Hepatitis-B-Impfung für Kinder erstatten
Empfehlung der STIKO
ur Verhinderung der Infektion mit Hepatitis-B- Viren (HBV) steht ein effektiver, gut verträgli- cher Impfstoff zur Verfügung. Die Immunität nach einer abgeschlossenen Grundimmunisierung ist auf Grund bisheriger Erfahrungen wahrscheinlich lebens- lang wirksam. Entsprechend der WHO-Empfehlung wer- den im Impfkalender von Oktober 1995 erstmals für die Regelimpfung gegen HBV das Säuglings- und Kindesal- ter sowie das 13. Lebensjahr genannt. Die Hepatitis-B- Impfung läßt sich gut mit den anderen Impfungen des Säuglings- und Kleinkindalters verbinden. Die Impfung im 13. Lebensjahr wurde im Hinblick auf die geplante J1- Vorsorgeuntersuchung in den Impfkalender aufgenom- men. Der Impfkalender nennt also zwei Zeiträume, zu denen die große Mehrzahl der Säuglinge, Kinder und Jugendlichen für Impfungen regelmäßig erreichbar sind.
inige Kostenträger interpretieren die Empfehlun- gen dahingehend, daß eine Hepatitis-B-Impfung außerhalb der im Impfkalender angegebenen Zeiten nicht empfohlen werde und deshalb die Impfun- gen zwischen dem 13. Lebensmonat und dem 13. Lebens- jahr nicht erstattungsfähig seien. Diese Auslegung der STIKO-Empfehlungen ist falsch, sie entspricht nicht dem erklärten Ziel, durch Impfungen vor der Hepatitis-B-In- fektion möglichst früh einen möglichst umfassenden Impfschutz zu erreichen. Vielmehr sollten versäumte Impfungen so früh wie möglich nachgeholt werden. Im Impfkalender werden keine Impftermine „vorgeschrie- ben“, vielmehr wird als Impfalter zum Beispiel „ab Be- ginn 3. Monat“ angegeben, denn es ist nicht selten der Fall, daß zum Beispiel wegen interkurrenter Erkrankun- gen Impftermine verschoben werden müssen.
ei der „Tabelle 1: Impfkalender für Säuglinge, Kinder und Jugendliche“ wird in der Fußnote zum empfohlenen Impfalter angegeben: „Abwei- chungen von den vorgeschlagenen Terminen sind möglich und unter Umständen notwendig. Ziel muß es sein, unter Beachtung der Mindestabstände zwischen den Impfungen (Beipackzettel beachten) möglichst frühzeitig einen voll- ständigen Impfschutz zu erreichen.“ Dieses Zitat bezieht sich eindeutig auf alle Impfungen. Die Beachtung dieser Empfehlung hat in der Vergangenheit nie zu Problemen mit den Kostenträgern geführt. So gab es zum Beispiel keine Probleme, wenn bei Schuleintritt noch ausstehende Impfungen nachgeholt wurden. Das davon abweichende Vorgehen einiger Kostenträger im Fall der Hepatitis-B- Impfung ist neu und nicht verständlich. Die STIKO bittet Kassenärztliche Vereinigungen und Kostenträger, diese Erläuterung bei ihren Vorgaben und Entscheidungen zu berücksichtigen. Prof. Dr. med. Meinrad A. Koch A-944
S P E K T R U M AKUT
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(4) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 15, 11. April 1997