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Die wirtschaftliche Betätigung der

Stadt Bottrop

Beteiligungsbericht

2019

Berichtsjahr 2018

(2)

Beteiligungsbericht 2019 Stadt Bottrop

IMPRESSUM:

Herausgeber: Stadt Bottrop Oberbürgermeister Redaktion: Fachbereich Finanzen

Gerichtsstraße 10 Postfach 10 15 54 46215 Bottrop

Druck: Druckerei der

Stadt Bottrop

November 2019

(3)

Beteiligungsbericht 2019 Stadt Bottrop - 3 -

INHALTSVERZEICHNIS

Seite

Abkürzungsverzeichnis

6

I.

Die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Bottrop

7 II.

Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Betätigung

7

1. Gemeindeordnung als rechtlicher Rahmen 7

2. Rechtsformen kommunaler Unternehmen 12

2.1 Betriebe in öffentlich-rechtlicher Form

2.1.1 Regiebetrieb 12

2.1.2 Eigenbetrieb und eigenbetriebsähnliche Einrichtung 13

2.1.3 Anstalt des öffentlichen Rechts 13

2.1.4 Betrieb gewerblicher Art / Hoheitsbetrieb 14

2.2 Betriebe in privatrechtlicher Form 15

2.2.1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung 15

2.2.2 Aktiengesellschaft 16

2.2.3 Eingetragene Genossenschaft 16

III.

Überblick über die Beteiligungen der Stadt Bottrop

17

1. Bestand der Beteiligungen 17

2. Änderungen im Vergleich zum Beteiligungsbericht 2018 17 3. Übersicht der unmittelbaren Beteiligungen der Stadt Bottrop 18 4. Übersicht der mittelbaren Beteiligungen der Stadt Bottrop 19

5. Zusammenstellung der Beteiligungen 20

6. Wirtschaftliches Ergebnis aus Beteiligungen 25 7. Ausgliederungsquote und Beschäftigtenanteil in den Beteiligungen 27 IV.

Steuerung der Beteiligungen der Stadt Bottrop

29 V.

Berichterstattung über die wirtschaftliche Betätigung

31

1. Art und Weise der Berichterstattung 31

1.1 Gegenstand des Beteiligungsberichtes 31

1.2 Umfang der Darstellung 32

(4)

Beteiligungsbericht 2019 Stadt Bottrop

Seite

VI. Darstellung der Unternehmen 33

Geschäftsbereiche:

Versorgung:

1. Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW) 35

2. Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) 45

3. RWE AG 55

4. Verband der kommunalen Aktionäre des RWE, GmbH (VkA) 57

5. Bottroper Sonnenkraft eG 65

Entsorgung:

6. Wertstoff und Recycling Bottrop GmbH (WRB) 71

7. Gesellschaft zur Verwertung von Grün- und Bioabfällen mbH (GVB) 81 8. Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung AöR (BEST) 89 Wirtschaftsförderung/Dienstleistungen:

9. WIN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH 99

10. Arbeitsförderungsgesellschaft mbH (GAFÖG) 109

11. Gründerzentrumgesellschaft Prosper III mbH (GZP III) 117

12. Innovation City Management GmbH (ICM) 123

13. Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbH 131

14. Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland- 141 Emscher-Lippe-AöR (CVUA MEL AöR)

15. d-NRW AöR 149

Verkehr:

16. Vestische Straßenbahnen GmbH 157

Freizeit/Kultur:

17. Bottroper Sport- und Bäderbetrieb 165

18. Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH 177

19. Betriebsgesellschaft Radio Emscher Lippe mbH & Co. KG 187 20. Betriebsverwaltungsgesellschaft Radio Emscher Lippe mbH 193 Wohnungsbau:

21. Gesellschaft für Bauen und Wohnen Bottrop mbH 197

22. Gemeinnützige Baugenossenschaft Kirchhellen eG 207

23. Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Bottrop eG 209

Banken/Sparkassen:

24. Sparkasse Bottrop (Gewährträgerschaft) 215

25. Vereinte Volksbank eG 223

(5)

Beteiligungsbericht 2019 Stadt Bottrop - 5 -

Seite

VII.

Perspektive 225

Anhang

Anlage 1: Erläuterung zu der Berechnung und Aussage- 226 kraft der ausgewiesenen Kennzahlen und der

Kapitalflussrechnung

Anlage 2: Auszug aus der Gemeindeordnung 229

Nordrhein-Westfalen

Anlage 3: Auszug aus dem Haushaltsgrundsätzegesetz 242

(6)

Beteiligungsbericht 2019 Stadt Bottrop

Abkürzungsverzeichnis

AG Aktiengesellschaft

BEST Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung AöR BgA Betrieb gewerblicher Art

BGB Bürgerliches Gesetzbuch

CVUA MEL AöR Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland- Emscher-Lippe-AöR (CVUA MEL AöR)

e. V. eingetragener Verein

e. G. eingetragene Genossenschaft ELE Emscher Lippe Energie GmbH

FMR Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH

GAFÖG Arbeitsförderungsgesellschaft -gemeinnützige GmbH- GenG Genossenschaftsgesetz

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GVB Gesellschaft zur Verwertung von Grün- und Bioabfällen GZP Gründerzentrumgesellschaft Prosper III mbH

GG Grundgesetz

GO NRW Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen

HGB Handelsgesetzbuch

ICM Innovation City Management GmbH MdL Mitglied des Landtages

MdB Mitglied des Bundestages

MGG Montan Grundstücksgesellschaft mbH ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr REL Lokalfunk Radio Emscher Lippe

RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH

SpkG Sparkassengesetz

Stv./stellv. Stellvertretende/r

TEUR Tausend Euro

VKA Verband der kommunalen Aktionäre des RWE VRR Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

WiN WiN Emscher-Lippe-Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH

WRB Wertstoff und Recycling Bottrop GmbH

(7)

Beteiligungsbericht 2019 Stadt Bottrop - 7 -

I.

Die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Bottrop

Die Stadt Bottrop hat als Gebietskörperschaft für ihre Bürger eine Vielzahl von öffent- lichen Aufgaben zu erfüllen und D ienstleistungen bereitzustellen. Die Bereiche ihrer Tätigkeit erstrecken sich auf die Bewirtschaftung der für die Gemeindeaufgaben erfor- derlichen Mittel (Haushaltswirtschaft) und den B etrieb wirtschaftlicher Unternehmen (Unternehmerwirtschaft). Sie ist somit ein Teil der örtlichen Wirtschaft.

Die Stadt stellt durch diese vielfältige Aufgabenstellung sowohl mit ihrer Verwaltungs- tätigkeit als auch mit ihrer wirtschaftlichen Betätigung einen wesentlichen Wirtschafts- faktor der Region dar. Sie ist Auftraggeber der Wirtschaft, sie schafft Rahmenbedin- gungen für die Wirtschaft und t rägt als zweitgrößter lokaler Arbeitgeber zum Wirt- schaftskreislauf bei.

II.

Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Betätigung

Eine Begründung für die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden ist im Wesentli- chen im Auftrag zur Bedarfsdeckung der Bürger mit existentiell notwendigen Dienst- und Sachleistungen zu sehen. Die wirtschaftliche Betätigung ist verfassungsrechtlich durch das Grundgesetz und die Landesverfassung garantiert. Sie gehört zu dem in Ar- tikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 78 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen geschützten Wesenskern der kommunalen Selbstverwaltung.

1. Gemeindeordnung als rechtlicher Rahmen

Die wirtschaftliche Betätigung der Stadt richtet sich nach den B estimmungen der

§§ 107 ff. der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

Die Gemeindeordnung unterscheidet zwischen wirtschaftlicher und ni chtwirtschaftli- cher Betätigung der Gemeinde.

Als wirtschaftliche Betätigung definiert § 107 Abs. 1 GO NRW den Betrieb von Un-

ternehmen, "die als Hersteller, Anbieter oder Verteiler von Gütern oder Dienstleistun-

gen am Markt tätig werden, sofern die Leistung ihrer Art nach auch von einem Priva-

ten mit der Absicht der Gewinnerzielung erbracht werden könnte."

