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Landeshauptstadt Hannover Datum

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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.3-11 - Datum 22.05.2008 NIEDERSCHRIFT

13. Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt,

am Donnerstag, 24. April 2008, Bürgergemeinschaftshaus Ahlem, Wunstorfer Landstr. 59

Beginn: 19.00 Uhr

Ende: 22.15 Uhr

______________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Gunkel (SPD)

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Nolte-Vogt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Bezirksratsherr Alfermann) (SPD)

Bezirksratsherr Ammann (CDU)

(Bezirksratsfrau Beckmann) (CDU) Bezirksratsherr Breitkreuz (CDU)

Bezirksratsherr Dudda (CDU)

Bezirksratsfrau Eve (SPD) 19.00 - 22.05 Uhr

Bezirksratsherr Göbel (SPD)

Bezirksratsherr Höhne (CDU)

Bezirksratsfrau Karbig (SPD)

Bezirksratsherr Kiaman (CDU) 19.00 - 20.30 Uhr

Bezirksratsfrau Klebe-Politze (SPD)

(Bezirksratsherrn Pauli) (FDP)

Bezirksratsfrau Schlienkamp (SPD)

Bezirksratsherr Schulze (SPD)

Bezirksratsherr Seidel (DIE LINKE.) 19.00 - 22.00 Uhr

Bezirksratsherr Sorge (SPD)

(Bezirksratsfrau Westphale) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beratende Mitglieder:

(Bürgermeisterin Lange) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ratsherr Politze (SPD) 19.00 - 21.30 Uhr

Verwaltung:

Frau von Buttlar Bereich Stadtplanung 19.00 - 22.00 Uhr

Herr Plöger Fachbereich Tiefbau bis 21:00 Uhr

Herr Vinken Fachbereich Tiefbau bis 21:00 Uhr

Herr Schmersow Bereich Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz bis 21:15 Uhr

Herr Schoppe Städtische Häfen Hannover bis 20:30 Uhr

Herr Frank Städtische Häfen Hannover 19:20 bis 20:30 Uhr

Herr Wescher Bereich Rats- und Bezirksratsangelegenheiten Herr Richter Bereich Rats- und Bezirksratsangelegenheiten Gäste:

(2)

Herr Wachholz Wasser- und Schifffahrtsverwaltung bis 20:30 Uhr

Presse:

Frau Würdemann HAZ Stadt-Anzeiger bis 22:00 Uhr

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 28.02.2008

3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

(nur zu Tagesordnungspunkten) 4. I N F O R M A T I O N E N

4.1. Ausbau Stichkanal Linden (SKL) einschließlich Variantendiskussion Neubau Schleuse Linden

(Informationsdrucks. Nr. 0730/2008 mit 16 Anlagen)

4.2. Vorschläge zur Verkehrsberuhigung in der Eichenfeldstraße

9. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

(zu allgemeinen Fragen und Informationen)

4.3. Information zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms zur Entwicklung von Landschaftsräumen

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. Bebauungsplan Nr. 961 7. Änderung - Badenstedt- West- mit örtlicher Bauvorschrift Vereinfachtes Verfahren

Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0915/2008 mit 3 Anlagen)

5.2. Beihilfe für eine städtepartnerschaftliche Begegnung des Vereins zur Förderung der Partnerschaft zwischen Ahlem und Petit-Couronne (Drucks. Nr. 15-0669/2008 mit 1 Anlage)

6. A N F R A G E N

6.1. der SPD-Fraktion

6.1.1. Grunderneuerung der Wunstorfer Landstraße (Drucks. Nr. 15-0887/2008)

6.1.2. Absenkungen der Deckel zur Kanalisation (Drucks. Nr. 15-0888/2008)

6.1.3. Fußgängerüberweg Harenberger Meile, Höhe Am Mahnmal (Drucks. Nr. 15-0889/2008)

(3)

6.1.4. Spannbänder zur Einschulung (Drucks. Nr. 15-0890/2008)

6.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.2.1. Verbindungsweg zwischen Bergkammstraße in Ahlem und dem Friedhof in Velber

(Drucks. Nr. 15-0901/2008) 6.3. der CDU-Fraktion

6.3.1. Geschwindigkeitsmessanlage Carlo-Schmid-Allee, Höhe Richard-Partzsch-Weg

(Drucks. Nr. 15-0911/2008)

6.3.2. Lärmschutzwand Güterumgehungsbahnstrecke in Ahlem (Drucks. Nr. 15-0912/2008 mit 1 Anlage)

6.4. von Bezirksratsherrn Seidel (DIE LINKE.) 6.4.1. Sicherung des Conti-Geländes in Limmer

(Drucks. Nr. 15-0852/2008)

7. A N T R Ä G E

7.1. der SPD-Fraktion

7.1.1. Planung einer Parknische für den Bücherbus bei der Erneuerung der Wunstorfer Landstraße

(Drucks. Nr. 15-0891/2008)

7.1.2. Sanierung des Eingangsbereich der Friedrich-Ebert-Schule (Drucks. Nr. 15-0892/2008)

7.1.3. Aufstellen von Bücherschränken in Ahlem und Davenstedt (Drucks. Nr. 15-0893/2008)

7.1.4. Fußgängerüberweg Richard-Lattorf-Straße (Drucks. Nr. 15-0900/2008)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Verlegung des Wertstoffhofes Billungstraße (Drucks. Nr. 15-0913/2008)

8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates 8.1. Zuwendung 2008-12-SBR 11 Die Insel

Jubiläumsfest

(Drucks. Nr. 15-0966/2008)

8.2. Zuwendung 2008-13-SBR 11 KT Plantage Sportevent 2008

(4)

(Drucks. Nr. 15-0967/2008)

8.3. Zuwendung 2008-17-SBR 11 Friedrich-Ebert-Schule Erneuerung der Küche

(Drucks. Nr. 15-0968/2008)

8.4. Zuwendung 2008-18-SBR 11 BUND Info-Tafel Badebornteiche

(Drucks. Nr. 15-0969/2008)

8.5. Zuwendung 2008-19-SBR 11 FFW Ahlem Büromöbel

(Drucks. Nr. 15-0970/2008)

8.6. Zuwendung 2008-20-SBR 11 Stadt-/Schulbibliothek Badenstedt Jugendmedien

(Drucks. Nr. 15-0971/2008)

8.7. Zuwendung 2008-21-SBR 11 BSC Tischtennisplatten

(Drucks. Nr. 15-0972/2008)

8.8. Zuwendung 2008-22-SBR 11 KT Plantage Projekt "Hauen Bauen Sauen 2008"

(Drucks. Nr. 15-0973/2008) 10. Informationen über Bauvorhaben

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L TOP 1.

Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Gunkel eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Die vorliegende Tagesordnung wurde bestätigt.

TOP 2.

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 28.02.2008 Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.

TOP 3.

EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

(nur zu Tagesordnungspunkten- fand in der Zeit von 19:07 bis 19:11 Uhr statt) 1. Fragesteller:

Ein Bürger aus Ahlem berichtete im Zusammenhang mit dem TOP 6.1.2, dass es nicht nur Absenkungen im Bereich von Kanaldeckeln, sondern auch Aufkantungen gäbe. Er nannte

(5)

Beispiele in der Straße "Am Bahndamm" im Bereich zwischen Ziegeleistr. und Wunstorfer Landstr. und sprach sich für die Beseitigung dieser Mängel aus.

2. Fragesteller:

Ein Bürger aus Limmer erkundigte sich, ob sich der Bezirksrat bereits mit den finanziellen Folgen des Stichkanalausbaus beschäftigt habe, und dies insbesondere vor dem

Hintergrund einer Kosten-Nutzen-Analyse. Der Kanal werde täglich nur von 2 Schiffen befahren. Er wies auf die derzeit noch hohe Naherholungsqualität des Gebietes hin. Zu hinterfragen sei auch die Abwicklung des Baustellenverkehres, wenn neben dem Bau der Wasserstadt Limmer auch noch der Verkehr für den Stichkanalausbau verkraftet werden müsse.

Bezirksbürgermeister Gunkel sagte, dass er den Brief seines Vorredners an die Fraktionen und EinzelvertreterInnen des Bezirksrates verteilt habe. Insofern sei der Bezirksrat über die angesprochenen Probleme informiert.

3. Fragesteller:

Ein Bürger aus Ahlem fragte, ob heute auch Aussagen zu dem in der

Sanierungskommission eingebrachten Vorschlag eines Bürgers zum alternativen Ausbau der Schleuse erfolgen könnten.

Herr Plöger sagte dies zu.

TOP 4.

I N F O R M A T I O N E N TOP 4.1.

Ausbau Stichkanal Linden (SKL) einschließlich Variantendiskussion Neubau Schleuse Linden

(Informationsdrucksache Nr. 0730/2008 mit 16 Anlagen)

Herr Plöger trug im Sinne der Drucksache vor. Ergänzend erläuterte er den Plan, auf dessen Grundlage seinerzeit die Bebauung der Dieselstraße als unproblematisch angesehen wurde. Rückschauend müsse festgestellt werden, dass diese Planung zu optimistisch war und sich heute nicht mehr realisieren lasse.

Derzeit seien hinsichtlich der Varianten noch keine Entscheidungen getroffen worden.

Letztlich entscheide die Planfeststellungsbehörde (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung) im Planfeststellungsbeschluss über die Ausbauplanung. Die Stadt Hannover werde in diesem Verfahren beteiligt und könne eine Stellungnahme zur Planung abgeben. Der Entwurf dieser Stellungnahme werde auch in den betroffenen Bezirksräten zur Beratung vorgelegt.

