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Archiv "HOMÖOPATHIE: Stellungnahme „Contra"" (06.08.1981)

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„Der echte Weise zermalmt Wahn und Vorurtheile freudig unter sei- nem kraftvollen Tritte, um Raum für den Altar der ewigen Wahrheit zu gewinnen." Hahnemann*)

1. Definitionen der Homöopathie

durch ihre Befürworter

Nach Ritter**) ist die Homöopathie eine „organspezifische Reizthera- pie", die er mit der unspezifischen Reiztherapie und der Neural- und Segmenttherapie zum Bereich der Regulationstherapie zählt. Hierbei handele es sich um eine „Arzneithe- rapie", die „im wesentlichen unter Mithilfe des Organismus" wirke. Rit- ter bezieht sich dabei (ebenso wie Hochstetter) auf Hoff, der diese The- rapieform von der „künstlichen The- rapie" unterschieden habe. Diese sei gegliedert in palliativ-symptoma- tische, substituierende, enzymati- sche und antiparasitäre Therapie.

Gebhardt bezeichnet die Homöopa- thie als „eine ausschließlich empi- risch induktive Therapiemethode, die" — wie Hahnemann es ausge- drückt habe — „ ,nach deutlich ein- zusehenden Gründen' gehandhabt werden" könne.

Dorcsi beschreibt sie als eine „phä- nomenologische Medizin. Aus- gangspunkt, Mittelpunkt und Ziel ist der Mensch als Ganzer, Einmaliger und Besonderer in seiner Umwelt".

Sie sei „eine Alternative überall dort, wo Ätiologie und Pathogenese nicht

bekannt sind oder wo der Krank- heitsprozeß sich verselbständigend zu einem Therapienotstand führt".

Die Homöopathie sei „natürlich, un- schädlich und ökonomisch".

2. Thesen der Homöopathie und Ergebnisse

ihrer Nachprüfung

2.1. Die Ähnlichkeitsregel

Zu Hahnemanns Leitsatz: „Similia similibus curentur" wendet Ritter ein, er werde zwar „auch heute noch von den meisten Anhängern als un- umstößliche Säule betrachtet." Die- ser Satz vermöge aber „auf einen wissenschaftlichen Geist keine son- derliche Anziehungskraft auszu- üben". Vor allem entziehe sich „der Ähnlichkeitsbegriff jeder wissen- schaftlichen Präzisierung."

Ritter fügt hinzu: „Mit Recht haben Kritiker der Homöopathie immer wieder auf die sich daraus ... erge- benden Diskrepanzen hingewie- sen."

Zur „Organotropie der Arznei" führt Ritter die Digitaliswirkung an, von der auch Hoff eingeräumt habe, daß man diese Wirkung homöopathisch interpretieren könne.

Aber — so fährt er klagend fort: „Ge- rade bei der Digitalis hat die ältere Homöopathie versagt, weil sie in zu kleinen Dosen verharrte, statt sich durch Steigerung an die Reaktions- schwelle heranzutasten."

Die Lehre Hahnemanns ist seit ihrer Entstehung umstritten.

Kritische Argumente werden heute wie seinerzeit nicht nur von außen, sondern auch von erfahrenen Anhängern ge- äußert. Da der vorliegen- de Beitrag der Verständigung dienen soll, werden Stellung- nahmen homöopathischer Ärzte vorrangig behandelt und zur Diskussion gestellt.

2.2. Der Arzneiversuch am Gesunden

Dieser „zweite Hauptpfeiler der Ho- möopathie" beruht bekanntlich auf Hahnemanns Selbstversuch mit Chi- narinde. Ritter schreibt hierzu: „Er glaubte dabei einen fieberartigen Zustand erlitten zu haben — freilich ohne Temperaturmessung, die da- mals noch nicht üblich war. Im übrigen wissen wir, daß Chinin anti- parasitär auf die Plasmodien wirkt und nicht auf die Abwehrvorgänge des Organismus. Es braucht daher nicht weiter erläutert zu werden, auf wie schwachen Füßen Hahnemanns Schlußfolgerung in diesem Fall steht . .."

Man könne auch einwenden, schreibt Ritter dann, die Malaria be- einflusse die progressive Paralyse, ohne mit ihr die geringste Ähnlich- keit zu haben. Umgekehrt heile Mangan keinen Parkinsonismus, ob- wohl der Manganismus ein ziemlich ähnlicher Zustand sei.

