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Kooperation zwischen kleinen und mittleren Unternehmen stärken

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Academic year: 2022

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Beratung und Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen Die Regionalmanager und Regionalmanagerinnen für Fach- kräftesicherung der Landesagentur für Struktur und Arbeit (LASA) Brandenburg GmbH informieren Sie gern vor Ort und unterstützen Sie bei der Konzipierung und Umsetzung Ihres Netzwerkes:

Regionalbüro für Fachkräftesicherung Cottbus Am Turm 14, 03046 Cottbus

Tel.: (0355) 288 61 14, Mail: Katja.Bolz@lasa-brandenburg.de Tel.: (0355) 288 61 47, Mail: Alfred.Pracht@lasa-brandenburg.de Regionalbüro für Fachkräftesicherung Eberswalde

Alfred-Nobel-Straße 1, Haus 26, 16225 Eberswalde Tel.: (03334) 593 28

Mail: Angelika.Hauptmann@lasa-brandenburg.de

Tel.: (03334) 593 29, Mail: Stephan.Bloesy@lasa-brandenburg.de Regionalbüro für Fachkräftesicherung Frankfurt (Oder) Im Technologiepark 1, 15236 Frankfurt (Oder)

Tel.: (0335) 557 18 40, Mail: Nadia.Holbe@lasa-brandenburg.de Tel.: (0335) 557 18 41, Mail: Udo.Mueller@lasa-brandenburg.de Regionalbüro für Fachkräftesicherung Schönefeld

Mittelstraße 7, 12529 Schönefeld Tel.: (0331) 600 22 00 (vorläufig)

Mail: Andreas.Hoffmann@lasa-brandenburg.de Tel.: (0331) 600 22 00 (vorläufig)

Mail: Wolfgang.Wurg@lasa-brandenburg.de Regionalbüro für Fachkräftesicherung Neuruppin Alt Ruppiner Allee 40, 16816 Neuruppin

Tel.: (03391) 51 24 30, Mail: Rolf.Schwieger@lasa-brandenburg.de Tel.: (03391) 51 24 31, Mail: Anja.Bergner@lasa-brandenburg.de Regionalbüro für Fachkräftesicherung Potsdam

Wetzlarer Straße 54, 14482 Potsdam

Tel.: (0331) 600 25 18, Mail: Silke.Bigalke@lasa-brandenburg.de Tel: (0331) 600 23 23, Mail: Marco.Ullmann@lasa-brandenburg.de

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Kooperation zwischen kleinen und mittleren Unternehmen stärken

Oualifizierungsnetzwerke

Arbeitgeberzusammenschlüsse Impressum

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Öffentlichkeitsarbeit Heinrich-Mann-Allee 103 14473 Potsdam

www.masgf.brandenburg.de

Gestaltung: Ute Langbein Grafik-Design Bildnachweis: fotolia

Druck: Druckerei Arnold Mai 2008

Auflage: 1.000 Stück

Diese Publikation wird durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg gefördert.

Europäischer Sozialfonds – Investition in Ihre Zukunft

Wo finden Sie

weitere Informationen?

(2)

Die Förderung erfolgt in Verbindung mit der Eigenbeteiligung der Unternehmen degressiv.

Förderfähig sind Gesamtprojektausgaben in einem Umfang ab 10.000 Euro.

Wie lange wird gefördert?

Die Förderung der Projekte erfolgt über einen Zeitraum von 6 bis zu 24 Monaten.

Transnationaler Ansatz

Im Rahmen der Förderung der Qualifizierungsnetzwerke und der Arbeitgeberzusammenschlüsse ist die Durchführung von transnationalen Kooperationen möglich. Kooperationen bieten die Möglichkeit, aus den Erfahrungen anderer Länder zu lernen, sich auszutauschen und gute Lösungen auf ihre Übertragbarkeit hin zu überprüfen.

