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Landeshauptstadt Hannover Datum

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Landeshauptstadt Hannover -18.62.04 - Datum 10.08.2015 PROTOKOLL

34. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am Donnerstag, 18. Juni 2015, Maximilian - Kolbe - Schule, Nackenberger Straße 4, 30625 Hannover

Beginn 18.30 Uhr

Ende 22.00 Uhr

______________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Hofmann (SPD)

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Rothhardt (Bündnis 90/ Die Grünen)

Bezirksratsherr Behrendt (SPD)

Bezirksratsherr Borstelmann (CDU)

(Bezirksratsfrau Burgwitz) (CDU)

Bezirksratsherr Busse

(Bezirksratsfrau Gehle) (SPD)

(Bezirksratsfrau Hagen) (DIE LINKE)

Bezirksratsherr Hunze (CDU)

(Bezirksratsfrau Nordmann) (CDU)

(Bezirksratsherr Oppelt) (CDU)

Bezirksratsherr Plotzki

Bezirksratsherr Rothhardt (Bündnis 90/ Die Grünen)

Bezirksratsherr Schneider (Bündnis 90/ Die Grünen)

Bezirksratsfrau Tasyürek (SPD)

Bezirksratsfrau Tinnefeld (SPD)

Bezirksratsherr Welker (SPD)

(Bezirksratsherr Wolters) (FDP)

Bezirksratsherr Wontke (CDU)

Bezirksratsfrau Wyborny (Bündnis 90/Die Grünen)

Bezirksratsfrau Zaman (SPD)

Beratende Mitglieder:

(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)

(Ratsherr Fischer) (CDU)

(Beigeordnete Markowis) (Bündnis 90/ Die Grünen)

Verwaltung:

Frau Baron FB Planen und Stadtentwicklung Frau Heitsch Stadtbezirksmanagerin

Frau Schulz Bezirksratsbetreuerin

(2)

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der 34. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die 33. Sitzung am 21.05.2015 - Öffentlicher Teil -

3. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE (max. 45 Minuten) 4. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

4.1. Zuwendung Box-Club Kleefeld e. V.

(Drucks. Nr. 15-1470/2015)

4.2. Zuwendung an EC Hannover Indians e. v.

(Drucks. Nr. 15-1471/2015)

4.3. Zuwendung an den Kulturtreff Roderbruch (Drucks. Nr. 15-1472/2015)

4.4. Zuwendung an Kleefelder Chorgemeinschaft e. V.

(Drucks. Nr. 15-1473/2015)

5. EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

5.1. IB - 05 -2015: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Anschaffung einer offenen Laube

(Drucks. Nr. 15-1297/2015)

5.2. IB - 06 - 2015: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Anschaffung und Aufstellung eines Kinderspielhauses

(Drucks. Nr. 15-1298/2015)

5.3. IB - 08 - 2015: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Theateraufführung "How I met my neighbour - on stage"

(Drucks. Nr. 15-1400/2015)

5.4. IB - 09 - 2015: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Gewaltpräventions- und Integrationsprojekt "Der Andorra-Effekt"

(Drucks. Nr. 15-1401/2015)

5.5. IB - 11- 2015: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Kunst- und Kulturprojekt "Künste - ohne - Grenzen"

(Drucks. Nr. 15-1406/2015)

(3)

6. A L L G E M E I N E V E R W A L T U N G S V O R L A G E N 6.1. A N H Ö R U N G E N

6.1.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1801

Alteneinrichtung Podbielskistraße / Pasteurallee - Auslegungsbeschluss (Drucks. Nr. 1337/2015 mit 3 Anlagen)

6.1.2. Bebauungsplan Nr. 1788 - Lathusenstraße Nord - Auslegungsbeschluss (Drucks. Nr. 1344/2015 mit 3 Anlagen)

6.2. E N T S C H E I D U N G E N

6.2.1. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Groß - Buchholzer - Kirchweg

(Drucks. Nr. 15-1171/2015)

6.2.2. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Lüneburger Damm

(Drucks. Nr. 15-1172/2015)

7. A N F R A G E N

7.1. der CDU-Fraktion

7.1.1. Radweg auf der Kanalbrücke Groß - Buchholzer - Kirchweg (Drucks. Nr. 15-1319/2015)

7.2. der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7.2.1. Grünzugreinigung Schwarmstedter Straße

(Drucks. Nr. 15-1341/2015)

7.2.2. Abfallbeseitigung im Grünzug Roderbruch (Drucks. Nr. 15-1342/2015)

7.2.3. GS Hinrich - Wilhelm - Kopf (GS im Kleefelde):

Sanierung der Sanitäranlagen Nord (Drucks. Nr. 15-1343/2015)

8. A N T R Ä G E

8.1. aus der letzten Sitzung

8.1.3. Ausweisung von Hundeauslaufflächen in Groß-Buchholz und im Heideviertel (Drucks. Nr. 15-1076/2015)

8.1.3.1. Ausweisung von Hundeauslaufflächen in Groß-Buchholz und im Heideviertel (Drucks. Nr. 15-1076/2015 N1)

(4)

8.1.1. Verbesserung der Radwegsituation in der Straße "An der Breiten Wiese"

(Drucks. Nr. 15-0757/2015)

8.1.1.1. Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 15-0757/2015 Antrag "Verbesserung der Radwegsituation an der Straße "An der Breiten Wiese"

(Drucks. Nr. 15-1147/2015)

8.1.2. Mehr Beteiligungsmöglichkeiten von Einwohnerinnen und Einwohnern im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld

(Drucks. Nr. 15-1063/2015)

8.1.2.1. Mehr Beteiligungsmöglichkeiten von Einwohnerinnen und Einwohnern im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld

(Drucks. Nr. 15-1063/2015 N1)

8.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion 8.2.1. Furtmarkierung zur Querung der Pinkenburgerstraße vornehmen

(Drucks. Nr. 15-1345/2015)

8.2.2. Furtmarkierungen zur Querung der Roderbruchstraße und an der Einmündung der Weidetorstraße in die Roderbruchstraße vornehmen (Drucks. Nr. 15-1346/2015)

8.3. der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8.3.1. Benennung des Kleefelder Sportplatzweges in „Klaterfeldweg"

(Drucks. Nr. 15-1347/2015)

8.3.1.1. Benennung des Kleefelder Sportplatzweges in „Klaterfeldweg"

(Drucks. Nr. 15-1347/2015 N1)

8.3.2. Erweiterung der Radwegabsenkungen an der Kreuzung

Heidering/Misburger-/Schwarmstedter Straße um die Gehwegabsenkungen sowie Herrichtung von Rollstuhlrampen

(Drucks. Nr. 15-1348/2015)

8.3.3. Straßenbeleuchtung in Buchholz-Kleefeld (Drucks. Nr. 15-1349/2015)

8.3.4. Straßenbeleuchtung in Buchholz-Kleefeld - Grünschnitt - (Drucks. Nr. 15-1350/2015)

8.3.5. Aufwertung des Platzes an der Haltestelle „Nackenberg" bei „Monte Collo“

(Drucks. Nr. 15-1353/2015)

8.3.6. Mobile Raumeinheiten Grundschule Lüneburger Damm (Drucks. Nr. 15-1355/2015)

8.4. der SPD-Fraktion

8.4.1. Benennung des sog. Sonnenweges in „Annateichweg“

(Drucks. Nr. 15-1352/2015)

(5)

8.5. von Bezirksratsherrn Plotzki

8.5.1. Mehr Verkehrssicherheit durch Tempo-30-Zonen vor Kindertagesstätten, Schulen und Seniorenheimen

(Drucks. Nr. 15-1338/2015)

8.5.2. Radfahrerfurt Kreuzung Bruno-Valentin-Weg / Haubergstraße rot markieren (Drucks. Nr. 15-1339/2015)

8.6. der CDU-Fraktion

8.6.1. Wiederherstellung der Brunnenanlage auf dem Roderbruchmarkt (Drucks. Nr. 15-1474/2015)

9. M I T T E I L U N G E N

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.

Eröffnung der 34. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Hofmann eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksratsherr Borstelmann stellte den Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion vor und begründete diesen.

Bezirksratsherr Schneider begrüßte den Antrag und schlug vor, diesen interfraktionell zu stellen.

Die Dringlichkeit aus Drucks. Nr. 15-1474/2015 wurde einstimmig beschlossen.

Bezirksbürgermeister Hofmann verwies darauf, dass die Tagesordnung entsprechend um TOP 8.6. ergänzt werde.

Bezirksratsherr Plotzki bat darum, einen Einwohner als Sachverständigen für die Anträge in Zusammenhang mit den Radwegen benennen zu dürfen. Der Tagesordnungspunkt 8.1.3.

zu den Hundeauslaufflächen solle vor 8.1.1. behandelt werden. Als Sachverständige zu den Hundeauslaufflächen benannte er drei Einwohnerinnnen, zwei vom PHV (Polizei -

Hundesportverein Hannover e. V.) sowie weitere von ihm namentlich genannte sachkundige Bürgerinnen und Bürger.

Bezirksratsherr Borstelmann gab zu Bedenken, dass die Sachverständigen evt. nur einseitige Stellungnahmen abgeben könnten. Er warb für eine vorherige Absprache im Interkreis.

Bezirksratsherr Schneider regte an, die Anzahl der Sachverständigen zu begrenzen.

Bezirksratsherr Plotzki verwies auf den Antrag zu mehr Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner.

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Rothhardt stimmte Bezirksratsherrn

Schneider hinsichtlich der Begrenzung der Anzahl der Sachverständigen zu. Eine vorherige Absprache im Interkreis halte sie nicht für angemessen. Sachverständige könne jede

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Fraktion benennen. Inwieweit dies immer zielführend sei, stellte sie in Frage.

