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Vorbericht zum Haushaltsplan 2016 der Stadt Bottrop _____________________________

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Vorbericht

zum Haushaltsplan 2016 der Stadt Bottrop

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1. Einführung

Das „Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG)“ schreibt für alle Kommunen die Umstellung von der bisherigen kameralen Haushaltsführung auf das System der doppelten Buchführung spätestens bis zum 01.01.2009 vor. Die Stadt Bottrop bewirtschaftet ihre Haushaltspläne bereits seit 2008 vollständig nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF).

Die wesentlichen Elemente des neuen Haushaltsrechts nochmals im Überblick:

• Die Ergebnisrechnung (der Ergebnisplan) beinhaltet alle Aufwendungen und Erträge des laufenden Haushaltsjahres. Sie ist vergleichbar mit der Gewinn- und Verlustrechnung des kaufmännischen Rechnungswesens. Da die Ergebnisrechnung den Ressourcenverbrauch und das Ressourcenaufkommen vollständig abbildet, ist sie der wichtigste Bestandteil des neuen Haushaltsplans.

• Die Finanzrechnung (der Finanzplan) beinhaltet sämtliche Ein- und Auszahlungen des laufenden Haushaltsjahres. In der Finanzrechnung läßt sich die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes (und damit die Liquiditätslage der Kommune) ablesen. Da der Finanzplan neben den lfd. Ein- und Auszahlungen auch sämtliche Zahlungs- bewegungen investiver Art beinhaltet, begründet er auch die Ermächtigung zur Leistung von Investitionsauszahlungen sowie zur Abwicklung von investiven Ein- zahlungen (z. B. Investitionszuweisungen Dritter oder Aufnahme von Investitions- krediten).

• Die Bilanz liefert der Kommune zum Bilanzstichtag notwendige Aussagen über das Gesamtvermögen und seine Bestandteile, informiert über dessen Finanzierung durch

Vermögen

Liquide Mittel

Eigenkapital

Fremdkapital Bilanz

Aktiva Passiva

Finanzplan

Einzahlungen ./.

Auszahlungen

Liquiditätssaldo

Ergebnisplan

Erträge ./.

Aufwendungen

Ergebnissaldo Vermögen

Liquide Mittel

Eigenkapital

Fremdkapital Bilanz

Aktiva Passiva

Vermögen

Liquide Mittel

Eigenkapital

Fremdkapital Bilanz

Aktiva Passiva

Finanzplan

Einzahlungen ./.

Auszahlungen

Liquiditätssaldo Finanzplan

Einzahlungen ./.

Auszahlungen

Liquiditätssaldo

Ergebnisplan

Erträge ./.

Aufwendungen

Ergebnissaldo Ergebnisplan

Erträge ./.

Aufwendungen

Ergebnissaldo

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sichtbar. Im Gegensatz zur Ergebnis- und Finanzrechnung, für die eine jährliche Planung erforderlich ist, sehen die gesetzlichen Vorschriften keine Planbilanz vor.

Die Darstellung der Finanzdaten (im Ergebnis- bzw. Finanzplan) erfolgt nach den Vorschriften der neuen GemHVO über einen Zeitraum von 6 Jahren (Jahresergebnis Vorvorjahr, Vorjahresansatz, Ansatz des lfd. Haushaltsjahres sowie Ansätze der 3 folgenden Planjahre).

2. Rahmenbedingungen und Entwicklung der Haushaltswirtschaft

Haushaltsjahr 2015

Der vom Rat der Stadt in der Sitzung am 25.11.2014 beschlossene Haushalt 2015 mit der 3. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes ist der Bezirksregierung am 26.11.2014 angezeigt bzw. zur Genehmigung vorgelegt worden. Mit Verfügung vom 09.02.2015 hat die Bezirksregierung die 3. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes genehmigt, so dass die Haushaltssatzung am 25.02.2015 öffentlich bekannt gemacht werden konnte.

Durch die im Rahmen des Haushaltssanierungsplanes beschlossenen weitreichenden Konsolidierungsmaßnahmen wurde die langfristige Konsolidierung der städtischen Finanzen vorangetrieben. Die Abwicklung der Haushaltssanierungsmaßnahmen verläuft in 2015 nach jetzigem Stand weitgehend planmäßig mit leicht positiven Tendenzen und lässt wiederum ein Erreichen der Konsolidierungsziele erwarten.

Zum Berichtstermin 30.09.2015 stellt sich die Abwicklung der Haushaltswirtschaft, mit bis zum Jahresende prognostizierten Haushaltsverbesserungen von 6,1 Mio. € positiv dar. Einer positiven Entwicklung der Erträge, insbesondere bei den Steuern (Gewerbesteuer +3,0 Mio. € und Gemeindeanteil an der Einkommensteuer +2,4 Mio. €) sowie bei den Kostenerstattungen des Landes nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (+ 3,0 Mio. €) stehen deutlich erhöhte Sozialtransferaufwendungen in den Bereichen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und wirtschaftliche Jugendhilfe (+ 2,1 Mio. €) gegenüber.

Neben den beschriebenen Entwicklungen drohen nach der Anfang des Jahres erfolgten Abkopplung des Schweizer Franken vom EURO durch die Schweizerische Nationalbank und den in diesem Zusammenhang im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 auf die in Schweizer Franken aufgenommenen Darlehen darzustellenden Aufwendungen, maßgebliche Belastungen des Jahresergebnisses.

Darüber hinaus wird aufgrund des aktuellen Kurswertes im Rahmen des Jahresab-schlusses 2015 eine Anpassung des Wertes der beim Bottroper Sport- und Bäderbetrieb eingelegten 400.000 RWE-Aktien erfolgen müssen. Hierdurch wäre ggfls. der Wert der städtischen Beteiligung zu verringern. Diese mögliche Abwertung wäre direkt mit dem Eigenkapital zu verrechnen und würde dieses dann entsprechend reduzieren.

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Bedingt durch die seit Jahren bestehende Deckungslücke zwischen laufenden Einzahlungen und Auszahlungen ist trotz aller Sparanstrengungen auch im Haushaltsjahr 2015 ein weiterer Anstieg der Liquiditätskredite zu verzeichnen. Bis zum 31.12.2015 werden sich die entsprechenden Verbindlichkeiten (einschl. ausgelagerte Bereiche) voraussichtlich auf rd. 218 Mio. € erhöht haben.

Haushaltsjahr 2016

Insbesondere die aktuell für 2015 prognostizierten steigenden Erträge aus der Gewerbesteuer(+ 3,0 Mio. €) wirken sich positiv auf den Haushalt 2016 aus. Im Gegensatz dazu macht sich jedoch die seit dem 2. Halbjahr 2014 zu verzeichnende positive Entwicklung der Gewerbesteuererträge bei den Ergebnissen der Modellrechnung GFG 2016 für die Schlüsselzuweisungen in einer Größenordnung von rd. 4,2 Mio. € gegenüber der Finanzplanung aus 2015 negativ bemerkbar.

Die Stadt Bottrop nimmt freiwillig an der Stufe 2 des Stärkungspaktes Stadtfinanzen teil.

Somit hat die Stadt Bottrop einen Haushaltssanierungsplan aufgestellt, der es ermöglicht, den Haushaltsausgleich mit der Konsolidierungshilfe des Landes spätestens im Jahr 2018 und ohne diese, im Jahr 2021 darzustellen. Nach der 4. Fortschreibung der erweiterten Finanzplanung zum HSP werden die Konsolidierungsziele weiterhin erreicht, so dass auch für den HSP 2016 eine Genehmigungsfähigkeit durch die Kommunalaufsicht gegeben sein sollte. Daher wird wiederum die Auszahlung der Konsolidierungshilfe nach Stärkungspaktgesetz in Höhe von 11,446 Mio. € erwartet.