Es komme hinzu, daß homöopathi- sche Arzneien therapeutisch keine Arzneikrankheit und noch weniger eine stärkere als die zu behandelnde Krankheit hervorrufen. Das hätte Hahnemann nach Ritters Ansicht durchaus erkennen können, wenn er nicht schon allzusehr von seiner Idee besessen gewesen wäre. Er ha- be zahlreiche Symptome erzielt. dar-

") Zitiert nach Lutze

**) Das gesamte Literaturverzeichnis wird in den Sonderdrucken veröffentlicht.

HOMÖOPATHIE:

Stellungnahme „Contra"

Irmgard Oepen

Aus dem Institut für Rechtsmedizin der Universität Marburg

(2)

unter solche des Gemüts, die angeb- lich durch das Anlegen des Süd- oder Nordpols eines Magneten . . . aufgetreten seien, „also durch eine absolut harmlose Manipula- tion . . . ".

Der wegen seiner Kritik oft in unfai- rer Weise attackierte Internist Marti- ni, der Hahnemann sogar die Rich- tigkeit seiner persönlichen Beob- achtung in bezug auf die Chininwir- kung zugestehen wollte, hatte nach einer fast 50jährigen ärztlichen Tä- tigkeit keinen einzigen Fall von

„Chininfieber" gesehen, obwohl er Chinin oft verordnet hatte.

Die Chininbeobachtung Hahne- manns sei im übrigen schon 1821 von Jörg widerlegt worden, „ohne daß das je irgendeinen Eindruck auf die Homöopathen gemacht hätte"

(Martini).

2.3. Die homöopathischen Verdünnungen oder Potenzen Von dieser „dritten Säule der Ho- möopathie" schreibt Ritter, sie sei

„seit Anbeginn ihr schwierigstes Problem geblieben, das heute noch so wenig bewältigt" sei „wie ehe- mals". Hahnemann sei von den da- mals recht massiven Arzneigaben ausgegangen.

Ritter erklärte weiter, Hahnemann habe später gemeint, „daß die Arz- nei durch die Verdünnung und na- mentlich durch die dabei angewand- ten Schüttelschläge ‚heilkräftiger' geworden sei, statt gewahr zu wer- den, daß sie durch Substanzvermin- derung besser der Reaktionsfähig- keit des Kranken angepaßt war." Da- durch sei die Streitfrage aufgewor- fen worden, ob Verdünnung und Po- tenz ganz dasselbe oder etwas von Grund auf Unterschiedliches seien.

Die klassische Homöopathie neige

„noch jetzt dazu, das Letztere anzu- nehmen, ohne jedoch stichhaltige Beweise zu liefern."

Ritter verhehlt nicht seine Ableh- nung der Hochpotenz. Er macht sich humorig über „manche Schüler Hahnemanns" lustig, „die sich fast

scheuten, ihre Arzneien im Wagen mitzunehmen, da durch das Rütteln des Gefährts ihre Heilkraft, das heißt die applizierte ,Arzneikrankheit', ins Gefährliche gesteigert werden könne."

Die Erfindung der LM-Potenzen, die in einem Verhältnis 1:50 000 herge- stellt werden, führt Ritter auf den Einfluß der zweiten Frau Hahne- manns zurück und nennt sie — wie er schreibt — „gelegentlich pietätlos die ‚leidigen Melanie-Potenzen'!"

Und mit der Versöhnlichkeit des er- fahrenen und überlegenen Lehrers meint er: Wenn man sich einmal ei- nen Scherz erlauben dürfe, würde er sagen, „daß Dante die Hochpotenz- ler an einen Ort seiner Hölle ver- bannt haben würde, wo sie bis in alle Ewigkeit alle Nullen der in ihrem Le- ben verordneten Hochpotenzen aus- zuschreiben hätten."

Ob dieser ebenso witzige wie wahr- scheinlich besorgte Hinweis wohl die derzeitigen Hochpotenzler zum Nachdenken bringt?

In der Broschüre des Apothekers Hochstetter, der auch die 6. Auflage des Hahnemannschen „Organon der Heilkunst" herausgegeben hat, ist von Hochpotenzen jenseits D 30 bis C 1000 ohne Erwähnung der Loschmidtschen Zahl die Rede! Und es ist offenbar ernst gemeint, wenn bei der Applikation von Hochpoten- zen auch noch größere Intervalle als bei niedrigen Verdünnungen emp- fohlen werden.

Hochstetter verteidigt die Homöo- pathen ferner mit einem sehr häufig vorgebrachten, aber nicht stichhalti- gen Standard-Argument: Auch in der „Schulmedizin" seien Verdün- nungen um 1:1 000 000 gebräuch- lich, zum Beispiel bei der Applika- tion von Vitamin B12 und Vitamin D.

Er läßt dabei außer acht, daß es sich hier jeweils um eine wirksame Dosis handelt, deren Effekte nachweisbar sind. Daher handelt es sich hier eben nicht um eine homöopathische Maßnahme, auch wenn geringe Do- sen verabreicht werden (s. auch Mehlhose).

