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Archiv "Naturalrabatt: Empörend" (02.12.2005)

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Gehaltsabzügen kommt. Ist das nicht regelrecht schwach- sinnig? Ein Dreischichtsystem mit ausschließlicher Regelar- beitszeit ist sicher nur an weni- gen Zentren angebracht, da in den meisten Kliniken und Fachgebieten eben kein über 24 Stunden gleich bleibender Arbeitsanfall zu verzeichnen ist. Ganz abgesehen davon, dass wohl die wenigsten Ärzte ihr Glück in drei Schichten finden würden.

• Für die Lebensqualität bringt die Umsetzung des Ar- beitszeitgesetzes ganz und gar fatale Folgen mit sich, da jeder nun in vielen kleinen Zeitein- heiten, unterbrochen durch als solche nunmehr kaum auszu- machende Ruhezeiten, am Ar- beitsplatz erscheinen muss, um seine Sollstunden gesetzes- konform zu erbringen. Mehre- re Wochenenden komplett entweder tagsüber oder nachts anwesend sein zu müssen statt wie bisher an ein oder zwei einzelnen Wochenendtagen, das ist schon familien- und ge- nerell freizeitfeindlich . . .

• Was die eingangs erwähnte existenzielle Bedrohung an- geht: Für mich als Anästhesist gehören seit 24 Jahren Über- stunden in Form von Bereit- schaftsdiensten nicht nur zum beruflichen Alltag, sondern stellen in dieser nie infrage ge- stellten Kontinuität ihrer Not- wendigkeit einen festen Be- standteil meines Einkommens dar . . . Ihr Wegfall führt für die meisten Klinikärzte und pikan- terweise für diejenigen, die am meisten belastet waren, zu derartig erheblichen Gehalts- einbußen, dass sich ernsthafte Probleme bei der Bedienung von Hypotheken, Ausbildung von Kindern und Ähnlichem ergeben. Die aufgrund des ge- ringeren Verdienstes sinken-

den Rentenansprüche ver- schärfen das Problem . . . Zusammenfassend bedeutet dies alles, dass ein großer An- teil der Klinikärzte den Aktio- nen des Marburger Bundes skeptisch und sogar ablehnend gegenüberstehen dürfte. Statt vordergründig mit blindwüti- gem Aktionismus vermeintli- che Interessen der Klinikärzte zu vertreten, sollte zunächst einmal eine angemessene Grund- und Bereitschafts- dienstvergütung erkämpft werden. Des Weiteren muss der unbestritten gesetzeswid- rigen und unmenschlichen Praxis, Ärzte auch nach 24 Stunden Dienst noch weiterar- beiten zu lassen, durch ent- sprechende Kontrollen mit auch zeitnah nachfolgenden empfindlichen Strafen begeg- net werden . . . Das Angehen der Probleme von dieser Seite her wäre die bessere Lösung und würde sowohl dem Be- rufsbild des Arztes, der weit entfernt vom kleinlichen Zählen der Stunden und Überstunden einfach nur sei- ne Patienten versorgen will, als auch dem Schutz seiner Gesundheit und seiner Le- bensqualität besser gerecht werden . . .

Dr. med. Renate Kretzschmar, Melanchthonstraße 78, 12623 Berlin

Poster

Zu dem Beitrag „Keine lästige Pflicht“ von Priv.-Doz. Dr. med. Tho- mas Erren, M.P.H. et al. in Heft 42/2005:

Weniger ist mehr

Die Posterausstellung auf me- dizinischen Kongressen und Konferenzen dient zwei ver- schiedenen Seiten. Ärztliche

Kongressorganisatoren wün- schen sich eine hohe Anzahl von Postervorstellungen. Da- mit soll der wissenschaftliche Wert der Veranstaltung unter- strichen werden. Da jeder Po- sterautor ein potenziell anwe- sender Zahler ist, wird gleich- seitig mit der Anzahl der Po- ster das Kongressbudget er- höht. Posterautoren wieder- um möchten die Ergebnisse ihrer Arbeit präsentieren, aus eigenem Interesse oder fremd motiviert durch jeweilige Chefärzte, Doktorväter etc.

Den Wert der Posterausstel- lung gegenüber den Vorträgen erkennt man bereits am Zeit- plan des Kongresses. Meist ist der Posterrundgang mit der Mittagspause identisch und von der Zeit sehr knapp ge- plant. Die Verantwortlichen für den Rundgang sind ambi- valent motiviert. Zwei Pflicht- fragen an den Autor, weiter geht es zum nächsten Poster.