Als Grundlage der Haushaltsplanungen für die Jahre 2016 - 2019 dienten die prognostizierten Ergebnisse der Controlling-Berichte für das Jahr 2015 unter Berücksichtigung bereits bekannter zukünftiger Entwicklungen sowie der Orientierungsdaten des Landes vom 08.07.2015, aktualisiert aufgrund der Ergebnisse der November- Steuerschätzung.

Im Vergleich zur Finanzplanung des Vorjahres wird im Ergebnisplan eine Verschlechterung des Ergebnisses gegenüber der Finanzplanung aus dem Jahr 2015 in Höhe von rd. 10,0 Mio. € dargestellt. In der mittelfristigen Ergebnisplanung des Vorjahres war für das Haushaltsjahr 2016 ein Defizit von rd. 12,2 Mio. € vorgeplant, das nach der vorliegenden Planung für 2016 nunmehr auf rd. 22,2 Mio. € ansteigt.

Von den zahlreichen Veränderungen (die nachfolgend erläutert werden) sind bei den Erträgen gegenüber den im Vorjahr prognostizierten Werten für 2016 hervorzuheben:

o Schlüsselzuweisungen = - 4,22 Mio. €

o Gewerbesteuer = + 1,40 Mio. €

o Erstattungen Land Leistungen für Flüchtlinge = + 13,30 Mio. € Die Entwicklung bei den Aufwendungen wird maßgeblich bestimmt durch nachfolgende

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o Personalaufwendungen (Stammpersonal) = + 2,08 Mio. € o Personalaufwendungen (Zuführung Rückstellungen) = + 1,39 Mio. €

o Wirtschaftliche Jugendhilfe = + 2,10 Mio. €

o Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz = + 15,30 Mio. € o Zinsaufwendungen für überzahlte Gewerbesteuern = + 1,10 Mio. €

Ergebnis- und Finanzplanung bis 2019

Unter Einbeziehung der Haushaltsveränderungen führen die Prognosen der Ergebnis- und Finanzplanung dazu, dass zum Ende des Finanzplanungsjahres 2017 das städtische Eigenkapital verbraucht ist. Ab diesem Zeitpunkt ist die Stadt Bottrop als überschuldet anzusehen. Auch bis zum Ende der mittelfristigen Finanzplanung im Jahr 2019 kann aufgrund der aktuellen Entwicklungen, trotz positiver Jahresergebnisse, kein positives Eigenkapital dargestellt werden.

Die im Rahmen der Beschlussfassung des HSP für 2019 vorgesehenen Konsolidierungsbeträge wurden entsprechend ergebnisverbessernd in den Haushalt eingearbeitet.

3. Eckdaten des Haushaltsplanes

Bei der Ermittlung der Ansätze für die Finanzplanungsjahre 2017 bis 2019 wurden ins- besondere die Orientierungsdaten des Landes (Runderlass des Innenministeriums vom 08.07.2015), aktualisiert aufgrund der Ergebnisse der November-Steuerschätzung, zugrunde gelegt, soweit nicht konkretere, sachlich begründete Einschätzungen durch die entsprechenden Fachdienststellen möglich waren.

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3.1. Ergebnisplan

Die Auswirkungen der im Ergebnisplan ausgewiesenen Fehlbedarfe auf das Eigenkapital sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

Hierbei ist zu beachten, dass das Eigenkapital in

• eine Ausgleichsrücklage und

• eine allgemeine Rücklage untergliedert ist.

Die Ausgleichsrücklage, die in der Eröffnungsbilanz in einer Größenordnung von rd. 48,4 Mio. € ausgewiesen war, wurde bereits im Jahr 2010 vollständig verbraucht. Das darüber hinaus verbleibende Eigenkapital war als allgemeine Rücklage (174,8 Mio. €) zu bilanzieren. Nach einer Änderung der gesetzlichen Regelungen werden Effekte aus Abgängen bzw. Veräußerungen von Anlagevermögen nicht mehr über den Haushalt als Erträge und Aufwendungen dargestellt, sondern direkt mit dem Eigenkapital verrechnet.

2016 2017 2018 2019

Ordentliche Erträge 366.363.800 375.327.300 386.320.400 389.809.700 Ordentliche Aufwendungen 380.043.400 377.509.000 376.871.400 379.123.400 Ordentliches Ergebnis -13.679.600 -2.181.700 9.449.000 10.686.300

Finanzergebnis -8.578.200 -8.189.500 -8.049.300 -8.287.200

Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigk. -22.257.800 -10.371.200 1.399.700 2.399.100

außerordentliches Ergebnis 50.000 45.000 40.000 35.000

Jahresergebnis -22.207.800 -10.326.200 1.439.700 2.434.100

Jahresergebnis lt. Finanzplanung VJ -12.214.700 -2.525.900 1.843.500

Differenz -9.993.100 -7.800.300 -403.800

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Aktuelle Übersicht zur Entwicklung der allgemeinen Rücklage und des Eigenkapitals:

Die Übersicht basiert auf den Ergebnissen des eingebrachten Jahresabschlusses 2014 sowie der Planungen für die Haushaltsjahre 2015 – 2019. Unter Einbeziehung der dargestellten Haushaltsveränderungen führen die Prognosen der Ergebnis- und Finanzplanung dazu, dass zum Ende des Finanzplanungsjahres 2017 das städtische Eigenkapital einen negativen Bestand ausweist. Ab diesem Zeitpunkt ist die Überschuldung eingetreten, die auch bis zum Ende der mittelfristigen Finanzplanung im Jahr 2019, trotz positiver Jahresergebnisse, nicht abgewendet werden kann.

Nach der Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen (Stufe 2) tritt nach § 6 Abs. 4 Stärkungspaktgesetz der Haushaltssanierungsplan an die Stelle des HSK gem. § 76 GO.

Dieser bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, die nur erteilt werden kann, wenn in der erweiterten Finanzplanung bis 2021 der Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung der Konsolidierungshilfe im Jahr 2018 und ohne diese im Jahr 2021 dargestellt werden kann. Mit der dem Rat im Rahmen des Haushaltes 2016 vorgelegten 4. Fortschreibung der erweiterten Finanzplanung zum HSP 2012 wird dieses Ziel weiterhin erreicht. Über den Haushaltssanierungsplan sowie die Konsolidierungshilfe eintretende Haushaltsverbesserungen sind im Haushaltsplan 2016 eingeplant und somit in der o.a.

Übersicht enthalten.

Die Liquiditätslage der Stadt wird sich jedoch trotz Landeshilfen und eigenen Konsolidierungsleistungen vorerst noch weiter verschlechtern. Die Stadt Bottrop ist bereits jetzt auf die ständige Aufnahme von Liquiditätskrediten von rd. 218 Mio. € angewiesen, obwohl diese haushaltsrechtlich ausschließlich für unterjährige Zwischenfinanzierungen - nicht jedoch für eine dauerhafte Finanzierung laufender Auszahlungen - vorgesehen sind.

Prognostiziert wird bis 2016 ein weiter zunehmender Bedarf an Liquiditätskrediten (Kassenkrediten) um rd. 12,2 Mio. €. Die bereits in kameralen Verwaltungshaushalten bis Ende 2007 (rd. 91 Mio. €) sowie die seit 2008 aufgelaufenen Deckungslücken im Finanzplan werden nach den vorliegenden Prognosen bis 2016 dazu führen, dass die Liquiditätskredite auf ein Gesamtvolumen von rd. 230 Mio. € ansteigen werden. Ab 2018 wird dann der schrittweise Abbau der Liquiditätskredite erwartet.

