• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Vorstationäre Diagnostik — eine Drohgebärde?" (18.02.1983)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Vorstationäre Diagnostik — eine Drohgebärde?" (18.02.1983)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Die Information:

Bericht und Meimmg DER KOMMENTAR

D

ie Deutsche Krankenhausge-l Üblicherweise geht man davon sellschaft (DKG) hat im Dezem- aus, daß vorstationäre Diagnostik ber des letzten Jahres Grundsätze vom einweisenden niedergelasse- für die Struktur und die Organisa-

tion des ärztlichen Dienstes im Krankenhaus entwickelt. Die Ziel- setzung, die diesen Grundsätzen vorangestellt ist, läßt erkennen, daß die DKG immer noch der Mei- nung ist, vorstationäre Diagnostik sei ein gangbarer Weg, um die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung

"durchlässiger" zu gestalten; vor- stationäre Diagnostik mit dem Ziel einer effizienten und finanzierba- ren Krankenhausversorgung!

Nun ist die "vorstationäre Diagno- stik" von einem Gesetzgeber ein- geführt worden, der mehrheitlich die Meinung vertrat, das System der Krankenversorgung gesetzlich Versicherter sei ineffizient, weil es eigenständige Versorgungssyste- me für den ambulanten ärztlichen - sowie den Krankenhausbereich gäbe. Deshalb müßten die Kran- kenhäuser für alle pflichtversi- cherten Patienten geöffnet wer- den und natürlich auch für die, die nur ambulant betreut werden müs- sen. Das Krankenhaus sei ja die beste Versorgungseinrichtung.

Die gesetzliche Bestimmung des

§ 372 Abs. 4 Reichsversicherungs- ordnung (RVO) ist schwer ver- ständlich formuliert. Schon dar- aus ergibt sich die ideologische Zielsetzung.

Es heißt hier, daß Krankenkassen und Krankenhäuser Verträge über zeitlich begrenzte vorstationäre Diagnostik ~nd nachstationäre Behandlung im Krankenhaus schließen können, die bei Kran- kenhauspflege auf Einweisung durch einen Kassenarzt erforder- lich sind. Das bedeutet: Es sollen im Krankenhaus Patienten behan- delt werden, die im Krankenhaus behandelt werden müssen, ein Krankenhausbett jedoch noch nicht benötigen. Wie solche Lei- stungen bezahlt werden, dar- über haben sich die Krankenkas- sen mit den Krankenhäusern zu einigen.

nen Arzt betrieben wird. Dieser hat abzuklären, ob eine Einweisung in ein Krankenhaus für den Patienten notwendig ist oder nicht. Diejeni- gen, die die vorstationäre Diagno- stik erfunden haben, müssen dem niedergelassenen Arzt schon ein großes Maß an Mißtrauen entge- genbringen. Diese Bestimmung unterstellt ja, daß die Einwei- sungsdiagnostik des niedergelas- senen Arztes möglicherweise falsch sei und daß es viele Fälle gäbe, die trotz Einweisung gar nicht stationär behandelt werden

Vorstationäre Diagnostik- eine

Drohgebärde?

müßten. Vorstationäre Diagnostik also als die bessere Diagnostik durch das Krankenhaus?

Vorstationäre Diagnostik ist in der Vergangenheit Gegenstand von Modellversuchen gewesen. Be- reits 1975 sind in Süddeutschland in zwei Krankenhäusern mit medi- zinischen, chirurgischen und gy- näkologischen Abteilungen die Krankenakten von 685 Patienten dahingehend untersucht worden, ob durch vorstationäre Diagnostik und nachstationäre Behandlun- gen Einsparungen von Pflegeta- gen möglich wären.

..,. Das Ergebnis war hier: Eine vorstationäre Diagnostik wäre in zwei Fällen (0,3 Prozent) möglich gewesen, eine nachstationäre Be- handlung zur Verkürzung der Ver- weildauer wäre in fünfzehn Fällen (2,2 Prozent) möglich gewesen.

