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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.03, Heft 05 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.03, Heft 05 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

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3. Jahrgang Schönwalde-Glien, 5. April 2007 Nr. 5

Ö F F E N T L I C H E BE K AN N T M AC H U N G E N

Inhaltsverzeichnis

ÖFFENT LICHE BEKANNT MACHUNGEN

Beschlüsse der 38. Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.3.2007 S. 2 Beschluss zur vorzeitigen Beendigung der bestehenden

Konzessionsverträge Strom und zum Neuabschluss eines

Wegenutzungsvertrages Strom mit einer Laufzeit von 20 Jahren S. 2 Planung Ahornallee, OT Schönwalde-Siedlung S. 2 Planung Lindenallee, OT Schönwalde-Siedlung S. 2 Bebauungsplan Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg“,

OT Schönwalde-Siedlung - Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses S. 2 Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 08, „Straße A“, OT Schönwalde-

Siedlung Abwägungsbeschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 08 „Straße A“ vom 28.09.2006 für den OT

Schönwalde-Siedlung S. 2

Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 08, „Straße A“,

OT Schönwalde-Siedlung - Auslegungsbeschluss S. 3 Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 08 Wohngebiet „Straße A“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den

Ortsteil Schönwalde-Siedlung S. 3

Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 22, „Fasanensteig“, OT Schönwalde-Siedlung Abwägungsbeschluss über die

Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 „Fasanensteig“ vom 28.09.2006

für den OT Schönwalde-Siedlung S. 3

Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“,

OT Schönwalde-Siedlung - Auslegungsbeschluss S. 4 Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 22 Wohngebiet „Fasanensteig“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den

Ortsteil Schönwalde-Siedlung S. 4

Bauantrag WAN 01-07-B

Errichtung eines Antennenstützpunktes für das Mobilfunknetz E-Plus,

Gemarkung Wansdorf, Flur 2, Flurstück 135 (Außenbereich) S. 4 Besetzung der Ausschüsse - Ausschuss für Umwelt, Ordnung und

Sicherheit S. 5

Besetzung der Ausschüsse - Kindertagesstätten-Ausschuss für KITA

„Waldeck“, OT Schönwalde-Dorf S. 5

Beschluss zu übergreifendem Antrag Tourismusregion „Krämer“ S. 5 Beschluss zum Ausbau der Brandenburgischen Straße,

OT Schönwalde-Siedlung S. 5

Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 11 „Amselsteig“,

OT Schönwalde-Siedlung - Beschluss zur 4. Änderung S. 5 Beschluss zur Satzung der Gemeinde Schönwalde – Glien über die

Erhebung der Gebühren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe

(Friedhofsgebührensatzung) S. 6

Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe

(Friedhofsgebührensatzung) S. 6

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Bebauungsplan PAA 08/2005 „Hauptstraße Teil I“ der Gemeinde

Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien S. 7

AMT LICHE MIT T EILUNGEN

Stelle einer/eines Hallenwartin/ Hallenwartes zu besetzen S. 8

NICHT AMT LICHE MIT T EILUNGEN

Genossenschaftsversammlung der

Jagdgenossenschaft Grünefeld am 28. April S. 8

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünef eld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

Impressum:

Herausgeber:

Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister Schönwalde-Siedlung Sebastian-Bach-Straße 10-12 14621 Schönwalde-Glien Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de

(nur für formlose M itteilungen ohne elektronische Signatur)

Redaktion:

Kurt Hartley Steffen Schmunk

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint unregelmäßig.

Alle im Amtsblatt veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde- Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Das Amtsblatt wird sowohl in der Gemeindeverwaltung als auch in den Büros der Ortsbürgermeister zu den ortsüblichen Sprechzeiten kostenlos ausgelegt.

Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf der Homepage der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de im Bereich „Amtsblatt der Gemeinde“ zur Verfügung.

