP 6.

A N H Ö R U N G E N

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- 6 -

TOP 6.1. Gymnasium Tellkampfschule, Fenstererneuerungen und Brandschutzmaßnahmen (Drucks. Nr. 0685/2012 mit 3 Anlagen) Antrag,

der Haushaltsunterlage Bau gemäß § 12 GemHKVO zu den Fenstererneue- 1.

rungen und den Brandschutzmaßnahmen im Gymnasium Tellkampfschule in Höhe von 1.073.000 € sowie

der Mittelfreigabe und dem sofortigem Baubeginn 2.

zuzustimmen.

Dem Antrag aus der Drucksache wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 6.2.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1759 - Hildesheimer Straße / Aegidiendamm -Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB

Auslegungsbeschlus (Drucks. Nr. 0701/2012 mit 5 Anlagen Antrag,

1. dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1759 mit Begründung zuzustimmen,

2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen, 3. dem Vorhabenträgerwechsel zuzustimmen.

Mit 17 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und 2 Enthaltungen wurde dem Antrag entsprochen.

TOP 6.3.

Umbau der Großen Barlinge - 1. Bauabschnitt (Drucks. Nr. 2294/2011 N1 mit 1 Anlage)

Antrag,

1. dem Umbau der Großen Barlinge zwischen Lutherstraße und Krausenstraße, wie in Anlage 1 dargestellt, zuzustimmen.

Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG.

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen

Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr. 1+4 NKomVG i.V. mit § 10 Abs. 1 Ziffer 4 der Hauptsatzung

Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Finanzielle Auswirkungen:

Vermögenshaushalt

Investitionsmaßnahme I.54101.051

Bezeichnung: Gemeindestraßen - Große Barlinge

Ansatz 2012: 500.000 €

Verpflichtungsermächtigung 2012 z.L. 2013 (anteilig 96.000 € 166.000,- €

Mit einem Stimmenergebnis von 16 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen wurde der Drucksache zugestimmt.

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TOP 7.

A N F R A G E N TOP 7.1.

der SPD-Fraktion TOP 7.1.1.

Einsatz von VerkehrsaußendienstmitarbeiterInnen im Stadtbezirk Südstadt-Bult (Drucks. Nr. 15-0655/2012)

Bezirksratsfrau Keil verlas die Anfrage ihrer Fraktion.

Im Stadtbezirk Südstadt-Bult und hier insbesondere im Stadtteil Südstadt scheint das illegale Parken auf Bürgersteigen und an Überwegen leider zum Alltag zu gehören. Es fällt auf, dass einige Autofahrern und Autofahrerinnen fast täglich “ihren“ festen illegalen

„Parkplatz“ zum Beispiel auf Fuß-oder Fahrradwegen nutzen. Durch dieses Verhalten entsteht bei anderen Verkehrsteilnehmern un Verkehrsteilnehmerinnen der Eindruck, dass dieses mit Berechnung geschieht. Dabei wird in Kauf genommen, dass andere

VerkehrsteilnehmerInnen gefährdet werden. So hört man z.B. das Argument: „Was ist denn schon ein Knöllchen in einem halben Jahr, wenn ich mir den Stress dafür erspare einen Parkplatz zu suchen.“

Wir fragen deshalb die Verwaltung:

1. Ist dieser Umstand der Verwaltung bekannt?

2. Wäre es auch aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, statt einzelne

VerkehrsaußendienstmitarbeiterInnen verteilt in allen Stadtbezirken einzusetzen alle Kolleginnen und Kollegen zusammen massiv und abwechselnd in einem Standbezirk auf einmal einzusetzen?

3. Kann die Verwaltung gewährleisten, dass ein Einsatz von

VerkehrsaußendienstmitarbeiterInnen im Stadtbezirk Südstadt-Bult insbesondere in der Zeit von 5.30 bis 8.30 stattfindet, da die Autos oft in der Zeit von 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr entfernt werden? Also dann, wenn Kinder auf dem Schulweg eigentlich ungefährdet Fuß-und Fahrradweg nutzen wollen !

Frau Cordes antwortete sinngemäß:

1. Die Vielzahl der Falschparker (sowie das geschilderte Verhalten mancher Autofahrer) in der Südstadt ist dem Verkehrsaußendienst bekannt. Er kontrolliert dort regelmäßig.

2. Die Mitarbeiter/innen des Verkehrsaußendienstes müssen im gesamten Stadtgebiet neben der Überwachung des ruhenden Verkehrs Abschleppmaßnahmen einleiten. Hierzu müssen möglichst alle Bezirke besetzt sein, um ein zeitnahes Eintreffen am Einsatzort zu gewährleisten. Eine zeitweise Konzentration auf einzelne Stadtbezirke hätte zur Folge, dass andere Bezirke in dieser Zeit überhaupt nicht besetzt wären. Der Verkehrsaußendienst könnte so seinem oben beschriebenen gesetzlichen Auftrag nicht mehr gerecht werden.

3. Der Dienst und die Überwachung des ruhenden Verkehrs beginnen in der Regel um 7 Uhr morgens. Dadurch sorgen die Mitarbeiter/innen für die Schulwegsicherung.

TOP 7.1.2.

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Fehlende Bäume Altenbekener Damm (Drucks. Nr. 15-0657/2012)

Die Anfrage wurde vorgetragen von Bezirksratsherrn Diener.

Im Altenbekener Damm zwischen der Ludwig-Windhorst-Schule und der Tellkampschule fehlen mindestens drei Kastanien und das auch schon über einen längeren Zeitraum.

Wir fragen deshalb die Verwaltung:

1. Wann werden die fehlenden Bäume durch Neupflanzungen ersetzt?

Die Antwort gab Frau Cordes.

Zu 1.) Die fehlenden Rosskastanien werden derzeit aus pflanzenhygienischen Gründen nicht ersetzt. Die fehlenden sowie einige der noch vorhandenen Bäume litten/leiden an einer Infektion mit Pseudomonas syringa-Bakterien (dem so genannten Kastaniensterben). Dies ist eine ernsthafte Erkrankung der Rosskastanien, die mit dem langsamen Absterben der Baumkronen und einer

typischen dunklen Fleckenbildung an den Stämmen einhergeht. Ein Erstnachweis dieser Erkrankung, deren Symptomatik bundesweit jedoch schon länger zu beobachten ist, gelang 2006 in Nordrhein-Westfalen.

Solange die Übertragungswege dieser Erkrankung und eventuelle

Bekämpfungsmaßnahmen noch nicht geklärt sind, werdeb keine Nachpflanzungen mit Rosskastanien mehr erfolgen. Sollte sich insgesamt auch zukünftig keine Klärung ergeben, wird auf eine andere Baumart zu wechseln sein. Diese Entscheidung wird jedoch auf Grund der historischen Alleesituation am Altenbekener Damm derzeit noch nicht getroffen.

TOP 7.2.

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN TOP 7.2.1.

Wegführung Bismarckbahnhof zur Alten Bult (Drucks. Nr. 15-0643/2012)

Bezirksratsfrau Boss trug die Anfrage vor.

