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Anlage 9

Stadt Bottrop

5. Fortschreibung zum Haushaltssanierungsplan - Haushalt 2017

Inhaltsverzeichnis:

1. Ausgangslage 2. Grundlagen

3. Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021

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90 1. Ausgangslage

1.1. Haushaltssicherung 1994 – 2005

Der Haushalt der Stadt Bottrop befindet sich seit 1994 in einem strukturellen Ungleichgewicht, d. h.

die laufenden Ausgaben sind höher als die laufenden Einnahmen. Nachfolgend ist die Entwicklung der Defizite der bis einschließlich 2007 nach kameralen Grundsätzen bewirtschafteten Haushalte dargestellt:

Jahr Gesamt-

fehlbetrag davon:

originärer

Fehlbetrag originärer

Überschuss Abdeckung Altfehlbetrag

Genehmigung des HSK

€ € € €

1994 3.498.872 3.498.872 - - 19.05.1994

1995 5.429.697 5.429.697 - - 07.07.1995

1996 6.433.362 2.934.490 - 3.498.872 30.09.1996 1997 6.518.374 1.088.677 - 5.429.697 25.04.1997 1998 12.246.015 5.812.653 - 6.433.362 16.03.1998 1999 12.926.714 6.408.340 - 6.518.374 16.03.1999 2000 12.130.630 - 115.385 12.246.015 06.04.2000 2001 17.668.111 4.741.397 - 12.926.714

keine Genehmigung

2002 9.104.931 - 3.025.699 12.130.630 28.05.2002 2003 34.245.327 16.577.216 - 17.668.111

keine Genehmigung

2004 25.190.312 16.085.381 - 9.104.931

keine Genehmigung

2005 60.433.758 26.188.431 - 34.245.327

keine Genehmigung

2006 43.164.625 17.974.313 - 25.190.312

keine Genehmigung

2007 45.541.325 - 14.892.433 60.433.758

keine Genehmigung

In der 1. Konsolidierungsphase (1994 – 1999) wurden Effekte in Höhe von insgesamt 60.835 T € erzielt. In der 2. Konsolidierungsphase (2000 – 2005) konnten 66.876 T € eingespart werden.

1.2 Haushaltssicherung ab 2006

Mit dem Haushaltsjahr 2006 wurde eine weitere Konsolidierungsphase bei der Stadt Bottrop einge- leitet. Der Rat der Stadt hat nach der Verabschiedung des Etats 2006 aufgrund der sich weiterhin dramatisch verschlechternden Finanzsituation der Stadt Bottrop am 04.04.2006 einen Grundsatz- beschluss zur Erarbeitung eines weiteren, umfangreichen Sparkonzeptes gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, dem Rat der Stadt die erforderlichen Unterlagen für eine politische Beratung und Entscheidung zu erarbeiten, damit innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren ein originärer Haus- haltsausgleich wieder erreicht werden kann.

Das von der Verwaltung vorgelegte Konzept „Haushaltssanierung 2006 – 2017“ enthielt folgende Bestandteile:

⇒ Maßnahmen zur Erreichung eines verwaltungsinternen „Garantiebetrages“, die eine Absenkung der internen Verwaltungskosten um 1 Mio. € bis spätestens 2009 zum Ziel haben,

⇒ gewichtete Einsparungsmöglichkeiten bzw. Einnahmeverbesserungsmöglichkeiten bei außen- wirksamen Leistungsbereichen,

⇒ Haushaltsverbesserungsmöglichkeiten bei städtischem Vermögen, insbesondere bei den städ-

tischen Beteiligungen,

(3)

91

⇒ Kostenreduktionsmöglichkeiten bei den Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit.

Der Rat der Stadt hat nach Abschluss der Vorberatungen am 31.10.2006 Sparbeschlüsse mit ei- nem Volumen von über 3,4 Mio. € in außenwirksamen Leistungsbereichen gefasst. Auch bei der zukünftigen Gestaltung der Arbeit der politischen Gremien wurden erhebliche Einschränkungen be- schlossen, u. a. die Verringerung der Zahl der Ratsmandate, der Zahl der Mandate in den Bezirks- vertretungen und die Anzahl der Ausschussmitglieder.

