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52. Jahrgang Donnerstag, 24. Juni 2021 Nummer 25

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Wochenzeitung für Königstein im Taunus mit den Stadtteilen Falkenstein, Mammolshain und Schneidhain sowie Glashütten mit den Orts teilen Schloßborn und Oberems

Herausgeberin: Annette Bommersheim • Theresenstraße 2 • 61462 Königstein • Tel. 0 61 74 / 93 85-0 • Fax 0 61 74 / 93 85-50 • Gegr. 1970 von R.+A. Pratsch

52. Jahrgang Donnerstag, 24. Juni 2021 Nummer 25

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Für die Zukunft gebaut – Neue Feuerwache Schneidhain feierte Richtfest

Das Herzstück des Gebäudes ist naturgemäß die Fahrzeughalle, die mit einer Größe von 135 qm und einer Höhe von 5 Metern be- reits im Rohbau recht imposant wirkt. Die zukunftsorientierte Planung der Architekten sieht zudem die Möglichkeit vor, die Halle im hinteren Bereich durch den Versatz von Wänden vergrößern zu können, falls hier in Zukunft größere Fahrzeuge zum Einsatz kommen sollten. Darüber hinaus wurden bei der Planung dem ökologischen Aspekt Rech- nung getragen und sowohl das Dach begrünt als auch ein großer Regenwasserspeicher vor- gesehen. Dieser fasst genügend Wasser, dass auch städtische Betriebe, z.B. zur Grünanla- genbewässerung, Wasser aufnehmen könn- ten.Neben der Fahrzeughalle befinden sich im Anbau zukünftig die Verwaltungs- und Per- sonalräume, während im ersten Obergeschoss Übungs- und Seminarräume vorgesehen sind.

Hier wird auch die Jugendfeuerwehr geeigne- te Räumlichkeiten nutzen können.

Meilenstein erreicht

Die Begrüßung der anwesenden Gäste über- nahm Bürgermeister Leonhard Helm, der sich mit den Feuerwehrmännern und -frauen über den (fast) planmäßigen Verlauf der Bauarbei- ten und das Erreichen eines weiteren Meilen- steins freute. Man sei nun schon ein ganzes Stück weitergekommen, so Helm, wenn auch der gesamte Innenausbau noch fehle. Sein Dank ging an Gerd Böhmig, Geschäftsführer

der Königsteiner Grundstücks- und Verwal- tungs-GmbH, die als Eigentümer und Bau- herr in diesem Bauprojekt die Fäden in der Hand hält und sehr gute Arbeit leiste, so dass die Bauarbeiten zügig vonstatten gingen.

Die Stadt, so ist es vorgesehen, wird das Ge- bäude nach Fertigstellung anmieten. Im Mo- ment sei man nur leicht – mit ca. zwei Wo- chen – in Verzug, was zum größten Teil den widrigen Wetterverhältnissen zu Jahresbe- ginn geschuldet sei. Bis Jahresende, so waren sich alle einig, sollte die Feuerwache fertig- gestellt sein, so dass einem Einzug in 2022 nichts im Wege stehe.

Stefan Bouillon, Leiter des Fachbereichs Pla- nen Umwelt Bauen, konnte vermelden, dass sich die Gesamtkosten zwar leicht erhöht hätten, sich aber immer noch in einem ver- tretbaren Rahmen bewegten. Begründet sei dies durch die etwas längere Bauzeit und eine umfangreichere Baustelleneinrichtung als ur- sprünglich geplant.

Fortsetzung Seite 3 Schneidhain (gs) – Einen der bisher hei-

ßesten Tage im Jahr hatte sich das Team der Bauverantwortlichen ausgesucht, um das Richtfest der neuen Feuerwache in Schneid- hain gebührend zu würdigen. Der Richtkranz thronte angemessen auf dem Dach, und die geladenen Gäste hatten sich in das Gebäu- deinnere zurückgezogen, weil es dort doch deutlich kühler war.

Das Gebäude befand sich, wie es bei Richt- festen nun einmal so ist, im (fertigen) Roh- bauzustand, was für die Anwesenden bereits ein mehr als gutes Zeichen war. Viele Jahre hatten die Schneidhainer Feuerwehrleute sehnsüchtig auf den Bau einer neuen Feuer- wache gewartet. Schenkte man den wohl scherzhaft gemeinten Worten von Wehrfüh- rer Oliver Rübner Glauben, so war er un- glaublich froh, dass ihm bis zu diesem Tag das Dach der alten Feuerwache nicht „auf den Kopf gefallen“ war.

Architektonische Herausforderung

Wie die zur kleinen Feierstunde anwesenden Architekten Thomas Grabowski und Timo Schönborn erläuterten, war die Planung der neuen Wache eine architektonische Heraus- forderung. Das Gebäude befindet sich auf einem Grundstück in direkter Nachbarschaft zur Bahnlinie und quasi gegenüber dem Schneidhainer Neubaugebiet an den alten Sportplätzen. Es hat die Form eines Torten- stückes, was die Anordnung und Ausgestal- tung der für eine Feuerwache benötigten Räumlichkeiten nicht ganz einfach machte.

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Nach langer Planung war es in der vergangenen Woche endlich soweit: An der neuen Feuerwache in Schneidhain konnte Richtfest gefeiert werden. Nachdem die Rohbauarbeiten nun abgeschlossen wurden, ist die Fertigstellung für das Jahresende geplant. Für die Freiwillige Feuer- wehr Schneidhain bedeutet dies im nächsten Jahr den langersehnten Umzug in das moderne Gebäude. Foto: Scholl

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A K T U E L L E N A C H R I C H T E N

Aus dem RATHAUS Königstein

Ausrufung der Trinkwasserknappheit gemäß Gefahrenabwehrverordnung

Die aktuell extrem angestiegenen Trinkwas- sertagesverbräuche von fast 4.000 m³ erfor- dern dringend Gegenmaßnahmen. Der Ver- brauch lag Anfang Juni noch bei moderaten 2.500 m³ pro Tag und hat sich durch die Wit- terung mit den hohen Temperaturen innerhalb weniger Tage um ca. 60 % gesteigert. Solch hohe Verbräuche können nicht über einen län- geren Zeitraum durch die eigene städtische Wasserversorgung abgedeckt werden. Eine Erhöhung des Fremdwasserbezuges über den Wasserbeschaffungsverband Taunus ist nur sehr eingeschränkt möglich.

4.000 m³ entsprechen in etwa einem Tages- verbrauch von 230 Litern pro Einwohner und Tag. Der Normalverbrauch liegt bei ca.

140 Litern pro Einwohner und Tag. Für die Deckung des Trinkwasserbedarfs ist das für die Stadtwerke als Trinkwasserversorger ent- schieden zu viel.

Die Stadtwerke der Stadt Königstein im Taunus sehen sich deshalb gezwungen, hier frühzeitig gegenzusteuern und gemäß Gefah- renabwehrverordnung die Trinkwasserknapp- heit (Stufe 1 der Gefahrenabwehrverordnung) auszurufen.

Bei Trinkwasserknappheit dürfen keine Wege, Rasen- und Grünflächen über 200 m² aus dem öffentlichen Trinkwassernetz, sondern nur aus Zisternen oder privaten

Brauchwasseranlagen bewässert werden.

Es ist weiterhin verboten, private Schwimmbecken mit einem Volumen von über 25 m³ und Zisternen aus der Trink- wasserleitung zu befüllen bzw. nachzufül- len.Der Bedarf für die Gartenbewässerung sollte generell über Regenwasserzisternen gedeckt werden. Eine entsprechende Regenwasser- satzung und ein Förderprogramm für den nachträglichen Einbau einer Zisterne wurden durch die Stadt Königstein in den letzten Mo- naten erstellt und in Kraft gesetzt.

