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Haushaltsplan 2021

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Academic year: 2022

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Landkreis Heilbronn

Haushaltsplan 2021

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Seite

Strukturdaten der Stadt Neckarsulm 1

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 3

Vorbericht zum Haushaltsplan 2021

I. Rückblick auf die beiden vorangegangenen Jahre 5

II. Erläuterungen zum Haushaltsplan 2021

1. Allgemeines 7

2. Gesamtüberblick 8

3. Konzernbetrachtung 10

4. Entwicklung der Erträge und der Aufwendungen

a.) Ergebnishaushalt Erträge 11

b.) Ergebnishaushalt Aufwendungen 20

c.) Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24

d.) Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 27

e.) Mittelfristige Finanzplanung 30

f.) Entwicklung der Schulden 34

5. Schlussbemerkung 35

Anlagen nach GemHVO Teil I

Nr. 3 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 39

Nr. 4 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 49

Nr. 7 Haushaltsquerschnitt des Ergebnis- und des Finanzhaushalts 62

Budgetierung 75

Haushaltsplan 2021 - Inhaltsverzeichnis

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Teilhaushalte Seite

01 Zentrale Steuerung 83

02 Allgemeine Verwaltung 111

03 Bildung und Soziales 139

04 Finanzverwaltung 235

05 Bürgerservice und Ordnung 271

06 Kultur und Sport 315

07 Bauverwaltung 369

08 Stadtentwicklung 385

09 Gebäudemanagement 419

10 Hochbau 451

11 Tiefbau 459

12 Bauhof 543

13 Allgemeine Finanzwirtschaft 575

Anlagen nach GemHVO Teil II

Nr. 5 Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität 586 Nr. 10 Zuordnung der Produktbereiche, Produktgruppen und

Produkte zu den Teilhaushalten 587

Nr. 11 Stellenplan mit Übersicht Personalaufwendungen 597

Nr. 13 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen 607 Nr. 14 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen 609 Nr. 15 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden 611 Nr. 16 Übersicht über die verbindlich vorgegebenen Kennzahlen 613

Nr. 17 Finanzplan 615

Eigenbetriebe

I. Wirtschaftsplan Stadtwerke 621

II. Wirtschaftsplan AQUAtoll

1. Eigenbetrieb 649

2. AQUAtoll-Restaurant-Betriebsgesellschaft mbH 671

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Strukturdaten der Stadt Neckarsulm für das Haushaltsjahr 2021

1. Einwohnerzahlen

17.05.1939 Volkszählung 8.093 06.06.1961 Volkszählung 14.150 27.05.1970 Volkszählung 18.517 25.05.1987 Volkszählung 21.534

30.06.2011 (Basis Zensus) 25458 davon Ausländer 4560 30.06.2012 (Basis Zensus) 25591 davon Ausländer 4642 30.06.2013 (Basis Zensus) 25723 davon Ausländer 4810 30.06.2014 (Basis Zensus) 25721 davon Ausländer 4828 31.06.2015 (Basis Zensus) 25889 davon Ausländer 4971 30.06.2016 (Basis Zensus) 26360 davon Ausländer 5446 30.06.2017 (Basis Zensus) 26398 davon Ausländer 5472 30.06.2018 (Basis Zensus) 26474 davon Ausländer 5664 30.06.2019 (Basis Zensus) 26568 davon Ausländer 5781 30.06.2020 (Basis Zensus) 26414 davon Ausländer 5814

2. Steuerkraftmesszahl und Steuerkraftsumme

insgesamt je Einwohner insgesamt je Einwohner

2012 97.930.915 3.691,19 97.930.915 3.691,19

2013 91.885.025 3.448,36 91.885.025 3.448,36

2014 107.691.889 3.936,54 107.691.889 3.936,54

2015 121.576.639 4.684,31 121.576.639 4.684,31

2016 93.124.125 3.346,18 93.124.125 3.346,18

2017 70.101.545 2.659,39 70.101.545 2.659,39

2018 72.591.465 2.749,89 72.591.465 2.749,89

2019 40.976.158 1.547,79 40.976.158 1.547,79

2020 67.278.996 2.532,33 67.278.996 2.532,33

2021 80.069.768 3.031,34 82.356.346 3.117,91

Jahr

Steuerkraftmesszahl Steuerkraftsumme

3. Markungsflächen

Neckarsulm 1.239 ha

Obereisesheim 744 ha

Dahenfeld 511 ha

insgesamt 2.494 ha

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Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1. Haushaltssatzung der Stadt Neckarsulm für das Haushaltsjahr 2021

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 23.02.21 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. Im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 151.558.100 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 153.534.400 € 1.3 Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von - 1.976.300 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von - € 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von - € 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von - € 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von - 1.976.300 €

2. Im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 135.203.500 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 137.027.200 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1

und 2.2) von -1.823.700

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 8.492.400 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 25.325.400 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus

Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -16.833.000 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und

2.6) von -18.656.700

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Aufnahme von Krediten 0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Tilgung von Krediten 0

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus

Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des

Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -18.656.700

3

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§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird

festgesetzt auf 0 EUR

davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf 0 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten

(Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 10.000.000 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v. H.

2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 320 v. H.

3. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H.

der Steuermessbeträge.

Neckarsulm, den 23.02.2021

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2021

(entsprechend § 6 GemHVO)

I. Rückblick auf die beiden vorangegangenen Jahre

1. Haushaltsjahr 2019

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2019 wurden vom Gemeinderat am 28.02.2019 beschlossen, das Regierungspräsidium bestätigte mit Erlass vom 19.03.2019 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung gem. §§ 81 Abs. 2 und 121 Abs. 2 GemO. Genehmigungspflichtige Bestandteile enthielt die Haushaltssatzung nicht.

Das Jahr 2019 stellt sich im Ergebnishaushalt wie folgt dar:

ordentliche Erträge 128.658.200 € 138.927.040 €

ordentliche Aufwendungen 131.273.200 € 111.699.704 €

Ordentliches Ergebnis -2.615.000 € 27.227.337 €

Planansatz in €

Rechnungsergebnis in €

Im Finanzhaushalt stellen sich die Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit wie folgt dar:

Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit 127.899.700 € 140.066.890 €

Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit 102.289.400 € 98.812.279 €

Zahlungsmittelüberschuss

der Ergebnisrechnung 25.610.300 € 41.254.611 €

Planansatz in €

Rechnungsergebnis in €

Im Rahmen der Haushaltsplanung wurden im Jahr 2019 die Gewerbesteuereinnahmen mit 59,8 Mio. € veranschlagt. Das Haushaltsjahr schließt mit einem Ergebnis von 66,04 Mio. €. Grund dafür waren, wie bereits im Vorjahr prognostiziert, noch Zahlungen von steuerpflichtigen Betrieben als Ergebnis von abgeschlossenen Betriebsprüfungen der Finanzbehörden und die laufende Anpassung der Vorauszahlungen.