3. Einige Beispiele aus der modernen

homöopathischen Literatur

Da der Arzt für Allgemeinmedizin Mössinger von Ritter, dem bereits mehrfach zitierten Vertreter der „na- turwissenschaftlich-kritischen Rich- tung der Homöopathie", als ein ver- dienstvoller Untersucher vorgestellt wird, der „den modernen mathema- tischen Kalkül in mühevoller Einar- beitung in die Homöopathie einge- führt" habe, sollen Mössingers Ver- öffentlichungen im Folgenden be- sprochen werden. Damit wird gleichzeitig einem vermeintlichen Mangel abgeholfen, der nach Ritter darin bestehen soll, daß die Gegner der Homöopathie, „vor allem Pro- kop und Lippross, sich nur mit den Schriften der Klassiker befassen, die ihnen ein ebenso willkommenes wie leichtes Angriffsziel bieten." Ritter hat offenbar nicht bemerkt, daß so- wohl von diesen als auch von den älteren Kritikern Heubner, Müller, Hoff und Martini die jeweils „moder- ne" homöopathische Literatur be- rücksichtigt wurde. In dem 1976 von Prokop und Wimmer veröffentlich- ten Fischer-Taschenbuch wurde auch Ritters Propädeutik erwähnt mit der vorsichtigen Behandlung der Dosierungslehre und der Arzneimit- telprüfung am Gesunden sowie sei- ner „geschickten Distanzierung von der Simileregel." Geht es zu weit, wenn die Autoren fragen, was denn dann noch an homöopathischem Gedankengut in der Homöopathie übrigbleibe?

Doch nun zu Mössinger, der in einer 1974 veröffentlichten Monografie nach einer ausführlichen Einleitung, in der er den Geist Witherings und anderer historischer Persönlichkei- ten beschwört, über eigene Beob- achtungen berichtet. Für ihre Ermitt- lung und Auswertung sei eine „um- gekehrte Denkrichtung" notwendig, die er deswegen besonders heraus- stelle und die im Gegensatz zum kausalen Denken stehe. Da offenbar nur gemeint ist, daß er empirisch vorgegangen sei, ist das Neue seiner Arbeitsweise nicht so leicht zu er- kennen. Daher macht die Betonung der Denkbesonderheit fast einen ex-

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klusiven Eindruck, der normal Den- kenden den Zutritt verwehren soll.

Aber sollten wir uns nicht um Ver- ständigung bemühen? Diese gelingt jedoch am ehesten durch Verständ- lichkeit, und dafür hat sich logisches Denken bisher am besten bewährt.

Bei der Besprechung von Mössin- gers Ergebnissen sollen die Schwie- rigkeiten eines Praktikers, der durch die täglichen Anforderungen einer verantwortlichen Tätigkeit nur unter großen Opfern Zeit für Datensamm- lungen und Auswertungen finden kann, gewiß anerkannt werden.

Die von Mössinger in seinem Buch beschriebenen statistischen Metho- den enthalten aber keinen therapeu- tischen Versuch, der Zweifel über die Wirksamkeit der Prüfsubstanzen ausräumt. Zwar wird von (einfachen) Blindversuchen berichtet, jedoch damit gegen eine Forderung des Bundesgesundheitsamtes versto- ßen, daß „bei Untersuchungen, bei denen die Wirkung eines Arzneimit- tels nicht objektiv meßbar ist, . . . ein kontrollierter Versuch nach der ,Doppelblind`-Methode durchge- führt werden (muß), soweit das mög- lich ist" (Richtlinie über die Prüfung von Arzneimitteln, Bundesanzeiger Nr. 113 vom 25. 6. 1971). Doppel- blindversuche wären aber nötig, wenn mit „weichen" Daten wie

„Mißerfolg", „therapeutischer Er- folg" usw. gearbeitet wird. Auch las- sen selbst optimale Versuchspläne wie zum Beispiel bei der Prüfung des Effektes von Absinthinum D 2 bei Cholecystopathie nicht „ver- schiedene Interpretationen" zu (Mössinger, S. 101), weshalb sich der Autor auch zur Erhebung ver- bundener Stichproben im „cross- over design" entschließt; doch kommt es nur zu sieben Beobach- tungspaaren.

