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Vorbericht zum Haushaltsplan 2019 der Stadt Bottrop _____________________________

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Vorbericht

zum Haushaltsplan 2019 der Stadt Bottrop

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1. Rahmenbedingungen und Entwicklung der Haushaltswirtschaft

Haushaltsjahr 2018

Der vom Rat der Stadt in der Sitzung am 12.12.2017 beschlossene Haushalt 2018 mit der 6. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes ist der Bezirksregierung am 13.12.2017 angezeigt bzw. zur Genehmigung vorgelegt worden. Mit Verfügung vom 24.01.2018 hat die Bezirksregierung die 6. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes genehmigt, so dass die Haushaltssatzung am 10.02.2018 öffentlich bekannt gemacht werden konnte.

Durch die im Rahmen des Haushaltssanierungsplanes beschlossenen weitreichenden Konsolidierungsmaßnahmen wurde die langfristige Konsolidierung der städtischen Finanzen vorangetrieben. Die Abwicklung der Haushaltssanierungsmaßnahmen verläuft im Jahr 2018 nach jetzigem Stand weitgehend planmäßig mit positiven Tendenzen und lässt wiederum ein Erreichen der Konsolidierungsziele erwarten.

Zum Berichtstermin 30.09.2018 stellt sich die Abwicklung der Haushaltswirtschaft, mit bis zum Jahresende prognostizierten Haushaltsverbesserungen von 4,3 Mio. € und einem Überschuss von nunmehr rd. 4,8 Mio. €, positiv dar. Einer per Saldo negativen Entwicklung der Erträge (- 2,5 Mio. €), insbesondere eine geringere Leistungsbeteiligung des Bundes (- 2,4 Mio. €) im Zuge sinkender Kosten der Unterkunft, stehen deutlich verminderte Aufwendungen (- 6,8 Mio. €) insbesondere im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (- 2,1 Mio. €), der Transferaufwendungen (- 2,9 Mio. €) und der Leistungen zu den Kosten der Unterkunft (- 2,8 Mio. €) gegenüber.

Bedingt durch positive Ertragsentwicklungen sowie kontinuierliche Sparanstrengungen in der Haushaltsbewirtschaftung wird auch im Jahr 2018 ein Rückgang der bestehenden Liquiditätskredite erwartet. Nach momentanem Stand werden sich die entsprechenden Verbindlichkeiten (ohne ausgelagerte Bereiche) bis zum 31.12.2018 voraussichtlich um ca. 12 Mio. € auf rd. 180 Mio. €verringert haben.

Haushaltsjahr 2019

Die Stadt Bottrop nimmt freiwillig an der Stufe 2 des Stärkungspaktes Stadtfinanzen teil.

Somit hat die Stadt Bottrop einen Haushaltssanierungsplan aufzustellen, der es ermöglicht, den Haushaltsausgleich mit der Konsolidierungshilfe des Landes spätestens im Jahr 2018 und ohne diese, im Jahr 2021 darzustellen. Nach der 7. Fortschreibung der erweiterten Finanzplanung zum HSP werden die Konsolidierungsziele weiterhin erreicht, so dass auch für den HSP 2019 eine Genehmigungsfähigkeit durch die Kommunalaufsicht gegeben sein sollte. Daher wird die Auszahlung der ab 2019 degressiv abzubauenden Konsolidierungshilfe nach Stärkungspaktgesetz in Höhe von 7,624 Mio. € (bis 2018: 11,446 Mio. €) erwartet.

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Als Grundlage der Haushaltsplanungen für die Jahre 2019 - 2022 dienten die prognostizierten Ergebnisse des Controlling-Berichtes zum 30.09.2018 unter Berücksichtigung bereits bekannter zukünftiger Entwicklungen sowie der Orientierungsdaten des Landes vom 02.08.2018.

Im Vergleich zur Finanzplanung des Vorjahres wird im Ergebnisplan eine leichte Verbesserung des Ergebnisses gegenüber der Finanzplanung aus dem Jahr 2018 in Höhe von rd. 426 T€ dargestellt. In der mittelfristigen Ergebnisplanung des Vorjahres war für das Haushaltsjahr 2019 ein Überschuss von rd. 238 T€ vorgeplant, der nach der vorliegenden Planung für 2019 nunmehr auf rd. 0,66 Mio. € steigt.

Von den zahlreichen Veränderungen (die nachfolgend erläutert werden) sind bei den Erträgen gegenüber den im Vorjahr prognostizierten Werten für 2019 hervorzuheben:

o Schlüsselzuweisungen = - 5,00 Mio. €

o Gewerbesteuer = + 2,20 Mio. €

o Gemeindeanteil Umsatzsteuer = + 1,12 Mio. €

o Zuweisungen Land Asylbewerber = - 1,57 Mio. €

o Leistungsbeteiligung Bund KdU = - 0,79 Mio. €

o LZW zu den Betriebskosten Kita freie Träger = + 0,98 Mio. € o ET aus der Auflösung Pensionsrückstellung = + 3,90 Mio. €

Die Entwicklung bei den Aufwendungen wird maßgeblich bestimmt durch nachfolgende Positionen:

o Personalaufwendungen (Zuführung Rückstellungen) = + 2,74 Mio. € o Personalaufwendungen (Stammpersonal) = + 1,94 Mio. € o Versorgungsaufwendungen (incl. Dienstherrenwechsel) = + 2,05 Mio. €

o Wirtschaftliche Jugendhilfe = - 0,96 Mio. €

o Zuschüsse zu den Betriebskosten Kita freie Träger = + 1,18 Mio. € o Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz = - 1,68 Mio. € o Umlage an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe = - 1,43 Mio. € o Kosten der Unterkunft und Heizung = - 2,69 Mio. €

Ergebnis- und Finanzplanung bis 2022

Die Prognosen der Ergebnis- und Finanzplanung führen dazu, dass das städtische Eigenkapital zum Ende des Haushaltsjahres 2019 einen Bestand der allgemeinen Rücklage von 29,4 Mio. € ausweist, der sich mit den ab 2020 in der Ergebnisplanung dargestellten Überschüssen bis auf 34,7 Mio. € im Jahr 2022 aufbaut.

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2. Eckdaten des Haushaltsplanes

Bei der Ermittlung der Ansätze für die Finanzplanungsjahre 2020 bis 2022 wurden ins- besondere die Orientierungsdaten des Landes (Runderlass des Innenministeriums vom 02.08.2018) zugrunde gelegt, soweit nicht konkretere, sachlich begründete Einschätzungen durch die entsprechenden Fachdienststellen möglich waren.

2.1 Ergebnisplan

Die Auswirkungen der im Ergebnisplan ausgewiesenen Überschüsse auf das Eigenkapital sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

Aktuelle Übersicht zur Entwicklung der allgemeinen Rücklage und des Eigenkapitals:

*) negative Entnahmewerte und Verrechnungen bedingen hier eine entsprechende Erhöhung der Rücklage

2019 2020 2021 2022

Ordentliche Erträge 425.404.700 423.110.700 425.833.200 431.015.700 Ordentliche Aufwendungen 421.221.800 418.113.200 420.286.300 423.000.500 Ordentliches Ergebnis 4.182.900 4.997.500 5.546.900 8.015.200

Finanzergebnis -3.518.600 -4.088.600 -4.540.600 -5.041.500

Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigk. 664.300 908.900 1.006.300 2.973.700

außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0

Jahresergebnis 664.300 908.900 1.006.300 2.973.700

Jahresergebnis lt. Finanzplanung VJ 238.200 1.658.700 716.700

Differenz 426.100 -749.800 289.600

2019 2020 2021 2022

Jahresergebnis

(lt. Haushaltsplan) 664.300 908.900 1.006.300 2.973.700 Allgemeine Rücklage 30.308.293 29.409.593 30.318.493 31.324.793 Inanspruchnahme der

allgemeinen Rücklage* -664.300 -908.900 -1.006.300 -2.973.700

Verrechnung gegen allg. Rücklage* 1.563.000 0 0 0

Inanspruchnahme der

allg. Rücklage in % 3,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %

Endbestand Allgemeine

Rücklage 29.409.593 30.318.493 31.324.793 34.298.493

Sonderrücklage 51.129 51.129 51.129 51.129

verbleibendes Eigenkapital 29.460.722 30.369.622 31.375.922 34.349.622

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Hierbei ist zu beachten, dass das Eigenkapital in

• eine Ausgleichsrücklage und

• eine allgemeine Rücklage untergliedert ist.