Die Bevölkerung wird hiermit nochmals eindringlich um einen sparsamen Umgang mit dem Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz gebeten, damit weitere Ein- schränkungen und die Ausrufung des Wasser- notstandes (Stufe 2 der Gefahrenabwehrver- ordnung) nicht erforderlich werden. In diesem Zusammenhang muss an die Sommerzeiträu- me der letzten Jahre erinnert werden. Auch hier kam es infolge eines unvernünftigen Ver- brauchsverhaltens zu extremen Problemen in der städtischen Trinkwasserversorgung.

Die vollständige Gefahrenabwehrverordnung kann auf der Homepage der Stadt Königstein unter Rathaus – Stadtrecht – Gefahrenab- wehrverordnung – Trinkwassernotstand ein- gesehen und heruntergeladen werden.

Streuobstwiese in Mammolshain zu verpachten

Die Stadt Königstein im Taunus hat ab sofort in Mammolshain eine Streuobstwiese mit elf Apfelbäumen zu verpachten. Das Grundstück hat eine Größe von 991 m² und sucht fachkun- dige Pächter, die sich dieser Art des besonde- ren Naturschutzes annehmen.

Streuobstwiesen stehen einmal für das na- mensgebende Streuobst, denn die Bäume lie- fern die Produkte, aus denen man leckeren Saft, Apfelwein oder andere Köstlichkeiten

machen kann – je nachdem, welche Obstsor- ten angebaut werden. Es sind aber auch Flä- chen, die immens wichtig für den Erhalt und Schutz von Arten sind und eine große öko- logische Bedeutung haben. Streuobstwiesen dürfen übrigens nicht bebaut werden.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Stadt Königstein im Taunus, Frau Saskia Sassen (saskia.sassen@koenigstein.de oder 06174-202250).

Fachkundige Pächter für Streuobstwiese in Mammolshain gesucht. Foto: Stadt Königstein

Neues Testzentrum

in der Konrad-Adenauer-Anlage

An zentralem Ort, direkt vis-à-vis der Stadt- galerie, steht den Bürgerinnen und Bürgern ein weiteres Testzentrum zur Verfügung.

Betrieben wird das Testzentrum von dem Un- ternehmer Andre Begemann und seinem ge- schulten Team.

Öffnungszeiten: Täglich von 7 - 20 Uhr. Ter- mine können gerne über die Webseite www.

abc-testzentrum.de gebucht werden. Bei frei- er Kapazität ist ein Test auch ohne vorherige Anmeldung möglich.

Angeboten werden folgende Testmöglichkei- ten:• Bürgertest/Schnelltest: Nasenabstrich oder

Spucktest

• PCR-Test (Angebot ab Juli)

• Für Schulklassen gibt es die Möglichkeit ei- ner Sammeltestung (Anmeldung per E-Mail über info@abc-testzentrum.de oder telefo- nisch unter 0177-8114205)

• Urlaubsreisende können durch die europäi- sche Zulassung der qualitativ hochwertigen Tests als Ersatz für einen PCR-Test ein an- erkanntes Zertifikat für ihre Auslandsreisen erhalten (Die Einreisebedingungen des je- weiligen Landes sind zu beachten).

Alle Bürgerinnen und Bürger können sich täglich und für sie kostenlos in dem Testzent- rum testen lassen.

Falls Selbsttests, Hygienemittel oder Masken benötigt werden, können diese ebenfalls di- rekt vor Ort erworben werden.

Sitzung des Ortsbeirates Mammolshain

Am Montag, dem 28.6.2021 um 20 Uhr fin- det im Haus der Begegnung, Bischof-Kal- ler-Straße 3, Großer Saal die 2. Sitzung des Ortsbeirates Mammolshain statt.

Die Sitzung ist öffentlich.

Tagesordnung

1. Blühendes Königstein: Östliche Wiese Friedhof Mammolshain

2. Sachstand Außengelände „Katholischer Kindergarten“ Mammolshain

3. Genehmigung der Niederschrift über die 1.

Sitzung vom 03.05.2021

4. Mitteilungen und Beantwortung von An- fragen

5. Anfragen

6. Antrag der CDU im Ortsbeirat – Anschaf- fung eines öffentlichen Bücherschrankes in

Mammolshain

7. Bebauungsplan M 13.1 „Oberstraße / Vor- derstraße“ 1. Änderung, Mammolshain hier: Planaufstellungsbeschluss des Bebau- ungsplans M 13.1 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB 8. Bebauungsplan M 14 „Südlich des Orts- kerns“, Mammolshain hier: Beschluss über die Verlängerung einer Veränderungssper- re gemäß §§ 14, 16 und 17 BauGB für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes M 14 „Südlich des Orts- kerns“, Mammolshain

9. Fragestunde der Bürger

Königstein im Taunus, den 22.6.2021 gez. Hans-Dieter Hartwich

Ortsvorsteher

Burg- und Stadtmuseum erhält Schenkungsvertrag der Burg

Das Königsteiner Stadtarchiv unterstützt die Neueinrichtung der ständigen Ausstellung im Burg- und Stadtmuseum mit einem Faksimile des Schenkungsvertrags, den 1822 die jüngs- te Tochter von Adelheid Marie und Herzog Adolph als Erbin der Königsteiner Burgruine mit der Stadtgemeinde Königstein abschloss.

Schenkungsvertrag der Burg

„Zwischen Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin Hilda von Baden, als Erbin Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin Mutter Adelheid-Marie von Luxemburg, Her- zogin von Nassau einerseits und der Stadtge- meinde zu Königstein im Taunus andererseits, ist folgender Vertrag geschlossen worden:“

Mit diesen Worten beginnt der Schenkungs- vertrag, mit dem die Großherzogin Hilda die Burgruine Königstein mitsamt dem Grund und Boden, der dann auch mit Parzellenanga- ben aufgelistet wird, an die Stadt übereignete.

100. Jahrestag der Schenkung naht

Der Verein für Heimatkunde erbat das Do- kument, um es in die neue Dauerausstellung einzufügen. Stadtarchivarin Dr. Alexandra König begrüßt es sehr, dass auf diesem Weg das Dokument öffentlich wahrgenommen werden kann. „Es ist eine schöne Vorberei- tung auf den 100. Jahrestag der Übereignung im nächsten Jahr“, sagt Dr. Alexandra König.

Dabei hätte die Schenkung – wäre es nach Hilda gegangen – schon einige Jahre zuvor stattfinden können, so die Stadtarchivarin.

Bereits mit Schreiben vom 6. Juni 1917 wird

die Stadt informiert, dass „Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von Baden gnädigst beschlossen haben, zum Andenken an höchst- ihre verstorbene Mutter der Stadtgemeinde Königstein die Ruine Königstein nebst einem 2 Meter breiten Streifen Gelände um dieselbe herum“ zu schenken.

Von Wegerecht und Wasserleitungen

König: „Doch bevor die Stadt die Schenkung annehmen konnte, mussten einige Fragen ge- klärt werden.

So klingt die Definition eines 2 m breiten Streifens um die Burg herum sehr eindeu- tig. In dem unwegsamen Gelände des Hangs stellte eine solche Abgrenzung jedoch einige Schwierigkeiten dar. Vermessungsarbeiten zwischen Brombeerdornen und Fels sind langwierig und kostenintensiv. Eine Orientie- rung an der bestehenden Parzellierung wurde daher von der Stadt befürwortet.“ Denn lieb- gewordene Pfade am Königsteiner Burgberg voller Kindheitserinnerungen wollte die Stif- terin nicht aufgeben, und so gab es Einiges zu verhandeln.