2016 2017 2018 2019

Jahresergebnis

(lt. Haushaltsplan) -22.207.800 -10.326.200 1.439.700 2.434.100 Allgemeine Rücklage 28.602.750 6.394.950 -3.931.250 -845.706 Inanspruchnahme der

allgemeinen Rücklage 22.207.800 10.326.200 -1.439.700 -2.434.100 Verrechnung gegen allg. Rücklage 0 0 1.645.844 -2.078.787 Inanspruchnahme der

allg. Rücklage in % 77,6 % 161,5 % 78,5 % 42,0 %

Endbestand Allgemeine Rücklage 6.394.950 -3.931.250 -845.706 -490.393

Sonderrücklage 51.129 51.129 51.129 51.129

verbleibendes Eigenkapital 6.446.079 -3.880.121 -794.577 -439.264

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Der Höchstbetrag der Kredite im § 5 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016, die zur Liquiditätssicherung aufgenommen werden dürfen, wurde, um etwaige temporäre Spitzen im Liquiditätsabfluss aufzufangen, weiterhin bei 280 Mio. € belassen.

3.1.1. Erträge

Die Ertragsstruktur des Ergebnisplans 2016 wird anhand der nachfolgenden Tabelle und des nachfolgenden Diagramms verdeutlicht.

Ergebnisplan 2016 Erträge in €

1 Steuern und ähnliche Abgaben 116.465.000 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 126.739.700

3 Sonstige Transfererträge 2.033.600

4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 56.918.700 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 4.056.800 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 42.135.400 7 Sonstige ordentliche Erträge 17.017.600

8 Aktivierte Eigenleistungen 997.000

9 Bestandsveränderungen 0

10 Ordentliche Erträge 366.363.800

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Steuern und ähnliche Abgaben, Zuwendungen und allgemeine Umlagen (Zeilen 1 und 2 des Gesamtergebnisplanes – siehe Seite 41)

Die Entwicklung der Steuern und der allgemeinen Zuweisungen ist aus der nachfolgen- den tabellarischen Übersicht zu entnehmen. Hierbei werden in 2016 gegenüber dem Vorjahr Mehrerträge in Höhe von rd. 5,3 Mio. € erwartet.

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Die Hebesätze für die Grundsteuern sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Auf Grund erhöhter Bautätigkeit wurde der Ansatz der Grundsteuer B gegenüber dem Vorjahr um 150 TEUR erhöht. Im Jahr 2018 ist eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B um weitere 100%-Punkte (insgesamt somit um 140%-Punkte) auf 730 v. H. vorgesehen. Diese Erhöhung soll jedoch nur erfolgen, wenn dies zur Erreichung der Konsolidierungsziele zwingend erforderlich ist, sofern weitere dringend notwendige Entlastungen nicht zum Tragen kommen.

Der im Rahmen des Haushaltsentwurfes für die Gewerbesteuer geplante Ansatz von 35,8 Mio. € wurde auf der Basis des für 2015 prognostizierten Rechnungsergebnisses (+3,0 Mio. € auf 34,5 Mio. €) sowie der Daten aus der November-Steuerschätzung, die aufgrund einer aktuellen Gewerbesteuerrechtsprechung für 2016 Erstattungen in einem erheblichen Umfang erwarten lässt, auf rd. 34 Mio. € reduziert. Dies bedeutet jedoch gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs um 2,4 Mio. €. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde wie im Vorjahr mit 490 v. H. festgesetzt.

Der Ansatz für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von 47,55 Mio. € wurde auf der Grundlage des für 2015 erwarteten Rechnungsergebnisses (46,84 Mio. €) sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisse der November-Steuerschätzung berechnet.

Gegenüber dem Haushaltsansatz des Vorjahres ergibt sich insgesamt ein erwarteter Anstieg in Höhe von 2,74 Mio. €.

2015 2016 2017 2018 2019

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

Steuern und ähnliche Abgaben

- Grundsteuer A 120 120 120 120 120

- Grundsteuer B 18.850 19.000 19.000 23.600 23.900

- Gewerbesteuer 31.510 33.950 37.380 38.280 39.310

- Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 44.810 47.550 50.210 52.670 55.310

- Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 5.400 5.680 7.060 7.270 7.460

- Übrige Steuern 2.150 2.590 2.610 2.610 2.610

- Ausgleichsleistungen Familienleist.-ausgl./

Steuervereinfachungsgesetz 4.594 4.781 4.904 5.098 5.252

- Zuweisungen Land aufgrund Wohngeldreform 3.022 2.794 2.794 2.794 2.794

Summe 110.456 116.465 124.078 132.442 136.756

Allgemeine Zuweisungen

- Schlüsselzuweisungen 75.250 74.720 78.830 82.060 85.830

- Konsolidierungshilfe Stärkungspakt 11.446 11.446 11.446 11.446 7.624

- Bedarfszuweisungen 2.063 1.923 2.408 2.529 2.507

Summe 88.759 88.089 92.684 96.035 95.961

Steuern und Allg. Zuweisungen - Gesamt 199.215 204.554 216.762 228.477 232.717

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Im Rahmen der sog. Übergangsmilliarde, die der Bund als Soforthilfe den Kommunen gewährt, wird der städtische Haushalt im Jahr 2016 um insgesamt rd. 1,5 Mio. € entlastet. Die Aufteilung der sog. Übergangsmilliarde erfolgt zu 50% über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und zu 50% über die Bundesbeteiligung zu den Kosten der Unterkunft. Der über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer abzuwickelnde Mehrertrag liegt für das Jahr 2016 unverändert gegenüber 2015 bei rd. 584 T€. Für das Jahr 2017 wird eine weitere Entlastung der kommunalen Haushalte in einer Größenordnung von bundesweit zusätzlich 1,5 Mrd. € (auf dann insgesamt 2,5 Mrd. €) gerechnet. Die Verteilung dieser 1,5 Mrd. € erfolgt zu 2/3 über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und zu 1/3 über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft. Dadurch kann im Bereich der Umsatzsteuer im Jahr 2017 eine Haushaltsverbesserung von weiteren rd. 1,2 Mio. € dargestellt werden. Ab 2018 können nach Erlasslage insgesamt bundesweit 3 Mrd. € entlastend eingeplant werden. Hier ist eine Verteilung analog der sog. Übergangsmilliarde von 50/50 vorzusehen. Über die Umsatzsteuer ergibt sich hieraus ab 2018 eine Ertragssteigerung von 1,75 Mio. €.

Ausführungen zu dem über die Bundesbeteiligung zu den Kosten der Unterkunft abzuwickelnden Anteil sind dem Punkt „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ zu entnehmen.

Bei der Verteilung der Zuweisungen des Landes aus ersparten Wohngeldzahlungen wurde auf der Basis des vorliegenden Bescheides aus 2015 ein Betrag in Höhe 2,79 Mio. € eingeplant. Dies bedeutet gegenüber der Planung des Vorjahres einen weiteren Rückgang um rd. 280 T€, der auf die im Verhältnis zu vielen anderen Kommunen geringfügiger gestiegenen Aufwendungen im Bereich der Kosten der Unterkunft zurückzuführen ist.

Die Schlüsselzuweisungen liegen bei einem Ansatz von rd. 74,7 Mio. € um rd. 0,5 Mio. € unter dem Vorjahresansatz. Die Ermittlung des Ansatzes erfolgte aufgrund der Daten der Modellrechnung zum GFG 2016. Hier macht sich u. a. bereits der erhebliche Anstieg der Gewerbesteuererträge ab dem 2. Halbjahr 2014 mit einem entsprechend verminderten Zuweisungsbetrag bemerkbar. Die Kommunen werden an den Einnahmen des Landes aus der Erhöhung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer von 5% auf 6,5% beteiligt, was zu einer Erhöhung der insgesamt zu verteilenden Finanzausgleichsmasse (in 2016 + 313,5 Mio. €) führt. Berücksichtigt ist darüber hinaus ein Vorwegabzug in Höhe von 185 Mio. € (+ 70 Mio. €) für die Beteiligung der Kommunen an der Finanzierung der Konsolidierungshilfen aus dem Stärkungspaktgesetz.