Sämtliche Detailfragen (Eingriffsregelungen, Ausgleichsmaßnahmen) würden in diesem Planfeststellungsverfahren geklärt.

Sämtliche Pläne, die der vorgelegten Drucksache beigefügt seien, stellten nur grobe Planungen ohne Detailaussagen dar. Erst nach der Festlegung der Variante durch den Rat würde mit den Detailuntersuchungen begonnen werden. Er stellte dann Folien unterstützt die einzelnen Varianten vor.

Herr Wachholz ergänzte, dass die Variante, die von dem Bürger vorgeschlagen worden sei aus nautischen Gründen nicht umsetzbar sei, da die Schiffe den Bereich nicht befahren könnten. Außerdem würde eine Umsetzung der vorgeschlagenen Planung mit einer erheblichen Sperrzeit (mind. 1 - 1,5 Jahre) während der Bauarbeiten einher gehen. Die Verwaltung habe die gegebenen Anregungen aber zum Teil aufgenommen und eine weitere Variante erarbeitet, die aber noch weiter untersucht werden müsse.

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Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Nolte-Vogt äußerte, dass sich der Bezirksrat zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht an der Variantendiskussion beteiligen sollte, da die Realisierung noch nicht gesichert sei. Ihre Fraktion halte die derzeit entwickelten Varianten für ungeeignet, da sie einen zu großen Eingriff in die Natur zur Folge hätten. Lediglich die Variante von Herrn Heidland sei aus ihrer Sicht vorstellbar. Sie gehe davon aus, dass zunächst die wirtschaftliche Notwendigkeit eines solchen Ausbaus geprüft würde. Sie bat den Vertreter der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung um Antwort, wie realistisch die Umsetzung der Planung sei, ob die Finanzierung und der Planungsbeginn 2012 gesichert seien und Planungsmittel zur Verfügung stünden. Außerdem bat sie zu erläutern, welche zeitlichen Erfordernisse die in der Anlage 2 zur Drucksache beschriebene Instandsetzung der Schleuse bedingen würde und ob unabhängig von der Variantendiskussion eine Instandsetzung erforderlich sei.

Herr Wachholz führte aus, dass die Schleuse nunmehr 100 Jahre alt sei und gewisse Sanierungsmaßnahmen erforderlich seien. Er gehe davon aus, dass hierfür die Schleuse ca. ein Jahr gesperrt werden müsse. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sei aufgrund einer Vereinbarung (Regierungsabkommen) mit den Ländern Niedersachsen und

Baden-Württemberg verpflichtet, den Kanal bis zum Ende auszubauen. Dies schließe den Ausbau der Stichkanäle ein. Die Mittel für die Ausbauplanung seien vorgesehen, die Freigabe auch für die erforderlichen Planungsmittel für das Jahr 2012 vorgesehen.

Er informierte dann über die Verteilung der Ausbaukosten auf Bund und Länder (zwei Drittel der Bund, ein Drittel die beiden beteiligten Bundesländer). Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit habe die Stadt Hannover ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnis abgewartet werden müsse. Er gehe davon aus, dass die Wirtschaftlichkeit in diesem Gutachten auch nachgewiesen werde.

Herr Schoppe bestätigte die Vergabe des Gutachtens durch die Stadt Hannover und erläuterte die Beauftragung der Verwaltung durch den Rat mit dem Ziel, sich für ein

Vorziehen der Maßnahme bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung einzusetzen. Es gehe nicht mehr um die Frage, ob oder ob nicht ausgebaut werde, sondern wann. Er erläuterte in diesem Zusammenhang die enge zeitliche Verflechtung mit der Realisierung des

Bauvorhabens der Wasserstadt Limmer.

Bezirksratsherr Dudda verdeutlichte, dass die Stadt durch den Ausbau des Stichkanals mit ihren städtischen Häfen sicherlich einen Vorteil haben werde, zumal sie bei der

Finanzierung des Projektes nicht beteiligt sei. Gleichwohl wolle er darauf hinweisen, dass es sich um Steuermittel handele, die auch von Bürgern dieses Stadtbezirkes aufzubringen seien. Fraglich sei, ob die vermuteten Vorteile eines solchen Ausbaus auch mittelfristig noch zuträfen, da die Entwicklung im Bereich der Energie möglicherweise künftig nicht mehr das Vorhalten eines großen Tanklagers wie im Lindener Hafen erforderten. In diesem

Zusammenhang sei auch zu klären, ob eine Sanierung der alten Schleuse ausreichend sei.

Nach jetzigem Sachstand sei seiner Fraktion die Variante 5 am sympathischsten, da sie die geringsten Eingriffe in vorhandene Bebauungen verursache. Der Eingriff in die abgängige Gebäudestruktur der künftigen Wasserstadt Limmer sei dabei am ehesten zu verkraften. Ein weiterer positiver Aspekt bei der Variante sei, dass die spätere Anbindung des Öffentlichen Personennahverkehrs für die Wasserstadt Limmer in diesem Zusammenhang am ehesten gewährleistet werden könne. Der Eingriff in vorhandene Kleingartenflächen sei angesichts der übrigen Vorteile der Variante 5 hinzunehmen.

Bezirksratsfrau Schlienkamp bat um Auskunft, welche Auswirkungen bei Realisierung der Variante 4 für die Bebauung in der Dieselstraße zu erwarten seien.

Herr Wachholz antwortete, dass bei der derzeitigen Grobplanung konkrete Auswirkungen auf die Bebauung in der Dieselstraße nicht zu beschreiben seien.

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Herr Plöger wies auf einen angekündigten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der nächsten Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer hin, mit dem die Verwaltung zur Ausarbeitung einer Detailplanung beauftragt werden solle. Wenn der Rat diese Anregung aufgreife und entsprechende Planungsmittel zur Verfügung stelle, könnte eine solche Detailplanung erstellt werden. Im Moment würden solche Detailplanungen von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung selbst nicht betrieben werden.

Zu der von Bezirksratsherrn Dudda prognostizierten günstigen Verbindung zur Stadtbahn im Falle der Variante 5 sei fraglich, ob eine solche Stadtbahnverlegung vom Bund (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung) finanziert würde.

Herr Wachholz äußerte, dass Fragestellungen dieser Art im Zusammenhang mit der Erarbeitung von Detailplanungen zu beantworten seien.

An Herrn Schoppe gerichtet äußerte Bezirksratsherr Höhne, dass er sich in der letzten Sanierungskommission Limmer die Aussagen zu diesem Projekt angehört habe. Er sei der Meinung, bevor man sich über einzelne Varianten unterhalte, sei das Vorliegen der

Kosten-Nutzen-Analyse erforderlich. Er bat die Verwaltung, den Bezirksrat über einzelne Fakten der Städtischen Häfen (Anzahl der städtischen Häfen, Kapazitäten der Häfen, derzeitige Nutzung des Lindener Hafens, Anzahl der Arbeitsplätze, mittelbar betroffene Arbeitsplätze und Höhe des erwarteten Gewinns, der an den städtischen Haushalt abgeführt werde) zu informieren. Hierzu seien die zu investierenden 200 Mio. Euro ins Verhältnis zu den erwarteten Vorteilen zu setzen, um eine Bewertung des Projektes vornehmen zu können. Seines Wissens werde in dem beauftragten Gutachten nicht untersucht, inwieweit der erforderliche Mitteleinsatz von 200 Mio. Euro durch den erwarteten wirtschaftlichen Erfolg gerechtfertigt sei.

Herr Schoppe sagte, dass Sinn einer Kosten-Nutzen-Analyse sei, damit solche Fragestellungen beurteilen zu können. Durch diese Analyse solle außerdem erreicht werden, dass der Bund eher Mittel für den Ausbau zur Verfügung stelle. Im derzeitigen Ranking sei der Lindener Hafen hinten dran. Die Stadt Hannover wolle, dass mit der Planung für den Ausbau des Stichkanals eher als 2012 begonnen werde.

Bezirksratsherr Höhne zitierte aus der Sanierungskommission, dass insgesamt 600.000 Euro als Gewinn der Städtischen Häfen an den städtischen Haushalt abgeführt würden.

Eine Differenzierung für die einzelnen Häfen im Stadtgebiet sei dabei nicht vorgenommen worden. Man gebe durch die Finanzierung des Projektes 200 Mio. Euro aus, um jährlich 150.000 Euro an die Stadtkasse zu erzeugen. Er beklagte, dass nur aus der Sicht der Stadt Hannover das Projekt betrachtet werde und nicht in genügendem Maße die Strecke (knapp 10 km) von Lohne. Die weit reichenden Auswirkungen im Bereich der Bundesstraße 441 würden nicht ausreichend in die Bewertung mit einbezogen. Für ihn stelle sich die Frage, ob es wirtschaftlich nicht sinnvoller wäre, den durch den Ausbau des Lindener Hafens

unmittelbar betroffenen Firmen durch Investitionszuschüsse eine Verlagerung ihrer Betriebe unmittelbar an den ausgebauten Mittellandkanal zu ermöglichen.

Ratsherr Politze drückte seine Verwunderung über die Art und Weise des derzeitigen Dialogs im Bezirksrat aus. Seines Wissens sei die Entscheidung zur Ausbauplanung im Werksausschuss einstimmig gefallen. Alle Mitglieder des Ausschusses haben sich dabei auch dafür ausgesprochen, die Ausbauplanung nach vorne zu ziehen. Er bezeichnete es an Bezirksratsherrn Höhne gerichtet als billig, sich nun in die Hecke schlagen zu wollen.