Anteil der Förderhöhe an den zuwendungsfähigen

Gesamtausgaben: im 1. Jahr im 2. Jahr Qualifizierungsnetzwerk

im Aufbau

max. 90 % max. 75 %

Qualifizierungsnetzwerk in Konsolidierung

max. 70 % max. 50 %

Arbeitgeberzusammenschluss max. 90 % max. 75 %

Wo ist der Antrag zu stellen?

Anträge können über das Internet-Portal der Landesagentur für Struktur und Arbeit (LASA) Internet: www.lasa-brandenburg.de

gestellt werden.

Antragsfristen sind:

• 2. Januar für Maßnahmen, die zwischen dem 1. März und dem 31. August des laufenden Jahres beginnen bzw.

• 1. Juli für Maßnahmen, die zwischen dem 1. September des laufenden und dem 28. Februar des folgenden Jahres beginnen.

Dem Antrag sind beizufügen:

Ein aussagefähiges Konzept mit Projektplanübersicht (PPÜ) und

• Angaben zu Zielstellungen, zentralen Arbeitsschritten und Zeithorizonten

• Nachweis der Fachkompetenz des Trägers in Form einer aussage- fähigen Referenzliste sowie eines überprüfbaren Qualifikationsprofils.

• Nachweis eines überprüfbaren und überwachten Systems zu Sicherung der Qualität des Trägers

• Absichtserklärungen der Kooperationspartner und insbeson- dere der Unternehmen

Vorwort

Die neue, aus Mitteln des Euro- päischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg finanzierte Kooperationsrichtlinie des Ar- beitsministeriums unterstützt die Zusammenarbeit von kleinen und mittleren Unternehmen. Aufgrund der kleinteiligen Wirtschaftsstruk- turen unseres Landes können viele Unternehmen nicht allein aus eigener Kraft Know-how erwerben und mit dem technischen Fortschritt mithalten.

Hier können durch Kooperationen Märkte gesichert und erobert werden. Kooperativ kann zum Beispiel durch gemeinsame Anpassungsqualifizierungen Sachverstand im Unternehmen gehalten werden.

Unsere Förderung zielt erstens darauf ab, die Kooperations- bereitschaft der Unternehmen nachhaltig zu stärken und die Beteiligung an Qualifizierungsmaßnahmen zu steigern. Deshalb unterstützen wir Aufbau und Verstetigung von Qualifizierungs- netzwerken.

(3)

Ein zweiter Fördergegenstand sind Arbeitgeberzusammen- schlüsse – ein Instrument zur Stärkung der Personalentwick- lungskompetenz kleinerer Unternehmen. Dabei teilen sich mehrere Betriebe das Personal, das einer allein nicht auslasten würde. Dies steigert die betriebliche Flexibilität und sichert die Arbeitsplätze der Beschäftigten.

Nachhaltig erfolgreich ist Kooperation aber nur, wenn sie auf Vertrauen basiert. Deshalb ist ein professionelles und ver- antwortungsbewusstes Netzwerkmanagement erforderlich, das hohe Anforderungen an die Organisatoren stellt. Dabei soll die Förderung, für die wir Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds einsetzen, helfen – und ich wünsche allen Beteiligten gutes Gelingen!

Dagmar Ziegler

Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg

Richtlinie des Ministeriums für Arbeit,

Soziales, Gesundheit und Familie zur

Förderung von Kooperationen zwischen

kleinen und mittleren Unternehmen in

Qualifizierungsnetzwerken und in

Arbeitgeberzusammenschlüssen im

Land Brandenburg

(4)

Qualifizierungsnetzwerke

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Das Themenspektrum von Qualifizierungsnetzwerken ist vor- gegeben und in zwei Gruppen (A und B) aufgeteilt. Es sind mindestens zwei Themen zu wählen. Davon muss ein Thema aus der Gruppe A sein.