Die Postergestaltung offen- bart in nicht so seltenen Fällen einen ausgeprägten Mangel an darstellerischen Fertigkeiten.

Häufig wird viel zu viel in das Poster gepresst, schließlich will man die Ergebnisse seines Ar- beitsfleißes präsentieren. Den- noch gilt: weniger ist mehr.

Wer es schafft, sich auf drei Hauptergebnisse zu reduzie- ren, hinterlässt beim Betrach- ter mehr als bei endlosem Aufzählen kleinster Tatsachen.

Die Autoren des Artikels wei- sen zu Recht auf die Bedeu- tung von Überschrift und Kernaussage der Zusammen- fassung hin. Ist beides stimmig,

wird der Beobachter auch län- ger verweilen. Dass ein Poster in der langen Reihe von viel- leicht Hunderten Postern auch grafischen Ansprüchen genü- gen sollte, wird oft sträflich missachtet. Schon der Aus- druck Poster impliziert doch, dass mit grafischer Gestaltung eine bestimmte Aussage er- zielt werden soll. Ein wenig Bild-Zeitungs-Stil kann Neugierige anlocken. Wenn dann Form und Inhalt eine Einheit bilden, kann sich der Posterrepräsentant auf inter- essante Gespräche freuen . . . Dr. Steffen Lüder,

Paul-Junius-Straße 20/31, 10367 Berlin

Naturalrabatt

Zu dem Lexikon „Naturalrabatt“ in Heft 21/2005:

Empörend

Gut, dass die Ärzte niemals Rabatte oder Zuwendungen irgendwelcher Art entgegen- nehmen . . . Sich derart nega- tiv gegen Apotheker auszu- sprechen und sich selber auf ein hohes moralisches Ross zu setzen ist in meinen Augen empörend. Weder Arztpraxis noch Apotheke sind ein ge- meinnütziger Verein. Sowohl der Arzt als auch der Apothe- ker möchten Geld verdienen.

Wenn dies nicht mehr der Fall sein soll, dann können der Arzt und auch der Apotheker als fest angestellte Dienstlei- ster im Sold der Krankenkas- sen ihre 40-Stunden-Wochen A

A3330 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 48⏐⏐2. Dezember 2005

B R I E F E

Anonym

Die Redaktion veröffentlicht keine ihr anonym zugehen- den Zuschriften, auch keine Briefe mit fingierten Adres- sen. Alle Leserbriefe werden vielmehr mit vollem Namen und voller Anschrift gebracht. Nur in besonderen Fällen können Briefe ohne Namensnennung publiziert werden – aber nur dann, wenn intern bekannt ist, wer geschrieben

hat.

Foto:BFR

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ableisten (komisch, im Mo- ment habe ich mehr als 40 Stunden in der Woche) und müssen sich nicht mehr um den wirtschaftlichen Teil küm- mern, sondern brav nach An- weisungen Untersuchungen machen oder Medikamente kostenlos an Patienten weiter- reichen . . . Als nächstes sollte jeder Handwerker seine Ra- batte ohne Umwege an seine Kunden weitergeben, und jedes Modegeschäft sollte sich schämen, seine günstigen Einkaufskonditionen nicht an die Käufer weiterzulei- ten . . .

Sven Larisch,Apotheker, Im Mediapark 3, 50670 Köln

Versicherungen

Zu dem „Börsebius“-Beitrag „Le- bensversicherungen: Der wahre Nut- zen der Policen“ in Heft 42/2005:

Ergänzungen

Gratulation zu diesem auf- klärenden Bericht. Die Rede ist hier sicherlich von der Kapitallebensversicherung (KLV). Im Gegensatz zur sinn- vollen Risikolebensversiche- rung hat die KLV, wie sie rich- tig berichteten, keinen wahren Nutzen. Allerdings ist es egal, ob diese gekündigt wird oder bis zum Ende bezahlt wird . . . Fakt ist, dass nicht der gesamte bezahlte Monatsbeitrag in den Sparvorgang investiert wird, sondern ein um Kosten (Ab- schlusskosten und Verwal-

tungskosten) und Risikobei- trag verminderter Betrag. Die Garantieverzinsung von der- zeit (noch) 2,75 Prozent wird auch nur auf diesen Betrag gegeben und nicht auf die ein- gezahlten Beiträge. Die Netto- renditen inklusive Überschüs- se sind inflations- und steuer- bereinigt oft unter 0,5 Prozent.

