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Landeshauptstadt Hannover Datum

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______________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover - 20.11 - Datum 04.11.2014 Einladung

zur 30. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am Mittwoch, den 12. November 2014 um 15.00 Uhr im Hodlersaal des Rathauses ______________________________________________________________________

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung von Niederschriften

2.1. Genehmigung des Protokolls über die 27. Sitzung am 09. Juli 2014 - öffentlicher Teil -

2.2. Genehmigung des Protokolls über die 28. Sitzung am 10. September 2014 - öffentlicher Teil -

3. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

zur Einführung des Dortmunder Modells (Hilfen für Menschen in Notlagen) (Drucks. Nr. 1954/2014)

4. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner

zur Beendigung der Besetzung des Weißekreuzplatzes (Drucks. Nr. 2221/2014)

5. Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung

über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover

(Drucks. Nr. 2135/2014 mit 3 Anlagen) - bereits übersandt 5.1. dazu Änderungsantrag

der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE.

(Drucks. Nr. 2462/2014)

6. Aufbau eines niedrigschwelligen Angebotes für Mütter und Väter und deren Kinder zur sozialen und integrativen Unterstützung in der Flüchtlingsunterkunft Munzeler Str. 25 als Modellprojekt (Drucks. Nr. 1860/2014)

7. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha):

Gebührenfestsetzung Straßenreinigung 2015 - 2017 (Drucks. Nr. 2225/2014 mit 1 Anlage) - bereits übersandt

(2)

(Drucks. Nr. 2436/2014) 10. Bericht des Dezernenten

10.1. Finanzbericht für den Monat Oktober 2014 - Stand 31.10.2014 - (Informationsdrucks. Nr. /2014 mit 1 Anlage) - Tischvorlage - 10 2. Terminplanung; hier: Ausschusstermine für das Jahr 2015 10.3. Sonstiges

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L ::::::::::::::::::::

Schostok

Oberbürgermeister

(3)

______________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover - 20.11 - Datum 16.01.2015 PROTOKOLL

über die 30. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am Mittwoch, den 12. November 2014 im Hodlersaal des Rathauses

Beginn 15.00 Uhr

Ende 17.00 Uhr

______________________________________________________________________

Anwesende:

Ratsmitglieder:

Beigeordnete Zaman (SPD) - Ausschussvorsitzende - Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)

Ratsherr Borchers (SPD)

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)

Beigeordnete Kastning (SPD) 15.00 - 15.45 Uhr

Ratsherr Dr. Kiaman (CDU)

Ratsherr Dr. Menge (SPD)

Ratsherr Nagel (SPD) 15.45 - 17.00 Uhr

- in Vertretung für Beigeordnete Kastning -

Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)

Ratsherr Pohl (CDU) - in Vertretung für Ratsfrau Barth - Grundmandatsträger:

Ratsherr Engelke (FDP)

Verwaltung:

Stadtrat Härke (Dez.I) - in Vertretung für Stadtkämmerer Dr. Hansmann - Personal- und

Organisationsdezernent

Frau Roling (20)

Frau Dr. Wehmann (14)

Frau Rudolph (52)

Herr Bertram (16)

Herr Lange (37)

Frau Bartels (14.2)

sowie weitere MA der OE 14

Frau Hülter (aha)

Herr Quast (aha)

Frau Schaffert Weiland (32.4)

(4)

Frau Göllner (GPR)

Herr Müller (PR /II)

Herr Stillich (14.11) - für den Protokollpart zu TOP 12 - Frau Allner (20.11) - für die Ausschussbetreuung -

Presse /Fotografen:

Herr Schinkel (HAZ) Herr Möser (15.3) und andere

sowie div. Zuhörer

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung von Niederschriften

2.1. Genehmigung des Protokolls über die 27. Sitzung am 09. Juli 2014 - öffentlicher Teil -

2.2. Genehmigung des Protokolls über die 28. Sitzung am 10. September 2014 - öffentlicher Teil -

3. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung des Dortmunder Modells (Hilfen für Menschen in Notlagen) (Drucks. Nr. 1954/2014)

4. Thematik Weißekreuzplatz

4.1. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Beendigung der Besetzung des

(5)

4.2. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zum Weißekreuzplatz (Drucks. Nr. 2497/2014)

Der Dringlichkeitsantrag wurde im thematischen Zusammenhang mit TOP 4 zu Beginn der Sitzung einvernehmlich auf die TO aufgenommen 5. Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte

und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover

(Drucks. Nr. 2135/2014 mit 3 Anlagen)

5.1. dazu Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE.

(Drucks. Nr. 2462/2014)

6. Aufbau eines niedrigschwelligen Angebotes für Mütter und Väter und deren Kinder zur sozialen und integrativen Unterstützung in der

Flüchtlingsunterkunft Munzeler Str. 25 als Modellprojekt (Drucks. Nr. 1860/2014)

7. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha):

Gebührenfestsetzung Straßenreinigung 2015 - 2017 (Drucks. Nr. 2225/2014 mit 1 Anlage) - bereits übersandt

8. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha):

Haushaltssatzung 2015 und Wirtschaftsplan 2015 (Drucks. Nr. 2229/2014 mit 1 Anlage - bereits übersandt 9. Nationale Sommerspiele Special Olympics Deutschland 2016

(Drucks. Nr. 2436/2014) 10. Bericht des Dezernenten

10.1. Finanzbericht für den Monat Oktober 2014 - Stand 31.10.2014 - (Informationsdrucks. Nr. 2503/2014 mit 1 Anlage) - Tischvorlage - 10 2. Terminplanung; hier: Ausschusstermine für das Jahr 2015

10.3. Sonstiges

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

...

(6)

...

fand durch die Ausschussvorsitzende - Beigeordnete Zaman - statt.

Die Tagesordnung wurde nach entsprechender Beschlussfassung um den Dringlichkeitsantrag (Drs. Nr. 2497/2014) der CDU-Fraktion erweitert.

Da die Thematik mit TOP 4 bereits auf der heutigen Tagesordnung stehe, könne der Antrag an sich hierunter mit behandelt werden, auch wenn aus dem Inhalt des Antrags eine

besondere Dringlichkeit einhellig keine Unterstützung fand. Das Gremium befand es jedoch mehrheitlich als dringlich geboten, diesen Antrag möglichst schnell als damit ggf. hinfällig zu beschließen

Ergänzend bat Stadtrat Härke für die Verwaltung, für die heutige Sitzung TOP 8 abzusetzen.

TOP 2.

Genehmigung von Niederschriften

2.1. Genehmigung des Protokolls über die 27. Sitzung am 09. Juli 2014 - öffentlicher Teil -

2.2. Genehmigung des Protokolls über die 28. Sitzung am 10. September 2014

- öffentlicher Teil -

Ratsherr Engelke zog die Niederschrift vom 09.07.2014 nochmals in die Fraktionen.

2.1. in die Fraktion (FDP) 2.2. genehmigt

TOP 3.

Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung des Dortmunder Modells (Hilfen für Menschen in Notlagen)

(Drucks. Nr. 1954/2014)

(7)

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie das Dortmunder Modell, das in der Stelle

„Hilfen für Frauen in Notlagen“ Beratung und finanzielle Unterstützung zusammen bietet, auf die Stadtverwaltung Hannover übertragbar ist.

Insbesondere soll geprüft werden, inwiefern die Zusammenarbeit zwischen der Region Hannover, dem Jobcenter und OE 50.25 in Bezug auf Zugriffsrechte und Personal erweitert werden kann, um den Inhalten der Dortmunder Stelle zu entsprechen. Dabei soll auch dargestellt werden, welche Hilfeangebote für die Zielgruppe im Stadtgebiet Hannover bereits vorgehalten werden.

Das Ergebnis dieser Prüfungen wird dem Gleichstellungsausschuss im 1. Quartal 2015 vorgelegt.

Einstimmig

TOP 4.

Thematik Weißekreuzplatz 4.1.

Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Beendigung der Besetzung des Weißekreuzplatzes

(Drucks. Nr. 2221/2014)

Ratsherr Engelke sprach sich begründend dafür aus, beide Anträge abzulehnen, da beide Vorlagen die Grundrechte verletzten bzw. zumindest einschränkten. Er hätte sich zu dem Thema hinsichtlich der rechtlichen Situation zuvor mit dem Finanz- und

Ordnungsdezernenten ausgetauscht. Die Aktion auf dem Platz sei im Rahmen der Ausübung der entsprechenden Grundrechte völlig legitim.

Ratsherr Drenske trug in seinem anschließenden Statement ausdrucksvoll vor, dass

weltweit an keiner Grenze so viele Menschen sterben würden wie an derjenigen, welche an Europa grenze. Er appelliere an alle politischen Vertreter, sich für die Einhaltung und Umsetzung von Menschenrechten einzusetzen.

Ratsherr Dr. Kiaman argumentierte, dass es das Anliegen der CDU sei, dass dieses Camp nicht eine Dauereinrichtung werden sollte, obgleich allgemein und auch seitens der

Anwohner vor Ort sehr souverän mit der Situation der dort Protestierenden umgegangen werde. Vielmehr sollte man auf die Menschen dort zugehen und konform das Problem angehen. Inhaltlich sei seines Erachtens im übrigen schwerpunktmäßig der Internationale Ausschuss zuständig

Ratsherr Borchers zeigte sich überrascht über den Antrag der CDU; eine Forderung nach Auflösung des Camps halte er für weit überzogen. Dieses könne nur gerechtfertigt sein, wenn massive Störungen oder unhaltbare Zustände durch die Veranstaltung auftreten würden.

Beigeordnete Kastning wies darauf hin, dass das Quartier am Weißekreuzplatz eine

(8)

besseren Lösungen gesucht werden, auf diese Thematik gemeinsam aufmerksam zu machen.

Antrag zu beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, alle notwendigen Schritte und Maßnahmen einzuleiten, um eine Räumung des besetzten Weißekreuzplatzes noch in diesem Jahr (2014) zu erreichen.

Die Räumung des besetzten Platzes soll nach Möglichkeit im Einvernehmen mit den Besetzern geschehen.

einstimmig abgelehnt

4.2.

Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zum Weißekreuzplatz (Drucks. Nr. 2497/2014)

Antrag zu beschließen:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert die Verwaltung auf, darauf hin zu wirken bzw. die notwendigen und geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um den Weißekreuzplatz seiner ursprünglich angedachten Nutzung zuzuführen.

Der Dringlichkeitsantrag wurde im thematischen Zusammenhang mit TOP 4 zu Beginn der Sitzung einvernehmlich auf die TO aufgenommen

Ergebnis: 2 : 8 abgelehnt

TOP 5.

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover (Drucks. Nr. 2135/2014 mit 3 Anlagen)

Antrag,

den anschließend aufgeführten Antrag des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe

Niedersachsen e.V. – Fachvereinigung Taxi und Mietwagen – (GVN) abzulehnen und die der Drucksache als Anlage 1 beigefügte Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung

(9)

einstimmig angenommen in der durch die Annahme der DS 2462/2014 geänderten Fassung

TOP 5.1.

dazu Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE.

(Drucks. Nr. 2462/2014)

Ratsherr Engelke erklärte, seine Fraktion werde im Rat lediglich Punkt 3 des

Änderungsantrages nicht zustimmen, da hierfür seines Erachtens keine Notwendigkeit gegeben sei.

Generell empfinde er es als unglücklich, dass die Politik in das Preisgefüge eingreife; er habe sich jedoch belehren lassen, dass das Taxengewerbe hier dem ÖPNV gleich zu setzen sei. Auch die nunmehr in unterschiedlicher Höhe von Region und Stadt

beschlossenen Tarife halte er für eher schwer vermittelbar.

Ratsherr Borchers äußerte sich erfreut über die Fraktionsübergreifende Lösung. Der Austausch in der vorigen Sitzung habe im Wesentlichen dazu beigetragen.

Ratsfrau Steinhoff konstatierte, ein Problem mit den Taxen aus der Region dürfte ihres Erachtens nicht entstehen, da diese nicht in Hannover stehen bleiben dürften. Ganz wichtig sei ihrer Fraktion die tatsächliche Einhaltung des Mindestlohns und somit der 3. Punkt des Antrags.

Im Zuge ergänzender Anmerkungen - insbesondere auch zur zukünftigen Preisgestaltung - von Ratsherrn Dr. Kiaman und Ratsfrau Nowak erfolgte die abschließende

Beschlussfassung zu dieser Thematik.

Änderungsantrag zu beschließen:

Die Anlage 1 der Drucksache -Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover - wird wie folgt geändert:

1.b) Absatz 5 erhält folgende Fassung:

- "(5) der Fahrpreis beträgt 0,10€

a) für die Fahrleistung des ersten bis dritten Kilometers

aa) an Werktagen (Montag bis Samstag) von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr für jede weitere angefangene Wegstrecke von 47,62 m (=2,10€/km),

bb) an Werktagen (Montag bis Samstag) von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr für jede weitere angefangenen Fahrstrecke von 45,45 m (= 2,20 €/km),

b) für die Fahrleistung mit Beginn des vierten Kilometers

aa) an Werktagen (Montag bis Samstag) von 6.00 Uhr bis 22. Uhr für jede weitere

(10)

1. zum lt. DS 2135/2014 bestellten Gutachten bis Ende 2015 zu berichten,

2. bei den zuständigen Behörden auf die Kontrolle der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und des Mindestlohngesetzes hin zu wirken und Verstöße zu ahnden,

3. bei der Verwaltung eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner zu benennen, die Taxi-Fahrerinnen und -Fahrer kontaktieren können, sollten sie nicht angemessen bezahlt werden, und

4. zu prüfen, ob die Beförderungsentgelte im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der

Landeshauptstadt Hannover künftig an einen geeigneten Kostenindex gebunden werden können.

Einstimmig

TOP 6.

Aufbau eines niedrigschwelligen Angebotes für Mütter und Väter und deren Kinder zur sozialen und integrativen Unterstützung in der Flüchtlingsunterkunft Munzeler Str. 25 als Modellprojekt

(Drucks. Nr. 1860/2014)

Antrag,

zu beschließen,

dass die Verwaltung ein niedrigschwelliges Angebot für Mütter und Väter und deren Kinder zur sozialen und integrativen Unterstützung in der Flüchtlingsunterkunft Munzeler Str. 25 als Modellprojekt aufbaut. Das Projekt soll ab den 01.01.2015 zunächst für zwei Jahre

beginnen, vorbehaltlich des Ratsbeschlusses zum Haushalt 2015.

Einstimmig

TOP 7.

Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha):

Gebührenfestsetzung Straßenreinigung 2015 - 2017 (Drucks. Nr. 2225/2014 mit 1 Anlage) - bereits übersandt

Ratsherr Pohl bezweifelte, ob die Satzung rechtssicher sei. Die CDU-Fraktion halte die Umlegung der Nassreinigung in der Innenstadt auf alle Einwohner für rechtlich nicht haltbar und somit juristisch angreifbar.

(11)

Ratsherr Borchers entgegnete, die Geschäftsleute hätten die Nassreinigung nicht beschlossen.

Frau Hülter konstatierte, man hätte beide Wege gehen können. Es galt, sich zu entscheiden zwischen einer neuen Reinigungsklasse (welche nur die Geschäftsleute als direkte

Anwohner betroffen hätte) oder einer Gebühr, die auf die Allgemeinheit umgelegt werde, weil diese Reinigung allen Menschen zugute käme. So habe sich aha für die Variante II entschieden.

Ratsherr Borchers argumentierte, eine weitere zusätzliche finanzielle Belastung der Innenstädter sei nicht zumutbar.