Er fragte, ob er es richtig verstanden habe, dass es für die Stadt Hannover keine

Möglichkeit gebe, sich von den Festlegungen des zitierten Bund-Länder-Vertrages zu lösen.

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Er bat, auch noch die Frage aus der Einwohnerfragestunde zu beantworten, ob ein so kostspieliger Ausbau des Stichkanals angesichts der nur zwei täglich verkehrenden Schiffe zu rechtfertigen sei. Hänge diese relativ geringe Verkehrsmenge pro Tag mit dem

derzeitigen Ausbaustandard des Kanals zusammen und sei es richtig, dass etwa 3000 Arbeitsplätze von den beabsichtigten Ausbauplanungen abhingen?

Bezüglich der zu realisierenden Ausbauplanungen und der in diesem Zusammenhang anzustellenden Überlegungen, Brückenbauwerke zu verändern, fragte er, ob aus den Erfahrungen in Düsseldorf-Neuss Ableitungen (z. B. Hubbrücken) nutzbar gemacht werden könnten. Im Übrigen werde dem Bezirksrat heute zunächst im Rahmen einer

Informationsdrucksache der aktuelle Sachstand zum Thema vermittelt. Selbstverständlich bestünde im weiteren Verfahren die Möglichkeit, die sich künftig anschließenden

Beratungen des Rates durch Beschlüsse der zu beteiligenden Bezirksräte zu beeinflussen.

Bezirksbürgermeister Gunkel verdeutlichte, dass die Einflussnahme der Stadt Hannover auf den Bund-Länder-Vertrag wie von der Verwaltung bereits ausgeführt, nur marginal sei.

Herr Schoppe sagte, man mache es sich zu leicht, wenn bei der Bewertung der

Kosten-Nutzen-Analyse nur die unmittelbaren Anlieger des Lindener Hafens berücksichtigt würden. Es müsse der gesamte Industriebereich Lindener Hafen in diese Betrachtungen einbezogen werden. Die Städtischen Häfen seien dabei nur ein Teilbereich. Es sei richtig, dass zurzeit ca. 1,5 bis 2 Schiffseinheiten den Lindener Hafen anführen. Sollte der

Stichkanal und der Hafen nicht ausgebaut werden, bestünde die Gefahr, dass der Lindener Hafen von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt würde. Dies könne nicht im

Interesse der Stadt Hannover sein. Zur Zahl der Arbeitsplätze habe Ratsherr Politze bereits richtig ausgeführt. Er wolle in diesem Zusammenhang nur noch darauf hinweisen, dass die genannte Zahl sich nicht nur auf die Arbeitsplätze bei den städtischen Häfen, sondern auch der angeschlossenen Firmen beziehe.

Die Frage, welcher Brückentyp bei neu zu errichtenden Brückenbauwerken zum Zuge kommen könne, wurde mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung diskutiert. Dabei sei die grundsätzliche Bereitschaft erklärt worden, den Einsatz von Hub- und Drehbrücken zu finanzieren, wenn von der Stadt Hannover die späteren Unterhaltungskosten übernommen würden. Neben den Risiken, die durch Fehlfunktionen die Nutzbarkeit dieser Brücken einschränken könnten, habe die Stadt Hannover sich gegen eine Übernahme der Unterhaltungskosten solcher Brücken ausgesprochen.

Herr Frank ergänzte, dass der Einsatz von zwei Schiffen pro Tag gleichzusetzen sei mit der Beförderungsmenge von 200 Lkw’s.

Herr Wachholz verdeutlichte, dass selbst 100 zusätzliche Lkw’s pro Tag ein erhebliches Verkehrsproblem für den Bereich des Lindener Hafens bedeuten würden.

Bezirksratsfrau Karbig zeigte sich erschreckt, dass bei allen Varianten Eingriffe in bestehende Gebäudestrukturen erforderlich seien. Sie wolle feststellen, dass die Variante, bei der die Wunstorfer Landstraße vom Verkehr abgehängt würde, für den gesamten Bezirksrat nicht in Betracht komme. Dieser Bezirksrat habe jahrelang dafür gekämpft, die Erreichbarkeit von Ahlem über diesen Straßenabschnitt zu erhalten. Sie bezog sich dann auf die Äußerungen hinsichtlich der Sperrzeiten im Falle einer Schleusensanierung und im Falle eines Neubaus der Schleuse, die in etwa zeitlich vergleichbar seien und bat um Erläuterung.

Herr Wachholz erläuterte die Unterschiede im zeitlichen Ablauf im Falle einer

Schleusentürerneuerung und einer in einigen Jahren notwendig werdenden Betonsanierung der Schleuse. Der höhere Zeitaufwand wäre erst dann erforderlich, wenn eine

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Betonsanierung notwendig würde.

Bezirksbürgermeister Gunkel machte darauf aufmerksam, dass eine Variantendiskussion zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht wäre. Die heutige Vorstellung des Projektes solle dazu dienen, den Fraktionen einen Meinungsbildungsprozess zu ermöglichen. Er bat die Mitglieder des Bezirksrates, ihre weiteren Diskussionsbeiträge darauf entsprechend auszurichten.

Bezirksratsherr Göbel fragte nach den Perspektiven der Hafenentwicklung, da nach dem Ausbau des Stichkanals und des Lindener Hafens ein höheres Anlandungspotential auch neuer Güter und Waren erreicht werden müsste.

Herr Schoppe bestätigte, dass es Sinn und Zweck des in Auftrag gegebenen Gutachtens sei, die künftigen Perspektiven des Hafens nach dem entsprechenden Ausbau zu

beleuchten und darzustellen.

Bezirksratsherr Dudda wies den Wortbeitrag von Ratsherrn Politze zurück, dass sich Mitglieder seiner Fraktion im Hinblick auf die Ausbauplanung des Stichkanals und des Hafens in die Hecke schlagen würden. Was sich Ratsherr Politze im Zuge der

Schulentwicklungsplanungsdiskussion im Bezirksrat und anschließend im Rat der Stadt geleistet habe, würde er mit dem Ausdruck "Heckenschütze" belegen.

Bezirksbürgermeister Gunkel bat, zur Behandlung des Tagesordnungspunktes zurückzukehren.

Bezirksratsherr Kiaman unterstellte der Bund-Länder-Kommission ökonomische Grundlagen, die zum Abschluss des Vertrages über den Ausbau des Mittellandkanals geführt hätten und fragte, ob das Papier über diese Grundlagen zur Beratung zur Verfügung gestellt werden könne.

Herr Wachholz antwortete, dass das Regierungsabkommen den gesamten

Mittellandkanalausbau mit seinen Stichkanälen bewerte und nicht nur diesen einen

Abschnitt. In diesem Zusammenhang sei auch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung angestellt worden. Eine große Bedeutung messe gerade das Land Niedersachsen dem Ausbau der angrenzenden Häfen zu. Derzeit nähme der Verkehr bei den Überseehäfen zu und das Hinterland könne wegen der geringeren Kapazität der dortigen Häfen den Warenumschlag nicht voll gewährleisten. Dies sei derzeit Fakt.

Bezirksratsherr Seidel fragte, ob durch eine Änderung des Bund-Länder-Vertrages eine Aktualisierung möglich sei. Er wies außerdem darauf hin, dass in der bisherigen Diskussion die Möglichkeit eines Bahnverkehrausbaus überhaupt noch nicht angesprochen worden sei.

Könnten die Kapazitäten der Bahn im Bereich des Lindener Hafens erweitert werden? Er bat außerdem um Aussagen, ob und in welcher Höhe eine Entschädigung von betroffenen Grundstückseigentümern vorgesehen sei.

Bezirksbürgermeister Gunkel erinnerte an die fehlenden Einwirkungsmöglichkeiten auf den Bund-Länder-Vertrag, die aus diesem Grund hier heute auch nicht zu diskutieren seien.

Herr Wachholz antwortete, dass diese Fragen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu klären sei. Da gegenwärtig noch keine Detailplanungen vorlägen, sei über Fragen

möglicher Entschädigungen zurzeit noch keine Aussage möglich. Grundsätzlich würden die Betroffenen aber entschädigt, wenn durch Planungen ihr Grundstück beeinträchtigt würde.

Herr Schoppe bestätigte, dass es im Bereich des Lindener Hafens auch Bahnverkehre gäbe. Er wies aber darauf hin, dass hierbei die Kapazitätsbeschränkungen der Bahn

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beachtet werden müssten. Zu diesen Verkehren werde es aber ebenfalls Aussagen in dem beauftragten Gutachten geben.

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Nolte-Vogt fragte, ob bei einer Betonsanierung der vorhandenen Schleuse der Neubau einer Schleuse unter Umständen entbehrlich sei.

Herr Wachholz antwortete, dass eine Betonsanierung nur für den Fall in Betracht gezogen werde, wenn sich die Realisierung der neuen Schleuse zeitlich erheblich verzögern sollte.

Auf die weitere Zusatzfrage nach der Ansiedlung der angesprochenen 3000 Arbeitsplätze erläuterte Herr Schoppe die Betroffenheit der im Hafenbereich angesiedelten Betriebe.

