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Archiv "Kostenerstattung: Noch ausbaufähig" (11.11.2005)

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nicht viel, befürchte ich. Es gibt meines Erachtens nur ei- ne Möglichkeit, aus diesem Dilemma herauszukommen.

Wenn der Hausarzt, unabhän- gig von der Anzahl der einge- setzten Geräte und Verschrei- bungen, ein festes Gehalt er- hält, wird er Zeit für seine Pa- tienten gewinnen. Sein Ein- kommen würde nicht kleiner sein als bisher, und die Kassen würden enorm entlastet.

Prof. Alfred Drees,

Friedrich-Ebert-Straße 26, 47799 Krefeld

Versicherung

Zu dem Beitrag „Reiserücktrittsko- stenversicherung: Wann der Anbieter zahlt“ von Dr. jur. Irmtraud Nies in Heft 39/2005:

Warnung vor Betrug

Als Vertrauensarzt einer der großen Reiseversicherungen möchte ich zu diesem ausge- zeichneten Artikel von Frau Dr. Nies noch einige ergän- zende Bemerkungen anbrin- gen. Einer der entscheidenden Sätze, „Die (ärztlichen) Anga- ben sind objektiv und nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen“, kann nicht dick genug unterstrichen werden.

Leider besteht bei vielen (vor allem niedergelassenen) Kol- leginnen und Kollegen keiner- lei Unrechtsbewusstsein beim Ausstellen von „Gefälligkeits- attesten“ für ihre Patienten.

Die tatsächlichen Gründe für das Nicht-Antreten einer Rei- se sind oft vielfältig (Paare ge- hen auseinander, im Zielland gab es Anschläge, das Geld wurde zu knapp, private Pläne ändern sich u. v. a. m.), die Begründung für den Rücktritt der Versicherung gegenüber ist aber fast immer eine akute Erkrankung. Denn mit weni- gen Ausnahmen übernimmt die Reiserücktrittskostenver- sicherung nur im akuten Er- krankungsfall die Stornoko- sten. Da finden sich dann in auffallend grotesker Häufung jene Diagnosen auf den Atte- sten, die nicht lange überprüf- bar sind: Lumboischialgie, Ga- stroenteritis, Migräne und der mittlerweile berühmte „Psy-

chovegetative Erschöpfungs- zustand“, der vor allem rei- seunwillige Versicherte zu be- fallen scheint . . . Knapp 50 Prozent aller Diagnosen wer- den mit den genannten Bei- spielen abgedeckt (was von wenig Fantasie zeugt), der Rest besteht aus eindeutigen Erkrankungen beziehungs- weise Diagnosen aus Unfäl- len, Herzinfarkten, Schlagan- fällen; drei Prozent sind To- desfälle (inkl. Familienan- gehörige). Natürlich gibt es nachvollziehbare Gründe, warum der eine oder andere eine gebuchte Reise dann doch nicht antreten möchte oder kann. Nur kann es nicht Aufgabe der Reiserücktritts- kostenversicherung sein, für persönliche Stornogründe im Umweg über ärztliche Falsch- atteste finanziell einzustehen.

Meist werden die „verdächti- gen“ Atteste von Hausärzten ausgestellt. Die Zwickmühle, in der sich die Kollegen befin- den, ist nachvollziehbar: Der womöglich langjährige Pati- ent, der vielleicht mit seiner ganzen Familie Kunde der Praxis ist, steht dem Hausarzt natürlich weitaus näher als die anonyme Versicherung.

Man wird sich oft nicht „nur wegen einer Versicherung“

den Kundenstamm verderben wollen. Zudem geht es oft im Einzelfall gar nicht um so große Summen, sodass der Betrugsgedanke erst gar nicht greift. Insgesamt geht es je- doch um Millionenbeträge jährlich, und die Kostenträger akzeptieren diese ärztliche Einstellung immer weniger.

Die Methoden, Gefälligkeits- bzw. Falschatteste aufzu- decken, werden immer effizi- enter, auch unter Einbezie- hung fachspezifischer Ver- trauensärzte. Ich appelliere hier an alle Kollegen, sich be- wusst zu machen, dass das Ausstellen von konstruierten oder dem Inhalt nach nicht objektiven Krankheitsattesten einen Betrugsfall darstellt und sowohl strafrechtlich als auch standesrechtlich geahndet werden kann.