Auch andere Punkte mussten geklärt werden, von Wegerecht bis hin zu Wasserleitungen, bis schließlich der Schenkungsvertrag zu aller Zufriedenheit im Frühjahr 1922 abgeschlos- sen werden konnte.

Die Einzelheiten des Vertrags werden nun bei Wiedereröffnung des derzeit noch Corona- bedingt geschlossenen Burg- und Stadtmuse- ums im Alten Rathaus für jedermann nach- zulesen sein.

Königstein (gs) – Der dieswöchige Blick auf die aktuelle Entwicklung des Infektionsge- schehens in Königstein, Kronberg, Glashüt- ten und im Hochtaunuskreis (Stand 22. Juni):

Nach vorliegenden Informationen wurde in Königstein vom 21. auf den 22. Juni kein wei- terer Fall registriert. Insgesamt gab es nach vorliegenden Zahlen seit März letzten Jahres 570 Covid-19-Erkrankungen in der Burgen- stadt.

In der Nachbarstadt Kronberg gab es zum

gleichen Zeitpunkt ebenfalls keine weiteren Infektionen, und damit insgesamt 613 Fälle.

In Glashütten sind es seit zwei Wochen insge- samt 120 Fälle.

Im Hochtaunuskreis sind aktuell 28 aktive Fälle notiert, die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner lag bei 3,8. Gestorben sind an oder mit dem Covid-19-Virus 204 Menschen im Hochtaunuskreis. In den Hoch- taunuskliniken lagen am 22. Juni drei Patien- ten, zwei davon auf der Intensivstation.

Das aktuelle Infektionsgeschehen Eine kleine Heilklima-Wanderung –

Dem Körper was Gutes ...

Die Kur- und Stadtinformation lädt jeden Frei- tag zu einer kleinen Heilklima-Wanderung ein, um diese besondere Art des Wanderns einmal kennenzulernen oder um einfach sportlich und gesellig (aber mit Abstand) ins Wochenende zu starten. Heilklima-Wandern ist das Gehen im Gelände unter möglichst variablen Klimareizen wie Temperaturver- änderungen mit der Tiefe und Höhe, Wechsel von sonnenexponierten und schattigen sowie windigen und windgeschützten Wegen. Heil- klima-Wanderungen sind sportliche Wande- rungen, die in der Regel Dehnübungen und Pulsmessungen beinhalten.

Die Wanderung dauert rund 90 Minuten. Ge- wandert wird im Burgberg Königstein oder im Falkensteiner Hain. Die Wegführung kann abschnittsweise geländegängig und/oder an- spruchsvoll sein. Nordic-Walking-Stöcke können gerne mitgebracht werden. Eine gute Gesundheit ist Voraussetzung. Festes Schuh-

werk und strapazierfähige Kleidung sind von Vorteil, optimal ist das Bekleiden nach dem Prinzip Zwiebel – im Sommer ist weniger mehr.

Die nächste geführte „kleine Heilklima-Wan- derung“ findet am kommenden Freitag, 25.

Juni um 16 Uhr statt. Treffpunkt ist die Kur- und Stadtinformation Königstein, Hauptstra- ße 13 A.

Damit die Durchführung des Spaziergangs in

„Corona-Zeiten“ nur in der Erinnerung posi- tiv bleibt, sind die gültigen Corona-Regeln zu beachten. Eine Maske ist für den Fall der Fäl- le mitzuführen.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Veranstalter ist die Kur- und Stadtinformation der Stadt Königstein im Taunus. Weitere Aus- künfte zu dieser und anderen Führungen oder Wanderungen der Kur- und Stadtinformation erhalten Sie unter (06174) 202 251 oder per E-Mail an info@koenigstein.de

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Donnerstag, 24. Juni 2021 KÖNIGSTEINER WOCHE KW 25 - Seite 3

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Für die Zukunft gebaut ...

Fortsetzung von Seite 1

Er lobte den außergewöhnlichen Grund- riss des Gebäudes, der trotzdem logisch und durchdacht geplant worden sei.

Irgendwas ist immer

Die Tatsache, dass sich die Verantwortlichen manchmal wie in Schilda fühlten, unterlegte Gerd Böhmig mit einer denkwürdigen Anek- dote: Es ging um die Frage der Genehmigung des Feuerwache-Neubaus durch den Hoch- taunuskreis.

Hier beschied man der Stadt zunächst, dass eine Genehmigung wohl nicht möglich sei, da die Martinshörner der ausfahrenden Feu- erwehrfahrzeuge die zulässige Lärmgrenze für das gegenüberliegende Wohngebiet über- schreiten würden. Bürgermeister Helm fragte darauf wohl leicht konsterniert, ob er nun ein Nutzungsverbot für das Wohngebiet ausspre- chen solle, denn eine Feuerwache müsse nun mal sein, zumal die Stadt die Erreichbarkeit von Brandorten innerhalb einer bestimmten Frist sicherstellen müsse. Man einigte sich am Ende auf die Neueinstellung der bestehenden Ampelanlage, damit diese automatisch auf Rot springt, wenn die Feuerwehr zu einem Einsatz ausfährt – ohne Martinshorn versteht sich!

Ehrenamtlichen Einsatz würdigen

Wolfgang Gottschalk, Ortsvorsteher von Schneidhain, war zum Richtfest als „Zivi- list“ und nicht als aktiver Feuerwehrmann er- schienen. Ihn freute besonders, dass die lange Geschichte um den Bau der neuen Feuerwa- che nun ein gutes Ende gefunden habe. Der Standort in der Schneidhainer Ortsmitte sei gut gewählt. Nun hätten die Bürgerinnen und Bürger „ihre“ Feuerwehr stetig vor Augen, was sich hoffentlich positiv auf die Anzahl aktiver Mitglieder auswirken werde. Oft wird die Feuerwehr mit ihrer „Dienstleistung“ als Selbstverständlichkeit wahrgenommen, wo- bei der ehrenamtliche Einsatz der Aktiven schnell vergessen werde, so Gottschalk.

Stadtbrandinspektor Heiko Martens oblag es im Anschluss, den traditionellen „Richtfest-

Spruch“ zu der Feierlichkeit beizusteuern

„Wir können nicht in die Zukunft schauen, aber wir können auf die Zukunft bauen“, wa- ren seine Worte. Er appellierte damit einmal mehr an das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, warb um Unterstützung bei der lebensrettenden Aufgabe der Feuerwehr und hofft darauf, dass der nun fast fertige Neubau in Zukunft seinen Zweck erfüllen kann.

Dass der Neubau der Feuerwache heute an diesem Platz steht, verdanken die Schneid- hainer im Übrigen ihrem neugewählten Magistratsvertreter Norbert Meyer. Er be- richtete, dass er die Idee zur Nutzung des

„Tortenstück-Grundstücks“ für den Bau der Schneidhainer Feuerwache vor längerer Zeit bei einem privaten Treffen mit Bürgermeis- ter Leonhard Helm hatte. Aus der Idee wurde nach Prüfung der Rahmenbedingungen ein Plan, der seine vorläufi ge Erfüllung nun in dem Richtfest fand.

Eine besonders nette Geste hatten Markus Schneider und Annika Kroneberg im Ge- päck. Als Vertreter der Firma Seeger-Orbis, so Schneider, freue man sich auf die neu- en Nachbarn. Als „Willkommensgeschenk“

überreichte er ein aus Metallringen und -scheiben gefertigtes Feuerwehrauto, das da- rüber hinaus eine Flasche Wein beherbergte.

Eine schöne Geste und ein Geschenk, das si- cher einen Ehrenplatz in der neuen Feuerwa- che erhalten wird.

