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Archiv "Kostenerstattung für Liposuktion (Fettabsaugung)" (16.11.2012)

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Academic year: 2022

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A 2330 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 46

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16. November 2012 schen 50 und 120 Menschen in der

Ambulanz, im Operationssaal und auf Station. Seiner Führung ist die finanzielle Sanierung und der Aus- bau des Hauses zu verdanken.

Im Jahr 2008 konnte ein Mehr- zweckgebäude für den Umzug der Verwaltung, der Bibliothek, für Auf- enthaltsräume der Schwestern und für einen Besprechungsraum fertig- gestellt werden. Mit Geldern der deutschen Botschaft wurde 2009 ein hygienisch einwandfreies Patienten- bad gebaut. 2012 konnte der Neu- bau eines Teils des Hauptgebäudes abgeschlossen werden. Nun sind ne- ben einem hellen und großen Opera- tionssaal auch eine kleine Wachsta- tion und eine gynäkologische Stati- on eingerichtet worden.

Alle diese Erfolge beruhten vor al- lem auf der zielstrebigen Arbeit vor

Ort durch Dr. Starke. Als Allgemein- und Unfallchirurg und weitgehend einziger Arzt lag die medizinische Verantwortung und der größte Teil der chirurgischen Arbeit in seinen Händen. Sein breites chir urgisches Spektrum führte zu einem kontinu- ierlich wachsenden Strom an Patien- ten. Im Distrikt besteht keine weitere chirurgische Behandlungsmöglich- keit. Komplizierte Fälle werden in die Hauptstadt Kathmandu oder nach Pokhara verlegt. Regelmäßig kom- men deutsche Ärzte zu Kurzeinsät- zen nach Amppipal. So können „me- dical camps“ für plastische Chirur- gie, Zahnmedizin und HNO angebo- ten werden. Augenheilkunde und Epilepsie-Camps finden regelmäßig mit nepalesischen Kollegen statt.

Seit Dr. Starke mit 68 Jahren im März 2012 seine Arbeit in Amppi- pal beendete, konnte der chirurgi- sche Betrieb nur lückenhaft mit deutschen Einsatzkräften abgedeckt werden. Ein nepalesischer Chirurg steht nicht zur Verfügung, obwohl wir dem Hospital finanzielle Zu- schüsse für eine Arztstelle zukom- men lassen können. Das Leben in den großen Städten ist für die nepa- lesischen Ärzte viel zu anziehend.

Immerhin meldete sich 2011 ein junger einheimischer Allgemein- arzt, der gewillt ist, den Verlockun-

gen der Großstadt zu widerstehen.

Doch liegt nun die extrem wichtige chirurgische Behandlung ab Ende 2012 in Amppipal brach. Damit ist die Existenz des Krankenhauses und die einzigartige Medizinversor- gung der ganzen Region bedroht.

Eine Erhöhung der Konsultations- gebühren ist in dieser armen Ge- gend nicht durchsetzbar. Viele der Patienten sind so arm, dass sie ei- nen Zuschuss für die Behandlungs- kosten aus unseren Spendengeldern erhalten. Eine Bauchoperation kos- tet umgerechnet 66 Euro ein- schließlich Narkose. Die Einnah- men aus den Operationen sind für das wirtschaftliche Überleben des Krankenhauses entscheidend.

Es besteht nun die Möglichkeit, eine Chirurgenstelle im Amppipal mit westlichem Gehalt einschließ- lich Rentenbeiträgen und Versiche- rung für eine Dauer von bis zu drei Jahren zu finanzieren. Anschlie- ßend ist eine Verlängerung mög- lich. Auch sind Kurzeinsätze über den „Senior Expert Service“ sinn- voll. Bitte nutzen Sie diese wunder- baren Möglichkeiten und wenden Sie sich an uns. Die Menschen in Nepal sind dringend auf Ihre Mit-

hilfe angewiesen.

Dr. Arne Drews, Nepalmed e.V., Straße des Friedens 27, 04668 Grimma

Nach § 27 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 Nr. 5 Sozial- gesetzbuch V haben Versicherte Anspruch auf Krankenhausbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ih- re Verschlimmerung zu verhüten oder Krank- heitsbeschwerden zu lindern. Auch bei einem Lipödem handelt es sich um eine behandlungs- bedürftige Krankheit, bei der Kosten zu erstatten sind. Dies hat das Sozialgericht (SG) Chemnitz entschieden.

Die Klägerin hatte vergeblich bei ihrer Kran- kenkasse die Kostenübernahme für eine Lipo- suktion beantragt. Der Medizinische Dienst hatte nach einer Begutachtung der Klägerin ein Lip- ödem beidseitig im Stadium 1 diagnostiziert und eine konservative Therapie (KPE, komplexe phy- sikalische Entstauungstherapie) und die Weiter-

behandlung in einer phlebologischen ambulan- ten Praxis empfohlen. Die Klägerin war damit nicht einverstanden. Zwar sei sie mit Kompres- sionsstrumpfhosen versorgt, jedoch verursache der starke Druck dieser Kompressionsstrumpf- hose Schmerzen in den Beinen. Der ärztliche Sachverständige vor Gericht hat ein Lipödem beider Oberschenkel im Stadium 2, ein Lipödem beider Oberarme im Stadium 1 festgestellt. Im Unterhautgewebe zeigten sich bindegewebige Strukturen in beiden Oberschenkeln. Eine Re- duktion des krankhaft vermehrten Fettgewebes sei durch eine Konservativbehandlung nicht möglich. Der Sachverständige empfahl daher ei- ne Liposuktion beider Oberschenkel in einem Zentrum mit einer entsprechenden Expertise.

Auch das Gericht ist davon überzeugt, dass die

empfohlene Behandlung, die KPE, die Krankheit der Klägerin weder heilen noch deren Ver- schlimmerung verhüten kann. Das Gericht schließt daraus, dass im System der Behand- lungsmöglichkeiten aus der vertragsärztlichen Versorgung wirksame Behandlungsalternativen für die Erkrankung der Klägerin nicht zur Verfü- gung stehen. Dies ist nach Auffassung des Ge- richts ein Systemmangel. Wenn außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung seit zehn Jahren zur Behandlung eines Lipödems die Liposuktion durchgeführt wird, ist nach Auffassung des Ge- richts der Gemeinsame Bundesausschuss ver- pflichtet, diese Liposuktion als mögliche Be- handlungsmethode für ein Lipödem zu prüfen.

Dementsprechend wird die Kasse verurteilt, die Kosten für eine derartige Behandlung zu über- nehmen. (SG Chemnitz, Urteil vom 1. März 2012, Az.: S 10 KR 189/10) RAin Barbara Berner

RECHTSREPORT

Kostenerstattung für Liposuktion (Fettabsaugung)

Der Einzugs - bereich des Kran- kenhauses umfasst etwa 200 000 Men-

schen, die meist Gehzeiten von einer bis drei Stunden benötigen, zum Teil aber auch einen bis drei Tagesmärsche entfernt leben.

Fotos: privat

S T A T U S

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