Bezirksratsfrau Zaman merkte an, dass sie es gut fände, Sachverständige mit

entsprechendem Sachverstand zu hören. Die Anzahl solle jedoch – u. a. auch im Hinblick auf die Zeit - begrenzt werden.

Frau Heitsch stellte richtig, dass der Antrag zu mehr Beteiligungsmöglichkeit auf der Tagesordnung stünde, aber noch nicht beschlossen sei. Laut GO könnten mit

mehrheitlichem Beschluss sachkundige Personen benannt werden. Diese könnten beraten, eine Diskussion sei jedoch nicht möglich.

Der Einwohner wurde mit 12 Stimmen dafür und 3 Enthaltungen als Sachverständiger für den Radverkehr benannt.

Der Beratung von TOP 8.1.3. vor TOP 8.1.1. wurde mit 10 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen und 3 Enthaltungen zugestimmt.

Bezirksratsherr Plotzki begründete die Auswahl seiner Sachverständigen vom Polizeihundesportverein Hannover zum Thema Hundeauslaufflächen.

Mit 11 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 3 Enthaltungen wurden die Einwohnerinnen als Sachverständige zum Thema Hundeauslaufflächen benannt.

Bezirksratsfrau Tasyürek zog den Antrag unter TOP 8.4.1. zurück.

Die so geänderte Tagesordnung wurde mit 13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 1 Enthaltung beschlossen.

TOP 2.

Genehmigung des Protokolls über die 33. Sitzung am 21.05.2015 - Öffentlicher Teil - Das Protokoll wurde ohne Aussprache einstimmig genehmigt.

TOP 3.

EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE (max. 45 Minuten) Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wurde in der Zeit von 18.55 Uhr bis 19.08 Uhr durchgeführt.

Hundeauslaufflächen

Ein Einwohner wohnhaft in Groß-Buchholz fragte, ob die vorhandene Hundeauslauffläche in Groß-Buchholz nicht gegen die Wiese zwischen der Milanstraße und dem Kanal

getauscht werden könne. Bei der jetzigen Hundeauslauffläche befänden sich rechts und links Büsche. Radfahrer würden diesen Weg nutzen und es wäre schon zu heiklen

Situationen gekommen. Die Hundeauslauffläche am Osterfelddamm könnten größtenteils nicht genutzt werden, da dort Autoverkehr sei und es nicht ausgeschlossen werden könne, dass die frei laufenden Hunde über die Straße in den Park laufen würden. Einen Tausch würden auch weitere „Hundefreunde“ mit unterstützen.

Frau Heitsch erklärte, dass bei der im Antrag ausgewiesenen Fläche zum Kanal hin, eine Prüfung möglich wäre. Es könne sich aber nur um den hinteren Teil Richtung Kanal handeln. Der vordere Teil grenze an den Gehweg und die Straße. Eine Einzäunung wäre notwendig. Dies sei jedoch ein Ausschlusskriterium für die Widmung als

Hundefreilauffläche.

Bezirksratsherr Plotzki fragte nach, ob dem Einwohner klar sei, dass es sich im Antrag um eine zusätzliche Fläche handeln würde und bei einem Tausch die alte Fläche wegfallen

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würde und die vorhandene Fläche dann bedeutend kleiner wäre.

Eine Einwohnerin wohnhaft im Heideviertel wies daraufhin, dass ihr in Hannover keine Hundewiese bekannt sei, die eingezäunt wäre. Die jetzige Hundewiese zum Osterfelddamm hin sei sehr gefährlich und auch nicht eingezäunt. Sie bat um Erläuterung, warum diese nunmehr eingezäunt werden müssten.

Frau Heitsch antwortete, dass aufgrund der in der Vergangenheit aufgetretenen gefährlichen Situationen in Zukunft bei der Umwidmung einer Fläche und bei

Vorhandensein von angrenzenden Straßen und Wegen eine Umzäunung erfolgen solle.

Protokollhinweis vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün:

Der Hinweis, dass es in Hannover keine öffentlichen Hundeauslaufflächen gibt, die extra für diesen Zweck eingezäunt wurden, ist richtig.

Die Flächen werden von Fachbereich Umwelt und Stadtgrün dort in Grünanlagen eingerichtet, wo ein Hundefreilauf mit den weiteren Freiraumnutzungen auf der Fläche weitgehend verträglich ist, keine oder nur geringe Störungen angrenzender Flächen zu erwarten sind, keine absehbaren Gefahrensituationen erkennbar sind bzw. hervorgerufen werden können und keine Konflikte zu anderen vorhandenen rechtlichen Regelungen bestehen.

Viele Auslaufflächen sind in großen Teilen ohnehin durch die Einzäunung/Einfriedung angrenzender Grundstücke oder Nutzungen begrenzt (z.B. nördlich des Reiterstadions am Sahlkamp), andere sind offen in größere Grünbereiche oder Landschaftsräume integriert (z.B. am Kronsberg).

Die Flächen werden vor Ort durch Schilder gekennzeichnet, so dass alle NutzerInnen der Anlage sich darauf einstellen können, dass hier Hunde frei herum laufen dürfen. Die Flächen werden durch diese Regelung den Hunden und ihren BesitzerInnen aber nicht exklusiv zur Verfügung gestellt, sondern das Spielen und Laufen der Hunde ist eine zusätzliche Nutzung dieser Fläche, die ansonsten aufgrund der Regelungen der

städtischen Hundeverordnung nicht erlaubt ist. Demzufolge bleibt die Aufsichtspflicht der HundehalterInnen hier uneingeschränkt bestehen, sodass dafür zu sorgen ist, dass andere NutzerInnen nicht durch die Hunde gefährdet oder belästigt werden. Andererseits ist allen anderen NutzerInnen bewusst, dass hier Hunde frei herumlaufen. Dies ist von ihnen zu respektieren und bei der Nutzung der Flächen zu berücksichtigen.

Diese Regelung funktioniert nach einer gewissen Eingewöhnungszeit i.d.R. auch, dauerhafte Konflikte sind auf den Auslaufflächen und -wegen nicht bekannt.

Die Einzäunung von Hundeauslaufflächen, die letztendlich zu einer optischen und funktionalen Parzellierung der Grünanlagen führen und Teilflächen für jeweils unterschiedliche Nutzergruppen bereit stellen würde, ist daher auch zukünftig nicht vorgesehen. Dies soll möglichst auf wenige spezielle Einrichtungen, wo dies zwingend erforderlich ist (z.B. Sportanlagen), begrenzt bleiben.

Die Einwohnerin schlug vor, die vorhandene Hundewiese einzuzäunen, da diese größer sei als die andere Fläche und ein Teilstück hinzuzunehmen.

Auf die Nachfrage von Bezirksratsfrau Tinnefeld, ob nur die neu ausgewiesenen

Hundeauslaufflächen, einzuzäunen seien, antwortete Frau Heitsch sinngemäß, dass dies der momentane Stand sei.

Eine Einwohnerin wies auf eine weitere potentielle Hundeauslauffläche neben dem Polizeisportverein hinter dem Eilenriedestift hin. Es gäbe eine Fläche, die bereits

eingezäunt, aber seit Jahren unbenutzt sei. Hundebesitzer aus der Heidesiedlung hätten bis vor ca. 1 ½ Jahren ihre Hunde zwischen den Kleingärten frei laufen lassen, bis es Ärger mit den Kleingärtnern gegeben habe. Sie würde es begrüßen, wenn die bereits eingezäunte Fläche für den Hundeauslauf freigegeben werden würde. Sie bat um eine Begründung, warum diesbezüglich noch nichts geschehen sei.

Frau Heitsch kündigte an, dass die Verwaltung dies prüfe. Sie wies darauf hin, dass nur

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eine städtische Fläche umgewidmet werden könne. Eine Rückmeldung gäbe es über den Bezirksrat.

Auf die Nachfrage einer Einwohnerin, wie man als Bürgerin erfahre, ob die

Landeshauptstadt Hannover Eigentümerin einer Grünfläche sei, antwortete Frau Heitsch, dass dies im Internet recherchierbar sei. Es könne aber auch die zuständige

Stadtbezirksmanagerin angerufen werden, damit diese ermittle.

Protokollhinweis: Im Internet sind die städtischen Flächen nicht recherchierbar. Auskunft zu städtischen Grünflächen erteilt der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün - Bereich

Grünflächen - auf Nachfrage unter der Telefonnummer 168-48301.

Bordsteinabsenkung Mellendorfer Straße

Ein Einwohner wohnhaft in der Mellendorfer Straße verwies auf den Antrag zur

Bordsteinabsenkung in der Mellendorfer Straße und darauf, dass noch nichts passiert sei.

Es gäbe u. a. bei Krankentransporten mit der Trage Probleme, da bei den hohen Bordsteinen Kippgefahr bestünde.

Bezirksbürgermeister Hofmann erläuterte, dass der Antrag vor zwei Jahren gestellt worden sei. Dieses Jahr gab es aus dem Bezirksrat heraus eine Nachfrage. Den

Anwohnern sei versprochen worden, dass bis Ende Juni die Bordsteinabsenkung umgesetzt werde. Eine erneute Anfrage beim Bereich Tiefbau habe bisher keine verlässliche

Zeitschiene ergeben. Der Bezirksrat dränge weiterhin auf die Umsetzung.

