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_____________________________ Vorbericht zum Haushaltsplan 2018 der Stadt Bottrop _____________________________

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Vorbericht

zum Haushaltsplan 2018 der Stadt Bottrop

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1. Rahmenbedingungen und Entwicklung der Haushaltswirtschaft

Haushaltsjahr 2017

Der vom Rat der Stadt in der Sitzung am 29.11.2016 beschlossene Haushalt 2017 mit der 5. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes ist der Bezirksregierung am 30.11.2016 angezeigt bzw. zur Genehmigung vorgelegt worden. Mit Verfügung vom 16.02.2017 hat die Bezirksregierung die 5. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes genehmigt, so dass die Haushaltssatzung am 11.03.2017 öffentlich bekannt gemacht werden konnte.

Durch die im Rahmen des Haushaltssanierungsplanes beschlossenen weitreichenden Konsolidierungsmaßnahmen wurde die langfristige Konsolidierung der städtischen Finanzen vorangetrieben. Die Abwicklung der Haushaltssanierungsmaßnahmen verläuft im Jahr 2017 nach jetzigem Stand weitgehend planmäßig mit positiven Tendenzen und lässt wiederum ein Erreichen der Konsolidierungsziele erwarten.

Zum Berichtstermin 30.09.2017 stellt sich die Abwicklung der Haushaltswirtschaft, mit bis zum Jahresende prognostizierten Haushaltsverbesserungen von 7,3 Mio. € und einem Fehlbetrag von nunmehr rd. 6,2 Mio. €, positiv dar. Einer per Saldo negativen Entwicklung der Erträge (- 7,8 Mio. €), insbesondere bei den Erstattungen des Landes für Flüchtlinge (- 11,1 Mio. €), stehen deutlich verminderte Aufwendungen (- 15,1 Mio. €) insbesondere im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (- 6,4 Mio. €), der Sozialtransferaufwendungen (- 6,9 Mio. €) und der Zinsaufwendungen für städt.

Liquiditätskredite (- 1,7 Mio. €) gegenüber.

Bedingt durch positive Ertragsentwicklungen sowie kontinuierliche Sparanstrengungen in der Haushaltsbewirtschaftung wird im Jahr 2017 ein Rückgang der bestehenden Liquiditätskredite erwartet. Nach momentanem Stand werden sich die entsprechenden Verbindlichkeiten (ohne ausgelagerte Bereiche) bis zum 31.12.2017 voraussichtlich um ca. 11 Mio. € auf rd. 200 Mio. € verringert haben.

Haushaltsjahr 2018

Die Stadt Bottrop nimmt freiwillig an der Stufe 2 des Stärkungspaktes Stadtfinanzen teil.

Somit hat die Stadt Bottrop einen Haushaltssanierungsplan aufzustellen, der es ermöglicht, den Haushaltsausgleich mit der Konsolidierungshilfe des Landes spätestens im Jahr 2018 und ohne diese, im Jahr 2021 darzustellen. Nach der 6. Fortschreibung der erweiterten Finanzplanung zum HSP werden die Konsolidierungsziele weiterhin erreicht, so dass auch für den HSP 2018 eine Genehmigungsfähigkeit durch die Kommunalaufsicht gegeben sein sollte. Daher wird wiederum die Auszahlung der Konsolidierungshilfe nach Stärkungspaktgesetz in Höhe von 11,446 Mio. € erwartet.

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Als Grundlage der Haushaltsplanungen für die Jahre 2018 - 2021 dienten die prognostizierten Ergebnisse des Controlling-Berichtes zum 30.09.2017 unter Berücksichtigung bereits bekannter zukünftiger Entwicklungen sowie der Orientierungsdaten des Landes vom 09.11.2017.

Im Vergleich zur Finanzplanung des Vorjahres wird im Ergebnisplan eine Verschlechterung des Ergebnisses gegenüber der Finanzplanung aus dem Jahr 2017 in Höhe von rd. 570 T€ dargestellt. In der mittelfristigen Ergebnisplanung des Vorjahres war für das Haushaltsjahr 2018 ein Überschuss von rd. 1,14 Mio. € vorgeplant, der nach der vorliegenden Planung für 2018 nunmehr auf rd. 0,57 Mio. € sinkt.

Von den zahlreichen Veränderungen (die nachfolgend erläutert werden) sind bei den Erträgen gegenüber den im Vorjahr prognostizierten Werten für 2018 hervorzuheben:

o Schlüsselzuweisungen = + 5,43 Mio. €

o Grundsteuer B = - 1,63 Mio. €

o Zuweisungen Land Asylbewerber = -10,89 Mio. € o Leistungsbeteiligung Bund KdU = - 0,97 Mio. € o Erstattungen Land unbegleitete minderjährige Flüchtlinge = + 1,94 Mio. € o LZW zu den Betriebskosten Kita freie Träger = + 0,70 Mio. € o Kostenerstattungen Land UVG = + 0,69 Mio. €

Die Entwicklung bei den Aufwendungen wird maßgeblich bestimmt durch nachfolgende Positionen:

o Personalaufwendungen (Zuführung Rückstellungen) = + 2,21 Mio. € o Personalaufwendungen (Stammpersonal) = + 0,84 Mio. € o Zuschüsse Betreuungsprojekte OGS = + 1,11 Mio. €

o Hilfe zur Pflege = - 1,10 Mio. €

o Wirtschaftliche Jugendhilfe = + 1,94 Mio. € o Zuschüsse zu den Betriebskosten Kita freie Träger = + 2,04 Mio. € o Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz = - 5,27 Mio. € o Umlage an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe = - 1,06 Mio. € o Kosten der Unterkunft und Heizung = - 1,86 Mio. € o Zinsen Kassenkredite = - 1,78 Mio. €

Ergebnis- und Finanzplanung bis 2021

Die Prognosen der Ergebnis- und Finanzplanung führen dazu, dass das städtische Eigenkapital zum Ende des Haushaltsjahres 2018 einen Bestand der allgemeinen Rücklage von 22,4 Mio. € ausweist, der sich mit den ab 2019 in der Ergebnisplanung dargestellten Überschüssen sowie unter Berücksichtigung erwarteter Verrechnungen gegen die

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allgemeine Rücklage aus Vermögensabgängen auf 22,1 Mio. € im Jahr 2021 geringfügig vermindert.

Die im Rahmen der Beschlussfassung des HSP für 2021 vorgesehenen Konsolidierungsbeträge wurden entsprechend ergebnisverbessernd in den Haushaltsplan eingearbeitet.

2. Eckdaten des Haushaltsplanes

Bei der Ermittlung der Ansätze für die Finanzplanungsjahre 2019 bis 2021 wurden ins- besondere die Orientierungsdaten des Landes (Runderlass des Innenministeriums vom 09.11.2017) zugrunde gelegt, soweit nicht konkretere, sachlich begründete Einschätzungen durch die entsprechenden Fachdienststellen möglich waren.

2.1 Ergebnisplan

Die Auswirkungen der im Ergebnisplan ausgewiesenen Fehlbedarfe auf das Eigenkapital sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

Aktuelle Übersicht zur Entwicklung der allgemeinen Rücklage und des Eigenkapitals:

2018 2019 2020 2021

Ordentliche Erträge 417.581.500 413.177.900 413.750.900 418.800.500 Ordentliche Aufwendungen 412.581.500 408.929.900 407.231.600 411.921.600 Ordentliches Ergebnis 5.000.000 4.248.000 6.519.300 6.878.900

Finanzergebnis -4.448.700 -4.009.800 -4.860.600 -6.162.200

Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigk. 551.300 238.200 1.658.700 716.700

außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0

Jahresergebnis 551.300 238.200 1.658.700 716.700

Jahresergebnis lt. Finanzplanung VJ 1.138.300 822.200 3.584.200

Differenz -587.000 -584.000 -1.925.500

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*) negative Entnahmewerte und Verrechnungen bedingen hier eine entsprechende Erhöhung der Rücklage

Hierbei ist zu beachten, dass das Eigenkapital in

 eine Ausgleichsrücklage und

 eine allgemeine Rücklage untergliedert ist.