Im Haushaltsjahr 2016 ist vorgesehen, einen Anteil der Schul-/Bildungspauschale in Höhe von 1.313 T€ im konsumtiven Bereich für die Finanzierung von größeren Sanierungsmaßnahmen an Schulen einzusetzen. Dieser Teilbetrag der Schul-/

Bildungspauschale (insgesamt rd. 3,5 Mio. €) ist nach den Regelungen des NKF direkt im Produkt 16.01.01 „Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen“ als Ertrag zu veranschlagen.

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Nach der freiwilligen Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen in 2012 wird für 2016 eine Konsolidierungshilfe nach Stärkungspaktgesetz in Höhe von 11,446 Mio. € (jährlich bis 2018) erwartet.

Zur Umsetzung des mittlerweile gesetzlich verankerten gemeinsamen Lernens von Behinderten und Nichtbehinderten (Inklusion) zahlt das Land NRW eine Pauschale von rd. 65 T€ für Personalaufwendungen (z. B. Integrationshelfer). Hinzu kommt ein Belastungsausgleich von 165 T€ für z. B. bauliche Maßnahmen. Insgesamt erfolgt somit eine Beteiligung des Landes an den jährlichen Kosten der Inklusion in Höhe von 230 T€.

Gem. § 21 KiBiz gewährt das Land einen pauschalierten Zuschuss zu den gewährten Kindpauschalen. Der aufgrund veränderter gesetzlicher Regelungen um 19,96 % erhöhte Landeszuschuss für die Kindpauschalen für Kinder unter drei Jahren wurde entsprechend berücksichtigt. Die gegenüber dem Vorjahr ausgewiesene deutliche Erhöhung ist insbesondere darin begründet, dass für 2015 um 845 T€ verminderte Landeszuweisungen berechnet wurden, die aus einer Verrechnung mit im Jahr 2014 zu viel geflossenen Fördergeldern resultieren.

In der Zeile 2 des Ergebnisplanes sind neben den allgemeinen Zuweisungen und den Zweckzuweisungen (im konsumtiven Bereich), auch die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuweisungen enthalten. Der Gesamtbetrag beläuft sich für das Haus- haltsjahr 2016 nahezu unverändert auf 12.014 T€. Unter Sonderposten sind die für das Anlagevermögen erhaltenen Zuwendungen Dritter zu verstehen; sie werden nach den Regeln des NKF analog der jeweiligen Nutzungsdauer der Anlagegüter ertragswirksam aufgelöst.

Sonstige Transfererträge

(Zeile 3 des Gesamtergebnisplanes – siehe Seite 41)

An dieser Stelle wird der Ersatz sozialer Leistungen (rd. 2,03 Mio. €) veranschlagt. Diese Erträge sind ausschließlich in den Produktbereichen 05 – Soziale Hilfen – und 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe – ausgewiesen und im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert veranschlagt.

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (Zeile 4 des Gesamtergebnisplanes – siehe Seite 41)

In dem Gesamtvolumen von rd. 56,9 Mio. € ist ein Anteil von rd. 13,7 Mio. € für die Vereinnahmung der Abfallbeseitigungs- und Straßenreinigungsgebühren enthalten, die seit Gründung der BEST in voller Höhe an die AöR weiterzuleiten sind. Das Gebührenaufkommen wurde für 2016 entsprechend angepasst.

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Nach Anpassung der Gebührensätze für den Rettungsdienst ist der Ansatz gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Mio. € auf 5,8 Mio. € erhöht worden.

Die Gebührentarife für die Abwasserbeseitigungskosten (städt. Haushalt) werden der Kostensituation entsprechend angepasst (veranschlagter Ertrag rd. 21,8 Mio. €). Die zwingend erforderliche Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes führt zu einem erheblichen Sanierungsaufwand mit erforderlichen Gebührenanpassungen auch in den kommenden Jahren.

Außerdem sind hier die sonstigen Benutzungsgebühren, Verwaltungsgebühren und Elternbeiträge dargestellt (zusammen rd. 14,2 Mio. €) sowie die Auflösung von Sonderposten für Beiträge in Höhe von rd. 1,4 Mio. €.

Privatrechtliche Leistungsentgelte

(Zeile 5 des Gesamtergebnisplanes – siehe Seite 41)

Diese Position (rd. 4,1 Mio. €) enthält im Wesentlichen die Erträge aus Verkauf, Vermietung und Verpachtung. Die gegenüber dem Vorjahr um 240 T€ erhöhten Erträge sind auf ein vermehrtes Aufkommen von Eintrittsgeldern im Zuge einer geplanten Opern- Aufführung auf der Halde Haniel zurückzuführen.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen (Zeile 6 des Gesamtergebnisplanes– siehe Seite 41)

In dieser Ertragsposition werden Erstattungen von Dritten (insbesondere vom Bund, Land oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe) veranschlagt, deren Gesamtbetrag sich für das Jahr 2016 auf 42,1 Mio. € beläuft.

Auf der Basis weiterhin stark ansteigender Transferleistungen an Flüchtlinge (siehe auch Erläuterungen zu Transferaufwendungen – Zeile 15) erhöhen sich die Erstattungen des Landes für Asylbewerber um 13,3 Mio. € auf 14,0 Mio. €. Die Berechnung des Ansatzes basiert auf der Grundlage einer für Bottrop zum 31.12.2015 prognostizierten Flüchtlingszahl von 1.400 sowie einer Landeserstattung von 10.000 € pro Flüchtling. Es wird davon ausgegangen, dass bei zukünftig weiterhin steigenden Flüchtlingszahlen, die Erstattungsbeträge des Landes in gleichem Maße angepasst werden.

Die Leistungsbeteiligung des Bundes an den Aufwendungen für die Grundsicherung für Arbeitssuchende wurde aufgrund einer Beteiligungsquote von 27,6 % (aufgeteilt in 24,5%

allg. Beteiligung KdU, 1,9% Refinanzierung Warmwasserkosten, 1,0% Refinanzierung Vwk BuT – SGB II und 0,2% Refinanzierung Vwk BuT – KiZ und Wohngeld) mit 7,758 Mio. € sowie einem 50%igen Anteil aus der Sofort-Hilfe des Bundes („Übergangsmilliarde“) von 1,04 Mio. € (+ 3,7%-Punkte auf insgesamt 31,3 %) mit insgesamt rd. 8,8 Mio. € veranschlagt. Im Jahr 2017 erhöht sich die Beteiligungsquote aufgrund einer weiteren Entlastung von bundesweit zusätzlichen 1,5 Mrd. €, die zu 1/3 über die Bundesbeteiligung KdU den Kommunen zugutekommen, um weitere 3,7%-

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Punkte auf dann 35,0 %. Ab 2018 führt die einplanbare Entlastung von bundesweit 3 Mrd. €, mit einem 50%igen Anteil zugunsten der Kostenbeteiligung KdU, zu einer um 3,7%-Punkte erhöhten Beteiligungsquote von dann 38,7 % und damit zu einer Steigerung der Erträge (siehe auch Übersicht im Bereich der „sonstigen ordentlichen Aufwendungen“).

Im Kostenanteil des Bundes sind auch Erstattungen für die Übernahme der Warmwasserkosten durch die Kommunen enthalten. Erstattungen für Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sind auf der Grundlage der landesweit anfallenden Kosten der Unterkunft nach dem für Bottrop geltenden Verteilungsschlüssel mit einem Anteil von 1,2 Mio. € ausgewiesen.

Darüber hinaus sind Erträge aus der Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung im Alter in Höhe von 100 % der anfallenden Leistungen mit einem Volumen von rd. 7,3 Mio. € vorgesehen.

