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_____________________________ Vorbericht zum Haushaltsplan 2020/2021 der Stadt Bottrop _____________________________

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Vorbericht

zum Haushaltsplan 2020/2021 der Stadt Bottrop

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1. Rahmenbedingungen und Entwicklung der Haushaltswirtschaft

Haushaltsjahr 2019

Der vom Rat der Stadt in der Sitzung am 27.11.2018 beschlossene Haushalt 2019 mit der 7. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes ist der Bezirksregierung am 28.11.2018 angezeigt bzw. zur Genehmigung vorgelegt worden. Mit Verfügung vom 19.03.2019 hat die Bezirksregierung die 7. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes genehmigt, so dass die Haushaltssatzung am 23.03.2019 öffentlich bekannt gemacht werden konnte.

Durch die im Rahmen des Haushaltssanierungsplanes beschlossenen weitreichenden Konsolidierungsmaßnahmen wurde die langfristige Konsolidierung der städtischen Finanzen vorangetrieben. Die Abwicklung der Haushaltssanierungsmaßnahmen verläuft im Jahr 2019 nach jetzigem Stand weitgehend planmäßig mit positiven Tendenzen und lässt wiederum ein Erreichen der Konsolidierungsziele erwarten.

Zum Berichtstermin 30.09.2019 stellt sich die Abwicklung der Haushaltswirtschaft, mit bis zum Jahresende prognostizierten Haushaltsverbesserungen von rd. 1,4 Mio. € und einem Überschuss von nunmehr rd. 2,1 Mio. €, positiv dar. Einer per Saldo negativen Entwicklung der Erträge (- 6,1 Mio. €), die insbesondere auf die Bereiche Steuern (-2,1 Mio. €), Zuwendungen (- 2,3 Mio. €) und Kostenerstattungen (- 2,1 Mio. €) zurückzuführen sind, stehen deutlich verminderte Aufwendungen (- 7,5 Mio. €), insbesondere im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (- 3,7 Mio. €), der Transferaufwendungen (- 3,4 Mio. €, davon 1,0 Mio. € im Bereich Sozialtransferaufwand) und der Leistungen zu den Kosten der Unterkunft (- 1,3 Mio. €) sowie erhöhte Personalaufwendungen (+ 1,5 Mio. €) gegenüber.

Bedingt durch positive Ertragsentwicklungen sowie kontinuierliche Sparanstrengungen in der Haushaltsbewirtschaftung wird auch im Jahr 2019 ein Rückgang der bestehenden Liquiditätskredite erwartet. Auf der Grundlage der prognostizierten Haushaltsentwicklung werden sich die entsprechenden Verbindlichkeiten (ohne ausgelagerte Bereiche) bis zum 31.12.2019 voraussichtlich um ca. 5 Mio. € auf rd. 172,5 Mio. € verringert haben.

Haushaltsjahr 2020ff.

Die Stadt Bottrop nimmt freiwillig an der Stufe 2 des Stärkungspaktes Stadtfinanzen teil.

Somit hat die Stadt Bottrop einen Haushaltssanierungsplan (HSP) aufzustellen, der es ermöglicht, den Haushaltsausgleich mit der Konsolidierungshilfe des Landes im Jahr 2020 und ohne diese, im Jahr 2021 darzustellen. Nach der 8. Fortschreibung der erweiterten Finanzplanung zum HSP werden die Konsolidierungsziele weiterhin erreicht, so dass auch für den HSP 2020 eine Genehmigungsfähigkeit durch die Kommunalaufsicht gegeben sein sollte. Daher wird für 2020 letztmalig die Auszahlung der ab 2019 degressiv abzubauenden

(3)

Konsolidierungshilfe nach Stärkungspaktgesetz in Höhe von 3,807 Mio. € (bis 2018:

11,446 Mio. €) erwartet.

Als Grundlage der Haushaltsplanungen für die Jahre 2020 - 2024 dienten die prognostizierten Ergebnisse des Controlling-Berichtes zum 30.09.2019 unter Berücksichtigung bereits bekannter zukünftiger Entwicklungen sowie der Orientierungsdaten des Landes vom 02.08.2019 und der Ergebnisse der November-Steuerschätzung.

Im Vergleich zur Finanzplanung des Vorjahres wird im Ergebnisplan für 2020 eine Verschlechterung des Ergebnisses in Höhe von rd. 650 T€ und für 2021 in Höhe von rd. 220 T€ dargestellt. In der mittelfristigen Ergebnisplanung des Vorjahres war für das Haushaltsjahr 2020 ein Überschuss von rd. 909 T€ und für 2021 von rd. 1.006 T€ vorgeplant, der nach der vorliegenden Planung für 2020 und 2021 nunmehr auf rd. 325 T€ bzw. 471 T€ sinkt.

Von den zahlreichen Veränderungen (die nachfolgend erläutert werden) sind bei den Erträgen gegenüber den im Vorjahr prognostizierten Werten für 2020 hervorzuheben:

o Schlüsselzuweisungen = + 2,60 Mio. €

o Einkommensteuer = - 2,04 Mio. €

o Zuweisungen Land Asylbewerber = + 1,52 Mio. € o LZW zu den Betriebskosten Kita freie Träger = + 3,27 Mio. €

Die Entwicklung bei den Aufwendungen wird maßgeblich bestimmt durch nachfolgende Positionen:

o Personalaufwendungen (Zuführung Rückstellungen) = + 2,13 Mio. € o Personalaufwendungen (Stammpersonal) = + 2,59 Mio. € o Zuschüsse zu den Betriebskosten Kita freie Träger = + 5,86 Mio. € o Kosten der Unterkunft und Heizung = - 1,47 Mio. €

Für das Haushaltsjahr 2021 sind bei den Erträgen gegenüber den 2019 prognostizierten Werten folgende Veränderungen besonders erwähnenswert:

o Schlüsselzuweisungen = + 3,83 Mio. €

o Einkommensteuer = - 1,80 Mio. €

o LZW zu den Betriebskosten Kita freie Träger = + 3,53 Mio. € o LZW beitragsfreie Kindergartenjahre = + 1,43 Mio. €

Die Entwicklung bei den Aufwendungen wird 2021 maßgeblich bestimmt durch nachfolgende Positionen:

o Personalaufwendungen (Stammpersonal) = + 2,39 Mio. € o Zuschüsse zu den Betriebskosten Kita freie Träger = + 6,54 Mio. € o Kosten der Unterkunft und Heizung = - 1,16 Mio. €

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Ergebnis- und Finanzplanung bis 2024

Mit der freiwilligen Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen hat sich die Stadt Bottrop verpflichtet einen Haushaltssanierungsplan aufzustellen, der es ermöglicht den Haushaltsausgleich ab 2018 mit der Konsolidierungshilfe des Landes und ab 2021 ohne diese darzustellen. Auf die nachhaltige Sicherstellung des Haushaltsausgleichs, auch nach Auslaufen des Stärkungspaktes zum 31.12.2021, sind alle Bestrebungen auszurichten. Dies alles ist vor dem Hintergrund des Rückzugs des Bergbaus und dem damit verbundenen Strukturwandel zu sehen und stellt, mit Blick auf die weiterhin schwierige Finanzsituation, die Stadt vor eine Herkules-Aufgabe. Ohne zusätzliche finanzielle Hilfen von Bund und Land, insbesondere für die Bereiche Ausbau Kinderbetreuung und Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie durch finanzielle Hilfen zum zügigen Abbau der Liquiditätskredite, könnte bei sich abschwächendem Wirtschaftswachstum und damit einhergehenden rückläufigen Steuereinnahmen sowie bei weiterhin steigenden Soziallasten, die Erreichung des Haushaltsausgleichs zukünftig in Frage gestellt werden. Hier könnte eine Fortführung des Solidarpaktes in Form einer Verteilung von Finanzmitteln nach Bedürftigkeit und nicht nach Himmelsrichtung, wie im Solidarpakt 2 praktiziert, einen geeigneten Weg darstellen.

Im Zuge der Darstellung von Überschüssen in der Ergebnisrechnung wird der seit 2016 erfolgende Abbau von Kassenkrediten weiter vorangetrieben und damit auch das Risiko für die Aufnahme (Prolongation) von Kassenkrediten, bei langfristig möglicherweise wieder steigenden Zinsen, reduziert.