Die Ausgleichsrücklage, die in der Eröffnungsbilanz in einer Größenordnung von rd. 48,4 Mio. € ausgewiesen war, wurde bereits im Jahr 2010 vollständig verbraucht. Das darüber hinaus verbleibende Eigenkapital war als allgemeine Rücklage (174,8 Mio. €) zu bilanzieren. Nach einer Änderung der gesetzlichen Regelungen werden Effekte aus Abgängen bzw. Veräußerungen von Anlagevermögen nicht mehr über den Haushalt als Erträge und Aufwendungen dargestellt, sondern direkt mit dem Eigenkapital verrechnet.

Nach der Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen (Stufe 2) tritt nach § 6 Abs. 4 Stärkungspaktgesetz der Haushaltssanierungsplan an die Stelle des HSK gem. § 76 GO.

Dieser bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, die nur erteilt werden kann, wenn in der erweiterten Finanzplanung bis 2021 der Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung der Konsolidierungshilfe im Jahr 2018 und ohne diese im Jahr 2021 dargestellt werden kann. Mit der dem Rat im Rahmen des Entwurfs zum Haushalt 2018 vorgelegten 6. Fortschreibung der erweiterten Finanzplanung zum HSP 2012 wird dieses Ziel weiterhin erreicht. Über den Haushaltssanierungsplan sowie die Konsolidierungshilfe eintretende Haushaltsverbesserungen sind im Haushalt 2018 eingeplant und somit in der o.a. Übersicht enthalten.

Die Liquiditätslage der Stadt wird sich mit der Ausweisung von Überschüssen im Finanzplan ab 2018 langsam, aber kontinuierlich verbessern. Die Stadt Bottrop ist zurzeit auf die ständige Aufnahme von Liquiditätskrediten von über 200 Mio. € angewiesen, obwohl diese haushaltsrechtlich ausschließlich für unterjährige Zwischenfinanzierungen - nicht jedoch für eine dauerhafte Finanzierung laufender Aufwendungen - vorgesehen sind.

Prognostiziert wird für 2017 bereits ein Abbau der Liquiditätskredite (Kassenkrediten). Die noch in kameralen Verwaltungshaushalten bis Ende 2007 (rd. 91 Mio. €) sowie die seit

2018 2019 2020 2021

Jahresergebnis

(lt. Haushaltsplan) 551.300 238.200 1.658.700 716.700 Allgemeine Rücklage 21.215.936 22.365.236 19.680.436 21.339.136 Inanspruchnahme der

allgemeinen Rücklage* -551.300 -238.200 -1.658.700 -716.700 Verrechnung gegen allg. Rücklage* -598.000 2.923.000 0 0 Inanspruchnahme der

allg. Rücklage in % 0,2 % -14,1 % -8,4 % -3,4 %

Endbestand Allgemeine

Rücklage 22.365.236 19.680.436 21.339.136 22.055.836

Sonderrücklage 51.129 51.129 51.129 51.129

verbleibendes Eigenkapital 22.416.365 19.731.565 21.390.265 22.106.965

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2008 aufgelaufenen Deckungslücken im Finanzplan werden nach den vorliegenden Prognosen bis Ende 2017 dazu führen, dass die Liquiditätskredite auf ein Gesamtvolumen von rd. 200 Mio. € abgebaut werden. Für 2018ff. wird dann weiterhin der schrittweise Abbau der Liquiditätskredite erwartet.

Der Höchstbetrag der Kredite im § 5 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018, die zur Liquiditätssicherung aufgenommen werden dürfen, wurde aufgrund der verbesserten Finanzlage von 280 Mio. € auf 260 Mio. € gesenkt.

2.1.1. Erträge

Die Ertragsstruktur des Ergebnisplans 2018 wird anhand der nachfolgenden Tabelle und des nachfolgenden Diagramms verdeutlicht.

Ergebnisplan 2018 Erträge in €

1 Steuern und ähnliche Abgaben 136.264.000 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 152.069.700

3 Sonstige Transfererträge 5.626.100

4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 61.232.300 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 3.741.100 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 39.267.800 7 Sonstige ordentliche Erträge 18.542.500

8 Aktivierte Eigenleistungen 838.000

9 Bestandsveränderungen 0

10 Ordentliche Erträge 417.581.500

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(8)

Für 2018 ist eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 90%-Punkte auf 680 v. H. vorgesehen. Diese im HSP seit 2016 eingeplante Erhöhung ist zur Erreichung der Konsolidierungsziele erforderlich und führt zu einem Mehrertrag gegenüber dem Vorjahresansatz von rd. 3,0 Mio. €.

Nach der zum Berichtstermin 30.09. für das Haushaltsjahr 2017 prognostizierten leicht positiven Entwicklung der Gewerbesteuererträge von 40,4 Mio. € wird für das Jahr 2018 eine moderate Zunahme der Gewerbesteuererträge auf 41,0 Mio. € erwartet. Dies entspricht in etwa den Orientierungsdaten des Landes, die von einer Steigerung um 1,6

% ausgehen.

Der Ansatz für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von 52,65 Mio. € wurde auf der Grundlage des Rechnungsergebnisses 2017 (50,475 Mio. €) und der Orientierungsdaten des Landes für 2018 (in denen beim Gesamtaufkommen ein Anstieg von 4,7 v. H. gegenüber dem Vorjahr prognostiziert wird) berechnet. Gegenüber dem Haushaltsansatz des Vorjahres ergibt sich insgesamt ein erwarteter Anstieg in Höhe von rd. 2,9 Mio. €.

Im Rahmen der Hilfen, die der Bund den Kommunen gewährt - insgesamt 5 Mrd. € - wird der städtische Haushalt im Jahr 2018 um insgesamt rd. 8,7 Mio. € entlastet. Für 2018

Steuern und allgemeine Zuweisungen

2017 2018 2019 2020 2021

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

Steuern und ähnliche Abgaben

- Grundsteuer A 120 120 120 120 120

- Grundsteuer B 19.400 22.370 22.470 22.570 22.670

- Gewerbesteuer 40.000 41.000 42.000 43.000 44.000

- Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 49.760 52.650 55.710 58.880 62.240 - Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 6.980 9.040 8.830 9.050 9.250

- Übrige Steuern 2.750 2.750 2.750 3.034 3.034

- Ausgleichsleistungen Familienleist.-ausgl./

Steuervereinfachungsgesetz 4.970 5.081 5.261 5.411 5.601

- Zuweisungen Land aufgrund Wohngeldreform 2.670 3.253 3.253 3.786 3.786

Summe 126.650 136.264 140.394 145.851 150.701

Allgemeine Zuweisungen

- Schlüsselzuweisungen 74.840 86.850 88.660 91.330 94.980

- Konsolidierungshilfe Stärkungspakt 11.446 11.446 7.624 3.807 0

- Bedarfszuweisungen 2.616 2.232 2.993 2.434 2.374

Summe 88.902 100.528 99.277 97.571 97.354

Steuern und Allg. Zuweisungen - Gesamt 215.552 236.792 239.671 243.422 248.055

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erfolgt eine Verteilung über die Umsatzsteuer mit einem Anteil von bundesweit 2,76 Mrd. €, über Schlüsselzuweisungen mit einem Anteil von bundesweit 1 Mrd. € sowie weiterer Mittel über die Bundesbeteiligung an den KdU.

