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Objekt- und Maßnahmenbeschreibung

Im Dokument Landeshauptstadt Hannover Datum (Seite 47-88)

Das Pflegezentrum Heinemanhof besteht aus drei Gebäudeteilen.

Dem Van-de-Velde-Gebäude, dem Seewaldgebäude und einem Anbau.

Alle drei Gebäudeteile werden durch eine zentrale Kesselanlage beheizt.

Durch die Sanierungsmaßnahme sollen die Kesselanlagen, Baujahr 1966 mit Gas-Gebläsefeuerung Baujahr 1973 bzw. 1979 einschl. der zentralen Technik, der

Wärmeverteilung und der Regeltechnik erneuert werden. Diese Komponenten sind veraltet und arbeiten unwirtschaftlich. Die Warmwasserbereitung wurde bereits erneuert und wird nicht verändert. Gleichzeitig werden für den hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage Strangregulierventile montiert und die Absperr-Armaturen in den Etagen ausgetauscht.

Zur Senkung der Energiekosten und zur ökologischen Ressourcennutzung wird beim Aufbau der neuen Wärmeerzeugung die Einbindung eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) mit einer elektrischen Leistung von 50 kW berücksichtigt. In diesem Grundlastbereich spielt das BHKW seine Stärke aus: mit langen Laufzeiten bei gleichzeitiger Wärme- und

Stromabnahme erreicht das BHKW eine hohe Wirtschaftlichkeit.

An der Gebäudehülle sind keine weiteren Maßnahmen geplant.

Die Heizkörper sind schon zu 70 % mit Thermostatventilen und Rücklaufverschraubungen nachgerüstet worden. Die noch fehlenden Thermostat-Ventile werden im Zuge der jetzigen Maßnahme eingebaut

Beschreibung der Maßnahme

In der Heizzentrale im Kellergeschoss des Van de Velde Gebäudes im APH Heinemanhof sind zurzeit zwei Kesselanlagen Fabrikat BUDERUS Omnical mit Gas-Gebläsefeuerung WEISHAUPT G 7 mit einer Heizleistung von jeweils 1.162 kW installiert, die die

Wärmeversorgung der gesamten Liegenschaft sicherstellen. In der Vergangenheit wurden über die Heizzentrale und einer Nahwärmeleitung auch eine angrenzende Wohnbebauung und mehrere Altenwohnungen mit Wärme versorgt. Diese Gebäude verfügen heute über eine eigene Wärmeversorgung. Die Nahwärmeleitung wurde stillgelegt.

Die erzeugte Wärme der Konstanttemperaturkessel mit einer Betriebstemperatur von 90°C wird über ein Zweirohr-Heizsystem zu einem Verteiler/Sammler außerhalb der Heizzentrale geführt. Die geforderte Rücklauftemperatur von mindestens 60°C wird über eine

Beimischpumpe sichergestellt, die bei Bedarf eingeschaltet wird. Heute reicht der Betrieb eines Kessels aus, um die Wärmeversorgung ganzjährig sicherzustellen.

2 Der Verteiler/Sammler versorgt vier bestehende witterungsgeführte statische Heizkreise:

Seewald-Gebäude Nordseite 90/70 °C

Seewald-Gebäude Südseite 90/70 °C

Van de Velde Gebäude Nordseite 90/70 °C Van de Velde Gebäude Südseite 90/70 °C zwei ungeregelte Lüftungsheizkreise

Lüftung 1 (Küche) 90 °C

Lüftung 2 (Besprechungsraum/StudioF) 90 °C sowie die zwei nachträglich installierten Konstanttemperatur-Heizkreise

WWB Seewald-Gebäude 75 °C

WWB Van de Velde-Gebäude 75 °C

und den zuletzt nachgerüsteten witterungsgeführten statischen Heizkreis Neubau des Demenzzentrums. 70/55 °C Bis auf die nachträglich installierten Heizkreise sind alle Heizkreise auf die

Temperaturpaare 90 °C Vorlauftemperatur und 70 °C Rücklauftemperatur ausgelegt. Die Heizkurven der Heizkreise sind so eingestellt, dass die max. Vorlauftemperatur bereits bei ungefähr -5 °C erreicht wird. Eine Nachtabsenkung wird in der Zeit von 19.00 Uhr bis 5.00 Uhr durchgeführt, indem die Vorlauftemperatur um 15 K reduziert wird.