Geplant war im HH-Jahr 2019 eine ordentliches Ergebnis in Höhe von – 2.615.000 €, welches sich, durch die erhöhten Gewerbesteuererträge und deutlich verminderte Aufwendungen, in ein überaus

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positives Ergebnis entwickelt hat. Dazu beigetragen hat auch, dass aus der „Vor-NKHR-Zeit“

(2017) ein Haushaltsjahr mit unterdurchschnittlichen Steuereinnahmen die Grundlage für die Kreis- und FAG-Umlage lieferte.

Im investiven Bereich wurde eine Vielzahl an Vorhaben nicht in dem Umfang umgesetzt, wie geplant. Bei geplanten Auszahlungen für Investitionstätigkeiten von 31,9 Mio. € wurden lediglich 13,9 Mio. € auch tatsächlich ausbezahlt.

Daher flossen die liquiden Mittel nicht wie vorgesehen ab. Anstelle einer geplanten Erhöhung des Finanzmittelbestands um 2.810.600 €, konnte dieser um beachtliche 31,232 Mio. € erhöht werden.

Der Kernhaushalt wurde bereits zum 30.03.2009 entschuldet. Kreditaufnahmen wurden im Jahr 2019 nicht getätigt.

Die Verschuldung hat sich wie folgt entwickelt:

Städtischer Haushalt 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Stadtwerke 15.910.918,74 € 14.815.732,69 € 559,25 €

AQUAtoll 2.166.242,80 € 1.121.725,63 € 42,34 €

AZV Unteres Sulmtal 21.449.066,00 € 18.367.108,26 € 693,31 €

AZV Unteres Kochertal 1.060.138,00 € 1.000.605,46 € 37,77 €

WV Sulm 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Schulden gesamt 40.586.365,54 € 35.305.172,04 € 1.332,67 €

Stand 01.01.2019

Stand 31.12.2019

Pro-Kopf- Verschuldung

31.12.2019

Die Kassenlage hatte sich auch in diesem Jahr wieder durchweg positiv dargestellt.

2. Haushaltsjahr 2020

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2020 wurden vom Gemeinderat am 30.01.2020 beschlossen, das Regierungspräsidium bestätigte mit Erlass vom 05.05.2020 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung gem. §§ 81 Abs. 2 und 121 Abs. 2 GemO. Der in § 2 der Haushaltssatzung 2020 auf 2.000.000 € festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wurde gemäß § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.

Die geplanten Erträge und Aufwendungen betrugen im

Ergebnishaushalt Erträge 141.113.000 €

Aufwendungen 140.571.900 € und bei der Liquidität ging man von Einzahlungen und Auszahlungen im

Finanzhaushalt Einzahlungen 140.257.500 € Auszahlungen 118.134.100 € aus.

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II. Erläuterungen zum Haushaltsplan 2021 1. Allgemeines

Konjunkturprognose ifo Winter 2020

Deutschland: Konjunkturelle Erholung vorerst gestoppt

„Im Herbst nahm das Infektionsgeschehen wieder spürbar an Fahrt auf, so dass im November erneut ein Shutdown verhängt wurde. Damit dürfte die konjunkturelle Erholung vorerst gestoppt sein und das Bruttoinlandsprodukt im Schlussquartal wohl wieder schrumpfen. Dieser Rückgang ist allerdings sehr ungleich über die Wirtschaftsbereiche verteilt. Während die Wertschöpfung im Gastgewerbe und bei den Sonstigen Dienstleistern mit zweistelligen Raten einbrechen dürfte, setzt das Produzierende Gewerbe seine Erholung fort. So ist die globale Industriekonjunktur bislang noch intakt, was sich in bis zuletzt steigenden Auftragseingängen bemerkbar macht. Entsprechend dürften im vierten Quartal die Investitionen und die Exporte weiter zulegen, während die Konsumausgaben der privaten Haushalte schrumpfen. Dass deren Rückgang nicht noch kräftiger ausfällt, ist auf den Anstieg der Mehrwertsteuer im Januar 2021 zurückzuführen, der zu spürbaren Vorziehkäufen am Jahresende führen dürfte. Auch die Warenausfuhr wird von einem vorsorglichen Lageraufbau bei britischen Importeuren profitieren, der im Zusammenhang mit der Unsicherheit über die künftigen Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich steht. Insgesamt ergibt sich damit für das Jahr 2020 ein Einbruch der Wirtschaftsleistung um 5,1%. Bereinigt um die im Vergleich zum Vorjahr hohe Anzahl an Arbeitstagen wird der Rückgang mit 5,4% noch kräftiger sein.

Für den weiteren Prognosezeitraum wurde unterstellt, dass die seit November geltenden Infektionsschutzmaßnahmen unverändert bis März 2021 in Kraft bleiben und danach allmählich gelockert werden. Vor diesem Hintergrund wird das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2021 um voraussichtlich 4,2% steigen. Im Jahr 2022 setzt sich die Erholung fort, wenngleich das Tempo im Vergleich zum Vorjahr deutlich abnimmt. Im Jahresdurchschnitt dürfte die Wirtschaftsleistung dann um 2,5% zunehmen. Bei dieser Prognose wurde berücksichtigt, dass die jährlichen Produktionskapazitäten, die im Rahmen der Potenzialschätzung bestimmt werden, als Folge steigender Unternehmensinsolvenzen im kommenden Jahr um etwa 1,4% oder knapp 50 Mrd. Euro niedriger liegen als bei der letzten Schätzung vor Ausbruch der Coronakrise im Dezember 2019.“

Viele Unbekannte in der wirtschaftlichen Entwicklung der EU, der Bundesrepublik Deutschland, der Länder und der Kommunen. Trotz erheblicher Reduzierungen bzw. Null-Setzungen bei den Gewerbesteuervorauszahlungen für 2021 gehen wir im Ergebnishaushalt von überdurchschnittlichen Gewerbesteuer-Erträgen aus. Wie kann das sein?

Einerseits hat die nicht geringe Diversifikation der Unternehmen in Neckarsulm dazu beigetragen, dass die coronabedingte Wirtschaftsabschwächung nicht so stark bzw. gar nicht stattfindet und andererseits werden Nachzahlungen auf Gewerbesteuerveranlagungen aus Jahren vor 2017 erst im Jahr 2021 in Bescheide gegossen werden können, da die Messbescheide des Finanzamts noch nicht vorliegen. Eingegangen sind diese Nachzahlungen bereits in 2020, um Nachzahlungszinsen zu vermeiden. Deshalb sind diese Beträge im Finanzhaushalt 2020 bereits vereinnahmt und erhöhen dort den Finanzmittelbestand, können aber erst 2021 ergebniswirksam verbucht werden.

Die sonstigen Steuereinnahmen hingegen gehen ab 2021 nicht unerheblich zurück. Die Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer und Umsatzsteuer, sowie die Vergnügungssteuer

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liegen um rd. 5 Mio € unter den Ansätzen von 2020 und kompensieren die positiven Aussichten bei der Gewerbesteuer.