Die FFW Schneidhain kann sich auf eine neue Wache mit modernem Standard freuen.

Eine Party gab es zum Richtfest zwar nicht, aber alle Anwesenden fühlten sich in dem kühlen

Neubau trotzdem sichtlich wohl. Fotos: Scholl

Eine Woche Nordsee-Jugendfreizeit der Stadt Königstein

Die gute Taunusluft gegen Nordseebrise tau- schen: Das geht für Königsteinerinnen und Königsteiner von 13 bis 15 Jahren vom 22. bis 28. August 2021.

Die Stadt Königstein mietet in Zusammen- arbeit mit der Königsteiner Jugendarbeit ein eigenes Ferienhaus in Bülkau in der Nähe von Cuxhaven. Dort wird es ein tolles, co- ronakonformes und garantiert elternfreies Programm geben. Jugendhaus-Mitarbeiter Christian Küchler verrät: „Standup-Paddeln, Seehund-Watching, Graffi ti und natürlich viel Beach planen wir für diese Woche.“

Außerdem soll es Ausfl üge nach Helgoland und Hamburg geben. Die Jugend-Mitarbeiter der Stadt greifen auf ihr bewährtes Hygiene- und Notfallkonzept zurück. Sie planen die An- und Abreise zum Beispiel mit eigenen Fahrzeugen – auch, damit man vor Ort fl exi- bel ist.

Die Ferienfreizeit kostet 250 Euro pro Person.

Der Anmeldeschluss ist der 16. Juli 2021.

Anmeldungen unter jugendarbeit@koenig- stein.de oder Telefon 202310. Die Teilneh- merzahl ist begrenzt.

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Augenärzte: Auskunft durch die zentrale Leitstelle d. Hochtaunuskreises, Tel. 06172 / 19222.

Zahnärztlicher Notfallvertretungsdienst: 01805 / 60 70 11 Caritas-Sozialstation für ambulante Pflege- und Hilfsdienste: Tel. 06174 / 9599960 Mobiler sozialer Dienst: Tel. 06174 / 9599960

Polizei-Notruf: Tel. 110

Feuerwehr und Unfall-Rettungsdienst: Tel. 112 Krankentransporte: Tel. 06172 / 19222 Hospiz Arche Noah: Tel. 0172-6768888 Seelsorger: Diakon Herbert Gerlowski Tierärztlicher Notdienst:

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Herausgeber: Annette Bommersheim Geschäftsleitung: Alexander Bommersheim Anzeigenleitung: Alexander Bommersheim

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61462 Königstein Redaktion: Sylvia Puck / Gryta Scholl

redaktion-kw@hochtaunus.de Telefax: 06174 / 9385 60 u. 9385 50 Auflage: 12.450 verteilte Exemplare für

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Kelkheim, Am Marktplatz 5 Tel. 06195 / 673760 Dreilinden-Apotheke

Bad Soden-Neuenhain, Hauptstr. 19 Tel. 06196 / 22937

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Königstein, Limburger Straße 1 a Tel. 06174 / 21264

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Apotheke am Westerbach Kronberg, Westerbachstraße 23 Tel. 06173 / 2025

Grundschule Königstein drehte flinke Runden für die

„Kinder von Bhandar“

Königstein (gs) – Seit mehr als 25 Jahren en- gagiert sich die Grundschule Königstein für das Nepal-Projekt „Kinder von Bhandar“ von Childaid Network, welches sich der Armuts- bekämpfung durch Schulbildung im ländli- chen Raum verschrieben hat. Die Grundschu- le Königstein fördert mit der Unterstützung dieses wichtigen Projektes das soziale En- gagement ihrer Schülerinnen und Schüler. In

„normalen Jahren“ findet in der Adventszeit ein großer Weihnachtsbasar an der Schule statt, dessen Erlös dem Nepal-Projekt zugu- te kommt. Da man aktuell jedoch nicht von

„normalen“ Zeiten sprechen kann, fiel leider auch das Basteln und Backen für den Basar aus. Die Kinder waren traurig ob des verlore- nen Gemeinschaftsprojektes „Adventsbasar“, und darüber hinaus war auch eine Spende an das Childaid Network Projekt bisher nicht möglich.

Dass man mit viel Kreativität, Sportsgeist und gutem Willen trotzdem etwas für den gu- ten Zweck erreichen kann, zeigten die Kinder der Grundschule einmal mehr mit ihrem im gesamten Monat Juni veranstalteten Spon- sorenlauf. Das Organisationsteam Manuela Balbach und Monika von Magnis hatte den Mut, eine gute Idee auch in die Tat umzuset- zen, und die ganze Schule machte begeistert mit!Kreativ und spontan riefen die Organisatorin- nen einen Sponsorenlauf ins Leben, bei dem

alle Klassen mitmachten und neben viel Spaß nun doch Spenden für das Nepal-Projekt der Schule sammeln konnten.

Jede Klasse trainierte und lief schlussend- lich unter Coronabedingungen für sich, was dem Gemeinschaftsgedanken des Projektes jedoch keinen Abbruch tat. Jede Schülerin und jeder Schüler suchte sich im Vorfeld im Familien- und Freundeskreis einige Sponso- ren, die bereit waren, jede erlaufene Runde des gesponserten Schülers mit einem vorher festgelegten Betrag zu honorieren. Festbeträ- ge waren auch erlaubt, aber die meisten Spon- soren machten ihre Unterstützung dann doch von der Sportlichkeit und Fitness der Läufer abhängig, wobei pro Runde Beträge von bis zu 5 Euro aufgerufen wurden.

Im Anschluss galt es, jeweils zwei Trainings- läufe zu absolvieren, um abschätzen zu kön- nen, wie viele Runden man denn schaffen könne. Anschließend erhielt jede Schülerin und jeder Schüler eine „Laufkarte“, auf der die Sponsoren eingetragen wurden.

120 Meter maß jede Runde auf dem Schul- hof, so dass Fitness durchaus gefragt war, um ordentlich Sponsorengelder zu sammeln. Jede Läuferin und jeder Läufer bekam „Namens taler“ mit auf den Lauf, wobei er nach jeder absolvierten Runde einen Taler in ein Körb- chen warf, um seinen Erfolg zu dokumentie- ren – ein ebenso einfaches wie geniales Zähl- Verfahren.

Am Montag liefen die letzten beiden Klassen

„ihre“ Runden und komplettierten damit den Lauf, für den anschließend die Sponsorengel- der gezählt und natürlich vereinnahmt wur- den. Es sei angemerkt, dass sich so mancher Sponsor deutlich in der Fitness der Jungsport- ler verschätzt hatte und im Anschluss eine hübsche Summe in den Sponsorentopf ein- zahlen durfte.

Eric und David, beide aus der Klasse 3a von Monika von Magnis, hatten ihren Lauf schon absolviert und fanden das Erlebnis „einfach toll“. Sie berichteten, dass am Jahresende, als die Nachricht vom Ausfall des Basars kam, beide ziemlich traurig gewesen seien.

Nicht nur, dass sie das gemeinsame Kekseba- cken und Basteln vermissten, sondern auch die Tatsache, nichts für die Kinder in Nepal tun zu können, machte sie traurig. Deshalb freuten sie sich umso mehr über die Idee des Sponsorenlaufs.

Beide hatten sowohl ihre Eltern als auch An- verwandte als Sponsoren gewinnen können, wobei Eric stolz berichtete, mit 105 Euro den zweithöchsten Sponsorenbetrag erreicht zu haben. David war mit 47 Euro dabei, was viel über die Sportlichkeit der Steppkes aussagt.

Der Schulrekord lag übrigens bei sagenhaften 28 Runden!

