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Archiv "Pensionierung: Empörend" (17.12.1999)

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macht . . . Systematisch wur- de spioniert, ausgehorcht, be- spitzelt und verraten, was mit Sicherheit mit extrem hoher Dunkelziffer zu erheblichen Konsequenzen sowohl im be- ruflichen als auch im privaten Leben der Opfer geführt hat.

Völlig desillusionierend und zutiefst enttäuschend da- bei ist, wie am Beispiel von Frankfurt/Oder gezeigt, daß etliche Arzt„kollegen“, gleich- gültig in welcher Position, be- troffen sind und kräftig an der Denunziation ihrer Nächsten mitgewirkt haben, vermutlich mit dem einzigen niederen Beweggrund, sich selbst bei der SED-Obrigkeit, zu wel- chem Zwecke auch immer, in Szene zu setzen. Dem ent- spricht die Aussage eines mittlerweile Leitenden Arz- tes im Osten, der die soviel zi- tierte Mauer in den Köpfen

der Menschen keinesfalls im Schema Ossi –Wessi, sondern diese eindeutig und zwar we- sentlich subtiler in den Köp- fen der Jäger (zum Beispiel der IM) und der Opfer im Osten sieht.

Hier scheint ein erhebli- cher inneröstlicher Bewälti- gungsbedarf zu liegen, wel- cher augenscheinlich gar nicht wahrgenommen werden will, was schließlich die Unsicher- heit erzeugt, wer hier eigent- lich in der Mehrheit war?!

Bleibt die Hoffnung, daß sich diese IM-Mentalität nicht über die Maßen in un- serer gesamten Gesellschaft ausbreitet. In die Sprache des kapitalistischen Klassenfein- des übersetzt, bedeutet IM nämlich etwas ganz anderes:

IM gleich IMmorality ! H. Fuchs, Sophienstraße 28, 42103 Wuppertal

A-3218 (10) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 50, 17. Dezember 1999

S P E K T R U M LESERBRIEFE/BÜCHER

Gentherapie

Zu dem Beitrag „Nach erstem Todes- fall müssen ,alle Fakten auf den Tisch‘“ von Volker Stollorz in Heft 44/1999:

Bedauerlich

Es vermittelt einen inkor- rekten Eindruck, von einem

„Wirrwarr der behördlichen Zuständigkeiten“ im Zusam- menhang mit klinischen Stu- dien in Deutschland zu spre- chen. Alle klinischen Prüfun- gen müssen laut Arzneimit- telgesetz vor Beginn an die zuständige Bundesoberbe- hörde (also an das BfArM oder an das PEI, je nach Arz- neimitteltyp) mitgeteilt wer- den. Insofern ist vollkommen klar, daß diese beiden Behör- den einen Überblick über alle in Deutschland laufenden Studien haben! Unabhängig davon findet in der Tat die Überwachung laufender Prü- fungen durch die zuständigen Landesbehörden statt. All dies ist im Arzneimittelgesetz festgehalten.

Wenn klinische Prüfungen häufig in der Laienpresse subkutan mit „Menschenver- suchen“ assoziiert werden, so ist dies schlimm genug. Wenn

aber selbst im DÄ Studien fälschlicherweise mit dem Be- griff Wirrwarr belegt werden und damit mindestens einen Ruch von Unübersichtlich- keit erhalten, so ist das mehr als bedauerlich.

Dr. med. Peter Klöpel, Deut- sche Gesellschaft für Phar- mazeutische Medizin e.V., Schubertstraße 38, 63069 Of- fenbach

Pensionierung

Zu dem Beitrag „Aufhören, wenn es am schönsten ist?“ von Jens Flintrop in Heft 39/1999:

Empörend

Auf das Empörende des Beschlusses des Bundesver- fassungsgerichtes vom 31.

März 1998, die Begründung der Ablehnung der sicher be- rechtigten Klage zweier Ärz- te, mit der das Bundesverfas- sungsgericht der Klage aus- weicht, wird in dem Beitrag leider nicht eingegangen. Es hätte vor die gesamte Öffent- lichkeit gehört.