Bestandspläne für die Maßnahme liegen vor und dienten auch zur Überprüfung der

installierten Heizleistung. Die tatsächlich erforderliche Heizleistung der Kesselanlage wurde anhand der durchschnittlichen Verbrauchswerte aus den letzten Jahren überprüft.

Verbrauchswerte Gas: 2005 2.154.257,00 kWh 2006 1.988.074,00 kWh 2007 1.684.052,00 kWh Verbrauchswerte Gas gemittelt: 1.942.128,00 kWh

Daraus ergeben sich für die bestehende Anlage derzeit durchschnittlich ca. 700 h/a Vollbenutzungsstunden bei einem Jahresnutzungsgrad von ca. 85 %. Somit ist die derzeit installierte Heizleistung von 2.324 kW nicht erforderlich und die Anlage weit

überdimensioniert.

Für die neue Kesselanlage ergibt sich daraus eine tatsächlich erforderliche Heizleistung von ca. 1.150 kW

Die neue Wärmeversorgungsanlage wird auch weiterhin als Mehrkesselanlage ausgeführt, um bei Ausfall eines Wärmeerzeugers wenigstens über eine Grundbeheizung verfügen zu können. Bei der Auswahl der Komponenten wurde darauf geachtet, dass sie sich durch die vorhandenen Öffnungen problemlos Einbringen lassen.

Die neue Kesselanlage wird als Brennwertanlage (2x575 kW) mit Gas-Gebläsefeuerung konzipiert um einen hohen Jahresnutzungsgrad zu erzielen und die Betriebskosten so gering wie möglich zu halten.

Gleichzeitig wird, in Anlehnung an die Jahresdauerlinie des Wärmebedarfes für

Pflegeheime, die Einbindung eines BHKW mit einer thermischen Leistung von 80 kW und einer elektrischen Leistung von 50 kW über einen Pufferspeicher berücksichtigt.

Für diesen Fall müssen die vorhandenen PLEWA Schornsteinzüge 35/40 cm und 35/40 cm jeweils durch ein Edelstahlrohr ausgekleidet werden.

Im Zuge der Maßnahme wird die zurzeit auf dem Flur vor der Heizzentrale aufgebaute und mehrfach erweiterte Heizkreisverteilung in die Heizzentrale verlegt. Für die

Gruppenaufteilung wird in der Zentrale ein neuer Verteiler aufgebaut. Die verbesserte Gebäudewärmedämmung durch bauliche Maßnahmen im Laufe der Nutzungsdauer erlaubt eine Reduktion der Heizmitteltemperaturen.

Folgende Gruppen sind geplant:

Seewald-Gebäude Nordseite 70/55 °C Seewald-Gebäude Südseite 70/55 °C Van de Velde Gebäude Nordseite 75/55 °C Van de Velde Gebäude Südseite 75/55 °C Neubau des Demenzzentrums. 70/55 °C WWB Seewald-Gebäude 75/35 °C WWB Van de Velde-Gebäude 75/35 °C

Lüftung Küche 80/60 °C

Jede Gruppe erhält die notwendigen Absperrventile, Schmutzfänger, Rückschlagventile, elektronische Hocheffizienz-Umwälzpumpen und Dreiwege-Regelventile, sowie Mess- und Anzeigeinstrumente.

Die Wärmedämmung an den Rohrleitungen und Armaturen ist in der Kostengruppe 422 enthalten. Rohrleitungen in der Zentrale werden mit Mineralfaserschalen und verzinktem Blechmantel gedämmt.

