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(1)

Die wirtschaftliche Betätigung der

Stadt Bottrop

Beteiligungsbericht

2015

Berichtsjahr 2014

(2)

Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop - 2 -

IMPRESSUM:

Herausgeber: Stadt Bottrop Oberbürgermeister Redaktion: Fachbereich Finanzen

Gerichtsstraße 10 Postfach 10 15 54 46215 Bottrop

Druck: Druckerei der

Stadt Bottrop

November 2015

(3)

Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop - 3 -

INHALTSVERZEICHNIS

Seite

Abkürzungsverzeichnis

6

I.

Die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Bottrop

7 II.

Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Betätigung

7

1. Gemeindeordnung als rechtlicher Rahmen 7

2. Rechtsformen kommunaler Unternehmen 12

2.1 Betriebe in öffentlich-rechtlicher Form

2.1.1 Regiebetrieb 12

2.1.2 Eigenbetrieb und eigenbetriebsähnliche Einrichtung 13

2.1.3 Anstalt des öffentlichen Rechts 13

2.1.4 Betrieb gewerblicher Art / Hoheitsbetrieb 14

2.2 Betriebe in privatrechtlicher Form 15

2.2.1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung 15

2.2.2 Aktiengesellschaft 16

2.2.3 Eingetragene Genossenschaft 16

III.

Überblick über die Beteiligungen der Stadt Bottrop

17

1. Bestand der Beteiligungen 17

2. Änderungen im Vergleich zum Beteiligungsbericht 2014 17

3. Übersicht der Beteiligungen 18

4. Zusammenstellung der Beteiligungen 19

5. Wirtschaftliches Ergebnis aus Beteiligungen 24 6. Ausgliederungsquote und Beschäftigtenanteil in den Beteiligungen 26 IV.

Steuerung der Beteiligungen der Stadt Bottrop

28 V.

Berichterstattung über die wirtschaftliche Betätigung

30

1. Art und Weise der Berichterstattung 30

1.1 Gegenstand des Beteiligungsberichtes 30

1.2 Umfang der Darstellung 31

(4)

Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop - 4 -

VI. Darstellung der Unternehmen 33

Geschäftsbereiche:

Versorgung:

1. Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW) 35 - 42

2. Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) 43 - 52

3. RWE AG 53 - 62

4. RW Holding AG 63 - 68

5. Verband der kommunalen Aktionäre des RWE, GmbH (VkA) 69 - 74

6. Bottroper Sonnenkraft eG 75 - 80

Entsorgung:

7. Wertstoff und Recycling Bottrop GmbH (WRB) 81 - 88

8. Gesellschaft zur Verwertung von Grün- und Bioabfällen mbH (GVB) 89 - 96 9. Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung AöR (BEST) 97 - 106 Wirtschaftsförderung/Dienstleistungen:

10. WIN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH 107 - 118

11. Arbeitsförderungsgesellschaft mbH (GAFÖG) 119 - 128

12. Gründerzentrumsgesellschaft Prosper III mbH (GZP III) 129 - 134

13. Innovation City Management GmbH (ICM) 135 - 142

14. Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbH 143 - 156

15. Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland- 157 - 164 Emscher-Lippe-AöR (CVUA MEL AöR)

Verkehr:

16. Vestische Straßenbahnen GmbH 165 - 174

Freizeit/Kultur:

17. Bottroper Sport- und Bäderbetrieb 175 - 186

18. Revierpark Vonderort GmbH 187 - 194

19. Betriebsgesellschaft Radio Emscher Lippe mbH & Co. KG 195 - 202 20. Betriebsverwaltungsgesellschaft Radio Emscher Lippe mbH 203 - 208 Wohnungsbau:

21. Gesellschaft für Bauen und Wohnen Bottrop mbH 209 - 218

22. Gemeinnützige Baugenossenschaft Kirchhellen eG 219 - 220

23. Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Bottrop eG 221 - 226 Banken/Sparkassen:

24. Sparkasse Bottrop (Gewährträgerschaft) 227 - 236

25. Volksbank Kirchhellen eG 237 - 238

Seite

(5)

Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop - 5 -

VII.

Perspektiven

239

Anhang

Anlage 1: Erläuterung zu der Berechnung und Aussage- 240 - 242 kraft der ausgewiesenen Kennzahlen und der

Kapitalflussrechnung

Anlage 2: Auszug aus der Gemeindeordnung 243 - 254 Nordrhein-Westfalen

Anlage 3: Auszug aus dem Haushaltsgrundsätzegesetz 255

(6)

Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop - 6 -

Abkürzungsverzeichnis

AG Aktiengesellschaft

BEST Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung AöR BgA Betrieb gewerblicher Art

BGB Bürgerliches Gesetzbuch

BGT Bottroper Gründer- und Technologiezentrum GmbH

CVUA MEL AöR Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland- Emscher-Lippe-AöR (CVUA MEL AöR)

e. V. eingetragener Verein

e. G. eingetragene Genossenschaft ELE Emscher Lippe Energie GmbH

GAFÖG Arbeitsförderungsgesellschaft -gemeinnützige GmbH- GenG Genossenschaftsgesetz

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GVB Gesellschaft zur Verwertung von Grün- und Bioabfällen GZP Gründerzentrumgesellschaft Prosper III mbH

GG Grundgesetz

GO NRW Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen

HGB Handelsgesetzbuch

ICM Innovation City Management GmbH MdL Mitglied des Landtages

MdB Mitglied des Bundestages

MGG Montan Grundstücksgesellschaft mbH ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr REL Lokalfunk Radio Emscher Lippe

RWE RWE AG

RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH

SpkG Sparkassengesetz

Stv./stellv. Stellvertretende/r

TEUR Tausend Euro

VKA Verband der kommunalen Aktionäre des RWE VRR Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

WiN WiN Emscher-Lippe-Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH

WRB Wertstoff und Recycling Bottrop GmbH

(7)

Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop - 7 -

I.

Die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Bottrop

Die Stadt Bottrop hat als Gebietskörperschaft für ihre Bürger eine Vielzahl von öffent- lichen Aufgaben zu erfüllen und Dienstleistungen bereitzustellen. Die Bereiche ihrer Tätigkeit erstrecken sich auf die Bewirtschaftung der für die Gemeindeaufgaben erfor- derlichen Mittel (Haushaltswirtschaft) und den Betrieb wirtschaftlicher Unternehmen (Unternehmerwirtschaft). Sie ist somit ein Teil der örtlichen Wirtschaft.

Die Stadt stellt durch diese vielfältige Aufgabenstellung sowohl mit ihrer Verwaltungs- tätigkeit als auch mit ihrer wirtschaftlichen Betätigung einen wesentlichen Wirtschafts- faktor der Region dar. Sie ist Auftraggeber der Wirtschaft, sie schafft Rahmenbedin- gungen für die Wirtschaft und trägt als zweitgrößter lokaler Arbeitgeber zum Wirt- schaftskreislauf bei.

II.

Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Betätigung

Eine Begründung für die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden ist im Wesentli- chen im Auftrag zur Bedarfsdeckung der Bürger mit existentiell notwendigen Dienst- und Sachleistungen zu sehen. Die wirtschaftliche Betätigung ist verfassungsrechtlich durch das Grundgesetz und die Landesverfassung garantiert. Sie gehört zu dem in Ar- tikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 78 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen geschützten Wesenskern der kommunalen Selbstverwaltung.

1. Gemeindeordnung als rechtlicher Rahmen

Die wirtschaftliche Betätigung der Stadt richtet sich nach den Bestimmungen der

§§ 107 ff. der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

Die Gemeindeordnung unterscheidet zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftli- cher Betätigung der Gemeinde.

Als wirtschaftliche Betätigung definiert § 107 Abs. 1 GO NRW den Betrieb von Un-

ternehmen, "die als Hersteller, Anbieter oder Verteiler von Gütern oder Dienstleistun-

gen am Markt tätig werden, sofern die Leistung ihrer Art nach auch von einem Priva-

ten mit der Absicht der Gewinnerzielung erbracht werden könnte."