Gruppe A:

• Kooperative Ermittlung und Planung von Qualifizierungsbedarfen

• Kooperative Erarbeitung von Strategien zur Förderung der Bildungsbereitschaft

• Kooperative Vorbereitung und Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen

• Kooperative Etablierung flexibler Lehr- und Lernformen (z.B. E-Learning, Selbstorganisiertes Lernen, Lernen im Team)

• Kooperative Maßnahmen zur Erhöhung des Kompetenz- und Qualifikationsniveaus von Geringqualifizierten

• Kooperative Aktionen zur Verzahnung von Ausbildung und Weiterbildung

Gruppe B:

• Qualitätsmanagement

(z.B. Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung)

• Gesundheitsmanagement (z.B. Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Stärkung der Gesundheitskompetenz)

• Age-Management (z.B. alterns- und altersgerechte Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung)

• Wissensmanagement (z.B. Wissensgenerierung und -organisation, Wissenstransfer)

• Gender-Management (z.B. Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie, familiengerechte Arbeits- zeitmodelle, Unterstützung des beruflichen Ein- und Aufstiegs von Frauen)

• Übergangsmanagement (z.B. Schule-Arbeitswelt, Ausbildung-Arbeitswelt, Berufsrückkehr)

• Transnationales Kooperationsmanagement

(z.B. Ermittlung und Nutzung übertragbarer „guter Praxis“)

(5)

Gefördert werden Leistungen eines externen Netzwerk- managements zum Aufbau oder zur Konsolidierung von Qualifizierungsnetzwerken.

Konzentration auf Regionale Wachstumskerne und Branchenkompetenzfelder

Das Qualifizierungsnetzwerk soll in der Regel entweder einem Regionalen Wachstumskern (RWK) oder einem Branchen- kompetenzfeld (BKF) zuzuordnen sein.

Welche Zuwendungsvoraussetzungen bestehen?

Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg.

Eine Mitwirkung weiterer Kooperationspartner ist möglich (z.B. Kammern, Bildungsträger, Hochschulen). Dies umfasst auch Kooperationspartner aus dem europäischen Ausland.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Leistungen des externen Netzwerkmanage- ments zum Aufbau eines Arbeitgeberzusammenschlusses.

Arbeitgeberzusammenschlüsse sind Zusammenschlüsse von Betrieben, die sich qualifizierte Arbeitskräfte teilen.

Welche Zuwendungsvoraussetzungen bestehen?

Die beteiligten Unternehmen müssen ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte im Land Brandenburg haben. Das Netzwerk muss aus mindestens sechs kleinen und mittleren Unternehmen bestehen. Die „De-minimis-Regelung“ ist zu beachten.

Arbeitgeberzusammenschlüsse

(6)

Förderbedingungen für

Qualifizierungsnetzwerke und Arbeitgeberzusammenschlüsse

Wer wird gefördert?

In beiden Fällen ist die Antragstellung nur durch das künf- tige Netzwerkmanagement möglich. Dies können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften und natürliche Personen sein.

Wie hoch ist die Förderung?

• Tagessätze bis zu 400 Euro, darin enthalten sind die notwendi- gen Sach- und Personalausgaben für das Netzwerkmanagement

• pro Jahr können max. 108 Tagewerke für das Netzwerkmanage- ment abgerechnet werden

• das Netzwerkmanagement darf sich max. auf zwei Personen verteilen

• Honorarausgaben für weitere externe Personalleistungen bis maximal 25 % der förderfähigen Gesamtsumme (nur in besonders begründeten Fällen)

• Reise-, Unterbringungs- oder Übersetzungskosten bei Einbeziehung transnationaler Partner (maximal 3.000 Euro pro Projektjahr)

• Kinderbetreuungsausgaben zu 100 % (maximal 6.000 Euro pro Projektjahr)

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Die Förderung erfolgt in Verbindung mit der Eigenbeteiligung der Unternehmen degressiv.

Förderfähig sind Gesamtprojektausgaben in einem Umfang ab 10.000 Euro.

Wie lange wird gefördert?

Die Förderung der Projekte erfolgt über einen Zeitraum von 6 bis zu 24 Monaten.