Im Gebäude werden noch fehlende Thermostatventile und absperrbare Rücklauf-Verschraubungen ergänzt.

Gleichzeitig werden für den hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage Strang-Regulierventile montiert und die Strangabsperrungen ersetzt.

Die vorhandene Analog-Regelung entspricht nicht mehr dem heutigen Standard und wird durch die neue Gruppenaufteilung und Zuordnung verändert. Der Neuaufbau eines Schaltschrankes erfolgt mit DDC Regelung und Möglichkeit der externen Bedienung. Die Regelung der Kesselanlage einschl. der statischen Regelkreise wird durch eine DDC-Regelanlage realisiert. Die Fühler, Stellantriebe usw. werden erneuert. Die

Handbedienebene wird nur auf der DDC-Ebene im Schaltschrank vorgesehen. Die fachgebundene Elektroverkabelung erfolgt nach dem Standard der Stadt Hannover mit halogenfreien Kabeln und Kanälen.

Hannover, den 24. Feb. 2010 25

OBJEKT Anlage Nr. 2

PROJEKT

PROJEKTNR.: LAGERBUCHNR.:

Beträge [ € ] 100

200 8.000

8.000 300 Bauwerk -

400 Bauwerk - 364.000

364.000

500

600

700 68.000

68.000

440.000

9 / 2008_19.I 2.26 b

Kostengruppen

Kurzfassung der Kostenberechnung nach DIN 276-1 (11/2006)

Grundstück

Landeshauptstadt Hannover FB Gebäudemanagement 19.

Außenanlagen

Ausstattung und Kunstwerke

Erläuterungen

Wärmeversorgungsanlage

Technische Anlagen Baukonstruktion

Pflegezentrum Heinemannhof

Sanierung der Heizungsanlage zur Drucksache Nr.

Die Kostenberechnung basiert auf den derzeitigen Erkenntnissen. Angesichts der aktuellen Preis-Gesamtsumme

entwicklung am Baumarkt können Kostenerhöhungen bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme nicht ausgeschlossen werden.

Baunebenkosten

zur Abrundung

Herrichten und Erschließen

P:\Allgemeines\Drucksachen\Projekte\Allgemein\DS_Heinemannhof_2010_02\SR_20100224_Kostenberechnung_Anlage zur Drucksache.xls

Landeshauptstadt Hannover Hannover, den 24.02.2010 FB Gebäudemanagement 19.25

OBJEKT Pflegezentrum Heinemannhof PROJEKT Sanierung Heizungsanlage

Anlage Nr. 3 zur Drucksache Nr.

Kostenübersicht

alle Beträge in € pro Jahr incl.

MwSt.

Variante 1 Variante 2

Bezeichnung

Brennwert-Erdgaskessel Brennwert-Erdgaskessel

0 +BHKW (50 kW,elt.)

Energieträger Erdgas Erdgas

Ausgaben 1.Jahr:

Erdgas: 87.371 97.775

Strom: 65.135 28.979

Kapitalkosten: 0 13.900

zusätzl. Betriebskosten: 0 9.857

Einnahmen 1. Jahr:

Stromverkauf: 0 2.506

KWKG-Zulage: 0 16.687

Erdgassteuer-Rückerstattung: 0 6.416

Einnahmen u. Einsparungen: 51.361

Gesamtkosten 1. Jahr 152.506 124.902

Einsparung 1. Jahr 27.604

Gesamtkosten ø 10 Jahre 188.098 153.252

34.846

Einsparung unter Berücksichtigung aller

Kosten ø 10 Jahre

19%

Amortisationszeit (Jahre): 2,6

1 -Landeshauptstadt

Beschluss-drucksache

b

In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten

In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung

In den Verwaltungsausschuss In die Ratsversammlung

An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)

An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)

An den Stadtbezirksrat

Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis) An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis) An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis) An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis) An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)

An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)

Nr.