(8)

Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop - 8 -

Voraussetzung für die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde ist u. a., dass 1. ein öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert und

2. die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leis- tungsfähigkeit der Gemeinde steht,

3. bei einem Tätigwerden außerhalb der Wasserversorgung, des öffentlichen Ver- kehrs sowie des Betriebes von Telekommunikationsleitungsnetzen einschließlich der Telekommunikationsdienstleistungen der öffentliche Zweck durch andere Un- ternehmen nicht besser und wirtschaftlicher erfüllt werden kann.

Als nichtwirtschaftliche Betätigung definiert § 107 Abs. 2 GO NRW u. a. die Einrich- tungen für die soziale und kulturelle Betreuung der Einwohner sowie Einrichtungen zum Umweltschutz (darunter auch Abwasser- und Abfallentsorgung).

Während sich § 107 GO NRW auf die Gesamtheit aller kommunalen Aktivitäten un-

abhängig von der wirtschaftlichen Zielsetzung und der Organisationsform (Regiebe-

trieb, öffentlich oder privatrechtlich) bezieht, wird die für diesen Beteiligungsbericht

wesentliche privatrechtliche Betätigungsform gesondert in § 108 GO NRW geregelt.

(9)

Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop - 9 -

Danach gelten als Voraussetzungen für die Gründung einer kommunalen Eigenge- sellschaft oder die Beteiligung an einem Unternehmen, dass

1. ein öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert und dieser im Gesellschaftsver- trag, in der Satzung oder einem sonstigen Organisationsstatut festgeschrieben wird,

2. die Wahl der Rechtsform gewährleistet, dass die Haftung der Gemeinde auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist,

3. die Einzahlungsverpflichtung der Gemeinde in einem angemessenen Verhält- nis zu ihrer Leistungsfähigkeit steht,

4. die Gemeinde sich nicht zur Übernahme von Verlusten in unbestimmter oder unangemessener Höhe verpflichtet,

5. die Gemeinde einen angemessenen Einfluss, insbesondere in einem Überwa- chungsorgan, erhält und dieser durch Gesellschaftsvertrag, Satzung oder in anderer Weise gesichert wird,

6. der Jahresabschluss und der Lagebericht entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften bzw. entsprechend den Vorschriften für Eigenbetriebe aufgestellt und geprüft wird,

7. bei Unternehmen der Telekommunikation einschließlich von Dienstleistungen im Gesellschaftsvertrag die unmittelbare oder im Rahmen einer Schachtelbe- teiligung die mittelbare Haftung der Gemeinde auf den Anteil der Gemeinde bzw. des kommunalen Unternehmens am Stammkapital beschränkt ist,

8. im Anhang zum Jahresabschluss die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr ge-

währten Gesamtbezüge im Sinne des § 285 Nr. 9 des HGB der Mitglieder der

Geschäftsführung und des Aufsichtsrates jeweils für jede Personengruppe

sowie zusätzlich unter Namensnennung die Bezüge jedes einzelnen Mitglie-

des dieser Personengruppe unter Aufgliederung nach Komponenten im Sinne

des § 285 Nr. 9 Buchstabe a des HGB angegeben werden.

(10)

Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop - 10 -

Eine betriebswirtschaftliche Zielsetzung wird in den "Wirtschaftsgrundsätzen" des

§ 109 GO NRW definiert. Demnach ist die Führung, Steuerung und Kontrolle der Un- ternehmen und Einrichtungen so auszurichten, dass diese "einen Ertrag für den Haushalt abwerfen, soweit dadurch die Erfüllung des öffentlichen Zwecks nicht be- einträchtigt wird." Angestrebt wird dabei ein Jahresgewinn des Unternehmens, der neben den für die technische und wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens notwendige Rücklagenbildung auch eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals ermöglicht. Die Erwirtschaftung eines Ertrages für den städtischen Haushalt wird so- mit zwar angestrebt, ist aber der öffentlichen Zwecksetzung stets nachgeordnet.

Das Gesetz zur Stärkung der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden und Ge- meindeverbände im Bereich der Telekommunikationsleistungen vom 25.11.1997 soll den Gemeinden und Gemeindeverbänden hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Betäti- gung in diesem Bereich eine größere Flexibilität gestatten. Vor der Entscheidung über die Gründungen von bzw. die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an Un- ternehmen im Sinne von § 107 Abs. 1 GO NRW ist der Rat auf der Grundlage einer Marktanalyse über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen En- gagements zu unterrichten.

Die Gesetzesänderung sieht in § 107 Abs. 1 Satz 1 GO NRW u. a. im Bereich der Telekommunikation für eine wirtschaftliche Betätigung nunmehr vor, dass die Beteili- gung einen öffentlichen Zweck erfordert und das der öffentliche Zweck durch andere Unternehmen ebenso gut und wirtschaftlicher erfüllt werden kann. Die Ange- messenheit der Betätigung in Bezug auf die Leistungsfähigkeit der Gemeinde bleibt ergänzend bestehen.

Zur Wahrung gleicher Wettbewerbschancen wird in § 108 Abs. 1 Ziffer 10 GO NRW ergänzend geregelt, dass „die Gemeinde für diese Unternehmen“ (Bereich Tele- kommunikation) „weder Kredite nach Maßgabe kommunalwirtschaftlicher Vorzugs- konditionen in Anspruch nehmen noch Bürgschaften und Sicherheiten im Sinne von

§ 87 GO NRW leisten“ darf.

(11)

Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop - 11 -

Um gemeinsam mit anderen Gemeinden bestimmte kommunale Aufgaben wahr- nehmen zu können, ist die Stadt Bottrop Mitglied in verschiedenen Zweckverbän- den, wie z. B.

Emschergenossenschaft Regionalverband Ruhr

Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr.

Zweckverband KRZN

Diese Zweckverbände sind nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit

öffentlich-rechtliche Einrichtungen, die den Gemeinden eine interkommunale

Kooperation ermöglichen sollen. Auch die Betätigung in diesen Zweckverbänden

hat erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen, gilt aber nicht als wirtschaftliche Betä-

tigung im Sinne der Gemeindeordnung.

(12)

Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop - 12 -

2. Rechtsformen kommunaler Unternehmen

Für die organisatorische Ausgestaltung kommunaler Unternehmen stehen öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Organisationsformen zur Verfügung.

Das folgende Schaubild skizziert die Systematik der am häufigsten anzutref- fenden öffentlichen Betriebe:

Öffentliche Betriebe

in öffentlich-rechtlicher Form

in privatrechtlicher Form

- Regiebetrieb

- Eigenbetriebsähnliche Ein- richtung

- Eigenbetrieb

- Anstalt des öffentlichen Rechts

- GmbH

- GmbH + Co. KG - Aktiengesellschaft - Genossenschaft - rechtsfähige Stiftung - rechtsfähiger Verein - Kommanditgesellschaft

2.1 Betriebe in öffentlich-rechtlicher Form 2.1.1 Regiebetrieb

Der Regiebetrieb ist ein rechtlich und wirtschaftlich unselbständiger Betriebs- zweig der Stadt. Seine Erträge und Aufwendungen werden im Haushaltsplan veranschlagt. Für die Stadt Bottrop handelt es sich hierbei um den Rettungs- dienst, die Parkhäuser Bottrop, die Abwasserbeseitigung, das Marktwesen und das Friedhofswesen. Diese Einrichtungen sind sogenannte kostenrech- nende Einrichtungen, die eine jährliche Gebührenkalkulation und Betriebsab- rechnung vorlegen.

Regiebetriebe unterliegen aufgrund ihrer direkten Einbindung in die Verwal-

tung der ständigen direkten Einflussnahme und Kontrolle.

(13)

Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop - 13 -

2.1.2 Eigenbetrieb und eigenbetriebsähnliche Einrichtung

Bei einem Eigenbetrieb handelt es sich um einen vermögensmäßig verselb- ständigten Betrieb mit eigener Betriebssatzung und eigenem Rechnungswe- sen (kaufmännisches Rechnungswesen), jedoch ohne eigene Rechtspersön- lichkeit. Das Vermögen ist als Sondervermögen vom übrigen Vermögen der Gemeinde getrennt. Im Haushalt erscheint anstelle einer getrennten Veran- schlagung von Einnahmen und Ausgaben nur noch das saldierte Nettoergeb- nis des Betriebes.