Entlang des parallel zur Bahnlinie verlaufenden Radweges zwischen S-Bahn-Haltepunkt Bismarckstraße und Rugbyclubgelände in Richtung Waldheim/Waldhausen befinden sich alte Schrebergärten. Am Übergang zwischen der Bahnunterführung am Bahnhof

Bismarckstraße zur Alten Bult wurden zwei (nicht unmittelbar benachbarte) Gärten mit erheblichem Aufwand (Abbruch der Lauben, Fällung von Bäumen etc.) eingeebnet.

Wir fragen die Verwaltung:

Frage 1: Was wird anstelle der abgebrochenen Gärten entstehen?

Frage 2: Wird die bestehende, unbefriedigende Wegeführung und die mangelhafte Oberflächenbeschaffenheit am Übergang zur Bultwiese (am Reitstall Stolberg entlang) in diesem Zusammenhang verbessert?

Frage 3: Gibt es Neuigkeiten bezüglich zusätzlicher Fahrradbügel (evtl. auch eines Fahrradkäfigs) am Haltepunkt Bismarckstraße?

Herr Berger antwortete sinngemäß:

Zu 1.) Die Gartenflächen sollen in die öffentliche Grünverbindung Alte Bult eingegliedert

(13)

- 9 -

werden. Östlich des Platzes unter dem Bahnhof Bismarckstraße ist eine neue

Eingangssituation zum Park mit Öffnung der vorhandenen Hecken geplant. Weil derzeit keine Finanzmittel bereit stehen, kann die Realisierung erst im Jahr 2013 erfolgen.

Zu 2.) Die Wegeführung soll unter Erhalt des wertvollen Baumbestandes so verlegt werden, dass eine direkte und übersichtliche Anbindung an die Unterführung gegeben ist.

Wie alle Parkwege wird auch der verlegte Weg in wassergebundener Bauweise erstellt werden - lediglich im Übergangsbereich zum Platz ist eine Pflasterung als Antritt vorgesehen.

Zu 3.) Für die Umsetzung und Erweiterung der Bike-and-Ride-Anlage an der

S-Bahn-Station Bismarckstraße ist die Region Hannover zuständig. Derzeit laufen die Abstimmungen zwischen der Stadt Hannover und der Region Hannover.

TOP 7.3.

der CDU-Fraktion TOP 7.3.1.

Bismarckbahnhof (Drucks. Nr. 15-0664/2012)

Bezirksratsfrau Krüger-Pöppelwiehe trug die Anfrage vor.

Die zum Bismarckbahnhof gehörenden Gebäudeteile, die bislang an Gastronomen vermietet waren, stehen leer.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wer ist Eigentümer des Bismarckbahnhofs, insbesondere der Gebäudeteile, die momentan leer stehen?

2. Welche Nutzung ist in den leerstehenden Gebäudeteilen gestattet?

3. Gibt es ein Konzept zur Belebung des Bismarckbahnhofs?

Frau Cordes gab folgende Antwort:

Bei dem Grundstück und dem Gebäude Mainzer Str. 6 handelt es sich um Privatbesitz, dessen Eigentümer aus Datenschutzgründen namentlich nicht genannt werden darf. Im Internet ist als Firmenname jedoch „Bismarck-Classic Refik Cim“ aufgeführt.

Planungsrechtlich ist das Gebäude nachrichtlich als Fläche für Bahnanlagen dargestellt, da es sich um gewidmete Bahnfläche handelt, auf der grundsätzlich nur bahnaffine Nutzungen zulässig sind. Zuständig ist das Eisenbahnbundesamt. Die Stadtplanung würde zu jeder stadtteil- und standortverträglichen Nutzung eine positive Stellungnahme abgegeben.

Da es sich bei dem Gebäude um ein Baudenkmal handelt, sind darüber hinaus nur Nutzungen zulässig, die das Denkmal nicht beeinträchtigen.

Das es sich um Privateigentum handelt, liegt die Verantwortung in erster Linie bei dem Eigentümer. Der Eigentümer war bis zum 20.3. telefonisch nicht erreichbar. Der Verwaltung ist bekannt, dass eine Umnutzung zu einer Kita geprüft werden soll. Die Verwaltung wird bei der Umsetzung sinnvoller Konzepte gerne unterstützend tätig.

TOP 7.3.2.

Flächen als Parkflächen für" Car-Sharing"

(Drucks. Nr. 15-0665/2012)

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Bezirksratsfrau Krüger-Pöppelwiehe verlas die Anfrage.

Öffentliche Verkehrsfläche wurde für das Carsharing eingezogen und wird nun als Parkplatz für Carsharing PKWs z.B. von Stadtmobil zur Verfügung gestellt.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche öffentliche(n) Verkehrsfläche(n) wurden bislang im Stadtbezirk Südstadt-Bult für das Carsharing eingezogen und anschließend als Carsharing-Parkplätze zur Verfügung gestellt?

2. Wird für die Parkplätze, welche ausschließlich für Carsharing-Fahrzeuge reserviert sind und die ehemals öffentliche Verkehrsfläche waren, Miete von dem Carsharinganbieter gezahlt und falls ja, in welcher Höhe?

Frau Cordes antwortet wie folgt:

Zu 1: Im Stadtbezirk Südstadt-Bult ist ein Stellplatz auf dem Stephansplatz für CarSharing eingezogen und Stadtmobil zur Nutzung überlassen worden.

Zu 2: Stadtmobil trägt die Kosten für die Markierung und die Beschilderung der Stellplätze.

Im Rahmen des Konzeptes zur Förderung der gemeinschaftlichen Autonutzung wird derzeit keine Miete für die zur Verfügung gestellten sechs Stellplätze im Stadtgebiet erhoben.

TOP 7.4.

von Bezirksratsfrau Hadj Hassine (Piraten) TOP 7.4.1.

Kameraüberwachung im Stadtbezirk Südstadt-Bult (Drucks. Nr. 15-0668/2012) Die Anfrage wurde vorgetragen von Bezirksratsfrau Hadj Hassine.

Die Zahl von Kameras zur Überwachung hat in den letzten Jahren in Hannover deutlich zugenommen. Eine Vielzahl von Kamerastandorten, oftmals kaum erkennbar

gekennzeichnet, lässt die Teilnahme am öffentlichen Leben streckenweise nur noch unter Beobachtung zu. Auch in unserem Stadtbezirk ist kaum mehr möglich, sich einer

Kameraüberwachung konsequent zu entziehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wo genau im Stadtbezirk Südstadt-Bult betreiben die Landeshauptstadt Hannover und/oder andere staatliche Organe und/oder private Institutionen in welchem Umfang zu welchen Zwecken Kameraüberwachungen?

2. Haben im Zusammenhang Vorabprüfungen nach dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG) und nach den Verwaltungsvorschriften zum NDSG

stattgefunden und wenn ja, in welcher Art und Weise wurde geprüft und dokumentiert?