Antrag,

die Vertreterin der Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) anzuweisen,

der beigefügten Beschlussvorlage Nr. C III B 325/2014 über die Neukalkulation der

Straßenreinigungsgebühren und über die 4. Änderung der Straßenreinigungssatzung in der Landeshauptstadt Hannover mit den nachfolgenden Beschlussvorschlägen:

1. Die aktuelle Gebührenperiode der Straßenreinigung wird zum 31.12.2014 beendet;

2. Die neue Gebührenperiode wird auf den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2017 festgelegt. In der neuen Gebührenperiode werden die Verluste der Vorgängerperiode ausgeglichen;

3. Die Straßenreinigungsgebühren ab dem 01.01.2015 werden gemäß der in der Beschlussvorlage dargelegten Begründung/Berechnung um 12,4% angepasst;

4. Zum 01.01.2016 und zum 01.01.2017 erfolgt zum Ausgleich prognostizierter Arbeits- und Verbrauchskostenentwicklungen und Abdeckung von Restdefiziten des Planjahres 2015 eine weitere Anpassung um zusätzlich jeweils 2,6%;

5. Die neuen Gebühren der Reinigungsklassen (§ 8 der Straßenreinigungssatzung) werden für die neue Gebührenperiode gemäß Anlage 3-1 und 3-2 festgesetzt. Die 4.

Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenreinigungssatzung in der Fassung vom 07.06.2013) wird in der dieser Beschlussvorlage als Anlage 3-3 beigefügten Fassung beschlossen;

zuzustimmen.

7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.

Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha):

Haushaltssatzung 2015 und Wirtschaftsplan 2015 (Drucks. Nr. 2229/2014 mit 1 Anlage - bereits übersandt

Antrag,

die Vertreterin der Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweck-

(12)

TOP 9.

Nationale Sommerspiele Special Olympics Deutschland 2016 (Drucks. Nr. 2436/2014)

Antrag,

zu beschließen,

1. die Landeshauptstadt Hannover bewirbt sich um die Ausrichtung der Nationalen Sommerspiele Special Olympics Deutschland 2016 in Hannover und

2. beteiligt sich im Falle einer erfolgreichen Bewerbung mit einer Zuwendung von bis zu 400.000 € an den Gesamtkosten der Veranstaltung.

Einstimmig

TOP 10.

Bericht des Dezernenten

10.1. Finanzbericht für den Monat Oktober 2014 - Stand 31.10.2014 - (Informationsdrucks. Nr. 2503/2014 mit 1 Anlage) - Tischvorlage -

Herr Stadtrat Härke trug vor, dass unter dem Bericht des Dezernenten zum einen der aktuelle Finanzbericht für den Monat Oktober 2014 als Tischvorlage vorliege und im Anschluss von Frau Roling erläutert werde.

Als 2. Punkt stehe der Beschluss über die Terminplanung für die Gremiensitzungen im kommenden Jahr (2015) an.

Frau Roling referierte im Folgenden über die Planabweichungen, die sich bereits in den vergangenen Monaten abgezeichnet hätten, besonders eklatant sei der nicht mehr durch andere Positionen auffangbare Einbruch bei der Gewerbesteuer. Das Jahr 2014 verzeichne hier eine Abweichung in Höhe von 95 Mio. zum Planansatz.

Im Zuge der folgenden Nachfragen der Ratsfrauen Steinhoff und Nowak sowie der

Ratsherren Dette, Borchers, Engelke, Drenske und Pohl zu einzelnen Angaben des Berichts und deren Beantwortung durch Frau Roling wurde der monatliche Bericht zur Kenntnis genommen.

Herr Stadtrat Härke verwies ergänzend zur weiteren Entwicklung und Einschätzung der Einnahmesituation aus der Gewerbesteuer auf die Formulierung in der Vorlage zum HSK IX bzw. IX+. Die Verwaltung habe dort den Hinweis gegeben, dass zunächst das 1. Halbjahr

(13)

Hierzu Auszug aus der entsprechenden Beschlussdrucksache Nr. 1916/2014:

"VI. Ausblick: Fortsetzung von HSK IX (HSK IX+)

Nach derzeitiger Einschätzung wird die Verwaltung voraussichtlich zur Einbringung des Haushalts 2016 in einer erneuten Drucksache vorschlagen, das Konsolidierungsvolumen von HSK IX um 53,7 Mio. € zu erhöhen und die Laufzeit um ein Jahr (bis 2018) zu verlängern.

HSK IX soll zwei zusätzliche Blöcke (Stelleneinsparquote und Doppelhaushalt) erhalten. Der Block „Geschäftsprozessoptimierung“ wird inhaltlich und volumenmäßig deutlich erweitert.

Die endgültige Höhe des Konsolidierungsvolumens soll erst in Kenntnis des zweiten

Quartalsberichts 2015 und der Mittelfristigen Finanzplanung 2016/19, also im August 2015, festgelegt werden."

10 2. Terminplanung; hier: Ausschusstermine für das Jahr 2015

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Termine wurden ohne weitere Diskussion wie vorgelegt beschlossen.

Herr Stadtkämmerer Dr. Hansmann wurde in der heutigen Sitzung durch Herrn Stadtrat Härke vertreten.

Der aktuelle Finanzbericht (Monat Oktober - IDS 2503/2014 Tischvorlage ) wurde von Dez. I und 20 präsentiert und damit zur Kenntnis genommen.

Der von der Verwaltung vorgelegten Terminplanung für 2015 wurde zugestimmt.

Stadtkämmerer Für die Niederschrift

Im Auftrag

gez. Roling gez. Allner

(14)

Ausschussvorsitzende Beigeordnete Zaman schloss die 30. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung um 17.00 Uhr.

Herr Stadtrat Härke bedankte sich bei der Ausschussvorsitzenden und dem Gremium dafür, dass diese ihm die vertretende Tätigkeit so leicht gemacht hätten und für die Unterstützung seiner Person aus der Verwaltung.

Stadtkämmerer Für die Niederschrift

Im Auftrag

gez. Roling gez. Allner

Fachbereichsleiterin des Fachbereichs Finanzen Ausschussbetreuerin

(15)

SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

( Antrag Nr. 1954/2014 )

Eingereicht am 11.09.2014 um 12:38 Uhr.

Gleichstellungsausschuss, Sozialausschuss, Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation, Organisations- und Personalausschuss, Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung, Verwaltungsausschuss

Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung des Dortmunder Modells (Hilfen für Menschen in Notlagen)

Antrag zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie das Dortmunder Modell, das in der Stelle

„Hilfen für Frauen in Notlagen“ Beratung und finanzielle Unterstützung zusammen bietet, auf die Stadtverwaltung Hannover übertragbar ist.

Insbesondere soll geprüft werden, inwiefern die Zusammenarbeit zwischen der Region Hannover, dem Jobcenter und OE 50.25 in Bezug auf Zugriffsrechte und Personal erweitert werden kann, um den Inhalten der Dortmunder Stelle zu entsprechen. Dabei soll auch dargestellt werden, welche Hilfeangebote für die Zielgruppe im Stadtgebiet Hannover bereits vorgehalten werden.

Das Ergebnis dieser Prüfungen wird dem Gleichstellungsausschuss im 1.Quartal 2015 vorgelegt.

I

Begründung:

n der Anhörung des Gleichstellungsausschuss am 03.03.2014 zum Thema

Menschenhandel („Menschenhandel“ i.S. des Art.23 der EU-Charta) wurde das Dortmunder Modell als vorbildhaft für alle Kommunen präsentiert. Durch die Bündelung der kommunalen Stellen, die Menschen in Notlagen aufsuchen müssen wie bspw. das Sozialamt, das

Jugendamt, die Ausländerbehörde etc., müssen diese nur noch ein einziges Mal ihre Situation schildern.

Neben einer Sachbearbeiterin sind zwei Sozialarbeiterinnen Teil der Stelle, die mit den Menschen ein Erstgespräch führen und an entsprechende Beratungsstellen verweisen können. Die Stelle „Hilfen für Menschen in Notlagen“ fungiert nicht alternativ zu Frauen- und Männerberatungsstellen, sondern ergänzend und reduziert die Hürde der vielfachen

Kontaktaufnahme mit Behörden durch speziell geschultes Personal und einer einzigen Anlaufstelle.

