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Landeshauptstadt Hannover Datum

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Landeshauptstadt Hannover -18.63.08 - Datum 07.08.2017 Einladung

zur 8. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am

Donnerstag, 17. August 2017, 18.00 Uhr, Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal, An der Wollebahn 1 , 30519 Hannover

______________________________________________________________________

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Bericht über nachhaltiges Geocashing

4. A N H Ö R U N G E N

4.1. Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover

(Drucks. Nr. 1767/2017 mit 1 Anlage)

wird ersetzt durch Neufassung (vgl. TOP 4.2.)

4.2. Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover (Drucks. Nr. 1767/2017 N1 mit 1 Anlage)

Die Neufassung wird nachgereicht,

sie bezieht sich nicht auf den Stadtbezirk Döhren-Wülfel

5. E N T S C H E I D U N G E N 6. Entwicklungen im Stadtbezirk

-Bericht der Verwaltung-

7. A N F R A G E N

7.1. der SPD-Fraktion

7.1.1. Langer Weg für kurze Beine - Querung der Fiedelerstraße (Drucks. Nr. 15-1703/2017)

7.1.2. Bauvorhaben Vor der Seelhorst / Altes Jagdhaus (Drucks. Nr. 15-1704/2017)

7.1.3. Müll bei den Kleingärten " Vor der Seelhorst"

(Drucks. Nr. 15-1705/2017)

(2)

7.1.4. Bauvorhaben Niederländischer Pavillon (Drucks. Nr. 15-1706/2017)

7.1.5. Sachstand in Sachen Gastwirtschaft Wichmann (Drucks. Nr. 15-1707/2017)

7.1.6. Sicherheit im Stadtbezirk (Drucks. Nr. 15-1809/2017) 7.1.7. Zustand der Iltener Straße

(Drucks. Nr. 15-1810/2017) 7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Grunderneuerung Güntherstraße (Drucks. Nr. 15-1749/2017)

7.2.2. Bebauungsplan für das Wasserkraftwerk an der Leineinsel (Drucks. Nr. 15-1859/2017)

7.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7.3.1. Mülltrennung unter erschwerten Bedingungen

(Drucks. Nr. 15-1831/2017)

7.3.2. Hochwasser in den Kleingartenkolonien und Gärten - wie schlimm war es?

(Drucks. Nr. 15-1832/2017)

7.3.3. Renaturierung des Lenzberggrabens (Drucks. Nr. 15-1833/2017)

7.3.4. Videoüberwachung des öffentlichen Raums (Drucks. Nr. 15-1834/2017)

8. A N T R Ä G E

8.1. aus der letzten Sitzung

8.1.1. Rote Radwegefurt Einmündung Elsenborner Straße / Peiner Str.

(Drucks. Nr. 15-1388/2017) 8.2. Interfraktionell

8.2.1. Geschwindigkeitsüberprüfung in der Straße "Vor der Seelhorst"

(Drucks. Nr. 15-1814/2017) 8.3. der SPD-Fraktion

8.3.1. Schaltung Fußgängerampel Schützenallee (Höhe Gänseanger) (Drucks. Nr. 15-1708/2017)

8.3.2. Fahrradständer vor dem Mittelfelder Nachbarschaftstreff (Drucks. Nr. 15-1709/2017)

(3)

8.3.3. Ampel Schützenallee - Längere Grünphase für Fußgänger (Drucks. Nr. 15-1811/2017)

8.3.4. Sanierung Sankt-Eugenius-Weg (Drucks. Nr. 15-1812/2017)

8.3.5. Umgehende Öffnung des Schulhofs und -sportplatzes der GS Loccumer Straße außerhalb der Unterrichts- und Betreuungszeiten für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende

(Drucks. Nr. 15-1817/2017)

8.3.6. Platz vor dem Nachbarschaftstreff Mittelfeld (Absperrpfosten und Attraktivität) (Drucks. Nr. 15-1854/2017)

8.3.7. Zusätzliche Fahrradbügel an der Haltestelle "Am Mittelfelde"

(Drucks. Nr. 15-1856/2017)

8.3.8. Parkverbot für LKW in der Thurnithistraße (Drucks. Nr. 15-1858/2017)

8.4. der CDU-Fraktion

8.4.1. Begrünung der Wände im offenen Teil der Trogstrecke Peiner Straße /DB (Drucks. Nr. 15-1750/2017)

8.4.2. Abflussrohr Fiedeler Platz (Drucks. Nr. 15-1860/2017)

8.4.3. Planungsstand des geplanten Wasserkraftwerks (Drucks. Nr. 15-1861/2017)

8.4.4. Bürgerdialog zum geplanten Wasserkraftwerk (Drucks. Nr. 15-1862/2017)

9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

10. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 6. April 2017 (öffentlicher Teil)

- wurde bereits übersandt -

11. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 11. Mai 2017 (öffentlicher Teil)

- wird gesondert übersandt -

12. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08. Juni 2017 (öffentlicher Teil)

- wird nachgereicht - Kellner

Bezirksbürgermeisterin

(4)

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Landeshauptstadt Hannover -18.63.08 - Datum 06.09.2017 PROTOKOLL

8. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am Donnerstag, 17. August 2017, Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal, An der Wollebahn 1 , 30519 Hannover

Beginn 18.00 Uhr

Ende 20.45 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

(Bezirksbürgermeisterin Kellner) (SPD)

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier(Bündnis 90/Die Grünen) Bezirksratsfrau Bunduls (SPD)

Bezirksratsfrau Jakob (CDU) Bezirksratsfrau Maschke-Scheffler (CDU) Bezirksratsfrau Dr. Matz (CDU) Bezirksratsherr Milkereit (Die LINKE) Bezirksratsfrau Miskovic (SPD)

Bezirksratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen) Bezirksratsfrau Röttger (Bündnis 90/Die Grünen) Bezirksratsherr Rühmeier (SPD)

(Bezirksratsherr Schade) (SPD) Bezirksratsfrau Dr. Schröder (SPD) (Bezirksratsherr Seela) (FDP) Bezirksratsherr Sommerkamp (CDU) Bezirksratsfrau Waase (CDU) (Bezirksratsherr Weinmann) (Die Partei) Beratende Mitglieder:

(Ratsherr Alter) (Ratsherr Bindert)

(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Ratsfrau Ranke-Heck)

Verwaltung:

Frau Groenigk Stadtbezirksmanagerin

Frau Müller Bezirksratsbetreuung

Presse:

Herr Lippelt Maschseebote

Herr Zgoll Stadtanzeiger-Süd

(5)

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Bericht über nachhaltiges Geocaching

4. A N H Ö R U N G E N

4.1. Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover

(Drucks. Nr. 1767/2017 mit 1 Anlage)

4.2. Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover

(Drucks. Nr. 1767/2017 N1 mit 1 Anlage) 5. E N T S C H E I D U N G E N

6. Entwicklungen im Stadtbezirk -Bericht der Verwaltung-

7. A N F R A G E N

7.1. der SPD-Fraktion

7.1.1. Langer Weg für kurze Beine - Querung der Fiedelerstraße (Drucks. Nr. 15-1703/2017)

7.1.2. Bauvorhaben Vor der Seelhorst / Altes Jagdhaus (Drucks. Nr. 15-1704/2017)

7.1.3. Müll bei den Kleingärten " Vor der Seelhorst"

(Drucks. Nr. 15-1705/2017)

7.1.4. Bauvorhaben Niederländischer Pavillon (Drucks. Nr. 15-1706/2017)

7.1.5. Sachstand in Sachen Gastwirtschaft Wichmann (Drucks. Nr. 15-1707/2017)

7.1.6. Sicherheit im Stadtbezirk (Drucks. Nr. 15-1809/2017) 7.1.7. Zustand der Iltener Straße

(Drucks. Nr. 15-1810/2017) 7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Grunderneuerung Güntherstraße (Drucks. Nr. 15-1749/2017)

(6)

7.2.2. Bebauungsplan für das Wasserkraftwerk an der Leineinsel (Drucks. Nr. 15-1859/2017)

7.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7.3.1. Mülltrennung unter erschwerten Bedingungen

(Drucks. Nr. 15-1831/2017)

7.3.2. Hochwasser in den Kleingartenkolonien und Gärten - wie schlimm war es?

(Drucks. Nr. 15-1832/2017)

7.3.3. Renaturierung des Lenzberggrabens (Drucks. Nr. 15-1833/2017)

7.3.4. Videoüberwachung des öffentlichen Raums (Drucks. Nr. 15-1834/2017)

8. A N T R Ä G E

8.1. aus der letzten Sitzung

8.1.1. Rote Radwegefurt Einmündung Elsenborner Straße / Peiner Str.

(Drucks. Nr. 15-1388/2017) 8.2. Interfraktionell

8.2.1. Geschwindigkeitsüberprüfung in der Straße "Vor der Seelhorst"

(Drucks. Nr. 15-1814/2017) 8.3. der SPD-Fraktion

8.3.1. Schaltung Fußgängerampel Schützenallee (Höhe Gänseanger) (Drucks. Nr. 15-1708/2017)

8.3.2. Fahrradständer vor dem Mittelfelder Nachbarschaftstreff (Drucks. Nr. 15-1709/2017)

8.3.3. Ampel Schützenallee - Längere Grünphase für Fußgänger (Drucks. Nr. 15-1811/2017)

8.3.4. Sanierung Sankt-Eugenius-Weg (Drucks. Nr. 15-1812/2017)

8.3.5. Umgehende Öffnung des Schulhofs und -sportplatzes der GS Loccumer Straße außerhalb der Unterrichts- und Betreuungszeiten für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende

(Drucks. Nr. 15-1817/2017)

8.3.6. Platz vor dem Nachbarschaftstreff Mittelfeld (Absperrpfosten und Attraktivität) (Drucks. Nr. 15-1854/2017)

8.3.7. Zusätzliche Fahrradbügel an der Haltestelle "Am Mittelfelde"

(Drucks. Nr. 15-1856/2017)

8.3.8. Parkverbot für LKW in der Thurnithistraße

(7)

(Drucks. Nr. 15-1858/2017) 8.4. der CDU-Fraktion

8.4.1. Begrünung der Wände im offenen Teil der Trogstrecke Peiner Straße /DB (Drucks. Nr. 15-1750/2017)

8.4.2. Abflussrohr Fiedeler Platz (Drucks. Nr. 15-1860/2017)

8.4.3. Planungsstand des geplanten Wasserkraftwerks (Drucks. Nr. 15-1861/2017)

8.4.4. Bürgerdialog zum geplanten Wasserkraftwerk (Drucks. Nr. 15-1862/2017)

9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

10. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 6. April 2017 (öffentlicher Teil)

11. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 11. Mai 2017 (öffentlicher Teil)

12. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08. Juni 2017 (öffentlicher Teil)

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L TOP 1.

Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Frau Meier eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

TOP 4.1 wurde wegen der Neufassung ersetzt durch die Nachreiche zu TOP 4.2.

Hierzu lag ein Änderungsantrag der SPD vor, der unter TOP 4.2.1. behandelt wurde.

TOP 5 wurde abgesetzt, da es keine Entscheidungsdrucksachen gab.

Zur Anfrage 7.3.2. lag noch keine Antwort vor, diese wird schriftlich nachgereicht.

Die Anträge 8.3.1 und 8.3.3. waren identisch und irrtümlich doppelt auf der Tagesordnung.

TOP 8.3.3. wurde deshalb abgesetzt.

TOP 9 wurde abgesetzt, da es keine Drucksache zu Haushaltsmitteln gab.

TOP 12 und 16 (Protokoll von Juni) lagt noch nicht vor und wurde vertagt.

TOP 8.4.3. und TOP 8.4.4. wurden vorgezogen und nach TOP 7.2.2. behandelt.

TOP 8.4.4. wurde in die Fraktion B´90/Die Grünen gezogen TOP 8.1.1. wurde zurückgezogen

TOP 2.

EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE Es wurden folgende Themen angesprochen:

Ein Bürger fragte zum Planfeststellungsverfahren Wasserkraftwerk , warum der Beginn des Planfeststellungsverfahrens in die Sommerferien gelegt wurde.

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Die Region sei an Fristen gebunden, drei Wochen nach Einreichen des Antrags. Es stelle sich die Frage, ob nur wenige Bürger Einwendungen vorbringen sollten. Zum

Nachbarschaftsdialog gab es keine umfangreiche Bürgerbeteiligung. Der

Nachbarschaftsdialog wurde am 31.1.2011 gestartet. Von der ersten Sitzung gab es ein Protokoll. Der Moderator habe darauf hingewiesen, dass es keine Entscheidung über Bau - oder Nichtbau gebe. Er fragte, warum die LHH keine Bürgerbeteiligung durchgeführt habe.

Die dritte Frage bezog sich auf den Antrag zur Änderung des Staurechts. Er fragte warum es keine Information zur Wasserkraftnutzung gab . Die Drucksache 0238/2009 war die Grundlage, aber darin sei nichts enthalten. Er fragte, warum es keine Informationen an Rat oder Bezirksrat gab.

Ein anderer Bürger sagte, dass im April 2015 auf dem Fußweg vor dem Brückenhaus an der Leineinsel diverse Pflastersteine in die Tiefe (ca. 3 m) weggebrochen seien. Er fragte nach den Reparaturkosten dieses Loches und wie oft es dort vorher bereits Unterspülungen gegeben habe.

durchgeführt von 18.11-18.17 Uhr

TOP 3.

Bericht über nachhaltiges Geocaching

Herr Muthmann von der Geheimpunkt GmbH [http://www.geheimpunkt.de] stellte das nachhaltige Geocaching vor. Er sagte, dass es in Hannover bereits 3.000 Punkte im Stadtgebiet gebe und dieses Hobby sehr beliebt und weit verbreitet sei. Weltweit gebe es ca. 3 Mio Punkte. Auf der Weltkarte gebe es kaum Länder , in denen es keine Punkte gebe.

Es gebe teilweise genaue Koordinaten im Internet, manche Punkte müsse man gezielt suchen. Bei den Stationen gebe es kleine Logbücher, in die man sich eintragen könne, wenn man das Ziel gefunden habe. Er arbeite z.B. für die LHH, die Region Hannover, für aha etc.

Das Projekt Nachhaltige Ge(o)heimnisse weisen auf nachhaltiges Wirtschaften hin. Es gebe auch Flyer für den Tourismus. Beispielsweise gehe es um saubere Energie oder

Haushalten mit Wasser. Man könne GPS-Geräte oder Smartphones nutzen Es gebe jeweils eine Beschreibung (Listing).

Weitere Informationen finde man von der Agenda 21 mit 17 globalen Nachhaltigkeitszielen (siehe Anlage) .

Herr Rinker dankte für den Vortrag und fragte, ob die Informationen über die Ziele oder die Bewegung zu den Stationen vorrangig sei.

Herr Muthmann sagte, dass man bei den Stationen z.B. Informationen zu sauberem Wasser oder dem sorgfältigen Umgang mit Wasser erhalte .

Herr Rühmeier fragte, nach welchen Kriterien die Orte ausgewählt werden.

Herr Muthmann informierte, dass eine thematische Zuordnung gewählt werde, z.B. über Wasser am Wasserwerk Grasdorf .

Herr Sommerkamp erkundigte sich nach der Finanzierung des Projektes.

Herr Muthmann sagte, dass die Firma viele Standbeine habe. Die "Caches" werden selbst entwickelt. Es werden GPS-Touren angeboten, jetzt habe die LHH einige Stationen in Auftrag gegeben.

Frau Dr. Matz fragte, ob immer Aufgaben zu lösen seien oder ob man direkt an den Ort

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geleitet werde.

Herr Muthmann stellte die unterschiedlichen Arten vor. Einerseits gebe es genaue

Koordinatenorte, bei sogenannten Multicaches werde man weitergeleitet über verschiedene Stationen,andere seien mit Fragezeichen versehen, hier müsse man rätseln, wo es

hingehe.

Frau Meier dankte für die Informationen.

TOP 4.

A N H Ö R U N G E N TOP 4.1.

Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover (Drucks. Nr. 1767/2017 mit 1 Anlage)

Antrag,

die Neukonzeption der Öffnungszeiten der Stadtbibliothek Hannover (Zentralbibliothek, Hildesheimer Straße 12 und Stadtteilbibliotheken) gemäß vorliegender Aufstellung ab 1.1.2018 zu beschließen

Ersetzt durch Neufassung

TOP 4.2.

Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover (Drucks. Nr. 1767/2017 N1 mit 1 Anlage)

Frau Dr. Matz fragte, ob es für Kitas und Schulen gesonderte Termine außerhalb der Öffnungszeiten gebe, z.B. vormittag, da alle Bibliotheken erst um 11.00 Uhr öffnen.

Die weitere Frage bezog sich auf den Mittwoch als Schließtag, warum alle Bibliotheken am Mittwoch schließen und man nicht ausweichen könne.

Frau Müller sagte, dass es auch "nicht personell betreute Öffnungszeiten" gebe, hierzu habe sie keine genaueren Auskünfte. Es habe eine Befragung gegeben und die

Lebensgewohnheiten hätten sich verändert, dass z.B. am Freitag und Samstag längere Öffnungszeiten gewünscht wurden.

Frau Jakob fragte, ob auch die Schulen dazu befragt wurden. Sie ziehe die Drucksache und den Änderungsantrag in die Fraktion.

Frau Dr. Matz wünschte, dass die Fachverwaltung hierzu weitere Auskünfte gibt.

Herr Milkereit fragte, wie die Umstellung kommuniziert werden solle und ob Teile vom Bürgeramt mit übernommen werden.

Frau Bunduls fragte, wie die technische Ausleihe erfolge und wie der zeitlich Ablauf sei, ob erst die technische Umstellung und danach die Stundenreduzierung erfolge oder erst die Stundenreduzierung und dann auf technische Ausleihe umgestellt werde.

Antrag,

die Neukonzeption der Öffnungszeiten der Stadtbibliothek Hannover (Zentralbibliothek, Hildesheimer Straße 12 und Stadtteilbibliotheken) gemäß vorliegender Aufstellung ab 1.1.2018 zu beschließen

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Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 4.2.1.

Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 1767/2017 -Öffnungszeiten Stadtbibliothek Döhren-

(Drucks. Nr. 15-2051/2017)

Frau Bunduls brachte den Änderungsantrag ein. Zur weiteren Diskussion vgl. TOP 4.2.

Änderungsantrag als Tischvorlage in der Sitzung am 17. August 2017 Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Bezirksrat stimmt der Drucksache Nr. 1767/2017 nur mit der Maßgabe zu, dass die Stundenzahl der Öffnungszeiten der Stadtbibliothek Döhren nicht verringert wird.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 5.

E N T S C H E I D U N G E N Abgesetzt

TOP 6.

Entwicklungen im Stadtbezirk -Bericht der Verwaltung-

Frau Groenigk berichtete zur Unterbringung von Flüchtlingen im ehemaligen

Goldspring-Hotel, dass noch energetische Nachweise fehlen und die Ausschreibung für die Möblierung laufe.