Die Ausgleichsrücklage, die in der Eröffnungsbilanz in einer Größenordnung von rd. 48,4 Mio. € ausgewiesen war, wurde bereits im Jahr 2010 vollständig verbraucht. Das darüber hinaus verbleibende Eigenkapital war als allgemeine Rücklage (174,8 Mio. €) zu bilanzieren. Nach einer Änderung der gesetzlichen Regelungen werden Effekte aus Abgängen bzw. Veräußerungen von Anlagevermögen nicht mehr über den Haushalt als Erträge und Aufwendungen dargestellt, sondern direkt mit dem Eigenkapital verrechnet.

Nach der Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen (Stufe 2) tritt nach § 6 Abs. 4 Stärkungspaktgesetz der Haushaltssanierungsplan an die Stelle des HSK gem. § 76 GO.

Dieser bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, die nur erteilt werden kann, wenn in der erweiterten Finanzplanung bis 2021 der Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung der Konsolidierungshilfe im Jahr 2018 und ohne diese im Jahr 2021 dargestellt werden kann. Mit der dem Rat im Rahmen des Entwurfs zum Haushalt 2019 vorgelegten 7. Fortschreibung der erweiterten Finanzplanung zum HSP 2012 wird dieses Ziel weiterhin erreicht. Über den Haushaltssanierungsplan sowie die Konsolidierungshilfe eintretende Haushaltsverbesserungen sind im Haushaltsplan 2019 eingeplant und somit in der o.a. Übersicht enthalten.

Die Liquiditätslage der Stadt hat sich seit 2017 mit der Ausweisung von Überschüssen im Finanzplan langsam, aber kontinuierlich verbessert. Die Stadt Bottrop ist zurzeit auf die ständige Aufnahme von Liquiditätskrediten von rd. 190 Mio. € angewiesen, obwohl diese haushaltsrechtlich ausschließlich für unterjährige Zwischenfinanzierungen - nicht jedoch für eine dauerhafte Finanzierung laufender Aufwendungen - vorgesehen sind. Für 2018 wird ein weiterer Abbau der Liquiditätskredite (Kassenkredite) prognostiziert. Die noch in kameralen Verwaltungshaushalten bis Ende 2007 (rd. 91 Mio. €) sowie die seit 2008 aufgelaufenen Deckungslücken im Finanzplan werden nach den vorliegenden Prognosen bis Ende 2018 dazu führen, dass die Liquiditätskredite auf ein Gesamtvolumen von rd. 180 Mio. € abgebaut werden. Für 2019ff. wird dann weiterhin der schrittweise Abbau der Liquiditätskredite erwartet.

Der Höchstbetrag der Kredite im § 5 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019, die zur Liquiditätssicherung aufgenommen werden dürfen, wurde aufgrund der verbesserten Finanzlage von 260 Mio. € auf 240 Mio. € gesenkt.

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2.1.1. Erträge

Die Ertragsstruktur des Ergebnisplans 2019 wird anhand der nachfolgenden Tabelle und des nachfolgenden Diagramms verdeutlicht.

Ergebnisplan 2019 Erträge in €

1 Steuern und ähnliche Abgaben 144.217.000 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 147.606.900

3 Sonstige Transfererträge 5.060.600

4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 63.742.700 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 3.654.100 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 36.179.000 7 Sonstige ordentliche Erträge 24.145.400

8 Aktivierte Eigenleistungen 799.000

9 Bestandsveränderungen 0

10 Ordentliche Erträge 425.404.700

19 Finanzerträge 700.800

Gesamterträge 426.105.500

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Steuern und ähnliche Abgaben, Zuwendungen und allgemeine Umlagen (Zeilen 1 und 2 des Gesamtergebnisplanes – siehe Seite 39)

Die Entwicklung der Steuern und der allgemeinen Zuweisungen ist aus der nachfolgen- den tabellarischen Übersicht zu entnehmen. Hierbei werden 2019 gegenüber dem Vorjahr Mehrerträge in Höhe von rd. 2,6 Mio. € erwartet.

Die Hebesätze für die Grundsteuern sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Auf Grund erhöhter Bautätigkeit wurde der Ansatz der Grundsteuer B auf der Basis des erwarteten Rechnungsergebnisses 2018 - gegenüber dem Vorjahr um 100 TEUR erhöht.

Nach der aktuell für das Haushaltsjahr 2018 prognostizierten deutlich positiven Entwicklung der Gewerbesteuererträge von 43,5 Mio. € wird für das Jahr 2019 eine weitere Zunahme der Gewerbesteuererträge auf 44,2 Mio. € erwartet. Dies entspricht den Daten aus der Oktobersteuerschätzung, die von einer Steigerung um 1,7 % ausgehen. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde wie im Vorjahr mit 490 v. H.

festgesetzt.

Der Ansatz für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von 55,66 Mio. € wurde auf der Grundlage des für 2018 erwarteten Rechnungsergebnisses (52,9 Mio. €) und der Orientierungsdaten des Landes (in denen beim Gesamtaufkommen ein Anstieg

Steuern und allgemeine Zuweisungen

2018 2019 2020 2021 2022

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

Steuern und ähnliche Abgaben

- Grundsteuer A 120 130 130 130 130

- Grundsteuer B 22.370 22.470 22.570 22.670 22.770

- Gewerbesteuer 41.000 44.200 45.000 45.500 46.000

- Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 52.650 55.660 58.840 61.480 64.800 - Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 9.040 9.950 9.020 9.250 9.480

- Übrige Steuern 2.750 2.870 2.870 2.870 2.870

- Ausgleichsleistungen Familienleist.-ausgl./

Steuervereinfachungsgesetz 5.081 5.228 5.410 5.600 5.780

- Zuweisungen Land aufgrund Wohngeldreform 3.253 3.709 3.709 3.709 3.709

Summe 136.264 144.217 147.549 151.209 155.539

Allgemeine Zuweisungen

- Schlüsselzuweisungen 86.850 83.660 88.340 93.380 95.250

- Konsolidierungshilfe Stärkungspakt 11.446 7.624 3.807 0 0

- Bedarfszuweisungen 2.232 3.919 3.826 3.641 4.371

Summe 100.528 95.203 95.973 97.021 99.621

Steuern und Allg. Zuweisungen - Gesamt 236.792 239.420 243.522 248.230 255.160

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von 5,2 v. H. gegenüber dem Vorjahr prognostiziert wird) berechnet. Gegenüber dem Haushaltsansatz des Vorjahres ergibt sich insgesamt ein erwarteter Anstieg in Höhe von rd. 3,0 Mio. €.