Seit dem Haushaltsjahr 2008 wird der Haushalt der Stadt Bottrop nach den Regelungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements aufgestellt. Demnach gilt der Haushaltsplan der Stadt Bottrop nach § 75 Abs. 2 GO NRW dann als ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Diese Verpflichtung ist auch dann erfüllt, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ge- deckt werden kann.

Die geprüfte Eröffnungsbilanz der Stadt Bottrop zum 01.01.2008 wies eine Ausgleichsrücklage von 48,431 Mio. € aus. Für das Rechnungsjahr 2008 war lt. aufgestelltem Jahresabschluss eine Inan- spruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 421.995,82 € vorgesehen.

Der Haushaltsplan 2009 schloss mit einem Defizit von 24.445.100 € ab. Der Haushaltsausgleich (in der Ergebnisplanung mit Erträgen und Aufwendungen) konnte gem. § 75 Abs. 2 Satz 3 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage für 2009 dargestellt werden.

Wegen der defizitären Ertragssituation sowie der angespannten Liquiditätslage war die Fortschrei- bung und Weiterentwicklung des Haushaltssicherungskonzeptes 2009 geboten. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 19.05.2009 das Haushaltssicherungskonzept 2009 beschlossen.

Der Haushalt 2010 wies ein Defizit von 45,7 Mio. € aus. Die Vorlage eines Haushaltssicherungs- konzeptes war gem. § 76 Abs. 1 GO NRW für 2010 zwingend erforderlich, weil die Inanspruchnah- me des Eigenkapitals nach der Planung in 2010 und Folgejahre oberhalb des Schwellenwertes des

§ 76 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW liegt. Das Eigenkapital wurde um mehr als 5 % in zwei aufeinander fol- genden Jahren verringert. Darüber hinaus wurde von 2011 bis 2013 der in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisende Ansatz der allgemeinen Rücklage um mehr als ein Viertel verringert (§ 76 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW).

Mit dem Haushalt 2011 hat der Rat der Stadt das Haushaltssicherungskonzept 2011 beschlossen.

Die Bezirksregierung Münster hat in ihrer Verfügung vom 17.05.2011 festgestellt, dass das Haus- haltssicherungskonzept in der vorgelegten Form nicht genehmigungsfähig ist und die Haushaltssat- zung nicht bekannt gemacht werden darf. Die Stadt Bottrop unterlag damit dauerhaft den Restrikti- onen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW.

2. Grundlagen

2.1 Gesetzliche Grundlagen

Am 08.12.2011 hat der Landtag NRW das Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushalts- konsolidierung im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz) beschlossen.

Das Stärkungspaktgesetz sieht für die Jahre 2011 bis einschließlich 2020 Konsolidierungshilfen des Landes in Höhe von jährlich 350 Mio. € im Rahmen der Stufe 1 für insgesamt 34 Kommunen vor.

Diese 34 Kommunen sind zur Teilnahme gesetzlich verpflichtet.

Weitere 310 Mio. € werden ab 2014 jährlich im Rahmen der Stufe 2 des Gesetzes den Gemeinden

zur Verfügung gestellt, deren Haushaltsdaten des Jahres 2010 den Eintritt der Überschuldung 2014

bis 2016 erwarten lassen. Die Teilnahme an der Stufe 2 war freiwillig.

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92

Der Rat der Stadt hat am 13.03.2012 beschlossen, dem Stärkungspakt Stadtfinanzen beizutreten und eine Konsolidierungshilfe zu beantragen. Mit Bescheid der Bezirksregierung vom 29. Mai 2012 wurde die Teilnahme der Stadt Bottrop an der Konsolidierungshilfe gem. Stärkungspaktgesetz fest- gesetzt. Der Stufe 2 des Stärkungspaktgesetzes gehören 27 Kommunen an. Für die Stadt Bottrop werden Konsolidierungshilfen in nachfolgender Höhe erwartet:

Jahr Konsolidierungs- hilfe in T€

2012 2.028

2013 4.438

2014 11.446

2015 11.446

2016 11.446

2017 11.446

2018 11.446

2019 7.624

2020 3.807

2021 0

Nach Korrektur der „strukturellen Lücke“ erhält die Stadt Bottrop eine um 18,33 % erhöhte Konsoli- dierungshilfe. Die Übersicht enthält die entsprechend angepassten Beträge.