Der Eigenbetrieb verfügt einerseits über besondere Leitungs- und Kontrollor- gane (Betriebsleitung und Betriebsausschuss), untersteht andererseits dem Rat und dem Oberbürgermeister als Verwaltungschef.

Bei den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen handelt es sich um eine Einrich- tung gemäß § 107 Abs. 2 S. 2 GO NRW. Das kommunale Wirtschaftsrecht lässt die Bildung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung bei der Erfüllung sogenannter nichtwirtschaftlicher Tätigkeiten der Gemeinde zu.

Seit dem 01.01.1997 führt die Stadt Bottrop den Bereich Bäder als eigenbe- triebsähnliche Einrichtung. Zum 01.01.2001 wurden die Bereiche „Förderung des Sports“ und „Eigene Sportstätten“ mit dem Bereich „Bäder“ zusammenge- fasst. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung führt nun den Namen Bottroper Sport- und Bäderbetrieb.

2.1.3 Anstalt des öffentlichen Rechts

Die rechtsfähige oder auch selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts ist ei- ne Zusammenfassung von personellen und sachlichen Mitteln zur dauerhaften Verfolgung eines bestimmten öffentlichen Zwecks.

Sparkassen waren entstehungsgeschichtlich zunächst rechtlich unselbständi- ge Teile der Kommunalverwaltung mit dem Charakter eines Sondervermö- gens. Seit ihrer rechtlichen Verselbständigung im Jahre 1958 sind sie als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts zu errichten. Daran hält das Recht des Landes Nordrhein-Westfalen fest

Das SpkG normiert vielfache organisatorische, personelle und haftungsrechtli-

che Verknüpfungen zwischen den Gemeinden und Gemeindeverbänden als

Gewährträger und den Sparkassen. Namentlich sind die Errichtung von Spar-

kassen Sache des Gewährträgers (§ 1 Abs. 1 SpkG).

(14)

Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop - 14 -

Ferner hat der Hauptverwaltungsbeamte (§ 17 SpkG) des Gewährträgers ent- sprechend der Regelung des § 54 Abs. 2 GO NRW eine Beanstandungspflicht bei Beschlüssen des Verwaltungsrates, die das geltende Recht verletzen. Ne- ben der allgemeinen Kommunalaufsicht besteht zudem eine staatliche Spar- kassenaufsicht §§ 39 - 41 SpkG), die gemeinhin als Sonder-Kommunalauf- sicht betrachtet wird.

Im Gegensatz zur Geschäftstätigkeit der Privatbanken, die langfristig eine Steigerung der Gewinne anstreben, führen die öffentlich-rechtlichen Kreditin- stitute ihre Geschäfte nach wirtschaftlichen Grundsätzen, aber ohne Absicht der Gewinnmaximierung. Sie sind zugleich gemeinwohlorientiert.

Mit der Novellierung der GO NRW wurde durch die Einfügung des § 114 a GO NRW der Gemeinde ermöglicht, Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts zu errichten oder bestehende Regie- und Eigenbetriebe sowie eigenbetriebsähnliche Ein- richtungen im Wege der Gesamtnachfolge in rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts umzuwandeln.

2.1.4 Betrieb gewerblicher Art/Hoheitsbetrieb

Die Begriffe Betrieb gewerblicher Art (BgA) und "Hoheitsbetrieb" sind inhaltlich von den zuvor dargestellten juristischen Ausgestaltungen der wirtschaftlichen Betätigungsformen zu trennen und haben in diesem Zusammenhang nur steuerrechtliche Bedeutung. Während die privatrechtlichen Unternehmens- formen kraft Rechtsform steuerpflichtig sind, greift die Steuerpflicht für Regie- und Eigenbetriebe nur insoweit, als diese nicht überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen (Hoheitsbetriebe). Solche Betriebe werden steuer- rechtlich als Betriebe gewerblicher Art bezeichnet.

Übersicht über die BgA der Stadt Bottrop:

Bezeichnung Theater

Vermessungs- und Katasterwesen Parkhäuser Bottrop

Kirmesveranstaltungen/Märkte Gutachterausschuss

Saalbau Feuerwehr

Amt für Informationswesen

(15)

Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop - 15 -

2.2 Betriebe in privatrechtlicher Form

Aufgrund der Vorschriften über die Begrenzung der kommunalen Haftung nach § 108 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW ist die Wahl der privatrechtlichen Organisationsform einge- schränkt. Geeignete Rechtsformen wären demnach die Gesellschaft mit beschränk- ter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) und die eingetragene Genossen- schaft (eG). Bei der kombinierten Form einer GmbH & Co. KG ist die kommunale Beteiligung als Kommanditist (Teilhafter) möglich, nicht jedoch als Komplementär (Vollhafter). So ist die Stadt Bottrop als Kommanditistin an der Betriebsgesellschaft Radio Emscher Lippe mbH Emscher-Lippe mbH & Co. KG beteiligt.

Ist die Gemeinde im Besitz aller Geschäftsanteile einer Gesellschaft, so ist diese ei- ne kommunale Eigengesellschaft. Sind weitere Körperschaften oder auch Private an der Gesellschaft beteiligt, so spricht man von einer Beteiligungsgesellschaft.

Neben den unmittelbaren Beteiligungen an Gesellschaften des privaten Rechts sind auch mittelbare Beteiligungen möglich, indem eine Gemeinde über die Beteiligung an einer Gesellschaft an einer weiteren Gesellschaft beteiligt ist.

2.2.1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete Gesellschaft, an der sich die Gesellschafter mit Einlagen auf das Stammkapital beteiligen, ohne persönlich für die Schulden der Gesellschaft zu haften. Die Gesellschafter können die innere Struktur der Gesellschaft ohne wesent- liche Einschränkungen frei regeln. Dadurch kann die GmbH durch den Gesell- schaftsvertrag so ausgestattet werden, wie es dem jeweiligen Zweck der Gesell- schaft am besten entspricht.

Als Organe besitzt die GmbH die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsfüh-

rung. Es kann ein Aufsichtsrat gebildet werden.

(16)

Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop - 16 -

Gemäß § 108 Abs. 5 Nr. 2 GO NRW darf sich eine Gemeinde an einem Unterneh- men oder einer Einrichtung in Gesellschaftsform nur beteiligen, wenn der Rat den von der Gemeinde bestellten oder auf Vorschlag der Gemeinde gewählten Mitglie- dern des Aufsichtsrats Weisungen erteilen kann, soweit die Bestellung eines Auf- sichtsrates gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.

2.2.2 Aktiengesellschaft

Ebenso wie die GmbH besitzt auch die Aktiengesellschaft (AG) eine eigene Rechts- persönlichkeit. Die Aktionäre erwerben ihre Rechte durch die Übernahme von Antei- len des in Aktien zerlegten Grundkapitals. Für Schulden der Gesellschaft haftet auch hier nur das Gesellschaftsvermögen. Im Gegensatz zur freien Gestaltung des Ge- sellschaftsverhältnisses in der GmbH enthält das Aktiengesetz umfangreiche bin- dende Regelungen und Formvorschriften, so daß für ergänzende Ausgestaltungen des Vertragsverhältnisses der Aktionäre untereinander wenig Raum bleibt.

Als Organe besitzt die AG den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Hauptversamm- lung.

2.2.3 Eingetragene Genossenschaft

Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine juristische Person und hat als solche Rechte und Pflichten. Sie ist nach § 1 Abs. 1 GenG eine Gesellschaft von nicht ge- schlossener Mitgliederzahl, welche die Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes bezweckt. Eine unmit- telbare Inanspruchnahme der Genossenschaftsmitglieder für Verbindlichkeiten der Genossenschaft gibt es nicht, wobei allerdings durch Satzung Nachschusspflichten vereinbart werden können.

Die Genossenschaft handelt durch die Organe Vorstand, Aufsichtsrat und Mitglieder-

versammlung.

(17)

Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop - 17 -

III.