Wie viele Spenden die Kinder „erlaufen“ ha- ben, wird sich in ein paar Tagen, nachdem die Laufkarten ausgewertet und die Sponsoren- gelder gezahlt worden sind, zeigen. Eric und David waren sich auf jeden Fall einig, dass der Lauf eine tolle Idee war und könnten sich vorstellen, im nächsten Jahr sowohl den Ba- sar als auch den Sponsorenlauf zu veranstal- ten – ein Schülerengagement, wie man es sich nur wünschen kann!

Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule drehten eifrig ihre Runden, um möglichst viele Sponsorengelder für „ihr“ Childaid Network Projekt zu sammeln. Foto: Scholl

Annabela, Emma, David und Eric (von links) mit ihrer Klassenlehrerin Monika von Mag-

nis (Mitte) Foto: Scholl

Sommerfest der SPD Königstein

Königstein (kw) – Lange war es nicht mög- lich, sich in größerer Runde zu treffen – nun freut sich die SPD Königstein auf ein Wieder- sehen und lädt alle interessierten Mitbürge- rinnen und Mitbürger ein:

Sonntag, den 4 Juli um 15 Uhr Sommerfest mit Mitgliederehrung

auf der Terrasse der Villa Borgnis Die Mitgliederehrung wird an diesem Tag Dr.

Stephan Wetzel, Vorsitzender der SPD Hoch-

taunus persönlich vornehmen.

Für die Planung und Einhaltung der Ab- stands- und Hygieneregeln wird um An- meldung für die Mitgliederehrung per Mail info@spdkoenigstein.de oder Telefon: 06174- 9612925 gebeten.

Bereits um 14 Uhr bieten Brigitte Oswald- Mazurek und Tina Blome einen kurzen his- torischen Spaziergang durch die Hauptstraße und den Kurpark an.

Stadtbibliothek in den Sommerferien

In diesem Sommer wird die Stadtbibliothek nur für zwei Wochen ihre Pforten schließen:

Von Montag, 2. August bis einschließlich Montag, 16. August 2021.

Davor und auch danach besteht die Möglich- keit, sich zu den gewohnten Öffnungszeiten mit Lesestoff für die Sommerzeit einzude- cken. Die Leihfrist wird während der Schul- ferien pauschal bis zum 10. September 2021 verlängert.

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Donnerstag, 24. Juni 2021 KÖNIGSTEINER WOCHE KW 25 - Seite 5

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Sommer in der Stadt ...

Königstein (gs) – Die erste Hitzewelle haben die Bürgerinnen und Bürger Königsteins nun glücklicherweise hinter sich gelassen.

Während die einen ein schattiges Plätzchen bevorzugen, strecken die anderen die Nase in die Sonne. Das Sommerwetter treibt die Men- schen in die Stadt, wobei der Königsteiner Kurpark in den letzten Wochen ein gern be- suchter Ort ist.

Die farbenfrohe Bepflanzung der Blumenra- batten, die Begrünung des sprudelnden Kur- park-Brunnens und die zahlreichen Bänke laden nicht nur am Wochenende Gäste und Einwohner zum Verweilen ein.

An den Wochentagen stehen vor der Kur- und Stadtinformation (KuSi) zwei gemütliche Ru- hestühle, die allen Bürgern und natürlich den Besuchern der Stadt kostenfrei für eine spon- tane Rast zu Verfügung stehen – direkt vor den Schaufenstern der KuSi, wo die Ergebnis- se des Kinder-Malwettbwerbs zum Europatag und ein kleiner Einblick in die Ausstellung im

Burg- und Stadtmuseum einen Blick lohnen.

Auch an die durstigen Vierbeiner wurde ge- dacht: Ein stadteigener Trinknapf lädt an gleicher Stelle mit dem Slogan „Königsteiner Wasser für deinen Hund“ große und kleine Vierbeiner zu einem Schluck gesundem Tau- nuswasser ein.

Fotos: Scholl

Digitalisierung der Impfdaten ist in den Apotheken angelaufen

Königstein (gs) - Am Montag vergangener Woche war es soweit: Der Deutsche Apothe- kerverband e.V. (DAV) stellte den Apotheken jenes Internet Portal zur Verfügung, mit des- sen Hilfe die Apothekerinnen und Apotheker nun in der Lage sind, für ihre Kunden den er- forderlichen digitalen Impfnachweis zur Do- kumentation der erfolgten Corona-Impfungen zu erstellen. Geimpfte können damit Infor- mationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff bequem auf ihren Smartphones – entweder in der CovPass-App oder in der Corona-Warn- App – digital speichern.

Unkompliziert und kostenfrei

Das Verfahren ist relativ unkompliziert und wird in den teilnehmenden Königsteiner Apotheken als Dienstleistung für den Kunden kostenlos durchgeführt.

Voraussetzung für die Erstellung des digita- len Impfnachweises ist die Vorlage des gelben Impfpasses oder entsprechender Bescheini- gungen einer Arztpraxis. Im Falle einer Imp- fung mit dem Serum der Hersteller Biontec, Astra und Moderna müssen zwei notwendige Impfungen nachgewiesen werden, bei einer Impfung mit dem Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson genügt der Nachweis ei- ner Impfung.

Smartphone mit App notwendig

Sabine Otto aus der Marien-Apotheke in Kö- nigstein erstellt täglich zahlreiche Impfnach- weise und erklärt, worauf zu achten ist: Die Kunden, bzw. der Kunde muss zur Erstellung seine Impfnachweise im Original vorlegen, wobei die ordnungsgemäße Dokumentation der Impfung geprüft wird. Bei Unstimmig- keiten erfolgt ggf. eine Rückfrage beim imp- fenden Arzt. Darüber hinaus muss der Kunde seinen Personalausweis vorlegen, damit ei- ne Identitätsprüfung vorgenommen werden kann. Erst dann werden die erforderlichen

Daten wie: Name, Vorname, Geburtsdatum und der betreffende Impfstoff im Portal des DAV erfasst, welches anschließend den ent- sprechenden QR-Code generiert. Dieser wird ausgedruckt und dem Kunden im Original ausgehändigt.

Der Code muss nun nur noch auf dem Mobil- telefon in der CovPass-App oder der Corona- Warn-App eingescannt werden und fertig ist der digitale Impfnachweis. Die persönlichen Daten im Internetportal des DAV werden an- schließend gelöscht.

Liste der teilnehmenden Apotheken

Das ganze Prozedere nehme zwar Zeit in An- spruch, aber Sabine Otto wusste zu berichten, dass die Kunden in der Zwischenzeit oftmals einfach kleinere Dinge erledigen und ihre Un- terlagen dann etwas später fix und fertig wie- der abholen können. „Der Start verlief etwas holprig“, wusste sie noch zu berichten. Am zweiten Tag sei das Portal aufgrund der ho- hen Zugriffszahlen zeitweise nicht erreichbar gewesen, was sich aber glücklicherweise ge- geben habe. Aktuell verlaufe die Ausstellung der Impfzertifikate störungsfrei.

Auf der Internetseite: www.mein-apothe- kenmanager.de sind alle Königsteiner Apo- theken aufgeführt, die digitale Impfzertifikate ausstellen.

Foto: Wilfried Pohnke/Pixabay

Schulchronik Schloßborn wandert ins Kreisarchiv

Schloßborn/HTK (kw) – Seit 1817 mussten Lehrer in Nassau eine Schulchronik führen.

Was zunächst nüchtern klingt, bedeutet einen Schatz historischer Informationen, die weit über das Schulleben im engeren Sinne hin- ausreichen.

Ein besonders faszinierendes Stück ist die Schulchronik aus Schloßborn, die über 200 Jahre lang fortgeschrieben wurde. Sie wan- dert jetzt ins Kreisarchiv des Hochtaunus- kreises.