Christine Kastning Lothar Schlieckau

Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender

(16)

Ratsversammlung 16.10.2014

Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Beendigung der Besetzung des Weißekreuzplatzes Antrag zu beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, alle notwendigen Schritte und Maßnahmen einzuleiten, um eine Räumung des besetzten Weißekreuzplatzes noch in diesem Jahr (2014) zu erreichen.

Die Räumung des besetzten Platzes soll nach Möglichkeit im Einvernehmen mit den Besetzern geschehen.

Begründung:

Eine Umfrage unter den Anwohnern des Weißekreuzplatzes hat kürzlich ein eindeutiges Ergebnis gebracht:

Die Mehrheit der Anlieger wünscht eine Beendigung des sogenannten Protest-Camps.

Die Volksvertreter im Rat haben die Aufgabe, die Interessen des Volkes zu vertreten. Die Ratsparteien sprechen ständig von der Notwendigkeit der Bürgerbeteiligung. Mit diesem Antrag soll dem Bürgerwillen und der Bürgerbeteiligung konkret Rechnung getragen werden.

Jens Böning Vorsitzender

Hannover / 06.10.2014

(17)

CDU-Fraktion

( Antrag Nr. 2497/2014 )

Eingereicht am 12.11.2014 um 08:15 Uhr.

Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung, Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss), Verwaltungsausschuss

Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zum Weißekreuzplatz Antrag zu beschließen:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert die Verwaltung auf, darauf hinzuwirken bzw. die notwendigen und geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um den Weißekreuzplatz seiner ursprünglich angedachten Nutzung zuzuführen.

Begründung:

Seit geraumer Zeit halten sich Menschen sudanesischer Herkunft in Zelten auf dem Weißekreuzplatz auf. Sie möchten mit Ihrer Anwesenheit auf die politische Situation in ihrem Heimatland und damit verbunden auf die Fluchtproblematik aufmerksam machen. Die Sorge über die Situation vor Ort wächst bei Anwohnern und Gewerbetreibenden. In der Auseinandersetzung sollten daher die Sorgen der Anwohner und Geschäftsleute ebenso zu berücksichtigt werden, wie die Anliegen der Protestierenden. Der Weißekreuzplatz steht als städtische Grünfläche allen Bürgerinnen und Bürgern der Landeshauptstadt zur Verfügung.

Aufgrund der, von den Protestierenden, dort aufgestellten Zelte ist dies derzeit nur eingeschränkt möglich.

Dabei steht außer Frage, dass die Bevölkerung die Problematik, auf die die Sudanesen aufmerksam machen wollen zur Kenntnis genommen hat. Weiterhin kann nicht geleugnet werden, dass sich Politik und Gesellschaft derzeit eindringlich mit dem Thema Flüchtlingen auseinandersetzen und hier auch eine starke Sensibilisierung und Differenzierung

durchlaufen. Ebenso unstrittig ist, dass die Gesellschaft bislang Rücksicht auf die Entwicklung am Weißekreuzplatz genommen hat und die Stadtspitze die dort Protestierenden gewähren ließ. Die Sudanesen verdienen unseren Respekt für den entschiedenen Einsatz gegen Ungerechtigkeit. Diesen wollen wir auch nicht in Frage stellen. Anzumerken ist jedoch, dass hierzu auch andere Mittel wie Informationsstände, die vorher bei der Stadt angemeldet und genehmigt werden müssen, dienen könnten.

Im Sinne einer Gleichbehandlung sollte nun dafür gesorgt werden, dass diese Fläche wieder für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich und die „Zeltstadt“ dort abgebaut wird.

Jens Seidel Vorsitzender

Hannover / 12.11.2014

(18)

b

In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung

In den Verwaltungsausschuss In die Ratsversammlung

Nr.

Anzahl der Anlagen Zu TOP

2135/2014 3

BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover Antrag,

den anschließend aufgeführten Antrag des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe

Niedersachsen e.V. – Fachvereinigung Taxi und Mietwagen – (GVN) abzulehnen und die als Anlage 1 beigefügte Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über

Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover – TaxiTarif – vom 15. Februar 2007 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

• der Einführung des bundeseinheitlichen Mindestlohnes zum 01.01.2015 Die Tarifstruktur soll wie folgt grundlegend geändert werden:

· Erhöhung des Grundpreises

· Wegfall der zweiten Stufe des Kilometerpreises ab dem 4. Kilometer

· Wegfall der Wartezeit (verkehrs- oder kundenbedingt)

Anstelle des Wartezeittarifes soll zukünftig parallel zum Kilometerpreis ein Zeitpreis erhoben werden.

(19)

Beantragter Tarif ab 01.01.2015

N = Nacht-, Sonn- und Feiertagstarif

Zu dem Antrag des GVN wurden gemäß § 51 Abs. 3 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Gewerkschaft ver.di, das Gewerbeaufsichtsamt, das Mess- und Eichwesen Niedersachsen und die Region Hannover angehört.

Die Gewerkschaft ver.di befürwortet in Folge der Einführung des Mindestlohnes grundsätzlich eine Anhebung des Taxitarifes. Hinsichtlich des beantragten parallelen Zeitpreises bestehen jedoch Bedenken, da der Fahrpreis für den Fahrgast aufgrund unterschiedlichen Verkehrsaufkommens und damit variablen Fahrzeiten nicht mehr kalkulierbar ist und zu Unverständnis führt.

Die Industrie- und Handelskammer Hannover zeigt Verständnis für den gestellten Antrag aufgrund der Einführung des Mindestlohnes. Das Risiko für die durch Baustellen- und Vorrangschaltung für den ÖPNV bedingten Verlängerungen der Taxifahrten könne nach Ansicht der IHK nicht alleine den Taxiunternehmen überlassen werden. Gleichzeitig weist sie daraufhin, dass durch die Einführung des Zeitpreises der Fahrpreis für den Fahrgast schwerer kalkulierbar ist und betont, dass die Auslastungsrate der Taxiflotte ein

entscheidender Faktor für die Einnahmesituation der Taxiunternehmen sein wird. Diese sei vor allem von der Anzahl der vergebenen Taxikonzessionen und von der Nachfrage nach Taxidienstleistungen abhängig.

Das Mess- und Eichwesen Niedersachsen gibt zu bedenken, dass 10 % der aktuell

verwendeten Taxameter bei Einführung eines Paralleltarifes nicht mehr verwendet werden können und durch neue Geräte ersetzt werden müssen.

(20)

Die Firma ISUP Ingenieurbüro für Systemberatung und Planung GmbH aus Dresden, die derzeit die Funktionsfähigkeit des hannoverschen Taxigewerbes untersucht, hat auch den vorliegenden Antrag des GVN auf Erhöhung der Taxitarife geprüft. Die Stellungnahme ist als Anlage 3 beigefügt. Der Gutachter hat zu der beantragten Erhöhung festgestellt, dass der Fahrgast den Gesamtfahrpreis vor Fahrtantritt nicht mehr kalkulieren könne. Denn aus der beantragten Tariferhöhung sei nicht ersichtlich, dass noch ca. 30% Zeitpreiskostenanteil hinzukommen. Da die Kosten für die Erbringung einer Fahrleistung hauptsächlich von der gefahrenen Wegstrecke abhängig seien, seien sie vorrangig auch danach zu vergüten (siehe Anlage 3, S. 9).

Die Verwaltung folgt den Ausführungen des Gutachters und empfiehlt, den Antrag des GVN auf Erhöhung des geltenden Taxitarifs und Novellierung des Tarifsystems aufgrund des schwer kalkulierbaren Zeitpreises abzulehnen.

Allerdings empfiehlt die Verwaltung aufgrund der Einführung des Mindestlohnes zum 01.01.2015 eine Anpassung des Taxitarifes, um die Zahlung des Mindestlohnes im Taxigewerbe zu sichern.