3. Wann hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen die Kamera- bzw.

Videoanlagen in unserem Stadtbezirk das letzte Mal nach den Datenschutzrichtlinien überprüft und in welcher Art und Weise wurde dies dokumentiert?

Herr Berger antwortete wie folgt:

(15)

- 11 -

Die Stadt Hannover hat keine Befugnis, Erkenntnisse über privat betriebene

Videoüberwachungsanlagen zu erlangen oder zu veröffentlichen. Ansprechpartner für derartige Auskünfte ist der Landesdatenschutzbeauftragte.

Die Verwaltung hat die Anfrage an die die Polizeidirektion Hannover sowie die Üstra weitergeleitet. Die Antworten lauten:

Antwort der Polizeidirektion Hannover:

Zu 1: Zur Gewährleistung einer „offenen“ Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel im öffentlichen Raum (Videoüberwachung) wurden die Kamerastandorte der Polizei auf der Internetpräsenz der Polizeidirektion Hannover 1 veröffentlicht.

Im Bereich des Stadtbezirks Südstadt-Bult befinden sich an nachfolgenden Standorten polizeiliche Videokameras:

Berliner Allee / Marienstraße Berliner Allee / Schiffgraben Braunschweiger Platz

Rudolf-von-Bennigsen-Ufer / Arthur-Menge-Ufer Messeschnellweg / Anschlussstelle Pferdeturm

Die polizeiliche Videoüberwachung erfolgt auf Grundlage des § 32 Abs. 3 Nds. SOG und somit zu gefahrenabwehrrechtlichen Zwecken.

Zu 2: Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Vorabkontrolle besteht erst seit Inkrafttreten des NDSG im Jahre 2002. Da die polizeilichen Videokameras bereits vor diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen wurden, erfolgte eine zum damaligen Zeitpunkt erforderliche Technikfolgenabschätzung, die analog zur Vorabkontrolle im Sinne des §7 NDSG zu sehen ist.

Zu 3: Eine datenschutzrechtliche Prüfung der Polizei eigenen Videokameras durch den Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen (LfD) fand letztmalig im Jahre 2009 im Rahmen einer landesweiten Erhebung und Kontrolle polizeilicher

Videoüberwachungsmaßnahmen statt. Die Prüfung wurde durch den LfD in Form eines Abschlussberichtes dokumentiert.

Antwort der Üstra: Zu 1) Im öffentlichen Raum betreibt die Üstra keinerlei Videoüberwachung. Sie betreibt lediglich Videokameras in einigen unterirdischen Stadtbahnstationen sowie in eigenen Fahrzeugen. Dabei handelt es sich um „öffentlich zugänglichen Raum“ im Sinne des BDSG (§ 6b).Die Überwachung erfolgt aus betrieblichen Gründen.

Im folgendem sind alle Üstra Stadtbahn-Haltestellen für den Bezirk Südstadt-Bult aufgeführt:

Strecke B-Süd: Aegidientorplatz (U), Schlägerstraße (U), Geibelstraße (U), Altenbekener Damm (U); Strecke C-Ost: Marienstraße (U)

Die fünf Haltestellen sind alle unterirdisch und daher mit Videokameras ausgerüstet.

Die rechtliche Grundlage für die Installation der Video-Kameras und die

Auswertung/Speicherung der damit aufgezeichneten Daten ist § 6b (1) BDSG, wonach „die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) nur dann zulässig ist, soweit sie

1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,

(16)

- 12 -

2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder

3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.“

Die Üstra bezieht sich vor dem Hintergrund der genannten Bestimmung, auf die Wahrung des Hausrechts sowie die sichere und ordnungsgemäße Abwicklung des Betriebes. Darüber hinaus wird angemerkt, dass sich der Üstra-Datenschutzbeauftragter im ständigen Dialog mit dem Landesdatenschutzbeauftragten befindet.

Zu Punkt 2:Die Üstra unterliegt als nicht kommunales Unternehmen nicht dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG).

Die Üstra AG unterliegt dem Bundes datenschutzgesetz (BDSG)!

Nach BDSG wurde das Verfahren „Video Haltestellen“ geprüft.

Dokumentiert wurde das Verfahren in Form einer Verfahrensbeschreibung, Vorabkontrolle und diversen Rechtsvorschriften die von der Üstra eingehalten werden müssen.

Zu 3) Das Gesamtverfahren „Video Haltestellen“ (alle Üstra Haltestellenkameras) wurde letztmalig im Dezember 2011 geprüft und im Februar 2012 mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt.

TOP 7.4.2.

Rückführung eines unbefestigten Waldweges in eine Waldfläche?

(Drucks. Nr. 15-0669/2012)

Bezirksratsfrau Hadj Hassine verlas ihre Anfrage.

Der Stadtbezirksrat Südstadt-Bult hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2011 gemäß eines CDU-Antrages (Drs. 15-0959/2011) einstimmig beschlossen, einen unbefestigten breiten Waldweg durch die Eilenriede, der möglicherweise aus einem ehemals schmalen Pfad entstanden ist und parallel zum Haspelfelder Weg verläuft, wieder in eine Waldfläche zu überführen.

Daraufhin hat die Stadt etliche Pflanzen auf den Waldweg gesetzt, um diesen zu

renaturieren. Obwohl die beiden Zugänge des Trampelpfades mit großen Baumstämmen versperrt sind, werden regelmäßig kleine Bäume und Sprösslinge herausgerissen oder durch die unerlaubte Nutzung des Weges beschädigt und zerstört.

Vor diesem Hintergrund bitte ich die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

1. Befand sich an der Stelle des Trampelpfades, der parallel zum Haspelfelder Weg verläuft, in der Vergangenheit jemals ein offizieller Weg und in welcher Weise war dieser befestigt?

2. Falls dem so war: Wann und aus welchem Grund wurde dieser Weg zurückgebaut?

3. Wie bewertet die Verwaltung die häufig von Nutzern vorgebrachte Klage, der nun verbliebene offizielle Weg sei verglichen mit anderen, ähnlich gestalteten Wegen in der Eilenriede schmaler und angesichts der Nutzungsintensität und der Zubringerfunktion, die er zum Spielpark Tiefenriede und der dahinter liegenden Liegewiese hat, eindeutig zu schmal für eine gemeinsame Nutzung durch Fußgänger, Kinder, Radfahrer und Hunde?

Herr Berger antwortete:

Zu 1.) Es handelte sich nicht um einen offiziellen Weg. Allerdings war der Weg zeitweise mit wassergebundenem Mineral befestigt.

(17)

- 13 -

Zu 2.) Der Weg wurde im Oktober 2011 entsprechend einem Antrag des Stadtbezirksrats Südstadt-Bult aus der vergangenen Wahlperiode zurückgebaut.

Zu 3.) Der verbliebene offizielle Weg entspricht in Breite und Belastbarkeit den umliegenden Wegen in den Grünflächen und der Eilenriede.

TOP 8.

A N T R Ä G E TOP 8.1.