Die Prognosen der Ergebnis- und Finanzplanung führen dazu, dass das städtische Eigenkapital zum Ende des Haushaltsjahres 2020 einen Bestand der allgemeinen Rücklage von rd. 36,1 Mio. € ausweist, der sich mit den in der Ergebnisplanung dargestellten Überschüssen bis auf 38,2 Mio. € im Jahr 2024 aufbaut (siehe auch Übersicht auf der folgenden Seite)

2. Eckdaten des Haushaltsplanes

Bei der Ermittlung der Ansätze für die Finanzplanungsjahre 2022 bis 2024 wurden ins- besondere die Orientierungsdaten des Landes (Runderlass des Innenministeriums vom 02.08.2019) sowie die Daten der November-Steuerschätzung zugrunde gelegt, soweit nicht konkretere, sachlich begründete Einschätzungen durch die entsprechenden Fachdienststellen möglich waren.

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2.1 Ergebnisplan

Die Auswirkungen der im Ergebnisplan ausgewiesenen Überschüsse auf das Eigenkapital sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

*) negative Entnahmewerte und Verrechnungen bedingen hier eine entsprechende Erhöhung der Rücklage

Hierbei ist zu beachten, dass das Eigenkapital in

 eine Ausgleichsrücklage und

 eine allgemeine Rücklage untergliedert ist.

Die Ausgleichsrücklage, die in der Eröffnungsbilanz in einer Größenordnung von rd. 48,4 Mio. € ausgewiesen war, wurde bereits im Jahr 2010 vollständig verbraucht. Das darüber hinaus verbleibende Eigenkapital war als allgemeine Rücklage (174,8 Mio. €) zu bilanzieren. Nach einer Änderung der gesetzlichen Regelungen werden Effekte aus Abgängen bzw. Veräußerungen von Anlagevermögen, soweit sie im Einzelfall 25 T€

überschreiten, nicht mehr über den Haushalt als Erträge und Aufwendungen dargestellt, sondern direkt mit dem Eigenkapital verrechnet.

2020 2021 2022 2023 2024

Ordentliche Erträge 426.074.600 427.491.200 429.348.000 433.713.100 437.650.100 Ordentliche Aufwendungen 423.107.300 424.175.100 424.546.400 428.852.200 432.622.700 Ordentliches Ergebnis 2.967.300 3.316.100 4.801.600 4.860.900 5.027.400

Finanzergebnis -2.642.100 -2.844.800 -3.185.100 -3.428.700 -3.711.400

Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigk. 325.200 471.300 1.616.500 1.432.200 1.316.000

außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 0

Jahresergebnis 325.200 471.300 1.616.500 1.432.200 1.316.000

Jahresergebnis lt. Finanzplanung VJ 908.900 1.006.300 2.973.700

Differenz -583.700 -535.000 -1.357.200

2020 2021 2022 2023 2024

Jahresergebnis

(lt. Haushaltsplan) 325.200 471.300 1.616.500 1.432.200 1.316.000 Allgemeine Rücklage 35.693.313 36.018.513 33.820.813 35.437.313 36.869.513 Inanspruchnahme der

allgemeinen Rücklage* -325.200 -471.300 -1.616.500 -1.432.200 -1.316.000

Verrechnung gegen allg. Rücklage* 0 2.669.000 0 0 0

Endbestand Allgemeine

Rücklage 36.018.513 33.820.813 35.437.313 36.869.513 38.185.513

Sonderrücklage 51.129 51.129 51.129 51.129 51.129

verbleibendes Eigenkapital 36.069.642 33.871.942 35.488.442 36.920.642 38.236.642

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Nach der Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen (Stufe 2) tritt nach § 6 Abs. 4 Stärkungspaktgesetz der Haushaltssanierungsplan an die Stelle des HSK gem. § 76 GO.

Dieser bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, die nur erteilt werden kann, wenn in der Finanzplanung bis 2021 der Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung der reduzierten Konsolidierungshilfe im Jahr 2020 und ohne diese im Jahr 2021 dargestellt werden kann. Mit der dem Rat im Rahmen des Entwurfs zum Haushalt 2020 vorgelegten 8. Fortschreibung der erweiterten Finanzplanung zum HSP 2012 wird dieses Ziel weiterhin erreicht. Über den Haushaltssanierungsplan sowie die Konsolidierungshilfe eintretende Haushaltsverbesserungen sind im Haushaltsplan 2020/2021 eingeplant und somit in der o.a. Übersicht enthalten.

Die Liquiditätslage der Stadt hat sich seit 2016 mit der Ausweisung von Überschüssen im Finanzplan langsam, aber kontinuierlich verbessert. Die Stadt Bottrop ist zurzeit auf die ständige Aufnahme von Liquiditätskrediten von rd. 177 Mio. € angewiesen, obwohl diese haushaltsrechtlich ausschließlich für unterjährige Zwischenfinanzierungen - nicht jedoch für eine dauerhafte Finanzierung laufender Aufwendungen - vorgesehen sind. Für 2019 wird ein weiterer Abbau der Liquiditätskredite (Kassenkredite) prognostiziert. Die noch in kameralen Verwaltungshaushalten bis Ende 2007 (rd. 91 Mio. €) sowie die seit 2008 aufgelaufenen Deckungslücken im Finanzplan werden nach den vorliegenden Prognosen bis Ende 2019 dazu führen, dass die Liquiditätskredite auf ein Gesamtvolumen von rd. 172,5 Mio. € abgebaut werden. Für 2020ff. wird dann weiterhin der schrittweise Abbau der Liquiditätskredite erwartet, so dass für Ende 2024 noch ein Bedarf von rd. 120,7 Mio. € erwartet wird.

Der Höchstbetrag der Kredite im § 5 der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021, die zur Liquiditätssicherung aufgenommen werden dürfen, wurde weiterhin unverändert auf 240 Mio. € belassen.

2020 2021 2022 2023 2024

voraus. Bestand Liquiditätskredite zum 01.01. 172.515.298 162.982.498 153.635.498 142.423.198 131.259.598

Abbaubetrag 9.532.800 9.347.000 11.212.300 11.163.600 10.576.100

Bestand Liquiditätskredite zum 31.12. 162.982.498 153.635.498 142.423.198 131.259.598 120.683.498

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2.1.1. Erträge

Die Ertragsstruktur des Ergebnisplans 2020/2021 wird anhand der nachfolgenden Tabelle verdeutlicht.

Steuern und ähnliche Abgaben, Zuwendungen und allgemeine Umlagen (Zeilen 1 und 2 des Gesamtergebnisplanes)

Die Entwicklung der Steuern und der allgemeinen Zuweisungen ist aus der nachfolgen- den tabellarischen Übersicht zu entnehmen. Hierbei werden 2020 gegenüber dem Vorjahr um rd. 6,1 Mio. € erhöhte Erträge erwartet. Im Jahr 2021 werden diese um weitere 7,0 Mio. € erhöht prognostiziert.

Ergebnisplan Erträge in €

2020

Erträge in € 2021 1 Steuern und ähnliche Abgaben 144.728.000 149.823.000 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 162.838.900 159.131.700

3 Sonstige Transfererträge 4.231.200 3.696.200

4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 51.526.300 51.129.800 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 3.707.700 3.719.000 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 39.494.200 40.397.200 7 Sonstige ordentliche Erträge 17.955.300 18.177.300

8 Aktivierte Eigenleistungen 1.593.000 1.417.000

9 Bestandsveränderungen 0 0

10 Ordentliche Erträge 426.074.600 427.491.200

19 Finanzerträge 834.300 881.300

Gesamterträge 426.908.900 428.372.500

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Die Hebesätze für die Grundsteuern sind mit 265 v. H. und 680 v. H. gegenüber dem Vorjahr unverändert. Auf Grund erhöhter Bautätigkeit wurde der Ansatz der Grundsteuer B auf der Basis des erwarteten Rechnungsergebnisses 2019 - gegenüber dem Vorjahr jeweils um 100 TEUR erhöht.

