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Archiv "Teilgebiet „Rheumatologie“, „Arzt“ statt „Praktischer Arzt“" (05.06.1980)

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Bericht und Meinung Ärztetag: Entschließungen

nisationen, die Rettungsflugwacht und den Hubschrauberdienst des ADAC, Überlegungen anzustellen, wie Schädel-Hirn-Verletzten ra- scher geholfen werden kann.

83. DEUTSCHER ÄRZTETAG

Teilgebiet „Rheumatologie",

„Arzt" statt „Praktischer Arzt"

Bericht über Tagesordnungspunkt III:

Weiterbildungsordnung Es wird vorgeschlagen, die Hub-

schrauberdienste so zu organisie- ren, daß im gegebenen Falle neu- rochirurgisch versierte Notärzte in Krankenhäuser ohne eigene neu- rochirurgische Versorgung ge- bracht werden können, um dort die Erstversorgung einschließ- lich notwendiger Notoperationen durchzuführen."

Satzungsänderung

„Der Vorstand der Bundesärz- tekammer wird gebeten, das Er- gebnis der Beratungen seiner Sat- zungskommission rechtzeitig vor- her den Delegierten des Ärzteta- ges in Trier 1981 zuzuleiten, um eine Beschlußfassung zu ermögli- chen."

Gesundheitserziehung, Gesundheitswesen

„Die Bundesärztekammer mö- ge sich neben Impfprogrammen zur Seuchen-Prophylaxe — Tätig- keitsbericht 1980, Seite 116, Zeile 9 — einsetzen für eine Röteln-Anti- körper-Bestimmung und eventuell Impfung bei Mädchen vor der Pu- bertät."

Ärztliche Weiterbildung bei der Bundeswehr

„Der 83. Deutsche Ärztetag stellt fest, daß die von Ärzten in der Bundeswehr durchgeführte Fachausbildung ärztliche Weiter- bildung im Sinne der Heilberufs- gesetze der Bundesländer und der Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern ist. Die Bun- desregierung wird deshalb aufge- fordert, die im Arztrecht gebräuch- lichen Bezeichnungen zu verwen- den und die in der Bundeswehr tätigen Ärzte entsprechend zu be-

handeln."

Einen unmittelbaren, rechtlich bindenden Einfluß auf die Berufs- ausübung der Ärzte haben, so be- tonte der Referent Prof. Sewering, die Beschlüsse, die der Ärztetag beim Tagesordnungspunkt 3 zu fassen hatte: Es handelt sich nicht um die nach außen gerichtete Dis- kussion und Meinungsbildung zu sozial- und gesundheitspoliti- schen Fragen, sondern um die Er- füllung konkreter Aufgaben der Selbstverwaltung. Prof. Sewering, Vorsitzender des Weiterbildungs- ausschusses der Bundesärzte- kammer, legte eine Reihe von Vor- schlägen zur Änderung und Er- gänzung der Weiterbildungsord- nung vor, die — bis auf einen — auch angenommen wurden.

In seinem Einleitungsreferat hatte Prof. Sewering darauf hingewie- sen, daß der Prozeß der grundle- genden Neugestaltung der Weiter- bildungsordnung, die mit der er- sten Überarbeitung 1968 beim Wiesbadener Ärztetag begann, durch das „Facharzturteil" des Bundesverfassungsgerichtes neu angestoßen und durch die Kam- mergesetze der Bundesländer und die darauf folgende erneute Neu- fassung der Weiterbildungsvor- schriften fortgeführt wurde, nun zu einem gewissen Abschluß ge- kommen sei: Nach sieben Jahren haben nun alle Bundesländer wie- der fast übereinstimmende Kam- mergesetze, und in Nordrhein, Westfalen-Lippe und Bayern lau- fen demnächst auch schon die Übergangsvorschriften in den neuen Weiterbildungsordnungen aus, so daß ein stabiler Zustand eintrete.