Neckarsulm steckt in den kommenden Jahren im investiven Bereich vor einer Vielzahl von Herausforderungen. In 2020 wurden die Weichen für die Franz-Binder-Verbundschule gestellt und das Kita-Provisorium in Amorbach eröffnet. Für 2021 stehen die Entscheidungen zum B27–

Anschluss und zur AQUAtoll-Sanierung an. Hier wird auch über die grundsätzliche Verwendung der zum Ende 2020 im Finanzmittelbestand vorhandenen Mittel endgültig entschieden.

Ein solides Fundament für eine stetige Aufgabenerfüllung wäre aber notwendig. Hier müssen sich alle Handelnden darüber im Klaren sein, dass der wesentlichste Teil der Investitionen aus den vorhandenen liquiden Mittel bestritten wird und nicht über entsprechende Erträge im Ergebnishaushalt. Wir leben von der Substanz. Bei den Investitionen eine Zeit lang möglich und durch entsprechende Kreditaufnahmen auch verlängerbar, aber alles was neu geschaffen wird, muss auch mit Leben gefüllt und unterhalten werden. Dies geht haushaltsrechtlich nur über entsprechende Erträge und nur sehr eingeschränkt aus der Substanz. Diese Mittel sind endlich.

Die Aufwandsseite wird weiterhin von drei großen Positionen bestimmt. Die Transferaufwendungen, früher Umlagezahlungen, nehmen dabei mit 76,1 (VJ 69,4) Mio € den größten Umfang an. Im Weiteren ist im Bereich der Personalaufwendungen eine Steigerung von rd. 1,8 Mio € zu verzeichnen, die Tarifsteigerungen und zusätzliche Stellen zur Grundlage hat. Ein auf weit überdurchschnittlichem Niveau befindlicher Aufwand für Sach- und Dienstleistungen mit 25,2 (VJ 22,1) Mio € schlägt dabei entsprechend heftig zu Buche. Unter dem Strich ergibt dies ein negatives ordentliches Ergebnis von – 1.976.300 €.

Es werden die derzeitigen Netto-Abschreibungen von 8,8 Mio € bei einem cash-flow von 6,8 Mio € nicht in vollem Umfang erwirtschaftet.

Investiv sind die Grunderwerbe von 2,1 Mio €, Hochbaumaßnahmen von 6,6 Mio €, Tiefbaumaßnahmen von 6,5 Mio € und sonstige Baumaßnahmen von 2,5 Mio € damit insgesamt nicht umfassend finanziert. Dafür ist ein Griff in den Finanzmittelbestand notwendig.

Schlussendlich liegt dieser Bedarf an liquiden Mittel bei rd. 18,6 Mio €. Bei einem Bestand zum 31.12.2019 von rd. 107,8 Mio € gut darstellbar, aber auf Dauer bedeutet dies ein Leben von der Substanz.

2. Gesamtüberblick

Wie bereits im Vorbericht zum Haushaltsplan 2020 erläutert, werden ab dem Planjahr 2021 die wesentlichen Kennzahlen gegenübergestellt. Da das neue Haushalts- und Kassenrecht nun „in das dritte Jahr geht“ können die Vorjahre 2019 und 2020 mit dem Planjahr sowie den Finanzplanungsjahren verglichen werden. Ein Rückblick auf die Kameralistik ist nicht mehr erforderlich.

Im Detail sind diese Zahlen aus dem Finanzplan (Anlage Nr. 17) ersichtlich und im Vorbericht unter II. Nr. 4 e) erläutert.

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Die Übersicht sieht wie folgt aus:

Rechn.- ergebnis 2019 in €

Plan 2020 in €

Plan 2021 in €

Plan 2022 in €

Plan 2023 in €

Plan 2024 in € Ordentliches

Ergebnis 27.233.903 541.100 -1.976.300 -8.360.500 -8.802.300 -7.414.800 Zahlungsmittel-

überschuss des Ergebnishaus- halts

41.254.611 22.123.400 - 1.823.700 -15.908.500 -6.176.200 4.387.200

Änderung des Finanzierungsmi ttelbestands

31.232.022 -2.533.300 -18.656.700 -34.995.800 -18.960.700 -11.965.200

Erläuterung der Kennzahlen Ordentliches Ergebnis

Das ordentliche Ergebnis ist der Saldo aus ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen Erträgen im Ergebnishaushalt innerhalb eines Haushaltsjahres. Vergleichbar mit dem Ergebnis einer Gewinn- und Verlustrechnung.

Der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses gilt als wichtigste Kenngröße zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit einer Kommune.

Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts

Zur Aufrechterhaltung einer ausreichenden Liquidität ist die Erwirtschaftung eines Zahlungsmittelüberschusses essentiell notwendig, da nur so längerfristig eine Finanzierung der Investitionen gewährleistet sein kann. Ideal wäre es, wenn dieser Überschuss die Höhe der Abschreibungen (abzgl. aufgelöste Ertragszuschüsse und Beiträge) erreichen würde und damit der Werteverzehr investiv ausgeglichen werden kann.

Änderung des Finanzierungsmittelbestands

Die Veränderung des Finanzierungsmittelbestands auf Jahresende sagt aus, in welchem Umfang sich der Kassenbestand innerhalb eines Jahres verändert. Das Ergebnis des Finanzhaushalts entspricht damit der Darstellung einer Kapitalflussrechnung (cashflow-Rechnung).

Gesamtbetrachtung

Zielsetzung des Ressourcenverbrauchskonzepts im NKHR ist es, dass die ordentlichen Erträge und die ordentliche Aufwendungen im Gesamtergebnishaushalt unter Berücksichtigung

von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen sein sollen (§ 24 GemHVO). Hier gilt das Gesamtdeckungsprinzip, dass alle Erträge der Teilhaushalte zur Deckung aller Aufwendungen der Teilhaushalte zur Verfügung stehen.

Die Teilergebnishaushalte selbst müssen nicht ausgeglichen sein.

Die Abschreibungen und Rückstellungen sind im NKHR in voller Höhe in den Haushaltsausgleich einzubeziehen und der dadurch entstehende Ressourcenverbrauch ist zu decken. Diese Ausgleichsregel ist u. a. Ausfluss des Prinzips der intergenerativen Gerechtigkeit, wonach jede Generation die von ihr verbrauchten Ressourcen durch Entgelte und Abgaben wieder ersetzen soll, so dass die nachfolgenden Generationen nicht belastet werden.

Sofern die Abschreibungen durch Erträge erwirtschaftet werden, stehen diese Mittel wiederum

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(13)

für Investitionen zur Verfügung.