Die Firma ISUP hat einen aus Sicht der Verwaltung überzeugenden Alternativvorschlag ausgearbeitet (siehe Anlage 3, S. 10 – 14). Bei der Erarbeitung des Alternativvorschlages ist zu berücksichtigen, dass aktuell keine gesicherten Angaben zu der wirtschaftlichen Situation in den hannoverschen Taxibetrieben vorliegen. Daher wurden Vergleichswerte aus anderen Städten, ältere Daten aus Hannover und Vergleichswerte des Deutschen Taxi- und

(21)

Der Gutachter sieht nach Auswertung der herangezogenen Werte und unter

Berücksichtigung der hohen Spannbreiten der Daten eine Anhebung des Tarifes in Höhe von ca. 15 % zum 01.01.2015 als gerechtfertigt an (siehe Anlage 3, S. 11, 12) und schlägt folgenden Tarif vor:

Der Taxitarif behält seine grundlegende Struktur. Für den Grundpreis wird eine Erhöhung von 0,60 € sowie 0,20 € für das Entgelt für die Fahrleistung beantragt. Die Entgelte für Wartezeiten werden um 6,00 € angehoben. Zuschläge für Kombi- und Großraumtaxen sollen unverändert bleiben. Der Sondertarif anlässlich von Großveranstaltungen für die Strecke zwischen dem Flughafen Hannover-Langenhagen und dem Messegelände und umgekehrt soll um 6,00 € angehoben werden.

Diese Fahrpreiserhöhung wirkt sich für beispielhaft genannte Entfernungen wie folgt aus:

Angesichts des ab dem 01.01.2015 geltenden Mindestlohnes hält die Verwaltung die durch den Gutachter vorgeschlagene Fahrpreiserhöhung für angemessen.

Diese Empfehlung wird gestützt durch den Vergleich der vorgeschlagenen Erhöhung in der Landeshauptstadt Hannover zu den unter Berücksichtigung des Mindestlohns in

vergleichbaren Großstädten zu erwartenden Tarifen. Denn nach der Umsetzung des Alternativvorschlags liegen die hannoverschen Taxentarife weiterhin im mittleren

(22)

Die Stadt Leipzig befürwortet eine Erhöhung des aktuellen Tarifes in Folge des

Mindestlohnes, eine Abstimmung in den entsprechenden Gremien erfolgt ab Mitte Oktober.

Auch in Nürnberg liegt inzwischen ein Antrag auf Erhöhung des Tarifes vor, mit einer Genehmigung wird von Seiten der Verwaltung gerechnet.

Zum 01.10.2014 erfolgt in Hamburg eine Erhöhung des Taxentarifes um 7,8 %, welche ausschließlich mit den Anforderungen an die Zahlung des Mindestlohnes ab 01.01.2015 begründet wird.

In Essen liegt ein entsprechender Antrag inzwischen vor, wurde durch die Verwaltung jedoch aktuell zurückgestellt und als noch nicht notwendig angesehen. Es wird eine

Beobachtung des Marktes erfolgen und gegebenenfalls ein Wiederaufgreifen des Antrages.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Tarifstruktur in vergleichbaren Städten:

(23)
(24)

Landeshauptstadt und Region Hannover verkündet werden kann.

Als Anlagen beigefügt:

Anlage 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover Anlage 2 Gegenüberstellung von den geltenden und den vorgeschlagenen neuen Regelungen

Anlage 3 Stellungnahme der ISUP Ingenieurbüro für Systemberatung und Planung GmbH

32.4

Hannover / 29.09.2014

(25)

ww

A U F T R A G G E B E R

Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Recht und Ordnung

Leinstraße 14 30159 Hannover

D A T U M

17. September 2014

ISUP Ingenieurbüro

B E R I C H T

Stellungnahme zum Antrag auf Erhöhung des Taxitarifs in der Landeshauptstadt Hannover

Leipziger Straße 120

(26)

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis 2

1 Ausgangssituation 3

2 Bewertung des Antrages auf Tariferhöhung 4

2.1 Bisheriger Taxitarif in der Landeshauptstadt Hannover 4

2.2 Struktur des neuen Taxitarifs 8

2.3 Höhe der Tarifanpassung zum 01.01.2015 10

3 Alternativvorschlag 13

4 Verzeichnisse 15

(27)

ISUP Ingenieurbüro

für Systemberatung und Planung GmbH Ausgangssituation

1

1 Ausgangssituation

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN) hat mit Datum vom 24.06.2014 einen Antrag auf Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Han- nover - Taxitarif - bei der Genehmigungsbehörde eingereicht. Die Tarifänderung soll ab 01.01.2015 gelten.

Hintergrund dieses Antrages auf Tarifanpassung ist die mit Wirkung ab 01.01.2015 be- schlossene Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 EUR pro Stunde.

Nachfolgend wird der Antrag des GVN einer Bewertung unterzogen.

(28)

2 Bewertung des Antrages auf Tariferhöhung

2.1 Bisheriger Taxitarif in der Landeshauptstadt Hannover

Die letzte Anpassung des Taxitarifs in der Landeshauptstadt Hannover trat am 01.03.2013 in Kraft. Davor erfolgten Tarifanpassungen mit Wirkung vom 28.10.2011 und 01.06.2008. Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über Struktur und Höhe des Tarifs.

Tarifelement Tarif mit Gültigkeit seit

06/2008 10/2011 03/2013

Grundpreis EUR 2,50 2,50 2,60

km-Preis Tag 3 km EUR/km 1,60 1,70 1,80

> 3 km EUR/km 1,40 1,50 1,60

km-Preis Nacht + SF 3 km EUR/km

wie Tag 1,80 1,90

> 3 km EUR/km 1,60 1,70

Wartezeitpreis EUR/Std. 21,00 24,00 24,00 Flughafen-Messe EUR/Frt. 41,00 43,00 45,00

Zuschläge

Großraumtaxi/Kombi EUR 4,00 4,00 4,00

Tabelle 1: Entwicklung des Taxitarifs in der LH Hannover

Der Taxitarif in Hannover ist im Wesentlichen wie folgt gekennzeichnet:

• Konstanter Grundpreis über alle Zeiten und Tage

• gestufter Kilometerpreis mit Beschränkung auf 2 Stufen und Unterscheidung in Tag- und Nacht-/Sonn+Feiertag-Tarif

• einheitlicher Wartezeitpreis für alle auftretenden Wartezeiten

• Beschränkung der Zuschläge auf Großraumtaxi/Kombi (keine Zuschläge für Ge- päckbeförderung, Beförderung von Tieren, Anfahrt, Abbestellen, bargeldloses Zahlen)

Damit ist der aktuelle Taxitarif der Landeshauptstadt Hannover einfach, überschau- bar und verständlich.

Ein gestaffelter km-Tarif wird heute in etwa 2/3 der deutschen Städte angewendet.

Das Belegen der ersten Kilometer mit einem höheren Preis soll einen Ausgleich schaf- fen für die geringe Attraktivität kurzer Fahrten für den Taxifahrer (kurze Fahrzeit mit im Anschluss häufig langer Standzeit bis zum nächsten Fahrauftrag; vergleichsweise hoher Aufwand für An- und Rückfahrt, wenn der Einstieg nicht am Standplatz er-

(29)

ISUP Ingenieurbüro

für Systemberatung und Planung GmbH Bewertung des Antrages auf

Tariferhöhung

2

folgt). Ein separater Nacht-/Sonntagstarif ist weniger stark verbreitet (in ca. 35 % der deutschen Städte), über ihn werden aber die höheren Belastungen der Taxifahrer in den Nachtstunden und bei Sonntagsarbeit im Sinne eines Schichtzuschlages aus- geglichen.

Die mit den letzten Tarifanpassungen verbundenen Erhöhungen der Fahrpreise ge- hen beispielhaft für ausgewählte Fahrstrecken aus der folgenden Übersicht hervor.