Anzahl der Anlagen Zu TOP

0425/2010 2

Installation von 22 weiteren Blockheizkraftwerken in städtischen Liegenschaften Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Installation und die Instandhaltung von ca. 22 1.

weiteren Blockheizkraftanlagen (im Folgenden kurz BHKW genannt), für die ein wirtschaftlicher Fernwärmeanschluss nicht möglich ist, europaweit in Losen offen als Contracting auszuschreiben.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die BHKW-Anlagen als Bauleistung auszuschreiben, 2.

wenn

a) auf die Contracting-Ausschreibung keine gültigen Angebote eingegangen sind, b) das Contracting teurer ist als der Bau und Instandhaltung in Eigenregie.

Die Verwaltung wird ermächtigt, auch andere, hier nicht aufgeführte Liegenschaften 3.

aufzunehmen oder Liegenschaften herauszunehmen, wenn dies sachlich oder

wirtschaftlich begründet ist und der Gesamtumfang sich dadurch nicht wesentlich ändert.

Da Contracting ein kreditähnliches Rechtsgeschäft darstellt, bedarf es der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht. Insofern steht die Installation von den BHKW durch eine Contracting-Maßnahme unter einem entsprechenden Genehmigungsvorbehalt. Auch wenn die Entscheidung zu Gunsten der Eigenerstellung aus wirtschaftlichen Gründen getroffen werden sollte, gibt es einen generellen Genehmigungsvorbehalt bezogen auf die künftigen Wirtschaftspläne bzw. den Haushalt ab 2012.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten Gender-Aspekte werden nicht berührt.

Kostentabelle

Die Kostentabelle ist nicht geeignet die finanziellen Auswirkungen darzustellen. Die erwarteten positiven finanziellen Auswirkungen sind der Anlage 2 zu entnehmen.

Begründung des Antrages:

Der Rat der LHH hat mit seinem Klimaschutzaktionsprogramm (Drucksache 1688/2008) beschlossen, die CO2-Emissionen der städtischen Liegenschaften bis 2020 um 40% im Vergleich zu 1990 zu senken. Dies soll auch durch den Einsatz von BHKWs erreicht

werden. Bei der Wärmeversorgung der Gebäude ist die Kraft-Wärme-Kopplung (Fernwärme und bei Erdgas: BHKW) neben Reduzierung des Wärmebedarfs (z.B. durch

Gebäudeisolierung) und dem Einsatz von regenerativen Energien ein wichtiger Baustein hierfür.

Ein BHKW erzeugt Strom und Wärme gleichzeitig. Da der erzeugte Strom den in

konventionellen Großkraftwerken mit hohen Abwärmeverlusten erzeugten Strom ersetzt, werden ca. 1/3 der Primärenergie bzw. der CO

2-Emissionen eingespart.

Durch die hier beschriebenen Maßnahmen erreicht die Stadtverwaltung ca. 4% der CO2 -Einsparung, die für den Zeitraum 1990 – 2020 für die städtischen Gebäude insgesamt angestrebt werden und ca. 50% der CO

2-Einsparung, die für die Optimierung der Heizzentralen eingeplant sind.

Aufgrund der Nutzungsprofile der in Frage kommenden städtischen Liegenschaften ist die Ergänzung der vorhandenen Wärmeerzeugungsanlagen jeweils um ein BHKW im

Leistungsspektrum 20-50 kW ausreichend. Da die BHKW die Wärmegrundlast abdecken, verringert sich die Einsparung auch bei einer späteren weitergehenden Dämmung der Gebäudehülle nicht wesentlich.

3

-Eine Voruntersuchung hat ergeben, dass der BHKW-Betrieb in den in der Anlage 1

genannten Liegenschaften möglich, sinnvoll und nach den ökologischen Richtlinien der LHH wirtschaftlich ist.

Zu 1.)

Um den städtischen Investitionshaushalt nicht zu belasten, soll die Installation und die Instandhaltung der BHKWs im Contracting vergeben werden, wenn es wirtschaftlich vertretbar ist.