In einer anderen veröffentlichten Studie Mössingers über die Wirkung von Phytolacca bei Pharyngitidenl) wurde das Ergebnis überinterpre- tiert. Aus dem Text geht zwar hervor, daß der statistische Berater (Weber) den explorativen Charakter der Stu- die unterstrichen hat. Dennoch wird der Ausdruck „signifikant" von Mös-

singer so ausgelegt, als sei ein si- cheres Ergebnis im Sinne eines Be- weises erzielt worden, während es sich nur um ein „bedeutsames" han- delt, das eine Anregung für weitere Untersuchungen darstellt. Die Ziel- größe (in diesem Fall der Mittelwert) muß nämlich zu Beginn eines Testes festgelegt werden. Es ist unzulässig, post hoc andere Zielgrößen heraus- zusuchen (wie in diesem Fall die größere Streuung) und dann einfach einen anderen Test heranzuziehen, weil hierdurch das Konzept der Irr- tumswahrscheinlichkeit verletzt wird.

Geht man dennoch so vor, so darf man nur noch von Hinweisen spre- chen, aber keine Entscheidung in bezug auf Wert oder Unwert des ge- prüften Mittels fällen. Hierauf wurde auch in einem Merkblatt der Bun- desärztekammer zur Prüfung neuer Arzneimittel in der Praxis des nie- dergelassenen Arztes 2) hingewiesen.

An dieser Stelle müssen wir uns fra- gen, welche erkenntnistheoretische Bedeutung sogenannte „signifikan- te" Ergebnisse haben. Der Miß- brauch, der mit dem Signifikanzbe- griff getrieben wird, hat zu einer Rei- he von Publikationen von Statisti- kern geführt, von denen beispielhaft die von Hornung und von Ihm zitiert seien (s. auch Hansert). Wesentlich ist, daß eine „signifikante" Differenz weder „sicher" noch „bestätigend", sondern „bedeutsam", das heißt nachdenkenswert ist und auch so verstanden werden muß. Im übrigen treten ja bei unwirksamen Präpara- ten — homöopathischen wie allopa- thischen — fünf Prozent „signifikan- te" Überlegenheiten rein zufällig auf, so daß die bisher veröffentlich- ten signifikanten Prüfergebnisse ho- möopathischer Arzneimittel keines- falls die Richtigkeit dieser Lehre be- stätigen. Es ist offensichtlich, daß ein sogenanntes signifikantes Er- gebnis ohne Unterstützung durch unser Fachwissen subsumierende parastatistische Überlegungen un- zureichend ist.

Es spricht für die Zielstrebigkeit und Hartnäckigkeit Mössingers, wenn er 1976 in einer mit dem Statistiker Rahlfs veröffentlichten (jetzt stati-

stisch korrekten) Studie dem „Colon irritabile" nachgeht, obwohl dessen Behandlung mit Asa foetida (Stink- asant) 1974 keine eindeutigen Re- sultate erbracht hatte. Die 1976 noch knapp verfehlte konventionelle 5-Prozent-Schranke der statisti- schen Signifikanz wird in einem wei- teren Versuch, der 1978 veröffent- licht wurde, überwunden. Hierdurch soll nun — das heißt im dritten Anlauf

— der Wirkungsnachweis von Asa foetida (bei gewissen Formen) des Colon irritabile erbracht worden sein. Ist es verständlich, wenn dieses Ergebnis bei der beschriebenen Vor- geschichte nicht ohne Skepsis hin- genommen wird — auch wenn es von Mössinger 1980 in Berlin (diesmal ohne Rahlfs) noch einmal vorgetra- gen wurde?

Kaum zu übertreffen ist jedoch Gal- lavardin: Er will zum Beispiel einen

„41jährigen Ehemann", der an

„ererbter Trunksucht" gelitten habe, mit Arsenicum 300 und 2000 geheilt haben (D oder C wurde vor den Zah- len nicht angegeben).

Das Buch strotzt von derartigen „Er- folgen". Wünstel hat es zwar kritisch besprochen, schreibt aber selbst an anderer Stelle auch Bemerkenswer- tes: „Zumindest im anorganischen Bereich ist die Loschmidtsche Zahl in der Homöopathie überhaupt ge- genstandslos . . . Bei jedem Tei- lungsvorgang kommen immer wie- der Moleküle dieses Elementes"

(das verdünnt werden soll) „aus der Umgebung hinzu und vereiteln die Herstellung extrem niedriger Kon- zentrationen." Wünstel berichtet fer- ner, der Kölner Pharmakologe Klaus habe nachgewiesen, daß die Zahl der Natrium-Ionen in einer C 2000 genauso groß sei wie die in einer D 6. „Für denjenigen, der die Analy- sen der in der Homöopathie verwen- deten Trägerstoffe kennt, ist das kei- ne Überraschung." Was wohl der

„Herr Apotheker Hochstätter" dazu sagt, den Wünstel auch zitiert, zumal sein Name auch noch (zweimal) falsch geschrieben ist? I>

1) DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 74 (1977) 947 ff.

2) DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 75 (1978) 2773 ff.