Fußweg Wolfsburger Damm

Ein Einwohner fragte, ob die Landeshauptstadt Hannover wisse, dass im Wolfsburger Damm der Fußweg im Bereich des Bunkers einfach aufhöre und etwa 20 Meter nicht mehr existiere. Es gäbe eine Grünfläche und dann ginge der Weg wieder weiter. An der

Einmündung des Tietlinger Weges sei der Fußweg von Baufahrzeugen kaputt gefahren. Er erkundigte sich, wann beabsichtigt sei, die Wegeverbindung herzustellen und die

Einmündung wieder in Stand zu setzen.

Frau Heitsch versprach eine Klärung mit dem zuständigen Fachbereich herbeizuführen und dem Bezirksrat eine Rückmeldung zu geben.

Protokollhinweis: Bei der Grünfläche im Bereich des Bunkers handelt es sich um eine private Fläche, die nicht in die Zuständigkeit der Landeshauptstadt Hannover fällt. Die Einmündung wird in Stand gesetzt, sobald die zur Zeit stattfindenden Baumaßnahmen (Errichtung von Reihenhäusern) abgeschlossen sind.

Der Einwohner bat um eine schriftliche Antwort, welche ihm Bezirksbürgermeister Hofmann persönlich zusagte.

TOP 4.

EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates TOP 4.1.

Zuwendung Box-Club Kleefeld e. V.

(Drucks. Nr. 15-1470/2015)

Der Bezirksrat beschloss:

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Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Box-Club Kleefeld e.V.

Betrag : bis zu 733,97 €

Verwendungszweck : Anschaffung von 20 Medizinbällen (Zuwendung 12/2015)

Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 08.05.2015 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 4.2.

Zuwendung an EC Hannover Indians e. v.

(Drucks. Nr. 15-1471/2015) Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : EC Hannover Indians e.V.

Betrag : bis zu 5.000,00 €

Verwendungszweck : Anschaffung von Eisabtrennungen (Zuwendung 13/2015)

Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 21.04.2015 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 4.3.

Zuwendung an den Kulturtreff Roderbruch (Drucks. Nr. 15-1472/2015)

Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Kulturtreff Roderbruch

Betrag : bis zu 2.656,59 €

Verwendungszweck : Ausstattung für das Musikstudio des Kulturtreffs (Zuwendung 14/2015)

Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 27.05.2015 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

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TOP 4.4.

Zuwendung an Kleefelder Chorgemeinschaft e. V.

(Drucks. Nr. 15-1473/2015) Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Kleefelder Chorgemeinschaft e. V.

Betrag : bis zu 400,00 €

Verwendungszweck : Ausschaffung eines Druckers (Zuwendung 16/2015)

Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 18.06.2015 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates.

Ohne Aussprache 14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung beschlossen.

TOP 5.

EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

TOP 5.1.

IB - 05 -2015: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Anschaffung einer offenen Laube

(Drucks. Nr. 15-1297/2015)

Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld beschloss der Stadtbezirksrat folgende Zuwendungen aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:

Zuwendungsempfänger: Nachbarschaftskreis des Flüchtlingswohnheims Annateich

Projekt: Förderung der Hausgemeinschaft im

Flüchtlingswohnheim durch Anschaffung und Aufstellung einer offenen Laube

Zuwendungssumme: bis zu 1.000,00 € Zuwendungsnummer: IB-05-2015 Einstimmig ohne Aussprache beschlossen.

TOP 5.2.

IB-06-2015: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Anschaffung und Aufstellung eines Kinderspielhauses

(Drucks. Nr. 15-1298/2015)

Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld beschloss der Stadtbezirksrat folgende Zuwendungen aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:

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Zuwendungsempfänger: Nachbarschaftskreis des Flüchtlingswohnheims Annateich -

Projekt: Förderung der Hausgemeinschaft im

Flüchtlingswohnheim durch Anschaffung und Aufstellung eines Kinderspielhauses

Zuwendungssumme: bis zu 500,00 € Zuwendungsnummer: IB-06-2015 Einstimmig ohne Aussprache beschlossen.

TOP 5.3.

IB - 08 - 2015: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Theateraufführung

"How I met my neighbour - on stage"

(Drucks. Nr. 15-1400/2015)

Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld beschloss der Stadtbezirksrat folgende Zuwendungen aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:

Zuwendungsempfänger: Präventionsrat Buchholz-Kleefeld

Projekt: Theateraufführung "How I met my neighbour - on stage" Global denken - lokal Handeln

Zuwendungssumme: bis zu 540,00 € Zuwendungsnummer: IB-08-2015 Einstimmig ohne Aussprache beschlossen.

TOP 5.4.

IB - 09 - 2015: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Gewaltpräventions- und Integrationsprojekt "Der Andorra-Effekt"

(Drucks. Nr. 15-1401/2015)

Bezirksratsherr Plotzki bat um weitere Informationen zu dem Projekt.

Bezirksbürgermeister Hofmann berichtete, dass der Olympic-Sport-Club Hannover e. V.

u. a. sehr aktiv im Rahmen des Mitternachtssports im Jugendsportzentrum Buchholz sei.

Dort werde der Umgang mit dem Thema Gewalt durch die fairen – teilweise hochklassigen - Boxkämpfe mit Jugendlichen behandelt. Im Rahmen des Gesamtprojektes, welches schon einige Jahre laufe, solle das Projekt „Der Andorra – Effekt“ nunmehr der „krönende“

Abschluss sein. Es sei ein Gebirgsausflug geplant. Der Integrationsbeirat Buchholz-Kleefeld habe dem Vertreter des Olympic-Sport–Clubs empfohlen, Kontakt zum Deutschen

Alpenverein - Sektion Hannover - aufzunehmen, um deren Hütte zu nutzen.

Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld beschloss der Stadtbezirksrat folgende Zuwendungen aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:

Zuwendungsempfänger: Olympic-Sport-Club Hannover e. V.

Projekt: Gewaltpräventions- und Integrationsprojekt "Der Andora-Effekt"

Zuwendungssumme: bis zu 1.000,00 € Zuwendungsnummer: IB-09-2015

(12)

Einstimmig beschlossen.

TOP 5.5.

IB - 11- 2015: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Kunst- und Kulturprojekt "Künste-ohne- Grenzen"

(Drucks. Nr. 15-1406/2015)

Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld beschloss der Stadtbezirksrat folgende Zuwendungen aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:

Zuwendungsempfänger: Begegnung-der-Künste e. V.

Projekt: Kunst- und Kulturprojekt "Künste-ohne-Grenzen"

Zuwendungssumme: bis zu 1.000,00 € Zuwendungsnummer: IB-11-2015 Einstimmig ohne Aussprache beschlossen.

TOP 6.

A L L G E M E I N E V E R W A L T U N G S V O R L A G E N TOP 6.1.

A N H Ö R U N G E N TOP 6.1.1.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1801 Alteneinrichtung Podbielskistraße / Pasteurallee - Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1337/2015 mit 3 Anlagen) Der Bezirksrat empfahl,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1801 mit Begründung zuzustimmen, 2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Einstimmig ohne Aussprache

TOP 6.1.2.

Bebauungsplan Nr. 1788 - Lathusenstraße Nord - Auslegungsbeschluss (Drucks. Nr. 1344/2015 mit 3 Anlagen)

Der Bezirksrat empfahl,

1. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1788 mit Begründung und Umweltbericht zuzustimmen und

2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung ohne Aussprache

(13)

TOP 6.2.

E N T S C H E I D U N G E N TOP 6.2.1.

Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Groß-Buchholzer-Kirchweg

(Drucks. Nr. 15-1171/2015) Der Bezirksrat beschloss,

dem Förderverein Kinderbetreuung an der Grundschule Groß-Buchholzer-Kirchweg e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2015/2016 Mittel von mindestens 20.100,00 € zur Verfügung zu stellen.

Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass für das Haushaltsjahr 2016 Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt werden.

Einstimmig ohne Aussprache

TOP 6.2.2.

Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Lüneburger Damm (Drucks. Nr. 15-1172/2015)

Der Bezirksrat beschloss,

dem Förderverein der Grundschule Lüneburger Damm e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2015/2016 Mittel in Höhe von bis zu 36.000,00 € zur Verfügung zu stellen.

Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass für das Haushaltsjahr 2016 Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt werden.

Einstimmig ohne Aussprache

TOP 7.

A N F R A G E N TOP 7.1.

der CDU-Fraktion TOP 7.1.1.

Radweg auf der Kanalbrücke Groß-Buchholzer-Kirchweg (Drucks. Nr. 15-1319/2015)

Anfrage zum Radweg auf der Kanalbrücke Groß-Buchholzer-Kirchweg

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Auf der Kanalbrücke Groß-Buchholzer-Kirchweg befindet sich auf beiden Seiten der Brücke neben dem Gehweg ein Radweg. Vor kurzem wurde der Radweg vor der Brücke in

Richtung Groß - Buchholzer Str. "aufgesplittet". Ein markierter Abzweig führt den Radfahrer nun zusätzlich parallel zum Radweg auf die Straße über die Brücke.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Handelt es sich um einen Schildbürgerstreich?

2. Soll auch in Gegenrichtung und auf den anderen Kanalbrücken in Groß-Buchholz ein zusätzlicher Radweg auf der Straße markiert werden?

3. Was sagt die Polizei dazu?

Frau Schulz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1: Natürlich nicht.

Es handelt es sich um eine Art „Weiche“ zur Klarstellung der Wahlfreiheit. Radfahrer können wählen zwischen einem Angebot auf dem Hochbord (Nach StVO: Nicht benutzungspflichtiger Radweg, darf legal durch Radfahrer im Rechtsverkehr genutzt werden, sofern baulich erkennbar) und dem Fahren im Mischverkehr auf der

Fahrbahn. Die Weiche soll helfen, dies zu verdeutlichen und auch die anderen Verkehrsteilnehmer darüber zu informieren. Eine Radfurt muss an dieser Stelle sein, um die Verkehrsteilnehmer aus den einmündenden Straßen über Radverkehr zu informieren. Diese Markierung ist somit korrekt und nicht zu beanstanden.