Zu 2.)

Wenn keine wirtschaftlichen Contractingangebote eingehen, ist es erforderlich, die Installation der BHKWs als Bauleistung auszuschreiben, um den oben genannten

Ratsauftrag zu erfüllen. Hierfür sind im Wirtschaftplan des Gebäudemanagements ab 2010 unter Position NSB.10-01 („Klimaschutzaktionsprogramm / Optimierung Heizzentralen“) 400.000 €/Jahr veranschlagt. Damit stünden die entsprechenden Summen nicht für andere Klimaschutzaktionsmaßnahmen zur Verfügung.

Bis auf 2 Objekte, dem Seniorenzentrum Willy-Platz-Heim und der Baumschule Bothfeld, sind die Vorhaben durch den Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements abgedeckt. Diese beiden Objekte werden nur bei wirtschaftlichen Contractingangeboten verwirklicht,

andernfalls können sie nur umgesetzt werden, wenn in den Haushalt bzw. in den

Wirtschaftsplan des Nettoregiebetriebes Städtische Alten- und Pflegezentren entspechend Investitionsmittel eingestellt werden.

Das Contractingangebot wird als wirtschaftlich definiert, wenn

a.) das Contracting nicht teurer ist als der Bau und Instandhaltung des BHKW in Eigenregie

und

b.) die Gesamtkosten der Wärmeversorgung sich um höchstens 10% gegenüber der bisherigen Versorgungssituation erhöhen (siehe Grundsatz-Ratsbeschluss zu den ökologischen Standards gemäß Anlage 1 zur Drucksache 1440/2007, S.32).

Zu 3.)

Die Voruntersuchungen der städtischen Liegenschaften auf ihre Eignung zum Einsatz von BHKW sind aufgrund des großen Umfangs zurzeit noch nicht abgeschlossen. Daher sollte es der Verwaltung möglich sein, einzelne Liegenschaften der Anlage 1 herauszunehmen und weitere Liegenschaften aufzunehmen.

Baubeschreibung:

Aus wirtschaftlichen Gründen stellt ein BHKW Wärme nicht alleine zur Verfügung, sondern wird zusammen mit dem vorhandenen Heizkessel betrieben, der dann als Spitzenlastkessel dient.

Die BHKW werden im Heizraum oder einem benachbartem Raum aufgestellt. Dies kann in der Regel unabhängig vom Anlagenzustand erfolgen. Besonders bei alten Heizkesseln führt das BHKW zu einem besseren Gesamtwirkungsgrad.

Hochbauarbeiten fallen nur in sehr geringem Umfang an (kleine Wanddurchbrüche, Fundamentplatten, etc.). Die BHKW werden an die vorhandenen Heizungs-

Warmwasserbereitungs- und Stromversorgungsanlagen angeschlossen. Sie erhalten teilweise je nach Platz einen Wärme-Pufferspeicher, um Lastspitzen abzufangen und damit den Nutzungsgrad zu erhöhen. Teilweise müssen für den BHKW-Einspeisezähler neue Zählerschränke eingebaut werden, oft gibt es jedoch auch noch freie Zählerplätze in den vorhandenen Schränken. Die Abgasleitungen der BHKW werden meist in freien

Schornsteinzügen verlegt, teilweise muss jedoch auch ein Edelstahlschornstein außen am Gebäude neu montiert werden.

Akustik:

Der Lärmpegel eines BHKW ist durch die gute Gehäusekapselung, Abgas- und

Ansaugschalldämpfer geringer als bei den meisten Heizkesseln, der Körperschall wird durch entsprechende Lagerung des Moduls minimiert, sodass keine zusätzlichen

Schallemissionen zu erwarten sind.

Terminplanung:

Die Ausschreibung soll in Losen von drei bis fünf Anlagen erfolgen. Die ersten beiden Lose sollen im Frühjahr 2010 ausgeschrieben und im Sommer 2010 gebaut werden. Sollten Lose nicht wirtschaftlich im Contracting umzusetzen sein, sollen diese zeitnah als Bauleistung ausgeschrieben werden, soweit dies der Wirtschaftsplan zulässt.