Das Amtsblatt der Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

(2)

Beschluss Nr. 30/2007

Beschluss zur vorzeitigen Beendigung der bestehenden Konzessionsverträge Strom und zum Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages Strom mit einer Laufzeit von 20 Jahren

Die Gemeindevertretung beschließt, die Konzessionsverträge Strom der ehemaligen Gemeinden Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde und Wansdorf mit der E.ON edis vorfristig zu beenden. Gleichzeitig ist ein neuer Wegenutzungsvertrag für die Stromversorgung der Gemeinde Schönwalde-Glien mit einer Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen und dafür das notwendige Verfahren nach § 45 (3) des Energiewirtschaftsgesetzes durchzuführen.

Die Gemeinde Schönwalde-Glien behält sich vor, von einem Vertragsabschluss abzusehen. Das Sonderkündigungsrecht wird dann nicht in Anspruch genommen.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 39/2007

Planung Ahornallee, OT Schönwalde-Siedlung

Der vorgestellten Planung des Büros Just für den Ausbau der Ahornallee als Mischverkehrsfläche in einer Breite von 4,75 m wird zugestimmt.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 40/2007

Planung Lindenallee, OT Schönwalde-Siedlung

Der vorgestellten Planung des Büros Just für den Ausbau der Lindenallee als Mischverkehrsfläche wird zugestimmt.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 47/2007

Bebauungsplan Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg“, OT Schönwalde-Siedlung - Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeinde Schönwalde-Glien hat am 16.11.2006 unter der Drucksache Nr. 253/2006 gemäß § 8 Absatz 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 “Alter Wansdorfer Weg“

im OT Schönwalde-Siedlung beschlossen. In Ergänzung dieses Beschlusses wird der Geltungsbereich um das Flurstück 84 der Flur 29 ergänzt.

Somit umfasst das Plangebiet die Flurstücke 70 (teilweise), 72 bis 76, 77/2, 81/1, 81/2, 81/3, 81/4, 85, 86/1, 86/2, 87 bis 93, 98, 166 (teilweise), 109, 188 bis 190, 192 bis 194, 204 und 205 der Flur 29 in der Gemarkung Schönwalde.

Ein Übersichtsplan, in dem das Plangebiet kenntlich gemacht ist, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

(16 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 27/2007

Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 08, „Straße A“,

OT Schönwalde-Siedlung Abwägungsbeschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 08 „Straße A“ vom 28.09.2006 für den OT Schönwalde-Siedlung

1. Die von den Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) vorgebrachten Anregungen und Hinweise zur Beteiligung am Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 08

„Straße A“ hat die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. 17 Landkreis Havelland

b)Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

Bürger Nr. B2

c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

Bürger Nr. B1

d) Keine planungsrelevanten Bedenken, aber mitunter Hinweise, die zur Kenntnis genommen bzw. im weiteren Verfahren beachtet werden, äußerten:

TÖB Nr. 1 Landesumweltamt Brandenburg, RW 4

(Immissionsschutz) + RW 5

Wasserwirtschaft/Hydrologie

TÖB Nr. 2 Gemeinsame Landesplanung Brandenburg und Berlin

TÖB Nr. 3 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Beschlüsse der 38. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 15.3.2007

(3)

TÖB Nr. 5 Landesamt f. Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Flurneuordnung Brieselang

TÖB Nr. 6 Amt für Forstwirtschaft Alt Ruppin TÖB Nr. 8 Wasser- und Bodenverband

TÖB Nr. 12 Brandenburgisches Landesamt f. Denkmalpflege, Abt. Denkmalpflege

TÖB Nr. 13 Brandenburgisches Landesamt f. Denkmalpflege, Abt. Bodendenkmalpflege

TÖB Nr. 31 Gemeinde Oberkrämer TÖB Nr. 32 Stadt Hennigsdorf TÖB Nr. 33 Landkreis Oberhavel

TÖB Nr. 34 Bezirksamt Spandau von Berlin TÖB Nr. 35 Stadt Nauen

e) Keine Antwort gaben ab:

TÖB Nr. 22 Staatlicher Munitionsbergungsdienst Land Brandenburg

TÖB Nr. 30 Stadt Falkensee

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger, Behörden und sonstigen TÖB, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Anlagen (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 42/2007

Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 08, „Straße A“, OT Schönwalde-Siedlung – Auslegungsbeschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 08 "Straße A" für den OT Schönwalde-Siedlung vom 27. Februar 2007 für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde mit den Flurstücken 1 bis 79 in der Flur 5 wird einschließlich der Begründung in der vorgelegten Form gebilligt und nach § 3 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von einem Monat zur Auslegung bestimmt. Die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut einzuholen.