Zu 2: Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung. In der Gegenrichtung dürfen die Rad Fahrenden ebenfalls auf der Fahrbahn fahren.

Zu 3: Die Anordnung aller Verkehrsmaßnahmen erfolgt im Einvernehmen mit der Polizei gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO).

Bezirksratsherr Borstelmann fragte nach, ob die Verwaltung es für sinnvoll erachte, neben einem bestehenden gut ausgebauten Radweg den Radfahrer auf die Straße zu leiten. Damit werde nicht nur der Autoverkehr, sondern auch der ÖPNV ausgebremst. Der Radfahrer habe damit auch Vorrang vor dem ÖPNV. Er bremse den Bus aus, wenn er auf der Straße fahre.

Frau Schulz antwortete, dass in Zukunft geplant sei, alle Radwege auf die Radwegebenutzungspflicht hin zu überprüfen. Soweit die Radweg- und

Fahrbahnbeschaffenheit dies ermögliche und auf den Straßen keine besonderen Gefährdungslagen vorlägen, würde der Radverkehr auf die Straße gebracht werden.

Da in diesem Fall keine Gefährdungslage vorlag, wurde im Vorgriff auf alle noch zukünftig folgenden Überprüfungen, der Radverkehr auf die Straße geleitet. Dabei sei der Aspekt der Sinnhaftigkeit bestimmt berücksichtigt worden.

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Rothhardt entgegnete, dass sie sich die Stelle vor Ort angeschaut habe und die Maßnahme für sinnvoll halte. Es sei die einzige Stelle, an der eine Radfahrerin bzw. ein Radfahrer auf die Straße geführt werden könne, danach befände man sich auf dem Hochbord, der meist zugeparkt sei. Sie interessiere, ob solche Weichen noch an anderen Stellen im Stadtbezirk vorgesehen seien.

Frau Schulz verwies auf die zukünftigen Planungen und dass es dann wahrscheinlich ähnliche Weichen gäben würde.

Bezirksratsherr Busse fragte nach, ob es Untersuchungen gäbe, welchen Einfluss die

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Wahlmöglichkeit der Radfahrerinnen und Radfahrer, den Radweg oder die Straße zu nutzen, auf den Straßenverkehr habe.

Frau Heitsch zitierte die Straßenverkehrsordnung und verwies darauf, dass die Radfahrerinnen und Radfahrer theoretisch bereits jetzt bei nicht benutzungspflichtigen Radwegen auf der Straße fahren dürften. Die Markierung sei aus Sicherheitsaspekten angebracht worden.

Bezirksratsfrau Tinnefeld merkte an, dass es sicherer sei auf dem Radweg zu fahren, als auf die Straße auszuweichen. Wobei auf dem Radweg die Radfahrinnen und Radfahrer schneller von den Autofahrern beim Abbiegen übersehen werden würden.

Bezirksratsherr Wontke erklärte, er habe sich die entsprechende Stelle heute angeschaut und empfand diese ebenfalls als Gefährdung. Ihn würde interessieren, ob die neue

Markierung von den Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern in Anspruch genommen werde.

Antwort zu Protokoll: Der Verwaltung liegen noch keine Erkenntnisse vor, ob die neue Markierung von den Radfahrenden in Anspruch genommen wird.

Bezirksratsherr Schneider berichtete, dass seitdem die Wahlmöglichkeit vorhanden sei, es wesentlich einfacher sei, in die Straße am Meersmannufer einzubiegen. Er fragte, ob die Landeshauptstadt Hannover diesen Aspekt beim Umbau mit berücksichtigt habe.

Frau Heitsch antwortete, dass sie davon ausgehe.

Bezirksratsherr Hunze fragte nach, ob die Verwaltung eine Zählung veranlasst habe, welcher Weg mehr in Anspruch genommen werde.

Antwort zu Protokoll: Die Verwaltung hat keine Zählung veranlasst, welcher Weg mehr in Anspruch genommen wird. Einer Zählung bedarf es auch nicht, da Radfahrende

grundsätzlich das Recht haben, die Fahrbahn zu benutzen. Nur in bestimmten Fällen können Radfahrende in ihrem Recht darauf beschränkt werden. Dieses ist im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben.

Bezirksratsherr Plotzki verwies darauf, dass die Verwaltung bereits geantwortet habe und die diversen Nachfragen seien durch die GO nicht mehr abgedeckt, daher sollten die Nachfragen beendet werden.

Bezirksbürgermeister Hofmann antwortete, dass er diese Auffassung nicht vertrete – auch wenn die Verwaltung aktuell nicht antworten könne.

Bezirksratsfrau Tinnefeld stellte die Frage, ob bei nicht radwegepflichtigen Fahrradwegen nur Schritttempo gefahren werden dürfe.

Antwort zu Protokoll: Nein. Auch bei nicht benutzungspflichtigen (baulich angelegten) Radwegen darf der Radfahrende schneller als Schritttempo fahren

.

Bezirksratsherr Borstelmann erinnerte an die dritte Frage, was die Polizei zu dem erhöhten Gefahrenpotential sagen würde.

Frau Schulz erwiderte, dass sich die Verwaltung mit der Polizei in Verbindung gesetzt habe und die Maßnahme im Einvernehmen mit der Polizei erfolgt sei. Im Vorfeld sei geprüft worden, ob hier eine Gefährdungslage vorliege.

TOP 7.2.

der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN TOP 7.2.1.

Grünzugreinigung Schwarmstedter Straße (Drucks. Nr. 15-1341/2015)

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Bezirksratsfrau Tasyürek verlas folgende Anfrage:

Wir fragen die Verwaltung:

1.) Wer ist für den Rückschnitt des Pflanzenwuchses und die Reinigung/Müllentsorgung im Grünzug entlang der Schwarmstedter Str. vom Burgdorfer Damm bis zum

Wolfsburger Damm sowie um das Bachbett herum entlang der Misburger Straße zuständig?

2.) Wie oft findet in dem v. g. Bereich Reinigung/Müllsammlung statt.

3.) Unter welchen Bedingungen kann die Reinigungs-/Müllsammlungshäufigkeit erhöht werden.

Begründung:

Über das gesamte Jahr hinweg machen die Flächen durch die Vermüllung einen

ungepflegten Eindruck. Darüber hinaus spielen hin und wieder Kinder in den Gebüschen.

Abgesehen von evtl. hygienischen Bedenken, bestehen u. a. durch Glasscherben und weggeworfene Spritzen Verletzungsgefahren.

Teilweise stellt sich die Frage, ob die Fließfähigkeit des Baches gewährleistet ist.

(Die anliegenden Fotos wurden lediglich einige Tage nach der durchgeführten Reinigung/Müllentsorgung aufgenommen (10.03.2015).)

Anlage 1: Zustands-Foto

Frau Schulz beantwortete die Anfrage wie folgt:

1. Der Rückschnitt der Gehölze erfolgt durch den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün;

die Reinigung der Flächen liegt in der Zuständigkeit von aha.

Ausnahme ist der Entwässerungsgraben (Vorfluter zur Straßenentwässerung in der Zuständigkeit des Fachbereiches Tiefbau), welcher vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün zweimal jährlich gemäht und gereinigt wird.

Es wird auf den angesprochenen Flächen geprüft, wie durch geeignete Rückschnitte die Reinigungssituation für aha verbessert werden kann.

Der Fachbereich Tiefbau wird OE 68 (Stadtentwässerung) beauftragen, die Durchlässe des Grabens einmal jährlich zu reinigen.

2. Gemäß § 3 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Hannover obliegt dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) u.a. die

Reinigung der öffentlichen Straßen- und Wegeflächen, der dazugehörigen

Radwege, der Baumscheiben und des Straßenbegleitgrüns, soweit es Bestandteil der öffentlichen Straße ist, im Stadtgebiet.

Die Straßenreinigung erstreckt sich auf die Straßen, Wege, Plätze und Fußgängerstraßen sowie diejenigen Gehwege nach § 4a, die in dem

Straßenverzeichnis aufgeführt sind, das Bestandteil der „Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover“ ist (gemäß § 3 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung).

3. Die Schwarmstedter Straße im Heideviertel ist im Straßenverzeichnis zur o.g.

Verordnung aufgelistet. Daher wird die Reinigung des Straßenbegleitgrüns von aha durchgeführt. Diese erfolgt regelmäßig einmal wöchentlich. Allerdings können Sträucher die Reinigung erschweren, so dass beim Zurückschneiden Müll zum Vorschein kommt. Die Reinigungsorganisation der aha wird die genannte Straße in der nächsten Zeit stärker kontrollieren.

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TOP 7.2.2.

Abfallbeseitigung im Grünzug Roderbruch (Drucks. Nr. 15-1342/2015)

Bezirksratsherr Welker verlas folgende Anfrage:

Wir fragen die Verwaltung:

1.) Welche Maßnahmen sie ergreift, damit der im Folgenden dargelegte Missstand zukünftig verhindert wird:

Auf der rückwärtigen Seite der Häuser Nr. 39 und Nr. 41 des Domagkweges befinden sich auf dem Grünzug ca. 30 m westlich des Drachens drei Sitzbänke.

Bei schönem Wetter wird dort insbesondere am Wochenende oder an Feiertagen sehr oft gefeiert. Regelmäßig bleibt danach der Müll, wenn der dort stehende Abfallbehälter gefüllt ist, neben diesem in großen Mengen liegen.

Krähen und Tauben verteilen den Abfall über mehrere Quadratmeter. Speisereste sind nicht selten auf dem angrenzenden Spielplatz zu finden.