Da der Haushaltsausgleich durch die Erwirtschaftung der Abschreibungen schwieriger geworden ist, wurde eine mehrstufige Haushaltsausgleichsregelung vorgesehen und der Deckungsgrundsatz auf einen mehrjährigen Zeitraum ausgedehnt. Die einzelnen Stufen des

Haushaltsausgleichs stellen sich wie folgt dar:

1. Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten und Ertragsmöglichkeiten

2. Verwendung der Ergebnisrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und/oder pauschale Kürzung von Aufwendungen (globaler Minderaufwand)

3. Verwendung von Überschüssen des Sonderergebnisses aus außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen oder Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

4. Vortrag des Fehlbetrags in den Ergebnishaushalt der drei folgenden Haushaltsjahre

5. Verrechnung eines verbleibenden Fehlbetrags auf das Basiskapital (das Basiskapital darf nicht negativ werden)

3. Konzernbetrachtung

Die gesamten städtischen Haushalte 2021 im Überblick:

Stadt 153.534.400 25.325.400 178.859.800

Stadtwerke 26.444.300 7.829.500 34.273.800

AQUAtoll 8.116.401 7.769.671 15.886.072

AQUAtoll Restaurant 1.370.364 0 1.370.364

Gesamtsumme 189.465.465 40.924.571 230.390.036

Erfolgsplan/

Ergebnishaushalt in €

Vermögensplan/

Investitionen in €

Summe

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4. Entwicklung der Erträge und der Aufwendungen

a.) Ergebnishaushalt Erträge

Grundsteuer A und B 6.537.200 5.887.500 5.901.135

Gewerbesteuer 79.500.000 69.800.000 66.039.837

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 16.534.000 17.667.300 16.920.563 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 11.149.000 13.033.000 12.261.375

Sonstige Steuern u. ä. 1.984.500 3.044.500 3.121.041

Zuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft 0 0 2.199.760

Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 12.048.800 10.937.300 13.558.953 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -

beiträge 984.500 755.500 1.045.655

Entgelte für öffentliche Leistungen oder

Einrichtungen 10.281.300 10.044.700 10.111.672

Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 4.684.400 4.917.700 5.187.490

Kostenerstattungen u. Kostenumlagen 582.100 461.200 558.332

Zinsen u. ähnliche Erträge 4.321.000 1.431.500 1.435.811

Sonstige ordentliche Erträge 2.951.300 3.132.800 585.417

Summe 151.558.100 141.113.000 138.927.041

Plan 2021 in €

Plan 2020 in €

RE 2019

in €

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Steuern u. ähnliche Abgaben

76,62%

Zuweisungen und Zuwendungen,

Umlagen 7,79%

Aufgelöste Investitionszuwendung

en und Beiträge 0,65%

Aufgelöste Investitionszu- wendungen und

Beiträge 0,54%

Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte

3,11%

Kostenerstattungen u.

Kostenumlagen 0,39%

Zinsen u. ähnliche Erträge

0,57%

Aktivierte Eigenleistung

0,01%

Sonstige ordentliche Erträge

4,06%

Ergebnishaushalt Erträge 2021

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Steuern und ähnliche Abgaben

Grundsteuer A und B

Auch im Jahr 2021 wird das Aufkommen ansteigen, dies ist auch mit der Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B ab 2020 von 300 v. H. auf 320 v. H. begründbar.

Weitere Zuwächse sind in den nächsten Jahren auch durch die geplanten Baugebiete und weitere Bauvorhaben im Rahmen der innerstädtischen Verdichtung zu erwarten.

Die Auswirkungen der ab 2025 umzusetzenden Grundsteuerreform liegen, aufgrund der Länderöffnungsklausel, bei den Landesregierungen des jeweiligen Bundeslandes. Baden- Württemberg hat sich für das Bodenrichtwert-Modell entschieden. Die Auswirkungen auf die einzelnen Steuerpflichtigen sind derzeit noch nicht ermittelbar.

3.000.000,00 3.200.000,00 3.400.000,00 3.600.000,00 3.800.000,00 4.000.000,00 4.200.000,00 4.400.000,00 4.600.000,00 4.800.000,00 5.000.000,00 5.200.000,00 5.400.000,00 5.600.000,00 5.800.000,00 6.000.000,00 6.200.000,00 6.400.000,00 6.600.000,00 6.800.000,00 7.000.000,00

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Entwicklung der Grundsteuer

13

(17)

Gewerbesteuer

Die Stadt Neckarsulm plant mit Gewerbesteuereinnahmen von 79,5 Mio. €. Der Ansatz ergibt sich aus dem vom Finanzamt festgesetzten Messbetrag und dem sich daraus ergebenden Vorauszahlungssoll der Gewerbetreibenden. Gleichzeitig dienen Gespräche mit den großen Steuerzahlern dazu, die Entwicklungen des kommenden Jahres etwas zielgenauer zu ermitteln.

Im Jahr 2020 wurde der Hebesatz von 320 v. H. auf 340 v. H. erhöht. Trotz dieser Erhöhung hat Neckarsulm weiterhin den zweitniedrigsten Gewerbesteuer-Hebesatz im Landkreis und liegt immer noch spürbar unter dem Landkreisschnitt von 361 v. H.

0 20.000.000 40.000.000 60.000.000 80.000.000 100.000.000 120.000.000 140.000.000

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Entwicklung der Gewerbesteuer (Planzahlen ab 2020)

14

(18)

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird nach den Orientierungsdaten des Landes für das Jahr 2021 ca. 6,687 Mrd. € prognostiziert. Für 2021 reduziert sich die Schlüsselzahl auf 0,0024726. Multipliziert mit dieser Schlüsselzahl beträgt das voraussichtliche Aufkommen für Neckarsulm somit 16,53 Mio. €.

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer für Baden-Württemberg beträgt voraussichtlich 1,19 Mrd. €. Auf die Stadt Neckarsulm entfallen entsprechend der Schlüsselzahl 0,0093373 ca. 11,149 Mio. €.

Steuer- und steuerähnliche Einnahmen Diese entwickeln sich wie folgt:

Vergnügungssteuer 600.000 1.600.000 1.738.267

Hundesteuer 96.000 96.000 96.610

Jagdpacht 8.500 8.500 8.292

Gesamtsumme 704.500 1.704.500 1.843.169

Plan 2021 in €

Plan 2020 in €

RE 2019

in €

Der Rückgang der Vergnügungssteuer liegt an den auch 2021 andauernden Corona-Schließungen und den gesetzlichen Änderungen in der Landes-Glückspielverordnung für den Betrieb von Glückspielstätten.

Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich

Als Ausgleich der durch die Systemumstellung bei der Kindergeldauszahlung entstehenden Mindereinnahmen werden den Gemeinden voraussichtlich 517,6 Mio. € zufließen. Der Betrag wird nach der Schlüsselzahl des Einkommensteueranteils berechnet und beträgt voraussichtlich 1,280 Mio. € (Vorjahr 1.340.000 €).

Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen

Schlüsselzuweisungen

Da die Steuerkraft der Stadt Neckarsulm im Jahr 2021 wieder über der Bedarfsmesszahl liegt, wird bei der Berechnung der kommunalen Investitionspauschale nicht die gesamte Einwohnerzahl zur Grundlage genommen, sondern nur ein Anteil von 75%. Bei einer Zuweisung von voraussichtlich 77 €/Einwohner ergibt dies eine Summe von rd. 1,526 Mio €.

Zusammen mit der Zuweisung an große Kreisstädte betragen die Schlüsselzuweisungen somit voraussichtlich 1,827 Mio €.

