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Archiv "Zahl der Woche 132" (18.04.2014)

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A 668 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 111

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Heft 16

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18. April 2014 Die Impfung gegen humane Papillomviren soll die Entstehung

von Gebärmutterhalskrebs verhindern.

Foto: Your Photo Today

Die Broschüre und zusätzliche Infor-

mationen unter:

www.kbv.de/asv

Für welche Patienten kommt die ambulante spezialfachärztliche Ver- sorgung (ASV) in Betracht? Wer übernimmt die Behandlung? Und unter welchen Voraussetzungen kön- nen Vertragsärztinnen und -ärzte

AMBULANTE SPEZIALFACHÄRZTLICHE VERSORGUNG

KBV-Broschüre mit Informationen für Einsteiger

daran teilnehmen? Antworten auf diese und andere Fragen befinden sich in einer Broschüre der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung (KBV).

Mit dem GKV-Versorgungsstruk- turgesetz von 2012 wurde ein neuer Versorgungsbereich geschaffen: die ambulante spezialfachärztliche Ver- sorgung. An ihr können sich sowohl Niedergelassene wie Krankenhaus- ärzte beteiligen, die Patienten mit seltenen und schweren Erkrankun- gen mit besonderen Krankheitsver- läufen ambulant behandeln – „oh- ne dass einer von beiden auf der Strecke bleibt“, wie die KBV schreibt. Seit einem Jahr liegt eine Richtlinie des Gemeinsamen Bun-

desausschusses vor, mit der die An- forderungen an die interdisziplinä- ren Teams präzisiert wurden. In Anlagen werden nun die Vorgaben für einzelne Krankheitsbilder fest- gelegt. Seit 1. April könnten Fach- ärzte eine „Berechtigung“ zur ASV bei den erweiterten Landesaus- schüssen beantragen, heißt es in der Broschüre. Zum 1. Juli startet die ASV für Patienten mit gastrointesti- nalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle.

Weil die ASV nicht zur vertrags- ärztlichen Versorgung zählt, gilt der Bundesmantelvertrag nicht. Auch Abrechnung und Vergütung laufen nach anderen Regeln ab. Rie

Zahl der Woche

132

gesetzliche Krankenkassen gibt es derzeit in Deutschland.

Vor zehn Jahren waren es noch 280.

Quelle: GKV-Spitzenverband

Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte werfen der Barmer-GEK und der Techni- ker-Krankenkasse (TK) im Zusam- menhang mit der Impfung gegen humane Papillomviren (HPV)eine bewusst irreführende Informati- onspolitik vor. Beide Verbände ha- ben das Bundesversicherungsamt um eine aufsichtsrechtliche Prü- fung gebeten. Vor allem in den on- line ver fügbaren Broschüren der Kassen würden veraltete Informa- tionen zur HPV-Impfung verbrei- tet, so die Kritik. Neue Studiener- kenntnisse und Empfehlungen wie die des European Center for Dis - ease Preven tion and Control wür- den ignoriert.

Als Grund für das Festhalten an veralteten Informationen sehen die Frauen- und Kinderärzte „geldwer- ten Vorteil“. Denn die Behandlung von Frauen, die wegen einer HPV- Infektion an Gebärmutterhalskrebs erkranken, sei für die Krankenkas- sen erheblich preiswerter als die flächendeckende HPV-Impfung. Die Impfung werde nur dann kosten- günstiger, wenn man auch die Fol- gen der Erkrankungen (wie Arbeits- ausfälle, Frühberentungen, Pflege- HPV-IMPFUNG

Fachärzte prüfen Schritte gegen Krankenkassen

bedürftigkeit) miteinbezieht, die zum größten Teil nicht aus dem Budget der Krankenkassen bezahlt werden.

„Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass immer noch gro- ße Krankenkassen in Deutschland ein hohes Interesse daran haben, dass die Kritik an der HPV-Imp- fung nicht einschläft“, so die Be- rufsverbände in einer gemeinsamen Erklärung. Beide Krankenkassen- Vorstände seien im Dezember 2013 und Anfang April auf die veralte- ten Informationen aufmerksam ge- macht worden. „Bis heute haben beide Krankenkassen die Broschü- ren nicht von ihren Homepages ent- fernt. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Barmer-GEK und die TK an ihrer impfkritischen Haltung festhalten wollen“, so BVF-Präsi- dent Dr. med. Christian Albring. zyl

A K T U E L L

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