Klimaschutzrelevante Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand:

Eines der wichtigsten Ziele der Optimierung der Heizzentralen ist die Senkung des Energiebedarfs und damit eine langfristige Reduzierung der CO

2-Emissionen und der Energiekosten. Zwar ist der BHKW-Betrieb mit einer gewissen Erhöhung des

Erdgasverbrauchs verbunden; durch den geringeren Strombedarf der Liegenschaft und den zusätzlichen Verkauf des nicht selbst verbrauchten BHKW-Stromes wird dies jedoch

primärenergetisch mehrfach kompensiert, was sich auch in der positiven CO2-Bilanz niederschlägt.

19.1

Hannover / 19.02.2010

Landeshauptstadt Hannover Hannover, den 04.02.2010 FB Gebäudemanagement 19.14

PROJEKT Installation von 22 weiteren Blockheizkraftwerken in städtischen Liegenschaften Anlage Nr. 1 zur Beschluss-Drucksache Nr.

Stadtbezirk Bezeichnung Lagerbuch-Nr. Fachbereich Anschrift

Ahlem-Badenstedt-Davenstedt FöS Astrid-Lindgren- u. GS Gebrüder-Körting-Schule 037/0016 19 Petermannstr. 49

Ahlem-Badenstedt-Davenstedt GS Ahlem 043/0009 19 Richard-Lattorf-Str. 2

Ahlem-Badenstedt-Davenstedt GS Friedrich-Ebert-Schule 035/0018 19 Salzweg 33

Bothfeld-Vahrenheide GS Tegelweg 025/0194 19 Tegelweg 2

Bothfeld-Vahrenheide Stadtteilspielhalle Sahlkamp 152 026/0214 19 Sahlkamp 152 Döhren-Wülfel GS Olbersstraße und GS Kardinal-Bertram-Schule 030/0125 19 Olbersstr.13

Döhren-Wülfel GS Suthwiesenstr. 030/0113 19 Suthwiesenstr. 36

Döhren-Wülfel RS Dietrich-Bonhoeffer-Schule 030/0087 19 Helmstedter Str.15

Herrenhausen-Stöcken GS Entenfang 019/0051 19 Entenfangweg 19

Kirchrode-Bemerode-Wülferode GS Am Sandberge 050/0036 19 Am Sandberge 3

Misburg-Anderten GS Mühlenweg 048/0072 19 Mühlenweg 2

Misburg-Anderten RS Misburg 048/0177 19 Hinter der Altenburg 1,3,5

Ricklingen Feuerwache 4 037/0083 19 Nenndorfer Chaussee 5

Ricklingen FöS Martin-Luther-King-Schule 033/0072 19 Pyrmonter Str.2

Ricklingen GS Wettbergen 057/0008 19 In der Rehre 43

Ricklingen GS Wilhelm-Busch-Schule 033/0090 19 Munzeler Str.23

Ricklingen RS Johannes-Kepler 033/0051 19 Martensplatz 20

Südstadt-Bult Feuerwache 3 014/0031 19 Jordanstr. 34 a

Südstadt-Bult GS HS RS Peter-Petersen-Schule 014/0065 19 Böhmerstr. 10

Südstadt-Bult RS Stresemannschule 014/0026 19 Stresemannallee 24

Bothfeld-Vahrenheide Baumschule Bothfeld 025 0128 67 Zur Stadtgärtnerei 10

Bothfeld-Vahrenheide Seniorenzentrum Willy-Platz-Heim 026/0178 57 Im Heidkampe 20

Landeshauptstadt Hannover Hannover, den 09.02.2010 FB Gebäudemanagement 19.14

PROJEKT Installation von 22 weiteren Blockheizkraftwerken in städtischen Liegenschaften Anlage Nr. 2 zur Beschluss-Drucksache Nr.