Es wird hiermit bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Bekanntmachung

der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 08 Wohngebiet „Straße A“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 08 Wohngebiet „Straße A“

für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde mit den Flurstücken 1 bis 79 in der Flur 5 einschließlich der Begründung (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 42/2007 vom 15.03.2007 gebilligt und nach § 3 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von einem Monat zur öffentlichen Auslegung und nach § 4 Absatz 2 BauGB zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 26.04.2007 bis einschließlich 26.05.2007 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde - Glien, Zimmer 11, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (ausgenommen der Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Schönwalde-Glien, den 30.03.2007

i.V. K. Hartley

(Siegel)

Beschluss Nr. 28/2007

Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 22, „Fasanensteig“, OT Schönwalde-Siedlung Abwägungsbeschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 „Fasanensteig“ vom 28.09.2006 für den OT Schönwalde-Siedlung

1. Die von den Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) vorgebrachten Anregungen und Hinweise zur Beteiligung am Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 22

„Fasanensteig“ hat die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

Bürger Nr. B2 Bürger Nr. B3

b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

Bürger Nr. B1

c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

kein TÖB / kein Bürger

(4)

d) Keine planungsrelevanten Bedenken, aber mitunter Hinweise, die zur Kenntnis genommen bzw. im weiteren Verfahren beachtet werden, äußerten:

TÖB Nr. 1 Landesumweltamt Brandenburg, RW 4

(Immissionsschutz) + RW 5

Wasserwirtschaft/Hydrologie

TÖB Nr. 2 Gemeinsame Landesplanung Brandenburg und Berlin

TÖB Nr. 3 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming TÖB Nr. 5 Landesamt f. Verbraucherschutz, Landwirtschaft,

Flurneuordnung Brieselang TÖB Nr. 6 Amt für Forstwirtschaft Alt Ruppin

TÖB Nr. 12 Brandenburgisches Landesamt f. Denkmalpflege, Abt. Denkmalpflege

TÖB Nr. 13 Brandenburgisches Landesamt f. Denkmalpflege, Abt. Bodendenkmalpflege

TÖB Nr. 17 Landkreis Havelland TÖB Nr. 31 Gemeinde Oberkrämer TÖB Nr. 32 Stadt Hennigsdorf TÖB Nr. 33 Landkreis Oberhavel

TÖB Nr. 34 Bezirksamt Spandau von Berlin TÖB Nr. 35 Stadt Nauen

e) Keine Antwort gaben ab:

TÖB Nr. 8 Wasser- und Bodenverband

TÖB Nr. 22 Staatlicher Munitionsbergungsdienst Land Brandenburg

TÖB Nr. 30 Stadt Falkensee

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger, Behörden und sonstigen TÖB, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Anlagen (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 43/2007

Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“, OT Schönwalde-Siedlung - Auslegungsbeschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 "Fasanensteig" für den OT Schönwalde-Siedlung vom 27. Februar 2007 für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde mit den Flurstücken 220/3 bis 220/8, 220/11 bis 220/44, 267 bis 285, 219/1 (Teilfläche) und 236 (Teilfläche) in der Flur 5 wird einschließlich der Begründung in der vorgelegten Form gebilligt und nach § 3 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von einem Monat zur Auslegung bestimmt.

Die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut einzuholen.