Sie gab folgende Veranstaltungshinweise:

Von der Alternsgerechten Quartiersentwicklung im Mehrgenerationenhaus gebe es eine Sprechstunde mit Handy- und Laptop-Techniklotsen, die im Umgang damit behilflich sind.

Die Preisträgerin des Integrationspreises "Café Erdball" veranstalte am 26.8. auf dem Fiedeler Platz von 15-17.00 ein kulinarisches Treffen.

Die Frist für die Anregungen und Fragen zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept sei bis zum 31.8. verlängert worden.

Abschließend wies sie auf das Fest der Kulturen am Neuen Rathaus am 19. und 20.8. hin.

Es wurde über aktuelles im Stadtbezirk berichtet.

TOP 7.

A N F R A G E N TOP 7.1.

der SPD-Fraktion TOP 7.1.1.

(11)

Langer Weg für kurze Beine - Querung der Fiedelerstraße (Drucks. Nr. 15-1703/2017)

Frau Dr. Schröder stellte die Anfrage.

Die Fiedelerstraße – bei der Anlage des damaligen „Neu-Döhrens als Durchgangsstraße geplant – ist insbesondere in ihrem Südwestteil besonders breit ausgelegt. Vor allem Schulkinder auf dem Weg zur GS Suthwiesenstraße klagen über Probleme beim Queren der Fiedelerstraße in Höhe des alten Friedhofes bzw. der Helenenstraße. Wegen der Straßenbreite fühlen sie sich sehr unsicher; schließlich herrscht reger Autoverkehr.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, hier eine sichere Querung insbesondere für Schulkinder zu schaffen?

2) Der Bereich des heutigen Alt-Döhren liegt in einer sog. „Tempo-30-Zone. Unter welchen Voraussetzungen ist gleichwohl in der Fiedelerstraße Höhe Helenenstraße die Anlage eines Zebrastreifens rechtlich möglich?

Frau Müller antwortete wie folgt:

Zu 1.) Als Möglichkeiten sichere Querungsstellen zu schaffen bieten sich Einengungen der Fahrbahnbreiten an den Stellen an, an denen am häufigsten die Straße/Straßen überquert werden. Das Maß der vorzuziehenden Fahrbahnränder orientiert sich an der vorhandenen Parkstandordnung.

Optimal, auch mit Hinblick auf den Zustand der Straßen, wäre eine grundhafte Erneuerung des Straßenabschnittes mit geringeren Fahrbahnbreiten der

Fiedelerstraße und den Knotenpunktanbindungen der Helenenstraße. Aus so einem Gesamtkonzept sind auch Teillösungsansätze möglich. Diese beschränken sich lediglich auf die bauliche Verbesserung einer Querungsstelle (in der Regel die mit den häufigsten Überquerungen). Ansonsten wird der weitere Bestand wie vorhanden belassen.

Aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite von ca. 10,00 m besteht zwischen den einmündenden Fahrbahnen der Helenenstraße und unter einseitiger Verringerung der nordwestlichen Gehwegbreite der Fiedelerstraße, die Möglichkeit eine Mittelinsel einzurichten. Dies setzt voraus, dass sich hier die Stelle mit den häufigsten

Querungen der Fahrbahn Fiedelerstraße befindet.

Zu 2.) Das Einrichten eines Fußgängerüberweges (FGÜ) – Zebrastreifens – erfolgt nach den Maßgaben der bundeseinheitlichen Vorschriften und der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001).

In dieser Vorschrift heißt es, dass Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen grundsätzlich entbehrlich sind. Es gehört zur Charakteristik von Tempo 30-Zonen, dass dort regelmäßig überall Fußgängerquerungen erfolgen und grundsätzlich keine Bündelung an einer besonderen Örtlichkeit tatsächlich angenommen wird und auch sinnvoll ist.

Das heißt, dass aus Gründen der Akzeptanz eines Fußgängerüberweges und der damit verbundenen Verkehrssicherheit in solchen Zonen noch höhere (mindestens aber die gleichen) Anforderungen an die Anlegung eines Fußgängerüberweges zu stellen sind, als dies bei Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h der Fall wäre.

Verkehrliche (Mindest-) Voraussetzungen sind Verkehrsstärken von 30 Schulkindern/h bei mindestens 200-300 Fz/h bzw. 50 zu Fuß Gehenden/h bei mindestens 200-300 Fz/h.

(12)

Für die Umsetzung der vorgenannten Möglichkeiten bedarf es im Vorlauf

grundsätzlich der Feststellung der Verkehrsstärken durch eine Verkehrszählung im Knotenpunkt.

Frau Jakob fragte nach, ob nun auch eine Zählung erfolge und wie viel Haushaltsmittel dafür zur Verfügung stehen.

TOP 7.1.2.

Bauvorhaben Vor der Seelhorst / Altes Jagdhaus (Drucks. Nr. 15-1704/2017)

Frau Miskovic stellte die Anfrage.

Wie der Hannoverschen Zeitung zu entnehmen ist, plant ein Investor im Bereich des Alten Jagdhaus auf dem Gelände der brandgeschädigten und nunmehr bereits abgerissenen alten Laves-Bauten die Errichtung von Wohnungen. Wohnungen werden in Hannover dringend benötigt. Die Schaffung neuen Wohnraumes ist daher grundsätzlich zu begrüßen.

Auf eine Anfrage zur möglichen Wohnbebauung im schützenswerten Naherholungsgebiet Seelhorster Wald aus dem Jahre 2014 ( DS 15-0910/2014) antwortete die Verwaltung damals allerdings, aufgrund einer Bauvoranfrage zur wohnbaulichen Nutzung des

Fachwerkhauses, der Laube und des Kutscherhauses werde lediglich geprüft , ob diese auf dem Grundstück vorhandenen „ erhaltenswerten, das Bild der Kulturlandschaft prägenden Gebäude“ wieder hergestellt oder umgenutzt werden können. Nun aber erfolgte ein Abriss dieser Gebäude, und es soll auf diesem Areal neu gebaut werden.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1) Warum wurden weder der zuständige Bezirksrat noch Anlieger frühzeitig über diese Pläne informiert?

2) Wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung der aktuellen Pläne aus und wie viele Wohnungen sind geplant?

3) Gibt es weitere Pläne zur Bebauung dieses schützenswerten Naherholungsgebietes?

Frau Groenigk antwortet wie folgt.

Vorbemerkung

Das Gebäudeensemble auf dem Grundstück Vor der Seelhorst gilt als „sonstiges Vorhaben“ im Außenbereich. Deshalb wurden 2016 folgende Baumaßnahmen genehmigt.

Saal (Brandschaden) wird durch einen Neubau mit 4 Wohnungen ersetzt.

Remise wird unter Verwendung von Originalteilen wieder aufgebaut.

Das Jagdhaus (Restaurant) wird weiter genutzt. Die Ruine des Kutscherhauses wird abgerissen. Der Umfang der Baumaßnahmen entspricht damit der Antwort von 2014.

Zu den Fragen im Einzelnen:

zu 1: Da der Verwaltung keine Informationen zum bevorstehenden Baubeginn vorlagen, konnten auch Bezirksrat und Nachbarschaft nicht informiert werden.

zu 2: Die Verwaltung geht davon aus, dass die Arbeiten 2018 abgeschlossen sein werden.

zu 3: Über die jetzt genehmigten Baumaßnahmen hinaus gibt es keine weiteren Baurechte.

Weiter gehende Baumaßnahmen sind unzulässig. Das Regionale

Raumordnungsprogramm sieht hier einen Vorrangbereich für Freiraumsicherung. Die Bebauungspläne setzen hier “Dauerkleingärten“ und “öffentliche Grünfläche“ fest. Es gibt keine Überlegungen zur Änderung dieser planungsrechtlichen Situation.

(13)

TOP 7.1.3.

Müll bei den Kleingärten " Vor der Seelhorst"

(Drucks. Nr. 15-1705/2017) Herr Rühmeier stellt die Anfrage.

Vor einigen Kleingärten in der Straße „Vor der Seelhorst“ und auf den angrenzenden Grünflächen liegen zahlreiche volle Müllsäcke und unverpackter Müll herum.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1) Ist das Problem bekannt?

2) Wurde dieser Bereich in letzter Zeit regelmäßig auf herumliegenden Müll kontrolliert oder ist dies geplant?

3) Welche Lösung sieht die Verwaltung für dieses immer wiederkehrende Problem?

Frau Müller antwortete wie folgt:

1. Für illegale Müllablagerungen auf öffentlichen Flächen in der Landeshauptstadt Hannover (LHH) ist der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) zuständig. Aha setzt derzeit insgesamt 5 Abfallfahnder im Stadtgebiet ein, deren Aufgabe es u.a. ist, illegale Abfallentsorgungen von öffentlichen Flächen schnell zu entfernen, potentielle

Verursacher/innen zu ermitteln und Einwohner/innen, falls erforderlich, über eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung zu informieren.

Im ersten Halbjahr 2017 erfolgten 5 Meldungen über illegale Ablagerungen in der Straße

„Vor der Seelhorst“. Verursacher/innen konnten nicht ermittelt werden.

2. Der Bereich wird von der aha noch nicht als problematisch eingestuft, so dass keine regelmäßigen Kontrollen stattfinden, d.h. der zuständige Abfallfahnder kontrolliert in unregelmäßigen Abständen (letzte Kontrolle am 28.7.2017 – keine illegalen Ablagerungen vorgefunden) oder fährt die Straße bei vorliegenden Meldungen an.