Ein Sparer, der 25 Jahre lang 200 Euro monatlich investiert, bekommt eine Auszahlung von circa 100 000 Euro. Infla- tionsbereinigt haben diese 100 000 Euro in 25 Jahren eine Kaufkraft von heute 47 000 Euro. Neben dem von ihnen angesprochenen Gerichtsur- teil gibt es seit 1982 eine Fülle von Urteilen, die den Ab- schluss und die Weiterführung solcher Verträge infrage stellt.

Zum Nachdenken: Aus wel- chem Grund sollte der Staat die Verschmelzung von Vermögensaufbau mit einem Versicherungsprodukt begünstigen? . . . Bernd C. Blasius,Adlerstraße 8, 54329 Konz

IQWiG

Zu dem Beitrag „Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit: Hilfe bei der Entscheidungsfindung“ von Thomas Gerst in Heft 34–35/2005:

Preisunterschiede

Zum Thema Insulinanaloga: Es dürfte die Leser des DÄ inter- essieren, dass in Kanada das Canadian Expert Drug Advi-

sory Committee sich dagegen ausgesprochen hat, das lang wirkende Insulinanalogon Lan- tus®(Aventis/Sanofi) auf die Liste der von den Krankenver- sicherungen zu bezahlenden Medikamente zu setzen.Als Begründung wird angeführt, dass Lantus®nicht die vom Hersteller – im Vergleich zu NPH-Basalinsulin – verspro- chene Senkung des HbA1c- Wertes ohne Erhöhung der Hy- poglykämiefrequenz gezeigt habe und dass es mehr als drei- mal so teuer ist wie NPH-Insu- lin. In Kanada kosten 100 Ein- heiten Lantus 5,50 Kanadische Dollar (= 4,20 Euro), in Deutsch- land 5,60 Euro. Demgegenüber kosten 100 Einheiten NPH-Ba- salinsulin 1,60 Kanadische Dol- lar (= 1,20 Euro), in Deutsch- land kosten sie 2,90 Euro.

Prof. Dr. med. Ernst Chantelau, Karolingerstraße 69, 40223 Düsseldorf

Arzt – Patient

Zu dem Beitrag „Arzt-Patienten- Beziehung: Werte im Wandel“ von Dr. med. Eva A. Richter-Kuhlmann in Heft 40/2005:

Mehr Kommunikation gefordert

Eine akut entzündliche Ent- wicklung eines Furunkels am Knie im Sommer dieses Jah- res veranlasste mich – da es ein Wochenende war – zu ei- nem Telefonkontakt mit mei- nem Hausarzt. Er verordnete eine homöopathische Medi-

kation bei gleichzeitiger Auf- forderung zu einem Praxisbe- such. Bei der ersten Konsulta- tion zwei Tage später erfolgte eine sofortige Überweisung in eine ambulante chirurgische Praxis zur weiteren Abklä- rung. Das unwirsche Abset- zen der homöopathischen Medikation durch den jetzt behandelnden Chirurgen, bei gleichzeitiger Antibiose war durchaus noch akzeptabel, auch wenn die Form der (Nicht-)Kommunikation auf mich befremdlich wirkte. Bei Wiedervorstellung nach zwei Tagen wurde eine OP für den nächsten Tag unter Vollnarko- se „verordnet“. Mein Nach- fragen, ob dies nicht auch un- ter Lokalanästhesie möglich wäre, wurde mit dem Satz be- antwortet: „Sie können sich auch einen anderen Chirur- gen suchen!“. Das nachfol- gende, sehr freundliche Ge- spräch mit dem Anästhesisten half mir, diese Maßnahme zu verstehen. Ich ließ mich ope- rieren! Weitere „kommunika- tive Besonderheiten“, die im Verlauf der Behandlung folg- ten, sollen hier ausgespart bleiben. Wir alle wissen, die Gesundheitsreform ruft nach Effizienz! Trotzdem erscheint mir ein Minimalkonsens (in diesem Falle muss es ja nicht ein Maximalkonsens einer shared-decision sein) mit dem Patienten unabdingbar, wenn es sich denn noch um Human- medizin handeln soll.

Dr. rer. medic. Harald Gruber, Erwinstraße 14, 79102 Freiburg

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 48⏐⏐2. Dezember 2005 AA3331

B R I E F E

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