Transnationaler Ansatz

Im Rahmen der Förderung der Qualifizierungsnetzwerke und der Arbeitgeberzusammenschlüsse ist die Durchführung von transnationalen Kooperationen möglich. Kooperationen bieten die Möglichkeit, aus den Erfahrungen anderer Länder zu lernen, sich auszutauschen und gute Lösungen auf ihre Übertragbarkeit hin zu überprüfen.

Anteil der Förderhöhe an den zuwendungsfähigen

Gesamtausgaben: im 1. Jahr im 2. Jahr Qualifizierungsnetzwerk

im Aufbau

max. 90 % max. 75 %

Qualifizierungsnetzwerk in Konsolidierung

max. 70 % max. 50 %

Arbeitgeberzusammenschluss max. 90 % max. 75 %

Wo ist der Antrag zu stellen?

Anträge können über das Internet-Portal der Landesagentur für Struktur und Arbeit (LASA) Internet: www.lasa-brandenburg.de

gestellt werden.

Antragsfristen sind:

• 2. Januar für Maßnahmen, die zwischen dem 1. März und dem 31. August des laufenden Jahres beginnen bzw.

• 1. Juli für Maßnahmen, die zwischen dem 1. September des laufenden und dem 28. Februar des folgenden Jahres beginnen.

Dem Antrag sind beizufügen:

Ein aussagefähiges Konzept mit Projektplanübersicht (PPÜ) und

• Angaben zu Zielstellungen, zentralen Arbeitsschritten und Zeithorizonten

• Nachweis der Fachkompetenz des Trägers in Form einer aussage- fähigen Referenzliste sowie eines überprüfbaren Qualifikationsprofils.

• Nachweis eines überprüfbaren und überwachten Systems zu Sicherung der Qualität des Trägers

• Absichtserklärungen der Kooperationspartner und insbeson- dere der Unternehmen

Vorwort

Die neue, aus Mitteln des Euro- päischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg finanzierte Kooperationsrichtlinie des Ar- beitsministeriums unterstützt die Zusammenarbeit von kleinen und mittleren Unternehmen. Aufgrund der kleinteiligen Wirtschaftsstruk- turen unseres Landes können viele Unternehmen nicht allein aus eigener Kraft Know-how erwerben und mit dem technischen Fortschritt mithalten.

Hier können durch Kooperationen Märkte gesichert und erobert werden. Kooperativ kann zum Beispiel durch gemeinsame Anpassungsqualifizierungen Sachverstand im Unternehmen gehalten werden

Unsere Förderung zielt erstens darauf ab, die Kooperations- bereitschaft der Unternehmen nachhaltig zu stärken und die Beteiligung an Qualifizierungsmaßnahmen zu steigern. Deshalb unterstützen wir Aufbau und Verstetigung von Qualifizierungs- netzwerken.

(8)

Die Förderung erfolgt in Verbindung mit der Eigenbeteiligung der Unternehmen degressiv.

Förderfähig sind Gesamtprojektausgaben in einem Umfang ab 10.000 Euro.

Wie lange wird gefördert?

Die Förderung der Projekte erfolgt über einen Zeitraum von 6 bis zu 24 Monaten.

Transnationaler Ansatz

Im Rahmen der Förderung der Qualifizierungsnetzwerke und der Arbeitgeberzusammenschlüsse ist die Durchführung von transnationalen Kooperationen möglich. Kooperationen bieten die Möglichkeit, aus den Erfahrungen anderer Länder zu lernen, sich auszutauschen und gute Lösungen auf ihre Übertragbarkeit hin zu überprüfen.

Anteil der Förderhöhe an den zuwendungsfähigen

Gesamtausgaben: im 1. Jahr im 2. Jahr Qualifizierungsnetzwerk

im Aufbau

max. 90 % max. 75 %

Qualifizierungsnetzwerk in Konsolidierung

max. 70 % max. 50 %

Arbeitgeberzusammenschluss max. 90 % max. 75 %

Wo ist der Antrag zu stellen?