Weiterhin sind aus einer vertraglichen Vereinbarung zur Übernahme des abwehrenden Brandschutzes durch die Stadt Bottrop Kostenerstattungen der ArcelorMittal Bottrop GmbH in Höhe von rd. 2,0 Mio. € sowie eine Erstattung der ARGE für die Personal- und Sachkosten für die städtischen Mitarbeiter, die im Jahr 2016 im Bereich der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II tätig sein werden (2,2 Mio. €), eingeplant.

Sonstige ordentliche Erträge

(Zeile 7 des Gesamtergebnisplanes – siehe Seite 41)

Wesentliche Erträge sind bei dieser Position die Konzessionsabgaben (rd. 7,3 Mio. €), die Erträge aus Buß- und Verwarnungsgeldern (rd. 3,7 Mio. €). Außerdem verringert sich auf der Basis des aktuellen Bestandes der Betrag für die Auflösung von Rückstellungen im Personalbereich (Pensions- und Beihilferückstellungen) von rd. 3,5 Mio. € auf rd. 3,2 Mio. €.

Aktivierte Eigenleistungen

(Zeile 8 des Gesamtergebnisplanes – siehe Seite 41)

Soweit durch eigenes Personal der Stadt Bottrop Leistungen für die Herstellung von bilanzierungsfähigen Anlagegütern erbracht werden, sind diese Leistungen als Ertrag zu buchen, um eine zweifache Belastung des Ergebnisplanes durch die Buchung von Personalaufwand als auch durch die Abschreibung des hergestellten Anlagegutes zu vermeiden (Ansatz 2016: 997 T€).

4.1.2 Aufwendungen

Die Aufwandsstruktur des Ergebnisplans 2016 wird anhand des nachfolgenden

(15)

Personalaufwendungen

(Zeile 11 des Gesamtergebnisplanes – siehe Seite 41)

Bei den Personalaufwendungen ergeben sich durch die Umstellung auf das NKF Verän- derungen bei der Veranschlagung der Leistungen für die Versorgungsempfänger. Die tatsächlichen Versorgungsleistungen werden in Zeile 12 - Versorgungsaufwendungen - des Ergebnisplanes abgebildet. In Zeile 11 - Personalaufwendungen - werden im Ergebnisplan auch Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen sowie zu Rückstellungen für Altersteilzeit, Urlaub, Überstunden/Gleitzeitguthaben sowie Dienstherrenwechsel veranschlagt.

Ergebnisplan 2016 Aufwendungen

in €

11 Personalaufwendungen 97.014.900

12 Versorgungsaufwendungen 8.628.000

13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 63.229.800

14 Bilanzielle Abschreibungen 23.936.300

15 Transferaufwendungen 143.043.500

16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 44.190.900 17 Ordentliche Aufwendungen 380.043.400

27,8%

16,6%

6,3%

37,7%

11,6%

Ergebnisplan - Aufwendungen -

Personalaufwendungen incl.

Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Bilanzielle Abschreibungen

Transferaufwendungen

Sonstige Aufwendungen

(16)

Personalnebenaufwendungen, Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten (einschließ- lich der Entschädigungen für Rats- und Ausschussmitglieder und Bezirksvertreter) sowie die im Rahmen einer Versicherungslösung zu zahlenden Beiträge zur Begrenzung der Belastungen für die Altersversorgung von Beamten sind haushaltssystematisch den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Zeile 16 des Gesamtergebnisplanes) zuzuordnen.

Die Dienstaufwendungen der Beamten wurden aufgrund des zu erwartenden Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge ab 01.06.2015 mit einer Erhöhung um 1,9 %, ab 01.08.2016 um 2,1 % bzw. gem. Orientierungsdaten für die Jahre 2017 - 2019 um 1% kalkuliert.

In den Dienstbezügen sind die Aufwendungen zur Wahrnehmung der Aufgabe des Brandschutzes für die Kokerei Arcelor Mittal enthalten. Die Aufwendungen werden zu 100 % von Arcelor Mittal erstattet.

Für die tariflich Beschäftigten endet der zurzeit geltende Tarifvertrag zum 29.02.2016.

Personalaufwendungen nach Zeile 11 des Gesamtergebnisplanes

2015 2016 2017 2018 2019

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

Dienstaufwendungen

- Beamte 21.039 21.630 21.800 22.020 22.240

- Inanspruchnahme ATZ Beamte -907 -805 -720 -459 -392

- Tariflich Beschäftigte 45.800 47.375 47.951 48.421 48.901

- Inanspruchnahme ATZ Beschäftigte -1.473 -1.102 -721 -374 -166

- Leistungsentgelte 840 860 870 880 890

- Sonstige Beschäftigte 1.184 1.129 1.116 1.119 1.123

Zuführung Rückstellungen

- Pensionsrückstellung 6.260 7.271 6.102 5.993 5.848

- Beihilferückstellung 1.739 1.855 1.557 1.528 1.491

- Altersteilzeitrückstellung 437 520 393 289 133

- Urlaubsrückstellung 10 10 10 10 10

- Überstd./Gleitzeitguthaben 120 100 100 90 90

- Dienstherrenwechsel 40 40 40 40 40

Sozialversicherung

- Tariflich Beschäftigte 9.483 9.806 9.937 10.037 10.137

- Sonstige Beschäftigte 53 47 47 47 47

Versorgungskasse

- Tariflich Beschäftigte 3.846 3.979 4.032 4.072 4.112

Sonstiges

- Beihilfen 4.000 4.300 4.400 4.500 4.600

Personalaufwendungen Gesamt 92.471 97.015 96.914 98.213 99.104

(17)

Berücksichtigung der Orientierungsdaten des Landes für das Jahr 2016 eine Erhöhung der Entgelte um 2 % kalkuliert. Für die Folgejahre wurde, wie im Beamtenbereich, ebenfalls eine 1 %ige Erhöhung der Bezüge berücksichtigt. Des Weiteren haben bei den Entgelten für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst voraussichtlich zu erwartetende Erhöhungen in der Größenordnung des bisher vorliegenden Schlichterspruchs (+ 350 T€ zuzüglich Sozialversicherung und Zusatzversorgung) Eingang in die Planung gefunden.

Die Erhöhung der Entgelte im Jahr 2016 ist auch durch die Besetzung von weiteren Stellen (z. B. Durchführung Asylbewerberleistungsgesetz) unter Berücksichtigung des Stellenbewirtschaftungskonzeptes begründet.

Die Leistungsentgelte betragen seit 2013 jeweils 2 % der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres. Aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation wurden für die Beamten keine Leistungsentgelte eingeplant.

In der Übersicht sind auch Aufwendungen für sonstige Beschäftigte (Sondermaßnahmen z.B. durch die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter „Arbeit für Bottrop“

geförderte Maßnahmen) enthalten.

Aufwendungen für Teilnehmer/innen an der Altersteilzeit werden in den jeweiligen Produkten nachgewiesen, in denen die Mitarbeiter/innen zuletzt berücksichtigt waren. Die Inanspruchnahme der Altersteilzeitrückstellung sowie deren Zuführung erfolgen zentral im Produkt 16 01 02.

Versorgungsaufwendungen

(Zeile 12 des Gesamtergebnisplanes – siehe Seite 41)

Für das Jahr 2016 sind Versorgungsaufwendungen in Höhe von rd. 8,6 Mio. € ausgewiesen (Versorgungsauszahlungen rd. 9,2 Mio. €). Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 3,9 Mio. € und ist insbesondere darin begründet, dass aufgrund der zum Zeitpunkt der Planung des Haushaltes 2015 vorliegenden Berechnungsgrundlagen ein Verbrauch der zurückgestellten Beträge unterstellt werden konnte.

Für die Kalkulation der Versorgungsaufwendungen wurden für die Jahre 2016 bis 2019 die gleichen jährlichen Steigerungssätze wie für die Einplanung der Besoldungen der aktiven Beamten zugrunde gelegt.