Sewering hob dies besonders her- vor, weil — herübergenommen aus der Diskussion um das „Blaue Pa-

Pier" —ein Antrag von Dr. Bourmer und Dr. Roos vorlag, den Wester- länder (1972) Beschluß zur Strei- chung der Silbe „Fach-" bei den Arztbezeichnungen wieder aufzu- heben. Dieser Antrag war schon bei der Diskussion um das „Blaue Papier" leidenschaftlich umstrit- ten worden. Prof. Sewering bat die Antragsteller jedoch eindringlich, ihre Vorlage zurückzuziehen: Seit 1968 wird diese Frage diskutiert, seit 1972 bis zu einem erneuten Beschluß 1978 immer wieder von den Ärztetagen in der gleichen Richtung beschlossen, und auch die Landesärztekammern hatten sich durch ihre Übernahmebe- schlüsse einhellig auf den Stand- punkt gestellt, daß es nur den

„Arzt für ..." und die entspre- chenden Kurzbezeichnungen ge- ben solle. Der Grundsatzbeschluß von Westerland sei also seitdem niemals mehr in Frage gestellt worden. „Es müßte", sagte Sewe- ring, „von den Kollegen geradezu als Provokation empfunden wer- den, wenn man ihnen jahrelang predigt, sie mögen sich auf die neue Bezeichnung, vor allem die Kurzbezeichnungen, umstellen, um ihnen dann zu verkünden, das sei nun wieder alles beim alten.

Dann dürfen Sie nicht mehr erwar- ten, daß . unsere Kollegen Be- schlüsse Deutscher Ärztetage und deren Folgebeschlüsse in den Landesärztekammern ernst neh- men."

Dr. Bourmer zog daraufhin seinen und Dr. Roos' Antrag zurück. Er betonte allerdings, daß er seine Meinung, die neuen Bezeichnun- gen hätten sich in der ärztlichen und der allgemeinen Öffentlich- keit nicht durchsetzen können, aufrechterhalte. Im Bereich der Europäischen Gemeinschaft stün-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 23 vom 5. Juni 1980 1499

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Vergangenheit und Zukunft des Berliner Krankenhauswesens zeigte eine Ausstel- lung, die von der Berliner Ärztekammer in Zusammenarbeit mit dem Berliner Sena- tor für Gesundheit und Umweltschutz während des Ärztetages im ICC gezeigt wurde. Senator Erich Paetzold (vierter von rechts) eröffnete die Schau — gemein- sam mit Kammerpräsident Professor Wilhelm Heim (zweiter von rechts) — und gab die Erläuterungen zu Modellen, Schautafeln und Statistiken, in denen Geschichte, Gegenwart und Zukunft der Berliner Krankenhäuser dargestellt waren

Bericht und Meinung Weiterbildungsordnung

den wir mit diesen Bezeichnungen einsam da (Prof. Sewering wider-

legte dies allerdings durch Zitie- rung englischer und französischer Arztbezeichnungen). Er sehe aber, sagte Bourmer, daß sein Antrag ohnehin keine Chance habe.

Ein anderer, ebenso grundsätzli- cher, wenn auch nur am Rande die Weiterbildungsordnung berühren- der Antrag wurde hingegen ange- nommen: Der Begriff „praktischer Arzt" soll verschwinden. In der Weiterbildungsordnung erscheint er nur einmal beiläufig, weil er bis- her noch herkömmlich geführt werden darf. Der niedersächsi- sche Delegierte Dr. Gerhard Schu- mann begründete seinen Antrag mit dem Hinweis darauf, daß der Name „Praktischer Arzt" in der Öf- fentlichkeit einen hohen Stellen- wert besitze, aber auch von sol- chen Ärzten benutzt werden könn- te, die sich gleich nach der Appro- bation niederlassen. Sie alle sollen

— darauf zielte der Antrag — sich in Zukunft „Arzt" nennen. Der „prak- tische Arzt", ergänzte Dr. Ernst- Eberhard Weinhold, passe nicht in das Konzept der Weiterbildungs- ordnung: Nur die Bezeichnungen, die sie auflistet und mit Qualifika- tionsvorschriften definiert, dürften auf den Arztschildern stehen, was Präsident Dr. Vilmar mit der Be- merkung ergänzte: Es gibt Ärzte und weitergebildete Ärzte —für All- gemeinmedizin oder für die Spe- zialgebiete.

Die Gegenposition kam, der fort- geschrittenen Stunde halber, nach einem Beschluß auf Schluß der Debatte kaum mehr zu Wort; ein Gegenredner zu dem Geschäfts- ordnungsantrag brachte jedoch noch den Hinweis auf die zahlrei- chen alteingesessenen und als solche hochangesehenen prakti- schen Ärzte an, die nun dieses Ti- tels verlustig gehen — juristische Bedenken seien nicht von der Hand zu weisen. Die Abstimmung ergab indes eine klare Mehrheit:

Für die Beseitigung der Bezeich- nung „Praktischer Arzt" stimmten 83, dagegen 59 Delegierte — bei einigen Enthaltungen.