Trotz der aktuell für das Haushaltsjahr 2019 prognostizierten negativen Entwicklung der Gewerbesteuererträge, die zu Mindererträgen von rd. 800 T€ führen kann, wird für das Jahr 2020 eine Zunahme der Gewerbesteuererträge auf 44,3 Mio. € und für 2021 ein Anstieg auf 46,0 Mio. € erwartet. Dies ist darin begründet, dass im Jahr 2019 Rückzahlungen aus Vorjahren an zwei Gewerbesteuerschuldner in einer Größenordnung von rd. 2,0 Mio. € zu leisten waren. Ohne diesen negativen Einmaleffekt wäre der Ansatz von 44,2 Mio. € im Jahr 2019 deutlich überschritten worden. Für 2020 wurde auf der Basis eines um den negativen Einmaleffekt bereinigten Rechnungsergebnisses von 45,4 Mio. € mit einem Ansatz von 44,3 Mio. € eine zurückhaltende Erwartung verknüpft, für 2021 wurden die Orientierungsdaten des Landes mit einem Steigerungssatz von 3,8 % berücksichtigt.

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde mit 490 v. H. gegenüber dem Vorjahr unverändert festgesetzt.

Der Ansatz für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von 56,8 Mio. € wurde auf der Grundlage des für 2019 erwarteten Rechnungsergebnisses von 55,2 Mio. € und der Daten aus der November-Steuerschätzung, die beim Gesamtaufkommen für 2020 gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von 2,8 v. H. bzw. für

Steuern und allgemeine Zuweisungen

2019 2020 2021 2022 2023 2024

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

Steuern und ähnliche Abgaben

- Grundsteuer A 130 130 130 130 130 130

- Grundsteuer B 22.470 22.570 22.670 22.770 22.870 22.970

- Gewerbesteuer 44.200 44.300 46.000 46.500 47.000 47.500

- Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 55.660 56.800 59.680 61.950 64.300 66.750 - Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 9.950 8.885 9.090 9.265 9.440 9.620

- Übrige Steuern 2.870 2.718 2.718 2.718 2.718 2.718

- Ausgleichsleistungen Familienleist.-ausgl./

Steuervereinfachungsgesetz 5.228 5.350 5.560 5.720 5.900 6.090

- Zuweisungen Land aufgrund Wohngeldreform 3.709 3.975 3.975 3.975 3.975 3.975

Summe 144.217 144.728 149.823 153.028 156.333 159.753

Allgemeine Zuweisungen

- Schlüsselzuweisungen 82.010 90.940 97.210 99.640 101.640 103.160

- Konsolidierungshilfe Stärkungspakt 7.624 3.807 0 0 0 0

- Bedarfszuweisungen 3.909 4.415 3.844 3.544 3.345 3.029

Summe 93.543 99.162 101.054 103.184 104.985 106.189

Steuern und Allg. Zuweisungen - Gesamt 237.760 243.890 250.877 256.212 261.318 265.942

(9)

2021 von 5,1 v. H. prognostiziert, berechnet. Im Vergleich zum Haushaltsansatz des Vorjahres ergibt sich für 2020 insgesamt ein erwarteter Anstieg in Höhe von rd. 1,1 Mio. € und für 2021 eine Steigerung um weitere 2,9 Mio. €.

Im Rahmen der Hilfen, die der Bund den Kommunen gewährt - insgesamt 5 Mrd. € als Entlastung Eingliederungshilfe – erfolgt eine Verteilung anteilig über die Umsatzsteuer, die Bundesbeteiligung an den KdU sowie über die Schlüsselzuweisungen mit einem Anteil von bundesweit 1 Mrd. €. Da eine Festlegung der über die KdU und die Umsatzsteuer zu verteilenden Anteile der verbleibenden 4 Mrd. € noch nicht erfolgt ist, wird zurzeit davon ausgegangen, dass die über die beiden Bereiche darzustellende Gesamtentlastung für den städt. Haushalt gegenüber dem Vorjahr zumindest nicht zurückgeht. Im Zuge einer steigend erwarteten Bundesbeteiligung zu den Kosten der Unterkunft wird der über eine erhöhte Umsatzsteuer auf die Stadt Bottrop entfallende Anteil entsprechend geringer eingeplant und den Haushalt 2020 um rd. 3,05 Mio. € (2019

= 4,04 Mio. €) entlasten. Vor dem genannten Hintergrund ist im Jahr 2020 mit einem erwarteten Umsatzsteuerertrag von rd. 8,9 Mio. € ein deutlicher Rückgang gegenüber dem Vorjahreswert (9,95 Mio. €) zu verzeichnen. Für das Jahr 2021 wurde unter Anwendung der Daten aus der November-Steuerschätzung ein Anstieg auf rd. 9,1 Mio. € eingeplant.

Ausführungen zu dem über die Bundesbeteiligung zu den Kosten der Unterkunft abzuwickelnden Anteil sind dem Punkt „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ zu entnehmen.

Bei der Verteilung der Zuweisungen des Landes aus ersparten Wohngeldzahlungen wurde auf der Basis des vorliegenden Bescheides aus 2019 ein Betrag in Höhe 3,975 Mio. € eingeplant. Dies bedeutet gegenüber der Planung des Vorjahres einen Anstieg um rd. 270 T€, der auf eine Erhöhung des an die Kommunen zu verteilenden Basisbetrages zurückzuführen ist.

Die Schlüsselzuweisungen für 2020 liegen bei einem Ansatz von rd. 90,9 Mio. € um 8,9 Mio. € über dem Vorjahresansatz. Die Ermittlung des Ansatzes ist aufgrund der Modellrechnung zum GFG 2020 erfolgt. Hier macht sich u. a. der Rückgang der Gewerbesteuererträge in der Referenzperiode mit einem erhöhten Zuweisungsbetrag bemerkbar. Berücksichtigt bei der zu verteilenden Schlüsselmasse ist wiederum ein Betrag von 216 Mio. € aus dem erhöhten Länderanteil an der Umsatzsteuer für NRW (bundesweit 1 Mrd. €), der Wegfall des pauschalierten Belastungsausgleichs im Rahmen der kommunalen Beteiligung an den Einheitslasten sowie der Verzicht auf einen Vorwegabzug in Höhe von 94 Mio. € für die Beteiligung der Kommunen an der Finanzierung der Konsolidierungshilfen aus dem Stärkungspaktgesetz. Insgesamt steigt die verteilbare Finanzausgleichsmasse gegenüber 2019 um 3,5 % an.

In den Haushaltsjahren 2020 und 2021 ist vorgesehen, einen Anteil der Schul-/Bildungspauschale in Höhe von 3.153 T€ bzw. 2.583 T€ im konsumtiven Bereich für die Finanzierung von Unterhaltungsmaßnahmen an Schulen einzusetzen. Dieser Teilbetrag der Schul-/Bildungspauschale (insgesamt rd. 4,0 Mio. € für 2020 und 4,3 Mio. € für 2021) ist nach den Regelungen des NKF direkt im Produkt 16.01.01

(10)

„Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen“ als Ertrag zu veranschlagen.

Auch im Rahmen des GFG 2020 gewährt das Land eine Pauschale zur Sanierung der gemeindlichen Infrastruktur. Hierfür wird ein gegenüber dem Vorjahr erhöhter Betrag von 130 Mio. € aus der Schlüsselmasse des Finanzausgleichs entnommen und einwohnerbasiert und damit unabhängig von der Finanzkraft an alle Gemeinden in NRW verteilt. Für den städtischen Haushalt ergibt sich hieraus ein Ertrag von rd. 617 T€.

Nach der freiwilligen Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen im Jahr 2012 wird für 2020 letztmalig eine Konsolidierungshilfe nach Stärkungspaktgesetz in Höhe von 3,807 Mio. € erwartet.

Zur Umsetzung des mittlerweile gesetzlich verankerten gemeinsamen Lernens von Behinderten und Nichtbehinderten (Inklusion) zahlt das Land NRW eine Pauschale von 265 T€ für Personalaufwendungen (z. B. Integrationshelfer). Hinzu kommt ein Belastungsausgleich von rd. 138 T€ für z. B. bauliche Maßnahmen. Insgesamt erfolgt somit eine Beteiligung des Landes an den jährlichen Kosten der Inklusion in Höhe von rd. 403 T€.

Zum 01.08.2020 wird das reformierte Kinderbildungsgesetz in Kraft treten und Grundlage für zu gewährende Zuschusszahlungen des Landes für Kindpauschalen und andere Förderkriterien sein. Die Landeszuschüsse bis zum 31.07.2020 werden wie bisher gemäß § 21 ff. KiBiz geleistet.