(18)

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13 des Gesamtergebnisplanes– siehe Seite 41)

Diese Position enthält insbesondere sämtliche Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung des städtischen Vermögens. Außerdem ist in dieser Zeile des Ergebnis- planes die Weiterleitung der im Rahmen der Erhebung der Grundbesitzabgaben verein- nahmten Abfallbeseitigungs- und Straßenreinigungsgebühren an die BEST (in 2016 14,1 Mio. €) ausgewiesen.

Die Veranschlagung der Aufwendungen für die Unterhaltung der baulichen und tech- nischen Anlagen - einschließlich Sicherungsmaßnahmen und Sonderprogramm Schad- stoffbeseitigung - erfolgt zentral im Produkt „Zentrale Gebäudewirtschaft“; die Aufwen- dungen wurden - zusammen mit den Bewirtschaftungskosten (Energie, Mieten, etc.) - im Rahmen der internen Leistungsverrechnung (Zeilen 27 und 29 in den Teilergebnis- plänen) den jeweiligen Produkten entsprechend der Inanspruchnahme pauschal zugeordnet.

Als größere Einzelmaßnahmen sind im Bereich dieser Aufwandsart hervorzuheben:

• Maßnahmen im Rahmen von Stadterneuerungsprogrammen (1.445 T€)

• Bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung – KIII (1.340 T€)

• Betreuung von Asylbewerbern (6.400 T€).

Im Rahmen einer zeitlich begrenzten Bereitstellung von zwei Betreuungseinheiten bzw.

anderer temporär erforderlicher Betreuungsmaßnahmen in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber/Flüchtlinge fallen erhebliche Sachaufwendungen u. a. für Catering und Sicherheitsdienst an.

Per Saldo sind für 2016 Aufwendungen aus Festwert mit einem Gesamtvolumen von rd. 2,8 Mio. € ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um Aufwendungen für die Ersatzbeschaffung von Vermögensgegenständen, die aus Vereinfachungsgründen nicht einzeln aktiviert, sondern im Rahmen des Festwertverfahrens bewertet wurden und direkt als Aufwand zu erfassen sind. Die Buchung der jeweiligen Auszahlung erfolgt jedoch nicht konsumtiv, sondern ist in den investiven Teilhaushalten abzuwickeln.

Der Haushaltsplanentwurf enthielt hilfsweise ein Produkt 01.01.02 „Bezirksbezogene Haushaltsansätze“, in welchem entsprechende Ermächtigungen (332,3 T€) bei den ordentlichen Aufwendungen und den laufenden Auszahlungen je Stadtbezirk aufge- nommen wurden. Im Rahmen der Etatberatungen sind von den Bezirksvertretungen entsprechende Beschlüsse zur Mittelverwendung für den gesamten Finanzplanungszeitraum getroffen worden, so dass eine konkrete Zuordnung zu den Aufwands- und Auszahlungskonten der jeweiligen Produkte erfolgen konnte.

(19)

Bilanzielle Abschreibungen

(Zeile 14 des Gesamtergebnisplanes – siehe Seite 41)

Wertminderungen des städtischen Vermögens durch Abnutzung, technischen Fortschritt, etc. sind flächendeckend für den städtischen Haushalt darzustellen. Neben den Anlagegütern, die über ihre Nutzungsdauer anhand der Abschreibungstabelle nach

§ 35 GemHVO abgeschrieben werden, enthält die Position auch die Abschreibung der im Haushaltsjahr 2016 (und Folgejahre) voraussichtlich anzuschaffenden „geringwertigen Wirtschaftsgüter“, d.h. Vermögensgegenstände unterhalb der Wertgrenze von 410 €, die zunächst im Finanzplan als „Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen“ zu verbuchen sind und dann am Jahresende im Wege einer vollständigen Abschreibung in die Ergebnisrechnung einfließen.

Folgende Abschreibungsbeträge sind im Haushaltsplan 2016 vorgesehen:

- Abschreibungen auf Sachanlagen 21.225 T€

- Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.270 T€

- Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter 421 T€

- Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 114 T€

- Abschreibungen auf Forderungen 906 T€

--- 23.936 T€

Den Abschreibungen stehen im Haushaltsjahr 2016 insgesamt Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von rd. 13.402 T€ gegenüber.

Transferaufwendungen

(Zeile 15 des Gesamtergebnisplanes– siehe Seite 41)

Bei den Transferaufwendungen sind u.a. sämtliche Transferleistungen nach den Sozial- gesetzbüchern und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz veranschlagt. Die nachfolgenden Übersichten geben einen Überblick über die Entwicklung in den einzelnen Hilfearten.

(20)

Weitere Fallzahlensteigerungen insbesondere im Zuge der Einrichtung zusätzlicher Pflegeplätze führen bei den Aufwendungen der Hilfe zur Pflege zu Mehraufwendungen gegenüber den Vorjahresansätzen. Ebenfalls kontinuierliche Fallzahlensteigerungen, verbunden mit entsprechenden Steigerungen der Aufwendungen, werden im Bereich der Grundsicherung (+ 245 T€) erwartet.

Die Erhöhung des Ansatzes „Eingliederungshilfe für Behinderte“ wird maßgeblich durch einen weiteren Anstieg der Hilfen zur angemessenen Schulbildung (+ 115 T€) bestimmt.

Dieser ist vollumfänglich auf den vermehrten Einsatz von Integrationshelfern im Zuge der fortschreitenden Inklusion zurückzuführen. Darüber hinaus sind bei dieser Position um 154 T€ erhöhte Aufwendungen für heilpädagogische Maßnahmen für Kinder eingeplant.

Dies ist insbesondere der steigenden Nachfrage nach mobiler Frühförderung von Kindern geschuldet.

Leicht gestiegene Fallzahlen sowie eine Erhöhung der Regelleistung, auch für Volljährige ohne eigenen Haushalt, führen zu vermehrten Aufwendungen im Bereich der Grundsicherung. Die anfallenden Leistungen werden jedoch zu 100% durch den Bund erstattet (siehe Erläuterungen zu Zeile 6).

Die Aufwendungen der laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt sind nahezu unverändert eingeplant.

Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)

2015 2016 2017 2018 2019

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

Hilfen in Einrichtungen

- Grundsicherung 475 520 545 570 590

- Hilfe zur Pflege 6.505 6.643 6.898 7.153 7.408

- Lfd. und einmalige Hilfen zum LU 2 31 31 31 31

- Krankenhilfe 302 302 302 302 302

Hilfen außerhalb von Einrichtungen

- Grundsicherung 6.625 6.825 6.945 7.077 7.220

- Hilfe zur Pflege 463 523 533 543 553

- Lfd. Leistungen zum Lebensunterhalt (LU) 1.230 1.250 1.250 1.250 1.250

- Einmalige Leistungen zum LU 152 150 150 150 150

- Sonstige Leistungen zum LU 92 84 86 88 90

- Bildung- und Teilhabe 31 28 28 28 28

- Eingliederungshilfe für Behinderte 1.536 1.805 1.805 1.805 1.805

- Krankenhilfe 504 403 403 403 403

Aufwendungen insgesamt 17.917 18.564 18.976 19.400 19.830

Kostenerstattungen des Bundes (GSIG) 7.100 7.345 7.490 7.647 7.810

(21)

Das in 2011 verabschiedete Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Geld- oder geldwerte Leistungen für Bildungszwecke bzw. damit in Verbindung stehende Leistungen in Kindertagesstätten und Schulen. Des Weiteren soll die Teilhabe an kulturellen, sportlichen und sozialen Angeboten ermöglicht werden. Leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder den Kinderzuschlag nach BKKG oder Wohngeld erhalten. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt weitgehend – allerdings mit zeitlichem Versatz - aus Mitteln des Bundes (siehe hierzu auch weitergehende Erläuterungen unter „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“).