Es wird hiermit bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Bekanntmachung

der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 22 Wohngebiet „Fasanensteig“ der Gemeinde Schönwalde- Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 Wohngebiet

„Fasanensteig“ für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde mit den Flurstücken 220/3 bis 220/8, 220/11 bis 220/44, 267 bis 285,

219/1 (Teilfläche) und 236 (Teilfläche) in der Flur 5 einschließlich der Begründung (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 43/2007 vom 15.03.2007 gebilligt und nach § 3 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von einem Monat zur öffentlichen Auslegung und nach § 4 Absatz 2 BauGB zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 26.04.2007 bis einschließlich 26.05.2007 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde - Glien, Zimmer 11, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (ausgenommen der Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Schönwalde-Glien, den 30.03.2007 i.V. K. Hartley

(Siegel)

Beschluss Nr. 44/2007 Bauantrag WAN 01-07-B

Errichtung eines Antennenstützpunktes für das Mobilfunknetz E-Plus, Gemarkung Wansdorf, Flur 2, Flurstück 135 (Außenbereich)

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag WAN 01-07-B für die Errichtung eines Antennenstützpunktes für das Mobilfunknetz E-Plus auf dem Grundstück Flurstück 135, Flur 2 in der Gemarkung Wansdorf wird erteilt.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

(5)

Besetzung der Ausschüsse - Ausschuss für Umwelt, Ordnung und Sicherheit

Der zurzeit offene Sitz im Ausschuss für Umwelt, Ordnung und Sicherheit wird durch folgendes Mitglied der Gemeindevertretung besetzt:

Harry Kanowski

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 52/2007

Besetzung der Ausschüsse - Kindertagesstätten-Ausschuss für KITA „Waldeck“, OT Schönwalde-Dorf

Der zurzeit offene Sitz im Kindertagesstätten - Ausschuss der KITA

„Waldeck“ im OT Schönwalde - Dorf wird durch folgendes Mitglied der Gemeindevertretung besetzt:

Harry Kanowski benannt!

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 49/2007

Beschluss zu übergreifendem Antrag Tourismusregion

„Krämer“

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vertrag mit dem Förderverein Regionalpark Krämer Forst e.V. zu schließen, in dem geregelt wird, dass zur besseren touristischen und infrastrukturellen Erschließung des Waldgebietes Krämer eine Person vorerst für ein Jahr beschäftigt wird, um von den einzelnen Gemeinden Stadt Falkensee, Stadt Kremmen, Stadt Nauen, Gemeinde Brieselang, Gemeinde Oberkrämer und Gemeinde Schönwalde-Glien Sehenswürdigkeiten, kulturelle Aktivitäten, Wegeverbindungen, Kreis- und gemeindeübergreifend zusammenzutragen.

Daraus ableitend konkrete Infrastrukturmaßnahmen, wie ein Wegeleitsystem und Verknüpfungspunkte zu anderen Destinationen aufzeigt, so dass gemeinsame Förderanträge und Marketingziele für die Region vorbereitet und ggf. umgesetzt werden können. Zur finanziellen Beteiligung wird die Gemeinde mit den anderen benannten Gemeinden auf der Grundlage der Einwohnerzahl eine entsprechende Finanzierung sicherstellen. Die Gesamtkosten betreffen ca. 35.000,-€, worauf der entsprechende Anteil je Einwohner auf die Gemeinde entfällt. Es wird ebenfalls versucht weitere Finanzierungsquellen zu erschließen z.B. über die Hotels und Gaststätten sowie über die Zugangsgemeinden Falkensee und Hennigsdorf.

Ein dreimonatiges Controlling ist durch die Bürgermeister zu gewährleisten.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 41/2007

Beschluss zum Ausbau der Brandenburgischen Straße, OT Schönwalde-Siedlung

Die Brandenburgische Straße und die Nordmärkische Straße werden 2007 /2008 neu ausgebaut. Der Ausbau soll in 3 Bauabschnitten gemäß Lageplan erfolgen. Die Gesamtkosten (einschl. Straßenbau, Planung, Vermessung, Bauüberwachung) für den ersten Bauabschnitt von der Straße Unter den Linden bis zur Strandallee in Höhe von ca. 330.000,-€ werden in den Nachtragshaushalt 2007 eingestellt. Die Kosten für den 2. und 3.

Bauabschnitt in Höhe von ca. 900.000,-€ werden im Haushaltsplan 2008 eingeplant.