Der über eine erhöhte Umsatzsteuer auf die Stadt Bottrop entfallende Anteil entlastet den Haushalt um rd. 3,2 Mio. € (2017 = 1,754 Mio. €). Für 2019ff. sinkt der bundesweit über die Umsatzsteuer entlastend wirkende Betrag von 2,76 Mrd. € auf 2,4 Mrd. €. Daher ist im Jahr 2019 mit einem Betrag von 8,83 Mio. € gegenüber dem Wert aus 2018 (9,04 Mio. €) ein leichter Rückgang zu verzeichnen.

Ausführungen zu dem über die Bundesbeteiligung zu den Kosten der Unterkunft abzuwickelnden Anteil sind dem Punkt „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ zu entnehmen.

Bei der Verteilung der Zuweisungen des Landes aus ersparten Wohngeldzahlungen wurde auf der Basis des vorliegenden Bescheides aus 2017 ein Betrag in Höhe von rd. 3,25 Mio. € eingeplant. Dies bedeutet gegenüber der Planung des Vorjahres einen Anstieg um rd. 580 T€, der auf eine deutliche Erhöhung des an die Kommunen zu verteilenden Basisbetrages zurückzuführen ist.

Die Schlüsselzuweisungen liegen bei einem Ansatz von rd. 86,9 Mio. € um 12,0 Mio. € über dem Vorjahresansatz. Die Ermittlung des Ansatzes erfolgte aufgrund der Modellrechnung zum GFG 2018. Hier macht sich u. a. der erhebliche Anstieg der zu verteilenden Schlüsselmasse (u. a. 217 Mio. € aus dem erhöhten Länderanteil an der Umsatzsteuer für NRW – bundesweit 1 Mrd. €) mit einem entsprechend erhöhten Zuweisungsbetrag bemerkbar. Berücksichtigt ist weiterhin ein um 31 Mio. € reduzierter Vorwegabzug in Höhe von 154 Mio. € für die Beteiligung der Kommunen an der Finanzierung der Konsolidierungshilfen aus dem Stärkungspaktgesetz sowie der Wegfall der Solidaritätsumlage, die die nachhaltig abundanten Kommunen bislang zu leisten hatten.

Im Haushaltsjahr 2018 ist vorgesehen, einen Anteil der Schul-/Bildungspauschale in Höhe von 1.626 T€ im konsumtiven Bereich für die Finanzierung von Unterhaltungsmaßnahmen an Schulen einzusetzen. Dieser Teilbetrag der Schul-/

Bildungspauschale (insgesamt rd. 3,5 Mio. €) ist nach den Regelungen des NKF direkt im Produkt 16.01.01 „Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen“ als Ertrag zu veranschlagen.

Nach der freiwilligen Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen im Jahr 2012 wird für 2018 eine Konsolidierungshilfe nach Stärkungspaktgesetz in Höhe von 11,446 Mio. € (jährlich bis 2018) erwartet.

Zur Umsetzung des mittlerweile gesetzlich verankerten gemeinsamen Lernens von Behinderten und Nichtbehinderten (Inklusion) zahlt das Land NRW eine Pauschale von rd. 141 T€ für Personalaufwendungen (z. B. Integrationshelfer). Hinzu kommt ein Belastungsausgleich von 137 T€ für z. B. bauliche Maßnahmen. Insgesamt erfolgt somit

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eine Beteiligung des Landes an den jährlichen Kosten der Inklusion in Höhe von rd. 278 T€.

Gem. § 21 KiBiz gewährt das Land einen pauschalierten Zuschuss zu den gewährten Kindpauschalen. Der mit 22,46 % unverändert gewährte Landeszuschuss für die Kindpauschalen sowie ein um 3 % erhöhter Landeszuschuss für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren wurde entsprechend berücksichtigt. Darüber hinaus gewährt das Land für die Kindergartenjahre bis 2019 einen zusätzlichen Zuschuss zu den Kindpauschalen pro Kindergartenjahr mit einem Umfang von 630 T€, dessen Höhe sich nach Gruppenform und Betreuungszeit richtet. Des Weiteren werden im Rahmen einer Projektförderung für „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ durch den Bund niederschwellige Betreuungsangebote für Flüchtlingskinder mit einem Betrag von 453 T€

unterstützt. Zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen werden zusätzliche Landesmittel in einer Größenordnung von 294 T€ erwartet.

Aufgrund einer Neustrukturierung der Fördermittel nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind die bislang als Kostenerstattungen in Zeile 6 zu veranschlagenden Landesmittel nunmehr als Zuweisungen nachzuweisen. Der Ansatz von rd. 3,2 Mio. € berücksichtigt eine Anzahl von durchschnittlich 300 Hilfesuchenden und eine monatliche Pauschale von 900,64 € je Flüchtling. Für 2019ff. wird mit einer gleichbleibenden Personenzahl sowie einer Dynamisierung der Pauschale um jeweils 4 % gerechnet.

In der Zeile 2 des Ergebnisplanes sind neben den allgemeinen Zuweisungen und den Zweckzuweisungen (im konsumtiven Bereich), auch die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuweisungen enthalten. Der gegenüber 2017 leicht erhöhte Gesamtbetrag beläuft sich für das Haushaltsjahr 2018 auf 12.287 T€. Unter Sonderposten sind die für das Anlagevermögen erhaltenen Zuwendungen Dritter zu verstehen; sie werden nach den Regeln des NKF analog der jeweiligen Nutzungsdauer der Anlagegüter ertragswirksam aufgelöst.

Sonstige Transfererträge

(Zeile 3 des Gesamtergebnisplanes – siehe Band I, Seite 9)

An dieser Stelle wird zum einen der Ersatz sozialer Leistungen mit einem Volumen von rd. 3,07 Mio. € veranschlagt. Diese Erträge sind ausschließlich in den Produktbereichen 05 – Soziale Hilfen – und 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe – ausgewiesen und im Vergleich zum Vorjahr um rd. 510 T€ erhöht veranschlagt.

Das Land NRW stellt gemeinsam mit der NRW.Bank landesweit 2 Mrd. € Darlehen zur Finanzierung der Sanierung, Modernisierung und dem Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur zur Verfügung. Die konsumtiv einzuordnenden Maßnahmen werden mit Liquiditätskrediten finanziert und nach der NKF-Systematik als Schuldendiensthilfen des Landes im Haushalt mit einem Gesamtvolumen von rd. 2,5 Mio. € als Transferertrag ausgewiesen.

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Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

(Zeile 4 des Gesamtergebnisplanes – siehe Band I, Seite 9)

In dem Gesamtvolumen von rd. 61,2 Mio. € ist ein Anteil von rd. 14,6 Mio. € für die Vereinnahmung der Abfallbeseitigungs- und Straßenreinigungsgebühren enthalten, die seit Gründung der BEST in voller Höhe an die AöR weiterzuleiten sind. Das Gebührenaufkommen wurde für 2018 entsprechend angepasst.

Vorbehaltlich einer möglichen Anpassung der Gebührensätze für den Rettungsdienst zum Jahresende ist der Ansatz aufgrund des Rechnungsergebnisses 2016 gegenüber dem Vorjahr um 600 T€ auf 6,7 Mio. € angehoben worden.

Die Gebührentarife für die Abwasserbeseitigungskosten (städt. Haushalt) werden der Kostensituation entsprechend angepasst (veranschlagter Ertrag rd. 23,4 Mio. €). Die zwingend erforderliche Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes führt zu einem erheblichen Sanierungsaufwand mit erforderlichen Gebührenanpassungen auch in den kommenden Jahren.

Außerdem sind hier die sonstigen Benutzungsgebühren, Verwaltungsgebühren und Elternbeiträge dargestellt (zusammen rd. 15,2 Mio. €) sowie die Auflösung von Sonderposten für Beiträge in Höhe von rd. 1,3 Mio. €.