Im Rahmen der Hilfen, die der Bund den Kommunen gewährt - insgesamt 5 Mrd. € - wird der städtische Haushalt im Jahr 2019 um insgesamt rd. 8,0 Mio. € entlastet. Für 2019 erfolgt eine Verteilung über die Umsatzsteuer mit einem Anteil von bundesweit 3,4 Mrd. €, über Schlüsselzuweisungen mit einem Anteil von bundesweit 1 Mrd. € sowie verbleibender Mittel in Höhe von 0,6 Mrd. € über die Bundesbeteiligung an den KdU. Damit steigt der für 2019 bundesweit über die Umsatzsteuer entlastend wirkende Betrag von 2,76 Mrd. € im Jahr 2018 auf 3,4 Mrd. €. Der über eine erhöhte Umsatzsteuer auf die Stadt Bottrop entfallende Anteil entlastet den Haushalt um rd. 4,04 Mio. € (2018 = 3,279 Mio. €). Somit ist im Jahr 2019 mit einem erwarteten Umsatzsteuerertrag von 9,95 Mio. € ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahreswert (9,04 Mio. €) zu verzeichnen.

Ausführungen zu dem über die Bundesbeteiligung zu den Kosten der Unterkunft abzuwickelnden, stark rückläufigen Anteil, sind dem Punkt „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ zu entnehmen.

Bei der Verteilung der Zuweisungen des Landes aus ersparten Wohngeldzahlungen wurde auf der Basis des vorliegenden Bescheides aus 2018 ein Betrag in Höhe 3,71 Mio. € eingeplant. Dies bedeutet gegenüber der Planung des Vorjahres einen Anstieg um rd. 460 T€, der darauf zurückzuführen ist, dass die für die Jahre 2007 – 2009 zu Unrecht erhaltenen Zuweisungsbeträge in den Jahren 2011 – 2018 zu je einem Achtel einbehalten wurden und somit nach deren Auslaufen ab 2019 mit erhöhten Zuweisungsbeträgen zu rechnen ist.

Die Schlüsselzuweisungen liegen bei einem Ansatz von rd. 83,7 Mio. € um 3,2 Mio. € unter dem Vorjahresansatz. Die Ermittlung des Ansatzes erfolgte aufgrund der Modellrechnung zum GFG 2019. Hier macht sich u. a. der erhebliche Anstieg der Gewerbesteuererträge mit einem entsprechend verminderten Zuweisungsbetrag bemerkbar. Berücksichtigt bei der zu verteilenden Schlüsselmasse ist wiederum ein Betrag von rd. 217 Mio. € aus dem erhöhten Länderanteil an der Umsatzsteuer für NRW (bundesweit 1 Mrd. €) sowie ein um 30 Mio. € reduzierter Vorwegabzug in Höhe von 124 Mio. € für die Beteiligung der Kommunen an der Finanzierung der Konsolidierungshilfen aus dem Stärkungspaktgesetz.

Im Haushaltsjahr 2019 ist vorgesehen, einen Anteil der Schul-/Bildungspauschale in Höhe von 2,72 Mio. € im konsumtiven Bereich für die Finanzierung von Unterhaltungsmaßnahmen an Schulen einzusetzen. Dieser Teilbetrag der Schul-/

Bildungspauschale (insgesamt rd. 3,9 Mio. €) ist nach den Regelungen des NKF direkt im Produkt 16.01.01 „Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen“ als Ertrag zu veranschlagen.

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Im Rahmen des GFG 2019 gewährt das Land erstmalig eine Pauschale zur Sanierung der gemeindlichen Infrastruktur. Hierfür wird ein Betrag von 120 Mio. € aus der Schlüsselmasse des Finanzausgleichs entnommen und unabhängig von der Finanzkraft an alle Gemeinden in NRW verteilt. Für den städtischen Haushalt ergibt sich hieraus ein Ertrag von rd. 570 T€.

Nach der freiwilligen Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen im Jahr 2012 wird für 2019 eine Konsolidierungshilfe nach Stärkungspaktgesetz in Höhe von 7,624 Mio. € (letztmalig 2020: 3,807 Mio. €) erwartet.

Zur Umsetzung des mittlerweile gesetzlich verankerten gemeinsamen Lernens von Behinderten und Nichtbehinderten (Inklusion) zahlt das Land NRW eine Pauschale von rd. 266 T€ für Personalaufwendungen (z. B. Integrationshelfer). Hinzu kommt ein Belastungsausgleich von 137 T€ für z. B. bauliche Maßnahmen. Insgesamt erfolgt somit eine Beteiligung des Landes an den jährlichen Kosten der Inklusion in Höhe von rd. 403 T€.

Gem. § 21 KiBiz gewährt das Land einen pauschalierten Zuschuss (36,5 % bei kirchlichen Trägern, 36 % bei finanzschwachen Trägern sowie 38,5 % bei Elterninitiativen) zu den gewährten Kindpauschalen nach § 19 KiBiz sowie weitere Zuschüsse entsprechend § 21 ff. KiBiz. Der mit 22,46 % unverändert gewährte Landeszuschuss für die Kindpauschalen sowie ein um 3 % erhöhter Landeszuschuss für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren wurde entsprechend berücksichtigt. Des Weiteren werden im Rahmen einer Projektförderung für „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ durch den Bund niederschwellige Betreuungsangebote für Flüchtlingskinder mit einem Betrag von 312 T€ unterstützt.

Der Ansatz für Landesmittel nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 1,8 Mio. € berücksichtigt eine Anzahl von durchschnittlich 150 Hilfesuchenden und eine monatliche Pauschale von 1.000 € je Flüchtling. Für 2020ff. wird mit einer gleichbleibenden Personenzahl sowie einer unveränderten monatlichen Pauschale gerechnet.

In der Zeile 2 des Ergebnisplanes sind neben den allgemeinen Zuweisungen und den Zweckzuweisungen (im konsumtiven Bereich), auch die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuweisungen enthalten. Der gegenüber 2018 leicht erhöhte Gesamtbetrag beläuft sich für das Haushaltsjahr 2019 auf 12,011 Mio. €. Unter Sonderposten sind die für das Anlagevermögen erhaltenen Zuwendungen Dritter zu verstehen; sie werden nach den Regeln des NKF analog der jeweiligen Nutzungsdauer der Anlagegüter ertragswirksam aufgelöst.

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Sonstige Transfererträge

(Zeile 3 des Gesamtergebnisplanes – siehe Seite 39)

An dieser Stelle wird zum einen der Ersatz sozialer Leistungen mit einem Volumen von rd. 4,02 Mio. € veranschlagt. Diese Erträge sind ausschließlich in den Produktbereichen 05 – Soziale Hilfen – und 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe – ausgewiesen und im Vergleich zum Vorjahr um rd. 940 T€ erhöht veranschlagt.

Das Land NRW stellt gemeinsam mit der NRW.Bank landesweit 2 Mrd. € Darlehen zur Finanzierung der Sanierung, Modernisierung und dem Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur zur Verfügung. Die konsumtiv einzuordnenden Maßnahmen werden mit Liquiditätskrediten finanziert und nach der NKF-Systematik als Schuldendiensthilfen des Landes im Haushalt für 2019 mit einem Gesamtvolumen von 1,04 Mio. € als Transferertrag ausgewiesen.

Insgesamt sind somit sonstige Transfererträge mit einem Gesamtvolumen von 5,06 Mio. € für 2019 veranschlagt.

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (Zeile 4 des Gesamtergebnisplanes – siehe Seite 39)

In dem Gesamtvolumen von rd. 63,7 Mio. € ist ein Anteil von rd. 15,2 Mio. € für die Vereinnahmung der Abfallbeseitigungs- und Straßenreinigungsgebühren enthalten, die seit Gründung der BEST in voller Höhe an die AöR weiterzuleiten sind. Das Gebührenaufkommen wurde für 2019 entsprechend angepasst.

Vorbehaltlich einer möglichen Anpassung der Gebührensätze für den Rettungsdienst zum Jahresende ist der Ansatz aufgrund des Rechnungsergebnisses 2017 gegenüber dem Vorjahr um 400 T€ auf 7,1 Mio. € angehoben worden.