2.2 Gesetzliche Rahmenbedingung bei freiwilliger Teilnahme

Der genehmigte Haushaltssanierungsplan tritt nach § 6 Abs. 4 des Stärkungspaktgesetzes an die Stelle des Haushaltssicherungskonzeptes nach § 76 GO NW. Für den Haushaltssanierungsplan gelten die Vorschriften über das Haushaltssicherungskonzept entsprechend, soweit das Stärkungs- paktgesetz keine abweichenden Regelungen trifft.

Der Haushaltssanierungsplan bedarf gem. § 6 Abs. 2 Stärkungspaktgesetz der Genehmigung der Bezirksregierung.

Die Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes kann nur unter folgenden Voraussetzungen er- teilt werden:

- Der Haushaltsausgleich ist unter Einbeziehung der Landeshilfe bis spätestens 2018 zu errei- chen.

- Der Haushaltsausgleich ist ohne Landeshilfe spätestens im Jahr 2021 zu erreichen.

- Die zum Erreichen der jährlichen Schritte notwendigen Teilziele werden im Haushaltssanie- rungsplan als Meilensteine dargestellt.

- Nach Erreichen des Haushaltsausgleiches müssen die jährlichen Konsolidierungsschritte einen degressiven Abbau der zum Ausgleich erforderlichen Konsolidierungshilfe vorsehen.

- Der vom Rat beschlossene Haushaltssanierungsplan ist der Bezirksregierung bis zum

30.11.2016 vorzulegen.

(5)

93 2. Überwachung / Controlling

Zur Überwachung der Sparziele ist der Aufbau eines verwaltungsweiten Controllings erforderlich, um bei negativen, die Konsolidierungsziele gefährdenden Entwicklungen, wirksam gegensteuern zu können.

Nach den Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes sowie des Ausführungserlasses ist der Kommu- nalaufsicht regelmäßig über die Abwicklung der Haushaltswirtschaft sowie des Haushaltssanie- rungsplanes zu berichten.

2.4 Meilensteine

HH-Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

Fehlbedarf ohne Stärkungspaktmittel -39.611 -29.231 -25.650 -20.744 -19.582 -18.836 -17.591 -16.289 -11.491 -9.932 -8.307 Ausgleichsbetrag für vorweggenommene

HSP-Maßnahmen -718 -1.831 -2.218 -2.240 -2.262 -2.285 -2.308 -2.331 -2.354 -2.378

Stärkungspaktmittel 2.028 3.588 9.673 9.673 9.673 9.673 9.673 6.443 3.218 0 0

Fehlbedarf nach Berücksichtigung der Stärkungspaktmittel aber ohne eigene Einsparung

-37.583 -26.361 -17.808 -13.289 -12.149 -11.425 -10.203 -12.154 -10.604 -12.286 -10.685

Einsparung 700 700 700 700 700 700 700 700 700 700 700

Einsparung 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656

Einsparung 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656

Einsparung 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656

Einsparung 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656

Einsparung 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656

Einsparung 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656

Einsparung 1.656 1.656 1.656 1.656

Summe Einsparung (Meilensteine) 700 2.356 4.012 5.668 7.324 8.980 10.636 12.292 12.292 12.292 12.292

Fehlbedarf nach Einsparung -36.883 -24.005 -13.796 -7.621 -4.825 -2.445 433 138 1.688 6 1.607

Eigenanteil Einsparung Starkungspakt 1.048 6.118 8.122 9.212 10.027 11.341 11.849 12.584 13.447 14.361 k. A.

Ermittlung der Meilensteine lt. erweiterter Finanzplanung Bottrop (Stand 19.09.2012)

2.5 Berichtspflichten

Die Einhaltung des Haushaltssanierungsplanes wird von der Bezirksregierung überwacht.

Die Gemeinde ist verpflichtet, einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres mit der Vorlage der Haushaltssatzung des folgenden Haushaltsjahres und ihren Anlagen, zum 30.06. im laufenden Haushaltsjahr und zum 15. April des Folgejahres mit einem bestätigten Jahresabschluss jeweils ei- nen Bericht zum Stand der Umsetzung des Haushaltssanierungsplanes vorzulegen.

