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Archiv "Schutzimpfung gegen Kinderlähmung: Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung der Kinderlähmung wendet sich gegen die Impfmüdigkeit" (23.12.1976)

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Zur Fortbildung Aktuelle Medizin ÜBERSICHTSAUFSATZ

Wer soll gegen Polio geimpft werden?

Abgesehen von besonderen Ge- genanzeigen sollte jeder, der eine

O wer in einer Wohngemeinschaft lebt, in der zur Zeit der vorgesehe- nen Impfung eine akute Infektions- krankheit aufgetreten ist (Ausnah- me Poliomyelitis),

Nöch immer kommt es zu neuen Fällen von Kinderläh- mung. Nachweislich waren die Erkrankten nicht oder nur unzureichend geimpft. Mit großer Wahrscheinlichkeit steilen die erkannten Erkran- kungen sogar nur die Spitze eines Eisberges dar, da mit einer weit höheren Zahl un- charakteristischer Poliomye- litis-Erkrankungen gerechnet werden muß. Weil gegen die Polio nur die aktive Immuni- sierung schützt — eine spe- zifische Therapie ist nicht bekannt —, weist die Deut- sche Vereinigung zur Be- kämpfung der Kinderläh- mung eindringlich darauf hin, daß der Impfmüdigkeit mit al- len Mitteln entgegengewirkt werden muß. Der Aufklärung und Belehrung der Bevölke- rung durch den Arzt kommt dabei größte Bedeutung zu.

• wer sich einem operativen Ein- griff unterziehen muß (zum Beispiel Tonsillektomie zwei Wochen vor-

her und nachher),

O wer unter immunsuppressiver Therapie steht oder an einem Im- mundefekt leidet.

Die Schwangerschaft oder das Stil- len sind kein Hinderungsgrund für eine Schluckimpfung. Sie sollte auch Stoffwechselkranken, Allergi- kern und Kranken mit epilepti- schen Anfalisleiden und anderen zerebralen Schäden nicht vorent- halten werden. Bei Virusinfektionen kann einen Monat nach der Been- digung der Krankheit geimpft wer- den.

Poliomyelitis-Impfstoff

Der Schluckimpfstoff (Sabin-Vakzi- ne), „ein Lebendimpfstoff", enthält vermehrungsfähige, in der Virulenz abgeschwächte Polioviren aller drei Typen. Die Impfviren infizieren

Schutzimpfung

gegen Kinderlähmung

Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung der Kinderlähmung wendet sich gegen die Impfmüdigkeit

Vorbemerkung Poliomyelitisimpfung wünscht, un- abhängig von Alter und Geschlecht Die Kinderlähmung ist noch nicht geimpft werden. Poliogefährdet ausgerottet. Gegen sie ist keine sind Säuglinge und Kleinkinder, spezifische Therapie bekannt. aber auch ungeimpfte Jugendliche Noch immer kommt es zu Neuer- und Erwachsene, besonders bei krankungen. Die Erkrankten waren Reisen in südliche Länder.

nicht oder nur unzureichend ge-

impft. Bei den Erkrankten handelt Säuglinge bis zum dritten Lebens- es sich zum überwiegenden Teil monat verfügen meist noch über um Personen, die aus Ländern mit mütterliche Antikörper — Säuglin- endemischer Poliomyelitis anrei- ge ab viertem Lebensmonat sind sten, oder um solche, die zu Ein- dagegen nicht mehr geschützt.

gereisten Kontakt hatten. Die er-

kannten Erkrankungen stellen mit Sie sollen geimpft werden wie nicht- großer Wahrscheinlichkeit die Spit- geimpfte Kinder, Jugendliche und ze eines Eisberges dar. Mit einer Erwachsene. Ärzte und Pflegeper- höheren Zahl uncharakteristischer sonal unterliegen besonderer An- Poliomyelitis-Erkrankungen ist zu steckungsgefahr, die nur durch die rechnen. Gegen die Poliomyelitis Poliomyelitisschutzimpfung gebannt schützt nur die aktive Immunisie- wird. Auch werdende Mütter soll- rung. Von ihr machen erhöht ge- ten über einen vollen Impfschutz fährdete Jahrgänge nur unzurei- verfügen. Die Gravidität ist keine chend Gebrauch. Nach Ermittlung Indikation, aber auch keine Kon- eines Landes der Bundesrepublik traindikation der Polioimpfung.