3. Sollte sich die Ausgangslage verändern, nimmt die aha Kontakt zu den

Kleingartenvorständen auf, um sicher zu stellen, dass das Vermüllen nicht durch Kleingärtner erfolgt. Des Weiteren werden dann regelmäßige Kontrollen zu unterschiedlichen Tageszeiten durchgeführt.

Herr Rühmeier fragte nach, wann ein Bereich als "problematisch" eingestuft werde.

Frau Müller antwortete, dass ca. einmal pro Monat noch nicht als problematisch gelte.

Frau Jakob fragte, ob sich der Vorstand der Kleingärtner an die Verwaltung gewandt habe.

Sie bat ggfs. um eine schriftliche Mitteilung. Sie werde auch noch recherchieren.

TOP 7.1.4.

Bauvorhaben Niederländischer Pavillon (Drucks. Nr. 15-1706/2017)

Frau Bunduls brachte die Anfrage ein.

Wie der Hannoverschen Zeitung und nun auch der DS 1653/2017 zu entnehmen ist, plant ein Investor im Bereich des Niederländischen Pavillons die Errichtung eines

Studentenwohnheimes sowie eine Herrichtung des Niederländischen Pavillons für universitäre Zwecke. Der Pavillon soll danach langfristig an die Hochschule Hannover

(14)

vermietet werden. Der Niederländische Pavillon ist seit Jahren ungenutzt und hat sich zu einem Gefahrenpunkt entwickelt. Die SPD Fraktion im Bezirksrat Döhren- Wülfel hatte zu diesem Thema mehrfach dingende Anfragen an die Verwaltung gerichtet. Ideen zu einer Nachnutzung und damit einer Revitalisierung des Areals sind daher grundsätzlich zu begrüßen.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1) Warum wurde der zuständige Bezirksrat nicht frühzeitig über die Nachnutzungspläne informiert?

2) Wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung der Pläne und eine mögliche Bürgerbeteiligung aus?

3) Wann erfolgt die Vorlage der konkreten Bebauungspläne an den Bezirksrat Döhren-Wülfel zu Beratung und Abstimmung?

Frau Groenigk antwortet wie folgt:

zu 1)

Zur Unterstützung seiner Entwicklungsbemühungen (Erwerb des Pavillons, Beauftragung der Architekten) hat der Investor kurzfristig um eine erste Positionierung der

Landeshauptstadt zu seinen Überlegungen, den Niederländischen Pavillon nach Erwerb für universitäre Nutzungen umzubauen und den Pavillon durch einen Neubau mit

Wohnungen für Studierende baulich zu ergänzen, gebeten. Der Verwaltungsausschuss ist am 15.06.2017 dieser Bitte mit einem Aufstellungsbeschluss für einen

entsprechenden Bauleitplan nachgekommen. Zu diesem Zeitpunkt gab es wegen der Sommerpause keine Gelegenheit mehr, den Bezirksrat zu informieren.

zu 2 und 3)

Das Planverfahren soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt werden.

Wenn der Vorhabenträger entsprechende Unterlagen einreicht, werden sie anschließend selbstverständlich dem Stadtbezirksrat zur Beratung vorgelegt. Für diese Befassung kann noch kein konkretes Datum genannt werden.

Frau Jakob sagte, dass man den Bezirksrat auch schriftlich hätte informieren können. Die Studentenwohnungen seien erforderlich, aber das Haus werde sehr hoch sein. Die Frage sei, was andere Betriebe dazu sagen. Der Investor wollte es nur übernehmen, wenn es in dieser Höhe gebaut werden könne. In der nächsten Sitzung sollte detailliert darauf

eingegangen werden.

TOP 7.1.5.

Sachstand in Sachen Gastwirtschaft Wichmann (Drucks. Nr. 15-1707/2017)

Frau Miskovic brachte die Anfrage ein.

Auf dem Anwesen der ehemaligen Gastwirtschaft Wichmann hat sich seit langem nichts mehr getan. Die Gebäude stehen leer. Das historische Gebäudeensemble ist ein wichtiges Relikt aus der Vergangenheit von Döhren und liegt dem Bezirksrat deshalb auch besonders am Herzen.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1) Wie ist der Sachstand der Nachnutzung der ehemaligen Gastwirtschaft Wichmann ? 2) Überwacht die Verwaltung den Zustand der historischen Gebäude, um bei ersten

Anzeichen eines Verfalls sofort eingreifen zu können?

Frau Müller antwortete wie folgt:

zu 1) Der Eigentümer hat für seine Planungen ein im Umgang mit historischer Bausubstanz

(15)

sehr erfahrenes Architektur-Büro beauftragt. Aktuell wird eine sehr detaillierte Bauwerksanalyse erstellt, die dann Grundlage der Umnutzungsplanung sein wird.

Eigentümer und Architektenbüro ist bewusst, dass die Umnutzung nur im Rahmen der beschlossenen Erhaltungssatzung erfolgen kann.

zu 2) Die Verwaltung sieht aktuell keinen Anlass für die Überwachung des Gebäudes.

TOP 7.1.6.

Sicherheit im Stadtbezirk (Drucks. Nr. 15-1809/2017)

Frau Dr. Schröder stellt die Anfrage.

Vor kurzem erschien ein Bericht des Verfassungsschutzes, der besagt, dass die Zahl der Menschen, die der salafistischen Szene zugeordnet werden, gestiegen und ein Zentrum dieser Szene Hannover sei.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1) Ist der Verwaltung bekannt, ob Menschen, die der salafistischen Szene angehören, im Stadtbezirk Döhren-Wülfel leben?

2) Wenn ja, wie viele und in welchen Stadtteilen vermehrt?

3) Welche Maßnahmen werden von der Stadt getroffen, um diese Menschen wieder in unsere Gesellschaft einzugliedern (Islamismusprävention)?

Frau Groenigk antworte wie folgt:

1) Nein, dies ist der Verwaltung nicht bekannt. Die Beobachtung der salafistischen Szene ist Aufgabe des Staatsschutzes und des Verfassungsschutzes. Ob diese Landesorgane auf Befragen entsprechende Informationen weitergeben würden, ist zweifelhaft.

2) Siehe Frage 1, hierüber liegen der Stadtverwaltung keine Daten vor.

3) Auch hinsichtlich dieser Frage gibt es eine Arbeitsteilung der staatlichen Ebenen. Die Stadtverwaltung agiert vorrangig auf der präventiven Ebene, während sich das Land auch der Menschen annimmt, die bereits gefestigte SalafistInnen sind. Dies gilt in repressiver Hinsicht wie auch in Hinsicht auf Möglichkeiten zur Umkehr. Hier gibt es auf Landesebene verschiedene Angebote, die sich zum einen direkt an Betroffene (Ausstiegshilfe) und zum anderen an die Angehörigen der Betroffenen (Beratung und Unterstützung, hier

insbesondere durch Beraten e.V.) wenden. Soweit sich die Radikalisierung bei Einzelnen bis zum Djihadismus gesteigert hat, wirkt die Stadtverwaltung im Auftrag des Landes dann auch an der Durchsetzung etwa von Ausreiseverboten durch Passentzug mit, um Ausreisen nach Syrien etc. zu verhindern. Hinsichtlich des politischen Salafismus wirkt mit LHH bei Bedarf mit bei der Unterbindung von Propaganda-Ständen in der Innenstadt.

Vorrangiges Aktionsfeld der Stadtverwaltung ist hingegen die Prävention bei jungen Menschen bis zum Alter von 27 Jahren. Hier sind Maßnahmen zur Festigung

demokratischer Werte und Prinzipien der wichtigste Ansatz. Dieses Anliegen verfolgt die Kinder- und Jugendarbeit der LHH selbstverständlich in all ihren Angeboten. Es gibt aber auch sehr konkrete Angebote, wie z.B. im letzten Jahr ein Studientag zum Thema

Salafismus, der SchülerInnen und LehrerInnen im Rahmen des Projektes "Dialog macht Schule" angeboten wurde. Dieser Studientag wurde sehr gut angenommen und aus Mitteln des Bundesprogrammes "Demokratie leben!", an dem die LHH seit 2015 teilnimmt,

finanziert. Aber auch im Rahmen der Kampagne "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage" (SOR-SMC) werden den teilnehmenden Schulen besondere Arbeitsmaterialien für den Unterricht und die AG-Arbeit der Courage-Schulen zur Verfügung gestellt. Die LHH

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unterstützt seit bald 19 Jahren diese Kampagne in Hannover. Die Stelle für

Demokratiestärkung und gegen Rechtsextremismus der LHH wirbt zudem mit Angeboten wie dem "Demokratie Festival", das am 2.6.2017 mit mehr als 500 SchülerInnen im Neuen Rathaus stattgefunden hat.

Frau Bunduls fragte, ob zu Frage 1 und 2 der Staats- und Verfassungsschutz gefragt wurden. Eine entsprechende Nachfrage sollte nachgereicht werden.

TOP 7.1.7.

Zustand der Iltener Straße (Drucks. Nr. 15-1810/2017) Frau Miskovic verlas die Anfrage.

Bürger aus Mittelfeld haben uns zum Zustand der Iltener Straße angesprochen Die Straße weist Frostschäden auf und stellt insbesondere Radfahrer damit vor Probleme.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Ist der Verwaltung der Zustand der Straße bekannt?

2) Wann kann mit wirksamen Reparaturmaßnahmen – nicht nur kleinen

Ausbesserungen, die nach kurzer Zeit schon wieder kaputt sind – gerechnet werden?

Frau Müller antwortete wie folgt:

Der Zustand der Iltener Straße ist der Verwaltung bekannt. Die Straße befindet sich in einem verkehrssicheren und dem Alter entsprechenden Zustand. Es sind zwar einige Leitungsaufbrüche vorhanden, die aber ordnungsgemäß wieder hergestellt wurden.