Dr. med. Wolfgang Mayrhofer, Liesel-Beckmann-Straße 5, 81369 München

Hochschulmedizin

Zu dem Beitrag „Gegen den Schmal- spurarzt“ von Dr. med. Eva A. Richter- Kuhlmann in Heft 36/2005:

Ich bin dafür!

Natürlich kann ich mir vor- stellen, um den Eingangssatz des Artikels aufzugreifen, mich von einem Arzt behan- deln zu lassen, der lediglich eine dreijährige Ausbildung genossen hat, zum Beispiel ei- nem Medical Assistant in Tan- sania. Auch von einem briti- schen oder australischen Arzt würde ich mich behandeln lassen, selbst wenn er nur vier Jahre an einer Medical School ausgebildet wurde. Das Mär- chen von der überragenden Qualität des deutschen Medi- zinstudiums ist genauso wahr wie das von der Einzigartig- keit der Habilitation im Zeit- alter der Globalisierung. Mei- ne Damen und Herren Ge-

lehrten, die Sie, wie in dem Artikel zitiert, sich so auffäl- lig unisono zur Sorge um die Qualität äußern, weshalb ver- harren Sie besseren Wissens in den überkommenen Struk- turen und Lehrplänen der deutschen Hochschulland- schaft? Die Überfrachtung des Medizinstudiums mit dem Theoriestoff sämtlicher klini- scher Fächer entbehrt jeder pädagogischen Nachvollzieh- barkeit. Aber sie sichert na- türlich jedem Lehrstuhl zum Beispiel den Eingang von staatlichen Mitteln. Besitz- standswahrung steht doch zu- vorderst auf der Agenda der Wissenschaft. Ein Studium

von drei oder vier Jahren zum Arzt führen zu lassen, ist ohne Zweifel machbar, wie die oben genannten Beispiele zeigen. Die Ergebnisqualität kann sich da- bei sogar verbessern! . . . Christopher Mellinghoff,

Georg-Gröning-Straße 16, 28209 Bremen

Kostenerstattung

Zu dem Beitrag „Kostenerstattung versus Sachleistung: Neues Denken bei der KBV“ von Josef Maus in Heft 40/2005:

Noch ausbaufähig

Das Sachleistungsprinzip der GKV hat sich überlebt und ist nicht mehr zeitgemäß. Es erin- nert eher an sozialistische Planwirtschaft als an freibe- rufliche unternehmerische ärztliche Tätigkeit. Das Sach- leistungsprinzip ist mit dafür verantwortlich, dass die ärztli- che Niederlassung unattraktiv geworden ist und dass es – ins- besondere in den neuen Bun- desländern, zum Teil aber auch in den alten Bundesländern – immer schwieriger wird, frei werdende Arztsitze wieder zu besetzen und eine flächen- deckende ärztliche Versorgung zu gewährleisten. Insofern war auch die diesbezügliche Stoß- richtung des GKV-Moderni- sierungsgesetzes (GMG) rich- tig, die Wahl der Kostenerstat- tung anstelle des Sachleistungs- prinzips zu ermöglichen. Dies geht aber nicht weit genug. Die Kostenerstattung sollte im gro- ßen Stil eingeführt werden . . . Das diesbezügliche KBV-Mo- dell mit einer Vertragsge- bührenordnung in Euro und Inkassovornahme durch die KV klingt gut durchdacht. Mit einem solchen Modell könnte die KBV ihrer neuen Rolle als Dienstleister wirklich gerecht werden. Die Patienten anderer- seits müssten sich nicht mehr vor der Differenz zwischen den Abrechnungssätzen der Ärzte und dem Erstattungsbe- trag der Krankenkassen fürch- ten und wären dem Kostener- stattungssystem gegenüber viel eher aufgeschlossen.