In einer Entfernung von 30 bis 50 m – am Spiel- und Bolzplatz - gibt es weitere Abfallbehälter, die regelmäßig nur zwischen ¼ und ¾ gefüllt sind.

Aus der Sicht von Anwohnern, Rad fahrenden oder zu Fuß gehenden Passanten ist der Sachverhalt ein großes Ärgernis und wenig verständlich, da es zumutbar ist, dass die Verursachenden den eigenen Abfall in die anderen Behälter stecken oder mit nach Hause nehmen.

Frau Schulz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.)

An benannter Stelle wird bei schönem Wetter erlaubterweise gegrillt. Die Grünflächen werden sauber hinterlassen, der Müll wird in blaue Säcke verpackt und diese werden, sofern die Abfallbehälter voll sind, neben die Behälter gestellt. Es kann vorkommen, dass Krähen oder Tauben die Säcke aufreißen und der Müll dann verstreut wird.

Die Reinigung und Leerung der Abfallbehälter im Grünzug Roderbruch finden einmal wöchentlich am Dienstag in Fremdreinigung statt.

In der Saison werden die Abfallbehälter zusätzlich durch eigene Mitarbeiter am Montag kontrolliert und geleert.

Weiterhin werden wir kurzfristig einen zweiten Abfallbehälter dort aufstellen. Alternativ kann der Korb nur ganz eingezogen werden.

Bezirksratsherr Welker bat darum, dass sachverständige Mitarbeiter der

Landeshauptstadt Hannover zu unterschiedlichsten Zeiten mit den Menschen vor Ort über ihr Verhalten sprechen sollten. Die Müllbehälter seien nicht das Problem, sondern das Verhalten der Menschen.

Frau Heitsch bemerkte, dass die Anregung mitgenommen und an die Parkranger der Landeshauptstadt Hannover weitergegeben werde. Diese könnten hin und wieder dort vorbeischauen, mit den entsprechenden Personen ins Gespräch kommen und diese ggfs.

auf ihr Fehlverhalten hinweisen. Inwieweit dies erfolgreich sein werde, bliebe abzuwarten.

Um zunächst Abhilfe zu schaffen, werde ein zweiter Papierkorb aufgestellt.

Bezirksratsherr Busse wies darauf hin, dass in vergleichbaren Fällen Sitzbänke abgebaut worden seien, um das Müllproblem zu beseitigen. Er fragte nach, ob dies den Tatsachen entspräche.

Frau Heitsch antwortete, dass ihr bekannt sei, dass dies an einigen Stellen gemacht worden sei. Zunächst solle jedoch ein zweiter Müllbehälter aufgestellt werden und wenn dies zu keinem Erfolg führe, seien alle Müllbehälter zu entfernen.

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Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Busse hinsichtlich der Entfernung von Müllbehältern bei Müllproblemen, erwiderte Frau Heitsch, dass die Verwaltung die Erfahrung gemacht habe, dass wenn ein Müllbehälter voll sei, die Menschen ihren Müll daneben stellen würden. Gäbe es keinen Müllbehälter würden sie ihn nicht dort hinstellen.

TOP 7.2.3.

GS Hinrich-Wilhelm-Kopf (GS im Kleefelde): Sanierung der Sanitäranlagen Nord (Drucks. Nr. 15-1343/2015)

Bezirksratsfrau Tasyürek verlas die Anfrage:

Wir fragen die Verwaltung:

1.) Gedenkt die Verwaltung die Sanierung der Sanitäranlagen im Nord-Flügel der Schule 2016 durchzuführen?

2.) Von welchen Faktoren hängt die Sanierung/nicht Sanierung in 2016 ab?

3.) Wann spätestens soll die Sanierung erfolgen?

Begründung:

Die mit der Drucksache Nr. 0701/2015 bekannt gegebene Sanierung der

Sanitäranlagen-Süd der GS Hinrich-Wilhelm-Kopf (GS im Kleefelde) begrüßen wir

ausdrücklich. Wie auch in der o. a. DS ausgeführt, sind die Sanitäranlagen im Südflügel der Schule in einem ebenso sanierungsbedürftigen Zustand. Die DS lässt jedoch offen, wann evtl. dessen Sanierung erfolgen wird. Die Schule beschult bereits inklusiv und die Sanierung der Sanitäranlagen-Nord sollte zumindest planerisch in 2015 und in der Ausführung in 2016 veranlasst werden.

Frau Schulz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.) Eine Sanierung der Sanitäranlagen im Nord-Flügel der Schule ist für 2016 nicht geplant.

Zu 2.) Aufgrund der Vielzahl wünschenswerter Bauprojekte und der nur begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, ist die Verwaltung leider gezwungen, die Projekte zu priorisieren und gestaffelt abzuarbeiten. Neben den aus

Sicherheitsaspekten vorrangig abzuarbeitenden Projekten stehen zusätzlich noch solche, die aus Rechtsansprüchen Vorrang genießen. Die Sanierung und

Modernisierung von Schulen, auch und gerade im Bereich von Sanitärräumen, besitzt jedoch in der Landeshauptstadt Hannover einen sehr hohen Stellenwert. Dies wird an der Vielzahl der in den letzten Jahren auch im Gebäude der GS im Kleefelde durchgeführten Projekte deutlich.

Leider können aus o. g. Gründen nicht alle Schulen gleichzeitig und kurzfristig saniert werden.

Zu 3.) Ein genauer Termin zur Sanierung der WCs kann heute noch nicht benannt werden.

TOP 8.

A N T R Ä G E TOP 8.1.

aus der letzten Sitzung TOP 8.1.3.

Ausweisung von Hundeauslaufflächen in Groß-Buchholz und im Heideviertel

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(Drucks. Nr. 15-1076/2015)

Es wurde eine Neufassung eingebracht.

TOP 8.1.3.1.

Ausweisung von Hundeauslaufflächen in Groß-Buchholz und im Heideviertel (Drucks. Nr. 15-1076/2015 N1)

Frau Heitsch wies darauf hin, dass es sich bei dem Gelände am Hermannsburger Damm um ein städtisches Grundstück handele, welches an die Kleingartenkolonien verpachtet sei.

Die Landeshauptstadt Hannover habe daher keine Verfügungsgewalt über das Grundstück.

Eine Umwidmung ohne die Genehmigung der Kleingärtner wäre nicht möglich.

Bezirksratsherr Plotzki bedankte sich für den Hinweis. Für ihn sei nicht erkennbar, dass die Fläche verpachtet sei. Schilder würde diese als öffentliche Grünfläche ausweisen.

Abfallbehälter seien aufgestellt worden. Die Fläche sei mit Bänken ausgestattet. Ihn würde interessieren, welche Auswirkungen die Verpachtung für die Bürgerinnen und Bürger habe.

Sei die Fläche weiterhin öffentlich, sei der Kleingärtnerverein evt. in der Haftung, müsse er den Müll entsorgen, wer sei dort weisungsbefugt, ob die Parkranger dort tätig werden dürften.

Frau Heitsch erklärte, dass die Kleingartengebiete ähnlich wie die verpachtete Fläche öffentlich seien. Die Pflege obliege der Kleingartenkolonie. Die Gebiete seien zugänglich für alle Bürgerinnen und Bürger. Um diese Fläche als Hundeauslauffläche auszuweisen, sei die Genehmigung der Kleingartenkolonie notwendig. Die Frage, ob Parkranger das Recht hätten, auf dieser Fläche Menschen anzusprechen, werde geklärt.

Protokollhinweis: Die Parkranger dürfen dort tätig werden.

Bezirksratsherr Plotzki merkte an, dass ein Interesse daran bestünde, dass solche Flächen für die Öffentlichkeit kenntlich gemacht würden.

Bezirksratsherr Wontke erwiderte, dass er den Wunsch von Bezirksratsherrn Plotzki nicht nachvollziehen könne. Es gäbe bei privaten unbebauten Grundstücken die

Wahlmöglichkeit ein Schild mit „Betreten verboten“ aufzustellen oder auch nicht. Diese Wahlmöglichkeit hätten auch die Kleingärtner. Das Grundstück müsse deshalb nicht eingezäunt werden. Solange von den Kleingärtnern keine Einwände gegen die Nutzung als Hundeauslauffläche kämen, wären alle Seiten zufrieden.

Bezirksratsherr Busse sprach sich gegen die Kenntlichmachung einer allgemein

zugänglichen Fläche, die von allen genutzt werde, als private Fläche aus. Dies könne nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sein.

Die Frage von Bezirksratsfrau Wyborny seit wann die Fläche an die Kleingärtner

verpachtet sei, beantwortete Frau Heitsch dahingehend, dass dies nicht erst seit kurzem sein könne, da die Kleingärtner diese intensiv pflegen würden.

Bezirksratsherr Schneider fasste alle Vorschläge zusammen und verwies auf die unterschiedlichen Interessen- und Bedürfnislagen z. B. von Familien mit Kindern, die die Flächen nicht als Hundeauslauffläche für geeignet halten würden. Es seien eine Menge Informationen dazu gekommen. Das Thema müsse allumfassend bearbeitet werden und daher könnten die Anträge so nicht entschieden werden. Er machte den Vorschlag,

gemeinsam mit der Verwaltung unter Berücksichtigung der Interessen aller Bürgerinnen und Bürger ein Konzept zu entwickeln. Die Entwicklung solle nach der Sommerpause starten und das Konzept solle zeitnah erstellt werden.

