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Archiv "Schutzimpfung gegen Kinderlähmung" (24.10.1974)

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Schutzimpfung

gegen Kinderlähmung

Richtlinien der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der Kinderlähmung und anderer Viruserkrankungen e. V.

Vorbemerkung

Die Kinderlähmung wird durch drei serologisch gegeneinander abzu- grenzende Typen des Poliomyeli- tis-Virus hervorgerufen. Eine recht- zeitige, gegen alle Poliotypen ge- richtete vollständige Impfung schützt zuverlässig vor dem Aus- bruch einer Erkrankung. Das gilt auch bei Reisen in Länder mit ei- nem ungenügenden Impfschutz ih- rer Bevölkerung.

Eine Ausrottung der Polio ist nur dann zu erwarten, wenn minde- stens 70 Prozent der Bevölkerung über einen ausreichenden Schutz verfügen. Auf die Dauer läßt sich dieser Zustand nur dann halten, wenn die nachgeborenen Jahrgän- ge in gleichem Umfang geimpft werden. Eine geringe Beteiligung an den Impfterminen führt zu Impf- lücken. Sie begünstigen Einzeler- krankungen, die bei ungenügen- dem Impfschutz durchaus in grö- ßere Epidemien übergehen können.

Darum muß mit allen Mitteln die Impfmüdigkeit aufgehalten und eine bessere Teilnahme an dieser zwar freiwilligen, aber doch sehr bedeutungsvollen Impfung erreicht werden. Der Aufklärung und Beleh- rung durch den Arzt kommen da- bei größte Bedeutung zu. Jeder Impfling sollte eine dreimalige Schluckimpfung gegen Kinderläh- mung erhalten. Richtlinien über die Schluckimpfung nach Sabin und die Spritzimpfung nach Salk mö- gen als Gedächtnisstütze dienen.

Wer soll gegen Polio geimpft werden?

Unbeschadet der besonderen Ge- genanzeigen sollte jeder, der eine Polioimpfung wünscht - unabhän- gig von Alter und Geschlecht eine solche Impfung erhalten.

Stark poliogefährdet sind Säuglin- ge und Kleinkinder, aber auch ju- gendliche Erwachsene. Säuglinge bis zum dritten Lebensmonat verfü- gen noch über mütterliche Antikör- per, die den Erfolg einer Schluck- impfung in Frage stellen können.

Sie sollten daher die Impfung erst nach dieser Zeit erhalten.

Grundsätzlich sollten aber nicht nur alle Kinder und Jugendlichen, sondern alle Personen bis zum 40.

Lebensjahr geimpft sein.

Ärzte und Pflegepersonal unterlie- gen besonderer Ansteckungsge- fahr, die nur durch die Polioschutz- impfung gebannt wird.

Werdende Mütter sind durch eine Polioerkrankung stärkstens gefähr- det. Sie sollten über einen vollen Impfschutz verfügen.

Eine überstandene Polioerkran- kung macht nur gegen einen Polio- typ immun. Eine zusätzliche Schluckimpfung entschärft die Ge- fahr, durch einen der beiden. ver- bleibenden Typen infiziert zu wer- den und erneut an Polio zu erkran- ken.

Zur Fortbildung Aktuelle Medizin KOMPENDIUM

Bei Auslandsreisen in südliche Länder ist ein Impfschutz dringend erforderlich.

Kontraindikation

Hierbei sind Schluck- und Spritzimp- fung gesondert zu bewerten. An einer Schluckimpfung soll nicht teilnehmen:

Jlll. wer Fieber und Durchfall hat,

Jlll. wer in einer Wohngemeinschaft

lebt, in der zur Zeit der vorgesehe- nen Impfung eine akute Infektions- krankheit aufgetreten ist. (Ausnah- me: Poliomyelitis),

Jlll. wer sich 14 Tage vor oder nach

dem Impftermin einem operativen Eingriff unterzieht (zum Beispiel Tonsillektomie),

Jlll. wer unter immunsuppressiver

Therapie steht, oder an einem lm- mundefekt leidet.

An einer Spritzimpfung sollen nicht teilnehmen:

Jlll. wer akut fieberhaft erkrankt ist,

Jlll. wer unter immunsuppressiver

Therapie steht, oder an einem lm- mundefekt leidet.

Die Schwangerschaft ist kein Hin- derungsgrundfür eine Schluck- oder Spritzimpfung. Gleiches gilt auch für Impflinge mit zerebralen Schä- den und Anfallsleiden.