Überblick über die Beteiligungen der Stadt Bottrop

1. Bestand von Beteiligungen

Das Schwergewicht der wirtschaftlichen Betätigung der Stadt Bottrop kon- zentriert sich auf den öffentlichen Personennahverkehr, die Wirtschaftsförde- rung, die Wohnungswirtschaft sowie die Abfallentsorgung.

Ergänzt wird die kommunale wirtschaftliche Betätigung der Stadt Bottrop durch weitere Beteiligungen, u. a. im Bereich der Freizeiteinrichtungen.

Die Energieversorgung mit Strom und die Versorgung mit Gas, Fernwärme und Wasser hat die Stadt Bottrop durch Wasserlieferungs-, Gesellschafts-, Konzessions- und Gestattungsverträge auf Dritte übertragen. Die Stadt Bottrop ist am Energieversorger Emscher Lippe Energie GmbH mit 16,634 % beteiligt, an der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW) mit 5,61 %.

2. Änderungen im Vergleich zum Beteiligungsbericht 2014

Die Verwertung und Entsorgung Karnap-Städte Holding GmbH (VEKS) wur-

den zum 31.12.2014 aufgelöst.

(18)

Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop - 18 -

Geschäftsfeld Versorgung

Geschäftsfeld Entsorgung

Geschäftsfeld Dienst- leistungen

Geschäftsfeld Verkehr

Geschäftsfeld Freizeit /

Kultur

Geschäftsfeld Wohnungsbau

Geschäftsfeld Banken

RWW GmbH 5,610 %

WRB GmbH 74,900 %

WIN Emscher Lippe GmbH

5,750 %

Vestische Straßen- bahnen GmbH

10,730 %

Bottroper Bäderbetrieb ( 100,000 % )

Gesellshaft für Bauen und Wohnen

mbH 80,000 %

Sparkasse Bottrop ( 100,000 % )

ELE GmbH 16,634 %

GVB GmbH 51,000 %

GAFÖG mbH 12,500 %

Revierpark Vonderort GmbH

25,000 %

Gem. Baugenossen- schaft Kirchhellen 1,09 %

Volksbank Kirchhellen eG

( 0,003 % )

RWE AG 0,090 %

BEST AöR 100,000 %

Gründerzentrums- gesellschaft Prosper 6,000 %

REL GmbH & Co. KG

0,710 %

Gem. Wohnungs- genossenschaft

7,52 %

RWHolding AG 0,160 %

ICM GmbH 10,000 %

Betriebsverwges.

REL mbH 6,000 %

VkA GmbH 0,630 %

Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide

49,000 %

Bottroper Sonnenkraft eG

0,435 %

CVUA-MEL-AöR 6,250 %

Übersicht Beteiligungsgesellschaften

"Konzern" Stadt Bottrop

(19)

Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop - 19 -

4. Zusammenstellung der Beteiligungen

Die Stadt Bottrop ist an folgenden Unternehmen zum Teil unmittelbar und zum Teil mittelbar beteiligt.

Überwiegend haben diese Unternehmen die Rechtsform der GmbH, bei der Spar- kasse Bottrop und der BEST AöR die Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Anstalt.

Beteiligung an

Haftungskapital bzw.

Geschäftsguthaben in EUR

Anteil in EUR

Anteil in % Anteilseigner Rheinisch-Westfälische Wasser-

werksgesellschaft mbH

15.381.950 862.850

= 5,610 %

Stadt Bottrop 1.538.200

= 10,000 %

Stadt Mülheim 652.700

= 4,240 %

Stadt Gladbeck 12.272.450

= 79,780 %

RWE Aqua GmbH 55.150

= 0,360 %

Kreis Recklinghausen 600,00

= 0,010 %

Stadt Oberhausen Emscher-Lippe Energie GmbH

(ELE)

12.000.000 1.996.080,00

= 16,63 %

Stadt Bottrop 1.996.080,00

= 16,63 %%

Stadt Gladbeck 1.996.080,00

= 16,63 %

Gesellschaft für Energie und Wirtschaft mbH, Gelsenkirchen 6.011.760,00

= 50,11 %

RWE Deutschland AG

RWE AG 1.574.000.000 1.364.000

= 0,090 %

Stadt Bottrop

1.572.636.000

= 99,910 %

übrige Aktionäre

RW Holding AG 74.362.859,52

29.047.922 Aktien

115.315 45.045 Aktien

= 0,160 %

Stadt Bottrop

74.247.544,52 29.002.877 Aktien

= 99,840 %

sonstige Gesellschafter

Bottroper Sonnenkraft eG 229.750,00 1.000,00

0,44 %

Stadt Bottrop 228.750,00

99,56 %

übrige Genossen

(20)

Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop - 20 -

Beteiligung an

Haftungskapital bzw.

Geschäftsguthaben in EUR

Anteil in EUR

Anteil in % Anteilseigner Verband der kommunalen Aktionäre

des RWE, GmbH

127.822,97 813

= 0,630 %

Stadt Bottrop 127.009,07

= 99,370 %

Sonstige Gesellschafter - 21 Städte

- 34 Kreise

- 5 Komm. Verbände - 29 weitere Gesell- schafter

Betriebsgesellschaft Radio Em- scher-Lippe mbH & Co. KG

100.000,00 710,00

= 0,710 %

Stadt Bottrop (Kommanditist) 5.290,00

= 5,290 %

Rechtsanwalt P. Fiele Treuhänder

75.000,00

= 75,000 %

Verleger Holding Radio Emscher Lippe GmbH &

Co. KG (Kommanditist) 19.000,00

= 19,000 %

Gesellschaft für Energie und Wirtschaft mbH ohne Einlage Betriebsverwaltungsge-

sellschaft Radio Em- scher-Lippe mbH (Kom- plementärin)

Betriebsverwaltungsgesellschaft Radio Emscher-Lippe mbH

30.000,00 1.800,00

= 6,000 %

Stadt Bottrop (Komplementärin der Betriebsge-

sellschaft Radio Emscher Lippe mbH)

22.500,00

= 75,000 %

Verleger-Holding Radio Emscher Lippe GmbH &

Co. KG 5.700,00

= 19,000 %

Gesellschaft für Energie und Wirtschaft mbH Wertstoff und Recycling Bottrop

GmbH

350.000 262.350

= 74,900 %

Stadt Bottrop 87.650

= 25,100 %

REMONDIS GmbH, Essen

Gesellschaft zur Verwertung von Grün- und Bioabfällen mbH

26.000 13.260

= 51.000 %

Stadt Bottrop 12.740

= 49,000 %

BEST AöR WIN Emscher-Lippe-Gesellschaft

zur Strukturverbesserung mbH

306.775,13 17.639,57

= 5,750 %

Stadt Bottrop 140.860,90

= 45,920 %

11 weitere kommunale Gesellschafter 122.710,07

= 40,00 %

31 andere Unterneh- men

25.564,59

= 8,33 %

Eingezogene Ge- schäftsanteile

(21)

Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop - 21 -

Beteiligung an

Haftungskapital bzw.

Geschäftsguthaben in EUR

Anteil in EUR

Anteil in % Anteilseigner Arbeitsförderungsgesellschaft

-gemeinnützige GmbH- (GAFÖG)

83.200 10.400

= 12,500 %

Stadt Bottrop 23.400

= 28,125 %

Stadt Gelsenkirchen 7.800

= 9,375 %

Stadt Gladbeck 18.200

= 21,875 %

GAFÖG GmbH, Gelsenkirchen 2.600

= 3,125 %

Pilkington-Deutschland AG, Gelsenkirchen 2.600

= 3,125 %

GGG Grüner Großmarkt Gelsenkirchen, Düsing GmbH & Co. KG 2.600

= 3,125 %

Firma Karl Oexmann, Inh. W. Oexmann, Gel- senkirchen

2.600

= 3,125 %

AC-Gelsenkirchen Au- tozentrum GmbH & Co.

KG, Gelsenkirchen 2.600

= 3,125 %

Storck-Baugesellschaft mbH, Gelsenkirchen 2.600

= 3,125 %

Bauunternehmung Lie- senklas GmbH & Co.