Interfraktionell

Einem einstimmig angenommenen Geschäftsordnungsantrag von Bezirksratsherrn Nagel entsprechend stellte Bezirksbürgermeister Pollähne alle Zuwendungsanträge en bloc zur Abstimmung. Vorher verlas er die einzelnen Zuwendungsanträge.

TOP 8.1.1.

Bezirkshaushalt 2012

- Kindertheaterhaus Hannover, Diskussionsveranstaltung - (Drucks. Nr. 15-0582/2012)

Der Bezirksrat möge beschließen:

Dem Kindertheaterhaus Hannover wird für Sachkosten zur Durchführung der

„Anarchonacht pro Vernunft“ ein Betrag von bis zu 700,00 Euro zur Verfügung gestellt. - Durch Neufassung erledigt

TOP 8.1.1.1.

Bezirkshaushalt 2012

- Kindertheaterhaus Hannover, Diskussionsveranstaltung - (Drucks. Nr. 15-0582/2012 N1)

Der Bezirksrat möge beschließen:

Dem Kindertheaterhaus Hannover wird für Sachkosten zur Durchführung der

„Anarchonacht pro Vernunft“ ein Betrag von bis zu 750,00 Euro zur Verfügung gestellt.

TOP 8.1.2.

Bezirkshaushalt 2012

- Kunstschule KunstWerk, Möbel und Werkzeug - (Drucks. Nr. 15-0587/2012)

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Kunstschule KunstWerk e.V. wird für Ersatzbeschaffung von Mobiliar und Werkzeugen ein Betrag von bis zu 2.500,00 Euro

zur Verfügung gestellt.

TOP 8.1.3.

Bezirkshaushalt 2012

- Kulturbüro LHH, Kirschblütenfest - (Drucks. Nr. 15-0589/2012)

Der Bezirksrat möge beschließen:

Dem Kulturbüro der LHH wird für Sachkosten zur Durchführung des diesjährigen

(18)

- 14 -

Kirschblütenfestes am 29.April ein Betrag von bis zu 1.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.

TOP 8.1.4.

Bezirkshaushalt 2012

- AWO-Krippe Wilhelmstraße, Spielbewegungsebene - (Drucks. Nr. 15-0594/2012)

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der AWO-Krippe Wilhelmstraße 7 wird für die Anschaffung einer Spielbewegungsebene ein Betrag von bis zu 1.500,00 Euro

zur Verfügung gestellt.

TOP 8.1.5.

Bezirkshaushalt 2012

- MENTOR e.V., Ausbildungskosten - (Drucks. Nr. 15-0597/2012)

Der Bezirksrat möge beschließen:

Dem Verein „MENTOR“ Hannover e.V. wird für Durchführung der Ausbildung von Leselernhelfern ein Betrag von bis zu 500,00 Euro

zur Verfügung gestellt.

TOP 8.1.6.

Bezirkshaushalt 2012 - RSV 26, Ferienbetreuung - (Drucks. Nr. 15-0602/2012) Der Bezirksrat möge beschließen:

Dem Verein RSV von 1926 e.V. wird für Durchführung von je 1 Woche Ferienbetreuung für Kinder von 7 bis 12 Jahren in den Oster- und Herbstferien 2012 ein Betrag von bis zu 500,-

€ je Ferienwoche insgesamt bis 1.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.

TOP 8.1.7.

Bezirkshaushalt 2012

- Südstadt-Kirchengemeinde, Pfingstfest - (Drucks. Nr. 15-0606/2012)

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der ev. luth. Südstadt-Kirchengemeinde wird für Aufbau der Bühne und der

Beschallungsanlage zum traditionellen Pfingstfest auf dem Stephansplatz ein Betrag von bis zu 1.800,00 Euro zur Verfügung gestellt.

TOP 8.1.8.

Bezirkshaushalt 2012 - Eisfabrik, Druckkosten - (Drucks. Nr. 15-0614/2012) Der Bezirksrat möge beschließen:

Der „Eisfabrik“ e.V. wird für Druckkosten anlässlich der Ausstellungsreihe für 2012 von Mai bis Dezember ein Betrag von bis zu 1.500,00 Euro zur Verfügung gestellt.

(19)

- 15 -

TOP 8.1.9.

Bezirkshaushalt 2012 - Bismarckschule, Noten - (Drucks. Nr. 15-0619/2012) Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Bismarckschule wird für Notenmaterial anlässlich der musikalischen Begleitung während des Neujahrsempfanges 2012 durch die Big Band ein Kostenerstattungsbetrag von 275,70 Euro zur Verfügung gestellt.

TOP 8.1.10.

Bezirkshaushalt 2012 - Kindergarten Gartenkirche, 175 Jahre - (Drucks. Nr. 15-0628/2012)

Der Bezirksrat möge beschließen:

Dem Kindergarten der Gartenkirche wird zum 175 jährigen Jubiläum ein Betrag von 1.750,00 Euro zur Verfügung gestellt.

TOP 8.1.11.

Bezirkshaushalt

- Kunstschule KunstWerk, 25 Jahre - (Drucks. Nr. 15-0630/2012)

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Kunstschule KunstWerk e.V. wird zum 25 jährigen Jubiläum ein Betrag von 250,00 Euro zur Verfügung gestellt.

Allen Zuwendungsanträgen wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 8.2.

Gemeinsam von SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN TOP 8.2.1.

Absenkung der Bordsteinkanten (Drucks. Nr. 15-0658/2012)

Der Antrag wurde vorgetragen und begründet von Bezirksratsfrau Zühl.

Antrag:

Damit auch mobilitätseingeschränkte Menschen und Personen, die Kinderwagen usw.

schieben, die Straßen überqueren können, wird die Verwaltung gebeten die Bordsteinkanten an folgenden Ecken abzusenken:

Wiesenstr./ Am Graswege und Wiesenstr./ Sextrostr./ Lehzenstr.

Der Antrag wurde ohne Aussprache einstimmig angenommen.

TOP 8.2.2.

Befestigung Fußweg Maschseeufer (Drucks. Nr. 15-0661/2012)

Bezirksratsherr Nagel brachte den Antrag mit Begründung ein.

(20)

- 16 -

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, den Fußweg direkt am Maschseeufer - Seite Rudolf-von Bennigsen-Ufer - so zu sanieren, dass Fußgängerinnen und Fußgänger dort auch bei nasser Witterung trockenen Fußes spazieren gehen können.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

TOP 8.2.3.

Parksituation während des Maschseefestes (Drucks. Nr. 15-0662/2012)

Bezirksratsfrau Reimer trug im Sinne des Antrages vor.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie die Parkplatzsituation für die Anwohnerinnen und Anwohner während des Maschseefestes verbessert werden kann.

Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 8.2.4.

Abschaltung der Ampelanlage Alte Döhrener Straße/Bürgermeister-Fink-Straße (Drucks. Nr. 15-0663/2012)

Bezirksratsfrau Zühl erläuterte und begründete den Antrag.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, die Ampelanlage an der Pauluskirche außer Betrieb zu setzen.