(4)

4. Zum Problem der Zwischenfälle

Am 16. 2. 1979 wurde ein homöopa- thischer Arzt verurteilt (Amtsgericht Göttingen, Az.: 6 Ls 64/78, 31-8/78), weil er eine an Malaria erkrankte Pa- tientin, die dann starb, nur homöo- pathisch behandelt hatte.

Im (inzwischen rechtskräftigen) Ur- teil wird ausgeführt, der angeklagte Arzt habe durch ein Buch von Stie- gele von den Methoden und Mög- lichkeiten der Homöopathie erfah- ren. Er sei überzeugter Anhänger der Naturheilkunde. Seit mehr als zwanzig Jahren verschreibe er ho- möopathische Arzneimittel. Der An- geklagte habe erklärt, „daß für ihn als Homöopathen nicht die Krank- heitsbezeichnungen der Schulmedi- zin von Bedeutung seien, sondern seine Heilmethoden sich allein an den Symptomen orientieren." Es wird ferner festgestellt, daß der An- geklagte sich auch als Homöopath dem Wunsch der Freunde der Ver- storbenen auf Durchführung einer Blutuntersuchung nicht hätte wider- setzen dürfen. Er dürfe sich auch nicht darauf berufen, daß die ver- storbene Patientin ausdrücklich ei- ne homöopathische Behandlung ge- wollt und sich gegen eine Einwei- sung in ein Krankenhaus gewehrt habe.

Hier wird eine wichtige Frage be- rührt, nämlich die Bedeutung und Gültigkeit der Einwilligung der Pa- tienten in eine ärztliche Maßnahme.

Sie ist wesentlich abhängig von der Aufklärung der Patienten, die bei der Anwendung wissenschaftlich nicht anerkannter Methoden beson- ders sorgfältig sein muß (Giesen, Wimmer).

Übrigens hat die kritische Beurtei- lung einiger ärztlicher Handlungs- weisen von seiten der Jurisprudenz eine mindestens so ehrwürdige Tra- dition wie die Hahnemannsche The- rapie. So ist im Betrugslexikon des Amtsrichters Hönn aus Coburg, das 1720 veröffentlicht wurde (zitiert nach Benesch und Schmandt), zu lesen, daß Ärzte betrügen, „wenn sie, da sie sehen, daß die Kranckheit

nicht gar zu gefährlich, dem Patien- ten solche Medicamenta verordnen, die weder Schaden noch Nutzen bringen, damit sie denselben nur et- liche Wochen aufhalten, und es her- nach heissen möge, es sey eine langwierige Kranckheit gewesen, welche dem Medico viele Mühe ver- ursachet." Und „wenn sie bey ihren Raisonements von Kranckheiten den Leuten nach dem Maul schwat- zen, ob sie schon oftmals besser von denen Kranckheiten informirt sind."

Daß die von Wimmer aus der Sicht des Juristen vorgebrachten Argu- mente nicht nur extreme und seltene Sonderfälle betreffen, die man in je- dem anderen Beruf auch finden kann, sondern daß hier charakteri- stische Schwierigkeiten auftreten und entsprechende Gefahren dro- hen, soll an einigen Beispielen er- läutert werden. Gleichzeitig soll die Antwort auf folgende Frage gesucht werden:

5. Ist eine Verständigung zwischen Homöopathen und Nichthomöopathen möglich?

Ja, sie ist grundsätzlich möglich!

Aber es geht nicht ohne Einsicht und Konsequenz.

Eine solche Haltung zeigt Donner (1966) in seinen viel zitierten „Be- merkungen zur Überprüfung der Ho- möopathie durch das Reichsge- sundheitsamt 1936-1939", die er am Ende seiner lebenslangen Bemü- hungen als homöopathischer Arzt in einem Privatdruck bekanntgegeben hat. Er legt die Karten auf den Tisch, indem er schreibt: „Das Jahr 1939 brachte für die Homöopathie die be- merkenswerte Tatsache, daß es Pro- fessor Rabe nicht gelungen ist, bei seinen Arzneiprüfungen ein positi- ves Resultat zu erzielen. Kurz nach- her wurden auch die Prüfungen be- kannt, die Paul Martini mit Bryonia und Sepia durchführte. Er war be- kanntlich trotz Beratung durch A.

Stiegele zu keinem positiven Resul- tat gekommen." Donner berichtete dann weiter über das ebenfalls ne- gative Ergebnis Ferdinand Hoffs so- wie über die Nachprüfungen, die Pirtkien am Stuttgarter Robert-

Bosch-Krankenhaus vorgenommen (und 1976 ergänzt) hatte, und über die „wirklich ausgedehnten Studien der Beauftragten des Reichsgesund- heitsamtes." Auch Donners eigene Untersuchungen blieben ergebnis- los „trotz eingehenden jahrelangen Studiums der Prüfungsberichte und trotz besonderen Interesses in die- ser Richtung ... Maßgebliche Kolle- gen der ,klassischen Richtung' — so- wohl aus Deutschland wie auch den USA" hätten auf seine „äußerst prä- zise gestellten Fragen immer nur stereotyp antworten können: ,Das wissen wir natürlich nicht, aber es ist eben so`."