KG, Bottrop-Kirchhellen 2.600

= 3,125 %

IBK Wiesehahn GmbH, Bottrop

2.600

= 3,125 %

MC-Bauchemie, Müller GmbH & Co., Essen 2.600

= 3,125 %

Innenausbau Seibel &

Weyer GmbH & Co.

KG, Bottrop Gründerzentrumgesellschaft

Prosper III mbH

30.000 1.800

= 6,00 %

Stadt Bottrop 28.200

= 94,00 %

Montan-Grundstücksge- sellschaft Essen Flugplatzgesellschaft Schwarze

Heide mbH

25.564,59 12.526,65

= 49,00 %

Stadt Bottrop 5.368,56

= 21,00 %

Stadt Dinslaken 1.278,23

= 5,00 %

Stadt Voerde

1.278,23

= 5,00 %

Gemeinde Hünxe 5.112,92

= 20,00 %

Kreis Wesel

(22)

Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop - 22 -

Beteiligung an

Haftungskapital bzw.

Geschäftsguthaben in EUR

Anteil in EUR

Anteil in % Anteilseigner Chemisches und Veterinäruntersu-

chungsamt Münsterland-Emscher- Lippe-Anstalt öffentlichen Rechts (CVUA-MEL-AöR)

256.000,00 16.000,00

= 6,25 %

Stadt Bottrop

240.000,00

= 93,75 %

übrige Mitglieder Vestische Straßenbahnen GmbH 11.209.000,00 1.203.000

= 10,73 %

Stadt Bottrop 8.618.000

= 76,89 %

Kreis Recklinghausen 1.388.000

= 12,38 %

Stadt Gelsenkirchen

Innovation City Management GmbH 25.000,00 2.500

= 10,00 %

Stadt Bottrop 2.500

= 10,00 %

BETREM Emscher- brennstoffe GmbH 15.250,00

= 61,00 %

Initiativkreis Ruhr GmbH

2.250,00

= 9,00 %

agiplan GmbH 2.500,00

= 10,00 %

RAG Montan Immobi- lien GmbH

Revierpark Vonderort 41.000,00 10.250,00

= 25,00 %

Stadt Bottrop 20.500,00

= 50,00 %

Kommunalverband Ruhrgebiet 10.250,00

= 25,00 %

Stadt Oberhausen

Gesellschaft für Bauen und Wohnen Bottrop mbH

3.100.000 2.480.000

= 80,000 %

Stadt Bottrop 620.000

= 20,00 %

Sparkasse Bottrop Gemeinnützige Baugenossenschaft

Kirchhellen

14.105,00 153,39

= 1,09 %

Stadt Bottrop 13.951,61

= 98,91 %

übrige Mitglieder Gemeinnützige Wohnungsge-

nossenschaft Bottrop

402.951,41 30.300,00

= 7,52%

Stadt Bottrop 372.651,41

= 92,48 %

übrige Mitglieder

(23)

Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop - 23 -

Beteiligung an

Haftungskapital bzw.

Geschäftsguthaben in EUR

Anteil in EUR

Anteil in % Anteilseigner

Volksbank Kirchhellen 5.637124,53 160,00

= 0,003 %

Stadt Bottrop 5.636.964,53

= 99,997 %

übrige Mitglieder

Sondervermögen Stammkapital Anteil

in %

Anteilseigner

Bottroper Bäderbetrieb 2.300.000 100,00 % Stadt Bottrop

Gewährträgerschaft

Sparkasse Bottrop Der Träger unterstützt die Sparkasse bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit der Maßgabe, dass ein Anspruch der Sparkasse gegen den Träger oder eine sonstige Verpflichtung des Trägers, der Sparkasse Mittel zur Verfü- gung zu stellen, nicht besteht. Die Sparkasse haftet für ihre Verbindlichkei- ten mit ihrem gesamten Vermögen. Der Träger der Sparkasse haftet nicht für deren Verbindlichkeiten.

Bottroper Entsorgung und Stadtrei- nigung AöR (BEST)

Gemäß § 114 a GO NRW haftet die Stadt Bottrop als Gewährträger unbe- schränkt für die Verbindlichkeiten der BEST AöR.

(24)

Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop - 24 -

5. Wirtschaftliches Ergebnis aus den Beteiligungen

Erträge aus Beteiligungen

Beteiligung an Betrag / EUR

RWW mbH 560.900,00

BEST AöR 150.000,00

RWE AG 532.910,00

Emscher Lippe Energie GmbH 4.005.980,52

Gesellschaft für Bauen und Wohnen Bottrop mbH 148.800,00 Verwertung und Entsorgung Karnap-Städte Holding GmbH 19.608,00

Wertstoff und Recycling Bottrop GmbH 0,00

Gesellschaft zur Verwertung von Grün- und Bioabfällen mbH 30.600,00 Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Bottrop eingetragene

Gesellschaft 1.223,40

Vestische Straßenbahnen GmbH 9.922,04

Volksbank Kirchhellen eG 8,09

Bottroper Sonnenkraft eG 33,13

Sparkasse Bottrop 100.000,00

Erträge 5.559.985,18

Aufwendungen aus dem Beteiligungsgeschäft

Beteiligung an Betrag / EUR

Vestische Straßenbahnen GmbH 4.172.701,15

WiN Emscher Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH 22.300,00

Gründerzentrumsgesellschaft Prosper III mbH 8.897,44

Revierpark Vonderort 198.400,00

Verband der Kommunalen Aktionäre des RWE 1.220,00

Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbH 135.240,00

CVUA MEL AöR 225.313,56

Aufwendungen 4.764.072,15

Erträge 5.559.985,18

./. Aufwendungen 4.764.072,15

795.913,03

(25)

Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop - 25 -

Einnahmen aus Konzessionsverträgen

Unternehmen Betrag / EUR

Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) 5.360.000,00

Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH 1.793.055,44 7.153.055,44

Wirtschaftliches Ergebnis aus Beteiligungen 795.913,03

Einnahmen aus Konzessionsverträgen 7.153.055,44

7.948.968,47

Die Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) gewährte bis einschließlich 2014 einen

investiven Zuschuss in Höhe von 393.694,74 EUR, der für energiesparende

Maßnahmen zweckgebunden ist. Von der STEAG Fernwärme GmbH wurde ein

Gestattungsentgelt in Höhe von 122.452,18 EUR für die Durchleitung von Fern-

wärme durch das Bottroper Netz gewährt.

(26)

Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop - 26 -

6. Ausgliederungsquote und Beschäftigtenanteil in den Beteiligungen

Alle Bezirksregierungen haben im Auftrag des Innenministeriums im Jahr 2000 eine umfangreiche Sonderprüfung der kommunalen Beteiligten durchgeführt.

Ein Resultat dieser Maßnahme waren Empfehlungen für die inhaltliche Ausgestal- tung von Beteiligungsmaßnahmen.

Neben zusätzlichen Kennzahlen sollte auch dargestellt werden, wie hoch der Anteil der ausgegliederten öffentlichen Aufgaben ist. Als Indikator hierfür wurde der - rechnerische - Anteil (nach Geschäftsanteilen) an dem Personal der Beteiligungen vorgeschlagen.

Diese Anregung wurde erstmalig für den Beteiligungsbericht 2003 umgesetzt.

Die dargestellten Zahlen bedeuten zum Beispiel nicht, dass 64 Beschäftigte der Stadt Bottrop beim RWE arbeiten, sondern dass der Stadt Bottrop anhand ihres Aktienpaketes dieses Personal zuzuordnen wäre.

Der theoretische Anteil ist eine ungefähre Aussage über das Personal, das die Stadt Bottrop tatsächlich beschäftigen müsste, wenn sie die öffentliche Aufgabe Energieversorgung selbst wahrnehmen würde. Der Beschäftigtenanteil der ELE GmbH wäre noch hinzuzurechnen.

Wenn man berücksichtigt, dass die ehemaligen Bottroper Stadtwerke in den dreißi- ger Jahren an das RWE verkauft wurden, ist diese Aussage gar nicht so wirklich- keitsfremd.