2.6 Folgen von Pflichtverstößen

Kommt die Gemeinde ihrer Pflicht zur Vorlage des Haushaltssanierungsplanes nicht nach, weicht sie vom Haushaltssanierungsplan ab oder werden die Ziele aus anderen Gründen nicht erreicht, setzt die Bezirksregierung eine angemessene Frist zur Nachbesserung fest. Werden Maßnahmen zur Nachbesserung nicht ergriffen, ist durch das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) ein Beauftragter gemäß § 124 GO NW zu bestellen.

Bei nicht absehbaren und von der Gemeinde nicht zu beeinflussenden erheblichen Veränderungen

der finanziellen Situation kann die Bezirksregierung eine Anpassung des Haushaltssanierungspla-

nes genehmigen.

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94 2.7 Beteiligung Gemeindeprüfungsanstalt (GPA)

Bei der Erarbeitung und Umsetzung des Haushaltssanierungsplanes können sich die Kommunen durch die GPA beraten lassen. Die Kosten für die Leistungen der GPA übernimmt das Land. Die GPA NRW hat die Stadt Bottrop bei der Erarbeitung des HSP unterstützt. Darüber hinaus werden bei der Umsetzung des HSP weitere Beratungsleistungen in Anspruch genommen.

3. Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021 3.1 Grundlagen

- Grundlage für die Ermittlung des Konsolidierungsbedarfes ist der vom Rat am 13.03.2012 ver- abschiedete Haushaltsplan 2012. Auf dieser Grundlage werden die Konsolidierungsbedarfe jährlich angepasst und in den Haushaltssanierungsplan eingearbeitet.

- Für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung sollen sich die Gemeinden gemäß Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 25.07.2016 an den Orientierungsdaten 2017 bis 2020 ausrichten.

- Für die Zeit nach dem Orientierungsdatenzeitraum legt der Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 07.03.2013 fest, dass jede Kommune individuell die Planungsdaten für folgende Einzahlungen/Erträge bzw. Auszahlungen/Aufwendungen anhand von sog. Wachs- tumsraten ermittelt:

- Gemeindeanteil an der Einkommensteuer - Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer - Gewerbesteuer (brutto)

- Grundsteuer A und B

- Sonstige Steuern und ähnliche Einzahlungen - Schlüsselzuweisungen

- Landschaftsverbandsumlage

- Sozialtransferaufwendungen (soweit eine Berechnung der individuellen Wachstumsraten möglich ist)

Die Ermittlung der Wachstumsraten zur Berechnung der Plandaten erfolgt in Anlehnung eines ge- ometrischen Mittels. Grundlage sind die tatsächlichen Einzahlungen bzw. Auszahlungen der je- weiligen Kommune über einen Zeitraum der letzten 10 Jahre. Hinsichtlich der notwendigen 10-Jahresbetrachtung sind die Rechnungsergebnisse des Vorvorjahres und der 9 davor liegenden Jahre als Berechnungsgrundlage heranzuziehen (für 2017 also die Jahre 2006-2015).

3.2 Erweiterte Finanzplanung

Neben den Verpflichtungen aus dem Stärkungspaktgesetz, nicht umgesetzte Maßnahmen durch neue (auch dauerhaft besser laufende Maßnahmen) zu ersetzen sowie die für die jeweiligen Jahre beschlossenen Konsolidierungsbeträge (Meilensteine) in der Summe zu erwirtschaften, schreibt § 6 Abs. 2 des Gesetzes vor, dass spätestens in 2018 ein ausgeglichener Haushalt mit Konsolidie- rungshilfe und ab 2021 ohne Hilfen des Landes erreicht werden muss.

Daher besteht das Erfordernis, neben den vorgenannten Verpflichtungen auch auf die negativen Veränderungen in der Haushalts- und Finanzplanung in der Haushaltssanierungsplanung zu reagie- ren.

Zur Erreichung dieser in § 6 des Stärkungspaktgesetzes festgelegten Ziele ist für 2018 weiterhin ei-

ne Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 140%-Punkte, auf 730 v. H., einzuplanen.

(7)

95

Diese zusätzliche Erhöhung soll jedoch nur erfolgen, wenn dies zur Erreichung der Konsolidie- rungsziele zwingend erforderlich ist.

