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Innovative Verträge sollen Kooperation stärken

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820 Bayerisches Ärzteblatt 12/2005

KVB informiert

Zwei bundesweit in dieser Form bislang einmali- ge Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung und zur besseren Kooperation von Fach- und Hausärzten haben Mitte November in München die Landesvertretung Bayern der Ersatzkassen- verbände (VdAK/AEV) und die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) vorgestellt. Ziel der neuen Vertragsregelungen ist es, den Hausarzt in den Mittelpunkt der Versorgung zu rücken und dabei zugleich die wichtige Kommunikation mit den Fachärzten weiter zu fördern. „Wir sind sehr froh darüber, dass es uns mit diesen Verträgen gelungen ist, einen echten Anreiz zur Koopera- tion zwischen den Haus- und Fachärzten zum Wohl der Patienten zu schaffen“, erklärten bei der Vertragsunterzeichnung übereinstimmend der Leiter der VdAK/AEV-Landesvertretung Bay- ern, Christian Bredl, und der KVB-Vorstandsvor- sitzende Dr. Axel Munte.

Die beiden Verträge sind jeweils ab 1. Januar 2006 gültig. Es sind keine Integrationsverträ- ge, sondern sie basieren – wie vom Gesetzge- ber vorgesehen – auf den Bestimmungen des

§ 73 b Sozialgesetzbuch V (Hausarztvertrag) sowie § 73 c Sozialgesetzbuch V (Facharzt- vertrag). Die Einschreibung für interessierte Ärzte erfolgt über die KVB. Potenzielle Teil- nehmer müssen verschiedene Anforderungen erfüllen, wie zum Beispiel die Mitwirkung am Arzneimittelprogramm und an Fortbildungs- veranstaltungen. Sie erhalten im Hausarztver- trag dafür Steuerungs-, Zweitmeinungs- und Bereitschaftspauschalen, im Facharztvertrag Informations- und Zweitmeinungspauschalen sowie eine zusätzliche Honorierung von Stel- lungnahmen im Rahmen des Zweitmei- nungsverfahrens. Dabei werden im Hausarzt- vertrag die Steuerungs- und Zweitmeinungs- pauschale außerbudgetär vergütet, die Bereit- schaftspauschale in Anlehnung an die Ge- bührenordnungsposition 03005 im neuen EBM 2000 plus („Pauschale für die versor- gungsbereichsspezifische Bereitschaft, einmal im Behandlungsfall [kurativ-ambulant]“) mit einem festen Punktwert innerhalb der Ge- samtvergütung. Beim Facharztvertrag werden die Informations- und die Zweitmeinungs- pauschale jeweils außerbudgetär vergütet, die schriftliche gutachterliche Stellungnahme im Rahmen des Zweitmeinungsverfahrens in Anlehnung an die Gebührenordnungsposi- tion 01622 im neuen EBM 2000 plus („Aus-

führlicher schriftlicher Kurplan oder begrün- detes schriftliches Gutachten oder schrift- liche gutachterliche Stellungnahme […]“) mit einem festen Punktwert innerhalb der Gesamtvergütung.

„Bei all dem haben wir uns von dem An- spruch leiten lassen, so wenig bürokratischen Aufwand wie nötig zu generieren und so viel Erkenntnisgewinn wie möglich zu haben.

Wir setzen vor allem auf die Ärzte, die bereit sind, sich mit anderen zu vernetzen – auch elektronisch. Aus meiner Sicht sind die bei- den Verträge Beispiele dafür, dass man die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht zu früh abschreiben sollte, wenn es um die Realisie- rung neuer, innovativer Projekte geht – zum Wohle der Patienten, aber auch für die wirt- schaftliche Existenzsicherung der niederge- lassenen Ärzte und Psychotherapeuten“, so KVB-Vorstand Munte.

Teilnehmen können alle Versicherten der drei AEV-Mitgliedskassen Gmünder ErsatzKasse (GEK), Krankenkasse für Bau- und Holzbe- rufe (HZK) und der KEH Ersatzkasse. Für mehr als 230 000 Versicherte der Arbeiter- Ersatzkassen in Bayern lohnt sich eine Teil- nahme in mehrfacher Hinsicht: Sie können

sich einer bestmöglichen Abstimmung zwi- schen ihrem Hausarzt und behandelnden Fachärzten gewiss sein. Dadurch können Doppeluntersuchungen verhindert werden.

Dazu kommen als weiteres Plus die Möglich- keit, eine Zweitmeinung einzuholen, sowie verkürzte Wartezeiten für die Behandlung.

Als Bonus erhalten die Versicherten von ihrer Ersatzkasse die Praxisgebühr zurückerstattet.

Dazu der Leiter der VdAK/AEV-Landesver- tretung Bayern, Christian Bredl: „Alles in al- lem ist das ein schönes Paket, das die Arbei- ter-Ersatzkassen für ihre Versicherten ge- schnürt haben. Die am Hausarztmodell teil- nehmenden Versicherten werden eine opti- male vernetzte medizinische Versorgung auf hohem qualitativen Niveau erhalten. Da die Vorteile der hausarztzentrierten Versorgung für die Patienten auf der Hand liegen, gehen wir davon aus, dass die Ersatzkassenversi- cherten das neue Angebot zahlreich in An- spruch nehmen werden“.

Die beiden Verträge können im Internet der KVB unter www.kvb.de – Rechtsquellen Bayern – Gesamtverträge eingesehen und heruntergeladen werden.

Martin Eulitz (KVB)

Innovative Verträge sollen Kooperation stärken

Gelöste Stimmung bei der Vertragsunterzeichnung in München: Christian Bredl und Dr. Axel Munte (v. li.).

Stehend dahinter der Ge- schäftsführer der Gmünder ErsatzKasse (GEK) in Mün- chen, Hans-Peter Haslinger.

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