Auch die Sparkasse Bottrop ist eine Ausgründung aus der Stadtverwaltung. Die kommunalen Sparkassen waren vor ihrer rechtlichen Selbständigkeit in der Regel Abteilungen der Hauptämter.

Die sich aus der oben erläuterten Kennzahl ergebende – theoretische – Ausgliede-

rungsquote von 35,49 % gibt einen Hinweis darauf, dass in Bottrop noch 64,51 %

der öffentlichen Aufgaben in der Kernverwaltung wahrgenommen werden.

(27)

Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop - 27 -

Anzahl der Beschäftigten in den Beteiligungen

Geschäftsbereiche:

1. Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW) 418 23

2. Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) 272 45

3. Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk Aktiengesellschaft (RWE) 59.784 54

4. RW Holding AG 1 0

5. Verband der kommunalen Aktionäre des RWE, GmbH (VkA) 2 0

6. Bottroper Sonnenkraft eG 0 0

Entsorgung:

7. Wertstoff und Recycling Bottrop GmbH (WRB) 6 4

8. Gesellschaft zur Verwertung von Grün- und Bioabfällen mbH (GVB) 2 1

9. Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung AöR (BEST) 157 157

Wirtschaftsförderung/Dienstleistungen:

10. WIN Emscher-Lippe-Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH 13 1

11. Arbeitsförderungsgesellschaft mbH (GAFÖG) 237 30

12. Gründerzentrumsgesellschaft Prosper III mbH (GZP III) 0 0

13. Innovation City Management GmbH (ICM) 14 1

14. Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbH 20 10

15.

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe- AöR

228 14

Verkehr:

16. Vestische Straßenbahnen GmbH 988 106

Freizeit/Kultur:

17. Bottroper Sport- und Bäderbetrieb 41 41

18. Revierpark Vonderort GmbH 92 23

19. Betriebsgesellschaft Radio Emscher Lippe mbH & Co. KG 0 0 20. Betriebsverwaltungsgesellschaft Radio Emscher Lippe mbH 0 0

21. Gesellschaft für Bauen und Wohnen Bottrop mbH 18 14

22. Gemeinnützige Baugenossenschaft Kirchhellen eG 2 0

23. Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Bottrop eG 8 1

24. Sparkasse Bottrop (Gewährträgerschaft) 282 282

25. Volksbank Kirchhellen eG 136 0

Beschäftigte in den Beteiligungen 807

Beschäftigte der Stadt Bottrop 1.467

Gesamt 2.274

Ausgliederungsquote 35,49 % Banken/Sparkassen:

Wohnungsbau:

Gesamt Anteil Stadt Bottrop Versorgung:

(28)

Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop - 28 -

IV.

Steuerung der Beteiligungen der Stadt Bottrop

Nach § 41 Abs. 1, S. 2, Buchst. k, l und m der GO NRW liegt die Entscheidungsbe- fugnis über die Gründung, die Erhöhung sowie die vollständige oder teilweise Veräu- ßerung einer Beteiligung an einer Gesellschaft oder an einer anderen Vereinigung des privaten Rechts ausschließlich beim Rat der Stadt Bottrop.

Zudem ist der Rat der Stadt Bottrop nach § 113 Abs. 2 GO NRW für die Bestellung von Vertretern der Stadt in den Organen der kommunalen Unternehmen zuständig.

In Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder ent- sprechenden Organen von juristischen Personenvereinigungen, an denen die Ge- meinde unmittelbar beteiligt ist, vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde.

Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter dazuzählen. Diese Vertreter nehmen die Interessen der Kommune wahr. Gemäß § 113 Abs. 3 der GO NRW ist die Gemeinde verpflich- tet, bei der Ausgestaltung der Gesellschaftsverträge und Satzungen das Recht auf Entsendung von städtischen Vertretern in die Aufsichtsräte der Unternehmen festzu- schreiben. Vertreter der Stadt in den Aufsichtsräten der Unternehmen können sowohl Ratsmitglieder, Vertreter der Verwaltung als auch sonstige vom Rat der Stadt bestell- te dritte Vertreter sein. Weiterhin üben Vertreter der Stadt Bottrop die Mitglied- schaftsrechte der Stadt in den Gesellschafterversammlungen bzw. Hauptversamm- lungen der Unternehmen aus.

Die Beteiligungsverwaltung der Stadt Bottrop ist organisatorisch dem Fachbereich Finanzen zugeordnet.

Aufgabe der Beteiligungsverwaltung ist neben der informellen Unterstützung (z. B.

bei Ratsbeschlüssen zu Gesellschaftsgründungen, Investitionen, Kapitalerhöhungen)

auch die regelmäßige Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Beteiligungen.

(29)

Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop - 29 -

Während Entscheidungen über die Bestellung von Vertretern der Stadt Bottrop für die Organe der Unternehmen vom Rat der Stadt getroffen werden, liegt zur Zeit eine der Hauptaufgaben der Beteiligungsverwaltung in der Betreuung der Beteiligungsge- sellschaften bei der Einhaltung gesellschaftsrechtlicher und kommunalrechtlicher Bestimmungen, sowie in der Verwaltung der Aufwendungen und Erträge und die Analyse von Vorlagen und Niederschriften.

Die Weiterentwicklung der Beteiligungsverwaltung in Richtung eines umfassenden Beteiligungs-Controllings wird nicht zuletzt aufgrund der fortschreitenden Verlagerung

"klassischer" städtischer Aufgaben in privatrechtliche Organisationsformen erforder- lich. Neue Aufgabenstellungen ergeben sich beispielsweise aus Notwendigkeiten im Hinblick auf die Orientierung der Gesellschaften an den Zielen des "Konzerns Stadt"

und die Optimierung der Beteiligungsstrukturen unter betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Aspekten.

Verwiesen wird auf die Ausführungen zu Punkt VII des Beteiligungsberichtes.

(30)

Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop - 30 -

V.

Berichterstattung über die wirtschaftliche Betätigung

1. Art und Weise der Berichterstattung

1.1 Gegenstand des Beteiligungsberichtes

In früheren Jahren erfolgte eine Information des Rates und der Einwohner der Stadt Bottrop lediglich bei den wirtschaftlich herausragenden städtischen Beteiligungsun- ternehmen (z. B. durch Wirtschaftspläne, die dem Haushaltsplan als Anlage beige- fügt wurden, der Feststellung des Jahresabschlusses oder selektiv im Zusammen- hang mit Kapitalerhöhungen, der Gewährung von Ertragszuschüssen oder Verlust- ausgleichszahlungen).

Gemäß § 117 GO NRW i. V. m. § 52 GemHVO hat die Gemeinde einen Beteili- gungsbericht zu erstellen, in dem ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betäti- gung zu erläutern ist. Dieser Bericht ist jährlich fortzuschreiben. Der Bericht soll ins- besondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die finanzwirtschaft- lichen Auswirkungen der Beteiligten, Beteiligungsverhältnisse und die Zusammen- setzung der Organe der Gesellschaft enthalten." Als Adressaten des Beteiligungsbe- richtes werden Ratsmitglieder und die Einwohner der Gemeinde genannt.

Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.

Der Beteiligungsbericht der Stadt Bottrop umfasst alle unmittel- und mittelbaren städti-

schen Beteiligungen sowie das Sondervermögen der Stadt Bottrop (eigenbetriebsähn-

liche Einrichtung Bottroper Sport- und Bäderbetrieb) und die Anstalten des öffentli-

chen Rechts (BEST AöR) und will neben den genannten gesetzlichen "Pflichtinforma-

tionen" als wesentlichen Inhalt einen Abriss der wirtschaftlichen Situation der einzel-

nen Gesellschaften sowie ihrer Bedeutung für den städtischen Haushalt (Leistungser-

bringung außerhalb der eigentlichen Verwaltung und finanzielle Verflechtung mit dem

Haushaltsplan) darstellen.

(31)

Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop - 31 -

1.2 Umfang der Darstellung

Als Informationsgrundlage für die Darstellung der einzelnen Beteiligungen der Stadt Bottrop dienen die Jahresabschlüsse und die dazugehörigen Prüfungsberichte der Wirtschaftsprüfungsunternehmen der letzten 5 Jahre. Hierdurch lassen sich bessere Erkenntnisse über die geplanten Entwicklungstendenzen gewinnen. Ausgehend von diesem Informationsmaterial werden die Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrech- nungen der Gesellschaften in komprimierter Form dargestellt.