Bezirksratsherr Schulze erkundigte sich nach der Tonnageentwicklung beim Lindener Hafen und fragte, ob es im Hinblick einer späteren Realisierung der Leinequerung zu einem weiteren Brückenbauwerk kommen könnte.

Herr Schoppe nannte bei der Beantwortung der Fragestellung für das Jahr 2002 eine Tonnage von 202.000 auf 293 Schiffen und für das Jahr 2007 eine Tonnage von 394.000 auf 493 Schiffen. Selbstverständlich sei die Entwicklung dieser Zahlen auch wirtschaftlichen Schwankungen unterlegen.

Herr Plöger sagte, dass die Option der Leinequerung weiterhin Bestand habe. Im Regionalen Raumordnungsprogramm sei die Leinequerung aufgenommen und der Verwaltung ein Auftrag erteilt, die Realisierung zu prüfen.Er sagte aufgrund der vielen Fragestellungen in den einzelnen Gremien eine ergänzende Informationsdrucksache der Verwaltung zu.

Bezirksbürgermeister Gunkel dankte den Gästen für ihre fachkundigen Auskünfte und unterbrach die Sitzung für fünf Minuten.

Die Drucksache wurde zur Kenntnis genommen.

TOP 4.2.

Vorschläge zur Verkehrsberuhigung in der Eichenfeldstraße (mündlicher Vortrag - Anlage 1)

Bezirksbürgermeister Gunkel erläuterte zum Verfahren, dass hier heute die einzelnen Varianten von der Verwaltung vorgestellt und anschließend in den Fraktionen diskutiert werden sollten. Die mehrheitsfähige Lösung sollte dann der Verwaltung zur Realisierung übermittelt werden.

Herr Vinken führte aus, dass der Bezirksrat die Verkehrsberuhigung in der Eichenfeldstraße mit mehreren Anfragen und Anträgen behandelt habe. Auch die Verwaltung sehe in dieser Straße die Notwendigkeit, durch geeignete Maßnahmen die Geschwindigkeit des Verkehrs zu reduzieren, zumal die dort befindlichen Einrichtungen (Kindergarten, Altenheim, Kirche) dies auch angebracht erscheinen lassen. Er beschrieb dann die einzelnen Straßenabschnitte mit ihren spezifischen Problemen (gerade

Straßenführung, wenig Parkverkehr). Er hob hierbei im Bereich des Safariweges die querende Fuß-/Radwegverbindung hervor, die nach Auffassung der Verwaltung bei der Verkehrsberuhigung ebenfalls Berücksichtigung finden sollte. Als besonders problematisch bezeichnete er, dass Kraftfahrer versuchten, durch das Befahren der Eichenfeldstraße mit überhöhter Geschwindigkeit die auf der Badenstedter Straße fahrende Stadtbahn zu umfahren.

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Er beschrieb dann die Sinnhaftigkeit der in der Anlage 1 von der Verwaltung

vorgeschlagenen Aufpflasterungen bzw. die Verengung im Bereich der Alteneinrichtung. Die Verwaltung schlage vor, zunächst mit den beiden Maßnahmen im Mittelteil (Aufpflasterung Höhe Frobeniusweg und Einengung im Bereich der Alteneinrichtung, Kosten ca. 25.000 €) zu beginnen. Sollten diese Maßnahmen nicht die erhoffte Wirkung zeigen, müssten im zweiten Schritt die Aufpflasterungen am Safariweg und Höhe Mattfeldstraße folgen. Der Einbau dieser Elemente würde so erfolgen, dass sie einer evtl. später notwendig werdenden Grunderneuerung der Straße nicht entgegenstehen würden.

Auf die entsprechende Frage von Bezirksratsherrn Dudda antwortete Herr Vinken, dass die Kosten der Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in die Gesamtkosten einer evtl. späteren Abrechnung nach der Straßenausbaubeitragssatzung eingerechnet würden, es sei denn, die Einbauten wären zu diesem Zeitpunkt bereits abgängig. Eine separate Berechnung erfolge nicht, da für diese Maßnahmen keine Abschnittsbildung erfolgen könne.

Zur Kenntnis genommen, weitere Vorgehensweise wird in den Fraktionen abgestimmt!

TOP 9.

EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

(zu allgemeinen Fragen und Informationen - fand in der Zeit von 20:50 bis 20:52 Uhr statt. )

Eine Bürgerin aus Ahlem regte an, auf dem Werkhof des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün am Rosenbuschweg Container für Grünabfälle durch aha aufstellen zu lassen.

Ihres Erachtens seien dort freie Flächen verfügbar.

TOP 4.3.

Information zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms zur Entwicklung von Landschaftsräumen (mündlicher Vortrag - Anlage 2)

Einleitend erklärte Herr Schmersow, dass mit Beschluss der Drucksache Nr. 15-0463/2008 die Verwaltung gebeten wurde, einen Sachstandsbericht zum Stand der Umsetzung des Maßnahmenprogramms zur Entwicklung von Landschaftsräumen und zur Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Stadtbezirk zu geben. In einem Folien unterstützten Vortrag (Anlage 2) informierte er im Anschluss über die bereits umgesetzten sowie die noch umzusetzenden Maßnahmen. Er erläuterte dann die Bedeutung der einzelnen Ziffern der nachstehenden Landschaftsräume (Anlagen 3, 4, 5). Er wies darauf hin, dass die

Bezeichnung "K" in den Legenden Maßnahmen beschrieben, die noch nicht umgesetzt seien und im Rahmen der Bauleitplanung über eine Kompensationsmaßnahme realisiert werden könnten.

Schriftenreihe Kommunaler Umweltschutz (Heft 42):

Anlage 3: Landschaftsraum 23 (Mittlere Leineaue):

Ziffer 1 Umwandlung von Acker in Grünland und Extensivierung der Grünlandbewirtschaftung (K) - noch nicht umgesetzt

Ziffer 5 Anlage einer Wegeverbindung - noch nicht umgesetzt

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Anlage 4: Landschaftsraum 24 (Ahlem/Lohfeld) Ahlemer Holz (DS 2792/2002, Anlage 3):

Ziffer 3 Anlage des Regenwasserrückhaltebeckens und Ahlemer Maschgrabens - bereits umgesetzt

Im Bereich des Ortsrandes (Neubaugebiet) würden gerade erste Überlegungen angestellt.

Die Finanzierungsmittel bei der Region Hannover seien sehr stark eingekürzt worden, so dass der Zeitpunkt der Realisierung nicht vorhergesagt werden könne.

Anlage 5: Landschaftsraum 25 (Benther-Berg-Vorland/Fössetal)

Die Markierung mit dem Stern zeige, dass in diesem Bereich bereits viele Maßnahmen durchgeführt wurden. Er informierte dann über die Renaturierungsmaßnahmen der Fösse und Bade sowie den Bau der Amphibienanlage.

Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Schulze zur Umsetzung der Ausgleichs-

maßnahmen für die Bautätigkeit auf dem EXPO-Gelände bestätigte Herr Schmersow die Umsetzung.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Nolte-Vogt erkundigte sich nach der zeitlichen Umsetzung der Wegeverbindung in der Leineaue und welche Abstände von der Bebauung zu

Waldgebieten einzuhalten seien (Hintergrund: Abstand der möglichen Nachfolgebebauung auf dem Gelände des SZ Ahlem).

Herr Schmersow antwortete, dass sich nach der Rechtsprechung ein Abstand von 30 bis 35 m herausgebildet habe. Im Regionalen Raumordnungsprogramm werde ein Abstand von 100 m empfohlen. Dies sei aber keine rechtliche Verpflichtung. Die Realisierung der

Wegeverbindung in der Leineaue (geschätzte Kosten ca. 50.000 €) sei abhängig von der Bereitstellung der Mittel. Derzeit stünden diese Mittel nicht zur Verfügung.

Der Vortrag wurde zur Kenntnis genommen.

TOP 5.

V E R W A L T U N G S V O R L A G E N TOP 5.1.

Bebauungsplan Nr. 961 7. Änderung - Badenstedt- West- mit örtlicher Bauvorschrift Vereinfachtes Verfahren

Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0915/2008 mit 3 Anlagen) Antrag,

1. den Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß

§ 13 Abs. 2 BauGB zu beschließen,

2. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 961, 7.Änderung -Badenstedt -West - zu beschließen,

2. dem Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung zuzustimmen, 3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Einstimmig

In die Ratsgremien.

(13)

TOP 5.2.

Beihilfe für eine städtepartnerschaftliche Begegnung des Vereins zur Förderung der Partnerschaft zwischen Ahlem und Petit-Couronne

(Drucks. Nr. 15-0669/2008 mit 1 Anlage) Antrag,

zu beschließen, dem Verein zur Förderung der Partnerschaft zwischen Ahlem und Petit - Couronne eine Beihilfe in Höhe von 1.400 € für die in der Zeit vom 08. - 12. Mai 2008 durchgeführte städtepartnerschaftliche Begegnung zu gewähren. Mittel stehen bei der Finanzstelle 0011.000 Stadtbezirksräte - Finanzposition 610100 - Repräsentation/Pflege partnerschaftlicher Beziehungen - zur Verfügung.

Einstimmig

In die Verwaltung (OE18.62.3).

TOP 6.

A N F R A G E N TOP 6.1.

der SPD-Fraktion TOP 6.1.1.

Grunderneuerung der Wunstorfer Landstraße (Drucks. Nr. 15-0887/2008)

Bezirksratsherr Schulze trug die Anfrage vor.