15

(19)

Weitere Zuweisungen und Zuschüsse

Zuweisungen und Zuschüsse von(m):

a) Bund 1.418.200 957.400 103.622

b) Land 8.376.700 7.617.200 7.767.725

c) Gemeinden und Landkreis 338.600 318.100 313.393

d) privaten Unternehmen 2.500 2.500 5.000

e) übrigen Bereichen 85.800 65.100 124.543

Gesamtsumme 10.221.800 8.960.300 8.314.283

Plan 2021 in €

Plan 2020 in €

RE 2019

in €

a) Die Zuweisungen vom Bund betreffen die Verkehrsausstattung, das Bestattungswesen und die Digitalisierung in Schulen.

b) Die höheren Zuschüsse begründen sich überwiegend durch höhere Sachkostenbeiträge bei den Schulen sowie einer höheren Förderung bei den Kindergärten durch zusätzliche Gruppen (Amorbach)

c) Bei der Sozialstation/IAV-Stelle wird mit höheren Defiziten kalkuliert, weshalb von den beteiligten Gemeinden etwas höhere Beträge für den nicht gedeckten Aufwand erforderlich sind.

d) Spenden

e) Die Erträge entstehen durch Zuschüsse für Jugendhilfegruppen, Integration und der AIM.

Kindergartenlastenausgleich

Die pauschalen Zuweisungen betragen nach § 29b FAG im Jahr 2021 896 Mio.€. Sie werden auf die einzelnen Gemeinden nach der Zahl der in ihrem Gebiet in Tageseinrichtungen betreuten Kinder, die das dritte, aber noch nicht das siebte Lebensjahr vollendet haben, verteilt. Für die Zahl der Kinder ist das Ergebnis der Kinder- und Jugendhilfestatistik des Jahres 2020 maßgebend. Bei gemeldeten Kinderzahlen von 784 (VJ 754) ergibt sich einer gewichtete Kinderzahl von 571,9. Der Anteil für Neckarsulm beträgt voraussichtlich ca. 2.045.000 €.

Seit dem Jahr 2014 trägt das Land, unter Einbeziehung der Bundesmittel zur Betriebskostenförderung, 68 Prozent der Betriebsausgaben bei der Kleinkindbetreuung (unter 3 Jahre). Es werden 2021 Mittel von knapp 1,16 Mrd. € vom Land verteilt. Bei der Gewichtung der Kinderzahl nach der wöchentlichen Betreuungszeit haben sich ab dem Jahr 2016 Änderungen ergeben. Für Neckarsulm wurden 188 (VJ 197) Kinder gemeldet, was einer gewichteten Kinderzahl von 151,4 entspricht.

Dies ergibt für Neckarsulm voraussichtlich 2.481.000 €.

Dieser Betrag ist in den Zuschüssen vom Land enthalten.

16

(20)

Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen

Verwaltungsgebühren 310.300 320.200 365.601

Baugenehmigungsgebühren 400.000 500.000 491.172

Eintrittsgelder Zweiradmuseum 35.000 75.000 81.161

Eintrittsgelder Stadtmuseum 3.000 8.000 0

Unterrichtsgebühren Musikschule 480.000 470.000 484.045

Teilnehmergebühren Volkshochschule 750.000 750.000 870.303

Gebühren/Entgelte Sozialstation 800.000 822.400 1.032.445

Kindergartenbeiträge 1.338.000 1.242.000 1.108.608

Abwassergebühren 4.877.000 4.915.000 4.809.724

Bestattungsgebühren 600.000 580.000 424.819

Parkscheine 405.000 10.000 16.612

Sonstige Einnahmen und Entgelte 283.000 352.100 427.182

Gesamtsumme 10.281.300 10.044.700 10.111.672

Plan 2021 in €

Plan 2020 in €

RE 2019

in €

Insgesamt werden im Jahr 2021 voraussichtlich 10,281 Mio. € an Gebühren und ähnlichen Entgelten eingenommen (Vorjahr 10,045 Mio. €). Die gestiegenen Gebühreneinnahmen ergeben sich überwiegend aus den höheren Kindergartengebühren und Gebühren für Parkscheine.

Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte

Erträge aus Verkauf 791.500 848.500 779.313

Mieten/Nutzungsentschädigungen 2.859.600 2.824.000 2.973.296

Pachten 520.000 698.800 534.583

Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 523.300 546.400 900.298

Gesamtsumme 4.694.400 4.917.700 5.187.490

Plan 2021 in €

Plan 2020 in €

RE 2019

in €

Die Erträge aus Verkauf, Mieten und Pachten und sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten reduzieren sich im Saldo etwas gegenüber dem Vorjahr. Die Einnahmen aus Verkauf ergeben sich überwiegend aus den Ansätzen aus den Erträge für die Schul- und Kindergartenverpflegung 503.900

€, und den Erträgen des Bestattungsbetriebs mit 250.000 €. Der Ansatz für die Mieten- /Nutzungsentschädigungen erhöht sich leicht um 35.600 €, die Pachteinnahmen verringern sich auf

17

(21)

520.000 €, da bei der Verpachtung von Ladengeschäften und Gaststätten mit weniger Erträgen gerechnet wird.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Erstattungen von(m):

a) Bund 18.000 0 17.468

b) Land 29.000 12.000 12.396

c) Gemeinden und Landkreis 236.500 244.400 242.914

d) von Zweckverbänden 65.000 12.000 13.369

e) kommunalen Sonderrechnungen 227.600 187.800 271.718

f) übrigen Bereichen 6.000 5.000 467

Gesamtsumme 582.100 461.200 558.332

Plan 2021 in €

Plan 2020 in €

RE 2019

in €

a) Die Agentur für Arbeit erstattet die Personalausgaben entsprechend der abgeschlossenen Altersteilzeitverträge.

b) Erstattung Personalkosten Regierungsinspektorenanwärter.

c) Erstattungen vom Landkreis für die Betreuung der Containerstellplätze und für den Ersatz der Kosten für den Müllmarkenverkauf.

d) Kostenerstattung für Leistungen des Personalamts und der Kämmerei für den AZV.

e) Kostenerstattungen der Stadtwerke NSU und des AQUAtoll für Leistungen der Verwaltung.

f) Erstattungen von privaten Personen für Schlauchwerkstatt, für Jugendhilfe und allg.

Grundvermögen.

Zinsen und ähnliche Erträge

Zinserträge

RE 2019

in € von Zweckverbänden und

Gemeindeverwaltungsverbänden 1.000 300 1.138

von verbundenen Unternehmen, sonstigen

Beteiligungen und Sondervermögen 26.000 26.000 30.585

von sonstigen öffentlichen

Sonderrechnungen 0 1.900 1.297

von Kreditinstituten 540.000 348.000 216.848

vom übrigen inländischen Bereich 189.500 190.900 198.103

Gewinnanteile aus verbundenen

Unternehmen und Beteiligungen 64.000 63.800 65.422

820.500 630.900 513.393

Plan 2021 in €

Plan 2020 in €

18

(22)

Aufgrund des historisch niedrigen Zinsniveaus fallen, im Verhältnis zu den hohen Anlagewerten, die Ansätze für Zinseinnahmen zwar sehr niedrig aus, konnten aber durch längerfristige Anlagen etwas kompensiert werden.