Die Preissteigerungen für den Fahrgast lagen demnach bei etwa 8 % im Ergebnis der Tarifanpassung in 2011 und bei etwa 5 % nach der Anpassung 2013. Unter Beachtung der Zeitabstände können diese Tariferhöhungen als noch vertretbar eingestuft wer- den; sie bewegen sich in etwa im Rahmen der Tariferhöhungen im übrigen ÖPNV. Es erfolgten in den vergangenen Jahren also keine über den normalen Rahmen hin- ausgehende Steigerungen bei den Taxitarifen in der Landeshauptstadt Hannover.

Fahrtlänge Tageszeit Preis einer Fahrt [€] nach Tarif 1)

Entwicklung in [%]

2008 2011 2013 2011 zu

2008

2013 zu 2011

3 km tags 7,30 7,60 8,00 +4,1 +5,3

nachts/SoFei 7,30 7,90 8,30 +8,2 +5,1

5 km tags 11,15 11,80 12,40 +5,8 +5,1

(inkl. 3 Min. Wartez.) nachts/SoFei 11,15 12,30 12,90 +10,3 +4,9

15 km tags 25,85 27,60 29,20 +6,8 +5,8

(inkl. 5 Min. Wartez.) nachts/SoFei 25,85 29,10 30,70 +12,6 +5,5

1) Taxi bis 4 Fahrgäste, ohne Zuschläge

Tabelle 2: Auswirkungen der letzten Tarifanpassungen

Die Taxitarifhöhe der LH Hannover im Vergleich zu anderen niedersächsischen und weiteren deutschen Städten zeigen die folgenden Übersichten.

Dazu sind die Verhältnisse für drei Vergleichstouren von 3 km, 5 km und 15 km Länge im Tag- und Nachttarif dargestellt. Bei den beiden längeren Touren sind 3 bzw. 5 Mi- nuten Wartezeit eingerechnet; mögliche Zuschläge bleiben unberücksichtigt. Die an- gesetzten Wartezeiten dienen nur zur Veranschaulichung ihres Einflusses, in der Pra- xis können sie sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Datenstand für den Preisvergleich ist 08/2014.

Stadt Grundpreis km-Preis 1 gilt 2 gilt Warte-

Tag Nacht Tag 1 Tag 2 Tag 3 Nacht 1

Nacht 2

Nacht 3

bis km

bis km

zeit- preis

Hannover Hannover Hannover

Hannover 2,60 2,60 1,80 1,60 1,90 1,70 3 24,00 Braunschweig 2,70 2,70 1,90 1,40 wie Tag 3 22,60

Göttingen 2,60 2,60 1,80 1,60 wie Tag 3 27,00

(30)

Stadt Grundpreis km-Preis 1 gilt 2 gilt Warte- Tag Nacht Tag 1 Tag 2 Tag 3 Nacht

1

Nacht 2

Nacht 3

bis km

bis km

zeit- preis

Hildesheim 2,80 2,80 1,60 wie Tag 19,80

Oldenburg 2,80 2,80 1,80 1,60 1,40 1,90 1,70 1,50 5 10 24,00 Osnabrück 4,00 4,00 1,60 1,45 1,65 1,50 3 21,00

Salzgitter 2,70 2,70 1,90 1,40 wie Tag 3 22,60

Wolfsburg 2,60 2,60 1,80 1,50 wie Tag 3 17,50

Köln 3,00 3,00 1,80 1,60 1,90 1,70 5 30,00

Frankfurt/Main 2,80 3,30 1,75 1,60 1,55 1,85 1,75 1,70 12 20 25,00

Stuttgart 2,90 2,90 1,90 1,60 wie Tag 4 27,00

Düsseldorf 5,50 5,50 1,90 wie Tag 30,00

Dortmund 2,80 3,00 1,80 1,50 1,95 1,65 1 22,00 Essen 3,00 3,00 2,00 1,75 2,00 1,80 1 20,00

Bremen 2,80 2,80 1,80 1,60 1,40 wie Tag 3 10 24,00

Dresden 2,80 2,80 2,00 1,50 2,00 1,70 3 7,50 Leipzig 2,50 2,50 2,10 1,50 1,40 2,20 1,60 1,50 2 10 20,00

Nürnberg 3,00 3,00 3,00 1,50 wie Tag 1 24,00

Tabelle 3: Tarif der Vergleichsstädte (Stand 08/2014)

6,50 7,00 7,50 8,00 8,50 9,00 9,50

Hannover Braunschweig Göttingen Hildesheim Oldenburg Osnabrück Salzgitter Wolfsburg

Köln Frankfurt/Main Stuttgart Düsseldorf Dortmund Essen Bremen Dresden Leipzig Nürnberg

Fahrpreis in Euro Fahrpreis 3 km-Tour

Tagtarif Nachttarif

Ø der nieders. bzw. übrigen Vergleichsstädte im Tag- / Nachttarif

Abbildung 1: Fahrpreise für ausgewählte Touren im Vergleich

(31)

ISUP Ingenieurbüro

für Systemberatung und Planung GmbH Bewertung des Antrages auf

Tariferhöhung

2

11,00 12,00 13,00 14,00 15,00

Hannover Braunschweig Göttingen Hildesheim Oldenburg Osnabrück Salzgitter Wolfsburg

Köln Frankfurt/Main Stuttgart Düsseldorf Dortmund Essen Bremen Dresden Leipzig Nürnberg

Fahrpreis in Euro

Fahrpreis 5 km-Tour inkl. 3 Min. Wartezeit

Tagtarif Nachttarif Ø der nieders. bzw. übrigen Vergleichsstädte im Tag- / Nachttarif

24,00 26,00 28,00 30,00 32,00 34,00

Hannover Braunschweig Göttingen Hildesheim Oldenburg Osnabrück Salzgitter Wolfsburg

Köln Frankfurt/Main Stuttgart Düsseldorf Dortmund Essen Bremen Dresden Leipzig Nürnberg

Fahrpreis in Euro

Fahrpreis 15 km-Tour inkl. 5 Min. Wartezeit

Tagtarif Nachttarif Ø der nieders. bzw. übrigen Vergleichsstädte im Tag- / Nachttarif

noch Abbildung 1

(32)

Im Vergleich zu den dargestellten niedersächsischen Städten bewegt sich die LH Hannover bezüglich der Tarifhöhe leicht über dem Durchschnitt. Gegenüber den an- deren vergleichbaren deutschen Städten liegt Hannover bei kurzen Fahrstrecken un- ter deren Mittelwert; mit zunehmender Fahrstrecke erfolgt jedoch eine Annäherung an den Mittelwert.

2.2 Struktur des neuen Taxitarifs

Der vom GVN eingereichte Antrag auf Änderung der Beförderungsentgelte sieht ei- nen Tarif vor, der wie bisher einen Grundpreis und einem gestaffelten km-Preis ent- hält. Neu ist ein Zeitpreis, der während der gesamten Besetzt-Fahrt gelten soll und nicht wie gegenwärtig nur für verkehrsbedingte oder vom Fahrgast verursachte War- tezeiten. Folgende Tabelle zeigt eine Übersicht:

Tarifelement Tarif Tarif

IST Antrag

Grundpreis Tag EUR

2,60 3,00

Nacht EUR 4,00

km-Preis Tag 3 km EUR/km 1,80

1,40

> 3 km EUR/km 1,60

km-Preis Nacht + SF 3 km EUR/km 1,90

1,50

> 3 km EUR/km 1,70

Wartezeitpreis EUR/Std. 24,00

Zeitpreis durchgängig

(inkl. Wartezeit) EUR/Std. 24,00

Fahrt Flughafen-Messe EUR/Frt. 45,00 54,00

Zuschläge

Großraumtaxi/Kombi EUR 4,00 4,00

Tabelle 4: Tarifantrag im Vergleich zum IST

Ein derartiger Zeitpreis wird nach Kenntnis des Gutachters bislang in Deutschland nicht angewendet.

Bewertung des beantragten neuen Taxitarifs:

Basis für die Bewertung bildet eine Auswertung der vom GVN übergebenen Muster- Datensätze. Diese jeweils rd. 160 Datensätze von Tag- und Nachtfahrten wurden aus einem Taxameter ausgelesen und sollten deshalb als repräsentativ ansehbar sein.