Historische Unterlagen

Landrat Ulrich Krebs konnte in der vergan- genen Woche die Schulchronik und weitere historische Unterlagen aus den Händen von Schulleiterin Kora Krauß entgegennehmen.

„Ich freue mich sehr, dass die Schloßborner Grundschule und ihre Schulleiterin ein wa- ches Auge für den Wert dieser historischen Unterlagen beweist und sich aktiv um ihre dauerhafte Sicherung bemüht hat“, bedankte sich Landrat Ulrich Krebs und erläuterte: „Im Kreisarchiv sind diese wichtigen Unterlagen nicht nur dauerhaft sicher verwahrt, sondern stehen auch der interessierten Öffentlichkeit

und natürlich der Forschung zur Verfügung.“

Kopie für das Gemeindearchiv

Schulleiterin Kora Krauß erklärte: „Ich habe es gerne übernommen, meinerseits die letzten Seiten der Schulchronik mit einem Bericht über die letzten Jahre zu ergänzen und damit bis in die Gegenwart zu vervollständigen.“

Thomas Ciesielski, Bürgermeister der Ge- meinde Glashütten, betonte: „Ich freue mich, dass diese wertvollen Unterlagen aus unserer Geschichte im Kreisarchiv einen sicheren Platz finden.

Besonders erfreulich ist es, dass der Hochtau- nuskreis sich bereit erklärt hat, Kopien für un- ser Gemeindearchiv und für den Heimat- und Geschichtsverein Schloßborn anzufertigen, so dass sie auch der Heimatforschung vor Ort unkompliziert zur Verfügung stehen.“

Im Kreisarchiv ergänzt die Schloßborner Schulchronik die dort bereits vorhandene Sammlung und Dokumentation von Schul- chroniken aus dem Taunus, die jederzeit nach vorheriger Anmeldung (kreisarchiv@hoch- taunuskreis.de, 06172/999-4611) eingesehen werden können.

Übergabe der Schulchronik Schloßborn an das Kreisarchiv des Hochtaunuskreises.

Thomas Ciesielski (Bürgermeister Glashütten), Kora Krauß (Schulleiterin), Gregor Maier (Fachbereich Kultur HTK), Ulrich Krebs (Landrat) (von links) Foto: Hochtaunuskreis

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Vier Jahre ambulanter Pflegedienst ANAVITA – weil Pflegen Herzenssache ist!

Seit der Eröffnung am 1. Juli 2016 hat sich der Pflegedienst ANAVITA aus Königstein gut in die pflegerische Versorgungslandschaft in Königstein und Umgebung integrieren können.

Inhaberin Anna Reul und ihr Team arbeiten getreu dem Firmenmotto, denn: Pflegen ist für sie Herzenssache! „Meinem Team und mir sind neben pflegerisch-kompetentem Handeln vor allem die menschliche Zuwendung und das offene Ohr für die Patienten ein wichtiger Pfeiler unserer täglichen Arbeit. Ich glaube, dass die zukünftigen Herausforderungen bei der häus- lichen Pflege auch im psychosozialen Bereich liegen, den es zu bedienen gilt.“

Sie ergänzt: „Einsamkeit und das Bedürfnis nach Mitteilung sind nach unseren Erfahrungen und Beobachtungen immer größer werdende Prob- lemstellungen für die älteren Menschen. Wir bemühen uns sehr, im Rah- men unserer personellen Kapazitäten und den individuellen Befindlichkei- ten unserer Patienten, diese Wünsche zu erfüllen. Manchmal muss dann, auf Wunsch des Kunden, auch mal die Bügelwäsche warten und man nutzt die Zeit für ein Gespräch oder einen Spaziergang in Begleitung.

Die Patientengruppe mit kognitiven Einschränkungen wie beispielsweise demenzerkrankte Menschen ist eine wachsende Größe in der Patienten- struktur der ambulanten Pflege.

„Diese Patientengruppe benötigt ein spezifischeres Betreuungskonzept mit geschultem Personal. Auch darauf sind meine Mitarbeiter vorbereitet und mit großem Einfühlungsvermögen ausgestattet“, berichtet Anna Reul.

Auch weiß sie um den großen Beratungsbedarf bezüglich der Leistungen von Kranken- und Pflegekassen. „Häufig sind Angehörige und Betroffene überfordert mit der (plötzlich) auftretenden Pflegesituation. Wir helfen mit konkreten Tipps und Empfehlungen, um zeitnah Zugang zu den indivi- duellen Ansprüchen gegenüber den Kranken- und Pflegekassen zu finden.“

Neben Anna Reul als Inhaberin besetzt Andreas Wiechulla die Position des Pflegedienstleiters im ambulanten Pflegedienst ANAVITA.

„Andreas Wiechulla ist eine große fachliche und menschliche Bereiche- rung für mein Team und genießt auch bei unseren Patienten ein sehr hohes Maß an Vertrauen und Beliebtheit. Natürlich bin ich auch meinen restlichen Mitarbeitern sehr dankbar für den tollen Einsatz und die menschliche Wärme, mit der sie ihre Arbeit bei ANAVITA verrichten.“

Das Angebot von ANAVITA reicht von körperbezogenen Pflegemaßnah- men wie z. B. Grundpflege, hauswirtschaftlicher Versorgung, Betreuungs- leistungen bis hin zu Behandlungspflege wie beispielsweise das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, das Stellen und Verabreichen von Medikamenten, Wundversorgung und parenteraler Ernährung. „Wir haben im Laufe der letzten fünf Jahre gute Beziehungen zu Kranken- häusern, Sanitätshäusern und Ärzten aufbauen können. Gerade in dem Bereich der Versorgung der parenteralen Ernährung werden wir gerne beauftragt, da dies nicht von jedem ambulanten Pflegedienst angeboten wird und geleistet werden kann.“ Besonders stolz ist Anna Reul auf die Ergebnisse der jährlichen Qualitätsprüfungen des medizinischen Diens- tes der Krankenkassen (MDK), bei denen sie und ihr Pflegedienst seit Eröffnung mit Bestnote abgeschnitten haben (nachzulesen unter: www.

pflege-navigator.de).

„Dieses Ergebnis bestätigt und motiviert uns in unserer Arbeit. Es ist eine wertvolle Rückmeldung dazu, uns immer weiter zu entwickeln und Qualitätsstandards zu halten, zu verbessern und in unsere Arbeit zu inte- grieren.“

Zum Kernversorgungsgebiet des ambulanten Pflegedienstes ANAVITA zäh- len Königstein mit allen Stadtteilen, Kelkheim, Kronberg mit Stadtteilen, Bad Soden mit Stadtteilen und Liederbach.

Ambulanter Pfl egedienst

Wiesbadener Straße 5, 61462 Königstein Telefon: 06174-6392408 / -Fax: 06174-6392410

info@pfl egedienst-anavita.de

Weitere Gebiete auf Anfrage. Die Büroräumlichkeiten sind gut zu erreichen und Parkmöglichkeiten befi nden sich direkt vor der Haustür. Anna Reul und ihr Team von ANAVITA freuen sich über Ihre Kontaktaufnahme.

Fünf Jahre ambulanter

Pflegedienst ANAVITA –

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Juristen-Tipp Scheidungs-Ratgeber

Andrea Peyerl Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht Frankfurter Straße 21

61476 Kronberg im Taunus Tel. 06173 32746-0 Fax. 06173 32746-20 info@peyerl-ra.de www.peyerl-ra.de

Teil 12: Scheidung: Ja oder nein?