Darüber hinaus wird auf der Grundlage des Beschlusses zur Beitragsfreiheit des vorletzten Kindergartenjahres mit erhöhten Landeszuweisungen als Ausgleich für wegfallende Elternbeiträge gerechnet. Des Weiteren werden im Rahmen einer Projektförderung für „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ durch den Bund niederschwellige Betreuungsangebote für Flüchtlingskinder mit einem Betrag von 194 T€

unterstützt. Siehe hierzu auch Übersicht „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“

auf Seite 23 des Vorberichtes.

Der Ansatz für Landesmittel nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 2,0 Mio. € berücksichtigt eine Anzahl von durchschnittlich ca. 200 Hilfesuchenden und eine monatliche Pauschale von aktuell 866 € je Flüchtling. Für 2021ff. wird mit einer gleichbleibenden durchschnittlichen Personenzahl sowie einer unveränderten monatlichen Pauschale gerechnet.

Auf der Basis des vorliegenden Bescheides über Zuweisungen für Integrationsmaßnahmen in Verbindung mit dem Gesetz zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes ist für 2020 ein Betrag von rd. 1,9 Mio. € eingeplant worden. Für 2021 wird, bei einer deutlich sinkenden Integrationspauschale des Bundes, ein Betrag von 500 T€ erwartet. Ab 2023 sind keine weiteren Zuweisungsbeträge vorgesehen.

Im Rahmen der Fördermaßnahme „DigitalPakt NRW“ erhält die Stadt Bottrop in den Jahren 2020 – 2023 Landeszuweisungen in einem Umfang von insgesamt rd. 5,7 Mio. €

(11)

(90% Förderung) zur Digitalisierung von Schulen. Für 2020 wird eine Förderung von 1,35 Mio. € und für 2021 von 1,665 Mio. € erwartet (zu den entsprechenden Aufwendungen siehe Erläuterungen zu Zeile 13).

Das Land NRW fördert die Umsetzung des Projektes "GeoSmart-Change" zur digitalen Transformation durch georeferenzierte Bild- und Laserdaten der Smart Region Emscher- Lippe mit einer Förderquote von 90% und Beträgen von 1,627 Mio. € (2020) und 51 T€

(2021).

In der Zeile 2 des Ergebnisplanes sind neben den allgemeinen Zuweisungen und den Zweckzuweisungen (im konsumtiven Bereich), auch die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuweisungen enthalten. Der gegenüber 2019 erhöhte Gesamtbetrag beläuft sich für das Haushaltsjahr 2020 auf 12.513 T€ und für 2021 auf 12.113 T€. Unter Sonderposten sind die für das Anlagevermögen erhaltenen Zuwendungen Dritter zu verstehen; sie werden nach den Regeln des NKF analog der jeweiligen Nutzungsdauer der Anlagegüter ertragswirksam aufgelöst.

Sonstige Transfererträge (Zeile 3 des Gesamtergebnisplanes)

An dieser Stelle wird zum einen der Ersatz sozialer Leistungen mit einem Volumen von rd. 3,9 Mio. € für 2020 und rd. 3,7 Mio. € für 2021 veranschlagt. Diese Erträge sind ausschließlich in den Produktbereichen 05 – Soziale Hilfen – und 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe – ausgewiesen und im Vergleich zum Vorjahr um rd. 120 T€ bzw.

rd. 320 T€ vermindert veranschlagt.

Das Land NRW stellt gemeinsam mit der NRW.Bank landesweit 2 Mrd. € Darlehen zur Finanzierung der Sanierung, Modernisierung und dem Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur zur Verfügung (Gute Schule 2020). Die konsumtiv einzuordnenden Maßnahmen werden mit Liquiditätskrediten finanziert und nach der NKF-Systematik als Schuldendiensthilfen des Landes im Haushalt für 2020 mit einem Gesamtvolumen von 335 T€ als Transferertrag ausgewiesen. Für 2021ff. sind nach Auslaufen des Förderprogrammes Ende 2020 keine weiteren Schuldendiensthilfen veranschlagt.

Insgesamt sind somit sonstige Transfererträge mit einem Gesamtvolumen von rd. 4,2 Mio. € für 2020 und 3,7 Mio. € für 2021 veranschlagt.

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (Zeile 4 des Gesamtergebnisplanes)

Die Gesamtvolumen von rd. 51,5 Mio. € für 2020 und 51,1 Mio. € für 2021 liegen deutlich unter dem Vorjahresansatz von rd. 63,7 Mio. € Dies ist darin begründet, dass der Ansatz in der Vergangenheit Beträge für die Vereinnahmung der Abfallbeseitigungs- und Straßenreinigungsgebühren enthalten hat (2019 = 15,2 Mio. €), die an die BEST AÖR

(12)

weiterzuleiten waren. Zukünftig erfolgt eine Verbuchung dieser Gebühren als durchlaufende Gelder und somit nicht mehr über den städt. Haushalt.

Vorbehaltlich einer möglichen Anpassung der Gebührensätze für den Rettungsdienst zum Jahresende ist der Ansatz auf der Basis des Rechnungsergebnisses 2018 unter Berücksichtigung der externen Vergabe der Leistung eines 24h-KTW und eines 12h- RTW gegenüber dem Vorjahr um 580 T€ auf rd. 7,7 Mio. € (für 2020 ff.) angehoben worden. Durch die Inanspruchnahme dieser externen Leistungen können Personalaufwendungen eingespart werden.

Die Gebührentarife für die Abwasserbeseitigungskosten (städt. Haushalt) werden der Kostensituation entsprechend angepasst (veranschlagter Ertrag rd. 24,4 Mio. € für 2020 und 26,2 Mio. € für 2021). Die zwingend erforderliche Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes führt zu einem erheblichen Sanierungsaufwand mit möglichen Gebührenanpassungen auch in den kommenden Jahren. Im Zuge der Verwendung von Überschüssen aus Vorjahren wird der entsprechende Sonderposten aus dem Jahresabschluss 2018 im Jahr 2020 tlw. ertragswirksam aufgelöst (1.600 T€).

Außerdem sind hier die sonstigen Benutzungsgebühren, Verwaltungsgebühren und Elternbeiträge (zusammen rd. 16,6 Mio. € im Jahr 2020 und rd. 16,1 Mio. € im Jahr 2021) sowie die Auflösung von Sonderposten für Beiträge in Höhe von rd. 1,2 Mio. € für 2020 und 1,1 Mio. € für 2021 dargestellt.

Privatrechtliche Leistungsentgelte (Zeile 5 des Gesamtergebnisplanes)

Diese Position (jeweils rd. 3,7 Mio. € für 2020 und 2021) enthält im Wesentlichen die Erträge aus Verkauf, Vermietung, Verpachtung sowie Eintrittsgelder und ist gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert eingeplant.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen (Zeile 6 des Gesamtergebnisplanes)

In dieser Ertragsposition werden Erstattungen von Dritten (insbesondere vom Bund, Land oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe) für 2020 mit einem Gesamtvolumen von rd. 39,5 Mio. € und für 2021 von rd. 40,4 Mio. € veranschlagt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um rd. 3,3 Mio. € bzw. 4,2 Mio. € und basiert insbesondere auf einer steigenden Leistungsbeteiligung des Bundes zu den Kosten der Unterkunft (+ 1,8 Mio. €) sowie erhöhten Kostenerstattungen zu steigenden Leistungen im Bereich der Grundsicherung (+ 2,0 Mio. €).

Die Leistungsbeteiligung des Bundes an den Aufwendungen für die Grundsicherung für Arbeitssuchende wurde aufgrund einer Beteiligungsquote von 27,6 % für 2020 mit 8,2 Mio. € und für 2021 mit 8,6 Mio. € veranschlagt. Für 2020ff. wird ein Prozentsatz der Bundesentlastung für die Eingliederungshilfe (ehem. „Soforthilfe“), der über die KdU bemessen wird, von 10,2 % berücksichtigt (3,04 Mio. € für 2020 und 3,19 Mio. € für 2021

(13)

- siehe auch Übersicht im Bereich der „sonstigen ordentlichen Aufwendungen“). Hinzu kommen von der Bundesregierung zugesagte Erstattungen für „flüchtlingsbedingte Mehrbelastungen“. Diese belaufen sich 2020 auf rd. 1,9 Mio. € und 2021 auf 2,0 Mio. € sodass für 2020 insgesamt rd. 13,2 Mio. € und für 2021 rd. 13,8 Mio. € als Leistungsbeteiligung des Bundes zu den Kosten der Unterkunft erwartet werden.

