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Der Nachkredit kann vollständig kompensiert werden

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Kanton Bern Auszug BUS dem Protokoll

Canton de Berne Regierungsratcs Extrait du procès-verbal du

Conseil-exécutif

6. Februar 2013 BVE

Q ^ g Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion,

Tiefbauamt, Produktgruppe Nationalstrassen (Nr. 09.10.9120) Nachkredit 2012

1 GEGENSTAND

Im Rahmen der Umsetzung der NFA (Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufga- ben zwischen Bund und Kantonen) wurde per 31. Dezember 2007 eine Rückstellung für den finanziellen Kantonsanteil an den Nationalstrassen im Bau (A5 und A I 6) gebildet. Der Rückstellungsbetrag wurde gestützt auf das damals aktuelle Bauprogramm des Bundes- amts für Strassen (ASTRA) berechnet. Der kantonale Rückstellungsbetrag wird alljährlich der aktuellen Kostenplanung angepasst.

Die aktuelle Kostenplanung, die in Zusammenarbeit mit dem ASTRA erstellt wurde, ergibt einen höheren Rückstellungsbedarf pro 2012 wegen Projektanpassungen und eingereich- ter Nachforderungen bei der A5 (Biel Ost- und Westast).

Der Nachkredit kann vollständig kompensiert werden.

2 RECHTSGRUNDLAGEN

- Bundesgesetz vom 8. März 1960 über die Nationalstrassen (NSG; SR 725.11) - Nationalstrassenverordnung vom 7. November 2007 (NSV; SR 725.111)

- Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG;

BSG 620.0), Art. 57

- Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV; BSG 621.1), Art. 160

- Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Ver- kehrs- und Energiedirektion (Organisationsverordnung BVE, OrV BVE, BSG 152.221.191), Art. 12 Bst. b

H \mru2\DOCP-#344554-v1-Nachkredit_PG_Nationalstrassen_2012 DOC

152.13-08.10

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Seite

3 KREDITSUMME UND PRODUKTGRUPPE

Produktgruppe Nationalstrassen (Nr. 09.10.9120)

Voranschlagskredit Fr. 15'026'045.54 Erforderlicher Nachkredit Fr. 5700'000.00 Der Nachkredit setzt sich wie folgt zusammen:

- Erhöhung Rückstellung Nationalstrassen im Bau Fr. 8'221'599.00 (aufgrund aktualisierter Kostenplanung)

- produktgruppeninterne Mehrerlöse aus Arbeiten - Fr. 2'521'599.00 für die Filialen des ASTRA sowie Minderausgaben im Stras-

senunterhalt und den Kalkulatorischen Kosten (Abschreibun- gen und Zinsen)

Kompensation

Der Nachkredit kann innerhalb des Tiefbauamts wie folgt kompensiert werden:

Produktgruppe Kantonsstrassen (Nr. 09.09.9110) Fr. 5'700'000.00 Die Kompensation ist möglich, weil in der Produktgruppe Kantonsstrassen Minderkosten bei Abschreibungen sowie Sach- und Dienstleistungskosten entstanden sind.

4 AUSWIRKUNGEN AUF DIE LEISTUNGSRECHNUNG

Der Nachkredit dient zur künftigen Erreichung des Wirkungsziels sowie des Leistungsziels im Bereich Neubau/Ausbau. Die Kompensation hat keinen negativen Einfluss auf die Zielerrei- chung der Leistungsziele in der betroffenen Produktgruppe.

5 AUSWIRKUNGEN AUF DIE FINANZBUCHHALTUNG

Der Nachkredit schlägt sich in folgendem Konto der Laufenden Rechnung nieder:

332500 Rückstellungsaufwand Nationalstrassen im Bau Fr. 8'221'599.00

6 KREDITART UND RECHNUNGSJAHR

Nachkredit 2012

An den Grossen Rat

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