Bezüglich des Ist-Tarifes wurde die jeweilige Fahrgeldeinnahme aufgesplittet auf die einzelnen Fahrpreiskomponenten, um Aussagen zum Anteil des Wartezeit-Preises ab-

(33)

ISUP Ingenieurbüro

für Systemberatung und Planung GmbH Bewertung des Antrages auf

Tariferhöhung

2

leiten zu können. Beim Nachttarif mussten 7 Datensätze als unplausibel aus der Aus- wertung herausgenommen werden (vgl. Anlage 1).

Es wird deutlich, dass mit dem neuen Zeitpreis, der über die gesamte Fahrtdauer gilt, der Gesamtfahrpreis für den Fahrgast nicht mehr kalkulierbar ist. Der Kunde ist nicht mehr in der Lage, sich vorab den Fahrpreis ungefähr auszurechnen. Während der An- teil des Zeitpreises am Gesamtfahrpreis im Tagtarif gegenwärtig 11,0 % beträgt, er- höht sich dieser unkalkulierbare Anteil im neuen Tarif auf 31,2 % (vgl. nachfol- gende Tabelle 5). D.h., zu der vor einer Taxi-Fahrt überschlägig ermittelbaren Summe aus Grund- und km-Preis kommen noch einmal nahezu 50 % als Zeitpreis hinzu. Dies ist für den Fahrgast aus der Tarifverordnung heraus nicht erkennbar. Der mitt- lere Zeitpreis je Fahrt nimmt dementsprechend von 1,32 EUR auf 4,69 EUR und der in den Muster-Datensätzen auftretende Maximalwert des Zeitpreises von 4,90 EUR auf 22,40 EUR je Fahrt zu. Der auf einen gefahrenen Besetzt-Kilometer entfallende Zeit- preis steigt im Mittel von 0,37 EUR auf 1,20 EUR. Im Nachttarif ergeben sich ähnliche Verhältnisse.

Kenngröße Tag Nacht

IST Antrag IST Antrag

mittlere Fahrtlänge [km] 5,3 4,5

mittlere Fahrtdauer [min] 11,7 8,4

mittlere Geschwindigkeit je Fahrt [km/h] 24,5 28,8

mittlerer Gesamt-Preis je Fahrt [EUR] 12,93 15,15 11,30 14,09

Veränderung gegenüber IST 17,1% 24,7%

mittlerer km-Preis je Fahrt [EUR] 9,01 7,46 8,09 6,72

Veränderung gegenüber IST -17,2% -16,9%

mittlerer Zeitpreis je Fahrt [EUR] 1,32 4,69 0,61 3,37

Veränderung gegenüber IST 254,3% 455,0%

kleinster aufgetretener Zeitpreis [EUR] 0,00 0,80 0,00 0,40 größter aufgetretener Zeitpreis [EUR] 4,90 22,40 3,88 16,80 Anteil Zeitpreis an Gesamt-Preis im Mittel 11,0% 31,2% 5,9% 23,3%

Zeit-Preis je gefahrenen km im Mittel [EUR] 0,37 1,20 0,20 0,97

Tabelle 5: Tarifkenngrößen im Vergleich IST-Tarif zu Tarifantrag

Da die Kosten für die Erbringung einer Fahrleistung hauptsächlich von der gefahre- nen Wegstrecke abhängen, sind sie vorrangig auch nach dieser Kennziffer zu vergü- ten. Das sichert die Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit für den potenziellen Fahrgast. Unbesehen bleibt dabei die Notwendigkeit einer Wartezeitgebühr zum Aus- gleich von Wartezeiten, die nicht im Einflussbereich des Taxifahrers liegen, und einer Grundgebühr (insbesondere zur Abdeckung der hohen spezifischen Kosten bei Kurz- fahrten). Auf dieser Grundlage sind die beim Taxitarif wesentlichen Bestandteile Grundpreis, Kilometerpreis und Wartezeitpreis zur Erzielung auskömmlicher Fahr- geldeinnahmen zu kalkulieren. Weitere Zeitkomponenten sind aus gegenwärtiger Sicht als nicht gerechtfertigt anzusehen und auch in anderen Bereichen des Perso- nen- und Güterverkehrs bisher nicht üblich.

(34)

Weiterhin ist Folgendes zu bedenken:

• Mit der Reduzierung des Kilometertarifs von 1,80/1,60 EUR auf 1,40 EUR (Tag) bzw. von 1,90/1,70 EUR auf 1,50 EUR (Nacht), was etwa 17 % entspricht, wird dem Fahrgast eine Senkung des Fahrpreises für eine Taxifahrt suggeriert. Erst nach der Fahrt erkennt der Fahrgast, dass sich der Fahrpreis aufgrund des hohen Zeit- tarif-Anteils tatsächlich deutlich erhöht hat. Über einen intransparenten Tarif wird damit eine Fahrpreiserhöhung verschleiert.

Erfahrungen zeigen, dass der Fahrgast eine notwendige Fahrpreiserhöhung eher akzeptiert, wenn diese transparent und für ihn nachvollziehbar erfolgt. Die aus der Einführung eines Mindestlohnes resultierenden Auswirkungen auf die Tarife im Taxigewerbe sollten deshalb auch verständlich dargestellt werden.

• Für die Abrechnung von ärztlich verordneten Krankenfahrten besteht eine Son- dervereinbarung mit den Krankenkassen. Diese sieht, neben einer Grundgebühr, lediglich eine Vergütung der Besetzt-km vor; ein Zeittarif wird nicht berücksich- tigt. Bei einer Absenkung des km-Tarifs nach Taxitarifordnung, wie im Antrag vorgesehen, besteht damit die Gefahr, dass die Krankenkassen auch auf eine Re- duzierung der km-Tarife in der Sondervereinbarung hinwirken, da sie die Funktion und Wirkung des neuen Zeittarifs nicht durchschauen. Das würde zu einer Ver- minderung der Einnahmen aus Krankenfahrten führen.

• Die Einführung eines durchgängigen Zeitpreises kann den Taxifahrer dazu animie- ren, zu Zeiten mit geringer Nachfrage bewusst langsam zu fahren oder bei Vor- handensein alternativen Routen gleicher Länge diejenige zu wählen, die eine län- gere Fahrzeit erwarten lässt.

Im Ergebnis dieser Bewertung empfiehlt der Gutachter, den beantragten Taxi- tarif in dieser Struktur nicht zu genehmigen.

2.3 Höhe der Tarifanpassung zum 01.01.2015

Die sich mit dem beantragten neuen Tarif ergebenden durchschnittlichen Fahrpreis- erhöhungen werden vom GVN mit 19,6 % (Tagtarif) bzw. 28,3 % (Nacht- und Sonn- /Feiertag-Tarif) im ungewichteten Mittel je Fahrt angegeben. Diese Werte wurden vom GVN anhand der Muster-Datensätze ermittelt. Die insgesamt im Mittel über alle Fahrten daraus entstehenden Einnahmezuwächse betragen rd. 17 % bzw. 24 % (vgl.

Anlage 1).

Gesicherte Angaben zu dem gegenwärtig von einem angestellten Taxifahrer in der Landeshauptstadt Hannover im Durchschnitt erzielten Stundenlohn liegen nicht vor.

Gleiches trifft zu auf die wirtschaftliche Situation in den Taxibetrieben insgesamt (im Mittel anfallende Kosten, erzielte Erlöse und daraus resultierende Gewinne) und die Einsatzbedingungen (Jahresfahrleistungen, Leerkilometeranteil, Einsatzzeiten der Fahrzeuge und Fahrer, Anzahl Fahraufträge pro Tag, Anteil unproduktive Standzeiten usw.). Derartige Daten können nur über Befragungen der Taxiunternehmen gewon- nen werden. Sie sind aber notwendig, um den Verdienst der Taxifahrer und die ihn

(35)

ISUP Ingenieurbüro

für Systemberatung und Planung GmbH Bewertung des Antrages auf

Tariferhöhung

2

beeinflussenden Rahmenbedingungen bewerten zu können. Das letzte für die LH Hannover erstellte Taxigutachten, in dessen Rahmen eine Unternehmensbefragung durchgeführt wurde, datiert aus dem Jahr 1998.