Erstattungen für Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sind auf der Grundlage der landesweit anfallenden Kosten der Unterkunft nach dem für Bottrop geltenden Verteilungsschlüssel mit einem Anteil von rd. 0,9 Mio. € ausgewiesen. Insgesamt werden für BuT-Leistungen Erträge von rd. 1,25 Mio. € erwartet (313 T€ über LZW zum Wohngeld und Kinderzuschlag).

Darüber hinaus sind Erträge aus der Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung im Alter in Höhe von 100 % der anfallenden Leistungen unter Berücksichtigung etwaiger Erstattungen von Sozialleistungsträgern oder Unterhaltspflichtigen mit einem Volumen von rd. 10,3 Mio. € (2020) bzw. 10,7 Mio. € (2021) vorgesehen. Der deutliche Anstieg gegenüber dem Vorjahr (+ 2,0 Mio. €) ist darin begründet, dass im Zuge der Festlegungen des Bundesteilhabegesetzes, Fälle, die existenzsichernde Leistungen nach Kapitel 4 SGB XII betreffen, ab 01.01.2020 aus der Zuständigkeit des LWL auf die Kommunen übertragen werden und, wie die übrigen Grundsicherungsleistungen, zu 100 % durch den Bund erstattet werden (siehe hierzu auch Übersicht zu den Leistungen nach SGB II unter Zeile 15 – Transferaufwendungen).

In dem Gesamtbetrag ist u. a. die Erstattung des Jobcenters für die Personal- und Sachkosten für die städtischen Mitarbeiter enthalten, die in den Jahren 2020 und 2021 im Bereich der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II tätig sein werden (unverändert 2,3 Mio. €).

Das Land erstattet die im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe aufgewendeten Leistungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu 100 %. Dies führt 2020ff.

inklusive einer erwarteten Verwaltungskostenpauschale von rd. 170 T€ zu Kostenerstattungen von rd. 1,4 Mio. € (siehe auch Erläuterungen zu Zeile 15 – Transferaufwendungen).

Weiterhin sind aus einer vertraglichen Vereinbarung zur Übernahme des abwehrenden Brandschutzes durch die Stadt Bottrop für 2020ff. Kostenerstattungen der ArcelorMittal Bottrop GmbH in Höhe von rd. 1,9 Mio. € eingeplant.

Daneben erstattet das Land 70 % der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz mit einem Volumen von rd. 2,2 Mio. €. Dies führt gegenüber 2019 für die Jahre 2020ff. zu einem Anstieg um 140 T€.

Darüber hinaus werden Kostenerstattungen anderer Gemeinden für Fälle der wirtschaftlichen Jugendhilfe für 2020ff. mit einem unveränderten Betrag von 1,7 Mio. € ausgewiesen. Diese Kostenerstattungen sind immer dann zu leisten, wenn der Aufenthaltsort des Kindes und der Eltern bzw. Sorgeberechtigten für einen längeren Zeitraum bzw. dauerhaft divergieren und hängen maßgeblich vom Zu-/Wegzugverhalten der Eltern ab.

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Sonstige ordentliche Erträge (Zeile 7 des Gesamtergebnisplanes)

Wesentliche Erträge, die den Gesamtbetrag dieser Position von rd. 18,0 Mio. € für 2020 bzw. 18.2 Mio. € für 2021 maßgeblich bestimmen, sind steigende Konzessionsabgaben (rd. 7,2 Mio. €) sowie deutlich zurückgehende Erträge aus Buß- und Verwarnungsgeldern im Rahmen der Verkehrsüberwachung (rd. 3,7 Mio. €). Auf der Basis des aktuellen Bestandes vermindert sich der Betrag für die Auflösung von Rückstellungen im Personalbereich (Pensions- und Beihilferückstellungen) auf rd. 3,5 Mio. € (Vorjahr 7,8 Mio. €). Dies ist insbesondere darin begründet, dass der Ansatz aus 2019 einen Auflösungsanteil von 3,9 Mio. € als Einmaleffekt im Zuge der Neuberechnung der Höhe der Pensionsrückstellungen im Bereich der Passiven enthalten hat.

Aktivierte Eigenleistungen (Zeile 8 des Gesamtergebnisplanes)

Soweit durch eigenes Personal der Stadt Bottrop Leistungen für die Herstellung von bilanzierungsfähigen Anlagegütern erbracht werden, sind diese Leistungen als Ertrag zu buchen, um eine zweifache Belastung des Ergebnisplanes durch die Buchung von Personalaufwand als auch durch die Abschreibung des hergestellten Anlagegutes zu vermeiden (Ansatz 2020: 1,593 Mio. €, 2021: 1,417 Mio. €). Die Beträge sind aufgrund vermehrter Planungsleistungen städt. Mitarbeiter im Zuge einer intensivierten Bautätigkeit gegenüber dem Vorjahreswert deutlich erhöht eingeplant worden.

2.1.2 Aufwendungen

Die Aufwandsstruktur der Ergebnispläne 2020 und 2021 wird anhand des nachfolgenden Diagramms verdeutlicht.

Ergebnisplan

Aufwendungen in € 2020

Aufwendungen in € 2021

11 Personalaufwendungen 115.327.900 114.009.500

12 Versorgungsaufwendungen 11.510.000 11.670.000

13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 55.727.500 50.909.400

14 Bilanzielle Abschreibungen 23.847.700 23.061.900

15 Transferaufwendungen 169.237.200 175.627.200

16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 47.457.000 48.897.100 17 Ordentliche Aufwendungen 423.107.300 424.175.100

20 Zinsen und Finanzaufwendungen 3.476.400 3.726.100

Gesamtaufwendungen 426.583.700 427.901.200

(15)

Personalaufwendungen

(Zeile 11 des Gesamtergebnisplanes)

Bei den Personalaufwendungen haben sich im Rahmen der Umstellung auf das NKF Veränderungen bei der Veranschlagung der Leistungen für die Versorgungsempfänger ergeben. Die tatsächlichen Versorgungsleistungen werden in Zeile 12 - Versorgungsaufwendungen - des Ergebnisplanes abgebildet. In Zeile 11 - Personalaufwendungen - werden im Ergebnisplan auch Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen sowie zu Rückstellungen für Altersteilzeit, Urlaub, Überstunden/Gleitzeitguthaben sowie Dienstherrenwechsel veranschlagt.

Personalnebenaufwendungen, Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten (einschließ- lich der Entschädigungen für Rats- und Ausschussmitglieder und Bezirksvertreter) sowie die im Rahmen einer Versicherungslösung zu zahlenden Beiträge zur Begrenzung der Belastungen für die Altersversorgung von Beamten sind haushaltssystematisch den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Zeile 16 des Gesamtergebnisplanes) zuzuordnen.

Personalaufwendungen nach Zeile 11 des Gesamtergebnisplanes

2019 2020 2021 2022 2023 2024

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

Dienstaufwendungen

- Beamte 22.600 22.900 23.220 23.450 23.680 23.920

- Inanspruchnahme ATZ Beamte -565 -650 -668 -873 -884 -823

- Tariflich Beschäftigte 52.000 55.440 55.740 56.300 56.860 57.430

- Inanspruchnahme ATZ Beschäftigte -332 -294 -360 -206 -30 0

- Leistungsentgelte 940 950 970 980 990 1.000

- Sonstige Beschäftigte 1.653 2.656 2.664 2.673 2.667 1.116

Zuführung Rückstellungen

- Pensionsrückstellung 9.214 9.912 8.447 8.290 8.489 8.211

- Beihilferückstellung 2.309 2.484 2.116 2.077 2.127 2.057

- Altersteilzeitrückstellung 706 946 706 359 160 89

- Urlaubsrückstellung 30 60 60 60 60 60

- Überstd./Gleitzeitguthaben 150 80 80 80 80 80

- Dienstherrenwechsel 25 40 40 40 40 40

Sozialversicherung

- Tariflich Beschäftigte 10.770 11.420 11.480 11.590 11.710 11.830

- Sonstige Beschäftigte 136 586 586 586 586 6

Versorgungskasse

- Tariflich Beschäftigte 4.370 4.640 4.670 4.720 4.770 4.820

- Sonstige Beschäftigte 0 258 258 258 258 0

Sonstiges

- Beihilfen 4.200 3.900 4.000 4.000 4.100 4.100

Personalaufwendungen Gesamt 108.206 115.328 114.009 114.384 115.663 113.936

(16)

Die Dienstaufwendungen der Beamten wurden für das Jahr 2020 mit einer Erhöhung um 3,2 % und für 2021 um 1,4 % (entsprechend der beabsichtigten Besoldungs- und Versorgungsanpassung) berechnet. Für die Folgejahre wurde (unter Berücksichtigung der Orientierungsdaten des Landes) mit einer Erhöhung von 1 % kalkuliert.