Privatrechtliche Leistungsentgelte

(Zeile 5 des Gesamtergebnisplanes – siehe Band I, Seite 9)

Diese Position (rd. 3,7 Mio. €) enthält im Wesentlichen die Erträge aus Verkauf, Vermietung und Verpachtung.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

(Zeile 6 des Gesamtergebnisplanes– siehe Band I, Seite 9)

In dieser Ertragsposition werden Erstattungen von Dritten (insbesondere vom Bund, Land oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe) mit einem Gesamtvolumen von rd. 39,3 Mio. € veranschlagt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang um rd. 13,2 Mio. € und ist auf eine finanzstatistische Umstrukturierung der Fördermittel nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zurückzuführen. Diese sind nunmehr als Zuweisungen zu veranschlagen und werden somit in Zeile 2 nachgewiesen (siehe dort auch weitere Erläuterungen).

In dem Gesamtbetrag ist u. a. die Erstattung der ARGE für die Personal- und Sachkosten für die städtischen Mitarbeiter enthalten, die im Jahr 2018 im Bereich der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II tätig sein werden (2,2 Mio. €).

Das Land erstattet die im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe aufgewendeten Leistungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu 100 %. Dies führt 2018 inklusive

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einer erwarteten Verwaltungskostenpauschale von 240 T€ zu Kostenerstattungen von rd. 2,9 Mio. € (siehe auch Erläuterungen zu Zeile 15 – Transferaufwendungen). Für die Folgejahre wird im Zuge konstant erwarteter Fallzahlen und steigender Kosten je Fall mit entsprechend erhöhten Erstattungen gerechnet.

Die Leistungsbeteiligung des Bundes an den Aufwendungen für die Grundsicherung für Arbeitssuchende wurde aufgrund einer Beteiligungsquote von 27,6 % (aufgeteilt in 24,5%

allg. Beteiligung KdU, 1,9% Refinanzierung Warmwasserkosten, 1,2% Refinanzierung Vwk BuT) mit 7,74 Mio. € veranschlagt. Ab 2018 erfolgt die Bundesentlastung für die Eingliederungshilfe (ehem. „Soforthilfe“) nicht mehr über die KdU, sondern über eine direkte Zahlung, die vom MIK mit 3,057 Mio. € beziffert wird. (siehe auch Übersicht im Bereich der „sonstigen ordentlichen Aufwendungen“). Hinzu kommen nach Erlasslage bis zum Jahr 2018 Erstattungen für „flüchtlingsbedingte Mehrbelastungen“. Diese belaufen sich 2018 auf rd. 3,2 Mio. €, sodass insgesamt rd. 14,0 Mio. € als Leistungsbeteiligung des Bundes zu den Kosten der Unterkunft erwartet werden. Im Kostenanteil des Bundes sind auch die oben genannten Erstattungen für die Übernahme der Warmwasserkosten durch die Kommunen enthalten. Erstattungen für Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sind auf der Grundlage der landesweit anfallenden Kosten der Unterkunft nach dem für Bottrop geltenden Verteilungsschlüssel mit einem Anteil von rd. 1,086 Mio. € ausgewiesen. Insgesamt werden für BuT-Leistungen Erträge von rd. 1,45 Mio. € erwartet (362 T€ über LZW zum Wohngeld und Kinderzuschlag).

Darüber hinaus sind Erträge aus der Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung im Alter in Höhe von 100 % der anfallenden Leistungen unter Berücksichtigung etwaiger Erstattungen von Sozialleistungsträgern oder Unterhaltspflichtigen mit einem Volumen von rd. 7,9 Mio. € vorgesehen.

Mit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes ergeben sich für die Stadt Bottrop deutlich erhöhte Kostenerstattungen des Landes i. H. v. rd. 2,1 Mio. €, die zu einer Entlastung des städtischen Haushalts von rd. 690 T€ führen.

Weiterhin sind aus einer vertraglichen Vereinbarung zur Übernahme des abwehrenden Brandschutzes durch die Stadt Bottrop Kostenerstattungen der ArcelorMittal Bottrop GmbH in Höhe von rd. 1,8 Mio. € eingeplant.

Sonstige ordentliche Erträge

(Zeile 7 des Gesamtergebnisplanes – siehe Band I, Seite 9)

Wesentliche Erträge, die den Gesamtbetrag dieser Position von 18,5 Mio. € maßgeblich bestimmen, sind die Konzessionsabgaben (rd. 6,9 Mio. €) sowie die Erträge aus Buß- und Verwarnungsgeldern (rd. 3,9 Mio. €). Außerdem erhöht sich auf der Basis des aktuellen Bestandes der Betrag für die Auflösung von Rückstellungen im Personalbereich (Pensions- und Beihilferückstellungen) auf rd. 3,7 Mio. €.

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Aktivierte Eigenleistungen

(Zeile 8 des Gesamtergebnisplanes – siehe Band I, Seite 9)

Soweit durch eigenes Personal der Stadt Bottrop Leistungen für die Herstellung von bilanzierungsfähigen Anlagegütern erbracht werden, sind diese Leistungen als Ertrag zu buchen, um eine zweifache Belastung des Ergebnisplanes durch die Buchung von Personalaufwand als auch durch die Abschreibung des hergestellten Anlagegutes zu vermeiden (Ansatz 2018: 838 T€).

2.1.2 Aufwendungen

Die Aufwandsstruktur des Ergebnisplans 2018 wird anhand des nachfolgenden Diagramms verdeutlicht.

Ergebnisplan 2018 Aufwendungen

in €

11 Personalaufwendungen 104.233.400

12 Versorgungsaufwendungen 9.930.000

13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 65.975.700 14 Bilanzielle Abschreibungen 23.701.400

15 Transferaufwendungen 159.664.900

16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 49.076.100 17 Ordentliche Aufwendungen 412.581.500

(14)

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(15)

Die Dienstaufwendungen der Beamten wurden aufgrund der Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge ab 01.01.2018 um 2,35 % erhöht berechnet. Unter Berücksichtigung des Orientierungsdatenerlasses des Landes vom 09.11.2017 wurde für die Folgejahre mit einer Erhöhung um 1 % kalkuliert.

In den Dienstbezügen sind die Aufwendungen zur Wahrnehmung der Aufgabe des Brandschutzes für die Kokerei Arcelor Mittal enthalten. Die Aufwendungen werden zu 100 % von Arcelor Mittal erstattet.

Für die Entgelte der Beschäftigten und die damit verbundenen Sozialversicherungsaufwendungen und Aufwendungen zur Versorgungskasse wurde für 2018 eine Erhöhung um 2 % unterstellt. Für die Folgejahre wurde, wie im Beamtenbereich, ebenfalls eine 1 %ige Erhöhung der Bezüge berücksichtigt.

Die Leistungsentgelte betragen seit 2013 jeweils 2 % der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres. Aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation wurden für die Beamten keine Leistungsentgelte eingeplant.

Personalaufwendungen nach Zeile 11 des Gesamtergebnisplanes

2017 2018 2019 2020 2021

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

Dienstaufwendungen

- Beamte 21.700 21.600 21.840 22.060 22.280

- Inanspruchnahme ATZ Beamte -705 -524 -536 -690 -664

- Tariflich Beschäftigte 48.480 50.000 51.110 51.620 52.140 - Inanspruchnahme ATZ Beschäftigte -685 -432 -301 -156 -36

- Leistungsentgelte 895 924 940 950 960

- Sonstige Beschäftigte 1.231 1.859 1.866 1.872 1.878

Zuführung Rückstellungen

- Pensionsrückstellung 8.744 8.710 7.279 7.185 7.055

- Beihilferückstellung 2.192 2.170 1.824 1.800 1.768

- Altersteilzeitrückstellung 695 733 345 153 120

- Urlaubsrückstellung 5 14 14 14 14

- Überstd./Gleitzeitguthaben 90 140 140 130 130

- Dienstherrenwechsel 35 30 30 30 30

Sozialversicherung

- Tariflich Beschäftigte 10.020 10.335 10.560 10.670 10.780

- Sonstige Beschäftigte 58 174 174 174 174

Versorgungskasse

- Tariflich Beschäftigte 4.070 4.200 4.290 4.330 4.370

Sonstiges

- Beihilfen 4.400 4.300 4.400 4.500 4.600

Personalaufwendungen Gesamt 101.225 104.233 103.975 104.642 105.599

(16)

In der Übersicht sind auch Aufwendungen für sonstige Beschäftigte (Sondermaßnahmen z.B. durch die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter „Arbeit für Bottrop“

geförderte Maßnahmen) enthalten.

