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Archiv "Diagnostik" (24.10.1974)

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Zur Fortbildung Aktuelle Medizin Kinderlähmung

verabreicht. Eine versäumte Imp- fung kann beim nächsten Impfter- min nachgeholt werden, auch wenn der Zwischenraum länger als ein Jahr ist.

Es empfiehlt sich, die erworbene Grundimmunität nach acht bis zehn Jahren durch eine weitere einmalige Schluckimpfung aufzufri- schen. Häufigere Auffrischungen

mit Schluckimpfstoff bedeuten keine Gefahr, sind aber nutzlos, da das eingebrachte Impfvirus wegen der vorhandenen Immunität nicht an den Zellen der Darmwand haf- tet.

Verhalten des Impflings nach der Impfung

Nach der Polioimpfung beginnt die Immunisierung gegen die verimpf- ten Viren. Diese Reaktion geht im allgemeinen ungestört vor sich; al- lerdings sollte sich der Impfling eine Woche lang ungewohnter kör- perlicher Anstrengungen, wie sportlicher Hochleistungen (Schul- sportfest), enthalten. Auch unge- wohnte Reizwirkungen, wie starke Besonnung oder Abkühlung, sind zu vermeiden. Der Impfling muß über die Notwendigkeit dieser Vor- sichtsmaßnahmen unterrichtet wer- den.

Mögliche Reaktionen nach der Impfung

Nach der Schluckimpfung kön- nen kurzdauerndes Fieber, Kopf- schmerzen, Bauchbeschwerden so- wie Verdauungsstörungen auftre- ten; Pharyngitis ist nicht selten.

Solche Erscheinungen bilden sich meist nach kurzer Zeit völlig zu- rück.

Nach der Injektionsimpfung kann die Impfstelle für 24 bis 48 Stunden gerötet und schmerzhaft sein; das ist ohne Bedeutung. Unwohlsein, Müdigkeit, Kopfschmerzen, allergi- sche Hauterscheinungen oder Fie- ber kommen im Anschluß an diese Impfung nur selten vor.

Impfschäden

Erkrankt der Impfling nach der Po- lio-Vakzination ernsthaft (Meningis- mus, Paresen), ist er unverzüglich in ein Krankenhaus einzuweisen, damit die unerläßlichen klinischen virologischen und serologischen Untersuchungen eingeleitet werden können; ein poliomyelitisähnli- ches Krankheitsbild kann nämlich auch durch andere Viren hervorge-

rufen werden! Eine Impfpoliomye- litis ist extrem selten (etwa 1 zu 1 000 000). Der Amtsarzt ist zu be- nachrichtigen (siehe Merkblatt

„Wichtige Hinweise zur Impfschä- den-Aufklärung nach Polio- Schluckimpfung", das bei den Ge- sundheitsämtern und der Deut- schen Vereinigung zur Bekämp- fung der Kinderlähmung und ande- rer Viruskrankheiten e. V. erhältlich ist).

Da die Schutzimpfung gegen Kin- derlähmung „öffentlich empfohlen"

ist, hat derjenige, der durch diese Schutzimpfung einen über das übli- che Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden Gesundheitsscha- den erleidet, nach den Paragra- phen 52 bis 55 des Bundesseu- chengesetzes Anspruch auf Ent- schädigungsleistungen. Dies gilt auch für die extrem selten beob-

achteten Fälle einer Kontaktinfek- tion nach einer Polioimpfung.

Impfbescheinigung

Schluckimpfungen und Spritzimp- fungen sind vom Impfarzt in das Impfbuch einzutragen, das jeder Impfling bei seiner ersten Impfung von der zuständigen Behörde un- entgeltlich erhält. In Impfbescheini- gungen muß der Tag der Impfung und die Art des Impfstoffs angege- ben werden. Impfbescheinigungen sind sorgfältig aufzubewahren.

Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung der Kinderlähmung und

anderer Viruserkrankungen e. V.

4 Düsseldorf Bismarckstraße 87

IN KÜRZE

Diagnostik

Primäre Dünndarmtumoren sind zwar selten, doch scheinen sie in den letzten Jahren häufiger vorzu- kommen. Obwohl man mit der frak- tionierten Kontrastmitteluntersu- chung über ein verbessertes dia- gnostisches Verfahren verfügt, kann nur etwa die Hälfte der pri- mären Dünndarmtumoren rönt- genologisch erfaßt werden. Als er- gänzende diagnostische Maßnah- me empfiehlt sich daher die selek- tive Angiographie der oberen Mes- enterialarterien. Bei Verdacht auf ein Neoplasma im Zwölffingerdarm sollte der Duodenalsaft zytologisch untersucht werden. Oft gelingt der Nachweis eines primären Dünn- darmtumors erst dann, wenn we- gen akuter Komplikationen, wie Perforation oder lleus, laparotomiert werden muß. Therapie der Wahl ist die chirurgische Intervention. cb (Adolphs, H.-D.; Schlachetzki, J.:

Med. Klin. 69 [1974] 850-854)

Erhöhter Prolaktinspiegel ist oft für die Auslösung von Migräneanfällen verantwortlich gemacht worden.

Aber weder am Hammersmith- Krankenhaus in London, konnten bei einer Anzahl sehr migränean- fälliger Patientinnen durch Gluko- sebelastung mit gleichzeitiger An- hebung des Prolaktinspiegels durch Chlorpromazin noch durch die Senkung mit Ergotamin Anfälle provoziert werden. Dagegen führ- ten Alkoholgaben bei dafür emp- findlichen Patientinnen zu Anfällen.

Prophylaxe durch Ergotamingaben war in diesen Fällen nicht möglich.

Auch hatte der Alkohol bei einer Kontrollgruppe keinen Einfluß auf den Prolaktinspiegel; er erzeugte auch keine Migräne. Alle Untersu- chungen der Arbeitsgruppe weisen darauf hin, daß Prolaktin bei Migrä- ne nicht die Rolle spielt, die man ihm bisher oftmals zuschrieb. Man wird also nach anderen Ursachen suchen müssen. HH (Nader, S., et al.: The Lancet 7871 [1974] Vol. II, S. 17-19)

3094 Heft 43 vom 24. Oktober 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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