(8)

Beteiligungsbericht 2019 Stadt Bottrop

Voraussetzung für die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde ist u. a., dass 1. ein öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert und

2. die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leis- tungsfähigkeit der Gemeinde steht,

3. bei einem Tätigwerden außerhalb der Wasserversorgung, des öffentlichen Ver- kehrs sowie des Betriebes von Telekommunikationsleitungsnetzen einschließlich der Telekommunikationsdienstleistungen der öffentliche Zweck durch andere Un- ternehmen nicht besser und wirtschaftlicher erfüllt werden kann.

Als nichtwirtschaftliche Betätigung definiert § 107 A bs. 2 GO NRW u. a. die Einrich- tungen für die soziale und kulturelle Betreuung der Einwohner sowie Einrichtungen zum Umweltschutz (darunter auch Abwasser- und Abfallentsorgung).

Während sich § 107 G O NRW auf die Gesamtheit aller kommunalen Aktivitäten un-

abhängig von der wirtschaftlichen Zielsetzung und der Organisationsform (Regiebe-

trieb, öffentlich oder privatrechtlich) bezieht, wird die für diesen Beteiligungsbericht

wesentliche privatrechtliche Betätigungsform gesondert in § 108 GO NRW geregelt.

(9)

Beteiligungsbericht 2019 Stadt Bottrop - 9 -

Danach gelten als Voraussetzungen für die Gründung einer kommunalen Eigenge- sellschaft oder die Beteiligung an einem Unternehmen, dass

1. ein öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert und dieser im Gesellschaftsver- trag, in der Satzung oder einem sonstigen Organisationsstatut festgeschrieben wird,

2. die Wahl der Rechtsform gewährleistet, dass die Haftung der Gemeinde auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist,

3. die Einzahlungsverpflichtung der Gemeinde in einem angemessenen Verhält- nis zu ihrer Leistungsfähigkeit steht,

4. die Gemeinde sich nicht zur Übernahme von Verlusten in unbestimmter oder unangemessener Höhe verpflichtet,

5. die Gemeinde einen angemessenen Einfluss, insbesondere in einem Überwa- chungsorgan, erhält und di eser durch Gesellschaftsvertrag, Satzung oder in anderer Weise gesichert wird,

6. der Jahresabschluss und der Lagebericht entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften bzw. entsprechend den Vorschriften für Eigenbetriebe aufgestellt und geprüft wird,

7. bei Unternehmen der Telekommunikation einschließlich von Dienstleistungen im Gesellschaftsvertrag die unmittelbare oder im Rahmen einer Schachtelbe- teiligung die mittelbare Haftung der Gemeinde auf den A nteil der Gemeinde bzw. des kommunalen Unternehmens am Stammkapital beschränkt ist,

8. im Anhang zum Jahresabschluss die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr ge-

währten Gesamtbezüge im Sinne des § 285 Nr. 9 des HGB der Mitglieder der

Geschäftsführung und des Aufsichtsrates jeweils für jede Personengruppe

sowie zusätzlich unter Namensnennung die Bezüge jedes einzelnen Mitglie-

des dieser Personengruppe unter Aufgliederung nach Komponenten im Sinne

des § 285 Nr. 9 Buchstabe a des HGB angegeben werden.

(10)

Beteiligungsbericht 2019 Stadt Bottrop

Eine betriebswirtschaftliche Zielsetzung wird in den " Wirtschaftsgrundsätzen" des

§ 109 GO NRW definiert. Demnach ist die Führung, Steuerung und Kontrolle der Un- ternehmen und E inrichtungen so auszurichten, dass diese "einen Ertrag für den Haushalt abwerfen, soweit dadurch die Erfüllung des öffentlichen Zwecks nicht be- einträchtigt wird." Angestrebt wird dabei ein Jahresgewinn des Unternehmens, der neben den für die technische und w irtschaftliche Entwicklung des Unternehmens notwendige Rücklagenbildung auch eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals ermöglicht. Die Erwirtschaftung eines Ertrages für den städtischen Haushalt wird so- mit zwar angestrebt, ist aber der öffentlichen Zwecksetzung stets nachgeordnet.

Das Gesetz zur Stärkung der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden und Ge- meindeverbände im Bereich der Telekommunikationsleistungen vom 25.11.1997 soll den Gemeinden und G emeindeverbänden hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Betäti- gung in diesem Bereich eine größere Flexibilität gestatten. Vor der Entscheidung über die Gründungen von bzw. die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an Un- ternehmen im Sinne von § 107 Abs. 1 GO NRW ist der Rat auf der Grundlage einer Marktanalyse über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen En- gagements zu unterrichten.

Die Gesetzesänderung sieht in § 107 A bs. 1 Satz 1 GO NRW u. a. im Bereich der Telekommunikation für eine wirtschaftliche Betätigung nunmehr vor, dass die Beteili- gung einen öffentlichen Zweck erfordert und das der öffentliche Zweck durch andere Unternehmen nicht besser und w irtschaftlicher erfüllt werden kann. Die Ange- messenheit der Betätigung in Bezug auf die Leistungsfähigkeit der Gemeinde bleibt ergänzend bestehen.

Zur Wahrung gleicher Wettbewerbschancen wird in § 108 Abs. 1 Ziffer 10 GO NRW ergänzend geregelt, dass „die Gemeinde für diese Unternehmen“ (Bereich Tele- kommunikation) „weder Kredite nach Maßgabe kommunalwirtschaftlicher Vorzugs- konditionen in Anspruch nehmen noch Bürgschaften und Sicherheiten im Sinne von

§ 87 GO NRW leisten“ darf.

(11)

Beteiligungsbericht 2019 Stadt Bottrop - 11 -

Um gemeinsam mit anderen Gemeinden bestimmte kommunale Aufgaben wahr- nehmen zu können, ist die Stadt Bottrop Mitglied in verschiedenen Zweckverbän- den, wie z. B.

Emschergenossenschaft Regionalverband Ruhr

Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr.

Zweckverband KRZN

Diese Zweckverbände sind nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit

öffentlich-rechtliche Einrichtungen, die den G emeinden eine interkommunale

Kooperation ermöglichen sollen. Auch die Betätigung in diesen Zweckverbänden

hat erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen, gilt aber nicht als wirtschaftliche Betä-

tigung im Sinne der Gemeindeordnung.

(12)

Beteiligungsbericht 2019 Stadt Bottrop

2. Rechtsformen kommunaler Unternehmen

Für die organisatorische Ausgestaltung kommunaler Unternehmen stehen öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Organisationsformen zur Verfügung.

Das folgende Schaubild skizziert die Systematik der am häufigsten anzutref- fenden öffentlichen Betriebe:

Öffentliche Betriebe

in öffentlich-rechtlicher Form in privatrechtlicher Form

- Regiebetrieb

- Eigenbetriebsähnliche Ein- richtung

- Eigenbetrieb

- Anstalt des öffentlichen Rechts

- GmbH

- GmbH + Co. KG - Aktiengesellschaft - Genossenschaft - rechtsfähige Stiftung - rechtsfähiger Verein - Kommanditgesellschaft

2.1 Betriebe in öffentlich-rechtlicher Form 2.1.1 Regiebetrieb

Der Regiebetrieb ist ein rechtlich und wirtschaftlich unselbständiger Betriebs- zweig der Stadt. Seine Erträge und Aufwendungen werden im Haushaltsplan veranschlagt. Für die Stadt Bottrop handelt es sich hierbei um den Rettungs- dienst, die Parkhäuser Bottrop, die Abwasserbeseitigung, das Marktwesen und das Friedhofswesen. Diese Einrichtungen sind sogenannte kostenrech- nende Einrichtungen, die eine jährliche Gebührenkalkulation und Betriebsab- rechnung vorlegen.

Regiebetriebe unterliegen aufgrund ihrer direkten Einbindung in die Verwal-

tung der ständigen direkten Einflussnahme und Kontrolle.

(13)

Beteiligungsbericht 2019 Stadt Bottrop - 13 -

2.1.2 Eigenbetrieb und eigenbetriebsähnliche Einrichtung

Bei einem Eigenbetrieb handelt es sich um einen vermögensmäßig verselb- ständigten Betrieb mit eigener Betriebssatzung und ei genem Rechnungswe- sen (kaufmännisches Rechnungswesen), jedoch ohne eigene Rechtspersön- lichkeit. Das Vermögen ist als Sondervermögen vom übrigen Vermögen der Gemeinde getrennt. Im Haushalt erscheint anstelle einer getrennten Veran- schlagung von Einnahmen und Ausgaben nur noch das saldierte Nettoergeb- nis des Betriebes.

