A 668 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 111|
Heft 16|
18. April 2014 Die Impfung gegen humane Papillomviren soll die Entstehungvon Gebärmutterhalskrebs verhindern.
Foto: Your Photo Today
Die Broschüre und zusätzliche Infor-
mationen unter:
www.kbv.de/asv
Für welche Patienten kommt die ambulante spezialfachärztliche Ver- sorgung (ASV) in Betracht? Wer übernimmt die Behandlung? Und unter welchen Voraussetzungen kön- nen Vertragsärztinnen und -ärzte
AMBULANTE SPEZIALFACHÄRZTLICHE VERSORGUNG
KBV-Broschüre mit Informationen für Einsteiger
daran teilnehmen? Antworten auf diese und andere Fragen befinden sich in einer Broschüre der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung (KBV).
Mit dem GKV-Versorgungsstruk- turgesetz von 2012 wurde ein neuer Versorgungsbereich geschaffen: die ambulante spezialfachärztliche Ver- sorgung. An ihr können sich sowohl Niedergelassene wie Krankenhaus- ärzte beteiligen, die Patienten mit seltenen und schweren Erkrankun- gen mit besonderen Krankheitsver- läufen ambulant behandeln – „oh- ne dass einer von beiden auf der Strecke bleibt“, wie die KBV schreibt. Seit einem Jahr liegt eine Richtlinie des Gemeinsamen Bun-
desausschusses vor, mit der die An- forderungen an die interdisziplinä- ren Teams präzisiert wurden. In Anlagen werden nun die Vorgaben für einzelne Krankheitsbilder fest- gelegt. Seit 1. April könnten Fach- ärzte eine „Berechtigung“ zur ASV bei den erweiterten Landesaus- schüssen beantragen, heißt es in der Broschüre. Zum 1. Juli startet die ASV für Patienten mit gastrointesti- nalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle.
Weil die ASV nicht zur vertrags- ärztlichen Versorgung zählt, gilt der Bundesmantelvertrag nicht. Auch Abrechnung und Vergütung laufen nach anderen Regeln ab. Rie
Zahl der Woche
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gesetzliche Krankenkassen gibt es derzeit in Deutschland.
Vor zehn Jahren waren es noch 280.
Quelle: GKV-SpitzenverbandDer Berufsverband der Frauenärzte (BVF) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte werfen der Barmer-GEK und der Techni- ker-Krankenkasse (TK) im Zusam- menhang mit der Impfung gegen humane Papillomviren (HPV)eine bewusst irreführende Informati- onspolitik vor. Beide Verbände ha- ben das Bundesversicherungsamt um eine aufsichtsrechtliche Prü- fung gebeten. Vor allem in den on- line ver fügbaren Broschüren der Kassen würden veraltete Informa- tionen zur HPV-Impfung verbrei- tet, so die Kritik. Neue Studiener- kenntnisse und Empfehlungen wie die des European Center for Dis - ease Preven tion and Control wür- den ignoriert.
Als Grund für das Festhalten an veralteten Informationen sehen die Frauen- und Kinderärzte „geldwer- ten Vorteil“. Denn die Behandlung von Frauen, die wegen einer HPV- Infektion an Gebärmutterhalskrebs erkranken, sei für die Krankenkas- sen erheblich preiswerter als die flächendeckende HPV-Impfung. Die Impfung werde nur dann kosten- günstiger, wenn man auch die Fol- gen der Erkrankungen (wie Arbeits- ausfälle, Frühberentungen, Pflege- HPV-IMPFUNG
Fachärzte prüfen Schritte gegen Krankenkassen
bedürftigkeit) miteinbezieht, die zum größten Teil nicht aus dem Budget der Krankenkassen bezahlt werden.
„Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass immer noch gro- ße Krankenkassen in Deutschland ein hohes Interesse daran haben, dass die Kritik an der HPV-Imp- fung nicht einschläft“, so die Be- rufsverbände in einer gemeinsamen Erklärung. Beide Krankenkassen- Vorstände seien im Dezember 2013 und Anfang April auf die veralte- ten Informationen aufmerksam ge- macht worden. „Bis heute haben beide Krankenkassen die Broschü- ren nicht von ihren Homepages ent- fernt. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Barmer-GEK und die TK an ihrer impfkritischen Haltung festhalten wollen“, so BVF-Präsi- dent Dr. med. Christian Albring. zyl