haben nur 33,7 Prozent der erst-

mals aufgerufenen Jahrgänge an Eine überstandene Poliomyelitis- der Schluckimpfung teilgenommen. Erkrankung macht nur gegen einen Durchschnittlich vergehen vier bis Typ immun. Eine zusätzliche fünf Jahre, bevor Kinder nachgebo- Schluckimpfung beseitigt die Ge- rener Jahrgänge ausreichend im- fahr, durch einen der beiden ver- munisiert sind. Dadurch sind Im- bleibenden Typen infiziert zu wer- munitätslücken, insbesondere bei den und erneut an Poliomyelitis zu Kleinkindern, entstanden. Die der- erkranken.

zeitige Abwehrlage kann zu größe- ren Epidemien führen. Darum muß

mit allen Mitteln der Impfmüdigkeit Kontraindikationen entgegengewirkt werden. Der Auf-

klärung und Belehrung durch den An einer Schluckimpfung soll nicht Arzt kommt dabei größte Bedeu- teilnehmen:

tung zu.

O wer Fieber oder Durchfall hat,

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 52 vom 23. Dezember 1976 3363

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Zur Fortbildung Aktuelle Medizin Polio-Schutzimpfung

den Bereich des lymphatischen Ra- chenrings und die Zellen des Ma- gen-Darm-Kanals. Dadurch wird einmal die Ansiedlung eventuell eindringender Wildviren verhindert (Interferenz) und zum anderen der Organismus des Impflings zur Aus- bildung einer spezifischen Immuni- tät angeregt. Nach einer Schluck- impfung kann das Impfvirus kurzfri- stig über Sekrete des Oropharynx und vier bis sechs Wochen lang mit dem Stuhl ausgeschieden wer- den. Eine Übertragung des Impfvi- rus auf Nichtgeimpfte ist möglich, die Einrichtung getrennter Aborte für Geimpfte und Ungeimpfte je- doch nicht erforderlich.

Impftermine

Einzelimpfungen mit Schluckimpf- stoff sind an keine Jahreszeit ge- bunden. Öffentliche Impftermine werden üblicherweise im Winter- halbjahr durchgeführt. Treten Po- liomyelitis-Erkrankungen gehäuft auf, können unabhängig von der Jahreszeit Schluckimpfungen not- wendig werden.

Verabreichung und Dosierung des Polioimpfstoffes

Die Sabin-Vakzine wird geschluckt.

Je nach Gebrauchsanweisung der Hersteller wird eine entsprechende Tropfenzahl des Impfstoffs auf ein Stück Würfelzucker getropft. Der Impfstoff muß unmittelbar nach Auftragen auf das Zuckerstück ein- genommen werden. Er kann auch in einer Verdünnungsflüssigkeit gegeben werden. Bei Kleinkindern ist ein direktes Eintropfen in den Mund möglich. Beim Ausspeien des Impfstoffs wird die Impfung wiederholt. Die vom Hersteller an- gegebene Tropfenzahl darf nicht unterschritten werden.

Zum Impftermin wird der Impfstoff in einer Kühltasche mit Kühlele- menten transportiert. Ihr wird je- weils nur die Menge entnommen, die unmittelbar gebraucht wird.

Apotheken halten den impfstoff bei 2 ° bis 10 ° . Er darf nur bei diesen

Temperaturen zum freipraktizie- renden Arzt transportiert und so bei ihm gelagert werden. Bei Ein- zelimpfungen in der ärztlichen Pra- xis empfiehlt sich eine Kombina- tion der Schluckimpfung mit der Immunisierung gegen Diphtherie und Tetanus oder gegebenenfalls anderen Totimpfstoffkombinatio- nen.

Die Schluckimpfung ist der Salk- impfung gegen Poliomyelitis (Spritzimpfung) überlegen. Diese sollte nur in Sonderfällen einge- setzt werden.