Der Eigenbetrieb verfügt einerseits über besondere Leitungs- und Kontrollor- gane (Betriebsleitung und B etriebsausschuss), untersteht andererseits dem Rat und dem Oberbürgermeister als Verwaltungschef.

Bei den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen handelt es sich um eine Einrich- tung gemäß § 107 Abs. 2 S. 2 G O NRW. Das kommunale Wirtschaftsrecht lässt die Bildung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung bei der Erfüllung sogenannter nichtwirtschaftlicher Tätigkeiten der Gemeinde zu.

Seit dem 01.01.1997 führt die Stadt Bottrop den Bereich Bäder als eigenbe- triebsähnliche Einrichtung. Zum 01.01.2001 wurden die Bereiche „Förderung des Sports“ und „Eigene Sportstätten“ mit dem Bereich „Bäder“ zusammenge- fasst. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung führt nun den N amen Bottroper Sport- und Bäderbetrieb.

2.1.3 Anstalt des öffentlichen Rechts

Die rechtsfähige oder auch selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts ist ei- ne Zusammenfassung von personellen und sachlichen Mitteln zur dauerhaften Verfolgung eines bestimmten öffentlichen Zwecks.

Sparkassen waren entstehungsgeschichtlich zunächst rechtlich unselbständi- ge Teile der Kommunalverwaltung mit dem Charakter eines Sondervermö- gens. Seit ihrer rechtlichen Verselbständigung im Jahre 1958 s ind sie als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts zu errichten. Daran hält das Recht des Landes Nordrhein-Westfalen fest.

Das SpkG normiert vielfache organisatorische, personelle und haftungsrechtli-

che Verknüpfungen zwischen den Gemeinden und G emeindeverbänden als

Gewährträger und den Sparkassen. Namentlich sind die Errichtung von Spar-

kassen Sache des Gewährträgers (§ 1 Abs. 1 SpkG).

(14)

Beteiligungsbericht 2019 Stadt Bottrop

Ferner hat der Hauptverwaltungsbeamte (§ 17 SpkG) des Gewährträgers ent- sprechend der Regelung des § 54 Abs. 2 GO NRW eine Beanstandungspflicht bei Beschlüssen des Verwaltungsrates, die das geltende Recht verletzen. Ne- ben der allgemeinen Kommunalaufsicht besteht zudem eine staatliche Spar- kassenaufsicht §§ 39 - 41 SpkG), die gemeinhin als Sonder-Kommunalauf- sicht betrachtet wird.

Im Gegensatz zur Geschäftstätigkeit der Privatbanken, die langfristig eine Steigerung der Gewinne anstreben, führen die öffentlich-rechtlichen Kreditin- stitute ihre Geschäfte nach wirtschaftlichen Grundsätzen, aber ohne A bsicht der Gewinnmaximierung. Sie sind zugleich gemeinwohlorientiert.

Mit der Novellierung der GO NRW wurde durch die Einfügung des § 114 a GO NRW der Gemeinde ermöglicht, Unternehmen und E inrichtungen in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts zu errichten oder bestehende Regie- und Eigenbetriebe sowie eigenbetriebsähnliche Ein- richtungen im Wege der Gesamtnachfolge in rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts umzuwandeln.

2.1.4 Betrieb gewerblicher Art/Hoheitsbetrieb

Die Begriffe Betrieb gewerblicher Art (BgA) und "Hoheitsbetrieb" sind inhaltlich von den zuvor dargestellten juristischen Ausgestaltungen der wirtschaftlichen Betätigungsformen zu trennen und haben i n diesem Zusammenhang nur steuerrechtliche Bedeutung. Während die privatrechtlichen Unternehmens- formen kraft Rechtsform steuerpflichtig sind, greift die Steuerpflicht für Regie- und Eigenbetriebe nur insoweit, als diese nicht überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen (Hoheitsbetriebe). Solche Betriebe werden steuer- rechtlich als Betriebe gewerblicher Art bezeichnet.

Übersicht über die BgA der Stadt Bottrop:

Bezeichnung Theater

Vermessungs- und Katasterwesen Parkhäuser Bottrop

Kirmesveranstaltungen/Märkte/Innenstadtveranstaltung Feuerwehr

Amt für Informationsverarbeitung

Straßenverkehrsamt (Verkauf von Feinstaubplaketten) Bottroper Sport- und Bäderbetrieb

Musikschule

Volkshochschule

(15)

Beteiligungsbericht 2019 Stadt Bottrop - 15 -

2.2 Betriebe in privatrechtlicher Form

Aufgrund der Vorschriften über die Begrenzung der kommunalen Haftung nach § 108 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW ist die Wahl der privatrechtlichen Organisationsform einge- schränkt. Geeignete Rechtsformen wären demnach die Gesellschaft mit beschränk- ter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) und di e eingetragene Genossen- schaft (eG). Bei der kombinierten Form einer GmbH & Co. KG ist die kommunale Beteiligung als Kommanditist (Teilhafter) möglich, nicht jedoch als Komplementär (Vollhafter). So ist die Stadt Bottrop als Kommanditistin an der Betriebsgesellschaft Radio Emscher Lippe mbH Emscher-Lippe mbH & Co. KG beteiligt.

Ist die Gemeinde im Besitz aller Geschäftsanteile einer Gesellschaft, so ist diese ei- ne kommunale Eigengesellschaft. Sind weitere Körperschaften oder auch Private an der Gesellschaft beteiligt, so spricht man von einer Beteiligungsgesellschaft.

Neben den unmittelbaren Beteiligungen an Gesellschaften des privaten Rechts sind auch mittelbare Beteiligungen möglich, indem eine Gemeinde über die Beteiligung an einer Gesellschaft an einer weiteren Gesellschaft beteiligt ist.

2.2.1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete Gesellschaft, an der sich die Gesellschafter mit Einlagen auf das Stammkapital beteiligen, ohne per sönlich für die Schulden der Gesellschaft zu haften. Die Gesellschafter können die innere Struktur der Gesellschaft ohne wesent- liche Einschränkungen frei regeln. Dadurch kann die GmbH durch den Gesell- schaftsvertrag so ausgestattet werden, wie es dem jeweiligen Zweck der Gesell- schaft am besten entspricht.

Als Organe besitzt die GmbH die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsfüh-

rung. Es kann ein Aufsichtsrat gebildet werden.

(16)

Beteiligungsbericht 2019 Stadt Bottrop

Gemäß § 108 A bs. 5 Nr. 2 GO NRW darf sich eine Gemeinde an einem Unterneh- men oder einer Einrichtung in Gesellschaftsform nur beteiligen, wenn der Rat den von der Gemeinde bestellten oder auf Vorschlag der Gemeinde gewählten Mitglie- dern des Aufsichtsrats Weisungen erteilen kann, soweit die Bestellung eines Auf- sichtsrates gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.

2.2.2 Aktiengesellschaft

Ebenso wie die GmbH besitzt auch die Aktiengesellschaft (AG) eine eigene Rechts- persönlichkeit. Die Aktionäre erwerben ihre Rechte durch die Übernahme von Antei- len des in Aktien zerlegten Grundkapitals. Für Schulden der Gesellschaft haftet auch hier nur das Gesellschaftsvermögen. Im Gegensatz zur freien Gestaltung des Ge- sellschaftsverhältnisses in der GmbH enthält das Aktiengesetz umfangreiche bin- dende Regelungen und F ormvorschriften, so daß für ergänzende Ausgestaltungen des Vertragsverhältnisses der Aktionäre untereinander wenig Raum bleibt.

Als Organe besitzt die AG den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Hauptversamm- lung.

2.2.3 Eingetragene Genossenschaft

Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine juristische Person und hat als solche Rechte und Pflichten. Sie ist nach § 1 Abs. 1 GenG eine Gesellschaft von nicht ge- schlossener Mitgliederzahl, welche die Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes bezweckt. Eine unmit- telbare Inanspruchnahme der Genossenschaftsmitglieder für Verbindlichkeiten der Genossenschaft gibt es nicht, wobei allerdings durch Satzung Nachschusspflichten vereinbart werden können.