In den Dienstbezügen sind die Aufwendungen zur Wahrnehmung der Aufgabe des Brandschutzes für die Kokerei ArcelorMittal enthalten. Die Aufwendungen werden zu 100

% von ArcelorMittal erstattet.

Die Entgelte der Beschäftigten und die damit verbundenen Sozialversicherungsaufwendungen und Aufwendungen zur Versorgungskasse werden ab März 2020 um 1,06 % erhöht. Dieser Prozentsatz wurde bei der Berechnung berücksichtigt. Für die Jahre 2021ff. ist entsprechend der Orientierungsdaten des Landes eine Erhöhung um 1% berechnet worden.

Die Leistungsentgelte betragen seit 2013 jeweils 2 % der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres. Aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation wurden für die Beamten weiterhin keine Leistungsentgelte eingeplant.

Die Aufwendungen für sonstige Beschäftigte wurden unter Berücksichtigung möglicher Fördermaßnahmen des Jobcenters kalkuliert. Da im Jahr 2019 vermehrt Einstellungen insbesondere aufgrund der Regelungen des § 16 i SGB II des „Teilhabe- und Chancengesetzes“ vorgenommen wurden, erhöhen sich die Ansätze entsprechend. In den ersten beiden Jahren beträgt der Zuschuss für den Arbeitgeber i. d. R. 100%. Er reduziert sich jährlich um 10% bis zur maximalen Förderdauer auf dann 70 %.

Aufwendungen für Teilnehmer/innen an der Altersteilzeit werden in den jeweiligen Produkten nachgewiesen, in denen die Mitarbeiter/innen zuletzt berücksichtigt waren. Die Inanspruchnahme der Altersteilzeitrückstellung sowie deren Zuführung erfolgen zentral im Produkt 16 01 02.

Ergebnisbelastend machen sich die Zuführungen an Pensions- und Beihilferückstellungen mit einem Mehraufwand gegenüber dem Vorjahr von rd. 0,9 Mio. € bemerkbar. Die Kalkulation der Ansätze ist auf der Basis des aktuellen Bedarfs sowie von erwarteten Besoldungserhöhungen unter Zuhilfenahme einer finanzmathematischen Software erfolgt.

Versorgungsaufwendungen (Zeile 12 des Gesamtergebnisplanes)

Für das Jahr 2020 sind Versorgungsaufwendungen in Höhe von rd. 11,5 Mio. € und für 2021 von rd. 11,7 Mio. € ausgewiesen. Dies bedeutet gegenüber 2019 einen Rückgang um 570 T€ und spiegelt den aktuellen Bedarf unter Berücksichtigung von erwarteten Besoldungserhöhungen wieder. Die deutliche Reduzierung der Versorgungsaufwendungen ist insbesondere auf verminderte Aufwendungen im Zuge von Dienstherrenwechsel zurückzuführen. Aufgrund einer veränderten Rechtslage bei Dienstherrenwechseln sind seit 2017 Abfindungen für ersparte Versorgungsleistungen an

(17)

den neuen Dienstherren zu zahlen. Auf der Basis der Rechnungsergebnisse der Jahre 2017 und 2018 werden um 590 T€ verminderte Aufwendungen von nunmehr 310 T€

eingeplant.

Für die Kalkulation der Versorgungsaufwendungen wurden auf der Basis des erwarteten Rechnungsergebnisses 2019 für die Jahre 2020 bis 2024 die gleichen jährlichen Steigerungssätze wie für die Einplanung der Besoldungsbeträge der aktiven Beamten zugrunde gelegt.

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13 des Gesamtergebnisplanes)

Diese Position enthält insbesondere sämtliche Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung des städtischen Vermögens.

Die Veranschlagung der Aufwendungen für die Unterhaltung der baulichen und tech- nischen Anlagen - einschließlich Sicherungsmaßnahmen und Sonderprogramm Schadstoffbeseitigung - erfolgt zentral im Produkt „Zentrale Gebäudewirtschaft“; die Aufwendungen wurden - zusammen mit den Bewirtschaftungskosten (Energie, Reinigung, Mieten, etc.) - im Rahmen der internen Leistungsverrechnung (Zeilen 27 und 29 in den Teilergebnisplänen) den jeweiligen Produkten entsprechend der Inanspruchnahme pauschal zugeordnet.

Der bei dieser Aufwandsart im Jahr 2020 gegenüber 2019 dargestellte Rückgang der Aufwendungen (- 10,1 Mio. €) ist darin begründet, dass der Ansatz in der Vergangenheit Beträge für die Weiterleitung der Abfallbeseitigungs- und Straßenreinigungsgebühren an die BEST enthalten hat (2019 = 15,7 Mio. €). Zukünftig erfolgt eine Verbuchung dieser Gebühren als durchlaufende Gelder und somit nicht mehr über den städt. Haushalt.

Lediglich der städt. Eigenanteil wird weiterhin als Aufwand dargestellt. Erläuterungen zur wirtschaftlichen Betätigung der BEST AÖR sind der Anlage 4 des Haushaltsplanes zu entnehmen.

Als größere Einzelmaßnahmen sind im Bereich dieser Aufwandsart für 2020 und 2021 hervorzuheben:

 Maßnahmen im Rahmen von Stadterneuerungsprogrammen (2020: 1.975 T€, 2021: 1.955 T€)

 Hoch- und Tiefbaumaßnahmen im Rahmen KIII (2020: 742 T€, 2021: 0 €)

 Sanierungsmaßnahmen im Rahmen „Gute Schule 2020“ (2020: 335 T€, 2021: 0 €)

 Aufwendungen (Festwert) im Zuge der Umsetzung Förderprogramm „DigitalPakt NRW“(1.300 T€ für 2020, 1.650 T€ für 2021)

 Durchführung des mit Landesmitteln geförderten Projektes "GeoSmart-Change"

zur digitalen Transformation durch georeferenzierte Bild- und Laserdaten der Smart Region Emscher-Lippe (1.764 T€ für 2020, 14 T€ für 2021)

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Daneben sind größere Instandsetzungsmaßnahmen mit den jeweiligen Einzelbeträgen den Erläuterungen unter den entsprechenden Produkten der Teilergebnis-/

Teilfinanzpläne zu entnehmen.

Per Saldo sind für 2020 Aufwendungen aus Festwert mit einem Gesamtvolumen von 6,7 Mio. € und für 2021 von 6,4 Mio. € ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um Aufwendungen für die Ersatzbeschaffung von Vermögensgegenständen, die aus Vereinfachungsgründen nicht einzeln aktiviert, sondern im Rahmen des Festwertverfahrens bewertet wurden und direkt als Aufwand zu erfassen sind. Die Buchung der jeweiligen Auszahlung erfolgt jedoch nicht konsumtiv, sondern ist in den investiven Teilhaushalten abzuwickeln.

Der Haushaltsplan enthielt hilfsweise ein Produkt 01.01.02 „Bezirksbezogene Haushaltsansätze“, in welchem entsprechende Ermächtigungen (332,3 T€) bei den ordentlichen Aufwendungen und den laufenden Auszahlungen je Stadtbezirk aufge- nommen wurden. Im Rahmen der Etatberatungen sind von den Bezirksvertretungen entsprechende Beschlüsse zur Mittelverwendung für den gesamten Finanzplanungszeitraum getroffen worden, so dass eine konkrete Zuordnung zu den Aufwands- und Auszahlungskonten der jeweiligen Produkte erfolgen konnte.