Die Gebührentarife für die Abwasserbeseitigungskosten (städt. Haushalt) werden der Kostensituation entsprechend angepasst (veranschlagter Ertrag rd. 24,0 Mio. €). Die zwingend erforderliche Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes führt zu einem erheblichen Sanierungsaufwand mit möglichen Gebührenanpassungen in den kommenden Jahren.

Außerdem sind hier die sonstigen Benutzungsgebühren, Verwaltungsgebühren und Elternbeiträge dargestellt (zusammen rd. 16,2 Mio. €) sowie die Auflösung von Sonderposten für Beiträge in Höhe von rd. 1,2 Mio. €.

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Privatrechtliche Leistungsentgelte

(Zeile 5 des Gesamtergebnisplanes – siehe Seite 39)

Diese Position (rd. 3,7 Mio. €) enthält im Wesentlichen die Erträge aus Verkauf, Vermietung und Verpachtung und ist gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

(Zeile 6 des Gesamtergebnisplanes– siehe Band Seite 39)

In dieser Ertragsposition werden Erstattungen von Dritten (insbesondere vom Bund, Land oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe) mit einem Gesamtvolumen von rd. 36,2 Mio. € veranschlagt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang um rd. 3,1 Mio. € und basiert insbesondere auf einer sinkenden Leistungsbeteiligung des Bundes zu den Kosten der Unterkunft (siehe unten).

In dem Gesamtbetrag ist u. a. die Erstattung des Jobcenters für die Personal- und Sachkosten für die städtischen Mitarbeiter enthalten, die im Jahr 2019 im Bereich der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II tätig sein werden (2,3 Mio. €).

Das Land erstattet die im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe aufgewendeten Leistungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu 100 %. Dies führt 2019 inklusive einer erwarteten Verwaltungskostenpauschale von 200 T€ zu Kostenerstattungen von rd. 2,4 Mio. € (siehe auch Erläuterungen zu Zeile 15 – Transferaufwendungen).

Die Leistungsbeteiligung des Bundes an den Aufwendungen für die Grundsicherung für Arbeitssuchende wurde aufgrund einer Beteiligungsquote von 27,6 % (aufgeteilt in 24,5%

allg. Beteiligung KdU, 1,9% Refinanzierung Warmwasserkosten, 1,2% Refinanzierung Vwk BuT) mit 8,3 Mio. € veranschlagt. Im Jahr 2019 sinkt der Prozentsatz der Bundesentlastung für die Eingliederungshilfe (ehem. „Soforthilfe“), der über die KdU bemessen wird, von 7,9 % auf 3,3 % (993 T€ - siehe auch Übersicht im Bereich der

„sonstigen ordentlichen Aufwendungen“). Hinzu kommen Erstattungen für

„flüchtlingsbedingte Mehrbelastungen“, die sich 2019 auf rd. 2,0 Mio. € belaufen, sodass insgesamt rd. 11,3 Mio. € als Leistungsbeteiligung des Bundes zu den Kosten der Unterkunft erwartet werden. Im Kostenanteil des Bundes sind auch die oben genannten Erstattungen für die Übernahme der Warmwasserkosten durch die Kommunen enthalten.

Erstattungen für Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sind auf der Grundlage der landesweit anfallenden Kosten der Unterkunft nach dem für Bottrop geltenden Verteilungsschlüssel mit einem Anteil von rd. 1,0 Mio. € ausgewiesen. Insgesamt werden für BuT-Leistungen Erträge von rd. 1,35 Mio. € erwartet (336 T€ über LZW zum Wohngeld und Kinderzuschlag).

Darüber hinaus sind Erträge aus der Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung im Alter in Höhe von 100 % der anfallenden Leistungen unter

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Berücksichtigung etwaiger Erstattungen von Sozialleistungsträgern oder Unterhaltspflichtigen mit einem Volumen von rd. 8,3 Mio. € vorgesehen.

Weiterhin sind aus einer vertraglichen Vereinbarung zur Übernahme des abwehrenden Brandschutzes durch die Stadt Bottrop Kostenerstattungen der ArcelorMittal Bottrop GmbH in Höhe von rd. 1,8 Mio. € eingeplant.

Sonstige ordentliche Erträge

(Zeile 7 des Gesamtergebnisplanes – siehe Seite 39)

Wesentliche Erträge, die den Gesamtbetrag dieser Position von rd. 24,1 Mio. € maßgeblich bestimmen, sind die Konzessionsabgaben (rd. 7,0 Mio. €) sowie die Erträge aus Buß- und Verwarnungsgeldern (rd. 4,4 Mio. €). Außerdem erhöht sich auf der Basis des aktuellen Bestandes der Betrag für die Auflösung von Rückstellungen im Personalbereich (Pensions- und Beihilferückstellungen) auf rd. 7,8 Mio. €. Hierin enthalten ist ein Auflösungsanteil von 3,9 Mio. € im Zuge der Neuberechnung der Höhe der Pensionsrückstellungen im Bereich der Passiven.

Aktivierte Eigenleistungen

(Zeile 8 des Gesamtergebnisplanes – siehe Seite 39)

Soweit durch eigenes Personal der Stadt Bottrop Leistungen für die Herstellung von bilanzierungsfähigen Anlagegütern erbracht werden, sind diese Leistungen als Ertrag zu buchen, um eine zweifache Belastung des Ergebnisplanes durch die Buchung von Personalaufwand als auch durch die Abschreibung des hergestellten Anlagegutes zu vermeiden (Ansatz 2019: 799 T€).

2.1.2 Aufwendungen

Die Aufwandsstruktur des Ergebnisplans 2019 wird anhand des nachfolgenden Diagramms verdeutlicht.

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Personalaufwendungen

(Zeile 11 des Gesamtergebnisplanes – siehe Seite 39)

Bei den Personalaufwendungen haben sich im Rahmen der Umstellung auf das NKF Veränderungen bei der Veranschlagung der Leistungen für die Versorgungsempfänger ergeben. Die tatsächlichen Versorgungsleistungen werden in Zeile 12 - Versorgungsaufwendungen - des Ergebnisplanes abgebildet. In Zeile 11 - Personalaufwendungen - werden im Ergebnisplan auch Zuführungen zu Pensions- und

Ergebnisplan 2019 Aufwendungen

in €

11 Personalaufwendungen 108.327.500

12 Versorgungsaufwendungen 12.080.000

13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 65.867.700

14 Bilanzielle Abschreibungen 23.381.400

15 Transferaufwendungen 162.246.100

16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 49.319.100 17 Ordentliche Aufwendungen 421.221.800 20 Zinsen und Finanzaufwendungen 4.219.400

Gesamtaufwendungen 425.441.200

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Beihilferückstellungen sowie zu Rückstellungen für Altersteilzeit, Urlaub, Überstunden/Gleitzeitguthaben sowie Dienstherrenwechsel veranschlagt.

Personalnebenaufwendungen, Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten (einschließ- lich der Entschädigungen für Rats- und Ausschussmitglieder und Bezirksvertreter) sowie die im Rahmen einer Versicherungslösung zu zahlenden Beiträge zur Begrenzung der Belastungen für die Altersversorgung von Beamten sind haushaltssystematisch den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Zeile 16 des Gesamtergebnisplanes) zuzuordnen.

Die Dienstaufwendungen der Beamten wurden auf der Grundlage des erwarteten Rechnungsergebnisses für das Jahr 2018 (unter Berücksichtigung der Orientierungsdaten des Landes) mit einer Erhöhung um 3 % für 2019 und um 1% für die Folgejahre berechnet.