Die Genossenschaft handelt durch die Organe Vorstand, Aufsichtsrat und Mitglieder-

versammlung.

(17)

Beteiligungsbericht 2019 Stadt Bottrop - 17 -

III.

Überblick über die Beteiligungen der Stadt Bottrop

1. Bestand von Beteiligungen

Das Schwergewicht der wirtschaftlichen Betätigung der Stadt Bottrop kon- zentriert sich auf den öffentlichen Personennahverkehr, die Wirtschaftsförde- rung, die Wohnungswirtschaft sowie die Abfallentsorgung.

Ergänzt wird die kommunale wirtschaftliche Betätigung der Stadt Bottrop durch weitere Beteiligungen, u. a. im Bereich der Freizeiteinrichtungen.

Die Energieversorgung mit Strom und die Versorgung mit Gas, Fernwärme und Wasser hat die Stadt Bottrop durch Wasserlieferungs-, Gesellschafts-, Konzessions- und Gestattungsverträge auf Dritte übertragen. Die Stadt Bottrop ist am Energieversorger Emscher Lippe Energie GmbH mit 16,634 % beteiligt, an der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW) mit 5,61 %.

2. Änderungen im Vergleich zum Beteiligungsbericht 2018

Zum 30.06.2018 hat die Stadt Bottrop 5 % ihrer Anteile an der Flugplatzge-

sellschaft Schwarze Heide mbH verkauft.

(18)

Beteiligungsbericht 2019 Stadt Bottrop

Geschäftsfeld

Versorgung Geschäftsfeld Entsorgung

Geschäftsfeld Dienst- leistungen

Geschäftsfeld Verkehr

Geschäftsfeld Freizeit /

Kultur

Geschäftsfeld

Wohnungsbau Geschäftsfeld Banken

RWW GmbH

5,610 % WRB GmbH

74,960 %

WIN Emscher Lippe GmbH

5,750 %

Vestische Straßen- bahnen GmbH

10,730 %

Bottroper Bäderbetrieb ( 100,000 % )

Gesellschaft für Bauen und Wohnen

mbH 80,000 %

Sparkasse Bottrop ( 100,000 % )

ELE GmbH

16,634 % GVB GmbH

51,000 % GAFÖG mbH

12,500 %

REL GmbH & Co. KG

0,710 %

Gem. Baugenossen- schaft Kirchhellen

1,16 %

Vereinte Volksbank eG ( 0,002 % )

RWE AG

0,007 % BEST AöR

100,000 %

Gründerzentrum- gesellschaft Prosper 6,000 %

Betriebsverwges.

REL mbH 6,000 %

Gem. Wohnungs- genossenschaft

9,19 %

VkA GmbH

0,630 % ICM GmbH

10,000 %

Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr

4,000 %mbH

Bottroper Sonnenkraft eG

0,436 %

Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide

44,000 %

CVUA-MEL-AöR 6,250 %

d-NRW AöR 0,081 %

3. Übersicht der unmittelbaren Beteiligungsgesellschaften

"Konzern" Stadt Bottrop

(19)

Beteiligungsbericht 2019 Stadt Bottrop - 19 -

4. Übersicht über die mittelbaren Beteiligungen der Stadt Bottrop

Unmittelbare Anteil Anteil

Beteiligung Beteiligungen der Gesellschaften Gesellschaft Stadt Bottrop

% % %

BEST AöR

100 Gesellschaft zur Verwertung von Grün- und Bioabfallen mbH

(GVB) 49,00 49,00

RWW mbH

5,61 IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasserforschung

GmbH, Mülheim an der Ruhr 5,31 0,30

Entwicklungsgesellschaft Neu-Oberhausen mbH 2,13 0,12

WiN Emscher-Lippe Gesellschaft mbH 0,83 0,05

SEG Stadtwerke Schwerte GmbH 48,00 2,69

Wasserverbund Niederrhein GmbH, Krefeld 26,00 1,46

Windenergie Schermbeck-Rüste Verwaltungsgesellschaft

mbH, Schermbeck 14,20 0,80

Windenergie Schermbeck-Rüste GmbH & Co. KG 20,30 1,14

ELE ELE Verteilernetz GmbH 100,00 16,63

16,634 ELE-GEW Photovoltaikgesellschaft GmbH 49,00 8,15

GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG 6,20 1,03

ELE-Scholven Wind GmbH 30,00 4,99

ELE-RAG Montan Immobilien Erneuerbare Energie GmbH 50,00 8,32 Stadtmarketing Gesellschaft Gelsenkirchen mbH 2,40 0,40

WiN Emscher-Lippe Gesellschaft mbH 0,83 0,14

STEAG Windpark Ullersdorf GmbH & Co. KG, Jamlitz 12,20 2,03 VEST Recklinghäuser Lokalfunk Betriebsgesellschaft mbH 25,00 2,68 10,73 & Co.KG

WIN Emscher-Lippe Gesellschaft mbH 0,83 0,09

Sparkasse Gesellschaft für Bauen und Wohnen Bottrop mbH 20,00 20,00 Bottrop

100 Sparkassenverband Westfalen-Lippe 1,01 1,01

Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG 0,12 0,12 Deutsche Sparkassenleasing AG & Co. KG 0,08 0,08 WiN newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH 17,00 0,98 5,75

(20)

Beteiligungsbericht 2019 Stadt Bottrop

5. Zusammenstellung der Beteiligungen

Die Stadt Bottrop ist an folgenden Unternehmen zum Teil unmittelbar und zum Teil mittelbar beteiligt.

Überwiegend haben di ese Unternehmen die Rechtsform der GmbH, bei der Spar- kasse Bottrop und der BEST AöR die Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Anstalt.

Beteiligung an Haftungskapital bzw.

Geschäftsguthaben in EUR

Anteil in EUR

Anteil in % Anteilseigner Rheinisch-Westfälische Wasser-

werksgesellschaft mbH 15.381.950,00 862.850,00

= 5,610 % Stadt Bottrop 1.538.200,00

= 10,000 % Stadt Mülheim 652.700,00

= 4,240 % Stadt Gladbeck 12.272.450,00

= 79,780 % Innogy Aqua GmbH 55.150,00

= 0,360 % Kreis Recklinghausen 600,00,00

= 0,010 % Stadt Oberhausen Emscher-Lippe Energie GmbH

(ELE) 12.000.000,00 1.996.080,00

= 16,634 % Stadt Bottrop 1.996.080,00

= 16,634 % Stadt Gladbeck 1.996.080,00

= 16,634 % Stadtwerke Gelsenkir- chen GmbH

6.011.760,00

= 50,098 % innogy SE

RWE AG 1.574.000.000 115.315,00

= 0,007 % Stadt Bottrop 1.573.884.685

= 99,993 % sonstige Aktionäre

Bottroper Sonnenkraft eG 229.750,00 1.000,00

0,44 % Stadt Bottrop 228.750,00

99,56 % übrige Genossen

(21)

Beteiligungsbericht 2019 Stadt Bottrop - 21 -

Beteiligung an Haftungskapital bzw.