Poliomyelitis-Impfstoffe Schluckimpfung

Der Schluckimpfstoff (Sabin-Vakzi- ne), ein "Lebendimpfstoff", enthält vermehrungsfäh1ge, in der Virulenz abgeschwächte Polioviren aller drei Typen. Diese Impfviren ver- mehren sich in den Zellen des Ma- gen-Darm-Kanals bereits wenige Stunden nach dem Schlucken. Da- durch wird einmal die Ansiedlung eventuell eindringender Wildviren

DEUTSCHES ARZTEBLA'IT

Heft

43

vom

24.

Oktober

1974 3091

(2)

1 Monat

1 Monat

1

1 Monat kein kein

kein 1 Monat

1 Woche 2 Wochen

1 Monat Pockenerstimpfung*

Pockenwiederimpfung*

Gelbfieber Polio oral Masern Röteln Mumps

Zur Fortbildung Aktuelle Medizin Kinderlähmung

verhindert (Interferenz) und zum anderen der Organismus des Impf- lings zur Ausbildung einer spezi- fischen Immunität angeregt. Nach einer Schluckimpfung kann das Impfvirus unter Umständen etwa vier bis sechs Wochen lang mit dem Stuhl ausgeschieden werden. Eine Übertragung des Impfvirus auf Nichtgeimpfte ist möglich, aber un- bedenklich. Sie kann zu einer Art

„unfreiwilliger" Impfung führen.

Die Einrichtungen getrennter Abor- te für Geimpfte und Ungeimpfte ist überflüssig.

Spritzimpfstoff

Der Spritzimpfstoff (Salk-Vakzine) enthält ebenfalls eine Mischung der drei Typen des Poliovirus. Er ist durch Behandlung mit Formal- dehyd inaktiviert und daher nicht mehr vermehrungsfähig („Totimpf- stoff"). Die Salk-Vakzine wird heute meist als Kombinationsimpf- stoff zusammen mit anderen Vak- zinen (Diphtherie, Tetanus, Pertus- sis) verwendet. Durch die Spritzimp- fung wird eine Schluckimpfung nicht überflüssig. Diese stellt viel- mehr eine notwendige Ergänzung

der Spritzimpfung dar. Die Schluckimpfung muß immer den Vorrang vor der Spritzimpfung ha- ben.

Impftermine

Einzelimpfungen mit Schluck- oder Spritzimpfstoff (Kombinationsimpf- stoff) sind an keine Jahreszeit gebunden. Massenimpfungen mit Schluckimpfstoff werden üblicher- weise im Winterhalbjahr durchge- führt. Treten Polioerkrankungen gehäuft auf, können, unabhängig

Tabelle 1: Empfehlungen über die zeitlichen Abstände zwischen bestimmten Impfungen und Schutzimpfungen

Mindestabstand zu Schutzimpfungen gegen Pocken (Wiederimpfung),

Gelbfieber, Polio oral, Masern, Röteln, Mumps, BCG

Cholera, Typhus- Paratyphus, Pertussis, Influenza, Polio parenteral, Diphtherie, Tetanus, Masern (Spaltimpfstoff) Nach Schutzimpfung gegen Pocken

(Erstimpfung)

BCG*

Cholera

Typhus-Paratyphus Pertussis

Influenza Polio parenteral Masern (Spaltimpfstoff) Diphtherie

Tetanus

1 Monat kein kein

* Sofern eine etwaige Reaktion vollständig abgeklungen ist und keine Komplikationen aufgetreten sind

3092 Heft 43 vom 24. Oktober 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Tabelle 2: Impfplan der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie

Zeitpunkt Art der Impfung Anmerkung

Unterbleibt aus irgendwelchen Gründen diese Impfung, ist wenigstens einmal jährliche Tuberkulinprüfung geboten 1. Bei Nebenwirkungen nach der

ersten Impfung (schrilles Schreien, Kollaps, Krämpfe, Temperatur über 38 °C) sollte die zweite und dritte Schutz- impfung nur Diphtherie und Tetanus enthalten

2. Pertussisimpfung nur in den 2 ersten Lebensjahren 3. Kombination der DPT- Impfung

mit Masernspaltvakzine als Vierfachimpfung möglich (DPT Ma)

nach Vierfachimpfstoff: ein Jahr Abstand von der dritten Injektion (DPT Ma)

bei verspäteter Dreifachimpfung:

ein Jahr nach der dritten Injektion (Pertussisimpfung nicht jenseits 2 Jahre)

auch sonst möglich unter sorgfäl- tiger Abwägung von Indikation und Gegenindikation