In den Dienstbezügen sind die Aufwendungen zur Wahrnehmung der Aufgabe des Personalaufwendungen nach Zeile 11 des Gesamtergebnisplanes

2018 2019 2020 2021 2022

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

Dienstaufwendungen

- Beamte 21.600 22.600 22.830 23.060 23.290

- Inanspruchnahme ATZ Beamte -524 -565 -677 -626 -738

- Tariflich Beschäftigte 50.000 52.075 53.415 53.945 54.485 - Inanspruchnahme ATZ Beschäftigte -432 -332 -278 -236 -93

- Leistungsentgelte 924 940 960 970 980

- Sonstige Beschäftigte 1.859 1.664 1.671 1.677 1.684

Zuführung Rückstellungen

- Pensionsrückstellung 8.710 9.214 8.656 8.723 9.061

- Beihilferückstellung 2.170 2.309 2.179 2.185 2.270

- Altersteilzeitrückstellung 733 706 360 253 69

- Urlaubsrückstellung 14 30 30 30 30

- Überstd./Gleitzeitguthaben 140 150 140 130 130

- Dienstherrenwechsel 30 25 25 25 25

Sozialversicherung

- Tariflich Beschäftigte 10.335 10.794 11.074 11.184 11.294

- Sonstige Beschäftigte 174 136 136 136 136

Versorgungskasse

- Tariflich Beschäftigte 4.200 4.381 4.491 4.531 4.581

Sonstiges

- Beihilfen 4.300 4.200 4.300 4.400 4.500

Personalaufwendungen Gesamt 104.233 108.327 109.312 110.387 111.704

(15)

Brandschutzes für die Kokerei Arcelor Mittal enthalten. Die Aufwendungen werden zu 100 % von Arcelor Mittal erstattet.

Die Entgelte der Beschäftigten und die damit verbundenen Sozialversicherungsaufwendungen und Aufwendungen zur Versorgungskasse werden voraussichtlich ab März 2019 um 3,19 %, ab April 2020 um 3,09 % und ab März 2021 um 1,06 % erhöht. Diese Prozentsätze wurden bei der Berechnung berücksichtigt. Für das Jahr 2022 ist entsprechend der Orientierungsdaten des Landes eine Erhöhung um 1%

berechnet worden.

Die Leistungsentgelte betragen seit 2013 jeweils 2 % der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres. Aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation wurden für die Beamten keine Leistungsentgelte eingeplant.

In der Übersicht sind auch Aufwendungen für sonstige Beschäftigte (Sondermaßnahmen z.B. durch die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter „Arbeit für Bottrop“

geförderte Maßnahmen) enthalten.

Aufwendungen für Teilnehmer/innen an der Altersteilzeit werden in den jeweiligen Produkten nachgewiesen, in denen die Mitarbeiter/innen zuletzt berücksichtigt waren. Die Inanspruchnahme der Altersteilzeitrückstellung sowie deren Zuführung erfolgen zentral im Produkt 16 01 02.

Ergebnisbelastend machen sich die Zuführungen an Pensions- und Beihilferückstellungen mit einem Mehraufwand gegenüber dem Vorjahr von rd. 640 T€

bemerkbar. Die Kalkulation der Ansätze ist auf der Basis des aktuellen Bedarfs sowie von erwarteten Besoldungserhöhungen unter Zuhilfenahme einer finanzmathematischen Software erfolgt.

Versorgungsaufwendungen

(Zeile 12 des Gesamtergebnisplanes – siehe Seite 39)

Für das Jahr 2019 sind Versorgungsaufwendungen in Höhe von rd. 12,1 Mio. € ausgewiesen. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um rd. 2,1 Mio. € und spiegelt den aktuellen Bedarf unter Berücksichtigung von erwarteten Besoldungserhöhungen wieder. Die überproportionale Erhöhung der Versorgungsaufwendungen ist auch darin begründet, dass aufgrund einer veränderten Rechtslage bei Dienstherrenwechseln nunmehr eine Abfindung für ersparte Versorgungsleistungen an den neuen Dienstherren zu zahlen ist. Hierdurch werden erhöhte Aufwendungen in einer Größenordnung von 600 T€ prognostiziert.

Für die Kalkulation der Versorgungsaufwendungen wurden für die Jahre 2019 bis 2022 die gleichen jährlichen Steigerungssätze wie für die Einplanung der Besoldungsbeträge der aktiven Beamten zugrunde gelegt.

(16)

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13 des Gesamtergebnisplanes– siehe Seite 39)

Diese Position enthält insbesondere sämtliche Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung des städtischen Vermögens. Außerdem ist in dieser Zeile des Ergebnis- planes die Weiterleitung der im Rahmen der Erhebung der Grundbesitzabgaben verein- nahmten Abfallbeseitigungs- und Straßenreinigungsgebühren an die BEST (im Jahr 2019 15,7 Mio. € incl. eines städt. Anteils zu den Straßenreinigungsgebühren) ausgewiesen.

Die Veranschlagung der Aufwendungen für die Unterhaltung der baulichen und tech- nischen Anlagen - einschließlich Sicherungsmaßnahmen und Sonderprogramm Schad- stoffbeseitigung - erfolgt zentral im Produkt „Zentrale Gebäudewirtschaft“; die Aufwen- dungen wurden - zusammen mit den Bewirtschaftungskosten (Energie, Mieten, etc.) - im Rahmen der internen Leistungsverrechnung (Zeilen 27 und 29 in den Teilergebnis- plänen) den jeweiligen Produkten entsprechend der Inanspruchnahme pauschal zugeordnet.

Als größere Einzelmaßnahmen sind im Bereich dieser Aufwandsart hervorzuheben:

• Maßnahmen im Rahmen von Stadterneuerungsprogrammen (1.658 T€)

• Hoch- und Tiefbaumaßnahmen im Rahmen KIII (1.895 T€)

• Sanierungsmaßnahmen im Rahmen „Gute Schule 2020“ (1.312 T€)

Per Saldo sind für 2019 Aufwendungen aus Festwert mit einem Gesamtvolumen von rd. 3,1 Mio. € ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um Aufwendungen für die Ersatzbeschaffung von Vermögensgegenständen, die aus Vereinfachungsgründen nicht einzeln aktiviert, sondern im Rahmen des Festwertverfahrens bewertet wurden und direkt als Aufwand zu erfassen sind. Die Buchung der jeweiligen Auszahlung erfolgt jedoch nicht konsumtiv, sondern ist in den investiven Teilhaushalten abzuwickeln.

Der Haushaltsplan enthielt hilfsweise ein Produkt 01.01.02 „Bezirksbezogene Haushaltsansätze“, in welchem entsprechende Ermächtigungen (332,3 T€) bei den ordentlichen Aufwendungen und den laufenden Auszahlungen je Stadtbezirk aufge- nommen wurden. Im Rahmen der Etatberatungen sind von den Bezirksvertretungen entsprechende Beschlüsse zur Mittelverwendung für den gesamten Finanzplanungszeitraum getroffen worden, so dass eine konkrete Zuordnung zu den Aufwands- und Auszahlungskonten der jeweiligen Produkte erfolgen konnte.

Der bei dieser Aufwandsart im Jahr 2020 gegenüber 2019 dargestellte Rückgang der Aufwendungen (- 3,7 Mio. €) ist insbesondere auf die für 2019 erfolgte Veranschlagung von Sanierungsmaßnahmen aus den Förderprogrammen KIII sowie Gute Schule 2020 mit einem Gesamtvolumen von rd. 3,2 Mio. € zurückzuführen. Hier erfolgt die konkrete Zuordnung zu einzelnen Maßnahmen jeweils zeitnah für das folgende Haushaltsjahr.