Geht man so mit dem Grundgesetz um? .. .

Dr. Dr. Karl-Heinz Berns- dorff, Kampstraße 4 a, 44137 Dortmund

Pharmakologie

Gute

Gliederung

Heinz Lüllmann, Klaus Mohr: Pharmakologie und Toxikologie. Arzneimittelwir- kungen verstehen – Medikamente gezielt einsetzen. 14., komplett überarbeitete und neu gestaltete Auflage, Georg Thieme Verlag, Stuttgart, New York, 1999, XVI, 575 Seiten, 214 Abbildungen, ge- bunden, 99 DM

Das ursprünglich von G.

Kuschinsky und H. Lüllmann begründete Kurzlehrbuch der Pharmakologie und Toxiko- logie, das lange Jahre das ein- zige Unterrichtswerk auf die- sem Spezialgebiet der Medi- zin darstellte, hat sich mittler- weile zu einem veritablen Lehrbuch der Pharmakologie und Toxikologie entwickelt, das mit Register 575 Seiten umfaßt.

Schon der Untertitel deu- tet darauf hin, daß sich die

Zeichen der Zeit verändert haben: Arzneimittelwirkun- gen verstehen – Medikamen- te gezielt einsetzen. Dieses ist selbstverständlich innerhalb eines Kurzlehrbuches nicht darzustellen. Es versteht sich dann auch von selbst, daß Verlag und Autoren von den modernen drucktechnischen Möglichkeiten Gebrauch ge- macht haben, den Lehrstoff gut gegliedert und mit gutem Anschauungsmaterial verse- hen den Studentinnen und Studenten näherzubringen.

In dieser Hinsicht läßt das Buch sicherlich kaum Wün- sche offen.

Trotz einiger Mängel im Detail ist dem Buch eine wei- te Verbreitung zu wünschen, zumal sich nicht mehr ver- heimlichen läßt, daß eine ge- diegene Vor- und Ausbildung in Pharmakologie und Toxi- kologie das ärztliche Dasein in Klinik wie in freier Praxis nicht nur bestimmt, sondern auch erleichtert.

Wolfgang Forth, München

Achim Jäckel (Hrsg.): Te- lemedizinführer Deutschland.

Ausgabe 2000.Deutsches Medi- zin Forum, Bad Nauheim, 1999, 350 Seiten, 48 DM

Der Begriff Gesundheits- telematik umfaßt die Anwen- dung der Telekommunikati- ons- und Informationstech- nologien im Gesundheitswe- sen im Hinblick auf Admini- stration, Wissensvermittlung und Behandlungsverfahren.

Telemedizin läßt sich als Ein- satz von Gesundheitstelema- tik zur Überwindung räum- licher Distanzen zwischen Arzt und Patient oder zwi- schen mehreren behandeln- den Ärzten bestimmen. Ein weites Feld also, über das sich aufgrund der Vielzahl von Projekten, Entwicklun- gen und Produkten in Deutschland nur schwer ein Überblick verschaffen läßt.

Der „Telemedizinführer“

gibt durch ausgewählte Fach-

beiträge einen gründlichen Einblick in diesen Bereich.

Das Spektrum reicht dabei von technischen Aspekten über wirtschaftliche, soziale bis hin zu rechtlichen Erörte- rungen. Begriffsklärungen führen in das Thema ein, be- vor wichtige Anforderungen und Voraussetzungen der Telemedizin behandelt und viele Anwendungen (unter anderem Telekonsil, Kompe- tenznetzwerke, Patientenak- te, Rezept, Fort- und Weiter- bildung, bildgestützte Dia- gnostik, Telechirurgie) vorge- stellt werden. Zwar erscheint die Kapiteluntergliederung nicht immer stringent, und das Lektorat wurde mitunter etwas nachlässig durchge- führt. Jedoch findet sich zur Zeit kein vergleichbar umfas- sendes Nachschlagewerk zum aktuellen Stand der Teleme- dizin in Deutschland.

Heike Krüger-Brand, Köln

Gesundheitstelematik

Gründliche Information

Referenzen

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