Geschäftsguthaben in EUR

Anteil in EUR

Anteil in % Anteilseigner Verband der kommunalen Aktionäre

des RWE, GmbH 127.822,97 813,00

= 0,630 % Stadt Bottrop 127.009,97

= 99,370 % Sonstige Gesellschafter - 25 Städte

- 28 Kreise

- 3 Komm. Verbände - 20 weitere Gesell- schafter

Betriebsgesellschaft Radio Em-

scher-Lippe mbH & Co. KG 100.000,00 710,00

= 0,710 % Stadt Bottrop (Kommanditist) 5.290,00

= 5,290 % Rechtsanwalt P. Fiele Treuhänder

2.647,50

= 2,65 % Ruhr Nachrichten Ver- lag & Co KG

19.000,00

= 19,000 % Gesellschaft für Energie und Wirtschaft mbH 72.352,50

72,35 % Funke Medien NRW GmbH

ohne Einlage Betriebsverwaltungsge- sellschaft Radio Em- scher-Lippe mbH (Kom- plementärin)

Betriebsverwaltungsgesellschaft

Radio Emscher-Lippe mbH 30.000,00 1.800,00

= 6,000 % Stadt Bottrop (Komplementärin der Betriebsge-

sellschaft Radio Emscher Lippe mbH)

22.500,00

= 75,000 % Verleger-Holding Radio Emscher Lippe GmbH &

Co. KG 5.700,00

= 19,000 % Gesellschaft für Energie und Wirtschaft mbH Wertstoff und Recycling Bottrop

GmbH 350.000,00 262.350,00

= 74,960 % Stadt Bottrop 87.650,00

= 25,040 % Remondis Komunale Dienste West GmbH, Bochum

Gesellschaft zur Verwertung von

Grün- und Bioabfällen mbH 26.000,00 13.260,00

= 51.000 % Stadt Bottrop 12.740,00

= 49,000 % BEST AöR WIN Emscher-Lippe-Gesellschaft

zur Strukturverbesserung mbH 306.775,13 17.639,57

= 5,750 % Stadt Bottrop 143.417,36

= 46,750 % 12 weitere kommunale Gesellschafter 112.484,23

= 36,667 %

22 andere Unterneh- men

33.233,97

= 10,833 % Eingezogene Ge- schäftsanteile

(22)

Beteiligungsbericht 2019 Stadt Bottrop

Beteiligung an Haftungskapital bzw.

Geschäftsguthaben in EUR

Anteil in EUR

Anteil in % Anteilseigner Arbeitsförderungsgesellschaft

-gemeinnützige GmbH- (GAFÖG) 83.200,00 10.400,00

= 12,500 % Stadt Bottrop 23.400,00

= 28,125 % Stadt Gelsenkirchen 7.800,00

= 9,375 % Stadt Gladbeck 20.800,00

= 25,000 % GAFÖG GmbH, Gelsenkirchen 2.600,00

= 3,125 % Pilkington-Deutschland AG, Gelsenkirchen 2.600,00

= 3,125 % Waffelfabrik Oexmann GmbH & Co. KG, Inh.

W. Oexmann, Gelsen- kirchen

2.600,00

= 3,125 % AC-Gelsenkirchen Au- tozentrum GmbH & Co.

KG, Gelsenkirchen 2.600,00

= 3,125 % Storck-Baugesellschaft mbH, Gelsenkirchen 2.600,00

= 3,125 % Hermann Liesenklas GmbH & Co. KG in Insolvenz, Bottrop- Kirchhellen 2.600,00

= 3,125 % IBK Wiesehahn GmbH, Bottrop

2.600,00

= 3,125 % MC-Bauchemie, Müller GmbH & Co. KG, Essen 2.600,00

= 3,125 % Innenausbau Seibel &

Weyer GmbH & Co.

KG, Bottrop Gründerzentrumgesellschaft

Prosper III mbH 30.000,00 1.800,00

= 6,00 % Stadt Bottrop 28.200,00

= 94,00 % Montan-Grundstücksge- sellschaft Essen Flugplatzgesellschaft Schwarze

Heide mbH 25.564,59 11.248,42

= 44,00 % Stadt Bottrop 5.368,56

= 21,00 % Stadt Dinslaken 1.278,23

= 5,00 % Stadt Voerde 1.278,23

= 5,00 % Gemeinde Hünxe 5.112,92

= 20,00 % Kreis Wesel 1.278,33

= 5,00 % Dr. Klaus Lesker

(23)

Beteiligungsbericht 2019 Stadt Bottrop - 23 -

Beteiligung an Haftungskapital bzw.

Geschäftsguthaben in EUR

Anteil in EUR

Anteil in % Anteilseigner Chemisches und Veterinäruntersu-

chungsamt Münsterland-Emscher- Lippe-Anstalt öffentlichen Rechts (CVUA-MEL-AöR)

256.000,00 16.000,00

= 6,25 % Stadt Bottrop

240.000,00

= 93,75 % übrige Mitglieder

d-NRW AöR 1.228.000,00 1.000,00

= 0,0814 % Stadt Bottrop 1.227.000,00

= 99,9186 % übrige Mitglieder Vestische Straßenbahnen GmbH 11.209.000,00 1.203.000,00

= 10,73 % Stadt Bottrop 8.618.000,00

= 76,89 % Kreis Recklinghausen 1.388.000,00

= 12,38 % Stadt Gelsenkirchen Innovation City Management GmbH 25.000,00 2.500,00

= 10,00 % Stadt Bottrop 2.500,00

= 10,00 % BETREM Emscher- brennstoffe GmbH 15.250,00

= 61,00 % Initiativkreis Ruhr GmbH

2.250,00

= 9,00 % agiplan GmbH 2.500,00

= 10,00 % RAG Montan Immobi- lien GmbH

Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr

mbH 440.300,00 17.850,00

= 4,00 % Stadt Bottrop 282.400,00

= 64,10 % Kommunalverband Ruhrgebiet 35.950,00

= 8,20 % Stadt Duisburg 31.500,00

= 7,20 % Stadt Bochum 18.750,00

= 4,30 % Stadt Witten 17.850,00

= 4,00 % Stadt Oberhausen 12.500,00

= 2,80 % Ennepe-Ruhr-Kreis 11.750,00

= 2,70 % Stadt Gelsenkirchen 11.750,00

= 2,70 % Stadt Essen Gesellschaft für Bauen und

Wohnen Bottrop mbH 3.100.000,00 2.480.000,00

= 80,000 % Stadt Bottrop 620.000,00

= 20,00 % Sparkasse Bottrop

(24)

Beteiligungsbericht 2019 Stadt Bottrop

Beteiligung an Haftungskapital bzw.

Geschäftsguthaben in EUR

Anteil in EUR

Anteil in % Anteilseigner Gemeinnützige Baugenossenschaft

Kirchhellen 13.330,00 155,00

= 1,16 % Stadt Bottrop 13.175,00

= 98,84 % übrige Mitglieder Gemeinnützige Wohnungsge-

nossenschaft Bottrop 329.771,14 30.300,00

= 9,19 % Stadt Bottrop 299.471,14

= 90,81 % übrige Mitglieder

Vereinte Volksbank eG 8.858.929,80 160,00

= 0,002 % Stadt Bottrop 8.858.769,80

= 99,998 % übrige Mitglieder

Sondervermögen Stammkapital Anteil

in % Anteilseigner

Bottroper Bäderbetrieb 2.300.000 100,00 % Stadt Bottrop

Gewährträgerschaft

Sparkasse Bottrop Der Träger unterstützt die Sparkasse bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit der Maßgabe, dass ein Anspruch der Sparkasse gegen den Träger oder eine sonstige Verpflichtung des Trägers, der Sparkasse Mittel zur Verfü- gung zu stellen, nicht besteht. Die Sparkasse haftet für ihre Verbindlichkei- ten mit ihrem gesamten Vermögen. Der Träger der Sparkasse haftet nicht für deren Verbindlichkeiten.

Bottroper Entsorgung und Stadtrei-

nigung AöR (BEST) Gemäß § 114 a GO NRW haftet die Stadt Bottrop als Gewährträger unbe- schränkt für die Verbindlichkeiten der BEST AöR.

(25)

Beteiligungsbericht 2019 Stadt Bottrop - 25 -

6. Wirtschaftliches Ergebnis aus den Beteiligungen

Erträge aus Beteiligungen

Beteiligung an Betrag / EUR

RWW mbH 392.630,00

RWE AG 56.784,94

BEST AöR 300.000,00

Emscher Lippe Energie GmbH 3.992.160,00

Gesellschaft für Bauen und Wohnen Bottrop mbH 198.400,00

Wertstoff und Recycling Bottrop GmbH 41.730,82

Gesellschaft zur Verwertung von Grün- und Bioabfällen mbH 3.060,00 Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Bottrop eingetragene

Gesellschaft 1.214,14

Vestische Straßenbahnen GmbH 596.691,77

Vereinte Volksbank eG 44,00

Bottroper Sonnenkraft eG 60,00

Sparkasse Bottrop 200.000,00

Gemeinnützige Baugenossenschaft Kirchhellen 5,22

Erträge 5.782.780,89

Aufwendungen aus dem Beteiligungsgeschäft

Beteiligung an Betrag / EUR

Vestische Straßenbahnen GmbH 4.032.425,37

WiN Emscher Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH 46.300,00

Gründerzentrumgesellschaft Prosper III mbH 6.860,06

Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH 198.400,00

Verband der Kommunalen Aktionäre des RWE 1.626,00

Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbH 110.112,00

CVUA MEL AöR 248.561,50

Aufwendungen 4.644.284,93

Erträge 5.782.780,89

./. Aufwendungen 4.644.284,93

1.138.495,96

(26)

Beteiligungsbericht 2019 Stadt Bottrop

Einnahmen aus Konzessionsverträgen

Unternehmen Betrag / EUR

Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) 4.847.620,01

Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH 1.978.261,62 6.825.881,63

Wirtschaftliches Ergebnis aus Beteiligungen 1.138.495,96

Einnahmen aus Konzessionsverträgen 6.825.881,63

7.964.377,59

Von der STEAG Fernwärme GmbH wurde ein Gestattungsentgelt in Höhe von

250.294,38 EUR für die Durchleitung von Fernwärme durch das Bottroper Netz

gewährt.

