A 332 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 108|
Heft 7|
18. Februar 2011 schung usw.). EbM erscheint nurdenen als Menetekel, die sie – be- wusst oder unbewusst – unzulässig auf RCTs reduzieren. EbM verkör- pert ganzheitliche Heilkunst im besten Sinne.
Es ist hier nicht der Platz zu unter- suchen, warum trotzdem viele Menschen auf unseriöse Heilver- sprechen positiv reagieren. Das ist aber kein Problem unserer Zeit – schon Cicero (106 – 43 v. u. Z.) wird die Frage zugeschrieben:
„Wie kommt es, dass die Kranken eher bei einem Traumdeuter als bei einem Arzt Heilung suchen?“
Selbstverständlich konzediert EbM jedem Patienten auch zu sagen:
„Schluss – bis hierher und nicht weiter!“ Das ist der Sinn von Pa- tientenverfügungen.
„Pluralismus in der Medizin“ darf nicht dazu führen, dass der Aber- glaube die moderne Medizin frisst.
Literatur beim Verfasser
Prof. Dr. Frank P. Meyer, 39164 Wanzleben-Börde
KOS TENERST A TTUNG
Ein neues Modell der KV Schleswig- Holstein findet Un- terstützer (DÄ 48/
2010: „Neues Kos- tenerstattungsmo- dell: Ein Konto für Kostenbewusste“ von Sabine Rieser).
OS S
E d H t 2 t d Kostenbewusste“vo
men neue Versichertenkonten mit überflüssigen Berechnungen und Verwaltungskosten eingerichtet werden sollen.
Es geht sehr viel einfacher, wenn man
1) . . . die vorgeschlagene Selbstbe- teiligung für alle Versicherten bei allen Gesundheitsleistungen ver- pflichtend einführt und nicht Boni für Freiwillige drechselt.
2) . . . statt auf die GOÄ auf den EBM’97 mit den schon bekannten Ziffern 1, 4, 8, 60 und 61 zurück- greift.
3) . . . zusammenfassende Viertel- jahresrechnungen mit Auswurf der Selbstbeteiligung durch die Kassen erstellen lässt, anstatt Mediziner zu Kassierern zu machen.
Die Bevorzugung von chronisch Erkrankten bei der Festsetzung der Überforderungsgrenze muss über- dacht werden. Die Überforderungs- klausel hat den ursprünglichen Zweck, genau diese Gruppe mit be- sonders teuren und wiederkehren- den Behandlungen zu schützen.
Es ist unsinnig, innerhalb dieses Schutzbereichs nochmals Schutz- zonen für Untergruppen einzurich- ten und damit die Jagd auf ärztliche Bescheinigungen zu eröffnen . . .
Dr. med. Dieter Huelsekopf, 59368 Werne
Gedankenübertragung
Entweder gibt es Gedankenübertra- gung, oder viele Ärzte in Deutsch- land denken genauso wie ich – die- sen Lösungsansatz habe ich seit Jahren im Kopf. Allerdings muss man den Vorschlag der KV Schles- wig-Holstein korrigieren bezie- hungsweise konkretisieren:
1. Diese Lösung müsste flächende- ckend für alle Patienten gelten – um Gottes Willen nicht als „Wahl- tarif“! Warum? Weil von diesem
„Sparmodell“ zunächst vor allem die „guten Risiken“ begeistert sein werden, die eher selten oder „we- nig aufwendig“ zum Arzt gehen.
Diese sogenannten Verdünner- scheine sind aber für die niederge- lassenen Ärzte von essenzieller Wichtigkeit, um eine Kompensati- onsmöglichkeit für die Schwer- kranken/Chroniker zu haben, deren
Arztkosten mit der erbärmlichen Quartalspauschale nicht mal im Ansatz gedeckt sind . . .
2. Wie könnte man ein Guthaben noch definieren, vielleicht sogar at- traktiv machen, anders als bei zehn Prozent der Zuweisung aus dem Ri- sikostrukturausgleich? Ganz ein- fach! Vom Krankenkassenbeitrag werden einfach zehn oder 15 Pro- zent auf ein Sonderkonto abge- zweigt. Da kann eigentlich kein Pa- tient etwas dagegen haben, er zahlt letztendlich nicht mehr als bisher.
Dieses Guthaben schmilzt wie ein Modell mit der zehnprozentigen Ei- genbeteiligung an Arztkosten, Me- dikamenten, physiotherapeutischer Therapie, Röntgendiagnostik etc.
Der Patient muss nichts überwei- sen, sondern bekommt nur seinen
„Guthabenpegelstand“ gelegentlich mitgeteilt und kann (auf Wunsch) die Arztliquidationen für die Kran- kenversicherung einsehen bezie- hungsweise kontrollieren: Gnaden- lose Transparenz! Erziehung zum Kostenbewusstsein wird hiermit garantiert! . . .
Die schwerkranken Patienten wer- den ihre Eigenbeteiligungsgrenze bald erreicht haben – und letztlich auch nicht mehr bezahlen müssen als bisher. Die (potenziell) Gesun- den aber werden sparen wie die Weltmeister – im Milliardenbe- reich, schätze ich . . .
3. Damit die dann wahrscheinlich einbrechenden Praxisbesuchszahlen kompensiert werden können, muss die (wenige) Arbeit, die den Ärzten bleibt, nach fairen betriebswirt- schaftlich berechneten Maßstäben (bei derzeitiger GOÄ zum Beispiel analog Post B, nicht darunter) ver- gütet werden. Vielleicht fällt für uns Ärzte plötzlich reichlich Freizeit an?
Mit der Kontrollitis von KV und Kassen haben wir dann wenigstens nichts mehr zu tun. Wenn einer kon- trolliert, dann der Patient – als einzi- ger, der beurteilen kann, was ge- macht worden ist . . .
Warum aus all diesen Gedanken nichts wird? Weil man einem Poli- tiker die Begriffe Eigenverantwor- tung und Kostenerstattung nicht zumuten kann: Er müsste es dem Wähler „verkaufen“ . . .
Dr. med. Clemens Göttl, 85540 Haar
Es geht auch einfacher
Die Kernpunkte des Vorschlags zur Steuerung von Gesundheitsausga- ben, die sich im genannten Artikel finden, lassen sich folgendermaßen herausfiltern:
a) Einzelleistungsvergütung als Grundlage für die Kostenaufstel- lung und für die Kontrolle der ärzt- lichen Rechnung
b) Zehnprozentige Kostenbeteili- gung der Versicherten „am Anfang der Versorgung“ als Steuerungsin- strument
c) Schutz vor finanzieller Überfor- derung durch Begrenzung der Selbstbeteiligung auf ein Prozent des Einkommens.
Nicht zu verstehen ist dabei, war- um zur Einführung dieser Maßnah-