Bilanzielle Abschreibungen (Zeile 14 des Gesamtergebnisplanes)

Wertminderungen des städtischen Vermögens durch Abnutzung, technischen Fortschritt, etc. sind flächendeckend für den städtischen Haushalt darzustellen. Neben den Anlagegütern, die über ihre Nutzungsdauer anhand der Abschreibungstabelle nach

§ 35 KomHVO abgeschrieben werden, enthält die Position auch die Abschreibung der im Haushaltsjahr 2020 (und Folgejahre) voraussichtlich anzuschaffenden „geringwertigen Wirtschaftsgüter“, d.h. Vermögensgegenstände unterhalb der Wertgrenze von 800 € ohne Umsatzsteuer, die zunächst im Finanzplan als „Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen“ zu verbuchen sind und dann am Jahresende im Wege einer vollständigen Abschreibung in die Ergebnisrechnung einfließen.

Folgende Abschreibungsbeträge sind im Haushaltsplan vorgesehen:

2020 2021 Abschreibungen

- auf Sachanlagen 20.863 T€ 20.320 T€

- auf Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.010 T€ 1.819 T€

- auf geringwertige Wirtschaftsgüter 341 T€ 316 T€

- auf immaterielle Vermögensgegenstände 124 T€ 97 T€

- auf Forderungen 510 T€ 510 T€

--- ---

23.848 T€ 23.062 T€

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Den Abschreibungen stehen in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 insgesamt Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von rd. 14.672 T€ bzw. 13.196 T€

gegenüber.

Transferaufwendungen

(Zeile 15 des Gesamtergebnisplanes)

Bei den Transferaufwendungen sind u.a. sämtliche Transferleistungen nach den Sozialgesetzbüchern veranschlagt. Die nachfolgenden Übersichten geben einen Überblick über die Entwicklung in den einzelnen Hilfearten.

Die Kalkulation der jeweiligen Ansätze erfolgte auf der Basis der (erwarteten) Rechnungsergebnisse der letzten Jahre unter Berücksichtigung erhöhter Sätze bei der Hilfe zur Pflege.

Sinkende Fallzahlen führen bei den Aufwendungen der Hilfe zur Pflege zu Minderaufwendungen gegenüber den Vorjahresansätzen.

Der Rückgang des Ansatzes „Eingliederungshilfe für Behinderte“ ist insbesondere dadurch begründet, dass heilpädagogische Hilfen für Kinder ab 2020 durch den Landschaftsverband abgewickelt werden und somit den städt. Haushalt nicht mehr belasten. Gleichzeitig werden jedoch die Hilfen zur angemessenen Schulbildung mit jeweils + 100 T€ pro Jahr weiter ansteigend erwartet. Dies ist insbesondere auf den vermehrten Einsatz von Integrationshelfern im Zuge der fortschreitenden Inklusion sowie auf höhere Kosten der Autismus Ambulanz zurückzuführen.

Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)

2019 2020 2021 2022 2023 2024

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

Hilfen in Einrichtungen

- Grundsicherung 450 483 529 575 591 612

- Hilfe zur Pflege 6.472 6.128 6.538 6.948 7.359 7.749

- Lfd. und einmalige Hilfen zum LU 11 361 381 386 391 396

- Krankenhilfe 301 291 301 321 371 381

Hilfen außerhalb von Einrichtungen

- Grundsicherung 7.980 8.408 8.800 9.108 9.419 9.775

- Hilfe zur Pflege 435 410 410 455 495 495

- Lfd. Leistungen zum Lebensunterhalt (LU) 1.600 1.500 1.600 1.700 1.800 1.900

- Einmalige Leistungen zum LU 127 112 112 112 112 112

- Sonstige Leistungen zum LU 110 105 105 110 115 115

- Bildung- und Teilhabe 17 14 14 14 14 14

- Eingliederungshilfe für Behinderte 2.355 1.318 1.523 1.723 1.923 2.123

- Krankenhilfe 301 301 351 401 451 501

Existenzsichernde Leistungen 0 1.831 1.931 2.031 2.131 2.231

Aufwendungen insgesamt 20.159 21.262 22.595 23.884 25.172 26.404

Kostenerstattungen des Bundes (GSIG) 8.295 10.290 10.728 11.082 11.409 11.786

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Steigende Fallzahlen unter Berücksichtigung einer erhöhten Regelleistung führen zu insgesamt vermehrten Aufwendungen im Bereich der Grundsicherung. Hinzu kommt, dass im Zuge der Festlegungen des Bundesteilhabegesetzes, Fälle, die existenzsichernde Leistungen betreffen, ab 01.01.2020 aus der Zuständigkeit des LWL auf die Kommunen übertragen werden. Jedoch werden die im Bereich der Grundsicherung anfallenden Leistungen unter Berücksichtigung etwaiger Ersatzleistungen zu 100% durch den Bund erstattet (siehe Erläuterungen zu Zeile 6).

Vor dem Hintergrund des erwarteten Rechnungsergebnisses 2019 sind im Bereich der laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt für 2020 verminderte Aufwendungen zu verzeichnen (- 100 T€). Ab 2021 wird mit einer jährlichen Steigerung um jeweils 100 T€

kalkuliert.

Das in 2011 verabschiedete Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Geld- oder geldwerte Leistungen für Bildungszwecke bzw. damit in Verbindung stehende Leistungen in Kindertagesstätten und Schulen. Des Weiteren soll die Teilhabe an kulturellen, sportlichen und sozialen Angeboten ermöglicht werden. Leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder den Kinderzuschlag nach BKKG oder Wohngeld erhalten. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt weitgehend - allerdings mit zeitlichem Versatz - aus Mitteln des Bundes (siehe hierzu auch weitergehende Erläuterungen unter „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“).

Abwicklung Bildungs- und Teilhabepaket

2019 2020 2021 2022 2023 2024

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

Fahrten KiTa 8 6 6 6 6 6

Fahrten Schule 240 272 272 272 272 272

Schulbedarf 336 384 384 384 384 384

Lernförderung 355 367 367 367 367 367

Mittagsverpflegung KiTa 171 202 202 202 202 202

Mittagsverpflegung Schule 254 297 297 297 297 297

soz. u. kult. Teilhabe 60 58 58 58 58 58

Schülerbeförderung 6 12 12 12 12 12

Aufwendungen insgesamt 1.430 1.598 1.598 1.598 1.598 1.598

Beteiligung des Bundes 1.345 1.250 1.250 1.250 1.250 1.250

Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes

2019 2020 2021 2022 2023 2024

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

- Hilfe zum Lebensunterhalt 4.779 4.440 4.690 4.928 5.169 5.410 - Hilfen in besonderen Lebenslagen 1.595 1.402 1.337 1.337 1.337 1.337

- Leistungen für gemeinnützige Arbeit 100 40 60 60 60 60

- Bildung- und Teilhabe 82 63 63 63 63 63

Aufwendungen insgesamt 6.556 5.945 6.150 6.388 6.629 6.870

(21)

Auf der Basis der aktuellen Flüchtlingssituation ist davon auszugehen, dass Bottrop fortlaufend in der Zuteilung von Hilfesuchenden verbleibt und sich somit lediglich geringfügige Veränderungen im Bereich der Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ergeben werden. Allerdings handelt es sich bei den Zuteilungen in verstärktem Maße um Personen, die sich seit geraumer Zeit in Deutschland aufhalten und daher zumeist Analogleistungen erhalten. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Grundleistungsempfänger. Für die Jahre 2021 – 2024 wird daher weiterhin mit einer relativ konstanten Zahl durch das Sozialamt zu betreuender Flüchtlinge und leicht steigenden Kosten gerechnet.

Bereits im Rahmen der Bewirtschaftung des Haushaltes 2019 werden aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe Minderaufwendungen erwartet. Die Ansätze 2020 spiegeln daher die sich bereits in diesem Jahr abzeichnenden Tendenzen bei den oben ausgewiesenen Hilfearten wieder und führen per Saldo zu Minderaufwendungen gegenüber dem Vorjahresansatz von 0,6 Mio. €. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass die Aufwendungen im Bereich der Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Rückgang ggü. Vorjahresansatz – 1.040 T€) in voller Höhe durch den Bund erstattet werden und hier zu entsprechend geringeren Erträgen führen (siehe auch Erläuterungen zu Zeile 6 – Kostenerstattungen).