(27)

Beteiligungsbericht 2019 Stadt Bottrop - 27 -

7.

Ausgliederungsquote und Beschäftigtenanteil in den Beteiligungen

Alle Bezirksregierungen haben im Auftrag des Innenministeriums im Jahr 2000 eine umfangreiche Sonderprüfung der kommunalen Beteiligten durchgeführt.

Ein Resultat dieser Maßnahme waren Empfehlungen für die inhaltliche Ausgestal- tung von Beteiligungsmaßnahmen.

Neben zusätzlichen Kennzahlen sollte auch dargestellt werden, wie hoch der Anteil der ausgegliederten öffentlichen Aufgaben ist. Als Indikator hierfür wurde der - rechnerische - Anteil (nach Geschäftsanteilen) an dem Personal der Beteiligungen vorgeschlagen.

Diese Anregung wurde erstmalig für den Beteiligungsbericht 2003 umgesetzt.

Die dargestellten Zahlen bedeuten zum Beispiel nicht, dass 46 Beschäftigte der Stadt Bottrop bei der ELE arbeiten, sondern dass der Stadt Bottrop anhand ihres Beteiligungsanteils dieses Personal zuzuordnen wäre.

Der theoretische Anteil ist eine ungefähre Aussage über das Personal, das die Stadt Bottrop tatsächlich beschäftigen müsste, wenn sie die öffentliche Aufgabe Energieversorgung selbst wahrnehmen würde.

Auch die Sparkasse Bottrop ist eine Ausgründung aus der Stadtverwaltung. Die kommunalen Sparkassen waren vor ihrer rechtlichen Selbständigkeit in der Regel Abteilungen der Hauptämter.

Die sich aus der oben erläuterten Kennzahl ergebende – theoretische – Ausgliede-

rungsquote von 33,58 % gibt einen Hinweis darauf, dass in Bottrop noch 66,42 %

der öffentlichen Aufgaben in der Kernverwaltung wahrgenommen werden.

(28)

Beteiligungsbericht 2019 Stadt Bottrop Anzahl der Beschäftigten in den Beteiligungen

Geschäftsbereiche:

1. Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW) 421 24

2. Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) 256 43

3. RWE AG 17.748 1

4. Verband der kommunalen Aktionäre des RWE, GmbH (VkA) 2 0

5. Bottroper Sonnenkraft eG 0 0

Entsorgung:

6. Wertstoff und Recycling Bottrop GmbH (WRB) 8 6

7. Gesellschaft zur Verwertung von Grün- und Bioabfällen mbH (GVB) 1 1

8. Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung AöR (BEST) 162 162

Wirtschaftsförderung/Dienstleistungen:

9. WIN Emscher-Lippe-Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH 16 1

10. Arbeitsförderungsgesellschaft mbH (GAFÖG) 577 72

11. Gründerzentrumgesellschaft Prosper III mbH (GZP III) 0 0

12. Innovation City Management GmbH (ICM) 30 3

13. Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbH 17 7

14. Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt

Münsterland-Emscher-Lippe-AöR 230 14

15. d-NRW AöR 25 0

Verkehr:

16. Vestische Straßenbahnen GmbH 965 104

Freizeit/Kultur:

17. Bottroper Sport- und Bäderbetrieb 51 51

18. Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH 287 11

19. Betriebsgesellschaft Radio Emscher Lippe mbH & Co. KG 0 0 20. Betriebsverwaltungsgesellschaft Radio Emscher Lippe mbH 0 0

21. Gesellschaft für Bauen und Wohnen Bottrop mbH 25 20

22. Gemeinnützige Baugenossenschaft Kirchhellen eG 2 0

23. Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Bottrop eG 8 1

24. Sparkasse Bottrop (Gewährträgerschaft) 246 246

25. Vereinte Volksbank eG 261 0

Beschäftigte in den Beteiligungen 767

Beschäftigte der Stadt Bottrop 1.517

Gesamt 2.284

Ausgliederungsquote 33,58 % Banken/Sparkassen:

Wohnungsbau:

Gesamt Anteil Stadt Bottrop Versorgung:

(29)

Beteiligungsbericht 2019 Stadt Bottrop - 29 -

IV.

Steuerung der Beteiligungen der Stadt Bottrop

Nach § 41 Abs. 1, S. 2, Buchst. k, l und m der GO NRW liegt die Entscheidungsbe- fugnis über die Gründung, die Erhöhung sowie die vollständige oder teilweise Veräu- ßerung einer Beteiligung an ei ner Gesellschaft oder an ei ner anderen Vereinigung des privaten Rechts ausschließlich beim Rat der Stadt Bottrop.

Zudem ist der Rat der Stadt Bottrop nach § 113 A bs. 2 GO NRW für die Bestellung von Vertretern der Stadt in den Organen der kommunalen Unternehmen zuständig.

In Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder ent- sprechenden Organen von juristischen Personenvereinigungen, an denen di e Ge- meinde unmittelbar beteiligt ist, vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde.

Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter dazuzählen. Diese Vertreter nehmen die Interessen der Kommune wahr. Gemäß § 113 Abs. 3 der GO NRW ist die Gemeinde verpflich- tet, bei der Ausgestaltung der Gesellschaftsverträge und Satzungen das Recht auf Entsendung von städtischen Vertretern in die Aufsichtsräte der Unternehmen festzu- schreiben. Vertreter der Stadt in den Aufsichtsräten der Unternehmen können sowohl Ratsmitglieder, Vertreter der Verwaltung als auch sonstige vom Rat der Stadt bestell- te dritte Vertreter sein. Weiterhin üben V ertreter der Stadt Bottrop die Mitglied- schaftsrechte der Stadt in den G esellschafterversammlungen bzw. Hauptversamm- lungen der Unternehmen aus.

Die Beteiligungsverwaltung der Stadt Bottrop ist organisatorisch dem Fachbereich Finanzen zugeordnet.

Aufgabe der Beteiligungsverwaltung ist neben der informellen Unterstützung (z. B.

bei Ratsbeschlüssen zu Gesellschaftsgründungen, Investitionen, Kapitalerhöhungen)

auch die regelmäßige Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Beteiligungen.

(30)

Beteiligungsbericht 2019 Stadt Bottrop

Während Entscheidungen über die Bestellung von Vertretern der Stadt Bottrop für die Organe der Unternehmen vom Rat der Stadt getroffen werden, liegt zur Zeit eine der Hauptaufgaben der Beteiligungsverwaltung in der Betreuung der Beteiligungsge- sellschaften bei der Einhaltung gesellschaftsrechtlicher und k ommunalrechtlicher Bestimmungen, sowie in der Verwaltung der Aufwendungen und Erträge und di e Analyse von Vorlagen und Niederschriften.

Die Weiterentwicklung der Beteiligungsverwaltung in Richtung eines umfassenden Beteiligungs-Controllings wird nicht zuletzt aufgrund der fortschreitenden Verlagerung

"klassischer" städtischer Aufgaben in privatrechtliche Organisationsformen erforder- lich. Neue Aufgabenstellungen ergeben sich beispielsweise aus Notwendigkeiten im Hinblick auf die Orientierung der Gesellschaften an den Zielen des "Konzerns Stadt"

und die Optimierung der Beteiligungsstrukturen unter betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Aspekten.