Und Donner verschweigt nicht, daß der damalige Vorsitzende des Deut- schen Zentralvereins homöopathi- scher Ärzte, Hans Rabe, zur Homöo- pathie der Thyreotoxikosen zu- nächst geäußert habe: „Wenn man klinische Möglichkeiten hätte, dann könnte man das alles deutlich dar- stellen." Als beschlossen wurde, im Herbst 1939 mit diesen Untersu- chungen zu beginnen, berichtete Donner, da „überraschte er mich mit der Bemerkung, er müsse jetzt drin- gend sehen, wie er diese Prüfungen sabotieren könne." Anderenfalls müsse er zum Gesundheitsführer Dr.

Conti gehen und ihm sagen: „Wir können das doch gar nicht, was wir behaupten!" (wörtlich gesagt, betont Donner!) (Weitere Zitate siehe Prokop und Wimmer sowie Prokop 1977)

Wo bleibt also der Beweis?

Die angeblichen Beweise Hahne- manns und seiner Anhänger (zum Beispiel Lutze) wurden in einer Zeit erhoben, in der die Placebo-Wir- kung völlig oder weitgehend unbe- kannt war. Das ist heute anders. Und man kann diese Kenntnis, die vor allem seit Martinis und Hoffs Publi- kationen Allgemeingut geworden ist, nicht einfach übergehen. Die Heilungsquote nach Placebo-Gaben kann je nach Krankengut bis zu 80 Prozent betragen (siehe Donner 1966 und 1968, Rehder, Kanzow, Pirtkien, Kuschinsky, Dobrilla und Felder).

(5)

In diesem Zusammenhang sollten sich die Kollegen, die für sich in An- spruch nehmen, Ganzheits-, Konsti- tutions- oder Regulations-Therapie zu betreiben, ehrlich fragen, welche Effekte sie wirklich erzielen und ob sie nicht Bleulers Anregung zum dis- ziplinierten Denken aufgreifen soll- ten.

Sicher käme es dann eher zu einer

„Udeno-Therapie" 3), in den Fällen, in denen der Patient gar nicht krank ist. Und bei den Kranken bestünde weniger die Gefahr der Unterlas- sung einer wirksamen Therapie.

Was geschieht nun

nach Bekanntgabe und Diskussion vorgebrachter Gegenbeweise?

Die Widerlegungen, die schon zu Hahnemanns Lebzeiten erfolgt und veröffentlicht sind (s. auch Jörg), wurden damals wie heute von einem bestimmten Kreis der Anhänger gar nicht zur Kenntnis genommen, so daß die alten Argumente „wie Steh- aufmännchen" (Prokop 1980) wie- derkehren.

Es ist eine schwerwiegende und gleichzeitig beschämende Tatsache, daß heftige, emotionsgeladene und uferlose Reaktionen auf verantwor- tungsbewußte und schlüssige Kritik folgen.

Die Bedürftigkeit der Patienten wird mißbraucht, Kritiker werden persön- lich angegriffen und die übrige Um- gebung derart bedroht, daß Stan- desorganisationen ihre Aufsichts- pflicht vernachlässigen (siehe Sal- bach, über die 1976 erarbeitete und nicht veröffentlichte Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer zur Berechti- gung der Zusatzbezeichnung

„Homöopathie"); daß Redaktions- mitglieder von Fachzeitschriften Fluten von Leserbriefen fürchten und zu vermeiden suchen; daß die Sensationspresse und die entspre- chende Industrie (siehe Lippross) ih- ren Vorteil sehen und nutzen und Scharlatane sich triumphierend auf

„Vorbilder" mit Rang und Namen berufen.

Diese Eskalation betrifft keineswegs nur die Homöopathie, sondern alle Bereiche (auch außermedizinische), in denen die besondere Not der ei- nen und inadäquate Hilfsbereit- schaft der anderen Menschen den Blick auf die Realität trüben und die unerläßlichen Grenzen überschrei- ten lassen. Hier gibt es viele Beispie- le, die traurige Berühmtheit erlangt haben (siehe auch Prokop 1977, Oepen).

Im Bereich der Homöopathie sind die Kontroversen zwischen Hahne- mann und seinem Schüler Moritz Müller bekannt geworden, dessen Abweichen von der Lehre seines Meisters als „Afterhomöopathie"

gebrandmarkt wurde (zitiert nach Ritter). Später begünstigte Bier un- wissenschaftliche Behauptungen, denen His, Heubner und Eduard Müller entgegentraten.