Seit Jahren ist die Fahrbahn der Wunstorfer Landstraße (B 441) abgängig. Die Anwohner werden durch Lärmemissionen, aufgrund des schlechten Zustandes der Fahrbahn im Zusammenhang mit dem zunehmenden LKW-Verkehr, enorm belästigt. Insbesondere der Schwerlastverkehr durch Baumaßnahmen zur Wasserstadt Limmer und der Zulieferverkehr zum Gewerbegebiet Südfeldstraße tragen maßgeblich zur Verschlechterung des

Straßenzustandes und den daraus resultierenden Lärmbelästigungen bei.

Bereits mit der Drucksache 15-2319/2005 wurde die Verwaltung aufgefordert dafür zu sorgen, dass der Straßenbelag wiederhergestellt wird. Der Entscheidung der Verwaltung vom 26. Januar 2006 war zu entnehmen, dass dem Antrag nicht kurzfristig gefolgt werden kann und dass die Wunstorfer Landstraße für 2009 zur Grunderneuerung vorgesehen ist.

Diese terminliche Zusage wurde auch auf Anfrage mit der DS 15-0338/2006, sowie mit der Entscheidung zur DS 15-0870/2007 wiederholt, nachdem Anfang 2007 dem Interkreis des Bezirksrates bereits ein Vorentwurf zur Grunderneuerung vorgestellt wurde.

Wir fragen die Verwaltung:

Sieht die Verwaltung weiterhin die Notwendigkeit zur Grunderneuerung der Wunstorfer 1.

Landstraße? Wenn ja, wann ist konkret mit der Vorlage einer entsprechenden Beschlussdrucksache bzw. dem Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen?

Von Seiten des GVH wird bekanntgegeben, dass ab Ende März 2008 auch in der 2.

Ortsdurchfahrt Ahlem umfangreiche Straßensanierungsarbeiten mit einer

voraussichtlichen Bauzeit von ca. 18 Monate beginnen sollen. Hiervon betroffen ist u.a.

(14)

der Streckenabschnitt der Buslinie 700. Welche Maßnahmen sollen in Ahlem durchgeführt werden und warum wurde der Bezirksrat bisher nicht informiert?

Stehen diese umfangreichen Baumaßnahmen bereits im Zusammenhang mit der 3.

Grunderneuerung der Wunstorfer Landstraße?

Herr Wescher antwortete sinngemäß wie folgt:

Ja, die Notwendigkeit einer Grunderneuerung wird seitens der Verwaltung gesehen. Die 1.

Vorlage der Beschlussdrucksache ist für Oktober 2008 und der Baubeginn für April 2009 geplant. Im Vorfeld ist noch mit vorbereitenden Leitungsbauarbeiten (vorwiegend in den Nebenanlagen) zu rechnen.

und 2.

Es handelt sich nicht um Straßensanierungsarbeiten der Stadt Hannover, sondern um Leitungsbauarbeiten der Stadtwerke Hannover. Diese stehen nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Straßenbau, sondern mit dem Investitionsprogramm der Stadtwerke zum Thema Austausch von Graugussleitungen. Die Stadtwerke haben diese Maßnahme mit der Stadt Hannover sowie dem GVH koordiniert. Anlieger wurden über die Maßnahmen seitens der Stadtwerke informiert. Diese Arbeiten werden laut unserer Information bis Ende November 2008 andauern.

Die seitens der GVH benannten 18 Monate beziehen sich auf die Baumaßnahme Ortsdurchfahrt Letter.

Darüber hinaus werden im Verlauf der Linie 700 noch Gleisbauarbeiten der uestra in der Wunstorfer Straße und in der Kurt-Schumacher- Straße ab Mitte/ Ende April

durchgeführt.

TOP 6.1.2.

Absenkungen der Deckel zur Kanalisation (Drucks. Nr. 15-0888/2008)

Die Anfrage wurde von Bezirksratsherrn Schulze eingebracht.

Die Frage 2. zur Drucksachennummer 15-0416/2008 in der Sitzung des Bezirksrates am 28.

Februar 2008 lautete: „Wie groß müssen solche Unebenheiten bzw. Höhenunterschiede in einer Fahrbahn sein, damit dass es Handlungsbedarf zur Reparatur gibt?“ Die schriftliche Antwort der Verwaltung war nicht ausreichend, weil keine Größe bezüglich der

Höhenunterschiede genannt wurde. In der Antwort sagt die Verwaltung aus, dass die Schachtabdeckungen der Kanalisation höhengleich mit der Straßenoberfläche hergestellt werden.

Der Bezirksrat sieht aber an vielen Stellen im Stadtbezirk Handlungsbedarf wegen solcher Absenkungen, die offensichtlich mehrere Zentimeter betragen.

Wir fragen die Verwaltung:

Wie groß (konkret in cm) müssen solche Unebenheiten bzw. Höhenunterschiede in einer Fahrbahn sein, damit dass es Handlungsbedarf zur Beseitigung als Einzelmaßnahme gibt?

Herr Richter antwortete sinngemäß:

Die Beantwortung der Frage, wann unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht Reparaturen an einer Straße durchgeführt werden müssen, bezieht sich immer auf den konkreten Einzelfall. Zu berücksichtigen ist, um was für eine Straße es sich handelt und wie

(15)

und in welchem Umfang sie genutzt wird. Ferner sind alle sonstigen individuellen Umstände der Örtlichkeit in die Beurteilung mit einzubeziehen. Eine definitive und allgemein

verbindliche Aussage, ab welchem Höhenunterschied in einer Fahrbahndecke

Handlungsbedarf besteht, lässt sich deshalb nicht treffen. Auch die Gerichte treffen zu dieser Frage unterschiedliche Feststellungen. Als Faustregel lässt sich jedoch sagen, dass ab einem Höhenunterschied von ca. 1,5 – 2 cm geprüft werden sollte, ob

Reparaturmaßnahmen erforderlich sind.

TOP 6.1.3.

Fußgängerüberweg Harenberger Meile, Höhe Am Mahnmal (Drucks. Nr. 15-0889/2008)

Bezirksratsfrau Karbig verlas die Anfrage.

Mit dem Antrag mit der Drucksachennummer 15-1345/2007 in der Sitzung des Bezirksrates am 24. Mai 2007 wurde die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover aufgefordert, sich bei der Stadt Seelze dafür einzusetzen, dass an der Harenberger Meile (auf der nördlichen Seite, entlang des „Englischen Friedhofs“) der Fuß- bzw. Radweg von der Bushaltestelle bis zum Abzweig “Am Mahnmal“ verlängert wird.

In dem entsprechenden Beschluss zu diesem Antrag wurde dem Bezirksrat mitgeteilt, dass dem Antrag gefolgt wird, weil verständlicherweise, die betroffenen Fußgänger und

Radfahrer die Situation im angesprochenen Bereich (nördlich der Harenberger Meile zwischen Bushaltestelle und Abzweig „Am Mahnmal“) derzeit als unbefriedigend empfinden.

Wir fragen die Verwaltung:

Welches Ergebnis hat das Anschreiben an die Region Hannover als zuständigen 1.

Straßenbaulastträger (Region Hannover) gebracht, um die Möglichkeiten einer Verbesserung des jetzigen Zustands im Sinne des Antrags anzuregen?

Wann ist mit der Umsetzung der damaligen Anregung des Bezirksrates zu rechnen?

2.

Herr Richter führte sinngemäß wie folgt aus:

Wie in der Anfrage bereits zitiert, sieht es auch die Verwaltung als sinnvoll an, den

vorhandenen Rad- und Fußweg von der Bushaltestelle bis zum Abzweig „Am Mahnmal“ zu verlängern. Leider konnte bisher noch keine Aussage der Region Hannover als zuständigem Baulastträger erreicht werden.

Die Verwaltung wird die neuerliche Anfrage erneut zum Anlass nehmen, noch einmal eindringlich auf die abschließende Entscheidung über den Wunsch des Bezirksrates hinzuweisen.

Protokollantwort: In der Zwischenzeit hat die Region Hannover mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht der vorhandene Rad- und Gehweg auf der Südseite für die Verkehrssicherheit ausreiche. Der Anregung werde von Seiten der Region Hannover nicht gefolgt.

TOP 6.1.4.

Spannbänder zur Einschulung (Drucks. Nr. 15-0890/2008)

Bezirksratsfrau Karbig trug die Anfrage vor.

(16)

In der Anfrage mit der Drucksachennummer 15-2137/2007 in der Sitzung des Bezirksrates am 20. September 2007 ging es um die Entfernung von Spannbändern, welche in der Nähe von Grundschulen über den Straßen hängen, um Autofahrer auf Gefahren für die neuen Erstklässler nach der Einschulung aufmerksam zu machen.

In der Beantwortung zur Anfrage wurden von der Verwaltung 2 Zusagen gegeben:

„Um ähnliche Probleme im kommenden Jahr zu vermeiden, wird die Verwaltung 1.

versuchen, neue Standorte zu finden und diese gemeinsam mit allen Beteiligten abzustimmen.“

Auf Nachfrage, ob die verschwundenen Banner den jeweiligen Eigentümern wieder 2.

zugänglich gemacht werden oder ob sie im nächsten Jahr wieder bei den

Schulstandorten der Eigentümer Verwendung fänden, sagte die Verwaltung zu, dass man diesen Hinweis an die Feuerwehr weitergeben wollte.