Verwiesen wird auf die Ausführungen zu Punkt VII des Beteiligungsberichtes.

(31)

Beteiligungsbericht 2019 Stadt Bottrop - 31 -

V.

Berichterstattung über die wirtschaftliche Betätigung

1. Art und Weise der Berichterstattung

1.1 Gegenstand des Beteiligungsberichtes

In früheren Jahren erfolgte eine Information des Rates und der Einwohner der Stadt Bottrop lediglich bei den w irtschaftlich herausragenden städtischen Beteiligungsun- ternehmen (z. B. durch Wirtschaftspläne, die dem Haushaltsplan als Anlage beige- fügt wurden, der Feststellung des Jahresabschlusses oder selektiv im Zusammen- hang mit Kapitalerhöhungen, der Gewährung von Ertragszuschüssen oder Verlust- ausgleichszahlungen).

Gemäß § 117 G O NRW i. V. m. § 52 GemHVO hat die Gemeinde einen Beteili- gungsbericht zu erstellen, in dem ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betäti- gung zu erläutern ist. Dieser Bericht ist jährlich fortzuschreiben. Der Bericht soll ins- besondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die finanzwirtschaft- lichen Auswirkungen der Beteiligten, Beteiligungsverhältnisse und di e Zusammen- setzung der Organe der Gesellschaft enthalten." Als Adressaten des Beteiligungsbe- richtes werden Ratsmitglieder und die Einwohner der Gemeinde genannt.

Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.

Der Beteiligungsbericht der Stadt Bottrop umfasst alle unmittel- und mittelbaren städti-

schen Beteiligungen sowie das Sondervermögen der Stadt Bottrop (eigenbetriebsähn-

liche Einrichtung Bottroper Sport- und Bäderbetrieb) und die Anstalten des öffentli-

chen Rechts (BEST AöR) und will neben den genannten gesetzlichen "Pflichtinforma-

tionen" als wesentlichen Inhalt einen Abriss der wirtschaftlichen Situation der einzel-

nen Gesellschaften sowie ihrer Bedeutung für den städtischen Haushalt (Leistungser-

bringung außerhalb der eigentlichen Verwaltung und finanzielle Verflechtung mit dem

Haushaltsplan) darstellen.

(32)

Beteiligungsbericht 2019 Stadt Bottrop

1.2 Umfang der Darstellung

Als Informationsgrundlage für die Darstellung der einzelnen Beteiligungen der Stadt Bottrop dienen die Jahresabschlüsse und di e dazugehörigen Prüfungsberichte der Wirtschaftsprüfungsunternehmen der letzten 5 Jahre. Hierdurch lassen sich bessere Erkenntnisse über die geplanten Entwicklungstendenzen gewinnen. Ausgehend von diesem Informationsmaterial werden die Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrech- nungen der Gesellschaften in komprimierter Form dargestellt.

Soweit die Jahresabschlussberichte Kapitalflussrechnungen enthalten, werden diese im Beteiligungsbericht übernommen.

Die Angaben über die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt beziehen sich auf

die tatsächlichen Zahlungen im Haushaltsjahr 2018.

(33)

Beteiligungsbericht 2019 Stadt Bottrop - 33 -

VI. Darstellung der

Unternehmen

(34)

Beteiligungsbericht 2019 Stadt Bottrop

(35)

Beteiligungsbericht 2019 RWW Stadt Bottrop - 35 -

1. Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW) Am Schloß Broich 1 - 3

45479 Mülheim a. d. Ruhr

Beteiligungsverhältnis

Stammkapital 15.381.950 EUR

EUR %

Stadt Bottrop 862.850 5,61

Stadt Mülheim an der Ruhr 1.538.200 10,00

Stadt Gladbeck 652.700 4,24

innogy Aqua GmbH 12.272.450 79,78

Kreis Recklinghausen 55.150 0,36

Stadt Oberhausen (Rheinland) 600 0,01

Beteiligungen der Gesellschaft

EUR %

Buchwert IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasserforschung

gemeinnützige GmbH, Mülheim an der Ruhr 1,00 5,10

Entwicklungsgesellschaft Neu-Oberhausen mbH – ENO,

Oberhausen 3.830,00 2,13

WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung

mbH, Herten 2.556,46 0,83

SEG Stadtentwässerung Schwerte GmbH 322.886,30 48,00

Wasserverbund Niederrhein GmbH, Krefeld 598.211,50 26,00 Windenergie Schermbeck-Rüste Verwaltungsgesellschaft

mbH, Schermbeck 7.610,00 14,20

Windenergie Schermbeck-Rüste GmbH & Co. KG 562.634,18 20,30

(36)

Beteiligungsbericht 2019 RWW Stadt Bottrop

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist

a) die Erfüllung wassertechnischer und wasserwirtschaftlicher Aufgaben und Dienstleis- tungen auf dem Wasser- und Abwassersektor.

Dazu gehören insbesondere

 Planung, Bau und Betrieb von Wasserversorgungseinrichtungen und Durchführung aller Geschäfte, die mit der Beschaffung, Gewinnung, Aufbereitung, Fortleitung und Lieferung von Wasser zusammenhängen;

 Planung, Bau und Betrieb von Wasserentsorgungseinrichtungen und Durchführung aller Geschäfte, die mit der Fortleitung von Abwässern, der Behandlung von Ab- wässern und For tleitung der behandelten Abwässer sowie mit der Behandlung, Verwertung und Beseitigung der bei der Abwasserbehandlung anfallenden Rück- stände zusammenhängen;

b) die Erfüllung aller sonstigen Aufgaben und Dienstleistungen der Ver- und Entsorgung einschließlich der Kommunikation sowie allgemeiner kommunaler Dienste.

Dazu gehören insbesondere

Planung, Bau und Betrieb von Einrichtungen und Durchführung aller Geschäfte, die mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben und Dienstleistungen zusammenhängen;

c) Durchführung von Maßnahmen und Geschäften in verwandten Betätigungsbereichen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.

Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung der Aufgaben sowie zur Erbringung der Dienstleis- tungen und dam it zur Verwirklichung des Unternehmensgegenstandes an anderen Unter- nehmen beteiligen, sie gründen, fremde Unternehmen erwerben oder pachten sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten.

Erfüllung des öffentlichen Zwecks

Die Erfüllung des öffentlichen Zwecks ergibt sich aus dem Gegenstand des Unternehmens.

Durch die entsprechende Aufgabenerledigung der RWW mbH wird dieser tatsächlich einge- halten.

(37)

Beteiligungsbericht 2019 RWW Stadt Bottrop - 37 -

Besetzung der Organe:

A. Aufsichtsrat

:

Bernd Böddeling, innogy SE, Vorsitzender

Hermann Hirschfelder, Stadt Bottrop, stellv. Vorsitzender

Guido Brücker, Stadt Mülheim an der Ruhr, stellv. Vorsitzender

Bernd Brockmann, Dreher, Arbeitnehmervertreter, Mülheim an der Ruhr (bis 16.02.2018 und ab 22.06.2018)

Markus Püll, Bürgermeister Mülheim an der Ruhr Andrea Dorsch-Kellermann, innogy SE

Tim Wehling, Arbeitnehmervertreter, Mülheim an der Ruhr (bis 16.02.2018) Jürgen Jüttermann, innogy SE

Dr. Martina Sanfleber, innogy SE Birgit Brinkel, Stadt Gladbeck

Alexander Trapka, Arbeitnehmervertreter, Mülheim an der Ruhr (ab 22.06.2018)

B. Geschäftsführung:

Dr. Franz Josef Schulte

C. Gesellschafterversammlung:

Vertreter der Stadt Bottrop: Stadtkämmerer Willi Loeven

(38)

Beteiligungsbericht 2019 RWW Stadt Bottrop UNTERNEHMENSLEITBILD, UNTERNEHMENSPOLITIK UND

LEISTUNGSPROGRAMM

Die RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH, Mülheim an der Ruhr (im Folgenden „RWW" genannt), gehört als regionaler Trinkwasserdirektversorger zu den größten deutschen Wasserversorgungsunternehmen. RWW wurde 1912 g egründet und versorgt in Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Bottrop, Gladbeck, Dorsten, Reken, Velen, Gescher, Schermbeck und Raesfeld ca. 750.000 Einwohner als Direktversorger mit Trinkwasser. Dar- über hinaus versorgt RWW als Trinkwasservorlieferant der Stadtwerke Velbert, Wülfrath, Ra- tingen und Borken indirekt weitere ca. 250.000 Einwohner.

