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Archiv "Krankenkassen: Kein Wunder" (13.07.2009)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 28–29⏐⏐13. Juli 2009 A1463

B R I E F E

sen sofort aufhören. Nach meiner persönlichen Meinung liegt ganz ein- deutig eine Verletzung der Grund- rechte vor. Die Rationierungen sind verfassungswidrig . . .

Das Beispiel Heilmittel: Ich kann im aktuellen Quartal eine ausreichende Versorgung meiner Patienten mit Heilmitteln aufgrund der Beschrän- kungen durch den Heilmittelkatalog, die Heilmittelrichtgrößenvereinba- rung, die Heilmittelrichtgrößen und die entsprechende Prüfvereinbarung nicht mehr sicherstellen.

Im Jahr 2009 muss ich mich an fol- gende Richtgrößen halten:

Mitglieder und Familienversicherte:

24,29 Euro pro Behandlungsfall Rentner: 25,89 Euro pro Behand- lungsfall . . .

Ich werde mich an die gesetzlichen Regelungen und die entsprechenden Bestimmungen halten – unter Protest . . . Mein durchschnittliches Verordnungsvolumen stellt die Grundlage für eventuelle Prüfverfah- ren und daraus resultierende Scha- densersatzforderungen dar. Es er- scheint aus meiner Sicht grotesk, dass notwendige Therapie, die einem Patienten hilft, ordnungsgemäß ver- ordnet wurde, vom Therapeuten er- bracht und erfolgreich wirksam wird, den Tatbestand eines Sachschadens darstellt; und das nur, weil ich die Verordnungen ausstelle . . . Die Be- achtung der Heilmittelrichtgrößen setzt voraus, dass ich in jedem ein- zelnen Behandlungsfall und bei jeder Verordnung eine Entscheidung darü- ber treffe, ob ich die entsprechende Verordnung vornehme oder nicht.

Unterstellen wir die Notwendigkeit des Heilmittels, stehe ich demnach jeweils in einzelnen Fällen vor der Frage, ob ich die Verordnung verwei- gern soll oder nicht . . .

Es resultiert eine Zwangslage, aus der ich nur dann entkommen kann, wenn ich eine notwendige Verord- nung verweigere. Ich unterstelle dar- in den Sinn der entsprechenden Be- stimmungen. Mir ist bewusst, dass die private Verordnung keine Alter- native darstellt (mir wurde diesbe- züglich ein Disziplinarverfahren an- gedroht) . . .

Der Patient hat erfahren, dass ihm das Heilmittel geholfen hat. Die Krankenkasse informiert ihn dahin-

gehend, dass ich als Vertragsarzt eine Folgeverordnung ausstellen darf.

Diese Aussage ist für sich alleine ge- nommen auch zutreffend. Der Kos- tenträger informiert den einzelnen Patienten jedoch nicht darüber, dass ich Heilmittelrichtgrößen einhalten muss (und welche Konsequenzen Nichtbeachtung für mich persönlich haben würde) . . .

Dr. med. Ulrich Caspers,Böckingstraße 54 + 56, 51063 Köln

BEHINDERTE

Verbände fordern die Integration von be- hinderten Kindern in allgemeinbildenden Schulen (DÄ 20/

2009: „Behinderten- recht: Gleiche Bil- dung für alle“ von Dia Ftenogianni).

Vorbild Italien

Bezug nehmend auf Ihren Beitrag, in dem der gemeinsame Schulbesuch behinderter und nicht behinderter Kinder gefordert wird und die Bun- desländer dazu angehalten werden, ein verbindliches Aktionsprogramm für inklusive Bildung vorzulegen, möchte ich mitteilen, dass es derarti- ge Projekte in anderen Staaten der Europäischen Union seit Jahren gibt . . . Das italienische Schulsys- tem, welches dem angestrebten Kon- zept der Gesamtschule sehr nahe- kommt, sieht nach der Grundschule für alle Schüler verbindlich die Mit- telschule bis zur achten Schulstufe vor, danach optional Oberschule mit Abschluss Abitur. Dieses Schulsys- tem wird von allen Kindern ohne Ausnahme durchlaufen und impli- ziert somit die lückenlose Integration von Kindern mit Behinderung jegli- cher Art in das Regelschulsystem . . . Verhaltensauffällige und behinderte Kinder werden von der Schule dem psychologischen Dienst, welcher dem nächstliegenden lokalen Kran- kenhaus angegliedert ist und aus- schließlich ambulant arbeitet, in ge- nau reglementierter Form gemeldet.