Größere Reparaturmaßnahmen sind nicht notwendig und werden auch nicht geplant.

Frau Maschke-Scheffler sagte, dass die Straße gefahrlos zu nutzen sei.

TOP 7.2.

der CDU-Fraktion TOP 7.2.1.

Grunderneuerung Güntherstraße (Drucks. Nr. 15-1749/2017)

Frau Dr. Matz stellte die Anfrage.

Seit dem 27. März dieses Jahrs wird die Grunderneuerung der Fahrbahn und des

Gehweges in der Güntherstraße durchgeführt. Das Bauende dieser Maßnahme war für den 23. Juni 2017 vorgesehen. Aufgrund von Kanalbauarbeiten wurde nun angezeigt, dass die Baumaßnahme bis zum 18. August 2017 verlängert wird. Da es sich um eine

Grunderneuerung handelt, werden die Anlieger nach der Straßenausbaubeitragssatzung an den Kosten beteiligt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche genauen Gründe gibt es, dass die Baumaßnahme sich verlängert?

2. Bedeuten diese aufgetretenen Schwierigkeiten vor Ort eine Verteuerung der Baumaßnahme und wenn ja, um welche Summe wird es sich handeln?

(17)

3. Wenn Frage zwei mit JA beantwortet wird, bedeutet dies auch einen Anstieg der Beteiligungskosten für die Anwohner? Wenn ja, wie hoch wird dieser Anstieg sein?

Frau Groenigk antworte wie folgt:

Zu 1.) Im Bereich des Wendehammers war ein Regenwasser-Kanal DN 1000 (1,00 m Durchmesser) vorhanden. Der Kanal hatte eine viel zu geringe Überdeckung. Die Stadtentwässerung hat den Kanal als DN 600 (0,60 m Durchmesser) erneuert, damit eine ausreichende Überdeckung für den Straßenaufbau realisiert werden konnte. Verzögerung ca. 5-6 Wochen.

Zu 2.) Ja, es wird sich voraussichtlich um ca. 60.000 € handeln.

Zu 3.) Voraussichtlich handelt es sich nicht um eine beitragspflichtige Folgemaßnahme des Straßenbaus.

Frau Dr. Matz fragte nach, was "voraussichtlich" bedeute und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssten. Sie bat darum, dies zu klären und die Anlieger zu informieren.

TOP 7.2.2.

Bebauungsplan für das Wasserkraftwerk an der Leineinsel (Drucks. Nr. 15-1859/2017)

Herr Sommerkamp verlas die Anfrage.

Die Region Hannover hat in der Sommerpause die Planungsunterlagen für das

Wasserkraftwerk an der Leineinsel öffentlich ausgelegt . In den aktuellen Plänen sollen die bisher als Erholungsflächen und als Kinderspielplatz ausgewiesenen Flächen nun dem Investor des geplanten Wasserkraftwerks für die Errichtung von Gebäuden zur Verfügung gestellt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Gibt es eine Bebauungsplanänderung?

2. Wenn ja, weshalb gab es keine öffentliche Beteiligung und warum ist dem Bezirksrat keine Drucksache vorgelegt worden?

3. Wenn nein, wann wird dem Bezirksrat eine Drucksache vorgelegt?

Frau Müller antwortete wie folgt:

zu 1: Mit dem jetzt laufenden Planfeststellungsverfahren werden bei erfolgreichem Abschluss die Genehmigungsvoraussetzungen für das Wasserkraftwerk am Leine-Wehr mit all seinen technischen Anlagen, die das Verfahren beinhaltet,

geschaffen. Da dieses Fachplanungsverfahren das öffentliche Baurecht überwiegt, ist eine Änderung des Bebauungsplans nicht erforderlich.

zu 2: Erübrigt sich.

zu 3: Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird die Landeshauptstadt Hannover eine Stellungnahme abgeben. Zu den Inhalten dieser Stellungnahme wird der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün den Gremien eine Drucksache mit Beschlussempfehlung vorlegen.

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Frau Müller ergänzte, dass die angekündigte Drucksache voraussichtlich am 4.9. in den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen (AUG) komme und am 14.9. in den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel.

Frau Jakob sagte, dass die Drucksache nach der Geschäftsordnung des Rates zunächst im Bezirksrat und anschließend im AUG zu behandeln sei. Sie fragte, ob die Nebengebäude so geplant werden können. Die Planung sei nicht im Bebauungsplan enthalten. Das Gebäude sei in der Nähe der Wohnbebauung. Sie fragte, wie die Verwaltung darauf komme, dass kein öffentliches Interesse bestehe, sondern die Verwaltung dies machen könne. Es sei reines Wohngebiet. Gerade die Umnutzung der Fläche von Naherholung und Spielflächen in eine andere Nutzung werde die CDU rechtlich prüfen lassen.

Ein Anlieger erläuterte, dass es sich um reines Wohngebiet handle. Alle neuen Gebäude müssen diesem Standard unterliegen. Bei diesem Vorhaben werde ein öffentliches Interesse vorgetäuscht. Vorrangig sei das private Interesse des Investors.

Er fragte, wer sich aus diesem Gremium vor Ort informiert habe, was dort passiere.

Er habe den Eindruck, dass SPD und Grüne nicht wüsste, wovon sie reden.

TOP 8.4.3.

Planungsstand des geplanten Wasserkraftwerks (Drucks. Nr. 15-1861/2017)

Frau Dr. Matz brachte den Antrag ein.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, in der Septembersitzung den Bezirksrat zum aktuellen Planungsstand des geplanten Wasserkraftwerks an der Leineinsel zu informieren, dazu ist die Region Hannover einzuladen.

Einstimmig

Frau Jakob sagte, dass die Fachverwaltung bei diesem wichtigen Thema in diese Sitzung hätte kommen müssen. Sie erwarte in der nächsten Sitzung Sachverständige.

Herr Rinker unterstützte den Antrag, da die Antwort neue Fragen aufwerfe, und nicht nachvollziehbar sei. Es gehe um die Information der Bürgerinnen und Bürger.

Herr Rühmeier sagte, dass insbesondere die Frage warum eine Änderung der Fläche erfolge, zu klären sei.

Ein Bürger vermisste eine Information der Öffentlichkeit und habe den Eindruck, dass die Bürger nicht informiert werden sollen, sondern die Sache schnell durchgezogen werden soll.

Zur Wasserkraftnutzung und Stauhöhe bezog er sich auf den Vorvertrag aus 2010. Es gab keine Information der Ratsmitglieder. Die Wasserkraftnutzung sei eine gezielte Sache um nicht zu informieren. Der Beamte der Region Hannover hätte es nicht veröffentlichen müssen. Anscheinend wolle man es mit Druck durchziehen.

TOP 8.4.4.

Bürgerdialog zum geplanten Wasserkraftwerk (Drucks. Nr. 15-1862/2017)

Herr Sommerkamp brachte den Antrag ein.

Antrag

(19)

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Bürgerdialog zum geplanten Wasserkraftwerk schnellstmöglich wiederaufzunehmen.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

Frau Jakob wunderte sich, warum der Antrag in die Fraktion gezogen werden soll. Die Fristen lagen in der Sommerpause. Es gab einen Ratsbeschluss, dass der Bezirksrat beteiligt wird. Sie fordere die Verwaltung auf, den Dialog fortzusetzen. Dieser hätte bereits im April/Mai erfolgen müsse, dann wären alle informiert gewesen, dies wäre eine

transparente Bürgerbeteiligung gewesen.

Herr Rinker wünschte erst Informationen, deshalb werde die Drucksache in die Fraktion gezogen.

Frau Dr. Matz wies darauf hin, dass der Dialog dann erst nach der September-Sitzung beginnen könne und es ginge um die Politik für die Bürgerinnen und Bürger.

Ein Bürger verwies auf den Vertrag, in dem der Nachbarschaftsdialog festgelegt wurde. Der letzte Dialog habe am 30.11.2015 stattgefunden und es gebe davon kein Protokoll, dies könne er nicht nachvollziehen.

Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung zur Beratung richtete Frau Jakob eine Bitte an die neuen Bezirksratsmitglieder: Das Thema sei umfassend behandelt worden, mit Wortprotokollen vom Fischereiverein im Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen (AUG). Dies sei sehr lange her.

Frau Miskovic sagte, dass sich die SPD sehr umfangreich in das Thema einarbeite.

Herr Rinker zog den Antrag in die Fraktion Bündnis 90/die Grünen.

TOP 7.3.

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN TOP 7.3.1.

Mülltrennung unter erschwerten Bedingungen (Drucks. Nr. 15-1831/2017)

Frau Röttger brachte die Anfrage ein.

Zum 30. September 2017 schließt der Edeka Markt in der Borgentrickstraße. In dieser Filiale konnten die Einwohner*innen Döhrens die gelben und blauen Wertstoffsäcke von aha bekommen, die sie zur Mülltrennung benötigen. Mit der Schließung des Edeka Marktes verschwindet eine der wenigen Ausgabestelle im Bezirk Döhren/Wülfel. In der Seelhorst und in Waldhausen gibt es gar keine Ausgabestellen für Wertstoffsäcke , in Waldheim nur eine. In den noch vorhandenen Läden sind die Wertstoffsäcke oft schon vergriffen , wenn man danach fragt. Eine gute Versorgung mit gelben und blauen Wertstoffsäcken ist jedoch nötig, um die Mülltrennung im Bezirk zu garantieren.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1) Wie viele Ausgabestellen für Wertstoffsäcke gibt es Stadtbezirk Döhren /Wülfel?