Einstimmig wurde der Antrag angenommen.

TOP 8.3.

der CDU-Fraktion TOP 8.3.1.

Markierung der Holzpfosten am Fahrradweg der Geibelstraße (Drucks. Nr. 15-0666/2012)

Der Antrag wurde vorgetragen und begründet von Bezirksratsherrn Giannelli Ein Zusatzantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion wurde vorgetragen von Bezirksratsherrn Kluck.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert die Holzpfosten in der Geibelstraße, welche der Abgrenzung von Grünfläche und Ein-bzw. Ausfahrten dienen, mit einer reflektierenden Leuchtfarbe zu versehen.

TOP 8.3.1.1.

Erneuerung der Holzpfosten und Markierung der Metallpoller am Radweg Geibelstraße (Drucks. Nr. 15-0748/2012)

(21)

- 17 -

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert die maroden und beschädigten Holzpfosten in der

Geibelstraße, welche der Abgrenzung von Grünfläche und Ein- bzw. Ausfahrten dienen, zu erneuern und die sich an dem Radweg befindenden Metallpoller mit reflektierender Farbe kenntlich zu machen.

Beide Anträge wurden einstimmig angenommen.

TOP 9. Integrationsbeirat TOP 9.1.

Umbesetzung des Integrationsbeirates Südstadt-Bult Drucks. Nr. 15-2033/2011 N1

Bezirksbürgermeister Pollähne trug den Antrag mit Begründung vor.

Antrag,

folgende Nach - und Umbesetzungen des Integrationsbeirates Südstadt-Bult zu beschließen:

Personen mit Migrationshintergrund: Herr Josef Asiedu-Asomah

VertreterInnnen aus dem Bezirksrat:

Frau Ute Krüger-Pöppelwiehe für Herrn Klaus Kuchenbuch Frau Carola Walther-Opitz für Frau Isa Liemann

Frau Miriam Hadj Hassine Herr Andre Zingler

Der Antrag aus der Drucksache 15-2033/2011 N1 wurde einschließlich Änderungsantrag (TOP 9.1.1) einstimmig angenommen.

TOP 9.1.1.

Änderungsantrag zur 1. Neufassung der Drucks. 15-2033/2011 N1 Umbesetzung im Integrationsbeirat

(Drucks. Nr. 15-0751/2012)

Bezirksratsherr Lerke erläuterte und begründete den Änderungsantrag.

Der Bezirksrat möge beschließen:

In die Liste der zu beschließenden Nachbesetzungen des Integrationsbeirates Südstadt-Bult wird Herr Sahabeddin Buz zusätzlich aufgenommen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen und ergänzt die Drucks. 15-2033/2011 N1 TOP 10.

Bericht aus der letzten Sitzung des Integrationsbeirates

Der Bericht des stv. Bezirksbürgermeisters Meese wurde zur Kenntnis genommen.

TOP 11.

(22)

- 18 -

Information zu Bauvorhaben / abgesetzt TOP 12.

Bericht Stadtbezirksmanagement

Der Bericht von Herrn Berger wurde zur Kenntnis genommen.

Bezirksbürgermeister Pollähne beendete die Sitzung um 19:00 Uhr.

f.d.Niederschrift

Pollähne Cordes

Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuerin (Vertr.)

(23)

- 1 -

Landeshauptstadt

Beschluss- drucksache

b

In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult

Nr.

Anzahl der Anlagen Zu TOP

15-0632/2012 0

Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes Antrag,

gem. §52 Abs. 2 Zif. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Frau Isa Liemann die Voraussetzungen nach § 52 Abs.1 Zif. 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten Werden nicht berührt

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bezirksratsfrau Liemann hat mit Schreiben vom 20.02.2012 mitgeteilt, dass sie ihr Mandat als Bezirksratsfrau im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult niederlegt.

Gem. § 52 Abs. 1 Zif.1 NKomVG endet damit ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht.

Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen; der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

18.62.07

Hannover / 05.03.2012

(24)

- 1 -

Landeshauptstadt

Beschluss- drucksache

b

In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult

In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten

In den Schulausschuss In den Verwaltungsausschuss

Nr.

Anzahl der Anlagen Zu TOP

0685/2012 3

Gymnasium Tellkampfschule, Fenstererneuerungen und Brandschutzmaßnahmen Antrag,

der Haushaltsunterlage Bau gemäß § 12 GemHKVO zu den Fenstererneue- 1.

rungen und den Brandschutzmaßnahmen im Gymnasium Tellkampfschule in Höhe von 1.073.000 € sowie

der Mittelfreigabe und dem sofortigem Baubeginn 2.

zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aus der Baumaßnahme und deren finanziellen Auswirkungen ergibt sich keine spezi- fische Gender-Betroffenheit.

(25)

- 2 - Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:

Teilfinanzhaushalt 19 - Investitionstätigkeit Investitionsmaßnahme 11118.801

11118.803

Modernisierung, Sicherheit, Schadstoffe Brandschutz, Rettungswege

Einzahlungen Auszahlungen

Baumaßnahmen 820.000,00

Saldo Investitionstätigkeit -820.000,00

Teilergebnishaushalt 19

Angaben pro Jahr

Produkt 11118 Gebäudemanagement

Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen

Sach- und Dienstleistungen 9.900,00

Abschreibungen 24.600,00

Zinsen o.ä. (TH 99) 20.500,00

Saldo ordentliches Ergebnis -55.000,00 Außerordentliche Erträge 253.306,00 Außerordentliche Aufwendungen 253.306,00

Anmerkung:

Sach- u. Dienstleistungen

Bauliche Unterhaltung gemäß Richtwert der KGSt von 820.000 € (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement; 1,2 %) Abschreibungen

3 % von 820.000 € Zinsen

Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 5 % auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme von 820.000 €.

Die jährlich zusätzlich anfallenden Aufwendungen in Höhe von 55.000 € führen durch die interne Leistungsverrechnung/Nutzungsentgelte zu erhöhten Aufwendungen im Produkt 21701 / Gymnasien.

Finanzierung

Aus dem Vermögensplan des Fachbereiches Gebäudemanagement des Jahres 2011 stehen noch Restmittel in Höhe von 381.694 € bei der Investitionsmaßnahme 11118.801 (Modernisierung, Sicherheit, Schadstoffe) zur Verfügung, aus dem Teilfinanzhaushalt des Fachbereiches Gebäudemanagement des Jahres 2012 kommen 438.000 € aus der Investi- tionsmaßnahme 11118.803 (Brandschutz, Rettungswege). Die Restfinanzierung erfolgt mit 253.306 € aus einer Versicherungserstattung aus dem Jahre 2011.

Begründung des Antrages

Nach Entwürfen von Baudirektor Werner Dierschke und Dipl. Ing. Rudolf Christfreund entstand 1956 am Maschsee der Schulkomplex des Tellkampfgymnasiums. Er steht als

(26)

- 3 -

herausragendes Beispiel für das Bauen der 50er Jahre unter Denkmalschutz.