Die Planung des 1. Bauabschnittes wird mit einer Bruttohonorarsumme in Höhe von ca. 19.219,26 an das Büro Just vergeben.

Die Umlage der Kosten für den Ausbau des 1. Abschnittes erfolgt mit 70% an die Grundstückseigentümer. Der Eigenanteil der

Gemeinde in Höhe von 99.000,- € muss aus der allgemeinen Rücklage finanziert werden. Bis zum Erlass der Nachtragshaushaltssatzung gelten die anfallenden Kosten als außerplanmäßige Ausgaben.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 46/2007

Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 11 „Amselsteig“, OT Schönwalde-Siedlung - Beschluss zur 4. Änderung

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Amselsteig“ für den OT Schönwalde-Siedlung:

- Änderung der zeichnerischen Festsetzung zur „Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft“ auf dem Flurstück 110 der Flur 5 in der Gemarkung Schönwalde im rückwärtigen Bereich der Grundstücke Gimpelsteig 21, Amselsteig 41, 43, 45, 47, 49, Kleibersteig 2, 1 und 1A zugunsten einer

„Straßenverkehrsfläche“.

- Erweiterung der Straßenverkehrsfläche auf dem Flurstück 167 der Flur 15 durch Grunderwerb einer Teilfläche vom Flurstück 168 (Amselsteig 5).

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

(6)

Beschluss Nr. 38/2007

Beschluss zur Satzung der Gemeinde Schönwalde – Glien über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe (Friedhofsgebührensatzung)

Die Gemeindevertretung stimmt der in der Anlage zu diesem Beschluss befindlichen Satzung der Gemeinde Schönwalde – Glien über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe ( Friedhofsgebührensatzung) zu.

Der Bürgermeister wird beauftragt die (Friedhofsgebührensatzung) zu veröffentlichen.

Die Satzung der Gemeinde Schönwalde über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe (Friedhofsgebührensatzung) in der Fassung vom 08.10.2001 und die 1. Änderungssatzung vom 27.12.2001 wird aufgehoben.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Satzung

der Gemeinde Schönwalde-Glien

über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe

(Friedhofsgebührensatzung)

Die Gemeinde Schönwalde-Glien erlässt auf der Grundlage der §§

5 und 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Bekanntmachung der Neufassung vom 10.10.2001 (GVBl. I S. 1549), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Ersten gesetzes zum Abbau von bürokratischen Hemmnissen im Land Brandenburg (Erstes Brandenburgisches Bürokratieabbaugesetz – 1. BbgBAG) vom 28.06.2006 (GVBI. I S. 74, 86), sowie des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes (BbgBestG) vom 07.11.2001 (GVBI. I S. 226), geändert durch Artikel 31 des Gesetzes zur Anpassung an den elektronischen Rechtsverkehr vom 17.12.2003 (GVBI. I S. 298), gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.03.2007 folgende Friehofsgebührensatzung der Gemeinde Schönwalde- Glien:

§ 1. Gebührenpflicht

Für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe in der Fehrbelliner Straße (Ortsteil Schönwalde-Siedlung) und in der Bötzower Straße (Ortsteil Schönwalde-Dorf) und der dazugehörigen Einrichtungen und alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen der Friedhofsverwaltung sowie der Verleihung von Nutzungsrechten werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben.

§ 2. Gebührenschuldner Schuldner der Gebühr ist,

1.) Nach §20 Abs. 1 Bbg BestG sind die volljährigen Angehörigen des Verstorbenen in folgender Reihe bestattungspflichtig:

a. Ehegatte b. Kinder c. Eltern d. Geschwister e. Enkelkinder f. Großeltern

g. Der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Gemeinschaft.

1.1.) Kommen für die Bestattungspflicht mehrere Personen in betracht, so geht jeweils die ältere Person der jüngeren hinsichtlich der Bestattungspflicht vor.

1.2.) Die Person oder Einrichtung, die durch den Verstorbenen zu Lebzeiten mit der Bestattung beauftragt wurde.