Mit bewundernswerter Geduld hat Martini die weitschweifigen und un- sachlichen Anwürfe Schoelers be- antwortet, in denen auch Hoff „kei- ne fundierten Gegenargumente, sondern nur Ausflüchte zu sehen"

vermochte. Martini trifft im Verlauf seiner Diskussion mit Schoeler den Kernpunkt, wenn er sagt: „Der Un- terschied zwischen wissenschaftli- cher Medizin und homöopathischer Medizin ist nicht in erster Linie ein Unterschied der Materie, der Dosie- rung usw., sondern ein Unterschied der geistigen Haltung."

Diese Haltung ist leider noch heute anzutreffen. Das geht aus der in Le- serbriefen erkennbaren Reaktion hervor, die der Beitrag von Tross- mann'') ausgelöst hat. So schreibt Komp: „Ich persönlich kann mir kei- ne Erkrankung in der Allgemeinpra- xis vorstellen, in der ein Antibioti- kum anzuwenden wäre (von einer GO zum Beispiel abgesehen)". Körf- gen behauptet: „In unzähligen Krankheitsfällen ist einwandfrei der Beweis einer rein homöopathischen Heilung erbracht worden." v. Petzin- ger erklärt: Wichtig sei „vor allem, daß man homöopathische Mittel streng nach der Simile-Regel als Einzelmittel" verordne „und in der Dosierung eindeutig unterschwel-

lig" bleibe. Und Dinkelaker fordert, man solle „den homöopathischen Ärzten endlich institutionelle Ein- richtungen" geben, „was bisher vollkommen versäumt worden" sei.

Auch Raspe verlangt nach einem

„gutdotierten Institut . . . es sieht so aus, als hätte die ‚Schulmedizin' sie alle fest in der Hand."

Es ist doch sicher im Sinne des Steuerzahlers, wenn Forschungs- mittel nur an solche Institutionen ge- geben werden, an denen auch die Voraussetzungen vorhanden sind, brauchbare Resultate zu erlangen.

„Forscher", die jedoch überhaupt nicht im Bilde sind, welche Untersu- chungen bereits vorliegen (s. vorste- hend), haben hier natürlich keine großen Chancen. Ist das unrecht?

Die gründliche und sachliche Mono- grafie von Prokop und Prokop hat seinerzeit eine Explosion unqualifi- zierter Reaktionen hervorgerufen, deren Auswirkungen aber nicht nur negativ gesehen werden dürfen.

Denn wem ist seither nicht diese (ausnahmslos belegte!) Sammlung von Gegenbeweisen bekannt und die —zuletzt 1980 erneut vorgetrage- ne — Forderung, „die Gesetzmäßig- keit der Hahnemannschen Arznei- mittelfindung (Arzneimittelprüfung am Gesunden) nur an einem Mittel"

zu beweisen sowie „die behauptete Personotropie und Seitigkeit und die Gültigkeit der Dosis." Das sollte angesichts der auch von Ritter noch behaupteten Organspezifität der Therapie nicht als Polemik aufgefaßt werden! Aber viel wäre schon ge- wonnen, wenn wenigstens die von Ritter sachkundig und behutsam vorgetragene (wenn auch leider nicht konsequente) Kritik ernst ge- nommen und akzeptiert würde.

Dem Patienten mit einem Placebo, auch mit einem „unreinen" Placebo (Kuschinsky) zu helfen, hat keiner der Kritiker abgelehnt. Es sei aus- drücklich betont, daß gegen die Ver- wendung von homöopathischen Mitteln als Adjuvans bei der Psycho- therapie nichts einzuwenden ist! I>

3) „Unterlassung des Behandelns da, wo es nichts nützt" S. 168

4) DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 74 (1977) 2527 und 75 (1978) 655 ff. u. 717 ff.

(6)

Auf Antrag verschiedener nationaler Delegationen, unter anderem der Bundesrepublik Deutschland, Ita- liens, Großbritanniens und der Ver- einigten Staaten von Amerika, hat die 34. Weltgesundheitsversamm- lung in ihrer im vergangenen Mai abgehaltenen Sitzung beschlossen, auf den ursprünglich vorgesehenen Ersatz der Meßeinheit mmHg für den Blutdruck durch kPa zu verzichten und die alte Meßeinheit mmHg bei- zubehalten. Daneben kann die Ein- heit kPa verwendet werden. Der Text der Resolution der WHO ist so abge- faßt, daß die Einheit mmHg endgül- tig beibehalten werden dürfte, da nicht damit zu rechnen ist, daß Ärz- teschaft und Fachgremien die Ein- heit mmHg als unnötig für eine un- gestörte ärztliche Versorgung und einen Austausch wissenschaftlicher Informationen halten werden. Mit diesem Entscheid der WHO hat eine jahrelange aufwendige und unnöti- ge Diskussion ein gutes Ende gefun- den. Der Beschluß der 34. Weltge- sundheitsversammlung lautet (in of- fizieller Übersetzung, der englische Originaltext liegt der Schriftleitung vor):