2) Wie wird nach der Schließung von Edeka eine niedrigschwellige Versorgung mit gelben und blauen Säcken sichergestellt?

(20)

3) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Versorgung auch in den anderen Stadtteilen des Stadtbezirks zu verbessern?

Frau Groenigk antwortete wie folgt:

Von der beabsichtigten Schließung des Edeka Marktes in der Borgentrickstraße hatte der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) bisher keine Kenntnis und bedankt sich für den Hinweis durch diese Anfrage.

zu 1) Nach Schließung des Edeka Marktes verfügen die Stadtteile über 8 Ausgabestellen ( 6 in Döhren und 2 in Wülfel). Die nächstgelegene Verteilerstelle zum

geschlossenen Markt liegt fußläufig in 250 m Entfernung (Rossmann, Peiner Str. 1).

Die Stadtteile sind daher auch nach Schließung des Marktes noch ausreichend versorgt. Eine genügende Versorgung durch wöchentliche Belieferungen, immer einen Bestellungseingang vorausgesetzt, ist und war immer von aha gewährleistet.

zu 2) Die zu erwartenden höheren Bestelleingänge der verbleibenden Verteilerstellen werden von aha bedacht und für die Bürger auch zufriedenstellend ausgeführt. Wir sind sicher, dass es zu keinerlei Versorgungsengpässen hinsichtlich der Wertstoff - und Papiersäcke kommt.

zu 3) Bei der Verteilung der Säcke sind wir auf geeignete Verteilerstellen in den

einzelnen Stadtteilen angewiesen. Zudem haben uns aus anderen Stadtteilen, wie z.B. Seelhorst und Waldheim, bisher keine Anfragen oder Beschwerden über unzureichende Versorgung erreicht.

Die Verteilerstellen im einzelnen sind auf unserer Internetseite www.aha-region.de aufgeführt.

Herr Rühmeier fragte, wie es zwischen aha und den Supermärkten geregelt sei, ob es nach Bedarf oder Bestellung gehe, sicherlich gebe es keine Verpflichtung zum Vorhalten der Säcke.

Frau Groenigk antwortete, dass ein Bestellvorgang vorausgesetzt werde.

Herr Milkereit fragte nach der Ausgabestelle in Waldheim, da jetzt nur Döhren und Wülfel benannt wurden. Er fragte, wie es in den anderen Stadtteilen sei.

[Anmerkung: in Waldheim gibt es zusätzlich die Ausgabestelle Liebrechtstraße 63]

Frau Groenigk antwortete, dass es keine Anfragen oder Beschwerden aus anderen Stadtteilen gab und die Versorgung offensichtlich anderweitig sichergestellt wurde.

TOP 7.3.2.

Hochwasser in den Kleingartenkolonien und Gärten - wie schlimm war es?

(Drucks. Nr. 15-1832/2017)

Die Antwort wurde am 25. August 2017 schriftlich nachgereicht.

Das Hochwasser Ende Juli hat auch in unserem Stadtbezirk zu Überschwemmungen geführt.

Verschiedene Gärten und Gartenkolonien waren betroffen, zum Teil floss das Wasser mehr als Knöchelhoch über die Gartenwege und flutete ganze Kolonien.

(21)

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Welche Gartenkolonien/Gärten im Stadtbezirk sind bzw. waren besonders stark vom Hochwasser betroffen?

2. Gibt es Planungen für einen Notfallfond, um die betroffenen Kleingärtner/innen bei der Wiederherrichtung ihrer Gärten finanziell zu unterstützen?

3. Wie plant die Stadt Hannover künftig die Kleingartenkolonien besser vor solchen Überflutungen zu schützen?

Zu 1.) Nach den jüngsten Stark- bzw. Dauerregenereignissen der vergangenen Wochen erreichte die Verwaltung seitens des Kleingärtnervereins Waldesgrün e.V. eine

Rückmeldung zu akuten Überschwemmungen bzw. Vernässungen in Teilbereichen ihrer Anlage (so z.B. die Wege und Parzellen im Bereich des Sonnenwegs).

Sonstige bzw. weitere Meldungen zu Überschwemmungen oder extremen

Vernässungsproblemen aus anderen Vereinen oder Kolonien im Stadtbezirk Döhren-Wülfel liegen der Verwaltung aktuell nicht vor.

In der Vergangenheit kam es im Stadtbezirk Döhren-Wülfel im Kleingärtnerverein

Waldesgrün e.V. sowie im Kleingärtnerverein Döhren e.V. (Bereich Siegelweg) bereits in Folge von Stark-/ Dauerregenereignissen wiederholt zu stellenweise extremen

Vernässungen und Überschwemmungsproblemen.

Zu 2.) Aktuell gibt es keine Planungen für einen Notfallfond, um die betroffenen Kleingärtner/innen bei der Wiederherrichtung ihrer Gärten finanziell zu unterstützen.

Zu 3.) Der Verwaltung liegen keine Kenntnisse über gezielte Schutzmaßnahmen in Bezug auf die Kleingärten vor.

Grundsätzlich verhält es sich so, dass Kleingartenanlagen in den Bereichen entstanden, die aufgrund der besonderen geomorphologischen Gegebenheiten (Höhenlagen, bindige Böden, hoch anstehendes Grundwasser) für andere Nutzungen nicht oder nur bedingt geeignet waren. Diese Lagen haben, vor allem im Zusammenhang mit extremen

Witterungsbedingungen, Vernässungsprobleme und Überschwemmungen schon immer begünstigt.

Diesem Umstand trägt auch der Ausschluss von Pachtreduzierungen im Falle von Überschwemmungen Rechnung, der im Generalpachtvertrag zwischen der

Landeshauptstadt Hannover und dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V.

festgeschrieben wurde und nach dem die Stadt als Verpächterin nicht für

witterungsbedingte Beeinträchtigungen verantwortlich und regresspflichtig gemacht werden kann.

(§ 4 Gewährleistung, Nr. 1: Für eine bestimmte Größe, Güte oder Beschaffenheit der Grundstücke leistet die Verpächterin keine Gewähr. Der Pächter übernimmt die Grundstücke in dem Zustand, indem sie sich befinden und es ist ausschließlich seine Sache, die Grundstücke für die ordnungsgemäße Nutzung herzurichten und zu erhalten bzw. dieses sicherzustellen. Nr. 2: Ein eventueller Nutzungsausfall geht zu Lasten des Pächters. Ein Erlass oder eine Minderung der Pacht wegen Überschwemmungen, Lärm, Beschattung, sonstiger Beeinträchtigungen oder Nichtverpachtung wird ausgeschlossen.) Dennoch hat der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün in der Vergangenheit einige betroffene Vereine in den vergangenen Jahren sowohl finanziell z.B. beim Bau von Dränagen (in Waldesgrün e.V.), aber auch durch direkte bauliche Maßnahmen, wie in der

denkmalgeschützten Anlage Annateich e.V. (hier wurde auf Grundlage eines hydraulischen

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Gutachtens eine Tonsperre entlang der gesamten Ostgrenze der Pachtfläche eingebaut) unterstützt.

Des Weiteren unterstützt der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün die Vereine bei der Pflege der Gräben oder ist in entsprechendem Kontakt mit dem Fachbereich Stadtentwässerung, was Abflussmöglichkeiten und die Notwendigkeit von erforderlichen (Pflege-)Maßnahmen anbelangt.

Umso wichtiger ist es, dass auch die Pächterinnen und Pächter ihren Anteil dazu beitragen, dass die in ihrer Pflegezuständigkeit befindlichen Gräben ebenso freigehalten werden und nicht durch das Einbringen von Gartenabfällen und/oder das Unterlassen von

Pflegemaßnahmen etc. der Abfluss behindert wird.

TOP 7.3.3.

Renaturierung des Lenzberggrabens (Drucks. Nr. 15-1833/2017)

Herr Rinker stellte die Anfrage.

Das Hochwasser Ende Juli hat auch in Waldheim zu Überschwemmungen geführt.

Betroffen war auch der Lenzberggraben, der die Wassermassen nicht aufnehmen konnte.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Wie ist der Sachstand bei der Renaturierung des Lenzberggrabens?

2. Bis wann soll die Renaturierung des Lenzberggrabens abgeschlossen sein?

3. Wird die Renaturierung dazu führen, dass bei kommenden Hochwasserereignissen der Lenzberggraben nicht vollkommen überflutet wird?

Frau Müller antwortete wie folgt:

Zu 1.:

Der Seelhorstbach im Bereich Lenzbergweg hat eine Länge von ca. 620 m. Durch die Trasse der Güterumgehungsbahn wird er etwa auf halber Strecke gekreuzt.

Unterhalb der Bahn hat die Stadtentwässerung von der Einmündung in den Landwehrgraben bis zum Grundstück eines nicht verkaufsbereiten Anliegers die Plangenehmigung für den Ausbau für eine Länge von 260 m bereits erhalten.

Die Umsetzung erfolgte bisher auf einer Länge von ca. 75 m ab Landwehrgraben entgegen der Fließrichtung. Der Ausbau der weiteren plangenehmigten 185 m Gewässer erfolgt in 2018. Auch auf der anderen Seite der Bahn bis zur Einmündung in den Siegelweg haben wir bereits einige Grundstücke erworben. Zur Durchführung eines

Plangenehmigungsverfahrens fehlen uns aber noch einige wichtige Sperrgrundstücke.

Zu 2:

Der weitere Ausbau des Baches ist abhängig von der Bereitschaft der Anlieger uns die notwendigen Grundstücke zu verkaufen.