Dort erfolgt die psychologische Ab- klärung und gegebenenfalls die Wei- terleitung an ärztliche Fachdienste, die Koordinierung ambulanter The-

rapien wie Ergo-, Logo- und Physio- therapie sowie in Kooperation mit der Schule die Organisation einer spezifischen Betreuung im Schul- kontext (Behindertenbetreuer, Inte- grationslehrer). Die enge Kooperati- on zwischen den Fachdiensten wird weiterhin so reglementiert, dass min- destens zweimal jährlich Integrati- onssitzungen mit genau strukturierter Vorbereitung der beteiligten Fach- dienste (Therapeuten, Psychologen, Ärzte, Lehrer, Eltern), die von der Schule einberufen und koordiniert werden, stattfinden . . .

Deshalb erscheint es nicht notwen- dig, völlig neue Konzepte zu ent- wickeln, sondern es sollte die Zu- sammenarbeit mit anderen Staaten gesucht werden, wo sich diese Inte- gration vor mehr als 15 Jahren ent- wickelt hat, und seitdem kontinuier- lich optimiert wurde . . .

Dr. Dr. med. Helmut Niederhofer,

Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie, Bahnhofstraße,

08228 Rodewisch

KRANKENKASSEN

Nur 132 000 Versi- cherte haben sich bisher für einen Kos- tenerstattungstarif entschieden (DÄ 21/

2009: „Kostenerstat- tung ist unbeliebt“).

Kein Wunder

. . . Mich wundert es nicht, dass der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen kürzlich mitgeteilt hat, dass sich weniger als 0,2 Prozent aller Versicherten für die Kostener- stattung entschieden haben . . . Viele GKV-Versicherte würden die Kos- tenerstattung wählen, wenn ihnen nicht von den Sachbearbeitern abge-

BERICHTIGUNG

In Heft 22/2009 wird fälschlicherweise in dem Beitrag

„Menschen mit Behinderung: Auf engagierte ärztliche Hilfe angewiesen“ mehrfach über die Behandlung von Kindern und Jugendlichen in SozialpädagogischenZentren berich- tet. Richtig müsste es „SozialpädiatrischeZentren“ heißen.

Die Redaktion bittet, diesen Fehler zu entschuldigen.

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A1464 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 28–29⏐⏐13. Juli 2009

B R I E F E

raten werden würde, mit der Begrün- dung, dass sie auf Kosten sitzen blei- ben; nicht zuletzt auch wegen der Bearbeitungsgebühr durch die GKV selbst. Eine Kostenerstattung böte doch für alle Beteiligten die Transpa- renz schlechthin, der Patient sieht, was gemacht wurde und kann be- stätigen, ob auch wirklich die aufge- führten Leistungen erbracht wurden;

und er kennt den Preis der entspre- chenden Leistung.

Transparenz wird von den gesetzli- chen Krankenkassen immer nur von den Ärzten verlangt, aber nicht von der GKV.

Kostenerstattung wäre das ideale In- strument, ein Kostenbewusstsein zu erzielen sowie die ärztlichen Tätig- keiten für alle nachvollziehbar dar- zulegen, damit könnte den GKV-Ver- sicherten auch vor Augen geführt werden, was die Behandlung wirk- lich kostet . . . Warum geschieht das nicht? Wer hat denn nun was zu ver- bergen? Die Ärzteschaft, insbeson- dere die Fachärzteschaft wünscht sich eine direkte Kostenerstattung schon seit Jahren . . .

Dr. med. Stefan Heidt,Graflinger Straße 19, 94469 Deggendorf

DOPING

Eine Expertenkom- mission in Freiburg hat ihre Untersu- chungen abge- schlossen (DÄ 21/

2009: „Der ärztliche Faktor“ von Nicola Siegmund-Schultze).

Keine eindeutige Stellungnahme

Die Haltung der Verbände lässt in Bezug auf Anti-Doping eine eindeu- tige Stellungnahme vermissen. Es wäre hilfreich, wenn auch die inter- nationalen Gremien eine klare und unmissverständliche Haltung nach außen transportierten. Eine eigene Lex-Fußball bei Kontrollen ist eben- so wenig hilfreich wie die Aussage, in der Sportart Handball gäbe es kein relevantes Doping. Mittelfristig schadet sich der Sport auf allen Ebe- nen nur selbst, ein Unrechtsbewusst- sein fehlt völlig. Die Länder, in de-

nen es ein wirksames Kontrollsystem gibt, geraten bei den Medaillenver- gaben zwangsweise ins Hintertref- fen. Die internationale Leichtathletik WM 2009 in Berlin dürfen wir auch in diesem Hinblick mit Spannung er- warten.