1.3.) Personen, die freiwillig, wenn Bestattungspflichtige nach 1.) nicht vorhanden oder zu ermitteln sind, die Bestattungspflicht übernehmen.

1.4.) Die Einrichtungen, die in den Fällen des §2 Bbg BestG für die Bestattung zu sorgen hat.

2.) Wer die Benutzung oder Leistung des Friedhofs oder die Tätigkeit der Friedhofsverwaltung selbst oder durch Dritte, deren Handeln ihm zuzurechnen ist, willentlich und hiefür berechtigt veranlasst.

§ 3. Entstehung der Gebührenpflicht und Fälligkeit

1.) Die Pflicht zur Zahlung der Gebühren entsteht bei Beginn des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle sowie nach Erbringung von Leistungen durch die Friedhofsverwaltung.

2.) Die Gebühren werden 14 Tage nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig und sind daher zu diesen Zeitpunkten zu entrichten oder hinreichend sicher zu stellen.

3.) Sind die Gebühren nicht bezahlt oder hinreichend sichergestellt, werden Leistungen durchgeführt, die den niedrigsten Gebühren entsprechen.

4.) Im Gebührentarif nicht enthaltene Sonderleistungen werden zusätzlich berechnet. Die Gebührenhöhe bestimmt sich nach den tatsächlichen Aufwendungen.

§ 4. Gebührentarif

1. Erwerb des Nutzungsrechtes

1.1. Wahlgrabstätten pro Einzelgrab je Grabstätte

und Jahr 45,00 €

1.2. Reihengrabstätten je Jahr 32,00 € 1.3. Reihengrabstätten für Verstorbene bis zum

vollendeten 5. Lebensjahr pro Jahr 20,00 € 1.4. Reihengrabstätte in Gemeinschaftsanlage je

Jahr 42,00 €

1.5. Urnenstellen je Jahr 14,00 € 1.6. Urnenstelle - Urnengemeinschaftsanlage je

Jahr 21,00 €

2. Erdbestattung einschließlich Sargannahme, Herstellen und Schließen der Gruft

2.1. Erdbestattung in einer Wahlgrabstelle 391,00 € 2.2. Erdbestattung in einer Reihengrabstätte 275,00 € 2.3. Erdbestattung für Verstorbene bis zum

vollendeten 5. Lebensjahr in einem Reihen-

oder Wahlgrab 146,00 €

3. Urnenbeisetzungen

3.1. Beisetzen einer Urne einschließlich Aufbewahren der Urne bis zu 3 Wochen nach dem Tage des Eintreffens auf dem Friedhof einschließlich Herstellen und

Schließen der Gruft. 101,00 €

4. Benutzen der Feiereinrichtungen

4.1. Benutzen der Feierhalle für die Dauer von

20 min. 125,00 €

4.2. Benutzen der Feierhalle je weitere 20 min. 62,00 € 4.3. Ausschmücken/ Dekoration der Feierhalle 16,00 € 4.4. Benutzung der Katafalkdecke 11,00 € 4.5. Aufstellen der Kandelaber/ Beleuchtung 4,00 € 4.6. Gebinde ordnen/ Kränze legen 16,00 € 4.7. Aufstellen der Sandbehälter 4,00 € 4.8. Benutzung des Bahrwagens und der

Senkgurte 34,00 €

5. Nebenleistungen

5.1. Aufbewahren eines Sarges bis zu 3 Tagen

nach dem Einlieferungstag 45,00 € 5.2. Aufbewahren einer Urne länger als 3

Wochen, für jeden angefangene Woche 45,00 €

(7)

§ 5. Ermäßigung, Erlass und Stundung

Die Friedhofsverwaltung (alternativ: Der Träger der Einrichtung (Friedhofsträger)) kann eine Gebühr auf Antrag ermäßigen oder erlassen, wenn die Erhebung nach Lage des einzelnen Falles eine unbillige Härte bedeuten würde. Stundung kann gewährt werden, wenn die sofortige Einziehung mit unbilligen Härten für den Schuldner verbunden wäre und der Anspruch dadurch nicht gefährdet wird.