Zu 3:

Bedingt durch die ebene Topografie des Geländes ist der Gewässerstrang Seelhorstbach- Landwehrgraben bei solchen Ereignissen nicht in der Lage, das Wasser schnell genug ab- zuführen. Die Grundstücke links und rechts des Lenzbergweges liegen in einer Senke, die historisch immer schon einen Feuchtwiesencharakter hatte. Bei derart starken lokalen Niederschlägen ist in der Folge der Boden nicht mehr in der Lage, das Wasser

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aufzunehmen. Dazu kommen ohnehin hohe Grundwasserstände und ein wenig durchlässiger Untergrund.

Überflutungen von Kleingärten und Kellern wurden in dem gesamten Gebiet unabhängig von der direkten Nachbarschaft zum Bach festgestellt.

Der Ausbau des Seelhorstbaches wird auf jeden Fall zur Verbesserung der Situation beitragen; Überschwemmungen -wie infolge der letzten Ereignisse- sind aber auch durch einen Gewässerausbau nicht zu verhindern.

TOP 7.3.4.

Videoüberwachung des öffentlichen Raums (Drucks. Nr. 15-1834/2017)

Frau Röttger verlas die Anfrage.

Nach den Anfragen von Bündnis 90/die Grünen in den letzten beiden Bezirksratssitzungen steht inzwischen das bis vor Kurzem videoüberwachte Wohnmobil schon seit Wochen nicht mehr vor dem Haus Landwehrstr. 70. Die Videokamera, die vom zweiten Stock des Hauses Landwehrstr. 70 bisher das Wohnmobil überwacht hat, überwacht auch weiterhin, was auch immer. Wie in den vorherigen Sitzungen bereits ausgeführt, ist eine Überwachung des Öffentlichen Raums durch Privatpersonen nicht zulässig, auch wenn die Nds.

Landesbeauftragte für den Datenschutz –wie in der letzten Sitzung gehört –in diesem Fall eine nicht nachvollziehbare andere Meinung vertritt.

Da nun aber das Wohnmobil nicht mehr unmittelbar vor dem Haus Landwehrstr. 70 parkt, dürfte es jetzt auch aus Sicht der Nds. Landesdatenschutzbeauftragten keine Grundlage für die Duldung oder Genehmigung einer Überwachungskamera am Haus Nr. 70 in der

Landwehrstraße geben.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Welche berechtigten Interessen für die Genehmigung /Duldung der Videoüberwachung liegen hier vor?

2. Falls keine berechtigten Interessen (mehr) vorliegen, kann dann davon

ausgegangen werden, dass der Eigentümer der Videokamera in naher Zukunft aufgefordert wird, die Videokamera abzubauen?

Frau Groenigk antwortete wie folgt:

Der Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Bezirksrat Döhren-Wülfel der Landeshauptstadt Hannover konnte die Landesbeauftragte für den Datenschutz

entnehmen, dass das Wohnmobil nicht mehr unmittelbar vor dem Haus Landwehrstr. 70 parkt.

Aufgrund dieser Information habe sie die für die Videoüberwachung verantwortliche Stelle gebeten, die Kamera außer Funktion zu nehmen und ihr dies anschließend schriftlich zu bestätigen.

Dies vorausgeschickt wurden die Fragen wie folgt beantwortet:

zu 1:

Sofern das bislang überwachte Wohnmobil sich nicht in dem von der

Videoüberwachungskamera erfassten Bereich befindet, besteht kein berechtigtes Interesse des Kamerabetreibers an einer Überwachung dieses Bereiches.

zu 2.:

Sofern keine Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten stattfindet, ist das Bundesdatenschutzgesetz nicht anwendbar. Für die Anordnung des Abbaus einer nicht aktiven Kamera habe ich daher keine Befugnisse. (Urteil VG Oldenburg am 12.03.2013, Az.

1 A 3850/13 unter Hinweis auf Scholz in Simitis BDSG-Kommentar, § 6b Rn. 41).

(24)

Auf die möglicherweise bestehenden zivilrechtlichen Abwehr- und Unterlassungsansprüche nach §§ 823, 1004 BGB gegenüber dem Kamerabesitzer habe ich Sie bereits in meiner Antwort vom 02.06.2017 hingewiesen.

Frau Röttger wunderte sich, dass man das Auto überwachen durfte und wenn man es umparke, nicht mehr. Dies sei nicht nachvollziehbar.

Frau Meier zweifelte an dem berechtigten Interesse der Überwachung.

Frau Jakob sagte, dass die Überwachung der Nachbarschaft ausgeschlossen werden müsse.

Frau Meier sagte, das das Thema damit noch nicht abgeschlossen sei.

Herr Sommerkamp regte an, jemanden dazu in die Sitzung einzuladen.

TOP 8.

A N T R Ä G E TOP 8.1.

aus der letzten Sitzung TOP 8.1.1.

Rote Radwegefurt Einmündung Elsenborner Straße / Peiner Str.

(Drucks. Nr. 15-1388/2017) Der Antrag wurde zurückgezogen.

TOP 8.2.

Interfraktionell TOP 8.2.1.

Geschwindigkeitsüberprüfung in der Straße "Vor der Seelhorst"

(Drucks. Nr. 15-1814/2017)

Frau Meier brachte den Interfraktionellen Antrag ein.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen in der Straße „Vor der Seelhorst“ zu veranlassen, sowie Maßnahmen, die zu einer Reduzierung der

Geschwindigkeitsübertretungen führen, zu prüfen. Der Bezirksrat ist über die Ergebnisse zu informieren. Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, regelmäßige Überprüfungen auf eine Nutzung „nur durch Anlieger“ durchzuführen.

Einstimmig

TOP 8.3.

der SPD-Fraktion TOP 8.3.1.

Schaltung Fußgängerampel Schützenallee (Höhe Gänseanger) (Drucks. Nr. 15-1708/2017)

(25)

Frau Dr. Schröder brachte den Antrag ein.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, die Schaltung der Fußgängerdruckknopf-Ampel in der Schützenallee (Höhe Gänseanger) zu prüfen und die Grünphase für Fußgänger zu verlängern.

Auf Wunsch von Herrn Milkereit in die Fraktionen gezogen

Herr Milkereit kritisierte die lange Wartezeit, bis die Ampel grün zeige.

Herr Rinker sagte, die Ampelschaltung sei für Fußgänger und Autos in Ordnung.

Frau Jakob sagte, dass Frau Dr. Matz und Herr Sommerkamp die Ampelschaltung getestet hätten und es sei gut, dass die Ampel schneller auf grün schalte. Man müsse sich

entscheiden, was man wolle.

Frau Dr. Matz befand die Schaltung für gut.

Frau Dr. Schröder warnte, dass die Phase für die Fußgänger morgens und mittags recht kurz sei und die Autos dann schon wieder fahren, bis die Kinder auf der anderen Seite angekommen seien.

Herr Milkereit sagte, dass die Drucksache in die Fraktion gezogen werden sollte, da die Situation unklar sei.

Frau Dr. Matz fragte, wo die SchülerInnen herkommen.

Frau Dr. Schröder erläuterte, dass die Kinder die Straße zu den weiterführenden Schulen queren, weil sie dann auf der Straßenseite Maschsee fahren und keine weiteren Straßen queren.

Herr Sommerkamp wandte ein, dass das Problem evtl. nur um 8.00 Uhr morgens bestehe.

Frau Jakob ging davon aus, dass bei längeren Phasen auch längere Wartezeiten

entstehen. Wenn man wisse, dass die Ampel gleich wieder grün zeige, können man warten.

Sie werde sich die Situation ansehen.

Frau Meier regte an, dass sich alle die Situation ansehen sollten.

Frau Jakob fragte, ob die Ampeln nach unterschiedlichen Tageszeiten programmiert werden können und bat die Verwaltung, dies zu erfragen.

Frau Miskovic sagte, dass dies möglich sei.

TOP 8.3.2.

Fahrradständer vor dem Mittelfelder Nachbarschaftstreff (Drucks. Nr. 15-1709/2017)

Frau Bunduls stellte den Antrag.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

(26)

Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, Fahrradständer im Bereich vor dem Mittelfelder Nachbarschaftstreff aufzustellen.

Einstimmig

TOP 8.3.3.

Ampel Schützenallee - Längere Grünphase für Fußgänger (Drucks. Nr. 15-1811/2017)

abgesetzt, vgl. TOP 8.3.1.

TOP 8.3.4.

Sanierung Sankt-Eugenius-Weg (Drucks. Nr. 15-1812/2017)

Herr Rühmeier brachte den Antrag ein.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Sankt-Eugenius-Weg in Mittelfeld wird für das Jahr 2018 in die Liste der zu sanierenden Wege aufgenommen.

Die Verwaltung wird zudem beauftragt, zu prüfen, ob die von den Mittelfelder Bürgern gewünschte und sehr sinnvolle Beleuchtung im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen kostengünstig gleich mit installiert werden kann und zwar möglichst umweltfreundlich mit Solarleuchten.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

Herr Milkereit sagte, dass der Weg in Ordnung sei, bei Starkregen gebe es Pfützen, dann können man die Spittastraße nutzen.

Frau Jakob wünschte, dass der Weg ausgebessert werden soll und erinnerte sich, dass ein solcher Antrag bereits beschlossen wurde.

Frau Meier sagte, dass die Umsetzung zu teuer war.

Frau Jakob werde sich die Situation vor Ort ansehen und zog den Antrag in die Fraktion.

TOP 8.3.5.

Umgehende Öffnung des Schulhofs und -sportplatzes der GS Loccumer Straße außerhalb der Unterrichts- und Betreuungszeiten für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende

(Drucks. Nr. 15-1817/2017)

Frau Miskovic brachte den Antrag ein.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, den Schulhof und -sportplatz der

Grundschule Loccumerstr. für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende aus dem Stadtteil Wülfel außerhalb der Unterrichts- und Betreuungszeiten umgehend zu öffnen.