(17)

Bilanzielle Abschreibungen

(Zeile 14 des Gesamtergebnisplanes – siehe Seite 39)

Wertminderungen des städtischen Vermögens durch Abnutzung, technischen Fortschritt, etc. sind flächendeckend für den städtischen Haushalt darzustellen. Neben den Anlagegütern, die über ihre Nutzungsdauer anhand der Abschreibungstabelle nach

§ 35 GemHVO abgeschrieben werden, enthält die Position auch die Abschreibung der im Haushaltsjahr 2019 (und Folgejahre) voraussichtlich anzuschaffenden „geringwertigen Wirtschaftsgüter“, d.h. Vermögensgegenstände unterhalb der Wertgrenze von 410 €, die zunächst im Finanzplan als „Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen“ zu verbuchen sind und dann am Jahresende im Wege einer vollständigen Abschreibung in die Ergebnisrechnung einfließen.

Folgende Abschreibungsbeträge sind im Haushaltsplan 2019 vorgesehen:

- Abschreibungen auf Sachanlagen 20.430 T€

- Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.997 T€

- Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter 328 T€

- Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 118 T€

- Abschreibungen auf Forderungen 508 T€

--- 23.381 T€

Den Abschreibungen stehen im Haushaltsjahr 2019 insgesamt Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von rd. 13.243 T€ gegenüber.

Transferaufwendungen

(Zeile 15 des Gesamtergebnisplanes– siehe Seite 39)

Bei den Transferaufwendungen sind u.a. sämtliche Transferleistungen nach den Sozial- gesetzbüchern veranschlagt. Die nachfolgenden Übersichten geben einen Überblick über die Entwicklung in den einzelnen Hilfearten.

(18)

Steigende Fallzahlen führen bei den Aufwendungen der Hilfe zur Pflege zu Mehraufwendungen gegenüber den Vorjahresansätzen.

Die Erhöhung des Ansatzes „Eingliederungshilfe für Behinderte“ wird maßgeblich durch einen weiteren Anstieg der Hilfen zur angemessenen Schulbildung bzw. der heilpädagogischen Hilfen für Kinder (insgesamt + 212 T€) bestimmt. Dieser ist insbesondere auf den vermehrten Einsatz von Integrationshelfern im Zuge der fortschreitenden Inklusion zurückzuführen. Die Kalkulation der Ansätze erfolgte auf der Basis der Rechnungsergebnisse der letzten Jahre unter Berücksichtigung leicht erhöhter Stundensätze.

Steigende Fallzahlen unter Berücksichtigung einer erhöhten Regelleistung führen zu insgesamt vermehrten Aufwendungen im Bereich der Grundsicherung. Die anfallenden Leistungen werden unter Berücksichtigung etwaiger Ersatzleistungen zu 100% durch den Bund erstattet (siehe Erläuterungen zu Zeile 6).

Durch erhöhte Fallübernahmen aus dem SGB II und der wirtschaftlichen Jugendhilfe sind Fallzahlensteigerungen und damit erhöhte Aufwendungen im Bereich der laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt zu verzeichnen (+ 100 T€).

Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)

2018 2019 2020 2021 2022

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

Hilfen in Einrichtungen

- Grundsicherung 435 450 463 509 555

- Hilfe zur Pflege 6.113 6.472 6.695 6.919 7.142

- Lfd. und einmalige Hilfen zum LU 26 11 11 11 11

- Krankenhilfe 302 301 321 341 361

Hilfen außerhalb von Einrichtungen

- Grundsicherung 7.624 7.980 8.353 8.745 9.053

- Hilfe zur Pflege 295 435 475 515 555

- Lfd. Leistungen zum Lebensunterhalt (LU) 1.500 1.600 1.600 1.600 1.600

- Einmalige Leistungen zum LU 127 127 127 127 127

- Sonstige Leistungen zum LU 90 110 112 114 116

- Bildung- und Teilhabe 20 17 17 17 17

- Eingliederungshilfe für Behinderte 2.124 2.355 1.443 1.443 1.443

- Krankenhilfe 261 301 301 301 301

Aufwendungen insgesamt 18.917 20.159 19.918 20.642 21.281

Kostenerstattungen des Bundes (GSIG) 7.924 8.295 8.681 9.119 9.473

(19)

Das in 2011 verabschiedete Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Geld- oder geldwerte Leistungen für Bildungszwecke bzw. damit in Verbindung stehende Leistungen in Kindertagesstätten und Schulen. Des Weiteren soll die Teilhabe an kulturellen, sportlichen und sozialen Angeboten ermöglicht werden. Leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder den Kinderzuschlag nach BKKG oder Wohngeld erhalten. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt weitgehend - allerdings mit zeitlichem Versatz - aus Mitteln des Bundes (siehe hierzu auch weitergehende Erläuterungen unter „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“).

Abwicklung Bildungs- und Teilhabepaket

2018 2019 2020 2021 2022

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

Fahrten KiTa 8 8 8 8 8

Fahrten Schule 238 240 240 240 240

Schulbedarf 308 336 336 336 336

Lernförderung 369 355 355 355 355

Mittagsverpflegung KiTa 164 171 171 171 171

Mittagsverpflegung Schule 225 254 254 254 254

soz. u. kult. Teilhabe 55 60 60 60 60

Schülerbeförderung 5 6 6 6 6

Aufwendungen insgesamt 1.372 1.430 1.430 1.430 1.430

Beteiligung des Bundes 1.448 1.345 1.345 1.345 1.345

Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes

2018 2019 2020 2021 2022

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

- Personalaufwendungen 634 532 536 546 554

- Betreuung von Asylbewerbern/Flüchtlingen 315 330 330 330 330

- Hilfe zum Lebensunterhalt 6.299 4.779 4.680 4.741 4.803

- Hilfen in besonderen Lebenslagen 2.219 1.595 1.515 1.515 1.515

- Leistungen für gemeinnützige Arbeit 130 100 100 100 100

- Bildung- und Teilhabe 68 82 82 82 82

- Mieten Container 147 147 147 14 0

- übrige ordentl. Aufwendungen 526 568 568 670 484

- Aufwendungen aus ILV 147 150 145 145 145

Aufwendungen insgesamt 10.485 8.283 8.103 8.143 8.013

- LZW § 4 FlüAG 3.242 1.800 1.800 1.800 1.800

- LZW Betreuung von Asylbewerbern 135 417 350 350 0

- Ersatzleistungen Sozialleistungsträger 760 1.705 1.705 1.705 1.705

- übrige Erträge 150 160 160 160 160

Erträge insgesamt 4.287 4.082 4.015 4.015 3.665

Ergebnis -6.198 -4.201 -4.088 -4.128 -4.348

(20)

Nach dem rückläufigen Zuzug von Asylbewerbern aus den Krisenregionen und einem vermehrten Wechsel der Hilfesuchenden aufgrund der Aufenthaltsdauer ins SGB II (Jobcenter) sinken auch die Transferaufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Hilfen zum Lebensunterhalt und in besonderen Lebenslagen) gegenüber der Planung aus 2018 deutlich. Diese Entwicklung ist bereits im Haushaltsjahr 2018 mit prognostizierten Minderaufwendungen in einer Größenordnung von rd. 1,0 Mio. € spürbar.

Für die Jahre 2020 – 2022 wurde mit einer konstanten Zahl durch das Sozialamt zu betreuender Flüchtlinge gerechnet, da ein größerer Teil aufgrund der Aufenthaltsdauer nunmehr durch das Jobcenter betreut wird (siehe auch Erläuterungen zu Zeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen).

Aktuell findet eine Vollkostenerfassung für diesen Bereich auf kommunaler Ebene statt.