Sonstige ordentliche Erträge

RE 2019

in €

Konzessionsabgaben 1.997.600 1.960.000 1.694.700

Bußgelder 865.000 910.000 896.214

Säumniszuschläge incl. Verzinsung v.

Gewerbesteuernachzahlungen 3.500.500 800.600 922.418

Andere sonstige ordentliche Erträge 63.700 262.800 168.497

Gesamtsumme 6.426.800 3.933.400 3.681.829

Plan 2021 in €

Plan 2020 in €

Die Konzessionsabgaben bleiben voraussichtlich unverändert. Die Bußgelder werden aufgrund der mittlerweile „bekannten Blitzersäulen“ leicht zurückgehen. Die Nachzahlungszinsen bei der Gewerbesteuer sind nicht kalkulierbar, da Nachzahlungen auf Grundlage von Betriebsprüfungen etc. bei den Gewerbesteuerzahlern nicht vorhergesehen werden können. Hier kann es immer zu großen Schwankungen kommen.

19

(23)

b.) Ergebnishaushalt Aufwendungen

Personalaufwendungen 38.873.700 37.079.300 34.927.858

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 25.330.000 22.143.400 18.260.935

Abschreibungen 9.779.600 8.665.800 9.787.775

Zinsaufwendungen u. ähnliche 2.800 2.800 12.179

Transferaufwendungen 76.106.300 69.387.100 46.090.229

Sonstige ordentliche Aufwendungen 3.442.000 3.293.500 2.620.728

Summe 153.534.400 140.571.900 111.699.704

RE 2019

in € Plan

2020 in € Plan

2021 in €

Personal- aufwendungen

25,32%

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

16,50%

Abschreibungen 6,37%

Zinsaufwendungen 0,00%

Transfer- aufwendungen

48,95%

Sonstige ordentliche Aufwendungen

2,24%

Ergebnishaushalt Aufwendungen 2021

20

(24)

Personalaufwendungen 2021

Der Anstieg der Personalaufwendungen schlägt sich in 2021 mit 1,8 Mio. € auf rund 38,89 Mio. € nieder. Dieser Steigerungsbetrag setzt sich zusammen aus den

- Tarifsteigerungen,

- tariflichen Stufensteigerungen und Stellenbewertungen,

- beschlossenen Stellenneuschaffungen in 2021 und der vollen Kostenwirksamkeit von Stellenneuschaffungen in 2020, die sich aufgrund der Besetzungszeitpunkte erst in 2021 in vollem Umfang niederschlagen,

- beschlossenen Personalmaßnahmen im Kita-Bereich sowie der Ausfinanzierung weiterer vorhandener Erzieherstellen, die in den Vorjahren aufgrund der schwierigen

Arbeitsmarktsituation nicht besetzt werden konnten und von deren Besetzung wir in 2021 ausgehen.

Grundsätzlich handelt es sich bei der Entwicklung der Personalaufwendungen nicht um ein Neckarsulm-spezifisches Phänomen, wenn gleich die absolute Höhe der Aufwendungen im Vergleich zur Einwohnerzahl heraussticht. Entsprechend dem Motto „das eine tun ohne das andere zu lassen“ wurde ein zweigleisiger Weg eingeschlagen, in dem einerseits durch die Entscheidungen des Gemeinderats, deutliche Akzente u.a. in den wichtigen Zukunftsfeldern der Attraktivitätssteigerung der Stadt als Arbeitgeber für Erzieher/innen, aber auch für die

Digitalisierung der Verwaltung und des Klimaschutzes gesetzt wurden und andererseits eine Arbeitsgruppe auf Verwaltungsebene ins Leben gerufen wurde, deren Aufgabe darin bestehen wird, Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, mit dem Ziel, die Dynamik des Anstiegs der Personalaufwendungen in den Folgejahren abzubremsen.

Entwicklung der Personalaufwendungen und der Stellen

0 100 200 300 400 500 600 700

10.000.000 15.000.000 20.000.000 25.000.000 30.000.000 35.000.000 40.000.000 45.000.000

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Personalkosten Zahl der umgerechnete Vollzeitstellen

21

(25)

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Plan 2021

Plan 2020

RE 2019 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen 5.455.700 4.077.600 3.198.342 Unterhaltung Infrastrukturvermögen 2.497.200 2.611.200 1.886.239 Unterhaltung und Erwerb bewegliches Vermögen 1.640.800 1.722.400 525.459

Mieten, Pachten, Leasing 1.274.200 898.700 831.066

Bewirtschaftung aller kommunalen Vermögenswerte 5.736.300 5.168.000 5.410.799

Verwaltungs- und Betriebsaufwand 8.725.800 7.665.500 6.409.030

25.330.000 22.143.400 18.260.935

Abschreibungen

Entwicklung der Abschreibungen

2021 2020 2019

9.779.600 8.665.800 9.787.775

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Bei der Entwicklung der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen wurde ein Ansatz für die Bankgebühren für Rücklastschriften veranschlagt.

2021 2020 2019

2.800 2.800 12.179

In 2019 wurden Zinszahlungen an das RP für zu viel erhaltene Sanierungsförderung mit 12.107 € fällig.

22

(26)

Transferaufwendungen

Zuweisungen an Bund 15.000 0 0

Zuweisungen an Land 9.500 7.500 7.718

Zuweisungen an Zweckverbände 3.275.000 2.986.000 2.999.746

Zuweisungen an verbundene Unternehmen 5.308.000 3.105.000 3.057.000 Zuweisungen an private Unternehmen 2.206.000 2.166.000 1.618.439 Zuweisungen an übrige Bereiche 3.331.200 2.439.100 1.535.915

Zuschüsse Sportförderung 490.000 490.000 470.355

Gewerbesteuerumlage 8.184.000 7.186.000 13.863.081

FAG-Umlage 27.510.000 25.274.000 9.798.918

Kreisumlage 24.848.000 24.705.000 11.883.088

Allg. Umlagen an Zweckverbände etc. 429.000 627.900 693.751

Sonstige Transferaufwendungen 600 600 568

Verzinsung von Steuerrückerstattungen 500.000 400.000 161.649

Summe 76.106.300 69.387.100 46.090.228

Plan 2021 in €

RE 2019

in € Plan

2020 in €

Die FAG- und Kreisumlage werden auf Basis der im Jahr 2021 tatsächlich erzielten Steuereinnahmen angesetzt. Die darin enthaltenen Rückstellungen bilden jedoch den Finanzierungsmittelbedarf für das Veranlagungsjahr 2023, aus den veranschlagten Steuereinnahmen des laufenden Jahres, ab und werden daher periodengerecht im Ergebnishaushalt abgebildet. Im Finanzhaushalt werden die tatsächlichen Auszahlungen in 2021 gezeigt.

