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Archiv "Kein „Ärzterabatt“ mehr beim Apotheker" (29.12.1977)

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Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Kein "Ärzterabatt"

mehr beim Apotheker

Das bedeutet unter anderem: Die Apotheken in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) sind vom 1. Januar 1978 an ver- pflichtet, für apothekenpflichtige Fertigarzneimittel einen einheitli- chen (Fest-)Preis zu verlangen, es sei denn, die Preisspannenverord- nung vom 17. Mai 1977, die am 1.

Januar 1978 in Kraft tritt, bestimmt im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes. Während in der Vergan- genheit die Deutsche Arzneitaxe Höchstpreise bestimmte, die vom einzelnen Apotheker unterschrit- ten werden durften (zum Beispiel bei Arzneilieferungen an Ärzte und Zahnärzte), verbietet die neue staatliche Preisregelung jegliche Preisunterschreitungen oder Preisnachlässe. Unzulässig sind insbesondere auch Skonti und Ra-

batte, die der Apotheker den Ärz- ten in unterschiedlicher Höhe für ihren Praxisbedarf oder privaten

Bedarf~shergewährte.

ln der Preisgestaltung frei ist der Apotheker gegenüber dem Arzt le- diglich bei Nichtarzneimitteln, nicht apothekenpflichtigen Arz- neimitteln und bei Fertigarzneimit- teln im Rahmen des Praxisbedarfs, soweit es sich handelt um

..,.. Blutzubereitungen aus mensch- lichem Blut,

..,.. menschliches oder tierisches Gewebe,

..,.. Infusionslösungen in Behältnis- sen mit mindestens 500 ml, die zum Ersatz oder zur Korrektur von Körperflüssigkeit bestimmt sind, ..,.. Injektions- oder lnfusionslösun- gen, die ausschließlich dazu be- stimmt sind, die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktion des Körpers oder den seelischen Zu- stand erkennen zu lassen,

Private Krankenversicherung -

Niedrige Beiträge durch Selbstbeteiligung

Beis~iel: Durch 500 DM Selbstbeteiligung im Jahr ltliij verringert sich der Monatsbeitrag der Frau auf 34,0 %

\YI

1001 2 5 0 . 5 0 0 -

(Beispielhafte Darstellung von Tarifen für ambulante Behandlung beim Eintrittsalter von 43 Jahren)

Beträchtliche Sparmöglichkeiten erzielen privat Krankenversicherte durch die Obernahme einer frei vereinbarten Selbstbeteiligung an den Kosten der ambulanten ärztlichen Versorgung. So mindert sich beispielsweise der Frauen-Beitrag um 66 Prozent und der Männer-Beitrag um 63,1 Prozent, wenn sich der Versicherte jährlich mit 500 DM an den Kosten beteiligt. Alle Liquidationen, die über den vereinbarten Selbstbehaltbetrag hinausgehen, werden vom Versicherungsunternehmen übernommen Condor/DÄ

3028 Heft 52 vom 29. Dezember 1977 DEUTSCHES ARZTEBLATT

..,.. radioaktive Arzneimittel, ..,.. Impfstoffe, die dazu bestimmt sind, bei einer unentgeltlichen oder amtlichen Schutzimpfung im Sinne des § 14 des Bundesseu- chengesetzes angewendet zu wer- den, oder soweit eine Abgabe von Impfstoff zur Abwehr einer Seu- chen- oder Lebensgefahr erfor- derlich ist.

Apotheker, die nach dem 1. Januar 1978 die Festpreise, die sich aus der Preisspannenverordnung er- geben, nicht strikt einhalten, ver- stoßen gegen ihr Berufsrecht und machen sich wegen wettbewerbs- widrigen Verhaltens strafbar. ABDA

Innungskrankenkassen für mehr

Organ-Transplantationen

Für eine verstärkte Organtrans- plantation, vor allem bei chronisch Nierenkranken, hat sich der Bun- desverband der Innungskranken- kassen (Köln) ausgesprochen. Be- dauert wurde, daß der Bundestag noch immer kein Tn:insplanta- tionsgesetz verabschiedet habe, obwohl die Vorarbeiten einer Bund-Länder-Kommission bereits seit längerem entscheidungsreif abgeschlossen sind.

Die Innungskrankenkassen unter- stützen eine entsprechende For- derung der 40. Gesundheitsmini- sterkonferenz der Länder, die ebenfalls ein bundeseinheitliches Transplantationsgesetz als vor- dringlich bezeichnet hatte. An die Bevölkerung appellieren die ln- nungskrankenkassen, sich ver- stärkt als Organspender zur Verfü- gung zu stellen. Die Bereitschaft dazu sei in der Bundesrepublik, im Vergleich zu anderen europäi- schen Staaten, am geringsten.

Derzeit werden in der Bundesre- publik jährlich etwa 200 bis 220 Nierentransplantationen vorge- nommen, obwohl 1000 bis 1500 aus medizinischen Gründen not-

wendig wären. HC

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