12 125
10 342
8 665
6 960
3 589
2 887
500
1 353
4 423
79
1 656
111
520
1 830
406 1 172
Gemeinschaftspraxis Vorteile überwiegen bei der ärztlichen Kooperation
beruht, zeichnet sich für die Ersatz- kassen folgende Ausgabenentwick- lung ab: ärztliche Behandlung: + 6,31 Prozent, zahnärztliche Behand- lung: + 6,74 Prozent, Zahnersatz: + 13,73 Prozent, Apotheken: + 8,87 Prozent, Heil- und Hilfsmittel: + 11,38 Prozent und Krankenhaus: + 6,86 Prozent. Insgesamt ist dies ein Ausgabenanstieg um 8,75 Prozent, während die Beitragseinnahmen im Schnitt um 4,9 Prozent wuchsen.
Positives Signal für den Honorarvertrag
Nach den ersten bekanntgewor- denen Abrechnungsergebnissen im ambulanten Bereich hat sich die Ausgabenentwicklung im dritten Quartal gegenüber 2/1991 abge- flacht. Kaula und VdAK-Hauptge- schäftsführer Dr. med. Eckart Fied- ler werten dies als positives Signal für die endgültige Verabschiedung des seit Monaten ausgehandelten Honorarvertrages mit der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung. Fied- ler: „In den letzten zehn Jahren wa- ren die ärztlichen Leistungen eigent- lich nie ein Anlaß zur Sorge. Es gab immer Quartalsschwankungen, doch am Ende war alles wieder ausbalan- ciert." Warum die Ersatzkassen dann aber wenige Wochen zuvor auf die Ergebnisse des zweiten Quartals derart verschreckt und massiv rea- giert haben, ist vor dem Hintergrund dieser Einschätzung noch unver- ständlicher.
Rücklagen decken noch das Defizit
Beitragssatzerhöhungen, so das Fazit des VdAK aus den bisher vor- liegenden Ergebnissen, sind für das kommende Jahr wohl nicht zu erwar- ten. Zwar haben die Angestellten- und Arbeiter-Ersatzkassen ein Defi- zit von rund 1,4 Milliarden Mark in 1991 zu beklagen, doch können sie noch von den Rücklagen zehren.
Dennoch: „Wenn sich die Ausgaben- entwicklung in 1992 nicht beruhigt", kündigt Karl Kaula an, „werden für 1993 Beitragserhöhungen unaus- weichlich." JM
Vor rund zehn Jahren waren es mehrheitlich Ehepartner oder etwa Vater und Sohn, die sich in einer Ge- meinschaftspraxis niederließen.
Heute spielen verwandtschaftliche Verhältnisse eine weitaus geringere Rolle bei der Entscheidung für eine enge ärztliche Kooperation: Nahezu 60 Prozent der 7014 Gemeinschafts- praxen in den alten Bundesländern werden von nicht miteinander ver- wandten Ärzten betrieben.
Dr. Rainer Hess, Hauptge- schäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, wertet dies als Zeichen dafür, daß sich bei weiter steigenden Arztzahlen die Koopera- tion als kostengünstige und auch fachlich vorteilhafte Alternative der kassenärztlichen Berufsausübung allmählich durchsetzt. Auf der Medi-
Ärzte in Gemeinschaftspraxen
Gebiet der Bundesrepublik bis zum 3. Oktober 1990 15 000
12 000
9 000
6000
9000
1962 1964 1986 1988
Quelle: Statistik der 103V
ca '91 in Düsseldorf nannte Hess als Gründe für die Kooperation: höhere Rentabilität durch Kostenteilung und bessere Auslastung der Praxis, mehr Freizeitgewinn durch Arbeits- teilung und gegenseitige Vertretung, Erweiterung des Leistungsangebots und die damit verbundene fachliche Ergänzung sowie in vielen Fällen die Vorbereitung einer Praxisnachfolge.
Dagegen spreche ein erhöhtes Konfliktrisiko, die Abhängigkeit von der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Partners und in gewissem Sinne auch ein Verlust an Individualität. Vor al- lem letzteres ist aus Sicht des KBV- Hauptgeschäftsführers eine Ursache für die derzeit wenig ausgeprägte Neigung der ostdeutschen Arzte, sich in Gemeinschaftspraxen zusam- menzuschließen, obwohl gerade dort
die Vorteile der Kooperation entscheidende Starthilfen ge- ben würden. So sei der Investiti- onsanteil je Part-
übrige ner wesentlich
Arztgruppen
geringer, und
darunter:
Pulte
u.auch bei den Personalkosten könne erheblich
Radiotogen
gespart werden.
Augenärzte
Zwei Beispiele:
Orthopäden
Bei Internisten
Knderärzte
mit Teilradiolo-
Frauenärzte
gie entfallen rund 260 000
Internisten DM je Partner, bei Urologen et- wa 146 000 DM.
Wenn auch die Einnahmen vor Steuern bei der
Prakt.Ärzte
Einzelpraxis hö-
Allgemein-/
her ausfielen, so seien die koope- rierenden Ärzte weniger von der rückläufigen Überschußent- wicklung betrof-
Jahr
fen. JM
1131 Ärzte
14 736
1990
A-4354 (26) Dt. Ärztebl. 88, Heft 49, 5. Dezember 1991