Gewerbesteuerumlage

Der Umlagesatz bei der Gewerbesteuerumlage beträgt voraussichtlich 35 % des Gewerbesteueraufkommens und berechnet sich wie folgt:

79.500.000 € X 35 % : 340 % = 8.184.000 €

Allgemeine Umlagen

Die Finanzausgleichsumlage und die Kreisumlage berechnen sich aus der Steuerkraftsumme Für die Berechnung der Steuerkraftsumme werden die voraussichtlichen Ist-Einnahmen des Jahres 2021 zugrunde gelegt.

Im Jahr 2021 beträgt die FAG-Umlage ca. 27,51 Mio € inkl. der Rückstellungen für spätere FAG- Umlagezahlungen und die Kreisumlage 24,848 Mio € inkl. der Rückstellungen für künftige Kreisumlagezahlungen.

23

(27)

Sonstige ordentliche Aufwendungen

Hier sind die Sachkontenbereiche 44110000 bis 44580000 abgebildet. Der Gesamtaufwand beträgt 3.442.000 (2020 – 3.293.500 €). Die größten Positionen sind die geplanten Aufwendungen für die ehrenamtliche Tätigkeit mit 311.000 € (2020 – 290.900€), die Sachverständigen- und Gerichtskosten mit 407.400 € (2020 - 649.100€) und die Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben mit 445.600 (2020 - 426.000 €).

c.) Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

Einnahmeart

Einzahlungen aus Invesititonszuwendungen

Investitionszuweisungen vom Bund 742.500 720.000 0

Investitionszuweisungen vom Land 1.488.000 1.257.000 1.312.316

Investitionszuweisungen von Gemeinden und

Gemeindeverbänden und Privaten 0 0 13.570

Einzahlungen aus Investitionbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit

Beiträge und ähnliche Entgelte 165.000 325.000 80.700

Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen

Einzahlungen aus der Veräußerung von

Grundstücken und Gebäuden 4.770.000 4.338.000 1.590.440

Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen

Einzahlungen aus der Veräußerung von

Beteiligungen an Zweckverbänden und sonstigen Anteilsrechten

1.191.000 1.252.000 1.251.924 Rückflüsse von Ausleihungen an verbundene

Unternehmen, sonstigen Beteiligungen und Sondervermögen

125.000 123.800 121.929

Rückflüsse von Ausleihungen an sonstige

inländische Bereiche 10.900 95.700 134.412

Einzahlungen aus der Abwicklung von

Baumaßnahmen 0 0 36.748

Einzahlungen aus Krediten

von übrigen Bereichen 0 2.000.000 0

Summe 8.492.400 10.111.500 4.542.039

Plan 2021 in €

Plan 2020 in €

RE 2019 in €

24

(28)

Einzahlungen aus Investitionszuwendungen

Vom Bund für:

Stadtarchiv 22.500 €

Stadtbahn 720.000 €

Vom Land für:

Feuerwehr für HLF 20 NSU, GW-T Dahenfeld + O'Heim 163.000 €

AB-Sandsack/Energie 60.000 €

Generalsanierung Hermann-Greiner-Realschule 600.000 €

JHS Brandschutz 85.000 €

Sanierungsgebiet Ortskern Obereisesheim 500.000 €

Kunstrasenplatz Amorbach 80.000 €

Summe Zuweisungen vom Land 1.488.000 €

Gesamtsumme 2.230.500 €

Investitions- zuweisungen von

Bund und Land;

19,55%

Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen;

15,62%

Einzahlungen aus der Veräußerung von

Sachvermögen;

56,17%

Beiträge und ähnliche Entgelte; 1,94%

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2021

25

(29)

Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit

Erschließungsbeiträge

Erweiterung-Amorbach aus Grundstücksverkäufen 160.000 €

Summe Erschließungsbeiträge 160.000 €

Abwasserbeiträge

Sonstige aus Grundstücksverkäufen 5.000 €

Summe 165.000 €

Einzahlungen aus Veräußerungen des Sachanlagevermögens

Bauplätze "Erweiterung-Amorbach" 990.000 €

Bahnareal Ost 200.000 €

Gewerbegebiet Trendpark Nord 200.000 €

Sanierung Stadtmitte 1.120.000 €

Wohn- u. Gesch.Gebäude Allgemein 1.000.000 €

Straßen Allgemein 10.000 €

Summe 4.770.000 €

Einzahlungen aus Veräußerungen von Finanzvermögen Einzahlungen aus der Veräußerung von Beteiligungen an

Zweckverbänden und sonstigen Anteilsrechten 1.191.000 €

Rückflüsse von Ausleihungen an verbundene Unternehmen,

sonstigen Beteiligungen und Sondervermögen 125.000 €

Rückflüsse von Ausleihungen an sonstige inländische Bereiche 10.900 €

Summe 1.326.900 €

26

(30)

d.) Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

Abgabeart

Auszahlungen für den Erwerb von

Grundstücken und Gebäuden 2.065.000 2.946.000 1.857.585

Auszahlungen für Baumaßnahmen 15.618.800 21.332.000 5.967.778

Auszahlungen für den Erwerb von

beweglichem Vermögen 2.183.600 3.443.900 841.484

Auszahlungen für den Erwerb von

Finanzvermögen 2.885.500 2.824.000 3.975.001

Auszahlungen für

Investitionsfördermaßnahmen 1.890.500 1.923.300 1.083.249

Auszahlungen für den Erwerb von

immateriellen Vermögensgegenständen 682.000 299.000 238.929

Summe 25.325.400 32.768.200 13.964.026

Plan 2021 in €

Plan 2020 in €

RE 2019 in €

Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden; 8,15%

Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständ

en; 2,69%

Auszahlungen für Baumaßnahmen;

61,67%

Auszahlungen für den Erwerb von

beweglichem Sachvermögen;

8,62%

Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen;

11,39%

Auszahlungen für Investitionsförder- maßnahmen; 5,87%

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 2021

27

(31)

Auszahlungen für Erwerb von Grundstücken und Gebäuden für folgende Maßnahmen:

Neuberg-Steppachweg 400.000 €

Neubau Bauhof Restfläche 150.000 €

Sanierungsgebiet Ortskern Obereisesheim 150.000 €

Umlegung Brunnengasse 44.000 €

Gewerbegebiet Linkes Tal 100.000 €

Umlegung Kastenäcker 1.000.000 €

Umlegung Römerstraße 50.000 €

Sonstige 171.000 €

Gesamtsumme 2.065.000 €

Baumaßnahmen Davon entfallen auf:

Hochbau 6.600.000 €

Tiefbau 6.535.300 €

Sonstige Baumaßnahmen 2.483.500 €

Summe 15.618.800 €

Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen

Hierfür werden 2.183.600 € bereitgestellt (Vorjahr 3.443.900 €). Die größten Ansätze sind