Einsparergebnisse

Jährlicher Endenergiebedarf1 MWh/a

Jahreskosten Euro/a

Über-schuss Euro/a

CO2

kg/a %

Baukosten 2 Mio. Euro

Hei-zung

Strom Strom- verkauf

Ge-samt

3

% Heizung Strom Kapital BHKW- Wartung Instand-haltung

Einnah-men4

Gesamt5 %

Ist-Zu-stand 21.260 2.108 0 23.368 100% 1.134.777 323.247 0 0 0 1.458.024 100% 0 7.339 100% 0

Mit

BHKW 23.356 495 2.037 21.815 93% 1.235.909 89.355 245.188 164.973 366.278 1.369.146 94% 88.878 4.437 60% 1,89

1 Als Endenergie bezeichnet man denjenigen Teil der Primärenergie, welcher dem Verbraucher, nach Abzug von Transport- und Umwandlungsverlusten, zur Verfügung steht

2 Unter Berücksichtigung der Investitionsfördermittel des Bundes und proKlima (ca. 325.000 €), ohne Fördermittel beträgt die Bausumme ca. 2,215 Mio.€.

1

-Landeshauptstadt

Beschluss-drucksache

b

In den Stadtbezirksrat Nord

In den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und

Rechnungsprüfung

In den Verwaltungsausschuss In die Ratsversammlung

Nr.

Anzahl der Anlagen Zu TOP

0080/2010 1

Vinnhorst

Stadtumbau West

Festlegung als Stadtumbaugebiet Antrag,

1. das in Anlage 1 dargestellte Gebiet als Stadtumbaugebiet entsprechend

§ 171 b Abs. 1 BauGB festzulegen.

2. die förderfähigen Kosten durch Einnahmen und Städtebaufördermittel des Landes zu zwei Drittel zu decken und das restliche Drittel der Ausgaben maximal in Höhe von 633.333,00 € aus städtischen Mitteln aufzubringen, unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch die geplanten Maßnahmen werden die Versorgungseinrichtungen und Freizeitangebote besser in die Stadtteile Vinnhorst und Ledeburg integriert, die Erreichbarkeit und der Aufenthalt verbessert und die Nahversorgung erweitert bzw.

nachhaltig gestärkt.

Insgesamt ist davon auszugehen, dass durch die Planung keine Bevorzugung oder Benachteiligung bezüglich des Geschlechts, des Alters der Betroffenen oder einzelner Gruppen zu erwarten ist. Die Probleme behinderter Menschen werden in die Umsetzung der Maßnahmen einbezogen

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen: (HMK = Haushaltsmanagementkontierung)

Investitionen in € bei HMK

(Deckungsring)/

1.128.000,00 6150.006-960000 Sachausgaben 100.000,00 6150.000-655000

Einrichtungs-aufwand

Zuwendungen

Investitionszu-schuss an Dritte

1.672.000,00 6150.006-988000 Kalkulatorische Kosten

In der vorbereitenden Untersuchung von Mai 2008 waren die unrentierlichen Kosten der Sanierungsmaßnahmen im gesamten Sanierungsgebiet überschlägig auf 3,3 Mio. € geschätzt worden. Das Land Niedersachsen hat das Gebiet Vinnhorst Mitte mittlerweile in das Städtebauförderprogramm Stadtumbau West aufgenommen.

Zur Finanzierung des wichtigsten Projektes in dem Gebiet, die Neuordnung der Flächen des BV Werder zum Zwecke der Ansiedlung eines Nahversorgers, werden ca. 2,9 Mio. €

benötigt. Bislang wurden in der Mittelfristigen Finanzplanung (2009 bis 2013) 2.228.000 € sowie im Verwaltungshaushalt 2009 und 2010 40.000 €, also insgesamt 2,268 Mio. € etatisiert.