Aufwendungen für Teilnehmer/innen an der Altersteilzeit werden in den jeweiligen Produkten nachgewiesen, in denen die Mitarbeiter/innen zuletzt berücksichtigt waren. Die Inanspruchnahme der Altersteilzeitrückstellung sowie deren Zuführung erfolgen zentral im Produkt 16 01 02.

Ergebnisbelastend machen sich die Zuführungen an Pensions- und Beihilferückstellungen mit einem Mehraufwand gegenüber dem Vorjahr von rd. 2,1 Mio. € bemerkbar. Die Kalkulation der Ansätze ist auf der Basis des aktuellen Bedarfs sowie von erwarteten Besoldungserhöhungen unter Zuhilfenahme einer finanzmathematischen Software erfolgt.

Versorgungsaufwendungen

(Zeile 12 des Gesamtergebnisplanes – siehe Band I, Seite 9)

Für das Jahr 2018 sind Versorgungsaufwendungen in Höhe von rd. 9,9 Mio. € ausgewiesen. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 912 T€ und spiegelt den aktuellen Bedarf unter Berücksichtigung von erwarteten Besoldungserhöhungen wieder. Die überproportionale Erhöhung der Versorgungsaufwendungen ist darin begründet, dass eine größere Gruppe von Beamten die Freistellungsphase der Altersteilzeit beendet und in den Ruhestand tritt. Gleichzeitig erhöhen sich die im Rahmen von Dienstherrenwechseln einzuplanenden Beträge, da in den jeweiligen Fällen nunmehr Abfindungsvereinbarungen zu treffen sind, die zu entsprechenden Mehraufwendungen führen.

Für die Kalkulation der Versorgungsaufwendungen wurden für die Jahre 2018 bis 2021 die gleichen jährlichen Steigerungssätze wie für die Einplanung der Besoldungsbeträge der aktiven Beamten zugrunde gelegt.

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13 des Gesamtergebnisplanes– siehe Band I, Seite 9)

Diese Position enthält insbesondere sämtliche Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung des städtischen Vermögens. Außerdem ist in dieser Zeile des Ergebnis- planes die Weiterleitung der im Rahmen der Erhebung der Grundbesitzabgaben verein- nahmten Abfallbeseitigungs- und Straßenreinigungsgebühren an die BEST (im Jahr 2018 15,1 Mio. €) ausgewiesen.

Die Veranschlagung der Aufwendungen für die Unterhaltung der baulichen und tech- nischen Anlagen - einschließlich Sicherungsmaßnahmen und Sonderprogramm Schad- stoffbeseitigung - erfolgt zentral im Produkt „Zentrale Gebäudewirtschaft“; die Aufwen-

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dungen wurden - zusammen mit den Bewirtschaftungskosten (Energie, Mieten, etc.) - im Rahmen der internen Leistungsverrechnung (Zeilen 27 und 29 in den Teilergebnis- plänen) den jeweiligen Produkten entsprechend der Inanspruchnahme pauschal zugeordnet.

Als größere Einzelmaßnahmen sind im Bereich dieser Aufwandsart hervorzuheben:

 Maßnahmen im Rahmen von Stadterneuerungsprogrammen (1.450 T€)

 Hoch- und Tiefbaumaßnahmen im Rahmen KIII (2.192 T€)

 Sanierungsmaßnahmen im Rahmen „Gute Schule 2020“ (2.202 T€)

Per Saldo sind für 2018 Aufwendungen aus Festwert mit einem Gesamtvolumen von rd. 3,9 Mio. € ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um Aufwendungen für die Ersatzbeschaffung von Vermögensgegenständen, die aus Vereinfachungsgründen nicht einzeln aktiviert, sondern im Rahmen des Festwertverfahrens bewertet wurden und direkt als Aufwand zu erfassen sind. Die Buchung der jeweiligen Auszahlung erfolgt jedoch nicht konsumtiv, sondern ist in den investiven Teilhaushalten abzuwickeln.

Der Haushaltsplan enthielt hilfsweise ein Produkt 01.01.02 „Bezirksbezogene Haushaltsansätze“, in welchem entsprechende Ermächtigungen (332,3 T€) bei den ordentlichen Aufwendungen und den laufenden Auszahlungen je Stadtbezirk aufge- nommen wurden. Im Rahmen der Etatberatungen sind von den Bezirksvertretungen entsprechende Beschlüsse zur Mittelverwendung für den gesamten Finanzplanungszeitraum getroffen worden, so dass eine konkrete Zuordnung zu den Aufwands- und Auszahlungskonten der jeweiligen Produkte erfolgen konnte.

Der bei dieser Aufwandsart im Jahr 2019 gegenüber 2018 dargestellte Rückgang der Aufwendungen (- 6,1 Mio. €) ist insbesondere auf die zu einem Großteil lediglich für 2018 erfolgte Veranschlagung von Sanierungsmaßnahmen aus den Förderprogrammen KIII sowie Gute Schule 2020 mit einem Gesamtvolumen von rd. 4,7 Mio. € zurückzuführen.

Hier erfolgt die konkrete Zuordnung zu einzelnen Maßnahmen, entsprechend der politischen Beschlussfassung, jeweils zeitnah für das folgende Haushaltsjahr.

Bilanzielle Abschreibungen

(Zeile 14 des Gesamtergebnisplanes – siehe Band I, Seite 9)

Wertminderungen des städtischen Vermögens durch Abnutzung, technischen Fortschritt, etc. sind flächendeckend für den städtischen Haushalt darzustellen. Neben den Anlagegütern, die über ihre Nutzungsdauer anhand der Abschreibungstabelle nach

§ 35 GemHVO abgeschrieben werden, enthält die Position auch die Abschreibung der im Haushaltsjahr 2018 (und Folgejahre) voraussichtlich anzuschaffenden „geringwertigen Wirtschaftsgüter“, d.h. Vermögensgegenstände unterhalb der Wertgrenze von 410 €, die zunächst im Finanzplan als „Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen“ zu verbuchen sind und dann am Jahresende im Wege einer

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Folgende Abschreibungsbeträge sind im Haushaltsplan 2018 vorgesehen:

- Abschreibungen auf Sachanlagen 20.759 T€

- Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.864 T€

- Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter 355 T€

- Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 115 T€

- Abschreibungen auf Forderungen 608 T€

--- 23.701 T€

Den Abschreibungen stehen im Haushaltsjahr 2018 insgesamt Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von rd. 13.586 T€ gegenüber.

Transferaufwendungen

(Zeile 15 des Gesamtergebnisplanes– siehe Band I, Seite 9)

Bei den Transferaufwendungen sind u.a. sämtliche Transferleistungen nach den Sozial- gesetzbüchern veranschlagt. Die nachfolgenden Übersichten geben einen Überblick über die Entwicklung in den einzelnen Hilfearten.

Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)

2017 2018 2019 2020 2021

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

Hilfen in Einrichtungen

- Grundsicherung 378 435 450 463 509

- Hilfe zur Pflege 6.843 6.113 6.385 6.657 6.879

- Lfd. und einmalige Hilfen zum LU 31 26 26 26 26

- Krankenhilfe 302 302 322 342 362

Hilfen außerhalb von Einrichtungen

- Grundsicherung 6.949 7.624 7.980 8.353 8.745

- Hilfe zur Pflege 403 295 310 325 340

- Lfd. Leistungen zum Lebensunterhalt (LU) 1.400 1.500 1.500 1.500 1.500

- Einmalige Leistungen zum LU 127 127 127 127 127

- Sonstige Leistungen zum LU 90 90 91 92 93

- Bildung- und Teilhabe 29 20 20 20 20

- Eingliederungshilfe für Behinderte 1.921 2.124 2.124 2.124 2.124

- Krankenhilfe 351 261 261 261 261

Aufwendungen insgesamt 18.824 18.917 19.596 20.290 20.986

Kostenerstattungen des Bundes (GSIG) 7.192 7.924 8.295 8.681 9.119

(19)

Rückläufige Bedarfe führen bei den Aufwendungen der Hilfe zur Pflege zu deutlichen Minderaufwendungen gegenüber den Vorjahresansätzen.

Die Erhöhung des Ansatzes „Eingliederungshilfe für Behinderte“ wird maßgeblich durch einen weiteren Anstieg der Hilfen zur angemessenen Schulbildung (+ 250 T€) bestimmt.

Dieser ist insbesondere auf den vermehrten Einsatz von Integrationshelfern im Zuge der fortschreitenden Inklusion zurückzuführen. Darüber hinaus sind bei dieser Position um 42 T€ reduzierte Aufwendungen für heilpädagogische Maßnahmen für Kinder eingeplant.

Hier wurde der Ansatz auf der Basis der Rechnungsergebnisse der letzten Jahre unter Berücksichtigung leicht erhöhter Stundensätze kalkuliert.

Steigende Fallzahlen unter Berücksichtigung einer erhöhten Regelleistung sowie einer Gesetzesänderung, die Haushaltsangehörigen wieder einen Anspruch auf einen Mietanteil zusichert, führen zu insgesamt vermehrten Aufwendungen im Bereich der Grundsicherung. Die anfallenden Leistungen werden unter Berücksichtigung etwaiger Ersatzleistungen zu 100% durch den Bund erstattet (siehe Erläuterungen zu Zeile 6).

Durch Übergänge aus dem Jobcenter sind Fallzahlensteigerungen und damit deutlich erhöhte Aufwendungen im Bereich der laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt zu verzeichnen (+ 100 T€).

Das in 2011 verabschiedete Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Geld- oder geldwerte Leistungen für Bildungszwecke bzw. damit in Verbindung stehende Leistungen in Kindertagesstätten und Schulen. Des Weiteren soll die Teilhabe an kulturellen, sportlichen und sozialen Angeboten ermöglicht werden. Leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder den Kinderzuschlag nach BKKG oder Wohngeld erhalten. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt weitgehend - allerdings mit zeitlichem Versatz - aus Mitteln des Bundes (siehe hierzu auch weitergehende Erläuterungen unter „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“).

Abwicklung Bildungs- und Teilhabepaket

2017 2018 2019 2020 2021

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

Fahrten KiTa 3 8 8 8 8

Fahrten Schule 231 238 238 238 238

Schulbedarf 309 308 308 308 308

Lernförderung 330 369 369 369 369

Mittagsverpflegung KiTa 166 164 164 164 164

Mittagsverpflegung Schule 194 225 225 225 225

soz. u. kult. Teilhabe 44 55 55 55 55

Schülerbeförderung 4 5 5 5 5

Aufwendungen insgesamt 1.281 1.372 1.372 1.372 1.372

Beteiligung des Bundes 1.250 1.448 1.448 1.448 1.448

(20)

Nach dem rückläufigen Zuzug von Asylbewerbern aus den Krisenregionen und einem vermehrten Wechsel der Hilfesuchenden aufgrund der Aufenthaltsdauer ins SGB II (Jobcenter) sinken auch die Transferaufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Hilfen zum Lebensunterhalt und in besonderen Lebenslagen) deutlich. Diese Entwicklung ist bereits im Haushaltsjahr 2017 mit prognostizierten Minderaufwendungen in einer Größenordnung von rd. 4,5 Mio. € spürbar.

Für die Jahre 2019 – 2021 wurde mit einer leicht rückläufigen Zahl durch das Sozialamt zu betreuender Flüchtlinge gerechnet, da ein größerer Teil aufgrund der Aufenthaltsdauer nunmehr durch das Jobcenter betreut wird (siehe auch Erläuterungen zu Zeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen).

Das Land gewährt für den berechtigten Personenkreis 2018 eine monatl. Zuweisung von rd. 900 €. Die zzt. geltenden Förderbedingungen sind jedoch nicht geeignet, die im Zusammenhang mit der Betreuung und Integration der hier lebenden Flüchtlinge anfallenden Aufwendungen in dem erforderlichen Maße zu decken. Hier besteht zwingend gesetzlicher Nachbesserungsbedarf, um die Kommunen in die Lage zu versetzen, die schwierige Aufgabe der Integration der Flüchtlinge ohne zusätzliche finanzielle Belastungen zu bewältigen.

Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes

2017 2018 2019 2020 2021

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

- Personalaufwendungen 825 634 637 649 618

- Betreuung von Asylbewerbern/Flüchtlingen 470 315 315 315 315 - Hilfe zum Lebensunterhalt 11.404 6.299 6.039 5.773 5.503 - Hilfen in besonderen Lebenslagen 4.177 2.219 1.999 1.834 1.668

- Leistungen für gemeinnützige Arbeit 130 130 130 130 130

- Bildung- und Teilhabe 42 68 68 68 68

- Mieten Container 120 147 147 147 13

- übrige ordentl. Aufwendungen 440 526 526 613 470

- Aufwendungen aus ILV 139 147 137 137 137

Aufwendungen insgesamt 17.747 10.485 9.998 9.666 8.922

- Kostenerstattungen des Landes 15.588 0 0 0 0

- LZW § 4 FlüAG 0 3.242 3.372 3.517 3.647

- LZW Betreuung von Asylbewerbern 270 135 135 135 135

- Ersatzleistungen Sozialleistungsträger 130 760 760 760 760

- übrige Erträge 160 150 150 150 150

Erträge insgesamt 16.148 4.287 4.417 4.562 4.692

Ergebnis -1.599 -6.198 -5.581 -5.104 -4.230

(21)

Bereits im Rahmen der Bewirtschaftung des Haushaltes 2017 werden aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe Mehrbedarfe erwartet. Die Ansätze 2018 spiegeln daher die sich bereits in diesem Jahr erneut abzeichnenden negativen Tendenzen bei den oben ausgewiesenen Hilfearten wieder und führen per Saldo zu einem Mehrbedarf gegenüber dem Vorjahresansatz von 1,2 Mio. €. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass die Aufwendungen im Bereich der Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Erhöhung ggü. Vorjahresansatz + 500 T€) in voller Höhe durch den Bund erstattet werden (siehe auch Erläuterungen zu Zeile 6 – Kostenerstattungen).

Steigende Fallzahlen bei den Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (+ 300 T€), der Förderung der Erziehung in der Familie (+ 550 T€) sowie bei den Hilfen zur Erziehung in Heimen (+ 700 T€) führen zu deutlich vermehrten Aufwendungen. Im Zuge ebenfalls steigender Fallzahlen im Bereich der Tagesbetreuung sowie der sozialpädagogischen Familienhilfe werden um jeweils 100 T€ erhöhte Aufwendungen kalkuliert.