Anträge können über das Internet-Portal der Landesagentur für Struktur und Arbeit (LASA) Internet: www.lasa-brandenburg.de

gestellt werden.

Antragsfristen sind:

• 2. Januar für Maßnahmen, die zwischen dem 1. März und dem 31. August des laufenden Jahres beginnen bzw.

• 1. Juli für Maßnahmen, die zwischen dem 1. September des laufenden und dem 28. Februar des folgenden Jahres beginnen.

Dem Antrag sind beizufügen:

Ein aussagefähiges Konzept mit Projektplanübersicht (PPÜ) und

• Angaben zu Zielstellungen, zentralen Arbeitsschritten und Zeithorizonten

• Nachweis der Fachkompetenz des Trägers in Form einer aussage- fähigen Referenzliste sowie eines überprüfbaren Qualifikationsprofils.

• Nachweis eines überprüfbaren und überwachten Systems zu Sicherung der Qualität des Trägers

• Absichtserklärungen der Kooperationspartner und insbeson- dere der Unternehmen

Vorwort

Die neue, aus Mitteln des Euro- päischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg finanzierte Kooperationsrichtlinie des Ar- beitsministeriums unterstützt die Zusammenarbeit von kleinen und mittleren Unternehmen. Aufgrund der kleinteiligen Wirtschaftsstruk- turen unseres Landes können viele Unternehmen nicht allein aus eigener Kraft Know-how erwerben und mit dem technischen Fortschritt mithalten.

Hier können durch Kooperationen Märkte gesichert und erobert werden. Kooperativ kann zum Beispiel durch gemeinsame Anpassungsqualifizierungen Sachverstand im Unternehmen gehalten werden

Unsere Förderung zielt erstens darauf ab, die Kooperations- bereitschaft der Unternehmen nachhaltig zu stärken und die Beteiligung an Qualifizierungsmaßnahmen zu steigern. Deshalb unterstützen wir Aufbau und Verstetigung von Qualifizierungs- netzwerken.

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Beratung und Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen Die Regionalmanager und Regionalmanagerinnen für Fach- kräftesicherung der Landesagentur für Struktur und Arbeit (LASA) Brandenburg GmbH informieren Sie gern vor Ort und unterstützen Sie bei der Konzipierung und Umsetzung Ihres Netzwerkes:

Regionalbüro für Fachkräftesicherung Cottbus Am Turm 14, 03046 Cottbus

Tel.: (0355) 288 61 14, Mail: Katja.Bolz@lasa-brandenburg.de Tel.: (0355) 288 61 47,

Mail: Claudia.Schielei@lasa-brandenburg.de Regionalbüro für Fachkräftesicherung Eberswalde Alfred-Nobel-Straße 1, Haus 26, 16225 Eberswalde Tel.: (03334) 593 28

Mail: Angelika.Hauptmann@lasa-brandenburg.de Tel.: (03334) 593 29,

Mail: Christian.Knauer@lasa-brandenburg.de

Regionalbüro für Fachkräftesicherung Frankfurt (Oder) Im Technologiepark 1, 15236 Frankfurt (Oder)

Tel.: (0335) 557 18 40, Mail: Markus.Zech@lasa-brandenburg.de Tel.: (0335) 557 18 41, Mail: Udo.Mueller@lasa-brandenburg.de Regionalbüro für Fachkräftesicherung Schönefeld

Mittelstraße 7, 12529 Schönefeld Tel.: (030) 634 993 99 41

Mail: Andreas.Hoffmann@lasa-brandenburg.de Tel.: (030) 634 993 99 42

Mail: Wolfgang.Wurg@lasa-brandenburg.de Regionalbüro für Fachkräftesicherung Neuruppin Alt Ruppiner Allee 40, 16816 Neuruppin

Tel.: (03391) 51 24 30, Mail: Guido.Raabe@lasa-brandenburg.de Tel.: (03391) 51 24 31, Mail: Anja.Bergner@lasa-brandenburg.de Regionalbüro für Fachkräftesicherung Potsdam