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Rothhardt bezog sich bei den nachfolgenden Fragen auf die Grünanlage im Heideviertel, die als Hundauslauffläche geplant sei. Sie fragte, warum die Stadt die Fläche an die Kleingärtner verpachtet habe. Ihre Vermutung sei, dass die Pflege der Wege und angrenzenden Grünflächen abgegeben worden sei, um

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Kosten zu sparen. In den letzten Jahren habe sie Unterschiede in der Pflege und des Rückschnittes beobachtet. Früher sei es ihres Erachtens besser gewesen. Soweit die Stadt Pachtverträge abgeschlossen habe, stelle sich die Frage, wie sie diese wieder auflösen könne, z. B. durch Zeitablauf oder seien auch andere Möglichkeiten vertraglich festgehalten worden.

Frau Heitsch antwortete, dass dies von dem jeweiligen Pachtvertrag abhängen würde. Die Fläche läge zwischen zwei Gartenkolonien, daher würde es sich anbieten, diese zu

verpachten.

Bezirksratsherr Plotzki erinnerte daran, dass es im Stadtgebiet ca. 15.200 Hundehalter gäbe, die Hundesteuer zahlen würden. Vor zwei bzw. drei Monaten wäre bereits über geeignete Hundeauslaufflächen gesprochen worden, die auch in Augenschein genommen worden seien. Der Antrag sei nunmehr das Ergebnis. Von einer Einwohnerin sei für die Fläche im Heideviertel eine Alternativfläche angeboten worden, welche er in seinen Änderungsantrag mit aufnehmen würde. Die Verwaltung möge prüfen, ob die Flächen geeignet seien. Im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld gäbe es die wenigsten

Hundeauslaufflächen. Weitere Flächen wären dringend erforderlich. Die Interessen der Hundesteuerzahler sollten berücksichtigt werden. Die Hundesteuer sei eine Aufwandsteuer und die Einnahmen der Verwaltung lägen in diesem Bereich im Jahr bei 2,1 Millionen Euro.

Hieraus lasse sich ein gewisser Anspruch ableiten. Er wies nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Hundesteuer eine Aufwands- und keine Luxussteuer sei. In Niedersachsen habe sich durch das neue Hundegesetz sehr viel geändert. So werde z. B. seit 2011 der Sachkundenachweis verlangt. Es gäbe kaum noch die aufgelisteten gefährlichen

Hunderassen in Hannover. Durch die Sachkundeprüfung sei sichergestellt, dass die

Hundebesitzer inzwischen gewissenhaft mit ihren Hunden umgehen würden. Einzäunungen seien nicht notwendig. Im Heideviertel bestünde bereits die komfortable Situation, dass die Fläche von zwei Seiten eingezäunt sei.

Bezirksratsfrau Zaman erklärte, dass sie sich der Anregung von Bezirksratsherrn Schneider anschließen wolle; insbesondere da es Nachfragen zu den

Eigentumsverhältnissen gäbe. Es solle über ein Gesamtkonzept nachgedacht werden.

Bezirksratsherr Rothhardt verwies darauf, dass die Flächen nur einzuzäunen seien, wenn sich anliegend Verkehrsflächen befänden, die eine erhöhte Gefährdung bedeuten würden, wie z. B. stark befahrende Straßen. Er begründete, warum eine Abstimmung über die Anträge im Hinblick auf die noch offenen Fragen nicht sinnvoll sei und verwies auf den Auftrag an die Verwaltung. Er schloss sich diesbezüglich den Ausführungen von Bezirksratsherrn Schneider an.

Bezirksratsherr Behrendt beantragte das Ende der Debatte und begründete dies.

Dem Antrag wurde mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.

Frau Heitsch erläuterte den Ablauf und ihre Recherchen und ergänzte, dass mit den vorliegenden Anträgen nur die vorgeschlagenen Flächen von der Verwaltung geprüft werden würden. Es gäbe keine weitere Suche nach geeigneten städtischen Flächen im Stadtbezirk. Soweit dies gewünscht sei, würden sie bzw. Frau Rembecki die Aufgabe gern übernehmen, sich die Flächen im Stadtbezirk anzusehen.

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Rothhardt bemerkte, dass sie die heute

eingebrachte Alternativfläche neben dem Polizeisportverein sehr attraktiv finden würde. Sie wünsche sich einen positiven Ausgang der Prüfung, da sie diese Fläche für geeigneter halte als die im Antrag gekennzeichnete Fläche. Für die Suche nach geeigneten Flächen für die Hundesportinfrastruktur wäre es von Interesse zu erfahren, wie viele Hundesportvereine und Hundeschulen ihr Übungsgelände von der Stadt gepachtet hätten und wie viele es im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld gäbe. Ihr sei ein Fall bekannt, wo ein Hundesportverein hätte weichen müssen, weil auf dem Gelände Wohnbauflächen errichtet worden seien. Wenn es um artgerechtes Verhalten der Hunde ginge, um entsprechende Auslaufflächen und entsprechendes Training, sei es erforderlich, dass die Stadt in einem gewissen Umfang

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Flächen für Hundesportvereine und Hundeschulen bereithalte.

Frau Heitsch sagte eine Klärung im Gesamtkontext zu.

Bezirksratsherr Plotzki stellte folgende Fragen an die Sachverständigen. Ihn interessiere, welchen Bewegungs- und Entdeckungsdrang Hunde hätten und wie dies in der Brut- und Setzzeit mit dem Leinenzwang in Einklang gebracht werden könne. Er bat um Erläuterung, seit wann es den Sachkundenachweis gäbe, wie wichtig dieser sei und welche

Erfahrungswerte sie mit diesem gemacht hätten. Er fragte nach, ob die Anzahl der Hundeauslaufflächen ausreichend sei und ob die erwähnten Einzäunungen notwendig seien.

Eine sachverständige Einwohnerin wies darauf hin, dass die Aufklärung eines jeden Hundebesitzers im Vordergrund stünde. Dieser müsse sich eine gewisse Sachkunde aneignen wie z. B. wie lese ich meinen Hund – Ausdrucksverhalten - Kommunikation. Das Augenmerk läge darauf, dass sich der Hundebesitzer vernünftig in der Gesellschaft

benähme. Seit 2011 sei der Sachkundenachweis zu erwerben. Niedersachsen sei das erste Bundesland gewesen, welches die "Rasseliste" abgeschafft habe. Die dort gelisteten Hunde seien nicht mehr vorhanden und könnten damit auch keine Gefährdung darstellen. Die Hundebesitzer würden so angeleitet, dass sie in der Öffentlichkeit andere Personen durch ihren Hund nicht gefährden. Ihnen würde auch das Wissen vermittelt, wann ein Hund

anzuleinen sei, auch wenn er frei herumlaufen dürfe. Es sei vom Hundebesitzer nach außen zu signalisieren, dass von dem Hund keine Gefahr ausgehe, da es auch Menschen gäbe, die Angst vor Hunden hätten.

Es werde an Hundebesitzer weitergegeben, die Brut- und Setzzeit zu akzeptieren. Dies werde auch nicht in Frage gestellt. Es wären Flächen wünschenswert, wo es erlaubt sei, die Hunde frei herumlaufen zu lassen. Es ginge dabei u. a. um den sozialen Kontakt der Hunde.

Soweit sie angeleint seien, könnten sie nicht wählen, ob sie mit einem anderen Hund oder auch Menschen Kontakt haben wollen oder nicht. Die Fläche sollte am besten eingezäunt sein. Menschen, die Angst vor Hunden hätten und diese nicht kontaktieren wollten, könnten diese Fläche meiden. Gefahrenquellen könnten ausgeschaltet werden, z. B. wenn der Hundebesitzer abgelenkt sei und der Hund über den Radweg oder die Straße laufe.

Ein Gesamtkonzept für den Stadtteil bzw. die gesamte Stadt Hannover wäre

wünschenswert. Dieses sollte Flächen vorsehen, wo sich die Hunde frei bewegen und kommunizieren könnten und nicht die Gefahr bestünde, dass sie unerwünscht seien. Bei Vorhandensein einer Hundefreilauffläche könne der Hundebesitzer selbst entscheiden, ob er diese mit seinem Hund nutze oder nicht. Eine Freilauffläche bedeute nicht, dass der Hund machen könne, was er wolle. Der Hundehalter sei verpflichtet, seinen Hund immer unter Kontrolle zu haben. Daran werde gearbeitet, wenn es darum ginge, den

Hundeführerschein und den Sachkundenachweis zu erwerben. Der Sachkundenachweis müsse vorliegen, bevor ein Hund erworben werde. Die Hundebesitzer seien in der Verantwortung.

Bezirksratsfrau Tinnefeld fragte nach, ob die Hundebesitzer auch angehalten würden, den Hundekot zu beseitigen und Tütchen dabei zu haben.

Bezirksratsherr Wontke dankte für die Informationen und vergewisserte sich, ob tatsächlich eine eingezäunte Fläche als Hundeauslauffläche gewünscht sei.

Bezirksratsherr Rothhardt ging darauf ein, dass der Hundeführerschein vor dem Erwerb eines Hundes vorhanden sein müsse und fragte nach, ob es nach dem Erwerb des Hundes eine weitere Begleitung gäbe, um zu sehen, ob der Hundebesitzer das Erlernte zusammen mit dem Hund auch umsetzen würde.

Die sachverständige Einwohnerin wies darauf hin, dass es laut Gesetz Pflicht sei, den Hundekot aufzusammeln. Es gäbe dabei keine Unterschiede zwischen der Straße und der Grünfläche. Entsprechend sei es selbstverständlich, immer eine Hundetüte dabei zu haben.

Dies werde gelehrt und gehöre auch zum Sachkundeunterricht.