Im Bereich der unteren Ruhr in Essen-Kettwig, in Mülheim an der Ruhr sowie am Rhein in Duisburg-Mündelheim betreibt RWW fünf Flusswasserwerke. Diese liefern, ausgehend von der traditionell im Ruhrtal weit verbreiteten künstlichen Grundwasseranreicherung, durch den Einsatz eines modernen und leistungsfähigen mehrstufigen Aufbereitungsprozesses. Im nörd- lichen Versorgungsgebiet verfügt RWW im Verbreitungsgebiet der „Halterner Sande" über drei Wasserwerke, die Grundwasser fördern. Betriebswasser gewinnt RWW mit dem See- wasserwerk in Dorsten.

Die Wasserverteilung erfolgt über ein weit verzweigtes Rohrnetz mit einer Gesamtlänge von ca. 2.900 km. Zur Instandhaltung des Rohrnetzes sind vier regionale Service-Points im Ver- sorgungsgebiet eingerichtet, die über die zentrale Betriebsdirektion in Bottrop gesteuert wer- den.

Das Unternehmen ist funktional gegliedert. Die Linienfunktionen umfassen die Organisations- einheiten Technik, Recht/Personal, Finanzen, Controlling sowie Geschäftsentwicklung. Die Organisationseinheiten Revision sowie Arbeitssicherheit/Umweltmanagement sind der Ge- schäftsführung als Stabsfunktionen zugeordnet.

Innogy Aqua GmbH (Sitz Mülheim an der Ruhr) ist mit 79,8 % Hauptgesellschafter der RWW.

Die Städte Mülheim an der Ruhr, Bottrop, Gladbeck, Oberhausen sowie der Kreis Reckling- hausen sind die weiteren Gesellschafter des Unternehmens und unmittelbar in den Aufsichts- gremien des Unternehmens vertreten. Die Gesellschaft erfüllt mit ihrer Tätigkeit vollum- fänglich den dringenden öffentlichen Zweck der Trinkwasserversorgung (§§ 107 f GO NRW).

Die Schwerpunkte der Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen im Sachanlagevermögen (einschl. der Anlagen im Bau) von insgesamt 10,9 Mio. € (Vorjahr: 11,3 Mio. €) lagen in der Wassergewinnung und -aufbereitung sowie im Verteilnetz (Investitionen in Höhe von 8,9 Mio. €; Vorjahr: 9,2 Mio. €).

Der wesentliche Teil der Investitionen des Sachanlagevermögens einschließlich der Anlagen im Bau floss mit 4,6 Mio. € (Vorjahr: 5,1 Mio. €) in den Bereich der Wasserwerke, u. a. in die Netzersatzanlage im Wasserwerk Holsterhausen, in die Mittelspannungsanlage des Was- serwerks Styrum-Ost, in die Druckerhöhungsanlage sowie in den Wasserspeicher Fulerum.

Im Geschäftsjahr 2018 ent fielen einschließlich der Anlagen im Bau 4,3 Mio. € ( Vorjahr:

4,1 Mio. €) auf die Erneuerung bzw. Erweiterung des Versorgungsnetzes einschließlich Wasserzähler.

RWW baut gezielt auf Basis der Software PiReM (Pipe Rehabilitation Management System) die Rehabilitationsplanung auf und hat die daraus priorisierten Maßnahmen im Bereich des (Netz-) Asset Managements weiter umgesetzt. Abgeleitete Ergebnisse sind entsprechend in die Maßnahmenplanung integriert. Hauptleitungen („Magistralen") stellen den kritischen Teil des Versorgungsnetzes dar. Mit dem weitergeführten Erneuerungsprogramm hat RWW kon- sequent die Versorgungssicherheit erhöht.

(39)

Beteiligungsbericht 2019 RWW Stadt Bottrop - 39 -

Berichterstattung nach EnWG / Wasserlaufkraftwerk Kahlenberg:

RWW ist ein im Sinne des § 3 N r. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunter- nehmen mit den Folgen der Kontentrennungspflicht nach § 6 b A bs. 3 EnWG und der erwei- terten Pflicht zur Lageberichterstattung nach § 6 b Abs. 7 S. 4 EnWG. Im Geschäftsjahr 2018 wurden innerhalb des Elektrizitätssektors ausschließlich „andere Tätigkeiten" gemäß § 6 b Abs. 3 S. 3 EnWG durchgeführt.

Die Energieeigenerzeugung aus dem RWW-Laufwasserkraftwerk Kahlenberg an der Ruhr stellt eine wichtige Komponente des RWW-Energiemanagements dar. Das Kraftwerk ent- nimmt dem Ruhrschifffahrtskanal so viel Wasser, dass möglichst die drei Turbinen zur Strom- erzeugung eingesetzt werden können. Eine direkte wirtschaftliche Abhängigkeit von der Was- serführung der Ruhr ist gegeben.

Im Geschäftsjahr 2018 wurde eine Strommenge von 13,2 GWh (Vorjahr: 17,4 GWh) produ- ziert, die RWW ausschließlich im eigenen Unternehmen einsetzt. Der Rückgang der produ- zierten Menge ist im Wesentlichen auf die geringe Abflussmenge der Ruhr zurückzuführen.

RWW ist bestrebt, die Marktposition als leistungsfähiger regionaler Wasserversorger stetig auszubauen. Das Unternehmen wird sich als „Regionales Kompetenzcenter Wasser" der in- nogy SE weiter etablieren, die Stärken und f achlichen Kompetenzen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft weiter systematisch einbringen und S ynergien in der Zusammenarbeit mit Unternehmen der innogy SE erschließen. RWW ist bestrebt, ihre Leistungsfähigkeit, Kosten- und Kundenorientierung auch mit Dritten kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Mit Wirkung zum 01.01.2019 wird RWW das Tarifpreismodell weiter optimieren. Ziel ist es, den verursachungsgerechten Wasserpreis weiterzuentwickeln. Es wird ein Leistungspreis für atypische Systemnutzung in die Allgemeinen Tarifen aufgenommen.

Hierdurch soll

• die Preisstruktur verursachungsgerechter der Systemnutzung angeglichen,

• Kundenanreize zum bewussten Umgang mit Kapazitätsvorhaltungen gesetzt und

• technisch-ökonomische Risiken unkontrollierter Kapazitätsvorhaltungen reduziert werden.

Mit Ausnahme des neuen Bestandteils "Leistungspreis" bleiben Systempreis und Mengenpreis zum 01.01.2019 gegenüber dem bisher geltenden Stand unverändert.

Wachstum für RWW, das auf dem Tagesgeschäft aufbaut, Unterstützung für das Wasserge- schäft der innogy SE, die kontinuierliche Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie die nachhaltige Absicherung der erreichten Wertsteigerungen sind die wesentlichen mittel- und langfristigen Ziele des Unternehmens. Erfolge im Vertriebsbereich und dam it verbundenes externes Wachstum sind wichtig für das Erreichen der gesetzten Ziele. RWW wird sich daher zukünftig weiter auf den Ausbau der vertrieblichen Aktivitäten und den Aufbau von Koopera- tionen mit benachbarten Versorgern konzentrieren. Die Überprüfung der Effizienz der Kern- prozesse des Unternehmens und hiermit verbundene Anpassungen gehören für RWW zur Routine im Hinblick auf eine stetige Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Die Absicherung der derzeitigen Position des Unternehmens im Versorgungsgebiet bildet zukünftig ebenso einen Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der RWW wie das Erreichen eines organischen Wachstums in den B ereichen Trinkwasser-Konzessionen und Vorlieferantenpositionen für Weiterverteiler sowie die Übernahme von Betriebsführungs- und Dienstleistungsfunktionen. In den folgenden Jahren wird RWW sich darauf konzentrieren, auslaufende Konzessionsverträ- ge zu verlängern. In der Position als Vorlieferant für Trinkwasser und in dem Ausbau von wassernahen Dienstleistungen sieht RWW die Chance, weitere Wachstumsziele zu generie- ren.

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