Diese sollte zu der Erkenntnis führen, dass die zzt. geltenden Förderbedingungen (monatl. 866 € je Hilfeempfänger) nicht geeignet sind, die im Zusammenhang mit der Betreuung und Integration der hier lebenden Flüchtlinge anfallenden Aufwendungen in dem erforderlichen Maße zu decken. Daher wird für 2019 unterstellt, dass das Land für den berechtigten Personenkreis eine monatl. Zuweisung von 1.000 € gewährt.

Bereits im Rahmen der Bewirtschaftung des Haushaltes 2018 werden aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe Minderaufwendungen erwartet. Die Ansätze 2019 spiegeln daher die sich bereits in diesem Jahr abzeichnenden positiven Tendenzen bei den oben ausgewiesenen Hilfearten wieder und führen per Saldo zu Minderaufwendungen gegenüber dem Vorjahresansatz von 0,4 Mio. €. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass die Aufwendungen im Bereich der Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Rückgang ggü. Vorjahresansatz - 460 T€) in voller Höhe durch den Bund erstattet

Förderung junger Menschen und Familien (Wirtschaftliche Jugendhilfe)

2018 2019 2020 2021 2022

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

- Hilfen zur Erziehung in Heimen 5.600 6.350 6.500 6.662 6.828 - HzE für unbegleitete minderj. Flüchtlinge 2.700 2.240 2.293 2.347 2.402

- Hilfe für junge Volljährige 750 850 871 893 915

- Hilfen zur Erziehung in Pflegestellen 2.900 2.850 2.920 3.000 3.075

- Vorläufige Maßnahmen 250 250 250 250 250

- Intensive sozialpädagogische Betreuung 250 150 154 158 162

- Hilfen zur Erziehung in Tagesgruppen 0 300 308 316 324

- Tagesbetreuung 1.100 1.000 1.025 1.051 1.077

- Eingliederungshilfe für seelisch behind. Jgd. 3.700 3.100 3.178 3.258 3.339 - Förderung der Erziehung in der Familie 1.500 1.100 1.128 1.156 1.185 - Sozialpädagogische Familienhilfe 1.800 1.950 2.000 2.050 2.100

Aufwendungen insgesamt 20.550 20.140 20.627 21.141 21.657

(21)

werden und hier zu entsprechend geringeren Erträgen führen (siehe auch Erläuterungen zu Zeile 6 – Kostenerstattungen).

Während steigende Fallzahlen bei den Hilfen zur Erziehung in Heimen (+ 750 T€) zu vermehrten Aufwendungen führen, sind die Fallzahlen insbesondere bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Jugendliche (- 600 T€) und der Förderung der Erziehung in der Familie (- 400 T€) rückläufig und führen zu reduzierten Aufwendungen.

Aufgrund des zzt. bestehenden Bedarfes werden Hilfen zur Erziehung in Tagesgruppen nunmehr separat ausgewiesen.

Die Steigerung der Ansätze im Bereich der Zuschüsse zu den Betriebskosten der Tageseinrichtungen freier Träger sowie im Bereich der Förderung von Kindern in Tagespflege/Großtagespflegestellen liegt im weiteren Ausbau der rechtlich verpflichteten U3-Versorgung sowie dem Ausbau der Ü3-Plätze begründet. Hier wirkt sich die Inbetriebnahme zusätzlicher Kita-Gruppen aufwandserhöhend aus. Darüber hinaus führen die Erhöhung der Kindpauschalen um 3 % sowie vermehrte Zuschüsse an kirchliche Träger zu deutlichen Aufwandssteigerungen. Daneben sind für niederschwellige Betreuungsangebote für Flüchtlingskinder Aufwendungen in Höhe von insgesamt rd. 312 T€ veranschlagt. Diesen stehen Fördermittel in entsprechender Höhe gegenüber.

Neben den Leistungen im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe sind bei den Transfer- leistungen auch die Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte, die Umlagen an das Land und an Gemeindeverbände sowie mögliche Verlustabdeckungen an städtische Beteili- gungen zu veranschlagen.

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

2018 2019 2020 2021 2022

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

- Zuschüsse zu den Betriebskosten and.Träger 24.440 26.355 27.939 28.777 29.640 - Förd. niederschw. Angebote Flüchtlingskinder 452 312 312 312 312

- zusätzl. Zuschuss nach §21 II KiBiz 502 0 0 0 0

- Zuschüsse Familienzentren 20 26 26 0 0

- Zuschüsse U3 (Auflösung ARAP) 650 650 640 640 650

- Betriebskosten Großtagespflegestellen 0 1.500 1.550 1.600 1.650 - Förderung von Kindern in Tagespflege 3.180 2.100 2.150 2.200 2.250

Aufwendungen insgesamt 29.244 30.943 32.617 33.529 34.502

- Landeszuweisungen 13.996 14.766 15.521 15.895 16.320

- Elternbeiträge 3.150 3.860 3.860 3.930 3.930

Erträge insgesamt 17.146 18.626 19.381 19.825 20.250

Ergebnis -12.098 -12.317 -13.236 -13.704 -14.252

(22)

Die allgemeine Gewerbesteuerumlage und die Gewerbesteuerumlage Anteil Fonds

„Deutsche Einheit“ wurden anhand der für 2019 und Folgejahre geltenden Vervielfältiger berechnet (allg. = 35 v. H., Dt. Einheit = 29 v. H., Wegfall 2020). Aufgrund der Einplanung steigender Erträge bei der Gewerbesteuer ist bei den an das Land weiterzuleitenden Gewerbesteuerumlagen ein Anstieg um insgesamt 85 T€ auf 5.780 T€ zu verzeichnen.

Die Umlage an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe wurde mit 29,56 Mio. € gegenüber dem Vorjahresansatz um 600 T€ vermindert veranschlagt. Die Berechnung berücksichtigt einen um 0,8 %-Punkte verminderten Hebesatz von 15,2 v. H. sowie deutlich steigende Umlagegrundlagen.

Das Produkt „Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen“ im Produkt- bereich 16 Allgemeine Finanzwirtschaft – enthält bei den Transferaufwendungen außer- dem die an das Land zu zahlende Krankenhausumlage in Höhe von rd. 1,65 Mio. €.

Diese wurde auf der Grundlage einer kommunalen Beteiligung an den Kosten der Krankenhausinvestitionsförderung von landesweit insgesamt 250 Mio. € ermittelt.

Sonstige ordentliche Aufwendungen

(Zeile 16 des Gesamtergebnisplanes – siehe Seite 39)

Bei dieser Position werden insbesondere die Geschäftsaufwendungen sowie die Mieten und Pachten veranschlagt. Die gesamten Aufwendungen von rd. 49,3 Mio. € in diesem Bereich enthalten auch rd. 30,1 Mio. € für Unterkunfts- und Heizungskosten im Rahmen der Abwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende über das Jobcenter „Arbeit für Bottrop“. Ursache für den Rückgang der Aufwendungen ist zum einen, dass die erwarteten Flüchtlingszahlen deutlich hinter der Prognose zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung 2018 zurückgeblieben sind. Zum anderen fallen die monatlichen Mietkosten der Bedarfsgemeinschaften geringer aus als ursprünglich angenommen.

Per Saldo belastet die Abwicklung der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende den städtischen Haushalt 2019 mit einem Netto-Betrag von rd. 19,9 Mio. €. Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um rd. 1,6 Mio. €. Zu den zurückgehenden Kostenerstattungen des Bundes siehe Erläuterungen zu Zeile 6 - Kostenerstattungen und Kostenumlagen.

(23)

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

(Zeile 20 des Gesamtergebnisplanes– siehe Seite 39)

Grundsätzlich besteht im NKF die Möglichkeit, die Veranschlagung der Zinsen ver- ursachungsgerecht in den entsprechenden Produkten zu veranschlagen. Wie im Vorjahr wurde bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2019 die Alternative gewählt, die Zinsen zentral im Produkt 16.01.02 „Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft“ vorzunehmen.