Mit dem deutlich vermehrten Zuzug von Asylbewerbern aus den Krisenregionen steigen auch die Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Neben steigenden Sozialtransfer- und Personalaufwendungen, werden auch hohe Sachaufwendungen erwartet, die im Zuge der zeitlich begrenzten Bereitstellung von Betreuungseinheiten für

Abwicklung Bildungs- und Teilhabepaket

2015 2016 2017 2018 2019

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

Fahrten KiTa 3 3 3 3 3

Fahrten Schule 211 222 222 222 222

Schulbedarf 302 309 309 309 309

Lernförderung 269 329 329 329 329

Mittagsverpflegung KiTa 128 163 163 163 163

Mittagsverpflegung Schule 184 188 188 188 188

soz. u. kult. Teilhabe 49 45 45 45 45

Schülerbeförderung 3 3 3 3 3

Aufwendungen insgesamt 1.149 1.262 1.262 1.262 1.262

Beteiligung des Bundes 999 1.200 1.200 1.200 1.200

Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes

2015 2016 2017 2018 2019

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

- Personalaufwendungen 257 791 997 1.003 1.010

- Betreuung von Asylbewerbern/Flüchtlingen 2 6.450 3.600 1.800 1.800

- Hilfe zum Lebensunterhalt 2.851 7.786 7.786 7.786 7.786

- Hilfen in besonderen Lebenslagen 845 4.082 4.082 4.082 4.082

- Leistungen für gemeinnützige Arbeit 81 110 110 110 110

- Bildung- und Teilhabe 19 47 47 47 47

- Mieten Container 0 203 120 120 120

Aufwendungen insgesamt 4.055 19.469 16.742 14.948 14.955

- Kostenerstattungen des Landes 700 14.000 13.000 12.400 12.400

Ergebnis -3.355 -5.469 -3.742 -2.548 -2.555

(22)

Flüchtlinge anfallen. (siehe auch Erläuterungen zu Zeile 13 – Sach- und Dienstleistungen) Zu den genannten Aufwendungen werden deutlich erhöhte Kostenerstattungen des Landes erwartet, die nicht mehr kompensierbare Haushaltsbelastungen für die kommenden Jahre abdämpfen sollen.

Bereits im Rahmen der Bewirtschaftung des Haushaltes 2015 werden aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe deutliche Mehrbedarfe erwartet. Die Ansätze 2016 spiegeln daher die sich bereits in diesem Jahr erneut abzeichnenden negativen Tendenzen bei den oben ausgewiesenen Hilfearten wieder und führen per Saldo zu einem Mehrbedarf gegenüber dem Vorjahresansatz von rd. 2,4 Mio. €.

Steigende Fallzahlen bzw. Fachleistungsstunden bei den Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie bei den Hilfen für junge Volljährige führen zu erhöhten Aufwendungen in einer Größenordnung von 650 T€ bzw. 430 T€. In den Bereichen intensive sozialpädagogische Betreuung sowie Tagesbetreuung verursachen ebenfalls steigende Fallzahlen sowohl in ambulanter als auch in (teil-)stationärer Form um 130 T€ bzw. um 140 T€ vermehrte Aufwendungen. Trotz relativ konstanter Fallzahlen werden durch die zunehmende Unterbringung in kostenintensiveren Pflegestellen bei der Hilfe zur Erziehung in Pflegestellen um 300 T€

erhöhte Aufwendungen kalkuliert.

Im Rahmen des weiterhin starken Zuzugs von Flüchtlingen werden mittlerweile auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auf die Kommunen verteilt, die in Heimen und vergleichbaren Einrichtungen Hilfen zur Erziehung erhalten.

Förderung junger Menschen und Familien (Wirtschaftliche Jugendhilfe)

2015 2016 2017 2018 2019

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

- Hilfen zur Erziehung in Heimen 5.000 5.000 5.130 5.260 5.394

- HzE für unbegleitete minderj. Flüchtlinge 0 720 720 720 720

- Hilfe für junge Volljährige 820 1.250 1.282 1.314 1.347

- Hilfen zur Erziehung in Pflegestellen 2.800 3.100 3.178 3.258 3.339

- Vorläufige Maßnahmen 300 300 308 315 324

- Intensive sozialpädagogische Betreuung 300 430 441 452 463

- Tagesbetreuung 500 640 656 672 689

- Eingliederungshilfe für seelisch behind. Jgd. 1.750 2.400 2.465 2.530 2.598

- Förderung der Erziehung in der Familie 651 700 718 736 754

- Sozialpädagogische Familienhilfe 1.450 1.450 1.486 1.523 1.561

Aufwendungen insgesamt 13.571 15.990 16.384 16.780 17.189

(23)

Die Steigerung der Ansätze im Bereich der Zuschüsse zu den Betriebskosten der Tageseinrichtungen freier Träger sowie im Bereich der Förderung von Kindern in Tagespflege liegt im weiteren Ausbau der rechtlich verpflichteten U3-Versorgung begründet. Hier wirkt sich die Inbetriebnahme einer weiteren Großtagespflegestelle aufwandserhöhend aus. Darüber hinaus führen die Erhöhung der Kindpauschale sowie vermehrte Aufwendungen für alltagsintegrierte Sprachförderung zu Aufwandssteigerungen.

Neben den Leistungen im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe sind bei den Transfer- leistungen auch die Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte, die Umlagen an das Land und an Gemeindeverbände sowie mögliche Verlustabdeckungen an städtische Beteili- gungen (u. a. an den Bottroper Sport- und Bäderbetrieb 1.113 T€) zu veranschlagen.

Die allgemeine Gewerbesteuerumlage und die Gewerbesteuerumlage Anteil Fonds

„Deutsche Einheit“ wurden anhand der für 2016 und Folgejahre geltenden Vervielfältiger berechnet (allg. = 35 v. H., Dt. Einheit = 34 v. H.). Aufgrund der Einplanung steigender Erträge bei der Gewerbesteuer ist bei den an das Land weiterzuleitenden Gewerbesteuerumlagen ein Anstieg um insgesamt 340 T€ zu verzeichnen.

Die Umlage an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe wurde mit rd. 27,8 Mio. € gegenüber dem Vorjahr um 1,45 Mio. € höher veranschlagt. Die Berechnung berücksichtigt einen um 0,3 v. H. erhöhten Hebesatz von 16,8 v. H. sowie steigende Umlagegrundlagen.

Das Produkt „Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen“ im Produkt- bereich 16 Allgemeine Finanzwirtschaft – enthält bei den Transferaufwendungen außer- dem die an das Land zu zahlende Krankenhausumlage in Höhe von rd. 1,4 Mio. €.

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

2015 2016 2017 2018 2019

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

- Zuschüsse zu den Betriebskosten and.Träger 18.900 19.800 20.097 20.398 20.704 - Förderung von Kindern in Tagespflege 2.400 2.700 2.750 2.800 2.850

Aufwendungen insgesamt 21.300 22.500 22.847 23.198 23.554

- Landeszuweisungen 9.791 10.799 10.863 10.868 10.875

- Elternbeiträge 1.980 1.980 2.064 2.064 2.130

Erträge insgesamt 11.771 12.779 12.927 12.932 13.005

Ergebnis -9.529 -9.721 -9.920 -10.266 -10.549

(24)

Sonstige ordentliche Aufwendungen

(Zeile 16 des Gesamtergebnisplanes – siehe Seite 41)

Bei dieser Position werden insbesondere die Geschäftsaufwendungen sowie die Mieten und Pachten veranschlagt. Die gesamten Aufwendungen von rd. 44,2 Mio. € in diesem Bereich enthalten auch 28,1 Mio. € für Unterkunfts- und Heizungskosten im Rahmen der Abwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende über das Jobcenter „Arbeit für Bottrop“.