Voraussetzungen einer vollständigen Schluckimpfung Unter vollständiger Schluckimp- fung wird bei einer Erstimpfung eine dreimalige trivalente Impfung (Typ I + II + III) mit einem zeitli- chen Zwischenraum von jeweils mindestens sechs Wochen verstan- den. Das gilt sowohl für Kinder als auch für Erwachsene. Bei öffentli- chen Impfungen wird aus organisa- torischen Gründen die dritte Schluckimpfung nach einem Jahr verabreicht. Jede versäumte Imp- fung kann beim nächsten Impfter- min nachgeholt werden, auch wenn der Zwischenraum länger als ein Jahr ist. Fundierte Hinweise über den zweckmäßigsten Zeitpunkt ei- ner Poliomyelitis-Wiederholungs- impfung sind bisher nicht bekannt.

Dennoch empfiehlt es sich, die er- worbene Grundimmunität nach spätestens zehn Jahren durch eine weitere einmalige Schluckimpfung aufzufrischen.

Abstände zu anderen Impfungen Nach der Empfehlung des Bundes- gesundheitsamtes ist zwischen der oralen Poliomyelitisschutzimpfung und einer Impfung mit einem ande- ren attenuierten Impfstoff (BOG, Gelbfieber, Masern, Mumps, Pok- ken, Röteln oder entsprechenden Kombinationsimpfstoffen) ein Min- destabstand von vier Wochen ein- zuhalten; nach Pockenwiederimp- fung soll der Abstand mindestens

eine Woche, nach einer Gelbfieber- impfung mindestens zwei Wochen betragen. Diese Angaben gelten unter der Voraussetzung, daß die Impfreaktion abgeklungen ist und keine Komplikationen aufgetreten sind. Ein Zeitabstand zu inaktivier- ten Impfstoffen ist nicht erforder- lich. Eine notwendig werdende Tollwutschutzimpfung muß auch nach Poliomyelitis-Schluckimpfung zu jedem Zeitpunkt durchgeführt werden; nach einer Tollwutschutz- impfung soll eine Wartezeit von sechs Wochen im Anschluß an die letzte Injektion des Tollwutimpf- stoffes bis zur Poliomyelitis- Schluckimpfung eingehalten wer- den.

Verhalten des Impflings nach der Impfung

Nach der Poliomyelitisimpfung soll- te sich der Impfling eine Woche lang ungewohnter körperlicher An- strengungen wie sportlicher Höchstleistungen (Schulsportfest) enthalten. Auch ungewohnte Reiz- wirkungen wie starke Besonnung oder Abkühlung sind zu vermeiden.

Der Impfling oder dessen Angehö- rige müssen über die Notwendig- keit dieser Vorsichtsmaßnahmen unterrichtet werden.

Mögliche Reaktionen nach der Impfung

Kurzdauerndes Fieber, Kopf- schmerzen, Bauchbeschwerden, Verdauungsstörungen sowie Pha- ryngitiden sind nach der Schluck- impfung möglich. Solche Erschei- nungen bilden sich meist nach kur- zer Zeit völlig zurück.

Impfschäden

Erkrankt der Impfling nach der Po- liomyelitis-Schluckimpfung ernst- haft (Meningismus, Paresen), muß er unverzüglich in ein Krankenhaus eingewiesen werden, damit die un- erläßlichen klinischen, virologi- schen und serologischen Untersu- chungen eingeleitet werden kön- 3364 Heft 52 vom 23. Dezember 1976 DEUTSCHES ARZTEBLATT

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Impfkalender

für Kinder und Jugendliche

Zusammenfassung der Empfehlungen

der Ständigen Impfkommission des Bundesgesundheitsamtes*)

Hans Joachim Weise

Der Impfkalender der Ständigen Impfkommission des Bundesge- sundheitsamtes ist das Ergebnis einer Weiterentwicklung des Impf- wesens und einer Anpassung an die gegenwärtige epidemiologi- sche Situation. Die Aufhebung der Pockenerstimpfpflicht hat im öf- fentlichen Gesundheitswesen Kapazitäten frei gemacht, die für an- dere Lebendimpfungen gegen Krankheiten genutzt werden können, deren Stellenwert relativ gestiegen ist (zum Beispiel Röteln, Ma- sern, Mumps). Die Indikation für Tuberkulose- und Keuchhusten- schutzimpfungen wurde auf bestimmte Risikogruppen eingeengt;

Erkrankungsrisiken und Impfrisiken sind sorgsam gegeneinander abgewogen worden.