Aus Artikeln in der regionalen Presse von Hannover geht hervor, dass Taxifahrer in Hannover derzeit etwa fünf bis sechs Euro pro Stunde verdienen; im Antrag des GVN werden Entgelte von 5,50 bis 6,50 Euro inklusive aller Zuschläge genannt. Dabei wird in der Regel kein fester Stundenlohn gezahlt, sondern die Fahrer werden mit einem bestimmten Prozentsatz am eingefahrenen Umsatz beteiligt.

Bei der Bewertung dieses bestehenden Lohnniveaus und des sich daraus ableitenden Umfangs einer Tarifanhebung im Zusammenhang mit der Mindestlohneinführung ist von nicht unerheblichem Einfluss, ob in Hannover möglicherweise zu viel Taxis ge- nehmigt sind. Auch dazu liegen keine gesicherten Daten vor. In der Presse wird von einem Überangebot an Taxis in Hannover von 150 bis 250 Fahrzeugen gesprochen (bei einem Bestand von derzeit etwa 650 Konzessionen). Eine Faustformel besagt, dass auf 1000 Einwohner ein Taxi kommen sollte, was für Hannover etwa 515 Taxis bedeuten würde. Dieser Ansatz berücksichtigt jedoch nicht bestehende regionalspezi- fische Unterschiede (z.B. Ausbauzustand des ÖPNV, Existenz eines Flughafens, einer Messe usw.) und ist deshalb nur mit Vorsicht anzuwenden.

Eine Unterstützung bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Mindest- lohneinführung notwendigen Tarifanpassung kann der vom Deutschen Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP) entwickelte Taxitarif-Anhebungsrechner sein (vgl.

http://www.bzp.org/Content/MELDUNGEN/Aktuelles/_BZP_stellt_Taxitarifrechner_v or.php). Nach Eingabe der grundlegenden, die Kosten und Erlöse im Taxibetrieb be- stimmenden Daten berechnet er überschlägig den erforderlichen Taxitarif. Er bezieht sich auf ein Taxi mit einem Fahrer und ggf. weiteren Zusatzfahrern. Da keine aktuel- len betriebswirtschaftlichen Daten zum Taxibetrieb in der Landeshauptstadt Hanno- ver vorliegen, wurde der Rechner mit älteren Daten aus Hannover und unter Hinzu- ziehung von Erfahrungswerten des Gutachters aus Untersuchungen in anderen Städten und sonstiger zugänglicher Vergleichswerte (z.B. des BZP und aus anderen Taxigutachten) gefüllt. Das Ergebnis zeigt Anlage 2. Demnach müsste der Taxitarif in der LH Hannover um etwa 20 % steigen. Hierbei muss beachtet werden, dass die in den Tarifrechner eingehenden Daten hohe Spannbreiten besitzen und deshalb bei Va- riierung dieser Daten sich sehr unterschiedliche Werte für den erforderlichen Tarif ergeben. Einen hohen Einfluss bei der Berechnung haben insbesondere die jährlichen Einsatzkilometer des Taxis, die wöchentliche Arbeitszeit des Fahrers, die Anzahl Zu- satzfahrer, die Anzahl Touren pro Jahr und der Anteil Besetztfahrten.

Folglich ist es für den Gutachter schwer abzuschätzen, in welcher Größenordnung es einer Anhebung des Taxitarifs in Hannover bedarf.

Unter Beachtung:

• des bestehenden Lohnniveaus bei den angestellten Taxifahrern von Hannover

• des Umfangs der letzten Taxitarif-Erhöhung

• eines möglicherweise zu hohen Bestandes an Taxis in Hannover

(36)

• des Ergebnisses der Muster-Kalkulation gemäß Tarifanhebungsrechner des BZP kann jedoch eine Anhebung des Taxitarifs um ca. 15 % zum 01.01.2015 als ge- rechtfertigt angesehen werden. Eine Präzisierung hierzu ist erst mit den Daten aus der Unternehmensbefragung, die im Rahmen der Erstellung des Taxigutachtens für die Landeshauptstadt Hannover durchgeführt wird, möglich.

Darüber hinaus muss bei der Tarifkalkulation berücksichtigt werden, dass ein nicht unerheblicher Anteil an Fahrten nicht nach Taxitarif vergütet wird (Krankenfahrten, Fahrten als alternative Bedienung im ÖPNV) und entsprechende Tariferhöhungen hier nicht gleich und/oder nicht in gleicher Höhe umgesetzt werden.

Sofern sich im Ergebnis der beauftragten Erarbeitung eines Taxigutachtens für die Landeshauptstadt Hannover herausstellen sollte, dass in Hannover tatsächlich zu vie- le Taxis am Markt sind, muss mit entsprechenden Maßnahmen gegengesteuert wer- den. Das betrifft zunächst die Nichtwiederausreichung zurückgegebener oder einge- zogener Konzessionen, die in der Regel jedoch erst langfristig zu spürbaren Effekten führt. Darüber hinaus kann die Einführung von Dienstplänen sinnvoll sein, die sicher- stellen, dass immer nur so viel Taxis wie notwendig im Einsatz sind und damit die ho- hen Arbeitszeiten der Taxifahrer mit im Ergebnis geringen Stundenlöhnen abgebaut werden.

(37)

ISUP Ingenieurbüro

für Systemberatung und Planung GmbH Alternativvorschlag

3

3 Alternativvorschlag

Im Folgenden wird ein Alternativvorschlag für eine Tarifanpassung zum 01.01.2015 aufgezeigt, der wie vorstehend beschrieben eine Preissteigerung von etwa 15 % be- inhaltet. Er unterscheidet sich vom Tarifantrag des GVN dahingehend, dass er die bisher bestehende Tarifstruktur beibehält, d.h. der Wartezeitpreis gilt weiterhin nur für kunden- oder verkehrsbedingtes Warten der Taxe während der Inanspruchnahme und es gibt weiterhin eine Staffelung des km-Tarifs. Die folgende Tabelle zeigt die Gegenüberstellung zum IST:

Tarifelement Tarif Tarif

IST Vorschlag

Grundpreis Tag EUR 2,60 3,20

km-Preis Tag 3 km EUR/km 1,80 2,00

> 3 km EUR/km 1,60 1,80

km-Preis Nacht + SF 3 km EUR/km 1,90 2,10

> 3 km EUR/km 1,70 1,90

Wartezeitpreis EUR/Std. 24,00 30,00

Fahrt Flughafen-Messe EUR/Frt. 45,00 51,00

Zuschläge

Großraumtaxi/Kombi EUR 4,00 4,00

Tabelle 6: Vorschlag für Tarifanpassung

In Anlage 3 ist der Vorschlag für ausgewählte Besetzt-Fahrtlängen dargestellt. Die für die einzelnen Fahrtlängen angesetzten Wartezeiten sind nur beispielhaft und sollen die Auswirkungen auf den Gesamt-Fahrpreis verdeutlichen; im praktischen Betrieb können hiervon abweichende Werte auftreten.

In dem Vorschlag wurden außerdem beibehalten:

• die Differenz von 0,10 EUR zwischen Tag- und Nachttarif (das wird auch in ande- ren Städten und Landkreisen, die in Tag- und Nachttarif unterscheiden, mehrheit- lich so praktiziert),

• die Staffelung des km-Preises in 2 Stufen,

• der Wert von 3 km für den Übergang von Stufe 1 zu Stufe 2,

• die Differenz von 0,20 EUR zwischen den beiden km-Stufen.

Eine Staffelung des km-Preises mit mehr als 2 Stufen geht zu Lasten der Übersicht- lichkeit des Tarifes und sollte deshalb nicht in Betracht gezogen werden. Eine gewisse Flexibilität besteht in der Preisdifferenz zwischen den beiden km-Stufen. Hier wären

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