Der Einheitlichkeit der Weiterbil- dungsordnungen der Länder dien- te der erste Antrag des Vorstan- des. Bei den Kammergesetzen hat sich nämlich eine Differenz erge- ben: Einige Länder machen es un- möglich, daß die Weiterbildung in einem Teilgebiet voll in der Weiter- bildungszeit des Gesamtgebietes abgeleistet werden kann, wie es auch die Musterweiterbildungs- ordnung der Bundesärztekammer erlaubt. Eine einheitliche Rege- lung ist nur möglich, wenn man sich an der weitergehenden Lö- sung orientiert. Deshalb stimmte der Ärztetag dem Antrag zu, pau- schal bei Teilgebieten eine über die Weiterbildungszeit im Gebiet hinausgehende Zeit von einem Jahr zu verlangen.

Neu: Teilgebietsbezeichnung Rheumatologie

Neu eingeführt hat der Ärztetag nun — nachdem zwei Anläufe ver- geblich waren — die Teilgebietsbe- zeichnung „Rheumatologie" für die Innere Medizin und die Ortho- pädie. Kein Bereich der Medizin, sagte Prof. Sewering, sei so politi- siert wie die Rheumatologie. Der zwar recht sachliche, aber doch mit einigen bedenklichen Schluß- folgerungen belastete „Rheuma- bericht" der Bundesregierung las- se es notwendig erscheinen, die- ses Teilgebiet nunmehr einzurich-

ten. Dr. Eberhard Ranke (Berlin) meinte, die Teilgebietsbezeich- nung sei irreführend und unver- ständlich; Dr. Roos deutete hinge- gen an, daß wenn nicht der Ärz- tetag jetzt handele — demnächst ein Landesminister die Einführung dieser Teilgebietsbezeichnung an- ordnen würde. Der bremische De- legierte Dr. Ernst Bichel wieder- holte das Argument, die Teilge- bietsbezeichnung „Rheumatolo- gie" sei systemwidrig, weil sie als einzige Bezeichnung auf eine Krankheit bezogen sei, nicht aber auf ein Organ oder eine Organ- gruppe, außerdem werde Rheuma auch von Pädiatern und Radiolo- gen behandelt. Dr. Erwin Schulte (Nordrhein) meinte, es müsse eini- ge Ärzte geben, die sich voll auf die Behandlung rheumatischer Er- krankungen spezialisieren, was durch die Teilgebietsbezeichnung ermöglicht werde. Dr. Bergmann (Nordrhein) hatte einen Eventual- antrag vorgelegt, der die Einfüh- rung wenigstens der Zusatzbe- zeichnung „Rheumatologie" vor- sah. Mit 116 gegen 78 Stimmen bei 5 Enthaltungen wurde jedoch die Einführung des Teilgebietes be- schlossen.

Als Weiterbildungszeit sind für die Rheumatologie sowohl für den In- ternisten wie für den Orthopäden zwei Jahre angesetzt, davon ein Jahr außerhalb der Gebietsweiter- bildung. Als Inhalt der Weiterbil-

1500 Heft 23 vom 5. Juni 1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Bericht und Meinung 83. DEUTSCHER ÄRZTETAG Weiterbildungsordnung

dung ist festgelegt: „Vermittlung und Erwerb spezieller Kenntnisse und Erfahrungen in der Diagnostik und konservativen (bei Orthopä- den zusätzlich: und operativen) Therapie bei entzündlichen rheu- matischen Erkrankungen." Prof.

Sewering hatte vor der Abstim- mung noch betont, daß die dege- nerativen rheumatischen Erkran- kungen in dieses Teilgebiet nicht einbezogen sind.

Der bisherige Wahlmodus soll überprüft werden

Bericht über Tagesordnungspunkt II:

„Änderung der Satzung der Bundesärztekammer"

Den vor zwei Jahren gescheiterten Antrag auf Einführung der Zusatz- bezeichnung „Phlebologie" be- gründete wieder der Tübinger Phlebologe Prof. Wilhelm Schnei- der. Er verwies auf das große Inter- esse, das die phlebologischen Fortbildungsveranstaltungen fin- den, und auf die Tatsache, daß in den westdeutschen Grenzgebie- ten eine große Zahl von Patienten Phlebologen in der Schweiz, in Frankreich, Belgien und Luxem- burg aufsuchen. Aber auch dieses Plädoyer war vergebens: Mit 95 zu 65 Stimmen ging der Vorstandsan- trag unter. Einige Neuregelungen für das Nebeneinanderführen mehrerer Gebietsbezeichnungen wurden ohne weitere Aussprache angenommen, schließlich auch noch eine von den wissenschaftli- chen und Berufsvereinigungen der Augenärzte vorgeschlagene Erweiterung der Definition des Ge- bietes: Es umfaßt auch „die pla- stisch-rekonstruktiven Operatio- nen an den Schutzorganen des Auges". Damit entfällt für Augen- ärzte die Berechtigung zur Füh- rung der Zusatzbezeichnung „pla- stische Operationen".