Es ginge nicht darum eine eingezäunte Fläche zu haben, sondern um das Prinzip. Es gäbe unterschiedliche Hundebesitzer und ihr sei wichtig, dass sich jeder Hundebesitzer so

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benehmen würde, dass alle zufrieden seien und keiner geschädigt werde und die

Hundebesitzer nicht als Randgruppe dastehen würden. Sie wolle durch die Stadt gehen und zeigen, dass sie als Hundebesitzer verantwortlich für diesen sei und auch bei Menschen willkommen sein, die Hunde nicht mögen oder Angst vor diesen hätten. Dies gehöre auch zum Sachkundeunterricht.

Der Sachkundenachweis teile sich in eine theoretische und eine praktische Prüfung auf. Die theoretische Prüfung solle vor der Anschaffung eines Hundes erfolgreich bestanden sein. In der Praxis laufe dies teilweise noch umgekehrt, zunächst sei der Welpe da und dann käme der theoretische Unterricht.

Innerhalb eines Jahres habe der neue Hundebesitzer eine praktische Prüfung abzulegen. In dieser müsse nachgewiesen werden, dass er den Hund so führen könne, dass kein

Mitbürger geschädigt bzw. belästigt werde.

Sie seien der einzige Hundesportverein in der Stadt. Ihr Vereinsgelände befände sich in Bothfeld, Am Sahlkamp. Sie seien mit den Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig im Austausch. Dies und ihre Arbeit mit den Hunden haben dazu geführt, dass sie im Stadtbezirk bei allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten „Stand“ hätten.

Bezirksratsherr Plotzki stellte die Neufassung seines Antrages vor. Es handele sich um einen Prüfauftrag.

Bezirksratsherr Behrendt verwies darauf, dass es sich um einen völlig neuen Antrag handeln würde. Daher schlug er vor, den alten Antrag abzulehnen.

Bezirksratsherr Borstelmann teilte mit, dass die CDU die Anträge in die Fraktion ziehe.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.

TOP 8.1.1.

Verbesserung der Radwegsituation in der Straße "An der Breiten Wiese"

(Drucks. Nr. 15-0757/2015) Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird gebeten, die Radwegsituation in der Straße „An der Breiten Wiese“

durch eine verbesserte Ausschilderung, Markierungen bauliche Maßnahmen zu verbessern.

Insbesondere muss die Nutzung des Straßenraums als gemeinsamer Fuß- und Radweg ab der Straße „Sure Wisch“ überprüft und verändert werden.

Alternativ ist die Möglichkeit zur Einrichtung einer Fahrradstraße zu prüfen

Bezirksbürgermeister Hofmann stellte nach der Diskussion zu TOP 8.1.1.1. den Ursprungsantrag zur Abstimmung:

12 Ja-Stimmen dafür, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen

TOP 8.1.1.1.

Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 15-0757/2015 Antrag "Verbesserung der Radwegsituation an der Straße "An der Breiten Wiese"

(Drucks. Nr. 15-1147/2015)

Bezirksratsherr Rothhardt stellte den Änderungsantrag vor.

Bezirksratsherr Plotzki wies darauf hin, dass der Bereich im Heideviertel laut vorhandenen Grafiken einer Tempo 30-Zone zugeordnet werde könne. Es fehle lediglich die

Beschilderung. Sein Antrag ziele darauf ab, die Situation zu überprüfen.

Bezirksratsherr Borstelmann stellte fest, dass mit den Anträgen die Radwegsituation in

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der Straße An der Breiten Wiese verbessert werden solle. Dem könne er nur zustimmen.

Der Vorschlag eine Fahrradstraße einzurichten, komme aufgrund des Gewerbebetriebes in der Straße Sure Wisch nicht in Betracht. Der Vorschlag den Radfahrstreifen zu entfernen, sei kontraproduktiv. Radfahrer sollten die vorhandenen Radwege benutzen. Sie könnten aber auch die Straße wählen. Die CDU-Fraktion würde es begrüßen, wenn sämtliche Schilder in diesem Bereich abgebaut werden würden, da diese nicht erforderlich seien. In einer Tempo 30-Zone gelte rechts vor links, daran könne sich jeder orientieren. Einen aufgemalten Radweg zu entfernen, würde höhere Kosten verursachen als Schilder zu entfernen. Problematisch würde die CDU-Fraktion einen Prüfauftrag an die Verwaltung sehen, in dem mehrere Punkte angesprochen würden, die nicht in Betracht kämen oder kontraproduktiv seien. Aus den genannten Gründen würde die CDU-Fraktion den Prüfauftrag ablehnen.

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Rothhardt entgegnete, dass sie die Ansicht der CDU-Fraktion nicht verstehen könne. Der auf der Straße markierte Rad-, Fußgängerstreifen sei rechtswidrig. Bei Entfernung des Schildes, welches die Benutzung durch Fußgänger und Radfahrer vorsehe, gäbe es auf der östlichen Seite keinen Weg für Fußgänger und diese wären gezwungen, auf die andere Seite zu wechseln. Sie beschrieb den Weg eines Fußgängers auf der Breiten Wiese von unten kommend. Dieser ende auf einem nicht benutzungspflichtigen Radweg - einen Fußweg gäbe es nicht. Im Anschluss werde der Fußgänger auf die Fahrbahn geführt, um später wieder einen Gehweg nutzen zu können.

Bezirksratsherr Plotzki bat den Sachverständigen Einwohner sich dazu zu äußern, wie er die jetzige Situation einordne, welche Verbesserungsvorschläge er unter

Berücksichtigung, dass es sich um eine Tempo 30-Zone handele, hätte.

Der sachverständige Einwohner wies darauf hin, dass das blaue Schild dort nicht richtig stünde. Problematisch sei in dieser Straße, dass sie sehr gerade verlaufe und die

Autofahrer entsprechend schnell unterwegs seien. Hier könne nur durch

verkehrsberuhigende Maßnahmen gegengesteuert werden, damit Tempo 30 eingehalten werde. Bei einer Tempo 30-Zone empfehle die ERA 2010 Mischverkehr auf die Straße zu bringen, sprich Autofahrer und Radfahrer nutzen gemeinsam die Straße.

Die Nutzung des Rad-, Fußweges wäre auf der Gesamtlänge nicht einheitlich. Daher schlage er vor, auf der östlichen Seite den Fußweg anzulegen und evt. „Radfahrer frei“ zu geben, damit Eltern mit ihren Kindern dort entlang fahren könnten. Kinder bis 10 Jahren könnten sowieso den Fußweg nutzen und Kinder bis 8 Jahren müssten dies sogar. Zu beachten sei, dass dort in Schrittgeschwindigkeit zu fahren sei. Im Norden könnte es

Probleme mit dem Gewerbebetrieb und dem Schwerlastverkehr geben. Für mehr Sicherheit könnte auf der westlichen Seite ein Schutzstreifen für die Fahrradfahrer eingezeichnet werden, wobei auf die parkenden Autos zu achten wäre. Hier gelte es abzuwägen. Wichtig wäre eine Verkehrsberuhigung. Fahrradstraßen seien dort sinnvoll, wo sich Hauptrouten für Fahrradfahrer befänden. Ob diese hier vorliege, könne er nicht beurteilen. Das Schild Fahrradstraße allein würde nicht viel bringen, da es an der Situation an sich nichts ändern würde. Der einzige Vorteil sei, dass die Fahrradfahrer zu zweit nebeneinander fahren dürften.

Bezirksratsherr Hunze widersprach dem Entfernen des Fahrradstreifens und des Schildes 240 (Anmerkung: „gemeinsamer Fuß- und Radweg") , weil dann auf dieser Seite kein Fußweg mehr vorhanden wäre. Das Abholzen der Bäume auf dem kleinen Grünstreifen käme nicht in Betracht.

Bezirksratsherr Borstelmann bemerkte, dass er die Aussagen des Sachverständigen so interpretiere, dass alles beim Alten bleiben solle. Die Benutzungspflicht für den

Fahrradfahrer solle entfallen. Er fragte nach, was den Fußgänger daran hindere auf die westliche Straßenseite zu wechseln und nicht den Fahrradstreifen zu nutzen.

Bezirksratsherr Rothhardt bedankte sich bei Bezirksratsherrn Plotzki für den Hinweis auf die Grafiken zu den Tempo 30-Zonen. Diese seien nicht deckungsgleich mit der Beschilderung vor Ort. Der gesamte nördliche Teil der Straße sei Tempo 50. Er bemerkte,

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dass in dem Ursprungsantrag kein Hinweis auf das Einrichten einer Tempo 30-Zone zu finden sei. Bezirksratsherr Rothhardt verwies auf den Antrag und erinnerte daran, dass im südlichen Teil der Straße der Radfahrstreifen und das Verkehrszeichen 240 entfernt werden solle. Das Schild müsse entfernt werden, da es dort nicht zulässig sei. Falls der Gehweg auf der westlichen Seite der Straße als nicht ausreichend erachtet werde, sei anstelle des Verkehrszeichens 240 ein von der Fahrbahn abgesetzter Gehweg anzulegen. Der Antrag würde sich mit den Aussagen von Bezirksratsherrn Borstelmann und Bezirksratsherrn Hunze decken. Falls die Nutzung des westlichen Gehweges nicht ausreichend sei, könne dort wo jetzt der Radstreifen sei, ein neuer Gehweg hergestellt werden. Nicht gewollt sei ein kombinierter Geh-Radweg, da dieser nicht sinnvoll und auch nicht zulässig sei. Hinsichtlich des Schwerlastverkehrs im nördlichen Bereich sei eine Verkehrszählung sinnvoll. Dort sei ggfs. eine bauliche Maßnahme notwendig, um den Verkehr zu beruhigen. Der Antrag sei konkreter und daher ergänzend eingebracht worden.