Die Schule wurde im Jahre 2001 teilsaniert. 2007 bis 2008 erfolgte die Sanierung der Aula mit Einbau einer Mensa im Erdgeschoss. Als Ganztagsschule ist das Gymnasium auf 4 Züge ausgelegt und führt im Schuljahr 2011/2012 insgesamt 787 Schülerinnen und Schüler in 23 Klassen.

Die in 2001 erneuerten Klassenraumfenster wurden bereits nach wenigen Jahren undicht und verzogen sich. Die Stadt Hannover hat den jahrelangen Rechtsstreit zu ihren Gunsten entschieden und 253.306 € von der Versicherung als Entschädigung erhalten. Zusätzlich sollen auch die bisher nicht sanierten, zum Teil noch mit Einfachverglasung ausgestatteten Flurfenster ausgetauscht werden.

Nach Abstimmung mit der Feuerwehr Hannover wurde parallel zur Planung der Fenster- erneuerung ein Brandschutzkonzept entwickelt.

Da zurzeit keine brandschutztechnischen Trennungen der Geschosse bzw. Brandabschnitte vorhanden sind und die Klassentrakte sowie die zweigeschossige Turnhalle über keinen baulichen zweiten Rettungsweg verfügen, sind auch hier Maßnahmen erforderlich, die im Zuge der Fenstererneuerung umgesetzt werden.

Weitere Einzelheiten der beabsichtigten Baumaßnahmen können der als Anlage 1 beige- fügten Baubeschreibung und den als Anlage 3 beigefügten Plänen entnommen werden.

Die Maßnahmen sollen möglichst noch in den Sommerferien 2012 beginnen.

19.1

Hannover / 08.03.2012

(27)

Seite 1 von 2 2.26 c Landeshauptstadt Hannover Hannover, den 29.02.2012 FB Gebäudemanagement, OE 19.12

OBJEKT Gymnasium Tellkampfschule

PROJEKT Fenstererneuerungen und Brandschutzmaßnahmen PROJEKTNR.: 17-2012-443, LAGERBUCHNR.: 015/0082

Anlage Nr. 1

Maßnahmenbeschreibung

Allgemeines:

Das Gymnasium Tellkampfschule befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Maschsee auf der Ecke Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Altenbekener Damm. Erbaut wurde die Schule in den 50er Jahren als vorwiegend ein- und zweigeschossiges Gebäude mit Flachdach.

Die Bruttogeschossfläche der Klassentrakte I und II beträgt überschlägig 2150 m².

Baukonstruktion:

Das Tragwerk besteht aus einem Stahlbetonskelett mit aussteifenden Scheiben aus Stahlbeton und/oder Ziegelmauerwerk sowie massiven Stahlbetondecken. Das Außenmauerwerk besteht aus einem ockerfarbenen „Oldenburger Verblender“.

Maßnahmen Fenstererneuerungen:

Die Fenster in den Klassenzimmern und in den Flurbereichen weisen erhebliche Schäden auf und müssen deshalb ausgetauscht werden. Gemäß den Forderungen des Denkmalschutzes sollen die neuen Fensterelemente entsprechend der Profilierung und Stärke dem Bestand gerecht werden.

Sämtliche Fenster in den Klassenzimmerräumen sowie in den Fluren werden als Aluminium- Wendeflügel ausgeführt, welche mit einem U-Wert von 1,3 W/m²K zu einer Verbesserung der Energie- bilanz des Gebäudes beitragen. Die neuen Fenster werden mit einer gedämmten und luftdicht ab- gedichteten Fuge zum Mauerwerk eingebaut.

Um möglichen bauphysikalischen Schäden entgegenzuwirken, werden die gesamten innenliegen- den Fensterlaibungen, -stürze und die unterseitigen Fensterbänke gedämmt.

Bereits 2001 wurden die obersten Geschossdecken der Klassentrakte mit einer 16 cm starken Dämmschicht versehen, sodass zum Dach mit keiner Wärmebrückengefahr in den Obergeschossen zu rechnen ist.

Maßnahmen Brandschutz:

Klassentrakte I + II

Da im aktuellen Zustand keine brandschutztechnischen Trennungen der Geschosse bzw. Brand- abschnitte vorhanden sind, werden im Verlauf der Sanierung neue Stahl-Glas-Brandschutzelemente eingebaut.

(28)

Seite 2 von 2 2.26 c

Der Klassentrakt I ist derzeit mit zwei voneinander unabhängigen Rettungswegen versehen, wohingegen der Klassentrakt II aufgrund der Lage des Treppenhauses keinen zweiten erforder- lichen Rettungsweg im Obergeschoss aufweist. Aus diesem Grund wird ein außenliegender Fluchtweg an der östlichen Giebelseite dieses Seitenflügels errichtet. Hierbei orientiert sich die Planung an einem Entwurf von 1954, in welchem ebenfalls eine außenliegende Treppe angedacht war. Hierfür wird eine erforderliche Türöffnung im Flur des Obergeschosses hergestellt. Zusätzlich wird, wie beim Klassentrakt I, an gleicher Stelle im Erdgeschoss eine Fluchttür an der Nordseite errichtet, um dort einen direkten Ausgang für die östlich angesiedelten Lehrräume zu schaffen.

Aufgrund der Brandschutzsanierung wird ebenfalls die Ausleuchtung der neugeordneten Flucht- und Rettungswege durch Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten erforderlich. Die erforderliche Zentrale wird so dimensioniert, dass das Gesamtgebäude versorgt werden kann.

Sporthalle

Derzeit verfügt die im Süden gelegene zweigeschossige Turnhalle über keinen zweiten

notwendigen Rettungsweg. Aus diesem Grund soll im Zuge der Sanierung eine außenliegende Fluchttreppe an der Ostwand der Sporthalle errichtet werden. Dafür werden im Erd- wie auch im Obergeschoss notwendige Türöffnungen hergestellt.

(29)

Hannover, den 28. Februar 2012 12

OBJEKT Anlage Nr. 2

PROJEKT

PROJEKTNR.: LAGERBUCHNR.: 015/0082

Beträge [ € ] 100

200

300 Bauwerk - 645.000

39.000 55.000 7.000 5.000 37.000 22.000 57.000 2.000 330.000 79.000 12.000

400 Bauwerk - 120.000

100.000 20.000

500 3.000

3.000

600

700 165.000

125.000 5.000 35.000 zur Rundung

Zwischensumme 933.000

Baukosten-Indexsteigerungen und nicht vorhersehbare Kosten

pauschal 15 v.H. von 933.000 = 139.950 140.000

Gesamtsumme 1.073.000

2.26 b Fachplaner (Elektroplanung)

139950 Fernmelde und informationst. Anlagen

Technische Anlagen Betonwerksteinarbeiten

Tischlerarbeiten / Beschlagarbeiten

Starkstromanlagen

Baukonstruktion

Außenanlagen

Landeshauptstadt Hannover FB Gebäudemanagement 19.