5. Monat bei der ersten und dritten Imp- fung je einmal Poliomyelitis- schluckimpfung 12 Monate Masernlebend-

impfung 2. Jahr Auffrischungs-

impfung DPT dritte Schluck- impfung Polio- myelitis 2.-3. Jahr Pockenschutz-

Erstimpfung 6. Jahr Auffrischimpfung

gegen Diphtherie und Tetanus Zweifachimpf- stoff)

10. Jahr Schluckimpfung gegen Polio- myelitis 12. Jahr Pockenschutz-

wiederimpfung 11.-15. Rötelnschutz- Jahr impfung 14 Jahre 1. Tuberkulose-

schutzimpfung für Tuberku- lin-Negative 2. Auffrischimp-

fung Tetanus 3. Schluckimp-

fung gegen Poliomyelitis

für Mädchen (vor Eintritt der Geschlechtsreife)

weitere Tetanusauffrischimpfung in zehnjährigem Abstand oder vorzeitig anläßlich Verletzungen Neu-

geborene

3. Monat 4. Monat

Tuberkulose- schutzimpfung

je einmal Diphthe- rie, Keuchhusten, Tetanus

(Dreifachimpf- stoff)

Zur Fortbildung Aktuelle Medizin Kinderlähmung

von der Jahreszeit, Massen- schluckimpfungen notwendig wer- den.

Abstände zu anderen Impfungen Nach Möglichkeit sollten die vom Bundesgesundheitsamt empfohle- nen Abstände zu anderen Impfun- gen beachtet werden (Tabelle 1).

Verabreichung

und Dosierung des Polioimpfstoffs Die Sabin-Vakzine wird geschluckt.

Je nach Gebrauchsanweisung der Hersteller tropft man den Impfstoff auf ein Stück Würfelzucker und reicht ihn dem Impfling, der den Zucker im Munde zergehen lassen soll. Der Impfstoff kann auch in ei- ner Verdünnungsflüssigkeit (Kunst- stofflöffel oder Becher) gegeben werden. Bei Kleinstkindern ist auch ein direktes Eintropfen in den Mund möglich. Bei Ausspucken des Impfstoffs wird die Impfung so- fort wiederholt.

Der Schluckimpfstoff wird tiefge- froren geliefert und ist langsam im Kühlschrank bei plus vier Grad Celsius aufzutauen. Ihn zu erwär- men, um das Auftauen zu be- schleunigen, ist ebenso unzulässig wie ein Wiedereinfrieren. Zum Impf- termin wird der Impfstoff in einer Kühltasche mit Kühlelementen transportiert. Ihr wird jeweils nur die Menge entnommen, die unmit- telbar gebraucht wird.

Bei Einzelimpfung in der ärztlichen Praxis empfiehlt es sich, nach dem Impfplan der Deutschen Gesell- schaft für Sozialpädiatrie vorzuge- hen (Tabelle 2).

Unter vollständiger Schluckimp- fung versteht man eine Erstimp- fung, also eine dreimalige trivalen- te Impfung (Typ 1 + II + 111) mit ei- nem zeitlichen Zwischenraum von mindestens sechs Wochen. Bei öf- fentlichen Impfungen wird aus or- ganisatorischen Gründen die dritte Schluckimpfung nach einem Jahr

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 43 vom 24. Oktober 1974 3093

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Zur Fortbildung Aktuelle Medizin Kinderlähmung

verabreicht. Eine versäumte Imp- fung kann beim nächsten Impfter- min nachgeholt werden, auch wenn der Zwischenraum länger als ein Jahr ist.

Es empfiehlt sich, die erworbene Grundimmunität nach acht bis zehn Jahren durch eine weitere einmalige Schluckimpfung aufzufri- schen. Häufigere Auffrischungen

mit Schluckimpfstoff bedeuten keine Gefahr, sind aber nutzlos, da das eingebrachte Impfvirus wegen der vorhandenen Immunität nicht an den Zellen der Darmwand haf- tet.

Verhalten des Impflings nach der Impfung

Nach der Polioimpfung beginnt die Immunisierung gegen die verimpf- ten Viren. Diese Reaktion geht im allgemeinen ungestört vor sich; al- lerdings sollte sich der Impfling eine Woche lang ungewohnter kör- perlicher Anstrengungen, wie sportlicher Hochleistungen (Schul- sportfest), enthalten. Auch unge- wohnte Reizwirkungen, wie starke Besonnung oder Abkühlung, sind zu vermeiden. Der Impfling muß über die Notwendigkeit dieser Vor- sichtsmaßnahmen unterrichtet wer- den.

Mögliche Reaktionen nach der Impfung

Nach der Schluckimpfung kön- nen kurzdauerndes Fieber, Kopf- schmerzen, Bauchbeschwerden so- wie Verdauungsstörungen auftre- ten; Pharyngitis ist nicht selten.