Dem GO-Antrag von Bezirksratsherrn Schneider zum Schluss der Debatte wurde zugestimmt.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird gebeten, die Radwegsituation in der Straße „An der Breiten Wiese“

durch eine verbesserte Ausschilderung, Markierungen und bauliche Maßnahmen zu

verbessern. Insbesondere muss die Nutzung des Straßenraums als gemeinsamer Fuß- und Radweg ab der Straße „Sure Wisch“ überprüft und verändert werden.

Konkret bedeutet dies:

a) Den nördlichen Teil der Straße „An der breiten Wiese“ zwischen „Misburger Str.“ und

„Müdener Weg“ bzw. „Sure Wisch“ in die vorhandene Tempo-30-Zone zu integrieren oder – falls dies aufgrund des Gewerbegebietes in der Straße „Sure Wisch“ rechtlich nicht möglich sein sollte – hier eine streckenbezogene Temporeduzierung von 30 km/h anzuordnen. Alternativ ist auch die Möglichkeit zur Einrichtung einer

Fahrradstraße ggf. auch auf anderen Abschnitten der Straße zu prüfen.

b) Im südlichen Teil der Straße „An der breiten Wiese“ den „Radfahrstreifen“

schnellstmöglich zu entfernen und insbesondere das Verkehrszeichen 240

(gemeinsamer Fuß- und Radweg) an diesem „Radfahrstreifen“ zu entfernen (siehe Anlage). Falls der Gehweg auf der westlichen Seite der Straße als nicht ausreichend erachtet wird, ist in anstelle des mit dem Verkehrszeichen 240 beschilderten

„Radfahrstreifens“ ein von der Fahrbahn abgesetzter Gehweg anzulegen.

c) Im südlichen Teil der Straße „An der breiten Wiese“ (beginnend ab der 90°-Kurve) den baulich noch erkennbaren aber nicht benutzungspflichtigen Radweg auf der östlichen Seite der Straße in einen Gehweg umzuwandeln (siehe Anlage).

Dem Änderungsantrag wurde mit 12 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen zugestimmt.

TOP 8.1.2.

Mehr Beteiligungsmöglichkeiten von Einwohnerinnen und Einwohnern im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld

(Drucks. Nr. 15-1063/2015)

Es wurde eine Neufassung eingebracht.

TOP 8.1.2.1.

Mehr Beteiligungsmöglichkeiten von Einwohnerinnen und Einwohnern im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld

(25)

(Drucks. Nr. 15-1063/2015 N1)

Bezirksratsherr Plotzki lobte die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner und brachte eine Neufassung seines Antrages ein. Die Definition für die Beratungsgegenstände wurde angepasst. Er erinnerte an die Einführung zu Beginn der Legislaturperiode unter TOP 8 "Aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger". Ihm sei die öffentliche Beteiligung

wichtig. Diese solle gleich zu Beginn jeder Sitzung festgelegt werden. Er verwies auf drei Stadtbezirke, in denen dies bereits gelebte Praxis sei und warb für seinen Antrag.

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Rothhardt entgegnete, dass der Bezirksrat mit den bisherigen Regelungen sehr gute Erfahrungen gemacht habe. Die letzte Sitzung und die heutige, in denen Sachverständige gehört worden wären, hätte dies gezeigt. Die Einwohnerinnen und Einwohner würden ausführlich zu Wort kommen, auch wäre in der Vergangenheit die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde bereits anlassbezogen gesplittet worden. Der Grundsatz vier des Antrages, der beinhalte, dass die Wortmeldungen der Verwaltung oder der Bezirksratsmitglieder vorrangig zu berücksichtigen seien, sei für sie im Zusammenhang mit mehr Einwohnerinnen- und Einwohnerbeteiligung nicht logisch.

Bezirksratsherr Schneider beantragte den Schluss der Debatte.

Dem Antrag zur Geschäftsordnung wurde ohne Gegenrede einstimmig zugestimmt.

Bezirksbürgermeister Hofmann stellte die Neufassung zur Abstimmung.

Mit 1 Stimme dafür, 13 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt.

TOP 8.2.

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion TOP 8.2.1.

Furtmarkierung zur Querung der Pinkenburgerstraße vornehmen (Drucks. Nr. 15-1345/2015)

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Rothhardt stellte den Antrag vor.

Bezirksratsherr Wontke bemerkte, dass er keinen Regulierungsbedarf an der beschriebenen Stelle sehen könnte. Die CDU-Fraktion würde sich enthalten.

Auf Bitten von Bezirksratsherrn Rothhardt äußerte sich der sachverständige Einwohner zu dem Antrag. Da es sich um eine wichtige Verbindung handle, die auch im Rahmen des Fahrradnetzkonzeptes ausgeschildert sei, befürwortete der sachverständige Einwohner die angestrebte Lösung, den Radfahrern Vorrang zu gewähren. In diesem Zusammenhang bedauerte er, dass der Weg nicht asphaltiert, sondern nur mit einer wasser gebundenen Decke ausgestattet sei. Dies würde bedeuten, dass der Weg im Winter laut AHA mit Maschinen nicht geräumt werden könne.

Bezirksratsherr Hunze gab zu Bedenken, dass jemand, der mit dem PKW von der Pinkenburger Straße in Richtung Schierholzstraße fahre, zweimal halten müsse. Diese Lösung könnten sie nicht befürworten, daher würde sich die CDU-Fraktion enthalten.

Bezirksratsherr Busse stimmte Bezirksratsherrn Hunze zu und verwies auf die Gefahr, wenn den Radfahrern der Vorrang eingeräumt werde. Für die Autofahrer sei es schwierig, die geänderten Situationen zu registrieren.

Bezirksratsherr Plotzki sprach sich für die Lösung aus. Die vorgetragenen Bedenken konnte er nachvollziehen. Um die Situation etwas zu entschärfen, schlug er eine Aufpflasterung vor.

(26)

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschloss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Radweg im Grünzug auf der südlichen Seite des Messeschnellwegs gegenüber der Pinkenburgerstraße zu bevorrechtigen und dort eine Fahrradfurt einzurichten (siehe Markierung X in der Anlage) und diese Maßnahme in den Maßnahmenkatalog des Netzkonzeptes Radverkehr für den Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld aufzunehmen.

11 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 3 Enthaltungen

TOP 8.2.2.

Furtmarkierungen zur Querung der Roderbruchstraße und an der Einmündung der Weidetorstraße in die Roderbruchstraße vornehmen

(Drucks. Nr. 15-1346/2015)

Bezirksratsherr Rothhardt trug den Antrag vor und begründeten diesen.

Bezirksratsherr Busse beschrieb die Situation vor Ort. Zu Zeiten des Berufsverkehrs sei es sehr schwierig von der Roderbruchstraße in die Weidetorstraße einzubiegen. Der Bereich unter der Autobahnbrücke wäre dunkel und daher schlecht einsehbar. Durch den Bus gäbe es eine weitere Sichtbehinderung, wenn dieser rechts an der Einmündung halten würde. Häufig sei dies die einzige Chance mit dem Auto von der Weidetorstraße in die Roderbruchstraße einzubiegen, weil der Verkehr durch den Bus auf einer Fahrspur der Weidetorstraße gestoppt werde. Die andere Fahrspur sei frei und werde von den

Autofahrern genutzt um in die Roderbruchstraße einzubiegen. Bereits jetzt sei die Situation durch den Bus kaum einsehbar, wenn man von der Groß-Buchholzer Straße käme. Die Situation sei sehr schwierig und gefährlich. Die geplante Fahrradfurt würde zu einer Verschärfung führen.

Bezirksratsherr Borstelmann schloss sich den Ausführungen von Bezirksratsherrn Busse an. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der zwei Buslinien sei die Situation vor Ort sehr gefährlich. Den Radfahrern einen Vorrang vor dem ÖPNV

einzuräumen, könnte die CDU - Fraktion nicht nachvollziehen. Fraglich sei auch, wo die Fahrradfurt hinführen solle, auf die Straße oder auf den Fußweg. Auf der Straße müsse der Bus ggfs. hinter den Fahrradfahrern hinterher fahren.

Bezirksratsherr Wontke konnte den Antrag inhaltlich sehr gut nachvollziehen. Er wies erneut auf die Gefährlichkeit vor Ort hin und bat die Antragsteller sich die Situation vor Ort nochmals anzuschauen.

Dem Geschäftsordnungsantrag von Bezirksratsfrau Tasyürek auf Schluss der Debatte wurde zugestimmt.

Bezirksratsherr Plotzki folgte den Bedenken seiner Vorredner. Die Kreuzung stelle ein erhebliches Gefährdungspotenzial dar. Er empfahl - ähnlich wie bei der Querung der Karl-Wiechert-Allee im Bereich des Weidetors – die Kreuzung mit einer Bedarfsampel auszustatten. Der Antrag sollte um eine Signalanlage ergänzt werden, um eine sichere Querung für Fußgänger und Radfahrer zu erreichen.

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Rothhardt machte den Vorschlag, die Debatte über die zwei Furten zu trennen. Auf der rechten Seite hätten die Fahrradfahrer bereits jetzt Vorfahrt. Für die Autofahrer wäre es nur schwer erkennbar, da es auf der Fahrbahn keine Markierung gäbe. Die bestehende Regelung solle hier durch eine entsprechende

Markierung verdeutlicht werden. Hinsichtlich der Kreuzung der Hauptfahrradroute könne z.

B. über eine Bedarfsampel nachgedacht werden.

Der sachverständige Einwohner schlug an der Kreuzung zur Hauptfahrradroute eine Querungsinsel vor und es sollte nur eine Fahrbahnspur zugelassen werden. Die

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