Die sich aus der Grundsteuererhöhung ergebenden Effekte sind wiederum in der vorgelegten 5. Fortschreibung der erweiterten Finanzplanung eingearbeitet. Diese stellt auf der Grundlage des Haushaltes 2017 die Ermittlung des Konsolidierungsbedarfes dar.

Um Risiken aus Entwicklungen, die nach der Beschlussfassung der Haushaltssatzung Ende No- vember auftreten können (z. B. Erhöhung Hebesatz Landschaftsumlage oder Veränderungen ge- setzl. Regelungen) aufzufangen und eine Genehmigung des HSP 2017 durch die Bezirksregierung nicht zu gefährden, soll weiterhin als zusätzliche Maßnahme eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 105%-Punkte erfolgen. Diese weitere Steuererhöhung soll jedoch nur zum Tra- gen kommen, sofern dies aufgrund von nachträglich auftretenden negativen Entwicklungen zur Er- reichung der Ziele aus dem Stärkungspaktgesetz notwendig ist. Insofern handelt es sich bei dieser Regelung lediglich um eine Weiterführung des konditionierten Beschlusses aus dem genehmigten HSP 2016 mit einer textlich veränderten Bedingung.

3.3 Maßnahmenübersicht

Die Maßnahmenübersicht zum Haushaltssanierungsplan (Seiten 99 - 114) listet die Haushaltssanie-

rungsmaßnahmen und die Konsolidierungsbeiträge auf. Hier sind aufgrund der Ergebnisse der ver-

gangenen Controllingberichte Anpassungen vorgenommen worden. Diese Änderungen sind der

nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.

(8)

Im Rahmen der Fortschreibung HSP 2017 anzupassende Maßnahmen

Nr.

Kurzbezeichnung der

HSP-Maßnahme alt 2017 neu 2017 Diff.

alt/neu alt 2018 neu 2018 Diff.

alt/neu alt 2019 neu 2019 Diff.

alt/neu alt 2020 neu 2020 Diff.

alt/neu 010701_1 Werbeeinnahmen

Internetauftritt

10.000 5.000 -5.000 10.000 5.000 -5.000 10.000 5.000 -5.000 10.000 5.000 -5.000 Wegfall des 2. Werbepartners.

010801_6 Rückzug auf bedarfsorientierte Ausbildung

95.500 319.000 223.500 97.400 325.000 227.600 99.400 331.500 232.100 101.300 338.000 236.700 Anpassung aufgrund der dauerhaft erhöht erwarteten Konsolidierungseffekte.

011202_5 ALT 020402_5

Neuorganisation der Plakatwerbung

5.000 12.000 7.000 5.000 12.000 7.000 5.000 12.000 7.000 5.000 12.000 7.000 Änderung der Maßnahmebezeichnung (vorher: Neuorganisation der Sondernutzung, u.a. Plakatwerbung), des Produkts sowie des Zielbetrages.

020301_1 Erhöhung der

Verwaltungsgebühren im Veterinärwesen

1.000 0 -1.000 1.000 0 -1.000 1.000 0 -1.000 1.000 0 -1.000 Wegfall der Maßnahme. Nach Schließung der Schafschlachtstätte

lassen sich zzt. keine Konsolidierungseffekte darstellen.

020901_2 Mehreinnahmen durch zeitnahe Satzungsänderung im Brandschutz u.a.

5.000 0 -5.000 5.000 0 -5.000 5.000 0 -5.000 6.000 0 -6.000 Wegfall der Maßnahme. Die beschlossenen Satzungsänderungen

führen aufgrund aktueller Gesetzesänderungen, die eine deutliche Einschränkung der abrechenbaren Leistungen (z. B. Wegfall Overheadkosten) nach sich gezogen haben, nunmehr zu keinen nennenswerten Konsolidierungsbeträgen.

040102_1 Erhöhung der Entgelte und Sachkostenreduzierung Kulturwerkstatt

4.500 3.000 -1.500 4.500 3.000 -1.500 5.000 3.000 -2.000 5.000 3.000 -2.000 Anpassung des Zielbetrages auf der Grundlage der Ergebnisse aus den letzten Berichten.