Einstimmig

(27)

Frau Jakob sagte, dass es einen Beschluss des Rates oder Jugendhilfeausschusses gebe, Schulhöfe am Nachmittag zu öffnen, dieser soll herausgesucht werden.

TOP 8.3.6.

Platz vor dem Nachbarschaftstreff Mittelfeld (Absperrpfosten und Attraktivität) (Drucks. Nr. 15-1854/2017)

Frau Dr. Schröder verlas den Antrag.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die fehlenden Absperrpfosten am Platz vor dem Mittelfelder Nachbarschaftstreff werden wieder ergänzt, so dass der Platz nicht mehr von Unbefugten befahren werden kann.

Die Verwaltung wird zudem gebeten, Vorschläge zur Steigerung der Attraktivität des Platzes zu machen.

Einstimmig

Frau Jakob fragte, wer das Gelände für Autoreparaturen nutze, sie sprach sich dafür aus, den Pfosten zu ersetzen, damit dort keine Autos repariert werden. Sie regte ein Gespräch mit dem dortigen Jugendzentrum an.

Frau Bunduls sagte, dass die fehlende Absperrung dazu verleite, auf dem Platz Ölwechsel vorzunehmen, an Autos zu reparieren oder zu tunen.

TOP 8.3.7.

Zusätzliche Fahrradbügel an der Haltestelle "Am Mittelfelde"

(Drucks. Nr. 15-1856/2017)

Frau Bunduls brachte den Antrag ein.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten im Bereich der Straßenbahnhaltestelle „ Am Mittelfelde“

zusätzliche Fahrradbügel zu installieren.

Einstimmig

Frau Jakob erinnerte daran, dass an der Bothmerstraße Fahrradbügel errichtet werden sollten.

Sie fragte die Verwaltung, ob dies geprüft wurde und wie das Ergebnis war.

TOP 8.3.8.

Parkverbot für LKW in der Thurnithistraße (Drucks. Nr. 15-1858/2017)

Frau Bunduls brachte den Antrag ein.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert das Parkverbot für LKW in der Thurnithistraße auch auf den Bereich der Thurnithistraße ab Querung An der Wollebahn bis zur Garkenburgstraße auszuweiten.

Ein Parkverbot für LKW besteht in der Thurnithistraße bereits ab der Querung An der Wollebahn bis zur Peiner Str. und ebenfalls in der Straße „An der Wollebahn“ .

(28)

Die Verwaltung wird des Weiteren gebeten in diesen Bereichen regelmäßige Kontrollen auf Einhaltung der Halteverbote zu veranlassen.

Einstimmig

Frau Waase sagte, dass ein solches Verbot für LKW´s auch tatsächlich kontrolliert werden müsse.

Herr Milkereit befürchtete ein Ausweichen auf andere Straßen.

Frau Waase sagte, dass diese LKW-Plätze mit Mülltonne aufsuchen sollten.

Frau Bunduls sagte, dass die Parkplätze zu schmal seien, ggfs. müsse man auf

LKW-Parkplätze, z.B. an der Messe ausweichen. Kinder könnten wegen der LKW´s die Kreuzung nicht einsehen.

Frau Meier regte ebenfalls Kontrollen durch den Verkehrsaußendienst an.

TOP 8.4.

der CDU-Fraktion TOP 8.4.1.

Begrünung der Wände im offenen Teil der Trogstrecke Peiner Straße /DB (Drucks. Nr. 15-1750/2017)

Herr Sommerkamp brachte den Antrag ein.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, dass durch eine

Begrünung bzw. Bepflanzung der Wände im offenen Teil der Trogstrecke Peiner Straße /DB eine Lärmreduzierung möglich wird. Das Ergebnis ist dem Bezirksrat mitzuteilen.

Einstimmig

Herr Milkereit bat, dass die Begrünung am Straßenrand erfolge und nicht den Rad- oder Fußweg einenge.

Herr Sommerkamp regte an, dass die Pflanzen, z.B. Efeu von oben herunterranken sollten, dies diene auch der Schalldämmung. Er habe es in einer anderen Stadt gesehen.

Herr Rühmeier hielt dies für eine gute Idee.

Herr Milkereit befürchtete eine Reduzierung des Radwegs.

Herr Sommerkamp sagte, dass die Verwaltung den Antrag vermutlich ablehne werde.

Herr Rinker entgegnete, dass es ein guter Prüfauftrag sei, dem man bedenkenlos zustimmen könne.

Frau Miskovic hielt eine Begrünung mit Efeu für geeignet, da dieser wenig Platz beanspruche.

Frau Meier regte an, künftig von guten Beispielen aus anderen Städten Fotos zu machen.

(29)

TOP 8.4.2.

Abflussrohr Fiedeler Platz (Drucks. Nr. 15-1860/2017)

Frau Maschke-Scheffler brachte den Antrag ein.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, das Abflussrost am Fiedelerplatz regelmäßig zu reinigen und geeignete Maßnahmen zu veranlassen, damit das Abflussrohr nicht verstopft wird, z.B.

durch den Einbau eines Schmutzfängers.

Einstimmig TOP 9.

EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates Abgesetzt

TOP 10.

Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 6. April 2017 (öffentlicher Teil) Einstimmig

TOP 11.

Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 11. Mai 2017 (öffentlicher Teil) Einstimmig

TOP 12.

Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08. Juni 2017 (öffentlicher Teil) Vertagt

Frau Meier schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.34 Uhr.

Claudia Meier Gundula Müller

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuung Protokollführerin

(30)

Landeshauptstadt

Beschluss- drucksache

b

In die Stadtbezirksräte 01 - 13 In den Kulturausschuss In den Verwaltungsausschuss

Nr.

Anzahl der Anlagen Zu TOP

1767/2017 1

Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover Antrag,

die Neukonzeption der Öffnungszeiten der Stadtbibliothek Hannover (Zentralbibliothek, Hildesheimer Straße 12 und Stadtteilbibliotheken) gemäß vorliegender Aufstellung ab 1.1.2018 zu beschließen

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Öffnungszeiten der Stadtbibliothek dienen allen Bevölkerungsgruppen gleichermaßen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Stadtbibliothek Hannover ist eine öffentliche Einrichtung mit einem modernen

Dienstleistungsangebot der Landeshauptstadt Hannover, die der Information, der Aus- und Weiterbildung sowie der Unterhaltung dient. Sie ist als kultureller Ort Partnerin der

Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Bildungseinrichtungen bei der Verwirklichung von Lese-, Informations- und Bildungsinteressen.

Mit DS 2634/2016 hat die Stadtbibliothek Hannover ihre strategischen Ziele und die daraus resultierenden Handlungsfelder vorgelegt. Die Verbesserung der Zugänglichkeit der

Bibliotheksangebote ist eines der Ziele, das auf die veränderten Lebensgewohnheiten der Menschen reagiert und von Bibliotheksbenutzer/innen gewünscht wird. Neben dem Ausbau der digitalen Angebote sollen auch die Öffnungszeiten der Bibliothekseinrichtungen

optimiert werden. Dazu gehört einerseits die Erweiterung der vom Fachpersonal betreuten Öffnungszeiten und andererseits ein Einstieg in zusätzliche, nicht personell betreute Öffnungszeiten, die technikunterstützt in Randzeiten angeboten werden sollen.

(31)

Eine Gegenüberstellung der aktuellen und künftigen Öffnungszeiten findet sich in der Anlage.

1. Zentralbibliothek

Die Öffnungszeit der zentralen Stadtbibliothek wird am Samstag verlängert, so dass diese Einrichtung künftig durchgehend von Montag bis Samstag zwischen 11 und 19 Uhr öffnen wird.

2. Stadtteilbibliotheken

Die Öffnungszeiten in den Stadtteilbibliotheken werden weitgehend angeglichen, um eine bessere Merkbarkeit für die Bibliotheksbenutzer/innen zu erreichen sowie die verlässliche Abdeckung von Öffnungszeiten für die Kundinnen und Kunden durch einen effizienteren Personaleinsatz zu gewährleisten. Die Öffnungszeit am Samstag wird um eine Stunde erweitert.

Das neue Grundschema der Öffnungszeiten lautet:

Montag und Donnerstag: 11.00 – 19.00 Uhr Dienstag und Freitag: 11.00 – 17.00 Uhr

Samstag: 10.00 – 14.00 Uhr

Die Öffnungszeiten der vier kombinierten Stadt- und Schulbibliotheken werden darüber hinaus ergänzt durch zusätzliche schulinterne Öffnungszeiten am Vormittag.

Die Stadtteilbibliothek Kronsberg hat aufgrund ihrer besonderen organisatorischen Einbindung in das Stadtteilzentrum Krokus abweichende Öffnungszeiten, die zum Beginn des Jahres 2018 ebenfalls erweitert werden. Hier wird neu eine regelmäßige, wöchentliche Samstagsöffnung eingeführt.

Von momentan insgesamt 504 Öffnungsstunden pro Woche werden die personell

betreuten Öffnungsstunden um 42 Stunden auf 546 Öffnungsstunden pro Woche erhöht. Somit verbessert sich die Zugänglichkeit zum umfangreichen Dienstleistungsangebot der Stadtbibliothek Hannover deutlich.

Die Stadtbibliothek Hannover erreicht die zeitliche Ausweitung ihrer Kontaktzeiten durch interne organisatorische Maßnahmen.

41.9

Hannover / 31.07.2017

Referenzen

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