Sie leben ein Jahr voneinander getrennt. Einige Dinge sind zumindest vorübergehend geregelt. Nach Ablauf des Trennungsjahres stellt sich dann meist die Frage, ob das Scheidungsverfahren bei Gericht eingeleitet werden soll oder nicht. Dies ist nicht nur eine emotionale, sondern vor allem eine strategische Frage. Die damit verbundenen Vor- oder Nachteile sind den Wenigsten bekannt.

Immer vorausgesetzt, dass es keine modifi zierte notariel- le Vereinbarung gibt, löst das Scheidungsverfahren einen Stichtag aus, der für die Altersversorgung und die Ver- mögensauseinandersetzung von erheblicher Bedeutung ist. Auch der Ehegattenunterhalt nach der Scheidung ist mit dem Unterhalt während des Getrenntlebens nicht identisch.

Sie brauchen zu diesen Themen qualifi zierte anwaltliche Beratung. Die einzelnen Entscheidungskriterien werden in den folgenden Beiträgen kritisch beleuchtet. Spätes- tens jetzt ist es auch an der Zeit, mit Ihrer anwaltlichen Vertretung die Scheidungsfolgesachen vorzubereiten.

Informieren Sie sich zu dem Thema Scheidungsfolgen auch in meinem Ratgeber „Ehevertrag und Scheidungs- vereinbarung“, Beck-Rechtsberater im dtv.

Fortsetzung am Donnerstag, dem 1. Juli 2021. Bereits erschienene Teile können gerne über die Kanzlei ange- fordert werden.

Andrea Peyerl, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Kronberg im Taunus

Medienpartner:

In Kooperation mit:

Die Stadtverordnetenversammlung informiert:

Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus vom 20.5.2021 Die Tagesordnung der 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung umfasste neben der Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung, Mitteilungen, Beant- wortung von Anfragen und Anfragen fol- gende weiteren Punkte:

Wahl eines Ortsgerichtsschöffen/Ortsge- richtsvorstehers für das Ortsgericht Kö- nigstein I (Kernstadt)

Die Stadtverordnetenversammlung wählt Herrn Ferdinand Haub, Wiesbadener Straße 60, 61462 Königstein im Taunus, zum Ortsge- richtsschöffen/Ortsgerichtsvorsteher für das Ortsgericht Königstein I (Kernstadt).

35 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Wahl eines Ortsgerichtsschöffen/stellver- tretenden Ortsgerichtsvorstehers für das Ortsgericht Königstein I (Kernstadt)

Die Stadtverordnetenversammlung wählt Herrn Heinz Alter, Kirchstraße 7, 61462 Kö- nigstein im Taunus, zum Ortsgerichtsschöf- fen/stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher für das Orts gericht Königstein I (Kernstadt).

34 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung(en)

Umbenennung einer Straße, Gemarkung Falkenstein, Flur 4, Flurstück 149/59 – Servitutsweg – in „Am Kocherfels“

1) Der Weg entlang der Südostseite der Fried- höfe, Gemarkung Falkenstein, Flur 4, Flur- stück 149/59, soll die Straßenbezeichnung

„Am Kocherfels“ erhalten.

2) Nach erfolgter öffentlicher Widmung der Straßenparzelle Gemarkung Falkenstein, Flur 4, Flurstück 149/59 sind die entsprechen- den Straßennamensschilder „Am Kocherfels“

auf zustellen.

29 Ja, 0 Nein, 6 Enthaltung(en)

Widmung der Verkehrsanlagen Am Kal- tenborn, Gemarkung Königstein,

Flur 7, Flurstücke 189, 193, 212 und 213 für den öffentlichen Verkehr

Die Grundstücke „Am Kaltenborn“, Gemar- kung Königstein, Flur 7, Flurstücke 189, 193, 212 und 213 werden gemäß § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) in der Fassung vom 8. Juni 2003 (GVBl. I S. 166), zuletzt geän- dert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28.

Mai 2018 (GVBl. S. 198), dem Anliegerver- kehr gewidmet und gemäß § 4 Absatz 5 als Gemeindestraße eingestuft.

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenver- sammlung vom 7.2.2019 ist die Verkehrsan- lage mit der Bezeichnung „Kórniker Weg“ zu benennen.

Dieser Beschluss ist öffentlich bekanntzuma- chen.

33 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Bebauungsplan K76 „Limburger Straße II“;

hier: Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGBi. V. m. § 4 a (3) BauGB

1) Die in der Anlage A befindlichen Be- schlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffent lichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ge- mäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anre- gungen werden nach ausführlicher Diskussi- on als Stellungnahmen der Stadt Königstein im Taunus beschlossen.

2) Der Entwurf des Bebauungsplanes K 76

„Limburger Straße II“, Gemarkung König-

stein, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil einschließlich der Begründung, dem Erläuterungsbericht und der schalltech- nischen Untersuchung wird gemäß § 3 (2) und

§ 4 (2) BauGB i. V. m. § 4 a (3) BauGB als Entwurf des Bebauungsplanes erneut offen- gelegt.

31 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung(en)

Veränderungssperre für den Geltungsbe- reich des Bebauungsplanes K 77 „Frank- furter Straße / Wiesbadener Straße“ für das Gebiet zwischen der Frankfurter Stra- ße, Wiesbadener Straße und Thewaltstra- ße, Gemarkung Königstein, Flur 10 und 11;

hier: Beschluss über die Verlängerung der bestehenden Veränderungssperre

vom 15. Juni 2019

Der Entwurf einer Satzung über die Verlän- gerung einer Veränderungssperre gemäß § 17 Abs.1 Satz 3 BauGB für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes K 77 „Frankfurter Straße / Wiesbadener Stra- ße“ wird als Satzung beschlossen. Die Verän- derungssperre betrifft folgende Grundstücke:

Gemarkung Königstein, Flur 10, Flurstücke:

16/1, 17/4, 536/19, 429/19, 494/16, 17/8, 17/9, 489/19, 17/11, 17/12, 17/13, 7/6,13/3, 496/118, 118/5, 497/118, 433/7, 500/7, 499/7, 502/7, 503/7, 531/7, 539/7, 540/7, 7/2, 7/4, 13/4, 7/5, 7/3 sowie Gemarkung Königstein, Flur 11, Flurstücke: 118/14, 148/55, 147/55, 14/4, 15/7, 17/1, 18/1, 57, 15/6, 19/1, 22/1, 22/9, 22/8, 22/3, 22/7, 25/6, 25/8, 22/6, 25/7, 25/9, 25/13, 25/10, 25/12, 25/11, 118/4.

Bestandteil der Veränderungssperre ist die Flurkarte mit Eintragung der Plangebiets- grenzen.