Lediglich in den Bereichen der Hilfen für junge Volljährige (- 250 T€), zur Erziehung in Pflegestellen (- 400 T€) sowie der intensiven sozialpädagogischen Betreuung (- 350 T€) sind die Fallzahlen rückläufig, sodass hier von reduzierten Aufwendungen ausgegangen wird.

Förderung junger Menschen und Familien (Wirtschaftliche Jugendhilfe)

2017 2018 2019 2020 2021

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

- Hilfen zur Erziehung in Heimen 4.900 5.600 5.740 5.900 6.050 - HzE für unbegleitete minderj. Flüchtlinge 2.200 2.700 2.760 2.822 2.900

- Hilfe für junge Volljährige 1.000 750 780 805 830

- Hilfen zur Erziehung in Pflegestellen 3.300 2.900 3.000 3.100 3.200

- Vorläufige Maßnahmen 300 250 250 250 250

- Intensive sozialpädagogische Betreuung 600 250 260 270 280

- Tagesbetreuung 1.000 1.100 1.130 1.160 1.190

- Eingliederungshilfe für seelisch behind. Jgd. 3.400 3.700 3.800 3.900 4.000 - Förderung der Erziehung in der Familie 950 1.500 1.525 1.551 1.577 - Sozialpädagogische Familienhilfe 1.700 1.800 1.850 1.900 1.950

Aufwendungen insgesamt 19.350 20.550 21.095 21.658 22.227

(22)

Die Steigerung der Ansätze im Bereich der Zuschüsse zu den Betriebskosten der Tageseinrichtungen freier Träger sowie im Bereich der Förderung von Kindern in Tagespflege liegt im weiteren Ausbau der rechtlich verpflichteten U3-Versorgung sowie dem Ausbau der Ü3-Plätze begründet. Hier wirkt sich die Inbetriebnahme zusätzlicher Kita-Gruppen aufwandserhöhend aus. Darüber hinaus führen die Erhöhung der Kindpauschalen um 3 % sowie vermehrte Zuschüsse an kirchliche Träger zu deutlichen Aufwandssteigerungen. Daneben sind für niederschwellige Betreuungsangebote für Flüchtlingskinder sowie für zusätzliche Zuschüsse zu den Kindpauschalen Aufwendungen in Höhe von insgesamt rd. 955 T€ veranschlagt. Diesen stehen Fördermittel in entsprechender Höhe gegenüber.

Neben den Leistungen im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe sind bei den Transfer- leistungen auch die Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte, die Umlagen an das Land und an Gemeindeverbände sowie mögliche Verlustabdeckungen an städtische Beteili- gungen zu veranschlagen.

Die allgemeine Gewerbesteuerumlage und die Gewerbesteuerumlage Anteil Fonds

„Deutsche Einheit“ wurden anhand der für 2018 und Folgejahre geltenden Vervielfältiger berechnet (allg. = 35 v. H., Dt. Einheit = 33 v. H., 2020 Wegfall). Aufgrund der Einplanung leicht steigender Erträge bei der Gewerbesteuer ist bei den an das Land weiterzuleitenden Gewerbesteuerumlagen ein Anstieg um insgesamt 60 T€ auf 5.695 T€

zu verzeichnen.

Die Umlage an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe wurde mit 30,16 Mio. € gegenüber dem Vorjahresansatz um 390 T€ höher veranschlagt. Die Berechnung berücksichtigt einen um 1,4 %-Punkte verminderten Hebesatz von 16,0 v. H. sowie deutlich steigende Umlagegrundlagen.

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

2017 2018 2019 2020 2021

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

- Zuschüsse zu den Betriebskosten and.Träger 21.750 24.440 25.173 25.928 26.706 - Förd. niederschw. Angebote Flüchtlingskinder 633 453 453 453 453

- zusätzl. Zuschuss nach §21 II KiBiz 477 502 300 0 0

- Zuschüsse U3 (Auflösung ARAP) 744 650 650 640 640

- Förderung von Kindern in Tagespflege 2.700 3.180 3.250 3.300 3.360

Aufwendungen insgesamt 26.304 29.225 29.826 30.321 31.159

- Landeszuweisungen 13.146 13.996 14.094 14.089 14.370

- Elternbeiträge 2.514 3.150 3.240 3.240 3.330

Erträge insgesamt 15.660 17.146 17.334 17.329 17.700

Ergebnis -10.644 -12.079 -12.492 -12.992 -13.459

(23)

Das Produkt „Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen“ im Produkt- bereich 16 Allgemeine Finanzwirtschaft – enthält bei den Transferaufwendungen außer- dem die an das Land zu zahlende Krankenhausumlage in Höhe von rd. 1,5 Mio. €.

Dieser Ansatz umfasst im Zuge der Aufstockung der Krankenhausinvestitionsmittel durch das Land einen zusätzlichen kommunalen Mitfinanzierungsanteil von 19,73 % (für Bottrop: zusätzlich rd. 130 T€).

Sonstige ordentliche Aufwendungen

(Zeile 16 des Gesamtergebnisplanes – siehe Band I, Seite 9)

Bei dieser Position werden insbesondere die Geschäftsaufwendungen sowie die Mieten und Pachten veranschlagt. Die gesamten Aufwendungen von rd. 48,9 Mio. € in diesem Bereich enthalten auch 31,3 Mio. € für Unterkunfts- und Heizungskosten im Rahmen der Abwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende über das Jobcenter „Arbeit für Bottrop“.

Die Abwicklung der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende belastet den städtischen Haushalt pro Jahr mit einem Netto-Betrag von rd. 18,3 Mio. €. Nach Wegfall der Übernahme der „flüchtlingsbedingten Mehrbelastungen“ durch den Bund ab 2019 werden Netto-Belastungen von 21,7 Mio. €, 22,8 Mio. € im Jahr 2020 und 24,0 Mio. € im Jahr 2021 dargestellt. Hier ist der Bund in der Pflicht, auch über 2018 hinaus, Regelungen zur zwingend notwendigen Entlastung der kommunalen Haushalte zu schaffen (siehe auch Erläuterungen zu Zeile 6 - Kostenerstattungen und Kostenumlagen).

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

(Zeile 20 des Gesamtergebnisplanes– siehe Band I, Seite 9)

Grundsätzlich besteht im NKF die Möglichkeit, die Veranschlagung der Zinsen ver- ursachungsgerecht in den entsprechenden Produkten zu veranschlagen. Wie im Vorjahr

Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)

2017 2018 2019 2020 2021

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

- Unterkunfts- und Heizungskosten 30.310 31.253 32.776 34.336 35.931

- Leistungen zur Eingliederung 125 125 125 125 125

- Kautionen/Umzüge 100 100 100 100 100

- Einmalige Beihilfen 570 570 570 570 570

- Übernahme von Miet-/Energierückständen 260 260 260 260 260 Aufwendungen insgesamt 31.365 32.308 33.831 35.391 36.986

Kostenerstattungen des Bundes 11.841 14.012 12.103 12.534 12.974

Ergebnis -19.524 -18.296 -21.728 -22.857 -24.012

(24)

wurde bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2018 die Alternative gewählt, die Zinsen zentral im Produkt 16.01.02 „Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft“ vorzunehmen.

Die zins- und zinsähnlichen Aufwendungen belasten den städtischen Haushalt im Jahr 2018 mit rd. 5,1 Mio. €. Neben den Zinsaufwendungen für Investitionskredite (3,1 Mio. €) sind in den letzten Jahren erhebliche Aufwendungen für Liquiditätskredite zu verzeichnen. Diese sind auf die bis zum Haushaltsjahr 2007 stark defizitären Verwaltungshaushalte sowie auf die negativen Salden der lfd. Verwaltungstätigkeit in der Finanzrechnung seit 2008 zurückzuführen. Für 2018 sind – aufgrund des weiterhin historisch niedrigen Zinsniveaus - Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite in Höhe von 1,75 Mio. € eingeplant. Dies bedeutet unter Berücksichtigung des erwarteten Rechnungsergebnisses 2017 (Minderaufwendungen in Höhe von 1,7 Mio. €) gegenüber dem Vorjahresansatz einen Rückgang um 1,45 Mio. €.

