verwaltung von Krankenhauseig- nern und Kostenträgern zu errei- chen ist. Vielmehr kommt es dar- auf an, mehr Qualitätsbewußtsein, Wirtschaftlichkeit und Verantwor- tungsfreude in unsere Kranken- häuser zu bringen.
..,.. Gemessen an diesen Forderun- gen, kann das geplante Instrumen- tarium nur teilweise Hoffnungen wecken, daß damit das gesteckte Ziel erreicht werden kann. So ist zum Beispiel nicht zu aktzeptie- ren, daß zentrale Empfehlungen für den Personalbedarf und die Sachkosten der Krankenhäuser ohne den "ärztlichen Sachver- stand" letztlich verantwortlich nur von den Krankenhauseignern und den Kostenträgern erarbeitet wer- den sollen. Die hier im Referenten- entwurf vorgesehene Selbstver- waltung trägt im übrigen das Risi- ko in sich, daß die Kräfte zwischen Kassen und Krankenhausgesell- schaften ungleich verteilt sind -zu Lasten der Krankenhausträger.
Dazu kommt, daß auch hinsicht- lich der Krankenhausbedarfspla- nung leider keine gleichberechtig- te Mitwirkung der Ärzteschaft vor- gesehen ist, ihr soll nur ein Anhö- rungsrecht zustehen.
Erneut: Vor- und
nachstationäre Behandlung durch das Krankenhaus
Allen wirtschaftswissenschaftli- chen Erkenntnissen zum Trotz, die schon seit langem die ökonomi- sche Ineffizienz der vorstationären Diagnostik und nachstationären Behandlung im Krankenhaus be- legt haben, soll in diesem Gesetz- entwurf erneut ein Versuch in die- se Richtung gemacht werden. Das kann wohl nur mit ideologischer Zielsetzung erklärt werden. Die Krankenkassen und Krankenhäu- ser sollen nach diesem Gesetzent- wurf verpflichtet werden, Verträge über eine zeitlich begrenzte vor- stationäre Diagnostik und nach- stationäre Behandung zu schlie- ßen; das Benehmen mit den Kas- senärztlichen Vereinigungen soll dabei hergestellt werden. Seide Maßnahmen sollen nur im Zusam-
menhang mit kassenärztlich ver- ordneter Krankenhauspflege zu- lässig sein. Trotz dieser Ein- schränkungen wird sich aber si- cherlich die gesundheitspolitische Auseinandersetzung gerade auch an einer solchen Vorschrift ent- zünden.
Da sich zumindest das Arbeitsmi- nisterium in seinem Gesetzent- wurf nun wirklich (bisher jeden- falls!) weitgehend auf den Kasten- dämpfungsaspekt beschränkt hat, ist erfreulicherweise der Versuch unterblieben, die Polikliniken der Universitäten zu Lasten der kas- senärztlichen Versorgung stärker an der ambulanten Behandlung der Versicherten zu beteiligen; be- kanntlich gab es dazu ja in der letzten Legislaturperiode einen vielbeachteten, vom Bundestag
ZITATE
DGB-Ziele
Aus dem soeben beschlossenen Grundsatzprogramm des DGB:
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Um eine bessere Gesund- heitsversorgung der Bevölke- rung sicherzustellen, fordern die Gewerkschaften die Errichtung von ambulanten Gesundheits- zentren."0 , ,
Die Krankenhäuser sind an der ambulanten Versorgung zu beteiligen."0 ..
Das Liquidationsrecht im Krankenhaus muß abgeschafft werden."0
"Die Mitbestimmung in den Betrieben und Verwaltungen im Bereich des öffentlichen Dien- stes und der öffentlich-rechtli- chen sowie konfessionellen, ca- ritativen, erzieherischen, wis- senschaftlichen und kulturellen Einrichtungen istzu
verwirkli- chen. Die Vertreter der Beschäf- tigten müssen dabei gleichbe- rechtigt und gleichgewichtig an den Entscheidungen beteiligt werden."Die Information:
Bericht und Meinung Krankenhausfinanzierung
aufgegriffenen Antrag des Bun- desrates, der dort vor allem von CDU-Ländern gestartet worden war. Dem Vernehmen nach planen allerdings einige Länder erneut ei- nen Vorstoß in diese Richtung (Heft 12/1981, Seite 531 ).
Auch ist der Versuch entfallen, die Weiterbildung von Ärzten als eine Aufgabe der Krankenhäuser zu be- zeichnen, die bei der Kranken- hausbedarfsplanung und lnvesti- tionslenku ng zu berücksichtigen gewesen wäre. Die Weiterbildung von Ärzten ist nach dem Selbstver- ständnis der Ärzteschaft keine Aufgabe der Krankenhäuser, son- dern ein Nebenergebnis ärztlicher Berufstätigkeit im Krankenhaus.
Der weitere Gang des Verfahrens
Ende März wird das Bundesar- beitsministerium eine Anhörung der Organisationen und Verbände zu diesem Referentenentwurf durchführen. Mit Sicherheit zei- gen sich bis dahin schon die diver- gierenden Auffassungen unter den Beteiligten. Zugleich wird dann aber auch schon erkennbar sein, welche Haltung die Bundes- länder zu dem Entwurf einnehmen werden.
Der Bundesregierung scheint es mit ihrem Vorhaben zu pressieren. E:s ist also wahrscheinlich, daß als- b?ld nach dem Anhörungsverfah- ren ein überarbeiteter ·Entwurf dem Kabinett vorgelegt und an den Bundesrat weitergegeben wird. Ob dann der Bundesrat den Vorstellungen des Entwurfs voll folgen wird, bleibt abzuwarten. Es wäre nicht überraschend, wenn hier wieder aus dem Bund-Länder- Gegensatz die größten Probleme entstehen würden. Allerdings soll- ten sich alle Beteiligten und poli- tisch Verantwortlichen darüber im klaren sein, daß es jetzt mehr denn je darauf ankommt, durch schnel- le Maßnahmen dafür zu sorgen, die Ausgaben für Krankenhaus- pflege im Rahmen der Belastbar- keit der Volkswirtschaft und der Beitragszahler zu halten. GV DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 13 vom 26. März 1981 593