040202_1 Reduzierung

Zuschussbedarf Filmforum

2.500 2.500 0 2.500 2.500 0 2.500 2.500 0 2.500 2.500 0 Neue Maßnahmenbezeichnung (vorher: Erhöhung Eintrittspreise

Filmforum).

040401_1 Erhöhung der Entgelte in der Stadtbücherei

23.400 17.000 -6.400 23.400 17.000 -6.400 23.400 17.000 -6.400 23.400 17.000 -6.400 Anpassung des Zielbetrages aufgrund der rückläufigen Erträge aus Entgelten in der Stadtbücherei.

050205_1 Optimierung der Abwicklung Bildung und Teilhabe

80.000 0 -80.000 80.000 0 -80.000 80.000 0 -80.000 80.000 0 -80.000 Wegfall der Maßnahme. Nach Veränderung der

Rahmenbedingungen kann eine Streichung von 1,5 Stellen im Bereich Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht vorgenommen werden.

080101_6 Aufgabe des Rasenplatzes Ebel

9.000 0 -9.000 9.000 0 -9.000 9.000 0 -9.000 9.000 0 -9.000 Wegfall der Maßnahme. Aus gesellschaftspolitischen Gründen

wurde auf die Aufgabe des Sportplatzes Ebel verzichtet.

080101_16 Verminderung der Verlustabdeckung an den BSBB durch höhere Erträge der ELE

1.969.698 1.996.651 26.953 1.980.593 1.824.500 -156.093 1.995.923 1.839.830 -156.093 2.011.508 1.855.414 -156.094 Die Stadt Bottrop hat im Jahr 2012 ihren Anteil an der ELE um 9,634% auf 16,634% erhöht. Da diese neuen Geschäftsanteile dividendenberechtigt sind, werden für das Jahr 2016 in 2017 zusätzliche Dividendenerlöse von rd. 2,69 Mio.€ fließen. Nach Abzug der Zinsaufwendungen für die Aufnahme eines

Investitionskredites über 25 Mio.€ im Zuge der Aufstockung der ELE- Anteile in Höhe von 498.555,17€ verbleibt für 2017 ein Netto-Erlös von 1.996.650,83 €. Die Konsolidierungsbeträge sind entsprechend der Finanzplanung der ELE auch für die Folgejahre anzupassen.

080101_19 Optimierung von Sportstätten

13.000 22.500 9.500 13.000 22.500 9.500 13.000 22.500 9.500 13.000 22.500 9.500 Die Schließung des Sportplatzes Neustraße zieht einen höheren Konsolidierungsbeitrag nach sich.

090301_4 Aufwandsreduzierung durch Werbefinanzierung des Stadtplans

3.000 0 -3.000 0 0 0 0 3.000 3.000 0 0 0 Änderung der Maßnahmebezeichnung (vorher: Entgelterhöhung

durch Werbung auf dem Stadtplan) und zeitliche Neueinplanung.

090401_1 Reduzierung des Personaleinsatzes in der Bodenordnung

41.700 12.700 -29.000 42.600 13.000 -29.600 43.400 13.200 -30.200 44.300 13.500 -30.800 Die vorgesehene Personalmaßnahme ist nur tlw. umsetzbar.

100101_1 Mehreinnahmen bei Zwangs- und Bußgeldern

10.000 0 -10.000 10.000 0 -10.000 10.000 0 -10.000 10.000 0 -10.000 Wegfall der Maßnahme. Trotz verstärkter Überwachung der lfd.

Bautätigkeit konnten aufgrund nur geringfügiger Verstöße gegen geltendes Baurecht kaum zusätzliche Erträge aus Zwangs- und Bußgeldern realisiert werden.

96

(9)

Im Rahmen der Fortschreibung HSP 2017 anzupassende Maßnahmen

Nr.

Kurzbezeichnung der

HSP-Maßnahme alt 2017 neu 2017 Diff.

alt/neu alt 2018 neu 2018 Diff.

alt/neu alt 2019 neu 2019 Diff.

alt/neu alt 2020 neu 2020 Diff.

alt/neu 100101_2 Erhöhung der Ablösesumme

für Stellplätze

10.000 0 -10.000 10.000 0 -10.000 10.000 0 -10.000 10.000 0 -10.000 Wegfall der Maßnahme. Mit Beschluss des Rates der Stadt vom 12.03.2013 wurde eine neue Stellplatzablösungssatzung erlassen.