2.2 Finanzplan

2018 2019 2020 2021

Laufende Einzahlungen 394.399.100 392.657.800 394.110.400 400.190.000 Laufende Auszahlungen 380.834.600 380.096.700 381.771.400 388.586.800 Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 13.564.500 12.561.100 12.339.000 11.603.200 Investive Einzahlungen 27.354.000 29.287.000 20.076.000 15.712.000 Investive Auszahlungen 60.553.000 56.783.000 37.472.000 28.524.000 Saldo aus Investitionstätigkeit -33.199.000 -27.496.000 -17.396.000 -12.812.000 Aufnahme/Rückflüsse von Darlehen 33.199.000 27.496.000 17.396.000 12.812.000 davon Aufnahme vom öffentlichen Bereich 1.126.000 423.000 1.323.000 739.000 davon vom privaten Kreditmark t 32.000.000 27.000.000 16.000.000 12.000.000

davon für Umschuldungen 0 0 0 0

davon Rück flüsse von Darlehen 73.000 73.000 73.000 73.000

Tilgung von Darlehen 5.222.000 5.622.000 5.672.000 5.522.000

davon vom öffentlichen Bereich 0 0 0 0

davon vom privaten Kreditmark t 5.200.000 5.600.000 5.650.000 5.500.000

davon für Umschuldungen 0 0 0 0

davon für sonstiges 22.000 22.000 22.000 22.000

Saldo aus Finanzierungstätigkeit 27.977.000 21.874.000 11.724.000 7.290.000 Änderung des Bestandes

an eigenen Finanzmitteln 8.342.500 6.939.100 6.667.000 6.081.200 Liquide Mittel 13.328.359 20.267.459 26.934.459 33.015.659

(25)

Der Ausgangswert für Liquide Mittel (Endbestand 2017 = 4.985.859 €) ergibt sich aus dem Haushaltsplanwert 2017 auf der Basis des Ergebnisses aus dem Entwurf des Jahresabschlusses 2016.

2.2.1 Laufende Verwaltungstätigkeit

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit schließt im Planungsjahr 2018 mit einem positiven Ergebnis (Cash-flow) in Höhe von 13.564.500 € ab.

2.2.2 Investitionstätigkeit

Bei den investiven Ein- und Auszahlungen sind ausschließlich solche Zahlungs- bewegungen veranschlagt, die eine Veränderung des Anlagevermögens der Stadt Bottrop zur Folge haben werden.

Des Weiteren ist zu beachten, dass die Aufwendungen für die Ersatzbeschaffung von Vermögensgegenständen, die aus Vereinfachungsgründen nicht einzeln aktiviert, sondern im Rahmen des Festwertverfahrens bewertet wurden, im Ergebnishaushalt direkt als Aufwand zu erfassen sind. Die Auszahlungen sind jedoch nicht konsumtiv als

„laufende Auszahlungen“ zu buchen, sondern in den investiven Teilhaushalten zu veranschlagen.

Die allgemeine Investitionspauschale ist mit 5,46 Mio. € (Vorjahr: 4,63 Mio. €) veranschlagt. Die Schulpauschale wird mit 3,54 Mio. € nahezu konstant erwartet. Die Investitionspauschalen sind im Finanzplan zentral im Produkt 16 01 01 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ veranschlagt, allerdings hat zum Jahresende eine Zuordnung zu konkreten Anlagegütern zu erfolgen, mit der entsprechenden Bildung von Sonderposten in der Bilanz, die in den Ergebnisplänen künftiger Jahre parallel zur Abschreibung wieder ergebniswirksam aufzulösen sein werden.

Ein Teilbetrag der Schulpauschale in Höhe von 1,626 Mio. € dient der Finanzierung von Bauunterhaltungsmaßnahmen an Schulen und wurde als Ertrag im Ergebnisplan veranschlagt. Der verbleibende investive Ansatz von 1,918 Mio. € dient der Finanzierung von Investitionsmaßnahmen im Produktbereich 3. Hier ist insbesondere der geplante Neubau der Sekundarschule mit einem Investitionsvolumen von rd. 1,1 Mio. € für 2018 zu nennen.

Im Rahmen des Schuldendiensthilfegesetzes NRW wird im Zeitraum 2017 – 2020 die Sanierung, Modernisierung und der Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur durch das Land gefördert. Die Stadt Bottrop erhält in diesem Zeitraum jährlich einen Kreditbetrag von rd. 3,7 Mio. €, für den das Land den Schuldendienst übernimmt. Von diesem Betrag sind 2018 rd. 1,5 Mio. € für zusätzliche, dringend erforderliche Investitionsmaßnahmen im Schulbereich – insbesondere im Bereich des Offenen Ganztags - eingeplant. Sofern diese nicht auch auf die Jahre 2019 und 2020 wirken,

(26)

wurden die für diese Jahre noch nicht konkreten Maßnahmen zugeordneten Fördermittel, vorbehaltlich einer Beschlussfassung durch den Rat der Stadt, pauschal investiv im Produkt 030201 – Schulverwaltung und sonstige schulische Aufgaben – veranschlagt.

Nicht weiter aufschiebbare Investitionen sowie unvermeidbare zusätzliche Investitionsmaßnahmen führen im Jahr 2018 zu einem Gesamtinvestitionsvolumen von 60,6 Mio. €. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um rd. 8,3 Mio. €.

Von diesen Investitionsauszahlungen entfallen allein auf den Tiefbaubereich (mit Stadterneuerung) rd. 32,3 Mio. € (ca. 53,3 %). Dabei nimmt das Produkt Abwasserbeseitigung mit rd. 17,4 Mio. € den größten Auszahlungsanteil ein.

Für den unrentierlichen Bereich wird ein notwendiger Kreditbedarf von rd. 17,7 Mio. € dargestellt.

Erläuterungen zu Mittelbereitstellungen für größere aktuelle Investitionsmaßnahmen/- bereiche im Stadtgebiet:

Stadterneuerungsmaßnahmen – Produkt 09 01 02

Die für 2018 mit rd. 7,1 Mio. € veranschlagten Investitionsauszahlungen entfallen insbesondere auf Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur in der Innenstadt (Sanierung Rathaus – 4,6 Mio. €, Erweiterung August-Everding-Kulturzentrum (0,3 Mio. €) sowie Neu- und Umgestaltung Trapez – 1,5 Mio. € und Gladbecker Straße – 0,3 Mio. €).

Straßen – Produkte 12 01 01 bis 12 01 03

Für Investitionen auf Gemeindestraßen, Kreisstraßen und Landesstraßen sind Auszahlungen von insg. rd. 11,8 Mio. € im Etat veranschlagt. Neben den regelmäßig zu berücksichtigenden Positionen für investive Instandsetzungen und Erneuerungen sind größere Mittelbereitstellungen für folgende Projekte vorgesehen:

Ausbau Schneiderstraße 1.900.000 € Erneuerung Rheinbabenstraße 1.200.000 €

Ausbau Dorfheide 610.000 €

Ausbau An der Berufsschule 561.000 € Erneuerung Hardenbergstraße 220.000 € Erschließung Brentanostraße 110.000 € Erschließung Gewerbepark Brandenheide 136.000 € Erschließung westl. Gartenstraße 200.000 € Erschließung Tappenhof 1.235.000 € Erneuerung Knappenstraße 605.000 €

Ausbau Nordring 1.255.000 €

Ausbau Horster Straße 220.000 € Erneuerung Stenkhoffstraße 250.000 €

Referenzen

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