Die 34. Weltgesundheitsversamm- lung,

nachdem sie die internationalen Schwierigkeiten in Betracht gezo- gen hat, die sich dem Versuch ent- gegengestellt haben, das kilo Pas- cal, die Einheit des Systäme interna- tional d'Unitäs (SI) für die Messung des Blutdruckes einzuführen, nachdem sie Kenntnis genommen hat von den Stellungnahmen und Beschlüssen der internationalen wissenschaftlichen Organisationen, die sich gegen einen überstürzten Ersatz des millimeter Quecksilber durch das kilo Pascal ausgespro- chen haben,

nachdem sie weiterhin mit Beunru- higung davon Kenntnis genommen hat, daß sich in einer Reihe von Mit- gliedsstaaten Schwierigkeiten erge-

ben haben im Verkehr zwischen der wissenschaftlichen Welt und der Be- völkerung,

nachdem sie die weite Verbreitung des Hochdrucks, seine schwerwie- genden Auswirkungen und die gro- ße Wahrscheinlichkeit einer Vorbeu- gung bei frühzeitiger Erfassung in Betracht gezogen hat,

jedoch trotzdem eingedenk der in früheren Resolutionen ausgedrück- ten Wünschbarkeit eines einheitli- chen internationalen Systems von Meßeinheiten,

erinnernd nochmals an die in der Resolution WHA 29.65 ausgespro- chene Warnung hinsichtlich der Schwierigkeiten, die auftreten könn- ten infolge einer überstürzten Ein- führung gewisser Einheiten des SI in die medizinische Praxis, mit beson- derer Beziehung auf den Ersatz des millimeter Quecksilber durch das ki- lo Pascal bei der Messung des Blut- druckes,

berücksichtigt, daß keine zwin- gende Notwendigkeit besteht, zur Zeit das millimeter Quecksilber durch das kilo Pascal in der medizi- nischen Praxis zu ersetzen,

empfiehlt, daß das millimeter Quecksilber und das kilo Pascal gleichzeitig verwendet werden, bis eine künftige Weltgesundheitsver- sammlung es für unnötig erachtet, das millimeter Quecksilber beizube- halten, um eine ungestörte ärztliche Versorgung und den Austausch wis- senschaftlicher Information sicher- zustellen,

fordert den Generaldirektor auf, diese Resolution in den Veröffent- lichungen der WHO und durch die Medien den Nichtregierungsorgani- sationen zur Kenntnis zu bringen.

Professor Dr. F. Gross Vorsitzender der

Deutschen Liga zur Bekämpfung des hohen Blutdruckes e.V.

Aber eine unrealistische und fanati- sche Haltung sollte nicht geduldet werden, weil die Patienten dann durch ungeeignete Therapie und un- begründete Hoffnungen in Gefahren kommen und zum Teil auch ausge- beutet werden. Es sollen auch die Ärzte, die „sich täglich redlich und gewissenhaft bemühen, ihre be- schwerlichen Sorgfaltspflichten zu erfüllen" (Wimmer), nicht übervor- teilt werden von solchen Kollegen, die vorgeben, dort helfen zu können,

„wo die Schulmedizin versagt"

habe.

Die vorliegende Expertise ist keine Anklage, sondern ein Appell an un- ser Gewissen und unsere Verpflich- tung zur Kollegialität. Zu ihrer Ein- haltung sind Komplimente, Laissez- faire-Verhalten oder Vogel-Strauß- Politik nicht ausreichend. Und Resi- gnation hilft uns erst recht nicht.

Was bleibt übrig? Ein neuer Versuch zur Besinnung und Verständigung.

Das ist mein Vorschlag!

Herrn Professor Dr. rer. nat. Peter Ihm, Direktor des Instituts für medi- zinisch-biologische Statistik und Dokumentation der Universität Mar- burg danke ich für seine Stellung- nahme zu den statistischen Anga- ben der zitierten Literatur.

Literatur bei der Verfasserin

Anschrift der Verfasserin:

Professor Dr. med. Irmgard Oepen Institut für Rechtsmedizin der Universität Marburg

Bahnhofstraße 7 3550 Marburg

mmHg werden zur Messung des Blutdrucks beibehalten

Beschluß der 34. Weltgesundheitsversammlung zur Verwendung

von mmHg und kPa als Einheiten zur Messung des Blutdrucks

Referenzen

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