Zur Fortbildung Aktuelle Medizin ÜBERSICHTSAUFSATZ

Das veränderte Panorama der In- fektionskrankheiten in der Bundes- republik Deutschland machte es möglich, einige Impfindikationen einzuschränken, andererseits ha- ben neue Impfstoffezusätzliche Impf- möglichkeiten eröffnet. Dies hat zu einer Reihe von Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Bundesgesundheitsamtes (STIKO) geführt, die zum Teil als Merkblät- ter im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT oder als Gutachten im Bundesge- sundheitsblatt und anderen Publi- kationsreihen des Bundesgesund- heitsamtes veröffentlicht wurden (siehe unten). Da jetzt mit der Empfehlung der Mumpsimpfung ein vorläufiger Abschluß dieses Re- formprogrammes erreicht ist, wur- den die bisherigen Ergebnisse in einem Impfkalender zusammenge- stellt (Tabelle 1), in dessen beiden Abschnitten die Impfungen einmal (A) nach dem Lebensalter, in dem sie verabfolgt werden sollen, und zum anderen (B) nach den Krank-

heiten, gegen die sie schützen, auf- gegliedert sind. Der Arzt kann des- halb von zwei Richtungen her schnell ermitteln, welche Impfun- gen in welchem Lebensalter und bei welchen Personengruppen indi- ziert sind. In Ergänzung zum Impf- kalender hat das Bundesgesund- heitsamt die Tabelle über Zeitab- stände zwischen Schutzimpfungen überarbeitet (Tabelle 2 mit Erläute- rungen).

Die Abschaffung der Pocken- schutzerstimpfung, die ebenfalls

Textfortsetzung auf Seite 3370

*) Der Kommission gehören derzeit an: Dr.

Drausnick (München), Prof. Dr. Ehrengut (Hamburg), Prof. Dr. Dr. Haas (Freiburg/

Kempten), Prof. Dr. Habs (Bonn), Prof. Dr.

Henneberg (Berlin), Prof. Dr. Koch (Berlin), Prof. Dr. Kuwert (Essen), Prof. Dr. Petzelt (Hannover), Prof. Dr. Pöhn (Berlin), Prof.

Dr. Raettig (Berlin), Dr. Schumacher (Bonn), Prof. Dr. Spiess (München), Prof.

Dr. Stickl (München), Paul-Ehrlich-Institut (ex officio), Prof. Dr. Weise (Berlin, Vorsitz und Geschäftsführung).

nen. Ein poliomyelitisähnliches Krankheitsbild kann auch durch andere Viren hervorgerufen wer- den. Eine Impfpoliomyelitis ist ex- trem selten (weniger als 1 zu 1 000 000). Gegebenenfalls sollte der Amtsarzt benachrichtigt wer- den (siehe Merkblatt „Hinweise zur Impfschäden-Aufklärung nach Po- liomyelitis-Schluckimpfung", das bei den Gesundheitsämtern und der Deutschen Vereinigung zur Be- kämpfung der Kinderlähmung und anderer Viruskrankheiten e. V. er- hältlich ist).

Da die Schutzimpfung gegen Kinderlähmung „öffentlich emp- fohlen" ist, hat derjenige, der durch die Schutzimpfung einen über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden Ge- sundheitsschaden erleidet, nach dem Bundes-Seuchengesetz An- spruch auf Versorgungsleistungen.

Dies gilt auch für die extrem selten beobachteten Fälle einer Kontakt- infektion nach einer Poliomyelitis- impfung.

Impfbescheinigung

Schluckimpfungen sind vom Impf- arzt in ein amtliches Impfbuch einzutragen, das jeder Impfling bei seiner ersten Impfung von der zu- ständigen Behörde unentgeltlich erhält (§ 16 Bundes-Seuchenge- setz). In Impfbescheinigungen soll der Tag der Impfung sowie die Art, Herkunft und Chargen-Nr. des Impf- stoffs angegeben werden.

Anschrift des Verfassers:

Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung der Kinderlähmung und anderer

Viruskrankheiten e. V.

Bismarckstraße 7 Postfach 27 07 4000 Düsseldorf

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 52 vom 23. Dezember 1976 3365

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