35 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Veränderungssperre für den Geltungsbe- reich des Bebauungsplanes F 16 „Reichen- bachweg“ für das Gebiet zwischen Rei- chenbachweg, Höhenbach und Mühlweg, Gemarkung Falkenstein, Flur 9; hier: Be- schluss über die Verlängerung der beste- henden Veränderungssperre vom 15. Juni 2019Der Entwurf einer Satzung über die Verlän- gerung einer Veränderungssperre gemäß § 17 Abs.1 Satz 3 BauGB für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes F 16 „Reichenbachweg“ wird als Satzung be- schlossen. Die Veränderungssperre betrifft folgende Grundstücke:

Gemarkung Falkenstein, Flur 9, Flurstücke:

15/3, 15/4, 16/1, 16/5, 16/7, 17/2, 17/3, 17/4, 17/5, 21/1, 25/2, 25/3, 25/4, 26/11, 26/14, 26/15, 26/16, 26/29, 26/32, 26/46, 26/48, 26/54, 26/57, 26/58, 26/59, 26/60, 26/61, 26/62, 26/65, 26/67, 26/69, 26/72, 26/73, 26/74, 26/76, 26/81, 26/82, 26/84, 26/87, 26/88, 26/89, 26/90, 26/91, 26/92, 26/93, 26/94, 26/95, 26/96, 26/97, 26/100, 26/101, 26/102, 26/103, 26/104, 26/105, 26/108, 26/110, 26/111, 26/112, 26/113, 26/115, 26/116, 26/117, 26/118, 26/119, 29/5, 29/6, 30/3, 30/4, 33/2, 33/4, 33/5, 34/1, 35/2, 35/4, 38/2, 44/2, 45/2, 45/6, 45/7, 45/8, 45/9, 45/10, 45/11, 45/12, 46/2, 46/3, 46/7, 46/9, 46/10, 46/11, 46/13, 46/14, 46/15, 46/16,47/5, 51/6, 51/8, 51/10, 53/4, 53/5, 53/11, 53/12, 53/13, 53/14, 57/3, 60/3, 60/4, 60/5, 60/8, 60/9, 60/12, 60/13, 60/15, 60/19, 60/22, 60/23, 60/24, 60/25, 60/26, 60/28, 60/29, 61/1, 61/2, 61/4, 61/5, 65/7, 65/9, 66/2, 66/3, 66/6, 66/7, 66/10, 66/15, 65/8, 66/8, 66/9, 66/11, 66/16, 66/17, 66/18, 144/1, 144/4, 148/1, 148/3, 150/1,

150/4, 151/3, 151/4, 151/5, 154/3, 154/6, 157/4, 159/3, 160/1 , 160/3, 160/4, 161/1, 162/1, 163/3, 163/4, 163/5, 165/1, 167/5 tlw., 167/6, 167/7, 173/1, 174/1, 178/1, 178/2, 178/3, 180/4, 180/5, 180/6, 180/7,180/8, 180/9, 180/10, 180/11, 180/12, 180/13, 180/14, 180/15, 180/16, 180/17, 180/18, 180/19, 180/20, 180/21, 180/22,180/23, 180/25, 180/26, 220/18, 244/20, 244/21, 244/22, 245/18 247/27, 416/18, 416/19, 424/61, 463/61, 465/61.

Bestandteil der Veränderungssperre ist die Flurkarte mit Eintragung der Plangebiets- grenzen. Förderrichtlinie der Stadt Königstein im Taunus für den Bau von Regenwassersam- melanlagen (Zisternen) im Gebäudebestand Änderungsantrag der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses:

Die Förderhöhe in Nr. 5 des Entwurfes der Förderrichtlinie soll wie folgt gestaffelt wer- den:a) Zisternen für Brauchwasseranlagen 400

EUR / m³ (max. Förderbetrag 6.000 EUR) b) Zisternen für Regenwasseranlagen 300

EUR / m³ (max. Förderbetrag 4.500 EUR) Die Begrenzung „bis max. 10 m³“ entfällt komplett.

Zusätzlich wird dieser Passus aufgenommen:

„Der Magistrat wird beauftragt, den Bau- und Umweltausschuss sowie den Haupt- und Finanzausschuss sechs Monate nach Inkraft- treten über die Höhe der beantragten Förder- mittel zu unterrichten. Sollten die Haushalts- mittel von 150.000 EUR nicht ausreichen, sind die Ausschüsse erneut zu unterrichten.“

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus beschließt die

„Förderrichtlinie der Stadt Königstein im Taunus für den Bau von Regenwassersam- melanlagen (Zisternen) im Gebäudebe- stand“ als Richtlinie.

35 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Bebauungsplan S 14 „An den Geierwiesen / Wiesbadener Straße“;

hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB Änderungsantrag der ALK-Fraktion:

In den textlichen Festsetzungen, Abschnitt A bauplanungsrechtliche Festsetzungen, hier: 9.

Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen

§ 9 (1) Nr. 23 BauGB wird der Satz: „Es wird darauf hingewiesen, dass Erdölheizungen ab 2026 verboten sind“ gestrichen.

Ersatzweise sollen die folgenden Sätze in die textlichen Festsetzungen, Abschnitt A bau- planungsrechtliche Festsetzungen, hier: 9.

Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen

§ 9 (1) Nr. 23 BauGB aufgenommen werden:

Es wird darauf hingewiesen, dass der Ein- bau von Ölheizungen ab dem 1. Januar 2026 nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der aktuellen Fassung vom 08.08.2020, hier

§ 72 GEG (Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen), nur unter Beachtung der dort genannten Einschränkungen und Auflagen zulässig ist.

Beschluss:

1) Die in der Anlage A befindlichen Be- schlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffent lichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.

2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB einge- gangenen Anregungen werden nach ausführ- licher Diskussion als Stellungnahmen der Stadt Königstein im Taunus beschlossen.

2) Der Entwurf des Bebauungsplanes S 14

„An den Geierwiesen / Wiesbadener Straße“, Gemarkung Schneidhain, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, wird als Sat- zung beschlossen.

3) Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes S 14 „An den Geier- wiesen / Wiesbadener Straße“ werden als Sat- zung beschlossen.

4) Die Begründung des Bebauungsplanes S 14

„An den Geierwiesen / Wiesbadener Straße“

wird beschlossen.

31 Ja, 0 Nein, 3 Enthaltung(en)

Änderung der Straßenbeitragssatzung rückwirkend zum 1.1.2021

Antrag von Herrn A. Colloseus:

Die Drucksachennummer 117/2021 wird zur weiteren Beratung zurück an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen.

15 Ja, 19 Nein, 1 Enthaltung(en) Damit ist der Antrag abgelehnt.

Beschluss:

Der Entwurf einer Änderung der Straßen- beitragssatzung der Stadt Königstein im Taunus wird als Satzung beschlossen.

21 Ja, 10 Nein, 4 Enthaltung(en)

Antrag von Frau Jacubowsky (Klimaliste Königstein)

Verkehrsversuch zur Reduzierung der Staulängen am Königsteiner Kreisverkehr Die Verwaltung wird gebeten, in einem ers- ten Schritt mit dem Landrat als Verkehrsbe- hörde zu klären, ob dieser bereit wäre, im Königsteiner Verkehrskreisel sowie auf den angrenzen den Zubringerstraßen eine Ge- schwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h einzurichten, um die Verkehrssicherheit zu verbessern, die Lärm- und Abgasemissionen zu verringern und die Verhandlungen über die Öffnung der zweiten Spur der Kreiselzufahrt aus der Le Cannet-Rocheville-Straße zu er- leichtern.

33 Ja, 1 Nein, 1 Enthaltung(en)

Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Live-Streaming öffentlicher Sitzungen des Stadtparlaments Königstein

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, mit welchem Aufwand das Live-Streaming öf- fentlicher kommunalpolitischer Sitzungen verbunden ist. In die Prüfung sind mit einzu- beziehen:

1) der technische und finanzielle Aufwand;

2) die rechtlichen Anforderungen des Hessi- schen Datenschutzgesetzes, insbesondere die persönlichen Rechte der Abgeordneten;

3) welche Regelungen in der Hauptsatzung bzw. der Geschäftsordnung dazu zu treffen sind;

4) weitere sich im Verlauf der Diskussion ergebende Fragestellungen in diesem Zu- sammenhang (z. B. Aufnahmemöglichkeit, Video-on-Demand-Funktion).

31 Ja, 2 Nein, 2 Enthaltung(en)

Die nächste Sitzung der Stadtverordnetenver- sammlung findet am Donnerstag, dem 8. Juli 2021 im Haus der Begegnung statt.

Dr. Michael Hesse Stadtverordnetenvorsteher

(9)

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