Während steigende Fallzahlen bei den Hilfen zur Erziehung in Heimen (+ 200 T€), den Hilfen für junge Volljährige (+ 500 T€), den vorläufigen Maßnahmen (+ 150 T€) sowie der sozialpädagogischen Familienhilfe (+ 250 T€) zu vermehrten Aufwendungen führen, sind die Fallzahlen insbesondere bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Jugendliche (- 350 T€), der Hilfen zur Erziehung in Pflegestellen (- 300 T€) sowie der Förderung der Erziehung in der Familie (- 150 T€) rückläufig und führen zu reduzierten Aufwendungen.

Förderung junger Menschen und Familien (Wirtschaftliche Jugendhilfe)

2019 2020 2021 2022 2023 2024

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

- Hilfen zur Erziehung in Heimen 6.350 6.550 6.650 6.750 6.850 6.950 - HzE für unbegleitete minderj. Flüchtlinge 2.240 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200

- Hilfe für junge Volljährige 850 1.350 1.400 1.450 1.500 1.550

- Hilfen zur Erziehung in Pflegestellen 2.850 2.550 2.600 2.650 2.700 2.750

- Vorläufige Maßnahmen 250 400 400 400 400 400

- Intensive sozialpädagogische Betreuung 150 150 150 200 200 200

- Hilfen zur Erziehung in Tagesgruppen 300 300 350 400 450 500

- Tagesbetreuung 1.000 1.050 1.100 1.150 1.200 1.250

- Eingliederungshilfe für seelisch behind. Jgd. 3.100 2.750 2.800 2.850 2.900 2.950 - Förderung der Erziehung in der Familie 1.100 1.050 1.100 1.150 1.200 1.250 - Sozialpädagogische Familienhilfe 1.950 2.200 2.250 2.300 2.350 2.400 Aufwendungen insgesamt 20.140 19.550 20.000 20.500 20.950 21.400

(22)

Die deutliche Steigerung der Ansätze im Bereich der Zuschüsse zu den Betriebskosten der Tageseinrichtungen freier Träger liegt im weiteren Ausbau der rechtlich verpflichteten U3-Versorgung sowie dem Ausbau der Ü3-Plätze begründet. Hier wirkt sich der Neubau von 6 zusätzlichen Kindertageseinrichtungen aufwandserhöhend aus. Zudem wird ab dem 01.08.2020 mit dem neuen KiBiz eine neue Rechtsgrundlage mit einer veränderten Finanzierungsstruktur der Kitas umzusetzen sein. Die Kalkulation der Ansätze ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 basiert auf den aktuell bekannten Regelungen der neuen Rechtsgrundlage.

Weiterhin sind für niederschwellige Betreuungsangebote für Flüchtlingskinder Aufwendungen in Höhe von insgesamt rd. 195 T€ veranschlagt. Diesen stehen Fördermittel in entsprechender Höhe gegenüber.

Anhand des deutlich steigenden negativen Saldos im Bereich der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen von 2019 nach 2020 (siehe Übersicht oben) ist ablesbar, dass gerade im Bereich des dringend notwendigen Ausbaus der U3- und Ü3-Betreuung eine Erhöhung der durch den Bund und das Land zur Verfügung gestellten Fördermittel dringend angezeigt ist. Dies sollte gerade vor dem Hintergrund der Bedeutung des integrativen Charakters der frühkindlichen Bildung höchste Priorität haben.

Neben den Leistungen im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe sind bei den Transferleistungen auch die Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte, die Umlagen an das Land und an Gemeindeverbände sowie mögliche Verlustabdeckungen an städtische Beteiligungen zu veranschlagen.

Die allgemeine Gewerbesteuerumlage wurde anhand des für 2020 und Folgejahre geltenden Vervielfältigers von 35 v. H. berechnet. Aufgrund der Einplanung nur geringfügig steigender Erträge bei der Gewerbesteuer ist die an das Land

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

2019 2020 2021 2022 2023 2024

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

- Zuschüsse zu den Betriebskosten and.Träger 26.355 33.795 35.316 36.728 38.197 39.724 - Förd. niederschw. Angebote Flüchtlingskinder 312 195 195 195 195 195

- Zuschüsse Familienzentren 26 26 26 26 26 26

- Fortbildung päd. Kräfte Elementarbereich 0 16 16 16 16 16

- Zuschüsse U3 (Auflösung ARAP) 650 640 640 650 650 650

- Betriebskosten Großtagespflegestellen 1.500 1.383 1.389 1.431 1.474 1.519 - Förderung von Kindern in Tagespflege 2.100 2.100 2.170 2.240 2.300 2.370 Aufwendungen insgesamt 30.943 38.155 39.752 41.286 42.858 44.500

- Landeszuweisungen 14.766 19.240 20.586 21.366 22.177 23.021

- Elternbeiträge 3.860 3.800 3.650 4.000 4.350 4.750

Erträge insgesamt 18.626 23.040 24.236 25.366 26.527 27.771

Ergebnis -12.317 -15.115 -15.516 -15.920 -16.331 -16.729

(23)

weiterzuleitende Gewerbesteuerumlage für 2020 mit einem nahezu unveränderten Ansatz von 3.165 T€ eingeplant (2021: 3.285 T€).

Die an den Bottroper Sport- und Bäderbetrieb (BSBB) zu leistende Verlustabdeckung richtet sich nach den Festlegungen des für 2020 aufgestellten Wirtschaftsplanes und ist mit einem Gesamtvolumen von rd. 1,56 Mio. € in den Jahren 2020 und 2021 gegenüber 2019 um 120 T€ bzw. 161 T€ höher veranschlagt. Weitere Erläuterungen zur wirtschaftlichen Betätigung des BSBB sind der Anlage 4 des Haushaltsplanes zu entnehmen.

Die Umlage an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe wurde für 2020 mit 30,91 Mio. € gegenüber dem Vorjahresansatz um 1,35 Mio. € und für 2021 mit 32,72 Mio. € um weitere 1,8 Mio. € erhöht veranschlagt. Die Berechnung berücksichtigt einen für 2020 gleichbleibenden Hebesatz von 15,15 v. H. und für 2021 einen um 0,25 %-Punkte erhöhten Hebesatz von dann 15,4 v. H. sowie deutlich steigende Umlagegrundlagen gem. Orientierungsdaten des Landes.

Mit einem unverändert hohen Hebesatz von 0,6717 v. H. sowie deutlich steigenden Umlagegrundlagen gem. Orientierungsdaten des Landes wurde die Umlage an den Regionalverband Ruhr mit einem Betrag von 1,37 Mio. € für 2020 und 1,427 Mio. € für 2021 eingeplant.

Das Produkt „Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen“ im Produktbereich 16 Allgemeine Finanzwirtschaft – enthält bei den Transferaufwendungen außerdem die an das Land zu zahlende Krankenhausumlage in Höhe von 1,75 Mio. €.

Diese wurde auf der Grundlage einer kommunalen Beteiligung an den Kosten der Krankenhausinvestitionsförderung von landesweit insgesamt 266 Mio. € für die Jahre 2020 – 2024 ermittelt.

Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16 des Gesamtergebnisplanes)

Bei dieser Position werden insbesondere die Geschäftsaufwendungen sowie die Mieten und Pachten veranschlagt. Die gesamten Aufwendungen von rd. 47,0 Mio. € in diesem Bereich für das Jahr 2020 enthalten auch 29,8 Mio. € für Unterkunfts- und Heizungskosten im Rahmen der Abwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende über das Jobcenter „Arbeit für Bottrop“. Ursache für den Rückgang der Aufwendungen ist zum einen, dass die erwarteten Flüchtlingszahlen hinter der Prognose zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung 2019 zurückgeblieben sind. Zum anderen verringert sich die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften durch Fördermaßnahmen im Bereich des sozialen Arbeitsmarktes deutlich. Für die Jahre 2021ff. wird jeweils sowohl mit einer Anhebung der durchschnittlichen Monatsmiete als auch mit einem Anstieg der Bedarfsgemeinschaften gerechnet.

Per Saldo belastet die Abwicklung der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende den städtischen Haushalt 2020 – leicht rückläufig gegenüber dem

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