Am Rande der Weiterbildungsord- nungs-Diskussion kam der Be- schluß der Landesärztekammer Berlin zur Sprache, in ihre Weiter- bildungsordnung die Bezeichnun- gen „Homöopathie" und „Natur- heilverfahren" nicht aufzuneh- men. Der Vizepräsident der Berli- ner Kammer, Dr. Dr. Mariantonius Hofmann, wies darauf hin, daß die Anwendung dieser Methoden da- durch nicht untersagt sei; das letz- te Wort in dieser Frage sei aber noch nicht gesprochen. bt

Wie bereits beim voraufgegange- nen 82. Deutschen Ärztetag hatten die Delegierten in Berlin einen von der Ärztekammer Nordrhein ein- gebrachten Antrag zu beraten, der auf eine Änderung des § 5 Absatz 2 der Satzung der Bundesärzte- kammer abzielte.

Um das Amt des Präsidenten und der beiden Vizepräsidenten der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages sowohl ge- genüber der Politik und Öffent- lichkeit als auch innerhalb der Ge- samtärzteschaft weiter zu stärken, sollte, so erläuterte Dr. Friedrich Wilhelm Koch, Präsident der Ärz- tekammer Nordrhein (Essen), für die Wahl der Spitzenämter künftig eine qualifizierte Mehrheit erfor- derlich sein. Nach der gültigen Satzung ist gemäß § 5 Absatz 2 lediglich jeweils die Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen er- forderlich.

Der Entschließungsantrag der Ärz- tekammer Nordrhein hingegen sah vor, daß für die Wahl des Prä- sidenten und der beiden Vizeprä- sidenten „jeweils die Mehrheit der Stimmen der zum Ärztetag dele- gierten Abgeordneten (§ 4 Absatz 3) erforderlich" sein sollte. Dieses Reglement sollte allerdings erst ab 1981 wirksam werden.

Um eine möglichst große demo- kratische Legitimation der Amtsin- haber zu haben, so die Intention des Antrags, sollte wenigstens in den ersten beiden Wahlgängen ei- ne Mehrheit der Stimmen der ins- gesamt delegierten Abgeordneten gefordert werden. Das wären ins- gesamt 126 Stimmen (bei der sat- zungsgemäß festgeschriebenen

Gesamtzahl von 250 Abgeord- neten).

Erst wenn in diesen beiden Wahl- gängen keiner der Kandidaten die erforderliche Mehrheit von 126 Stimmen auf sich vereinigen kann, sollte es bei den folgenden Wahl- gängen bei dem Stichwahlprinzip verbleiben, wie es die Satzung be- reits vorsieht.

Kritik hat es in den Delegierten- kreisen vor allem nach den letzten Wahlgängen auf vorangegange- nen Ärztetagen deswegen gege- ben, weil die Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen für die Wahl auch schon dann erreicht werden konnte, wenn viele Dele- gierte durch Stimmenthaltung oder durch zeitweises Entfernen aus dem Sitzungssaal überhaupt nicht an der Wahl teilnahmen. Da- mit könnte das Verfahren aber für wahltaktische Manipulationen mißbraucht werden, argumentier- ten einzelne Delegierte.

Unterstellt man in einem theoreti- schen Beispiel, daß nur die für die Beschlußfähigkeit erforderliche Anzahl von Delegierten tatsäch- lich an der Wahl teilnimmt, so ist nach der gültigen Satzung bereits bei 64 Ja-Stimmen die Wahl in den ersten beiden Wahlgängen gültig.

Würden sich bei 126 Delegierten, die zur Beschlußfähgikeit notwen- dig sind, beispielsweise 50 Anwe- sende der Stimme enthalten oder ungültige Stimmen abgeben, so könnten der Präsident und die bei- den Vizepräsidenten bereits mit weniger als 20 Prozent der Stim- men gewählt werden. Zwar ist eine solche Situation auch nicht annä-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 23 vom 5. Juni 1980 1501

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