Wetzlarer Straße 54, 14482 Potsdam

Tel.: (0331) 600 25 18, Mail: Silke.Bigalke@lasa-brandenburg.de Tel: (0331) 600 23 23, Mail: Joern.Haensel@lasa-brandenburg.de

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Kooperation zwischen kleinen und mittleren Unternehmen stärken

Oualifizierungsnetzwerke

Arbeitgeberzusammenschlüsse Impressum

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Öffentlichkeitsarbeit Heinrich-Mann-Allee 103 14473 Potsdam

www.masgf.brandenburg.de

Gestaltung: Ute Langbein Grafik-Design Bildnachweis: fotolia

Druck: Druckerei ??

Auflage: 2.500 Stück

1. unveränderte Nachauflage Februar 2009

Diese Publikation wird durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie, aus Mitteln des Europä- ischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg gefördert.

Europäischer Sozialfonds – Investition in Ihre Zukunft

Wo finden Sie

weitere Informationen?

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Beratung und Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen Die Regionalmanager und Regionalmanagerinnen für Fach- kräftesicherung der Landesagentur für Struktur und Arbeit (LASA) Brandenburg GmbH informieren Sie gern vor Ort und unterstützen Sie bei der Konzipierung und Umsetzung Ihres Netzwerkes:

Regionalbüro für Fachkräftesicherung Cottbus Am Turm 14, 03046 Cottbus

Tel.: (0355) 288 61 14, Mail: Katja.Bolz@lasa-brandenburg.de Tel.: (0355) 288 61 47,

Mail: Claudia.Schielei@lasa-brandenburg.de Regionalbüro für Fachkräftesicherung Eberswalde Alfred-Nobel-Straße 1, Haus 26, 16225 Eberswalde Tel.: (03334) 593 28

Mail: Angelika.Hauptmann@lasa-brandenburg.de Tel.: (03334) 593 29,

Mail: Christian.Knauer@lasa-brandenburg.de

Regionalbüro für Fachkräftesicherung Frankfurt (Oder) Im Technologiepark 1, 15236 Frankfurt (Oder)

Tel.: (0335) 557 18 40, Mail: Markus.Zech@lasa-brandenburg.de Tel.: (0335) 557 18 41, Mail: Udo.Mueller@lasa-brandenburg.de Regionalbüro für Fachkräftesicherung Schönefeld

Mittelstraße 7, 12529 Schönefeld Tel.: (030) 634 993 99 41

Mail: Andreas.Hoffmann@lasa-brandenburg.de Tel.: (030) 634 993 99 42

Mail: Wolfgang.Wurg@lasa-brandenburg.de Regionalbüro für Fachkräftesicherung Neuruppin Alt Ruppiner Allee 40, 16816 Neuruppin

Tel.: (03391) 51 24 30, Mail: Guido.Raabe@lasa-brandenburg.de Tel.: (03391) 51 24 31, Mail: Anja.Bergner@lasa-brandenburg.de Regionalbüro für Fachkräftesicherung Potsdam

Wetzlarer Straße 54, 14482 Potsdam

Tel.: (0331) 600 25 18, Mail: Silke.Bigalke@lasa-brandenburg.de Tel: (0331) 600 23 23, Mail: Joern.Haensel@lasa-brandenburg.de

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Kooperation zwischen kleinen und mittleren Unternehmen stärken

Oualifizierungsnetzwerke

Arbeitgeberzusammenschlüsse Impressum

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Öffentlichkeitsarbeit Heinrich-Mann-Allee 103 14473 Potsdam

www.masgf.brandenburg.de

Gestaltung: Ute Langbein Grafik-Design Bildnachweis: fotolia

Druck: G&S Druck und Medien GmbH Auflage: 1.700 Stück

1. geänderte Nachauflage Februar 2009

Diese Publikation wird durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie, aus Mitteln des Europä- ischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg gefördert.

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