Soweit die Jahresabschlussberichte Kapitalflussrechnungen enthalten, werden diese im Beteiligungsbericht übernommen.

Die Angaben über die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt beziehen sich auf

die tatsächlichen Zahlungen im Haushaltsjahr 2014.

(32)

Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop

- 32 -

(33)

Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop - 33 -

VI. Darstellung der

Unternehmen

(34)

Beteiligungsbericht 2015 Stadt Bottrop

- 34 -

(35)

Beteiligungsbericht 2015 RWW Stadt Bottrop - 35 -

1. Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW) Am Schloß Broich 1 - 3

45479 Mülheim a. d. Ruhr

Beteiligungsverhältnis

Stammkapital 15.381.950 EUR

EUR %

Stadt Bottrop 862.850 5,61

Stadt Mülheim an der Ruhr 1.538.200 10,00

Stadt Gladbeck 652.700 4,24

RWE Aqua GmbH 12.272.450 79,78

Kreis Recklinghausen 55.150 0,36

Stadt Oberhausen (Rheinland) 600 0,01

Beteiligungen der Gesellschaft

EUR %

Buchwert IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasserforschung

gemeinnützige GmbH, Mülheim an der Ruhr

1,00 15,31 Entwicklungsgesellschaft Neu-Oberhausen mbH – ENO,

Oberhausen

3.830,00 2,13 WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung

mbH, Herten

2.556,46 0,83 SEG Stadtentwässerung Schwerte GmbH 322.886,30 48,00 Wasserverbund Niederrhein GmbH, Krefeld 598.211,50 26,00

Wasserwerk Paderborn 2.167.805,16 9,97

(36)

Beteiligungsbericht 2015 RWW Stadt Bottrop - 36 -

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist

a) die Erfüllung wassertechnischer und wasserwirtschaftlicher Aufgaben und Dienstleis- tungen auf dem Wasser- und Abwassersektor.

Dazu gehören insbesondere

 Planung, Bau und Betrieb von Wasserversorgungseinrichtungen und Durchführung aller Geschäfte, die mit der Beschaffung, Gewinnung, Aufbereitung, Fortleitung und Lieferung von Wasser zusammenhängen;

 Planung, Bau und Betrieb von Wasserentsorgungseinrichtungen und Durchführung aller Geschäfte, die mit der Fortleitung von Abwässern, der Behandlung von Ab- wässern und Fortleitung der behandelten Abwässer sowie mit der Behandlung, Verwertung und Beseitigung der bei der Abwasserbehandlung anfallenden Rück- stände zusammenhängen;

b) die Erfüllung aller sonstigen Aufgaben und Dienstleistungen der Ver- und Entsorgung einschließlich der Kommunikation sowie allgemeiner kommunaler Dienste.

Dazu gehören insbesondere

Planung, Bau und Betrieb von Einrichtungen und Durchführung aller Geschäfte, die mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben und Dienstleistungen zusammenhängen,

c) Durchführung von Maßnahmen und Geschäften in verwandten Betätigungsbereichen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.

Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung der Aufgaben sowie zur Erbringung der Dienstleis- tungen und damit zur Verwirklichung des Unternehmensgegenstandes an anderen Unter- nehmen beteiligen, sie gründen, fremde Unternehmen erwerben oder pachten sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten.

Erfüllung des öffentlichen Zwecks

Die Erfüllung des öffentlichen Zwecks ergibt sich aus dem Gegenstand des Unternehmens.

Durch die entsprechende Aufgabenerledigung der RWW mbH wird dieser tatsächlich einge- halten.

(37)

Beteiligungsbericht 2015 RWW Stadt Bottrop - 37 -

Besetzung der Organe:

A. Aufsichtsrat

:

Bernd Böddeling, RWE Rhein-Ruhr AG, Vorsitzender Hermann Hirschfelder, Stadt Bottrop, stellv. Vorsitzender

Uwe Bonan, Angestellter, Beteiligungsholding Mülheim an der Ruhr GmbH, stellv. Vorsitzender

Bernd Brockmann, Dreher, Arbeitnehmervertreter, Mülheim a. d. Ruhr Markus Püll, Bürgermeister Mülheim an der Ruhr

Dr. Christoph Hilz, RWE Aqua GmbH (bis 15.04.2014) Gaetano Randazzo, Arbeitnehmervertreter, Oberhausen Roland Bernet, RWE AG (bis 31.12.2014)

Jürgen Holzmann, Stadt Gladbeck

Dr. Arndt Neuhaus, RWE AG (bis 31.12.2014) Andrea Dorsch-Kellermann, RWE AG

Tim Wehling, Arbeitnehmervertreter, Oberhausen

Jürgen Hüttermann, RWE Group Business Services GmbH (ab 01.01.2015) Dr. Martina Sanfleber, RWE AG (ab 01.01.2015)

B. Geschäftsführung:

Dr. Franz Josef Schulte

C. Gesellschafterversammlung:

Stadt Bottrop, Stadtkämmerer Willi Loeven

(38)

Beteiligungsbericht 2015 RWW Stadt Bottrop - 38 -

UNTERNEHMENSLEITBILD, UNTERNEHMENSPOLITIK UND LEISTUNGSPROGRAMM

Die RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH, Mülheim an der Ruhr (im Fol- genden „RWW` genannt), gehört als regionaler Trinkwasserdirektversorger zu den größten deut- schen Wasserversorgungsunternehmen. RWW wurde 1912 gegründet und versorgt in Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Bottrop, Gladbeck, Dorsten, Reken, Velen, Gescher, Schermbeck und Raesfeld ca. 750.000 Einwohner als Direktversorger mit hochwertigem Trinkwasser. Darüber hinaus versorgt RWW als Trinkwasservorlieferant der Stadtwerke Velbert, Wülfrath, Ratingen und Borken indirekt weitere ca. 250.000 Einwohner.

Im Bereich der unteren Ruhr in Essen-Kettwig, in Mülheim an der Ruhr sowie am Rhein in Duis- burg-Mündelheim betreibt RWW fünf Flusswasserwerke, die ausgehend von der traditionell im Ruhrtal weit verbreiteten künstlichen Grundwasseranreicherung in einem modernen und leistungs- fähigen mehrstufigen Aufbereitungsprozess qualitativ hochwertiges Trinkwasser liefern. Im nördli- chen Versorgungsgebiet verfügt RWW im Verbreitungsgebiet der „Halterner Sande" über drei Was- serwerke, die Grundwasser fördern. Betriebswasser gewinnt RWW aus dem Seewasserwerk in Dorsten.

Die Wasserverteilung erfolgt über ein weit verzweigtes Rohrnetz mit einer Gesamtlänge von ca.

2.900 km. Zur Wartung und Reparatur des Rohrnetzes sind vier regionale Service-Points im Ver- sorgungsgebiet eingerichtet, die über die zentrale Betriebsdirektion in Bottrop gesteuert werden.

Geführt wird die RWW von der RWE Deutschland AG. Die Gesellschaft mit Sitz in Essen bündelt die deutschen Aktivitäten des RWE Konzerns in den Bereichen Netz, Vertrieb und Energieeffizienz und führt die deutschen Regionalgesellschaften. RWW stellt als regionales Kompetenzcenter Was- ser die Expertise der RWE Deutschland AG im Wassergeschäft dar.

RWE Aqua GmbH ist mit 79,8% Hauptgesellschafter der RWW. Die Städte Mülheim an der Ruhr, Bottrop, Gladbeck, Oberhausen sowie der Kreis Recklinghausen sind darüber hinaus Gesellschafter des Unternehmens. Die Gesellschaft erfüllt mit ihrer Tätigkeit vollumfänglich den dringenden öffent- lichen Zweck der Trinkwasserversorgung (§§ 107f GO NW). Die o. g. Kommunen/Gebiets- körperschaften sind in den Aufsichtsgremien des Unternehmens unmittelbar vertreten.