Kurzfassung der Kostenberechnung nach DIN 276-1

Reinigungen / Grünschnitt / Sonstiges Baustelleneinrichtung / Gerüste Maurer-/Beton-/Putzarbeiten / Abbruch

Neubau Fensterelemente Neubau Brandschutzelemente Estricharbeiten

Herrichten und Erschließen Grundstück

Gymnasium Tellkampfschule

Fenstererneuerungen und Brandschutzmaßnahmen 17-2012-443

Kostengruppen Erläuterungen

Tragwerksplanung / Bauphysik Ausstattung und Kunstwerke Befestigte Flächen

Architektenleistungen

können Kostenerhöhungen bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme nicht ausgeschlossen werden.

Baunebenkosten

Die Kostenberechnung basiert auf den derzeitigen Erkenntnissen. Angesichts der aktuellen Preisentwicklung am Baumarkt Metallbau- /Verglasungsarbeiten

Maler- und Lackierarbeiten

Fluchttreppen (Stahlkonstruktion)

(30)

2.26 d Landeshauptstadt Hannover Hannover, den 29.02.2012 FB Gebäudemanagement, OE 19.12

OBJEKT Gymnasium Tellkampfschule

PROJEKT Fenstererneuerungen und Brandschutzmaßnahmen PROJEKTNR.: 17-2012-443, LAGERBUCHNR.: 015/0082

Anlage Nr. 3.1

Lageplan

015/0082-019 Schulgebäude

015/0082 Sporthalle

(31)

2.26 d Landeshauptstadt Hannover Hannover, den 29.02.2012 FB Gebäudemanagement, OE 19.12

OBJEKT Gymnasium Tellkampfschule

PROJEKT Fenstererneuerungen und Brandschutzmaßnahmen PROJEKTNR.: 17-2012-443, LAGERBUCHNR.: 015/0082

Anlage Nr. 3.2

Übersichtsplan Erdgeschoss

Sporthalle

Klassentrakt II Klassentrakt I

(32)

2.26 d Landeshauptstadt Hannover Hannover, den 29.02.2012 FB Gebäudemanagement, OE 19.12

OBJEKT Gymnasium Tellkampfschule

PROJEKT Fenstererneuerungen und Brandschutzmaßnahmen PROJEKTNR.: 17-2012-443, LAGERBUCHNR.: 015/0082

Anlage Nr. 3.3

Klassentrakt I + II, Erdgeschoss

Brandschutzelement

neuer Notausgang

Brandschutzelement

außenliegende Fluchttreppe Fenstererneuerung

Fenstererneuerung

(33)

2.26 d Landeshauptstadt Hannover Hannover, den 29.02.2012 FB Gebäudemanagement, OE 19.12

OBJEKT Gymnasium Tellkampfschule

PROJEKT Fenstererneuerungen und Brandschutzmaßnahmen PROJEKTNR.: 17-2012-443, LAGERBUCHNR.: 015/0082

Anlage Nr. 3.4

Klassentrakt I + II, Obergeschoss

Brandschutzelement

Brandschutzelement

außenliegende Fluchttreppe Brandschutzelement

neuer Notausgang Fenstererneuerung

Fenstererneuerung

(34)

2.26 d Landeshauptstadt Hannover Hannover, den 29.02.2012 FB Gebäudemanagement, OE 19.12

OBJEKT Gymnasium Tellkampfschule

PROJEKT Fenstererneuerungen und Brandschutzmaßnahmen PROJEKTNR.: 17-2012-443, LAGERBUCHNR.: 015/0082

Anlage Nr. 3.5

Klassentrakt II Ansichten

(35)

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Anlage Nr. 3.6

Sporthalle Obergeschoss

neuer Notausgang

außenliegende Fluchttreppe

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Anlage Nr. 3.7

Sporthalle Ansicht

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- 1 -

Landeshauptstadt

Beschluss- drucksache

b

In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult

In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen In den Verwaltungsausschuss

In die Ratsversammlung

Nr.

Anzahl der Anlagen Zu TOP

0701/2012 5

BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1759 - Hildesheimer Straße / Aegidiendamm - Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB

Auslegungsbeschluss Antrag,

1. dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1759 mit Begründung zuzustimmen,

2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen, 3. dem Vorhabenträgerwechsel zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Grundstück ist zurzeit mit einem Büro- und Verwaltungsgebäude (Versicherung) bebaut. Dieses Gebäude wird abgerissen und durch einen Neubau ebenfalls für Büro und Verwaltung (Gesellschaft für Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung u.a.) ersetzt.

Gender-Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Zur Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte hat die „Haus Aegi GmbH &

Co.KG“, eine 100%-ige Tochter der Quantum Immobilien AG, am 25.10.2011 einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für einen vorhabenbezogenen

Bebauungsplan gem. § 12 BauGB gestellt. Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss wurde am 15.12.2011 gefasst und am 21.12.2011 öffentlich bekannt gemacht.

Inzwischen haben sich die „Haus Aegi GmbH & Co KG“ und „Quantum Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH handelnd für das Sondervermögen PH Select“ darauf

verständigt, dass die „Quantum Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH handelnd für das Sondervermögen PH Select“ Vorhabenträgerin ist und durch die „Haus Aegi GmbH & Co

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- 2 -

KG“ vertreten wird. Eine entsprechende Vollmacht liegt vor. Der Vorhabenträgerwechsel kann nur mit Zustimmung der Verwaltung erfolgen.

Der Stadtbezirksrat Südstadt-Bult hat die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 20.10.2011 bis 21.11.2011 statt.

Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Der Stadtbezirksrat Südstadt-Bult hatte in seiner Sitzung am 23.11.2011 dem Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss (Drucksache 2078/2011) zugestimmt. Die Zustimmung erfolgte in Verbindung mit dem ebenfalls in dieser Sitzung beschlossenen Antrag an die Verwaltung (Drucksache 15-2139/2011), zu prüfen, ob die Bauplanungen dahingehend modifiziert werden können, dass die Ein- und Ausfahrt zur/aus der Tiefgarage nicht über den Aegidiendamm, sondern über die Hildesheimer Straße erfolgen könne.

Stellungnahme der Verwaltung

Das Verkehrsplanungsbüro SHP-Ingenieure, Hannover, kommt hierzu in seinem Verkehrsgutachten (Februar 2012) zu dem Ergebnis, dass die Erschließung der Tiefgarage über den Aegidiendamm (Variante 2 im Gutachten) eindeutig zu bevorzugen ist. Ausschlaggebend für diese Beurteilung sind insbesondere die Sicherheitsdefizite, welche bei der Erschließung der Tiefgarage an der Hildesheimer Straße (Variante 1 im Gutachten) aus der Querung des Geh- und Radweges im Verlauf der Hildesheimer Straße und der Behinderung des fließenden Verkehrs auf der Hildesheimer Straße resultieren. Das Verkehrsgutachten prognostiziert hier täglich ca. 530 Pkw Ein- und Ausfahrten in/aus der Tiefgarage, davon 78 in der morgendlichen Spitzenstunde.