Wir fragen die Verwaltung:

Hat die Verwaltung schon geeignete Ersatzstandorte für die im Stadtbezirk 1.

abgenommenen Spannbänder gefunden und wurden diese schon mit den Beteiligten abgestimmt, damit sie in diesem Jahr rechtzeitig aufgehängt werden dürfen?

Wurden die damals „verschwundenen“ Banner zwischenzeitlich gefunden, so dass sie in 2.

diesem Jahr wieder verwendet werden können?

Sinngemäß antwortete Herr Richter:

Die Spannbänder werden alljährlich im Rahmen der „Aktion sicherer Schulweg“, welche 1.

durch die Hannoversche Allgemeine Zeitung und die Verkehrswacht initiiert wird, aufgehängt. Die Berufsfeuerwehr Hannover unterstützt diese gute Sache bereits seit vielen Jahren durch das Anbringen der Spannbänder an vorgegebenen Standorten. In den vergangenen Jahren gab es wiederholt Probleme mit den vorgesehenen

Standorten, da diese offensichtlich nicht immer mit den Eigentümern abgestimmt waren und diese teilweise keine Spannbänder an ihren Einrichtungen dulden. Die Verwaltung hat angeboten, bei der Festlegung neuer Standorte mitzuwirken, und diese hinsichtlich ihrer Eignung zu beurteilen. Die Träger dieser Aktion haben bisher noch keinen Termin für die Standortfestlegung genannt, auf eine telefonische Anfrage bei der Verkehrswacht wurde die Verwaltung auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet.

Die angesprochenen „verschwundenen“ Spannbänder hatten die Stadtwerke Hannover 2.

entfernt. Nach einigen Recherchen konnten diese Spannbänder wieder aufgefunden und – wie alle anderen auch – bei der Feuerwehr gelagert werden. Da seitens der

Grundschule Ahlem der dringende Wunsch bestand, die beiden der Schule gehörenden Spannbänder dort zu lagern, wurden sie dorthin zurück gebracht.

TOP 6.2.

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN TOP 6.2.1.

Verbindungsweg zwischen Bergkammstraße in Ahlem und dem Friedhof in Velber

(Drucks. Nr. 15-0901/2008)

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Nolte-Vogt brachte die Anfrage ihrer Fraktion ein.

(17)

Wir hatten in der Mai-Sitzung des Jahres 2007 folgenden Antrag gestellt:

Die Verwaltung wird aufgefordert, sich bei der Stadt Seelze dafür einzusetzen, dass der Verbindungsweg zwischen der Bergkammstraße in Ahlem und dem Friedhof in Velber vollständig befestigt wird.

Hierzu die Entscheidung der Verwaltung (mitgeteilt am 13.9.07):

Die Verwaltung war dem Antrag gefolgt und hatte sich mit der Stadt Seelze in Verbindung gesetzt. Sie wollte sich melden, wenn diese reagiert. Dies ist bisher nicht geschehen.

Wir fragen deshalb die Verwaltung:

Können wir daraus schließen, dass sich die Stadt Seelze zu diesem Thema keine 1.

Stellungnahme abgegeben hat?

Wenn sich die Stadt Seelze auch in nächster Zeit nicht dazu äußert, erinnert die Stadt 2.

dann automatisch an die nicht eingegangene Stellungnahme?

Wenn nicht, welche anderen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, in dieser 3.

Angelegenheit auf die Stadt Seelze einzuwirken?

Herr Richter antwortete:

und 1.

Ja, die Stadt Seelze hat hierzu bislang trotz Erinnerung nicht geantwortet.

2.

Da der Beschluss des Bezirksrates das Hoheitsgebiet einer anderen Kommune betrifft, 3.

kann auf die Umsetzung der beantragten Maßnahme von der Landeshauptstadt

Hannover kein Einfluss ausgeübt werden. Die Verwaltung wird aufgrund dieser Anfrage aber den telefonischen Kontakt mit der Stadt Seelze aufnehmen, um evtl. Möglichkeiten einer Umsetzung zu besprechen.

TOP 6.3.

der CDU-Fraktion TOP 6.3.1.

Geschwindigkeitsmessanlage Carlo-Schmid-Allee, Höhe Richard-Partzsch-Weg (Drucks. Nr. 15-0911/2008)

Bezirksratsherr Ammann trug die Anfrage vor.

Vor knapp fünf Jahren wurde auf der Carlo-Schmid-Allee, Höhe Richard-Partzsch-Weg, eine Geschwindigkeitsmessanlage („Radarfalle“) installiert. Mit DS 15-1400/2003 hat die

Verwaltung seinerzeit Stellung zu den Motiven für den Aufbau einer solchen Anlage an dieser Stelle bezogen sowie Auskunft über Unfallhäufigkeiten gegeben.

Wir fragen die Verwaltung:

Wie hat sich die Unfallsituation in dem vorgenannten Bereich in den letzten Jahren 1.

entwickelt?

Kann die Verwaltung Auskunft darüber geben, in welcher Anzahl jährlich 2.

Geschwindigkeitsübertretungen durch diese Anlage registriert werden und wie diese Zahl im Vergleich zu anderen Messanlagen im Stadtgebiet zu bewerten ist?

Herr Wescher antwortete:

(18)

Unverändert zum Jahr 2002 sind auch für die Jahre 2005-2007 im Bereich der 1.

Messanlage (Richard-Partzsch-Weg) keine Unfälle polizeilich verzeichnet. Für die Carlo-Schmid-Allee insgesamt (Kreuzungsbereiche mit den anschließenden

Hauptverkehrsstraßen mitgerechnet) sind es 2005/2006/2007 nach Auskunft der Polizei 39/33/35 Unfälle, 2002 (Jahr vor Betriebsaufnahme der Messanlage) 41 Unfälle.

Die erfassten Geschwindigkeitsübertretungen an der o. g. Überwachungsanlage beliefen 2.

sich im Jahr 2007 auf ca. 360 bis 400 Fälle pro Monat; das entspricht einer täglichen Rate von ca. 12 – 13 Verstößen, einer jährlichen Rate von ca. 3.500 – 4.000 Verstößen (die Anlage ist nicht permanent bestückt).

Im Vergleich zu anderen in Hannover betriebenen Messstandorten ist die Anzahl der Verstöße gering (I. M. ca. 40 – 50 Verstöße pro Tag = ca. 12.000 – 15.000 Verstöße pro Jahr).

Bei der vorgeschriebenen Messplatzwartung im Dezember 2007 wurde festgestellt, dass sich die Detektoren (Piezokabel) nicht mehr im vorgeschriebenen Zustand befanden und eine Eichung nicht mehr möglich war. Zum weiteren Betrieb wäre der Einbau neuer Detektoren erforderlich gewesen. Aufgrund der geringen Anzahl der erfassten Verstöße wurde davon abgesehen und die Anlage außer Betrieb genommen. Die Demontage erfolgte Anfang April 2008.

TOP 6.3.2.

Lärmschutzwand Güterumgehungsbahnstrecke in Ahlem (Drucks. Nr. 15-0912/2008 mit 1 Anlage)

Die Anfrage der CDU-Fraktion wurde von Bezirksratsherrn Breitkreuz vorgetragen.

Im Zusammenhang mit dem Bau der “Wasserstadt Limmer“ auf dem ehemaligen Conti-Gelände soll auch ein Ausbau der Lärmschutzwände entlang der

Güterumgehungsbahnstrecke in Ahlem erfolgen.

Ergänzend zum bisherigen Bestand an Lärmschutzwänden (in der Anlage mit “4“

gekennzeichnet) soll zunächst die in der Anlage mit “2“ bezeichnete Verlängerung realisiert werden; ergänzend wünschen sich etliche Anwohnerinnen und Anwohner Nachbesserungen im Bereich der mit “1“ bzw. “3“ bezeichneten Abschnitte, um dem gestiegenen Lärmpegel aufgrund des sich kontinuierlich erhöhenden Güterverkehrs angemessen Rechnung zu tragen.

Wir fragen die Verwaltung:

Wie ist der gegenwärtige Sachstand bzgl. der Lärmschutzmaßnahmen in den Bereichen 1.

“1-3“?

Welche Grenzwerte hinsichtlich eines zu akzeptierenden Geräuschpegels existieren in 2.

den vorgenannten Bereichen und liegen der Verwaltung gesicherte Erkenntnisse über deren Einhaltung vor?

Würde aus Sicht der Verwaltung bzw. nach Maßgabe des heutigen Stands der Technik 3.

ein Ausbau der Lärmschutzwände in den Bereichen “1“ und “3“ tatsächlich dem Ansinnen der Anwohnerinnen und Anwohner nach mehr Ruhe Rechnung tragen oder ergäben sich durch Widerhalleffekte aufgrund einer beidseitigen Lärmschutzwand ggf.

sogar erhöhte Geräuschpegel für die hinter dem Bereich “4“ liegenden Flächen?

Frau von Buttlar antwortete sinngemäß:

Die Lärmsanierung an bestehenden Bahnstrecken wird seit Ende der 90er Jahre als 1.