RWW verfolgte auch in 2014 die konsequente Weiterentwicklung der innerbetrieblichen Prozesse sowie der Planung und Umsetzung von Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen zur Siche- rung von Qualität und Versorgungsleistung. Basierend auf dem RWW-Fachwissen und dem was- serwirtschaftlichen Anlagevermögen konnten zusätzlich erfolgreich vertriebliche Themenstellungen bearbeitet und mit kommunalen Partnern und den Kunden umgesetzt werden.

Die Strategie, das ausgeprägte Fachwissen der RWW in den verschiedenen Bereichen der Trink- wasserversorgung für die Vermarktung von Dienstleistungen einzusetzen, wurde im Jahr 2014 er- folgreich und konsequent weitergeführt. Die verschiedenen technischen Dienstleistungen im Netz- betrieb (Armaturenkontrolle, Wasserverlustanalyse und Leckortung) sowie das Produkt Wasser- spender und die dazugehörigen Dienstleistungen wurden auch im Jahr 2014 weiternachgefragt.

Mit der Entwicklung und Einführung des so genannten Systempreismodells für Trinkwasserpreise hat RWW eine führende Position bei innovativen Preissystemen entwickelt. In Kooperation mit der Hochschule Ruhr West (HRW) wurde dieses Know-How in ein Beratungsprodukt umgewandelt, das mittlerweile bundesweit nachgefragt wird. Das Angebot zielt auf die Entwicklung individueller Preis- systeme für Trinkwasserversorger ab und besteht aus modular aufgebauten Beratungselementen.

Die Beratung zur Entwicklung eines Systempreismodells wurde in 2013 bei neun Wasserversor- gungsunternehmen bzw. Stadtwerken erbracht. Zwei davon, die Stadtwerke Aschersleben GmbH und die Hochsauerlandwasser GmbH, führten zum 01.01.2014 einen Systempreis ein. Zum 01.10.2014 übernahmen auch die Stadtwerke Krefeld im Nachgang zu den Beratungen durch die RWW das Systempreismodell für Trinkwasser. In 2014 wurden weitere Projekte bei Trinkwasser gestartet. Mittlerweile wird die Vorgehensweise in zwei Projekten auch auf Fernwärme übertragen.

(39)

Beteiligungsbericht 2015 RWW Stadt Bottrop - 39 -

Wachstum für RWW, das auf dem Tagesgeschäft aufbaut, das Wassergeschäft der RWE Deutschland AG, die kontinuierliche Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie die nachhalti- ge Absicherung der erreichten Wertsteigerungen sind die wesentlichen mittel- und langfristigen Ziele des Unternehmens. Erfolge im Vertriebsbereich und damit verbundenes externes Wachstum sind wichtig für das Erreichen der gesetzten Ziele. RWW wird sich daher zukünftig weiter auf den Ausbau der vertrieblichen Aktivitäten und den Aufbau von Kooperationen mit benachbarten Ver- sorgern konzentrieren. Die Absicherung der derzeitigen Position des Unternehmens im Versor- gungsgebiet bildet zukünftig ebenso einen Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der RWW wie das Erreichen eines organischen Wachstums in den Bereichen Trinkwasser-Konzessionen und Vorlie- ferantenpositionen für Weiterverteiler sowie die Übernahme von Betriebsführungs- und Dienstleis- tungsfunktionen. In den folgenden Jahren wird RWW sich darauf konzentrieren, auslaufende Kon- zessionsverträge zu verlängern. In der Position als Vorlieferant für Trinkwasser und in dem Aus- bau von wassernahen Dienstleistungen sieht RWW die Chance, weitere Wachstumsziele zu ge- nerieren.

Die Aktivitäten zur Ausweitung von Tätigkeiten im Abwassersektor werden auch in den kommen- den Geschäftsjahren fortgesetzt. Darüber hinaus wird Wachstum durch den Erwerb ausgewählter Beteiligungen an Wasser- und Abwasserunternehmen in (Teil-) Privatisierungsverfahren ange- strebt.

RWW steht - in sich langsam verändernden Wasserteilmärkten - im Wettbewerb zu anderen Wasserversorgungsunternehmen. Die Gesellschaft wird daher zur Erreichung der gesteckten Ziele insbesondere auch Chancen zur Zusammenarbeit mit Partnern innerhalb und außerhalb des RWE-Konzerns nutzen. Auch in diesem Zusammenhang spielen die Möglichkeiten von Ko- operationen mit benachbarten Versorgungsunternehmen eine strategische Rolle.

Die vorgesehenen Investitionen des kommenden Jahres konzentrieren sich mit einem Volumen von rund 10,8 Mio. € auf Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen.

Für das kommende Geschäftsjahr wird ein Betriebsergebnis von ca. 21,0 Mio. € erwartet. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass RWW bei annähernd gleich hohen Aufwendungen den vertrieb- lichen Bereich weiterentwickelt und somit seine Marktposition als leistungsfähiger Wasserversor- ger ausbaut. Das prognostizierte Betriebsergebnis basiert auf einer Absatzmenge von ca.

79,0 Mio. m3. Es bleibt abzuwarten, in welchem Umfang die „Zinsschmelze" auf den Kapitalmärk- ten weiter fortschreitet und damit den Jahresüberschuss - als wirtschaftliche Basis der Dividende -, durch hohe Zinszuführungen zu den Pensionsrückstellungen, weiter belastet.

Die Geschäftsführung geht unverändert zum Vorjahr von einer Dividendenzahlung in Höhe von 10,0 Mio. € aus.

(40)

Beteiligungsbericht 2015 RWW Stadt Bottrop - 40 -

Entwicklung der Gewinn- und Verlustrechnung im 5-Jahresvergleich

2010 2011 2012 2013 2014

EUR EUR EUR EUR EUR

Umsatzerlöse 106.620.172,17 106.539.728,60 105.021.689,90 107.775.938,11 106.073.801,90 Andere aktivierte Eigenleistungen 999.468,74 921.889,19 986.129,26 793.961,74 600.728,87 Sonstige betriebliche Erträge 6.217.865,10 7.098.966,15 6.199.388,85 7.313.658,46 9.448.266,41 Erträge aus Beteiligungen 184.281,64 178.855,65 178.431,99 177.584,36 371.106,19

Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Sonstige Zinsen und ähnliche

Erträge 905.268,82 1.236.672,08 1.074.626,32 646.971,49 518.084,65

Erträge 114.927.056,47 115.976.111,67 113.460.266,32 116.708.114,16 117.011.988,02

2010 2011 2012 2013 2014

EUR EUR EUR EUR EUR

Materialaufwand 26.903.028,77 27.979.865,20 28.181.358,49 29.034.262,98 27.710.390,30 Personalaufwand 29.238.892,63 32.390.382,57 30.891.976,28 28.646.369,20 30.702.612,63 Abschreibungen 10.822.900,08 10.251.329,22 10.237.243,24 9.483.389,74 8.909.838,09 sonstige betriebliche Aufwendungen 25.289.816,50 24.226.807,72 24.711.829,78 24.750.842,76 24.182.315,54 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 6.506.680,16 5.355.004,17 5.874.366,62 7.303.117,32 10.685.547,30 außerordentliche Aufwendungen 509.505,73 130.057,00 130.057,00 1.578.363,00 0,00

Steuern 5.389.312,90 5.529.599,05 3.298.955,45 5.719.477,99 6.581.471,43

Aufwendungen 104.660.136,77 105.863.044,93 103.325.786,86 106.515.822,99 108.772.175,29

2010 2011 2012 2013 2014

EUR EUR EUR EUR EUR

Erträge 114.927.056,47 115.976.111,67 113.460.266,32 116.708.114,16 117.011.988,02 ./. Aufwendungen 104.660.136,77 105.863.044,93 103.325.786,86 106.515.822,99 108.772.175,29

= Jahresüberschuss 10.266.919,70 10.113.066,74 10.134.479,46 10.192.291,17 8.239.812,73

= Bilanzgewinn 10.266.919,70 10.113.066,74 10.134.479,46 10.192.291,17 8.239.812,73 Position

Position Position

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