Dr. Jens Brüntrup,Orthopädische Abteilung, Klinikum Bielefeld, Teutoburger Straße 50, 33604 Bielefeld

KASSENÄRZTE

An der Honorarre- form sind weitere Veränderungen ge- plant (DÄ 20/2009:

„Kassen klagen ge- gen regionale Zu- schläge“).

Rückgang der Honorare

. . . Seit nunmehr fast 25 Jahren bin ich als niedergelassener Hautarzt in eigener Praxis in Hessen tätig und habe damit einen mehr oder weniger kontinuierlichen Rückgang unserer Honorare erleben dürfen. Seit Ein- führung der RLV ist allerdings ein bisher nie da gewesener Absturz ein- getreten, obwohl uns die Politik und unsere Standesvertreter vorbeten, dass Milliarden ins System geflossen seien.

Als kleines Fach ohne ausreichende Lobby sind wir offensichtlich der Willkür für uns nicht nachvollzieh- barer Entscheidungen ausgesetzt. So betrug unser RLV im ersten Quartal 2009 20,02 Euro, im zweiten Quartal 14,92 Euro und ab dem dritten Quar- tal 13,50 Euro und dies vor dem Hin- tergrund einer Fünf-Prozent-Gehalts- erhöhung für Arzthelferinnen. Um auch Lesern, die sich nicht mit den Segnungen der Tätigkeit in „Freier

Briefe, die die Redaktion per E-Mail erreichen, werden aufmerksam gelesen. Sie können jedoch nur veröffent- licht werden, wenn sie ausdrücklich als „Leserbrief“

bezeichnet sind. Voraussetzung ist ferner die vollständige Anschrift des Verfassers (nicht nur die E-Mail-Adresse).

Die Redaktion behält sich ohne weitere Mitteilung vor, E-Mail-Nachrichten, die als Leserbrief erscheinen sollen,

zu kürzen.

E-MAIL

Praxis“ auseinandersetzen müssen, eine kurze Erläuterung des RLV zu geben:

Hierin sind alle Leistungen enthal- ten, die in einem Quartal erbracht werden (Flatrate) mit Ausnahme der Hautkrebsvorsorge und der großen OPs sowie weniger Laborleistungen.

Stellen Sie sich also bitte einen Pa- tienten mit offenen Beinen vor, der die Praxis zweimal pro Woche im gesamten Quartal aufsucht und viel- leicht noch MRSA-Träger ist. Selbst beim altruistischsten Arzt werden hier Gefühle auftreten, die für die Arzt-Patienten-Beziehung nicht för- derlich sind . . .

Gebahnt wird die Akzeptanz einer solchen Entwicklung schon im Stu- dium, mehrmonatiges Pflegeprakti- kum für lau, Famulatur für lau, ein Jahr Assistenzarzt (sogenanntes PJ) für lau . . .

Dr. Wolf Brinkmann,Hauptstraße 87, 35745 Herborn

PALLIATIVMEDIZIN

Der erste flächen- deckende Vertrag zur ambulanten Ver- sorgung mit den Kassen (DÄ 21/2009:

„Bundesweit erster SAPV-Vertrag in Nordrhein“).

Bitter

Leider ist die Realität in der Pallia- tivmedizin von einer Verweigerungs- haltung etlicher Kassen trotz der Vorgaben des § 132 d SGB V ge- prägt, sodass abzuwarten bleibt, in- wieweit das angepriesene Modell in der Praxis tatsächlich funktioniert.

Bitter ist in diesem Zusammenhang, zu registrieren, dass Klagen auf Kos- tenübernahme bisher immer positiv seitens der Gerichte beschieden wur- den (vgl. hierzu Urteil LSG Nord- rhein-Westfalen – LSG NRW 16B15/09 KR ER v. 30. 3. 2009), dass aber auch ein großer Teil der todkranken Patienten bis dahin ver- storben ist – das mutet dann schon pervers an.

Dr. med. Harald Lucius,

Leiter der Schmerzambulanz am Schmerzzentrum NORD, SCHLEI-Klinikum Schleswig FKSL GmbH, Am Damm 1, 24837 Schleswig

Referenzen

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