§ für den Ersatz von Fahrzeugen und Geräten bei der Feuerwehr 510.000 €

§ für Katastrophenschutz 210.000 €

§ für Ersatzbeschaffungen bei den Schulen 161.900 €

§ für Ersatzbeschaffungen bei den Kitas 111.800 €

§ für Hardware der EDV in der Verwaltung 105.000

§ für verschiedene Spielgeräte - 65.000 €

§ für die Fahrzeug-Ersatzbeschaffungen im Fuhrpark 401.000 €

§ sowie für Geräte, Ausstattung im Bauhof weitere 55.000 € Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen

AQUAtoll 1.200.000,00 €

an Zweckverbände (Tilgungs- und Investitionskostenumlagen) 1.603.200,00 €

Darlehen an KAWAG AG Netzgesellschaft 82.300,00 €

Gesamtsumme 2.885.500,00 €

28

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Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen

Rückzahlung Zuschuss Land Sanierung 30.000 €

Zuschuss Bau Stadtbahn - Abrechnung 1.000.000 €

Investitionsumlagen Zweckverbände 209.000 €

Zuschüsse an übrige Bereiche

(freie Kita; Tierheim; Stadtsanierung) 651.500 €

Gesamtsumme 1.890.500 €

Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen Allgemeine immaterielle Vermögensgegenstände

z. B. Bewerbungssysteme 252.000 €

Immaterielle Vermögensgegenstände IT

z.B. DMS, Migration MS Office etc. 430.000 €

Summe 682.000 €

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(33)

e.) Erläuterungen zur mittelfristigen Finanzplanung 2021 - 2024

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(34)

Erläuterungen zu den einzelnen Ertrags- und Aufwandsarten

1. Bei der Gewerbesteuer wird auf der Basis des ab 2020 gültigen Hebesatzes von 340 v.H.

mit einem temporär erhöhten Niveau gerechnet.

Die Anteile an der Einkommensteuer, an der Umsatzsteuer, so wie die kommunale Investitionspauschale und der Familienleistungsausgleich werden entsprechend dem Haushaltserlass 2021 teilweise signifikant zurückgehen. Bei den sonstigen Steuererträgen wird sonst eher ein stabiles Steueraufkommen angenommen.

In den sonstigen FAG-Zuweisungen des Landes sind auch Zuweisungen für die

Kinderbetreuung enthalten. Hier erhöht sich der pro-Kind-Betrag in 2021 geringfügig. Basis der Zuweisungen sind jeweils die zum 1.3. des Vorjahres betreuten Kinder.

3. Empfangene Investitionszuweisungen (Zuschüsse) können als Sonderposten in der Bilanz ausgewiesen und jährlich aufgelöst werden.

5./6. Bei den öffentlich-rechtlichen Gebühren und den privatrechtlichen Entgelten wurde unterstellt, dass die Gebühren (Ausnahme Kita-Gebühren), Entgelte und Mieten im Finanzplanzeitraum nicht erhöht werden.

7. Hier sind Erstattungen vom Bund, vom Land, den Zweckverbänden und sonstige Erstattungen enthalten.

8. Bei den Zinserträgen wurden die geplanten Veränderungen der liquiden Mittel berücksichtigt.

Die aktuellen Konditionen für Geldanlagen sind auf einem extrem niedrigen Niveau.

10. Bei den Konzessionsabgaben, Säumniszuschlägen und den Bußgeldern wurde auch von einem in etwa konstanten Niveau ausgegangen.

12. Der Entwicklung der Personalaufwendungen liegt die Annahme zu Grunde, dass es auch in den Folgejahren Tarifsteigerungen geben wird.

14. Hinter dieser Position verbergen sich deutlich über 50 Kostenarten. Die größten Positionen sind die Unterhaltungsaufwendungen für Gebäude, Außenanlagen, technische Anlagen, Straßen und Grünflächen, Miet- und Pachtaufwendungen, Aufwendungen für Energie und Reinigungen, Aufwendungen für Veranstaltungen, Haltung von Fahrzeugen, Aufwendungen für IT und die schulischen Aufwendungen (Lehr- und Lernmittel).

15. Zielsetzung der Abschreibungen ist die Darstellung der buchungstechnischen

Wertminderung des abnutzbaren Vermögens, um die Vermögenslage am Bilanzstichtag wiederzugeben und die Vermögensminderung periodengerecht zu erfassen. Durch weiter geplante Investitionen werden sich im Finanzplanungszeitraum auch die Abschreibungen erhöhen.

16. Bei den weiteren Zinsaufwendungen sind Erstattungszinsen für Gewerbesteuerrück- zahlungen miteingeplant.

17. Hier sind sowohl die Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte (ÖPNV; AQUAtoll) als auch die Umlagen (Gewerbesteuer-, Finanzausgleichs-, Kreisumlage) enthalten. Die Kreis- und FAG-Umlage jeweils in der Höhe, die im jeweiligen Jahr periodengerecht anfallen würde.

Der Differenzbetrag zur tatsächlich kassenwirksamen Umlagezahlung (Nr. 14 Finanzplan) wird den Rückstellungen zugeführt.

18. Unter diese Rubrik der Aufwendungen fallen insbesondere Rechts- und Beratungskosten, Aufwendungen für Bürobedarf, Porto, Telefon, aber auch Versicherungsaufwendungen und ehrenamtliche Entschädigungen

31

(35)

32

(36)

Erläuterungen zu den einzelnen Ein- und Auszahlungsarten

14. Dies sind die Umlagezahlungen, die tatsächlich im jeweiligen Jahr kassenwirksam werden.

Rückstellungen werden nicht liquiditätswirksam

17. Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit ist eine wichtige

Kennzahl für die Bemessung der Leistungsfähigkeit einer Kommune. Der Überschuss soll wenigstens so hoch sein, dass sowohl eine mögliche Kredittilgung, als auch eine

(Netto-)Investitionsrate zur Finanzierung der Investitionen erwirtschaftet wird.

18. Bei den Einzahlungen aus Investitionszuwendungen handelt es sich um

Investitionszuschüsse des Landes und des Bundes, welche in Abhängigkeit zu den jeweils geförderten Investitionen stehen.

20. Hier sind insbesondere die Einzahlungen aus dem Verkauf von Grundstücken berücksichtigt.

24. Hier werden die Mittel für den Erwerb von Grundstücken veranschlagt.

25. Die Auszahlungen für Baumaßnahmen umfassen in den Jahren 2021 – 2024 über 99,108 Mio €

26. Diese Ansätze dienen dem Erwerb von beweglichem Vermögen, insbesondere Mobiliar, technische Ausstattung und Fahrzeuge.

27. Unter dieser Auszahlungsart wird zum überwiegenden Teil der Investitionsmittelbedarf des Eigenbetriebs AQUAtoll veranschlagt, der über eine Eigenkapitalerhöhung dem

Eigenbetrieb jährlich zugeführt wird. Darüber hinaus sind auch Mittel für den Ausbau der Beteiligung an den Stromnetzgesellschaften hier gezeigt.

28. In 2021 sind hier die Restzahlungen für den Bau der Stadtbahnstrecke abzuwickeln und sonst etwaige Investitionsumlagen der Verbände

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