(19)

freiwillige Leistung des Bundes unter Vorbehalt der dafür jeweils im Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Lärmsanierung besteht nicht. Die Güterumgehungsbahn Hannover wurde bereits im Jahr 1999 in das

Lärmsanierungsprogramm aufgenommen. Im Rahmen einer detaillierten schalltechnischen Untersuchung wurde von einem Gutachterbüro in diesem Zusammenhang die durch den Schienenverkehr verursachte Geräuschsituation im Umfeld der Bahnstrecke ermittelt. Dabei zeigte sich, dass die anzuwendenden Lärmsanierungswerte beiderseits der Trasse an den relevanten Immissionsorten (Wohnen) abschnittsweise deutlich überschritten wurden. Anhand eines

Variantenvergleiches wurden wirksame aktive Schallschutzmaßnahmen für diese besonders belasteten Abschnitte abgeleitet. In der Gemarkung Ahlem wurden auf Basis dieser Ergebnisse zwei Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von 840 m realisiert (in der Anfrage mit Bereich „4“ gekennzeichnet). Für Wohnungen, die nicht durch Lärmschutzwände geschützt werden konnten, z.B. in oberen Geschossen oder in Bereichen, in denen der Bau einer Wand nicht als verhältnismäßig eingeschätzt wurde, bestand darüber hinaus ein Anspruch auf passiven Lärmschutz (Lärmschutzfenster). Die Lärmsanierung entlang der Güterumgehungsbahn ist mit dem Bau der

Lärmschutzwände und der Gewährung passiven Lärmschutzes abgeschlossen. Weitere Maßnahmen wie die in der Anfrage angesprochene Verlängerung der Lärmschutzwände (in den gekennzeichneten Bereichen „1“ und „3“) sind hier nicht geplant und können auch nicht von der Bahn verlangt werden.

In der künftigen Wasserstadt Limmer sollen schwerpunktmäßig Wohnnutzungen angesiedelt werden. Im Rahmen der Betrachtungen zur Lärmvorsorge ist

sicherzustellen, dass die künftige Wohnnutzung nicht übermäßig durch Lärm belastet ist. Aufgrund der Nähe zur Güterumgehungsbahn sind hier bereichsweise sehr hohe Lärmpegel zu verzeichnen. Der Bau einer Lärmschutzwand entlang der

Güterumgehungsbahn (in der Anfrage mit Bereich „2“ gekennzeichnet) kann einen wirksamen Beitrag zur Lärmvorsorge darstellen. Im weiteren Planungsverlauf zur Wasserstadt Limmer wird unter anderem in Abhängigkeit der noch zu ermittelnden Höhenlage des Gebietes und der Gebäudeanordnungen die Wirksamkeit und die mögliche Ausbildung (Länge, Höhe, Beschaffenheit) einer Lärmschutzwand nachgewiesen. Lärmschutzmaßnahmen für die Wasserstadt sind nicht von der Deutschen Bahn sondern vom Verursacher zu tragen.

Die Immissionsgrenzwerte für die Lärmsanierung entlang von Schienenstrecken 2.

orientieren sich an den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) . Hier sind beispielsweise Grenzwerte für reine und allgemeine Wohngebiete von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts aufgeführt.

Die Einhaltung der Grenzwerte entlang der Güterumgehungsbahn wurde im Zuge der bereits unter Frage 1 beschriebenen schalltechnischen Untersuchung durch ein Gutachterbüro im Jahr 1999 überprüft.

Wie bereits beschrieben, besteht kein Rechtsanspruch auf Lärmsanierung und damit auf Einhaltung der Grenzwerte nach VLärmSchR 97 . Lediglich im Falle des Baus oder bei wesentlichen baulichen Änderungen an Straßen oder Schienenwegen besteht nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) ein Anspruch auf Einhaltung der darin formulierten Grenzwerte bzw. auf entsprechende Maßnahmen zur wirksamen

Lärmminderung. Schallschutzansprüche aus einer Erhöhung der Beurteilungspegel wegen allgemeiner Verkehrszunahmen oder wegen betrieblicher Änderungen, z.B.

Festsetzung von Umleitungen, können auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetztes hingegen nicht entstehen.

Die Orientierungswerte für die Lärmvorsorge sind in der DIN 18005 („Schallschutz im

(20)

Städtebau“) aufgeführt. Diese sind z.B. für ein allgemeines Wohngebiet mit 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts deutlich geringer als die Sanierungsgrenzwerte, im Rahmen der Abwägung können jedoch auch leichte Überschreitungen hingenommen werden. Im Bereich der künftigen Wasserstadt Limmer werden die Orientierungswerte nach DIN 18005 durch den Schienenverkehr ohne lärmmindernde Maßnahmen zum Teil deutlich überschritten.

Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurde bereits plausibel nachgewiesen, 3.

für welche Bereiche entlang der Güterumgehungsbahn ein wirkungsvoller und

verhältnismäßiger aktiver Lärmschutz durch den Bau einer Lärmschutzwand sinnvoll ist.

Durch eine Verlängerung der bestehenden Lärmschutzwände in den Bereichen 1 und 3 würden insbesondere Gewerbegebiete geschützt, nicht jedoch Wohnbebauung.

Reflexionswirkungen können durch schallabsorbierende Wandoberflächen reduziert werden. Diese werden von Seiten der Deutschen Bahn AG standardmäßig eingesetzt.

Bezirksratsfrau Karbig beklagte, dass durch die derzeitige Anordnung der einseitigen Lärmschutzwände ein Widerhall erzeugt würde, der zu einer starken Lärmbelästigung führe.

Ihr sei nicht bekannt, dass die Bahn den Einbau von Lärmschutzfenstern in der Bevölkerung propagiert habe.

Frau von Buttlar wies darauf hin, dass eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens keine erweiterten Lärmschutzmaßnahmen begründe. Voraussetzung für zusätzlichen Lärmschutz sei, dass beispielweise ein zusätzliches Gleis eingebaut würde. Der Einbau von

Lärmschutzfenstern würde zwischen den jeweiligen Grundstückseigentümern und der Bahn geregelt. Die Stadt Hannover sei in diesem Verfahren nicht beteiligt.

TOP 6.4.

von Bezirksratsherrn Seidel (DIE LINKE.) TOP 6.4.1.

Sicherung des Conti-Geländes in Limmer (Drucks. Nr. 15-0852/2008)

Bezirksratsherr Seidel brachte seine Anfrage ein.

In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung wurde vor einigen Wochen berichtet, dass auf dem Conti-Gelände in Limmer neben Feuerwehr, Katastrophenschutz und dem

Technischem Hilfswerk auch Einheiten der Bundeswehr Übungen durchführen. Dabei soll es sich nach Angaben der Presse um eine „Sprengausbildung" gehandelt haben. In der

Bezirksratssitzung am 28. Februar erkundigte sich außerdem eine besorgte Bürgerin aus Ahlem nach den betreffenden Vorgängen.

Auch unabhängig von solchen Übungen ist das Gelände mit seinen vielen leer stehenden Gebäuden nicht ungefährlich. Insbesondere für spielende Kinder birgt das Gelände hohe Verletzungsgefahr. Viele Bereiche des Geländes sind ohne Probleme zugänglich, da das Gelände nur unzureichend durch Bauzäune bzw. in Teilen gar nicht abgesperrt ist.

Ich frage die Verwaltung deshalb:

In welcher Weise wurden und werden die Anwohnerinnen und Anwohner des 1.

Conti-Geländes über solche Übungen informiert?

Auf welche Art und Weise wird das Gelände vor unbefugtem Betreten sowohl im Zuge 2.

solcher Übungen als auch darüber hinaus gesichert, und hält die Verwaltung die bisher

(21)

getroffenen Maßnahmen für ausreichend?

Herr Richter antwortete sinngemäß:

Die Feuerwehr Hannover führt im Rahmen ihrer praktischen Ausbildung seit mehreren 1.

Jahren Einsatzübungen unter realitätsnahen Bedingungen auf dem leer stehenden Gelände durch. Eine besondere Information der Bevölkerung ist hierfür nicht erforderlich, da die Feuerwehr Hannover die Einsatzübungen unter besonderer Berücksichtigung des Nachbarschaftsschutzes durchführt und bisher auch keine Beschwerden oder Belästigungen der Bevölkerung zu den Übungen der Feuerwehr eingegangen sind. Inwieweit das Technische Hilfswerk oder andere Organisationen das Gelände ebenfalls nutzen, entzieht sich unserer Kenntnis.

Im Oktober 2007 und im Januar 2008 wurde das Gelände für Manöver der Bundeswehr genutzt, wobei Zeit, Art, Umfang und Durchführung der Übungen durch die Bundeswehr festgelegt wurden. Derartige Manöver müssen der Stadt Hannover nur gemeldet

werden. Eine Information der Bevölkerung zu den Inhalten und Auswirkungen des Manövers war von Seiten der Bundeswehr nicht vorgesehen und konnte aufgrund des geltenden Manöverrechts auch nicht abgeleitet werden. Für 2008 liegen uns bislang keine weiteren Anmeldungen der Bundeswehr für Übungen auf dem ehemaligen Conti-Gelände vor.

Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer dafür zuständig, dass von seinem 2.

Grundstück keine Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen. Kommt er dieser

Verpflichtung nicht nach und geht von seinem Grundstück eine Gefahr aus, treffen die für die Abwehr der Gefahr zuständigen Verwaltungsstellen die erforderlichen

ordnungsbehördlichen Anordnungen. Die Verwaltung wird bei einer Ortsbegehung nunmehr feststellen, ob auf dem in der Anfrage bezeichneten Grundstück ein

Gefahrenpotenzial vorhanden ist, das ein Einschreiten der Verwaltung erfordert und falls dies zutrifft die notwendigen Schritte einleiten.

TOP 7.

A N T R Ä G E TOP 7.1.

der SPD-Fraktion TOP 7.1.1.