Generell ist bei der Erschließung des Grundstückes von der Hildesheimer Straße zu berücksichtigen, dass die Zu-/ Abfahrt immer mit einer Querung des stark

frequentierten Rad- und Gehweges verbunden ist. Insbesondere im nördlichen Bereich der Hildesheimer Straße in Nähe des Aegidientorplatzes ist mit einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen im Fußgänger- und Radverkehr zu rechnen.

Auf Höhe des geplanten Bürogebäudes und somit auch im Bereich der Anlieferung ist der Radweg für beide Fahrtrichtungen freigegeben.

Das Konfliktpotential, welches aus der Querung des Geh- und Radweges resultiert, führt zwangsläufig zu einer Beeinflussung des fließenden Verkehrs auf der

Hildesheimer Straße. Ab- und Einbiegevorgänge können nur mit stark reduzierter Geschwindigkeit durchgeführt werden und bilden somit ein Hindernis für die Fahrzeuge, die unmittelbar vorher den Knotenpunkt Aegidientorplatz mit beschleunigendem Tempo verlassen haben.

Die große Anzahl von Fahrten in die Tiefgarage und Fahrten aus der Tiefgarage, verursacht durch Beschäftigten- und Kundenverkehre, ist mit der starken

Frequentierung durch Radfahrer und Fußgänger - hier ist auch die Nähe zum stark genutzten Auf- und Abgang der Stadtbahnhaltestelle Aegidientorplatz

problematisch - nicht zu vereinbaren.

Die Tiefgarage muss daher über den Aegidiendamm erschlossen werden, wie es im Wettbewerbsbeitrag vorgeschlagen wurde. Der Aegidiendamm hat eine

Fahrbahnbreite von 7,0 m. Das halbseitige halbhohe Parken der Autos führt dazu, dass eine nutzbare Fahrbahnbreite von 6, 0 m verbleibt und eine Begegnung zweier entgegenkommenden Fahrzeuge somit möglich ist.

Der Aegidiendamm wird heute an einem durchschnittlichen Werktag von etwa 1.500 Fahrzeugen befahren. Neben einem augenscheinlich hohen Anteil an

Parksuchverkehr, konnte insbesondere in den Morgenstunden (7:00 bis 10:00 Uhr) ein ausgeprägter Durchgangsverkehr (DV-Anteil etwa 40 %) in Richtung

Hildesheimer Straße festgestellt werden.

(39)

- 3 -

Bei einer Erschließung der Tiefgarage über den Aegidiendamm kreuzt der an-/

abreisende Verkehr aus/in Richtung Hildesheimer Straße zwar auch die Rad- und Fußgängerverkehre entlang der Hildesheimer Straße im Bereich der Einmündung Hildesheimer Straße/ Aegidiendamm. Bedingt durch die größere Distanz zum

Aegidientorplatz ist diese Situation jedoch als wesentlich unkritischer einzustufen, da im Einmündungsbereich des Aegidiendamms ausreichende Sichtverhältnisse

bestehen.

Die Belastungen für den Aegidiendamm sind für den östlichen und den westlichen Abschnitt unterschiedlich hoch. Für den westlichen Teil ergibt sich eine werktägliche Verkehrsstärke von ca. 1.600 Fahrzeugen, während die werktägliche Belastung für den östlichen Teil bei insgesamt ca. 1.870 Fahrzeugen pro Tag liegt. In Anbetracht der geringen räumlichen Ausdehnung dieses Abschnittes und der mit insgesamt etwa 530 Pkw-Fahrten/Tag moderaten Verkehrserzeugung durch das geplante Bürogebäude kann diese Mehrbelastung des Aegidiendamms zwar als spürbar aber immer noch mäßig eingestuft werden.

Die täglich zu erwartende Anzahl von 20 Fahrten im Lieferverkehr, die die

vorhandene Grundstückzufahrt an der Hildesheimer Straße nutzen werden, ist als gering anzusehen, so dass nicht von einer Gefährdung im Bereich der Anlieferung auszugehen ist. Durch den Wegfall der vorhandenen Stellplätze ist hier die künftige Nutzung voraussichtlich geringer als heute.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im

Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 5 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.12

Hannover / 12.03.2012

(40)

Anlage 1 zur Drucksache Nr. /2012

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1759 - Hildesheimer Straße / Aegidiendamm

Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB

Bisheriges Verfahren und Geltungsbereich

Planung Süd Stadtteil: Südstadt Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Aegidientorplatz 2A und ca. 226 m² des nördlich angrenzenden Flurstückes 90/21, Gemarkung Hannover, Flur 40.

Bisherige Drucksachen-Beschlüsse:

15-1879/2011 15-2139/2011 2078/2011 N1

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Zusatzantrag des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult Einleitungsbeschluss, Aufstellungsbeschluss (Neufassung wegen des Zusatzantrages)

(41)

- 2 - Anlage 2 zur Drucksache Nr.

B e g r ü n d u n g

Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1759

Hildesheimer Straße / Aegidiendamm Stadtteil: Südstadt Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich umfasst dasGrund- stück Aegidientorplatz 2A und ca. 226 m² des nördlich angrenzenden Flurstückes 90/21, Gemarkung Hannover, Flur 40.

Inhaltsverzeichnis

1. Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 3

2. Örtliche und planungsrechtliche Situation 3

2.1. Städtebauliche Situation 3

2.2 Planungsrechtliche Situation 4

2.2.1 Flächennutzungsplan 4

2.2.2 Verbindliche Bauleitplanung 5

2.2.3 Verfahren 5

3. Vorhaben- und Erschließungsplan 6

3.1 Wettbewerb 6

3.2 Flächenarrondierungen 7

3.2.1 Baulanderweiterung für das Vorhaben 7

3.2.2 Straßenverkehrsflächen 7

3.3 Vorhaben 8

3.3.1 Art und Umfang des Vorhabens 8

3.3.2 Geh- und Fahrrecht 9

3.3.3 Grenzabstände 9

3.3.4 Dachbegrünung 10

3.3.5 Ruhender Verkehr, Fahrradstellplätze und Anlieferung 11 3.3.6 Freiflächenplan: Neuordnung und Gestaltung der umliegenden öffentlichen

Straßenverkehrsflächen 17

3.3.7 Energiekonzept / Energetische Maßnahmen 19

(42)

- 2 -

- 3 -

4. Denkmalschutz 19

5. Verkehr und Erschließung 20

6. Ver- und Entsorgung 20

7. Umweltbelange / Umweltverträglichkeit 21

7.1 Lärmschutz 21

7.2 Natur- und Artenschutz 21

7.3 Dachbegrünung 22

7.4 Oberflächenwasser / Grundwasser 22

7.5 Altlasten, Bausubstanz, Boden 22

7.6 Kampfmittel 23

8. Durchführungsvertrag 23

9. Grundstückstauschvertrag 23

10. Gutachten 23

11. Kosten für die Stadt 24

Referenzen

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