Bei der umgesetzten Maßnahme handelt es sich jedoch um eine investive Maßnahme, die nicht direkt zu Verbesserungen in der Ergebnisrechnung führt.

100301_1 Erhebung von

Verwaltungsgebühren bei Beratungen zur Kostenmiete

1.800 500 -1.300 1.800 500 -1.300 1.800 500 -1.300 1.800 500 -1.300 Anpassung der Konsolidierungsbeträge an die zurückgehende Nachfrage.

100401_1 Einführung von Benutzungsgebühren für das Nachtasyl

7.000 0 -7.000 7.000 0 -7.000 7.000 0 -7.000 7.000 0 -7.000 Wegfall der Maßnahme. Mit Ratsbeschluss vom 10.12.2013 wurde

die Gebührensatzung für die Obdachlosen- und

Übergangsunterkünfte angepasst. Da mittlerweile die städtischen Unterkünfte nahezu vollständig von Asylbewerbern bewohnt werden, die Transferleistungen beziehen, können die vorgesehenen Konsolidierungseffekte nicht mehr dargestellt werden.

100401_2 Erhöhung der

Benutzungsgebühren für Obdachlose

2.000 0 -2.000 2.000 0 -2.000 2.000 0 -2.000 2.000 0 -2.000 Wegfall der Maßnahme. Begründung siehe 100401_2.

110301_2 Niederschlagswasser Straßen NRW

0 160.000 160.000 0 160.000 160.000 0 160.000 160.000 0 160.000 160.000 Neue HSP-Maßnahme. Mit Vertragswerken von 1994 wurde zwischen der Stadt Bottrop und dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe das unentgeltliche und gebührenfreie Ableiten des

Oberflächenwassers der Bundes- und Landesstraßen gegen Leistung einer einmaligen Zahlung vereinbart. Diese

Vereinbarungen über einen Gebührenverzicht wurden mittlerweile höchstrichterlich als nichtig beurteilt. Daher wurde der

Landesbetrieb Straßenbau NRW als Rechtsnachfolger bereits für die Jahre 2008 – 2015 zur Leistung von Abwassergebühren nachveranlagt, entsprechende Geldeingänge sind zwischenzeitlich erfolgt. Somit sind auch für die Zukunft dauerhaft zusätzliche Gebührenerträge aus der Beseitigung von Niederschlagswasser von Flächen, die sich im Eigentum des Landesbetriebs Straßenbau NRW befinden, zu erwarten. Für 2016ff. werden hieraus zusätzliche Erträge mit einem Volumen von rd. 324.000 € erwartet, die mit einem Anteil von 160.000 € in den HSP aufgenommen werden 130101_1 Flächen- und Personalent-

wicklungskonzept Grünflächen- und Friedhofsunterhaltung

218.100 289.500 71.400 266.900 292.200 25.300 363.000 322.000 -41.000 462.800 421.800 -41.000 Der veränderte Konsolidierungseffekt setzt sich aus bereits umgesetzten personalwirtschaftlichen Maßnahmen sowie aus anteiligen Effekten aus der Neuorganisation der Abfallbeseitigung in öffentl. Grün zusammen.

150102_1 Verbesserung des Kostendeckungsgrad Marktgebühren/Änderung Abfallbeseitgung

70.000 45.000 -25.000 70.000 45.000 -25.000 70.000 45.000 -25.000 70.000 45.000 -25.000 Anpassung des Konsolidierungsbetrages im Zuge steigender Reinigungskosten der Marktplätze sowie zurückgehender Gebührenerträge.

160101_1 Erhöhung Grundsteuer B 630.000 650.000 20.000 5.090.000 5.250.000 160.000 5.090.000 5.250.000 160.000 5.090.000 5.250.000 160.000 Anpassung des Konsolidierungsbetrages auf der Basis steigender Grundsteuererträge.