Planung einer Parknische für den Bücherbus bei der Erneuerung der Wunstorfer Landstraße

(Drucks. Nr. 15-0891/2008)

Bezirksratsherr Göbel trug den Antrag vor.

Antrag,

Rat und Verwaltung werden aufgefordert, bei der Planung zur Grunderneuerung der Wunstorfer Landstraße im Bereich der Kreuzung Wunstorfer Landstraße/

Richard-Lattorf-Straße an geeigneter Stelle eine Parknische so auszubauen und zu beschildern, dass sie für den Büchereibus genutzt werden kann.

Einstimmig

(22)

In die Verwaltung (OE 42, OE 66).

TOP 7.1.2.

Sanierung des Eingangsbereich der Friedrich-Ebert-Schule (Drucks. Nr. 15-0892/2008)

Der Antrag wurde von Bezirksratsfrau Klebe-Politze eingebracht.

Antrag,

Rat und Verwaltung werden aufgefordert, in die Sanierungsplanungen den Eingangsbereich der Friedrich-Ebert-Schule aufzunehmen. Der Eingangsbereich und die Flure müssen dringend fachgerecht im Bereich des Putzes und des Anstrichs saniert werden.

Idealerweise könnte eine entsprechende Sanierung des Putzes und der Malerarbeiten in Form eines Projektes mit Jugendlichen in Kooperation mit dem kleinen Jugendtreff “El Dorado“ und dem Kulturtreff Plantage organisiert und durchgeführt werden.

Einstimmig

In die Verwaltung (OE`s 19, 42, 51.5).

TOP 7.1.3.

Aufstellen von Bücherschränken in Ahlem und Davenstedt (Drucks. Nr. 15-0893/2008)

Bezirksratsherr Göbel brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Antrag,

Rat und Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover werden aufgefordert:

die Aufstellung eines "Bücherschrankes" für den Stadtteil Ahlem vorzusehen und ihn - in 1.

Abstimmung mit der Martin-Luther-Kirchengemeinde - auf dem dort vorhandenen Platz an der Bushaltestelle aufzustellen.

die Aufstellung eines "Bücherschrankes" für den Stadtteil Davenstedt vorzusehen und 2.

diesen auf Davenstedter Markt aufzustellen.

Einstimmig

In die Verwaltung (OE 42, OE 61.5, Dez. IV).

TOP 7.1.4.

Fußgängerüberweg Richard-Lattorf-Straße (Drucks. Nr. 15-0900/2008)

Der Antrag wurde von Bezirksratsherrn Sorge vorgetragen.

Antrag

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, auf der

(23)

Richard-Lattorf-Straße, in Höhe des Wilhelm Raabe-Weges, einen gekennzeichneten Fußgängerüberweg einzurichten.

Einstimmig

In die Verwaltung (OE 66).

TOP 7.2.

der CDU-Fraktion TOP 7.2.1.

Verlegung des Wertstoffhofes Billungstraße (Drucks. Nr. 15-0913/2008)

Bezirksratsherr Dudda verlas den Antrag.

Bezirksratsherr Göbel drückte die Befürchtung seiner Fraktion aus, dass durch eine solche Verlegung der Bestand des Wertstoffhofes in Ahlem gefährdet werden könnte. Seine Fraktion würde dem Antrag aber zustimmen, wenn der im Antragstext genannte neue Standort "Lindener Hafen" durch "einen geeigneten Standort" ersetzt würde. Er wolle nicht unbedingt mit den Anliegern des Lindener Hafens eine Standortdiskussion führen.

Herr Wescher informierte, dass dieses Thema der Verwaltung und aha bekannt sei. Der Bezirksrat Linden-Limmer habe mit Beschluss vom 16.05.2007 gefordert, bessere Schutzmaßnahmen für die Anlieger zu erreichen und falls dies nicht möglich sei, eine Verlagerung zu prüfen. Das Verfahren laufe derzeit noch, eine Zwischennachricht sei von aha zugesagt.

Bezirksratsherr Dudda sagte, die Bestrebungen des Bezirksrates Linden-Limmer seien ihm bekannt. Seine Fraktion wolle im Sinne der Einwohner dieses Stadtbezirkes der Angelegenheit Nachdruck verleihen. Seine Fraktion habe nicht die Befürchtung, dass der Wertstoffhof in Ahlem dadurch gefährdet würde und bat um Zustimmung zum vorliegenden Antrag.

Nachdem Bezirksbürgermeister Gunkel zur Abstimmung aufgerufen hatte, bat Bezirksratsherr Schulze um eine Sitzungsunterbrechung.

Bezirksbürgermeister Gunkel unterbrach die Sitzung von 21:52 bis 21:57 Uhr.

Nach Wiedereröffnung der Sitzung ließ Bezirksbürgermeister Gunkel über den nachfolgenden Antrag abstimmen.

Antrag

Die Verwaltung der LH Hannover wird aufgefordert, umgehend mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover “aha“ Gespräche dahingehend zu führen, den

Wertstoffhof von der Billungstraße in das Gewerbegebiet “Lindener Hafen“ zu verlegen.

6 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 8 Enthaltungen (In die Verwaltung (Dez. V, aha).

(24)

TOP 8.

EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

Bezirksbürgermeister Gunkel brachte die nachstehenden Zuwendungsanträge ein und informierte über die Empfehlungen des Interkreises hierzu.

TOP 8.1.

Zuwendung 2008-12-SBR 11 Die Insel Jubiläumsfest

(Drucks. Nr. 15-0966/2008) Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen, dass

der Stadtbezirksrat aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung bewilligt:

Empfänger: Die Insel, Kreisjugendwerk der AWO, Sternheimweg 18, 30455 Hannover Verwendungszweck: Jubiläumsfest

Zuwendungsbetrag: 700,00 €.

Einstimmig

TOP 8.2.

Zuwendung 2008-13-SBR 11 KT Plantage Sportevent 2008

(Drucks. Nr. 15-0967/2008) Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen, dass

der Stadtbezirksrat aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung bewilligt:

Empfänger: KT Plantage - Kinder- u. Jugendforum Han.-West, Plantagenstr. 22, 30455 Hannover

Verwendungszweck: Sportevent 2008 Zuwendungsbetrag: 550,00 €.

Einstimmig

TOP 8.3.

Zuwendung 2008-17-SBR 11 Friedrich-Ebert-Schule Erneuerung der Küche

(Drucks. Nr. 15-0968/2008) Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen, dass

(25)

der Stadtbezirksrat aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung bewilligt:

Empfänger: GS Friedrich-Ebert-Schule, Frau C. Kröger, Salzweg 33, 30455 Hannover Verwendungszweck: Erneuerung der Küche und Geräte

Zuwendungsbetrag: 2.000,00 €.

Einstimmig

TOP 8.4.

Zuwendung 2008-18-SBR 11 BUND Info-Tafel Badebornteiche

(Drucks. Nr. 15-0969/2008) Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen, dass

der Stadtbezirksrat aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung bewilligt:

Empfänger: BUND, Kreisgruppe Hannover, Herrn Arnold Becker, Goebenstr. 3 a, 30161 Hannover

Verwendungszweck: Info-Tafel Zuwendungsbetrag: 900,00 €.

Einstimmig

TOP 8.5.

Zuwendung 2008-19-SBR 11 FFW Ahlem Büromöbel

(Drucks. Nr. 15-0970/2008) Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen, dass

der Stadtbezirksrat aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung bewilligt:

Empfänger: Freiwillige Feuerwehr Ahlem, Herrn Oliver Lange, Krugstr. 12, 30453 Hannover Verwendungszweck: Beschaffung von Büromöbeln

Zuwendungsbetrag: 2.000,00 €.

Einstimmig TOP 8.6.

Zuwendung 2008-20-SBR 11 Stadt-/Schulbibliothek Badenstedt Jugendmedien

(Drucks. Nr. 15-0971/2008) Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen, dass

(26)

der Stadtbezirksrat aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung bewilligt:

Empfänger: Stadt-/Schulbibliothek Badenstedt, Frau Kutschera-Benz, Plantagenstr. 22, 30455 Hannover

Verwendungszweck: Anschaffung von Jugendmedien Zuwendungsbetrag: 2.000,00 €.

Einstimmig

TOP 8.7.

Zuwendung 2008-21-SBR 11 BSC Tischtennisplatten

(Drucks. Nr. 15-0972/2008) Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen, dass

der Stadtbezirksrat aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung bewilligt:

Empfänger: Badenstedter Sport-Club e. V., Herr Reinhard Otto, Petermannstr. 51, 30455 Hannover

Verwendungszweck: Anschaffung von Tischtennisplatten Zuwendungsbetrag: 800,00 €.

Einstimmig

TOP 8.8.

Zuwendung 2008-22-SBR 11 KT Plantage Projekt "Hauen Bauen Sauen 2008"

(Drucks. Nr. 15-0973/2008) Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen, dass

der Stadtbezirksrat aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung bewilligt:

Empfänger: KT Plantage, Frau K. Büscher, Plantagenstr. 22, 30455 Hannover Verwendungszweck: Projektmittel Hauen Sauen Bauen 2008

Zuwendungsbetrag: 300,00 €.

Einstimmig

In die Verwaltung (OE18.62.3-11).

TOP 10.

Informationen über Bauvorhaben Es lagen keine Info`s vor.

(27)

Bezirksbürgermeister Gunkel schloss den öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtbezirksrates um 22:00 Uhr.

Für die Niederschrift:

Gunkel Wescher Richter

Bezirksbürgermeister Koordinator Sachbearbeiter

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