Auch der Modellversuch in zwei Hamburger Krankenhäusern hat

gezeigt, daß der Umfang der teil- stationären Aktivitäten weitaus ge- ringer als die diesbezüglichen Er- wartungen vieler Befürworter die- ser Organisationsform waren. Nur bei einem Prozent der im Ver- suchszeitraum erfaßten Kranken- hauspatienten wurden vorstatio- näre Untersuchungen oder nach- stationäre Behandlungen durch- geführt.

Die Praxis wird solchen "gesund- heitspolitischen" Diskussionen oft verständnislos entgegenstehen.

Die Zahl der niedergelassenen Ärzte, ihre fachliche Qualifikation, die gute Praxisausstattung auf der einen Seite und die anwachsende Zahl von beteiligten und ermäch- tigten Krankenhausärzten auf der anderen Seite garantieren dem Patienten eine zeitgerechte Ver- sorgung im ambulanten wie im stationären Bereich. Der persönli- che Kontakt von niedergelasse- nem Arzt zum Krankenhausarzt und umgekehrt wird das für ihn Erforderliche bewirken. Auch von den Organisationsformen her gibt es ausreichende Möglichkeiten, ambulante und stationäre Versor- gung zu verbinden.

Es ist jedem Fachkundigen deut- lich, daß die Forderung nach vor- stationärer Diagnostik in Kranken- häusern den Schwerpunkt der ge- sundheitlichen Versorgung in das Krankenhaus verlagert. Wer das will, muß sich darüber im klaren sein, daß dies bei der Tendenz zum Großkrankenhaus zu einer weiteren lnstitutionalisierung im Gesundheitswesen führt und den persönlichen Kontakt zwischen demjenigen, der Heilung sucht, und demjenigen, der Heilung bringt, weiter erschwert. Da dieje- nigen, die die Statistiken über die Kostenentwicklung im Gesund- heitswesen kennen, wissen müs- sen, daß das Krankenhaus teuer ist und teuer bleiben wird, kann die Forderung nach vorstatio- närer Diagnostik nicht ernsthaft mit Kostensenkung im Gesund- heitsbareich begründet werden.

Vielleicht soll es eine Drohgebär-

de bleiben. HW

22 Heft 7 vom 18. Februar 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe A

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

„Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung wendet sich mit Entschiedenheit gegen jede weitergehende Öffnung der Krankenhäuser für vorstationäre

Analoges gelte für die Klarstellung des Vermittlungsausschusses sowie die Interpretation durch Ehrenberg dahingehend , daß eine vorstationäre Diagnostik und eine

Beide Part- ner sollten darüber aufgeklärt werden, dass letztlich auch mit aufwendigsten Aufbereitungstechniken und Testver- fahren die Möglichkeit einer Virus-

In 672 Fällen hielt der behandelnde Krankenhausarzt eine Einsparung an Verweildauer durch eine solche Diagnostik für nicht möglich.. Ein anderer — größerer — auf zwei

Aber auch eine ver- traglich abgesicherte zeitlich befristete vorstationäre Dia- gnostik (bis sieben Tage) und eine begrenzte nachstationä- re Behandlung (bis vierzehn Tage)

Die Krankenkassen und Krankenhäu- ser sollen nach diesem Gesetzent- wurf verpflichtet werden, Verträge über eine zeitlich begrenzte vor- stationäre Diagnostik und

Der Plan, dem Kranken- haus, die Möglichkeit zur ambu- lanten Behandlung von Patien- ten zu eröffnen — sei es generell, sei es über die vorstationäre Diagnostik und nachstationäre

Die immer noch häufig vertretene Meinung, dass sich die LRS „auswach- se“ und dass sich mit Einsetzen der Pubertät die Schwierigkeiten deutlich verringern, kann durch