Dr. med. Rainer Hakimi, Schickhardtstraße 33, 70199 Stuttgart

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A3092 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 45⏐⏐11. November 2005

B R I E F E

Foto:AP

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Falsches Modell

Kostenerstattung innerhalb der Gesamtvergütung kann nicht zum Systemwandel führen, sondern erhält den Mangel . . . Die KVen sind und bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben damit hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen. Ihre Aufgabe besteht unter anderem darin, die medizinische Versorgung im Rahmen des Sachleistungs- prinzips sicherzustellen und dies mit Instrumenten, wie in- dividuellen Punktzahlvolu- men, Regelleistungsvolumen, Honorarverteilungsverträgen und anderen mehr. Diese Be- griffe haben in der Kostener- stattung nichts verloren. Es ist sehr zu begrüßen, dass sich die KBV positiv zum Thema Ko- stenerstattung äußert. Den- noch muss ihr eine deutliche Absage zu ihrem Modell er- teilt werden. Auch im Interes- se der Patienten wollen wir den Systemwandel. Wir wollen weg von leistungsbegrenzen- den Maßnahmen innerhalb der Gesamtvergütung hin zu ärztlichen Leistungen ohne Rationierung. Die KBV sollte ihr Modell schleunigst ein- packen, bevor die Politik Ge- fallen an der Idee findet. Den Ärzten hätte die KBV damit mal wieder einen Bärendienst erwiesen.

Thomas Rampoldt, Ärztegenossenschaft Schleswig- Holstein eG, Bismarckallee 14–16, 23795 Bad Segeberg

Nachdenken wäre angebracht

Neues Denken bei der KBV.

Kostenerstattung versus Sach- leistung. Entstanden aus der Einsicht, dass es einen morbi- ditätsgewichteten Risikostruk- turausgleich und korrelieren- de Regelleistungsvolumina nicht geben wird. Dann doch lieber den EBM 2000plus in eine Vertragsgebührenord- nung überführen, somit Me- gaplus, inklusive sachlich-rech- nerischer Richtigstellung so- wie Plausibilitäts- und Wirt- schaftlichkeitsprüfung . . . Neues Denken bezüglich einer

wie auch immer gearteten Überlebensstrategie. Zauber- wort: Wettbewerb. Das ange- dachte, innovative Konzept ist um ein Vielfaches komplizier- ter und bürokratischer, als der Text des § 13 SGB V es über- haupt impliziert. Sollte die KBV den Sicherstellungsauf- trag, auf dem sie in Zukunft im eigentlichen Sinn sitzen bleiben wird, im oben genannten Sinn falsch interpretiert haben? Ei- genes Überleben? Die KBV sollte sich darüber bewusst werden, von welcher Seite sie getragen und finanziert wird und welche Interessen sie vor- rangig zu vertreten hat . . . Dr. med. Hans-Jürgen Brauer, Neukircher Mühle 5, 45239 Essen

Diabetes mellitus

Zu dem Beitrag „Erhebliche Fort- schritte bei der Versorgung“ von Dr.

rer. pol. Harald Clade in Heft 38/2005:

Andere Sichtweise

Interessante Thesen. Aus Sicht der Bremer Diabetologen möchten wir korrigierend an- merken, dass:

Ärztekammer und KV Bre- men bis heute keine Diabetes- Kommission eingerichtet ha- ben,an der Entwicklung des DMP Diabetes Typ 2 in Bre- men kein(e) Diabetologe/in beteiligt war,

es bis dahin keinen Struk- turvertrag gab. Er wurde Hals über Kopf aus dem Boden ge- stampft, und die Ebene der Schwerpunktpraxen wurde erst eingerichtet, nachdem das Bundesversicherungsamt die Anerkennung des DMP-Ver- trags mangels dieser Voraus- setzungen verweigerte. Daraus leiten sich folgende Fragen ab:

Sind nur die Bremer Daten schlecht recherchiert? Oder treffen vielleicht die angeblich widerlegten Äußerungen von Repräsentanten der Deut- schen Diabetes Union auch andernorts zu? . . .

Dr. Iris Gerlach,Klinikum Bremerhaven Reinkenheide, Postbrookstraße 103, 27574 Bremerhaven,

Dr. Dorothee Lübbert, Klugkiststraße 19, 28209 Bremen Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 45⏐⏐11. November 2005 AA3093

B R I E F E

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