§ 6. Inkrafttreten

(1) Diese Friedhofsgebührensatzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Schönwalde-Glien, den 22.03.2007

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Bebauungsplan PAA 08/2005 „Hauptstraße Teil I“

der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien

Der von der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien in der Sitzung am 25.01.2007 unter der Drucksache Nr. 04/2007 als Satzung beschlossene Bebauungsplan PAA 08/2005 „Hauptstraße Teil I“

für das Gebiet in der Ortslage Paaren im Glien, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) für das ca. 5,5 ha große Gemeindegebiet südlich der Landesstraße L 16, zwischen dem „Kienberger Weg“ und der „Hauptstraße“, wird gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan tritt am Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann die o.g. Satzung und die dazugehörige Begründung zum Bebauungsplan PAA 08/2005 „Hauptstraße Teil I“ ab diesem Tag in der Gemeinde Schönwalde – Glien, Sebastian-

Bach-Str. 10-12 in 14621 Schönwalde - Glien, während folgender Zeiten:

Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (ausgenommen der Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind beachtliche Verletzungen der in § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des

§ 214 (2) beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes, sowie nach § 214 (3) Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwalde - Glien geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 3 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Schönwalde-Glien, den 12.03.2007 gez.

Bodo Oehme, Bürgermeister

(Dienstsiegel) 6. Grabhügel

6.1. Aufsetzen eines Einzelhügels 1m³ 46,00 € 6.2. Aufsetzen eines Doppelhügels 2m³ 92,00 € 7. Grabmäler (Erteilen einer Zustimmung zum

Aufstellen von Grabmälern oder Anbringen von Gedenkzeichen und dergleichen sowie Überwachen der Standfestigkeit

7.1. Für stehende Grabsteine 53,00 € 7.2. Für liegende Grabsteine 53,00 € 7.3. Für das Anbringen von Gedenkzeichen,

einheitlich 53,00 €

8. Sonstige Gebühren 8.1 Ausbetten eines Sarges

Wahlgrabstätte 1.173,00 €

Reihengrabstätte 826,00 €

Reihengrabstätte bis 5. Lebensjahr 438,00 €

8.2 Ausbetten einer Urne 167,00 €

Ende der 38. Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.3.2007

Ende der öffentlichen Bekanntmachungen

(8)

Die Gemeinde Schönwalde-Glien errichtet in diesem Jahr eine neue Turnhalle auf dem Gelände der Grundschule im Ortsteil Schönwalde-Siedlung und besetzt die Stelle einer/eines

Hallenwartin/Hallenwartes

mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 40 Stunden zum 01.09.2007.

Die Stelle ist gemäß TzBfG für die Dauer von zwei Jahren befristet.

Anforderungen:

- Selbstständige Arbeitsweise, - Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeit

(Öffnungszeiten der Turnhalle täglich bis ca.22.00 Uhr und am Wochenende),

- Belastbarkeit, Teamfähigkeit,

- handwerkliche Erfahrungen und Kenntnisse,

- Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, - sicheres Auftreten und Kontaktstärke in der

Zusammenarbeit mit Vereinen und Sportgruppen.

Die zu besetzende Stelle wird mit der Entgeltgruppe 2 Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) bewertet.

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit frankiertem Rückumschlag richten Sie bitte bis 01.05.2007 an die

Gemeinde Schönwalde-Glien - Hauptamt -

Schönwalde-Siedlung

Sebastian-Bach-Straße 10-12 14621 Schönwalde-Glien

Bewerbungskosten werden nicht erstattet.

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Jagdgenossenschaft Grünefeld

Die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Grünefeld findet am Samstag, dem 28. April um 14 Uhr im Klubraum der Feuerwehr Grünefeld statt. Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen.

Die Tagesordnung hängt ab der 15. KW im Schaukasten der Gemeinde Grünefeld aus.

Der Vorstand

AMTLICHE MITTEILUNGEN

NICHTAMTLICHE MITTEILUNGEN

Referenzen

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