Solche Erscheinungen bilden sich meist nach kurzer Zeit völlig zu- rück.

Nach der Injektionsimpfung kann die Impfstelle für 24 bis 48 Stunden gerötet und schmerzhaft sein; das ist ohne Bedeutung. Unwohlsein, Müdigkeit, Kopfschmerzen, allergi- sche Hauterscheinungen oder Fie- ber kommen im Anschluß an diese Impfung nur selten vor.

Impfschäden

Erkrankt der Impfling nach der Po- lio-Vakzination ernsthaft (Meningis- mus, Paresen), ist er unverzüglich in ein Krankenhaus einzuweisen, damit die unerläßlichen klinischen virologischen und serologischen Untersuchungen eingeleitet werden können; ein poliomyelitisähnli- ches Krankheitsbild kann nämlich auch durch andere Viren hervorge-

rufen werden! Eine Impfpoliomye- litis ist extrem selten (etwa 1 zu 1 000 000). Der Amtsarzt ist zu be- nachrichtigen (siehe Merkblatt

„Wichtige Hinweise zur Impfschä- den-Aufklärung nach Polio- Schluckimpfung", das bei den Ge- sundheitsämtern und der Deut- schen Vereinigung zur Bekämp- fung der Kinderlähmung und ande- rer Viruskrankheiten e. V. erhältlich ist).

Da die Schutzimpfung gegen Kin- derlähmung „öffentlich empfohlen"

ist, hat derjenige, der durch diese Schutzimpfung einen über das übli- che Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden Gesundheitsscha- den erleidet, nach den Paragra- phen 52 bis 55 des Bundesseu- chengesetzes Anspruch auf Ent- schädigungsleistungen. Dies gilt auch für die extrem selten beob-

achteten Fälle einer Kontaktinfek- tion nach einer Polioimpfung.

Impfbescheinigung

Schluckimpfungen und Spritzimp- fungen sind vom Impfarzt in das Impfbuch einzutragen, das jeder Impfling bei seiner ersten Impfung von der zuständigen Behörde un- entgeltlich erhält. In Impfbescheini- gungen muß der Tag der Impfung und die Art des Impfstoffs angege- ben werden. Impfbescheinigungen sind sorgfältig aufzubewahren.

Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung der Kinderlähmung und

anderer Viruserkrankungen e. V.

4 Düsseldorf Bismarckstraße 87

IN KÜRZE

Diagnostik

Primäre Dünndarmtumoren sind zwar selten, doch scheinen sie in den letzten Jahren häufiger vorzu- kommen. Obwohl man mit der frak- tionierten Kontrastmitteluntersu- chung über ein verbessertes dia- gnostisches Verfahren verfügt, kann nur etwa die Hälfte der pri- mären Dünndarmtumoren rönt- genologisch erfaßt werden. Als er- gänzende diagnostische Maßnah- me empfiehlt sich daher die selek- tive Angiographie der oberen Mes- enterialarterien. Bei Verdacht auf ein Neoplasma im Zwölffingerdarm sollte der Duodenalsaft zytologisch untersucht werden. Oft gelingt der Nachweis eines primären Dünn- darmtumors erst dann, wenn we- gen akuter Komplikationen, wie Perforation oder lleus, laparotomiert werden muß. Therapie der Wahl ist die chirurgische Intervention. cb (Adolphs, H.-D.; Schlachetzki, J.:

Med. Klin. 69 [1974] 850-854) Erhöhter Prolaktinspiegel ist oft für die Auslösung von Migräneanfällen verantwortlich gemacht worden.

Aber weder am Hammersmith- Krankenhaus in London, konnten bei einer Anzahl sehr migränean- fälliger Patientinnen durch Gluko- sebelastung mit gleichzeitiger An- hebung des Prolaktinspiegels durch Chlorpromazin noch durch die Senkung mit Ergotamin Anfälle provoziert werden. Dagegen führ- ten Alkoholgaben bei dafür emp- findlichen Patientinnen zu Anfällen.

Prophylaxe durch Ergotamingaben war in diesen Fällen nicht möglich.

Auch hatte der Alkohol bei einer Kontrollgruppe keinen Einfluß auf den Prolaktinspiegel; er erzeugte auch keine Migräne. Alle Untersu- chungen der Arbeitsgruppe weisen darauf hin, daß Prolaktin bei Migrä- ne nicht die Rolle spielt, die man ihm bisher oftmals zuschrieb. Man wird also nach anderen Ursachen suchen müssen. HH (Nader, S., et al.: The Lancet 7871 [1974] Vol. II, S. 17-19)

3094 Heft 43 vom 24. Oktober 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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