Der Mittelabfluss im Investitionsbereich stellt sich nach den Planungen wie folgt dar:

Haushaltsjahr 2009 128.000 € Haushaltsjahr 2010 400.000 € Haushaltsjahr 2011 600.000 € Haushaltsjahr 2012/2013 1.100.000 €

2.228.000 €

An Einnahmen werden insgesamt Städtebauförderungsmittel des Landes und des Bundes in Höhe von 1,2667 Mio. € sowie Einnahmen aus Grundstücksverkäufen in Höhe von 1 Mio.

€ erwartet.

Die noch benötigten Haushaltsmittel werden im Verwaltungshaushalt in den Jahren 2011 bis 2014 mit 60.000 € veranschlagt und in der Mittelfristigen Finanzplanung 2014 mit 572.000 €.

3 -Begründung des Antrages

Der Beschluss ist notwendig, um die geplanten Maßnahmen im Rahmen des Städtebau- förderprogramms Stadtumbau West umsetzen zu können.

Dem Antrag liegt der Beschluss zur Drucksache 1218/2008 - Städtebauförderprogramm des Landes "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" Anmeldung zur Aufnahme in das Programmjahr 2009 - zugrunde. Aufgenommen wurde das Gebiet allerdings in das Förderprogramm Stadtumbau West, aus dem ebenfalls Umstrukturierungen gefördert werden können: die förderfähigen Kosten werden zu zwei Drittel durch Einnahmen und aus Städtebauförder- mitteln des Landes Niedersachsen gedeckt werden. Das restliche Drittel der Ausgaben ist aus städtischen Mitteln aufzubringen (Gegenfinanzierung).

Die vorbereitende Untersuchung vom Juni 2008 hat ergeben, dass in dem in Anlage 1 bezeichneten Gebiet eine städtebauliche Sanierung notwendig ist. Es weist einige Funktionsschwächen auf:

Mit dem Wegfall eines Nahversorgers im Jahr 1999 und anhaltendem Leerstand ist

auch die Lebensfähigkeit des Geschäftsbesatzes an der Straße Alt Vinnhorst und die Nutzungsmischung auf dem Eckgrundstück gefährdet. Dies wird bereits durch

Schließungen und häufige Wechsel belegt.

Die Nahversorgung ist im Stadtteil stark reduziert und nur noch in geringem Umfang

vorhanden.

Die defizitäre Nahversorgungssituation mindert darüber hinaus die Wohnqualität und

erschwert damit auch die Entwicklung des Stadtteils, z.B. im Zuge des Generations- wechsels in den Gebieten der Nachkriegsbebauung.

Die Schulenburger Landstraße hat als wichtige Hauptverkehrsstraße mit Stadtbahn und

hohem Lkw-Anteil eine starke Trennwirkung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, die die Sportanlage und die Grundschule in Vinnhorst erreichen wollen.

Im November 2009 wurden die Bürger und die Gewerbetreibenden jeweils in einer

Informationsveranstaltung über die Planungsabsichten und das beabsichtigte Stadtumbau- gebiet informiert. Die Resonanz auf die Schaffung eines Versorgungszentrums an diesem Standort war sehr positiv. Die Bürger regten an, bestimmte Rahmenbedingungen bei der Ansiedlung und Erschließung bei den weiteren Planungsschritten zu berücksichtigen.

Ziele der Sanierung

Durch die Wiederbelebung leer stehender Ladenflächen in Verbindung mit einer teilweisen Neugestaltung der öffentlichen Flächen sowie der Förderung von privaten Initiativen soll die Stadtteilattraktivität gesteigert werden.

Städtebauliches Ziel ist es, südlichwestlich des Kreuzungsbereichs Mecklenheidestraße/

Schulenburger Landstraße ein Quartierszentrum mit Nahversorgungseinrichtung zu entwickeln. Für eine Realisierung an diesem Standort sind der Umbau der Sportanlagen und der Neubau des Vereinsheims erforderlich.

Im Dokument Landeshauptstadt Hannover Datum (Seite 47-88)