Die Abwicklung der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende belastet den städtischen Haushalt pro Jahr mit einem Netto-Betrag von rd. 20,3 Mio. €. Ab 2017 sind über die Position „Kostenerstattungen des Bundes“ anteilig weitere durch den Bund zugesagte Entlastungen in Höhe von bundesweit 2,5 Mrd. € (2017) bzw. 3 Mrd. € (ab 2018) ergebnisverbessernd berücksichtigt (siehe Erläuterungen unter Kostenerstattungen und Kostenumlagen).

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

(Zeile 20 des Gesamtergebnisplanes– siehe Seite 41)

Grundsätzlich besteht im NKF die Möglichkeit, die Veranschlagung der Zinsen ver- ursachungsgerecht in den entsprechenden Produkten zu veranschlagen. Wie im Vorjahr wurde bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2016 die Alternative gewählt, die Zinsen zentral im Produkt 16.01.02 „Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft“ vorzunehmen.

Die zins- und zinsähnlichen Aufwendungen belasten den städtischen Haushalt im Jahr 2016 mit rd. 9,0 Mio. €. Neben den Zinsaufwendungen für Investitionskredite (3,88 Mio. €) sind in den letzten Jahren erhebliche Aufwendungen für Liquiditätskredite zu verzeichnen. Diese sind auf die bis zum Haushaltsjahr 2007 stark defizitären Verwaltungshaushalte sowie auf die negativen Salden der lfd. Verwaltungstätigkeit in der Finanzrechnung seit 2008 zurückzuführen. Für 2016 sind – trotz des weiterhin historisch

Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)

2015 2016 2017 2018 2019

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

- Unterkunfts- und Heizungskosten 27.007 28.109 28.671 29.244 29.829

- Leistungen zur Eingliederung 140 100 100 100 100

- Kautionen/Umzüge 100 100 100 100 100

- Einmalige Beihilfen 570 570 570 570 570

- Übernahme von Miet-/Energierückständen 180 260 260 260 260

Aufwendungen insgesamt 27.997 29.139 29.701 30.274 30.859

Kostenerstattungen des Bundes 8.354 8.798 10.034 11.315 11.544

Ergebnis -19.643 -20.341 -19.667 -18.959 -19.315

(25)

2015 (Minderaufwendungen in Höhe von 1,0 Mio. €) gegenüber dem Vorjahresansatz einen Anstieg um 510 T€.

Infolge der aktuellen Gewerbesteuerrechtsprechung ist mit rückwirkenden Steuerfestsetzungen zu rechnen, die bis in das Jahr 2001 zurückreichen. Dies führt im Jahr 2016 einmalig zu einer Erhöhung der Zinsaufwendungen für überzahlte Gewerbesteuern um 1,1 Mio. €.

4.2 Finanzplan

Der Ausgangswert für Liquide Mittel (Endbestand 2015 = -4.729.490 €) ergibt sich aus dem Haushaltsplanwert 2015 auf der Basis des Ergebnisses aus dem Entwurf des Jahresabschlusses 2014.

4.2.1 Laufende Verwaltungstätigkeit

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit schließt in 2016 mit einem negativen Ergebnis (Cash-flow) in Höhe von 7.993.900 € ab. Im Jahr 2017 wird dann mit einem Betrag von 2.547.600 € ein positives Ergebnis dargestellt.

2016 2017 2018 2019

Laufende Einzahlungen 347.539.300 356.747.900 368.437.500 372.728.700 Laufende Auszahlungen 355.533.200 354.200.300 354.428.400 358.555.800 Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit -7.993.900 2.547.600 14.009.100 14.172.900 Investive Einzahlungen 17.664.000 21.068.000 19.820.000 13.011.000 Investive Auszahlungen 40.517.000 47.272.000 32.510.000 22.910.000 Saldo aus Investitionstätigkeit -22.853.000 -26.204.000 -12.690.000 -9.899.000 Aufnahme/Rückflüsse von Darlehen 22.583.000 26.204.000 12.690.000 9.899.000 davon Aufnahme vom öffentlichen Bereich 1.772.000 1.125.000 1.612.000 1.822.000 davon vom privaten Kreditmarkt 21.000.000 25.000.000 11.000.000 8.000.000

davon für Umschuldungen 0 0 0 0

davon Rückflüsse von Darlehen 81.000 79.000 78.000 77.000

Tilgung von Darlehen 4.225.000 4.387.000 4.510.000 4.530.000

davon vom öffentlichen Bereich 75.000 37.000 0 0

davon vom privaten Kreditmarkt 4.150.000 4.350.000 4.510.000 4.530.000

davon für Umschuldungen 0 0 0 0

Saldo aus Finanzierungstätigkeit 18.358.000 21.817.000 8.180.000 5.369.000 Änderung des Bestandes

an eigenen Finanzmitteln -12.488.900 -1.839.400 9.499.100 9.642.900

Liquide Mittel -17.218.390 -19.057.790 -9.558.690 84.210

(26)

4.2.2 Investitionstätigkeit

Bei den investiven Ein- und Auszahlungen sind ausschließlich solche Zahlungs- bewegungen veranschlagt, die eine Veränderung des Anlagevermögens der Stadt Bottrop zur Folge haben werden.

Des Weiteren ist zu beachten, dass die Aufwendungen für die Ersatzbeschaffung von Vermögensgegenständen, die aus Vereinfachungsgründen nicht einzeln aktiviert, sondern im Rahmen des Festwertverfahrens bewertet wurden, im Ergebnishaushalt direkt als Aufwand zu erfassen sind. Die Auszahlungen sind jedoch nicht konsumtiv als

„laufende Auszahlungen“ zu buchen, sondern in den investiven Teilhaushalten zu veranschlagen.

Die allgemeine Investitionspauschale ist mit 4,43 Mio. € (Vorjahr: 3,88 Mio. €) veranschlagt. Die Schulpauschale wird mit 3,51 Mio. € nahezu konstant erwartet. Die Investitionspauschalen sind im Finanzplan zentral im Produkt 16 01 01 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ veranschlagt, allerdings hat zum Jahresende eine Zuordnung zu konkreten Anlagegütern zu erfolgen, mit der entsprechenden Bildung von Sonderposten in der Bilanz, die in den Ergebnisplänen künftiger Jahre parallel zur Abschreibung wieder ergebniswirksam aufzulösen sein werden. Ein Teilbetrag der Schulpauschale in Höhe von 1,31 Mio. € dient der Finanzierung von größeren Bauunterhaltungs- und Energiesparmaßnahmen an Schulen und wurde als Ertrag im Ergebnisplan veranschlagt.

Der verbleibende investive Ansatz von 2,2 Mio. € dient der Finanzierung von Investitionsmaßnahmen im Produktbereich 3. Hier ist insbesondere der geplante Neubau der Sekundarschule mit einem Investitionsvolumen von 1,8 Mio. € für 2016 zu nennen.

Nicht weiter aufschiebbare Investitionen sowie unvermeidbare zusätzliche Investitionsmaßnahmen (z. B. Bau von Flüchtlingsunterkünften) führen im Jahr 2016 zu einem Gesamtinvestitionsvolumen von 40,5 Mio. €. Diese bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um rd. 11,0 Mio. €. Für den unrentierlichen Bereich wird ein notwendiger Kreditbedarf von rd. 11,9 Mio. € dargestellt.

Von rd. 40,5 Mio. € Investitionsauszahlungen entfallen allein auf den Tiefbaubereich (mit Stadterneuerung) rd. 20,2 Mio. € (ca. 49,9 %). Dabei nimmt das Produkt Abwasserbeseitigung mit rd. 13,5 Mio. € den größten Auszahlungsanteil ein.

Erläuterungen zu Mittelbereitstellungen für größere aktuelle Investitionsmaßnahmen/- bereiche im Stadtgebiet:

Stadterneuerungsmaßnahmen – Produkt 09 01 02

Die für 2016 mit rd. 1,6 Mio. € veranschlagten Investitionsauszahlungen entfallen

Referenzen

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