Die zins- und zinsähnlichen Aufwendungen belasten den städtischen Haushalt im Jahr 2019 mit rd. 4,2 Mio. €. Neben den Zinsaufwendungen für Investitionskredite (2,8 Mio. €) sind in den letzten Jahren erhebliche Aufwendungen für Liquiditätskredite zu verzeichnen. Diese sind auf die bis zum Haushaltsjahr 2007 stark defizitären Verwaltungshaushalte sowie auf die negativen Salden der lfd. Verwaltungstätigkeit in der Finanzrechnung seit 2008 zurückzuführen. Für 2019 sind – aufgrund des weiterhin historisch niedrigen Zinsniveaus - Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite in Höhe von 1,2 Mio. € eingeplant. Dies bedeutet unter Berücksichtigung des erwarteten Rechnungsergebnisses 2018 (Minderaufwendungen in Höhe von 250 T€) gegenüber dem Vorjahresansatz einen Rückgang um 550 T€.

Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)

2018 2019 2020 2021 2022

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

- Unterkunfts- und Heizungskosten 31.253 30.088 31.241 32.412 33.603

- Leistungen zur Eingliederung 125 125 125 125 125

- Kautionen/Umzüge 100 100 100 100 100

- Einmalige Beihilfen 570 650 650 650 650

- Übernahme von Miet-/Energierückständen 260 270 270 270 270 Aufwendungen insgesamt 32.308 31.233 32.386 33.557 34.748

Kostenerstattungen des Bundes 14.012 11.313 13.466 13.970 12.702

Ergebnis -18.296 -19.920 -18.920 -19.587 -22.046

(24)

2.2 Finanzplan

Der Ausgangswert für Liquide Mittel (Endbestand 2018 = 13.328.359 €) ergibt sich aus dem Haushaltsplanwert 2018 auf der Basis des Ergebnisses aus dem Entwurf des Jahresabschlusses 2017.

2.2.1 Laufende Verwaltungstätigkeit

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit schließt im Planungsjahr 2019 mit einem positiven Ergebnis (Cash-flow) in Höhe von 10.175.000 € ab.

2.2.2 Investitionstätigkeit

Bei den investiven Ein- und Auszahlungen sind ausschließlich solche Zahlungs- bewegungen veranschlagt, die eine Veränderung des Anlagevermögens der Stadt

2019 2020 2021 2022

Laufende Einzahlungen 399.990.000 401.780.000 406.652.700 412.351.500 Laufende Auszahlungen 389.815.000 385.899.800 392.006.500 396.244.700 Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10.175.000 15.880.200 14.646.200 16.106.800 Investive Einzahlungen 31.004.000 29.267.000 15.116.000 12.822.000 Investive Auszahlungen 73.032.000 66.516.000 39.131.000 30.572.000 Saldo aus Investitionstätigkeit -42.028.000 -37.249.000 -24.015.000 -17.750.000 Aufnahme/Rückflüsse von Darlehen 42.028.000 37.249.000 24.015.000 17.750.000 davon Aufnahme vom öffentlichen Bereich 1.955.000 1.176.000 942.000 677.000 davon vom privaten Kreditmark t 40.000.000 36.000.000 23.000.000 17.000.000

davon für Umschuldungen 0 0 0 0

davon Rück flüsse von Darlehen 73.000 73.000 73.000 73.000

Tilgung von Darlehen 5.872.000 5.872.000 5.722.000 5.872.000

davon vom öffentlichen Bereich 0 0 0 0

davon vom privaten Kreditmark t 5.850.000 5.850.000 5.700.000 5.850.000

davon für Umschuldungen 0 0 0 0

davon für sonstiges 22.000 22.000 22.000 22.000

Saldo aus Finanzierungstätigkeit 36.156.000 31.377.000 18.293.000 11.878.000 Änderung des Bestandes

an eigenen Finanzmitteln 4.303.000 10.008.200 8.924.200 10.234.800

Liquide Mittel 17.631.359 27.639.559 36.563.759 46.798.559

(25)

Des Weiteren ist zu beachten, dass die Aufwendungen für die Ersatzbeschaffung von Vermögensgegenständen, die aus Vereinfachungsgründen nicht einzeln aktiviert, sondern im Rahmen des Festwertverfahrens bewertet wurden, im Ergebnishaushalt direkt als Aufwand zu erfassen sind. Die Auszahlungen sind jedoch nicht konsumtiv als

„laufende Auszahlungen“ zu buchen, sondern in den investiven Teilhaushalten zu veranschlagen.

Die allgemeine Investitionspauschale ist mit 5,50 Mio. € (Vorjahr: 5,46 Mio. €) veranschlagt. Die Schulpauschale wird mit 3,87 Mio. € um 322 T€ über dem Vorjahresansatz erwartet. Die Investitionspauschalen sind im Finanzplan zentral im Produkt 16 01 01 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ veranschlagt, allerdings hat zum Jahresende eine Zuordnung zu konkreten Anlagegütern zu erfolgen, mit der entsprechenden Bildung von Sonderposten in der Bilanz. In den Ergebnisplänen künftiger Jahre sind diese parallel zur Abschreibung wieder ergebniswirksam aufzulösen.

Ein Teilbetrag der Schulpauschale in Höhe von 2,72 Mio. € dient der Finanzierung von Bauunterhaltungsmaßnahmen an Schulen und wurde als Ertrag im Ergebnisplan veranschlagt. Der verbleibende investive Ansatz von 1,146 Mio. € dient der Finanzierung von Investitionsmaßnahmen im Produktbereich 3.

Im Rahmen des Schuldendiensthilfegesetzes NRW wird im Zeitraum 2017 – 2020 die Sanierung, Modernisierung und der Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur durch das Land gefördert. Die Stadt Bottrop erhält in diesem Zeitraum jährlich einen Kreditbetrag von rd. 3,7 Mio. €, für den das Land den Schuldendienst übernimmt. Von diesem Betrag sind 2019 rd. 2,53 Mio. € für zusätzliche, dringend erforderliche Investitionsmaßnahmen im Schulbereich – insbesondere im Bereich des Offenen Ganztags - eingeplant. Sofern diese noch nicht gebunden sind bzw. nicht auch auf das Jahr 2020 wirken, wurden die für diese Jahre noch nicht konkreten Maßnahmen zugeordneten Fördermittel (138 T€), vorbehaltlich einer Beschlussfassung durch den Rat der Stadt, pauschal investiv im Produkt 03 02 01 – Schulverwaltung und sonstige schulische Aufgaben – veranschlagt.

Die geplanten notwendigen Investitionsmaßnahmen führen im Jahr 2019 zu einem Gesamtinvestitionsvolumen von rd. 73,0 Mio. €. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen zusätzlichen Mittelbedarf von 12,5 Mio. €. Von diesen Investitionsauszahlungen entfallen allein auf den Tiefbaubereich (mit Stadterneuerung) rd. 46,6 Mio. € (ca. 63,8 %).

Dabei nimmt das Produkt Abwasserbeseitigung mit rd. 30,1 Mio. € den größten Auszahlungsanteil ein.

Für den unrentierlichen Bereich wird für 2019 ein notwendiger Kreditbedarf von rd. 11,7 Mio. € dargestellt. Hierin enthalten ist ein Anteil von 2,67 Mio. € für Investitionsmaßnahmen aus dem Förderprogramm des Landes „Gute Schule 2020“

sowie rd. 600 T€ für eine Hochbaumaßnahme der Söller-Stiftung (17 04 01).

Erläuterungen zu Mittelbereitstellungen für größere aktuelle Investitionsmaßnahmen/- bereiche im Stadtgebiet:

Referenzen

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