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Archiv "Bundesversicherungsamt: Krankenkassen sollen härter geprüft werden" (02.10.1998)

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spielsweise in Nordrhein-Westfalen 8 000 Krankenhausbetten zur Dispo- sition gestellt werden).

Erhebliche Gefahren sehen die Krankenhausträger auch in der Er- weiterung von Strukturverträgen und der Zulassung von sogenannten Ein- kaufsmodellen. Dies führe zu einer Unterminierung der flächendecken- den Versorgung, zur Entsolidarisie- rung und zu „amerikanischen Verhält- nissen“, wenn den Krankenkassen zu- gestanden würde, die Krankenhaus- versorgung auf die Hochleistungsme- dizin zu beschränken und nur die Ka- pazitäten „einzukaufen“, die finanzi- ell verkraftet werden können. Für die Krankenhausträger gibt es zur Zeit keine politische Möglichkeiten, die dualistische Finanzierung auf reine Monistik umzustellen. Bei einer Um- stellung auf Monistik hätten die Kran- kenkassen zwar den „goldenen Zü- gel“, sie müßten allerdings zusätzlich Investitionsmittel in Höhe von minde- stens acht Milliarden DM aufbringen, ein Volumen, das die Finanzkraft der GKV überfordern würde. Damit wäre eine Anhebung des Beitragssatzes um 0,7 Prozentpunkte verbunden. Die Länder könnten sich ihrer Einstands- pflichten auf bequeme Weise entledi- gen, und die Beitragssatzstabilität gin- ge damit „völlig flöten“.

Statt dessen fordern die Kran- kenhausträger eine verläßliche Finan- zierung auch der Investitionskosten durch die Länder. Erforderlich sei ei- ne rasche Anschlußregelung für das Instandhaltungs-„Notopfer“ zugun- sten der Krankenhäuser. Ende 1999 läuft der 20-DM-Sonderbeitrag der Kassenmitglieder aus. Der Gesetzge- ber müsse festlegen, daß der Erhal- tungs- und Erneuerungsaufwand wie- der voll pflegesatzfähig wird, also von den Krankenkassen finanziert wird.

Tolerabel sei allenfalls eine Annähe- rung an eine Teilmonistik, wenn auch kurz- und mittelfristig nutzbare Anla- gegüter zu Lasten der Betriebskosten- finanzierung reguliert würden.

Im übrigen seien die Lohn- und Gehaltsentwicklung im BAT-Bereich für die Budget-Anpassungen zu starr.

Eine Orientierung an der Entwicklung des Brutto-Inlandsprodukts sei wün- schenswert, um auch das neue Entgelt- system auf eine tragfähige finanzielle Basis zu stellen. Dr. Harald Clade A-2438

P O L I T I K LEITARTIKEL/AKTUELL

(18) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 40, 2. Oktober 1998

ie gesetzlichen Krankenkas- sen räumen freiwillig versi- cherten Selbständigen im großen Stil Vergünstigungen ein. Zu- weilen versichern sie diese Kunden so- gar unterhalb des gesetzlichen Min- destbeitrags. Entgegen der Rechtspre- chung sind oft nicht Dokumente (Ein- kommensteuerbescheid) Basis für die Beitragsfestsetzung. Statt dessen wer- den ungeprüft Eigeneinstufungen übernommen, die zum Teil veraltet sind. Manche Kassenregelung sieht so- gar vor, den Beitrag „im gegenseitigen Einvernehmen“ auszuhandeln.

Diese Vorwürfe erhebt der Prüf- dienst Krankenversicherung des Bun- desversicherungsamtes im jüngsten Jahresbericht 1997. Zugrunde liegen ihm zahlreiche Stichproben der Prüf- dienste bei bundes- wie landesunmit- telbaren Krankenkassen. Die Kas- senärztliche Bundesvereinigung hat dazu erklärt, der Bericht zeige, daß die Krankenkassen im gegenseitigen Wettbewerb immer weniger in der La- ge seien, mit den Versichertengeldern ordnungsgemäß umzugehen.

Umfang der Verluste ist unbekannt

Der Prüfdienst räumt allerdings ein, daß man den Umfang der Einnah- meverluste infolge der zu gering ange- setzten Beiträge nicht beziffern könne.

Dazu sei die Datenbasis zu schmal.

Derzeit könne man nur „die potentiel- len finanziellen Dimensionen des Vor- gehens vieler Krankenkassen anhand von Beispielen konturieren“. Die zweite Einschränkung betrifft die Auf- sichtsbehörden selbst. Offenbar haben die einzelnen Prüfdienste das Vorge- hen der gesetzlichen Krankenkassen in

der Vergangenheit unterschiedlich be- wertet. Nun haben sie für die Zukunft einheitliche „Eckpunkte“ vereinbart.

Das Bundesversicherungsamt will Be- günstigungen auf jeden Fall mit harter Hand verfolgen: „Falls Krankenkassen hauptberuflich Selbständige weiterhin unterhalb des Mindestbeitrages einstu- fen, wird der Prüfdienst ausnahmslos darauf dringen, die verantwortlichen Mitarbeiter in Haftung zu nehmen.“

Inkonsequenzen im Meldeverhalten

Die Prüfaktivitäten 1997 wurden insgesamt vom Thema „Risikostruk- turausgleich“ beherrscht. Das Amt bescheinigt den Kassen, erhebliche Anstrengungen unternommen zu ha- ben, um die Validität der Daten zu verbessern. Dennoch bleibe einiges zu tun. So hat die Bereinigung des Fami- lienversichertenbestandes zwar Er- folg gezeigt. Besonders bei Kassen mit hoher Mitgliederfluktuation gibt es aber offenbar noch Probleme, bei- tragsfrei mitversicherte Familienan- gehörige korrekt zu erfassen – trotz eines verbesserten Meldeverfahrens.

Der Prüfdienst vermutet bei manchen Kassen die Absicht, durch ein inkon- sequentes Meldeverhalten so lange wie möglich Zahlungen aus dem Risi- kostrukturausgleich zu erhalten.

Kritisiert werden schließlich bei einzelnen Krankenkassen ein unzu- reichender Umgang mit Beschwerden von Versicherten, ein mangelhaftes Cash-Management (Gelder werden für längere Zeit auf Girokonten ge- parkt) sowie die unzulässige Kredit- aufnahme zur Finanzierung von Aus- gaben auch bei westdeutschen Kran- kenkassen. Sabine Rieser

Bundesversicherungsamt

Krankenkassen sollen härter geprüft werden

Der Prüfdienst Krankenversicherung rügt vor allem die Einstufung freiwillig versicherter Selbständiger in der GKV.

D

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