3.212.198 3.535.351 323.153 7.731.693 7.972.200 240.507 7.846.423 8.027.030 180.607 7.965.608 8.146.214 180.606 Summe der Konsolidierungsbeiträge

97

(10)

98

Aus Gründen einer besseren Übersichtlichkeit sind die Anpassungen lediglich für den Finanzpla- nungszeitraum 2017 – 2020 dargestellt. Die Anpassungen für das Jahr 2021 wurden ebenfalls um- gesetzt und finden ihren Niederschlag in der Maßnahmenübersicht zur 5. Fortschreibung 2017 zum Haushaltssanierungsplan.

3.4 Fazit

Mit den vorgenommenen Anpassungen wird ein Haushaltssanierungsplan vorgelegt, der den Ge- nehmigungsbedingungen des Stärkungspaktgesetzes entspricht.

Durch die Konsolidierungshilfe des Landes NRW in den Jahren 2012 - 2020 in Höhe von rd. 75 Mio. € und einen im HSP insgesamt ausgewiesenen Eigenanteil in Höhe von mittlerweile rd. 131,0 Mio. € (ursprünglich 98,1 Mio. €) kann in 2018 ein ausgeglichener Haushalt mit Konsoli- dierungshilfe bzw. in 2021 ohne Konsolidierungshilfe dargestellt werden.

Ein Abbau der Kassenkredite erfolgt nach der derzeitigen Finanzplanung unverändert ab dem Jahr

2018.

(11)

Maßnahmenübersicht

zur 5. Fortschreibung 2017 zum Haushaltssanierungsplan im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen

der Stadt Bottrop

Stand: 14. September 2016

99

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Maßnahmenübersicht Stand:

Nr.

Kurzbezeichnung der HSP-Maßnahme

Vollzeit- verrechnete

Stellen Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Ist 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Bemerkung

010101_2 Verzicht auf den Neujahrsempfang

0 0 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000

010101_3 Beendigung der Mitgliedschaft im DIfU

0 0 8.400 8.400 8.400 8.400 8.400 8.400 8.400 8.400 8.400

010101_4 Einschränkungen bei Ehrungen für Ehe- und Altersjubilare

0,2 0 29.000 30.700 30.800 30.900 31.000 31.100 31.200 31.300 31.400

010101_5 Einsparungen im Bereich Fraktionszuwendungen

0 0 0 0 7.400 7.400 7.400 7.400 7.400 7.400 7.400

010102_1 Kürzung bezirksbezogene Haushaltsansätze

0 0 166.150 166.150 332.300 332.300 332.300 332.300 332.300 332.300 332.300

010201_1 Reduzierung der städtepartnerschaftlichen Begegnungen

0 0 13.500 13.500 13.500 13.500 13.500 13.500 13.500 13.500 13.500

010201_2 Reduzierung der Verfügungsmittel

0 0 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000

010501_1 Allg. Standardreduzierung bei Pflichtaufgaben der Rechnungsprüfung

0,5 0 9.000 41.800 44.300 18.500 37.600 38.300 39.100 39.900 40.700

010501_2 Spezielle Reduzierung von Prüfung und Beratung

0,5 0 0 0 0 36.900 37.600 38.300 39.100 39.900 40.700

010601_1 Reduzierung des Personaleinsatzes in der Druckerei

0,6 0 0 0 0 0 13.900 28.200 28.800 29.400 29.900

010602_1 Reduzierung des Personaleinsatzes in der Poststelle

0,4 0 0 0 0 0 9.400 19.200 19.600 20.000 20.400

010604_1 Reduzierung des Personaleinsatzes in der Fahrbereitschaft

1 0 0 0 0 23.500 49.000 50.000 50.900 51.900 52.900

010604_2 Reduzierung der Selbstfahrerfahrzeuge

0 0 6.550 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000

010606_1 Einsparung von arbeitsplatzbezogenen Druckkosten

0 0 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000

010607_1 Standardreduzierung bei Büromöbeln

0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000

010701_1 Werbeeinnahmen Internetauftritt

0 0 0 10.200 10.300 10.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 Wegfall des 2. Werbepartners.

K o n s o l i d i e r u n g s b e i t r ä g e i n €

14.09.2016

100

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Maßnahmenübersicht Stand:

Nr.

Kurzbezeichnung der HSP-Maßnahme

Vollzeit- verrechnete

Stellen Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Ist 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Bemerkung

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14.09.2016

010701_2 Reduzierung Abos und Fachliteratur

0 0 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000

010701_3 Aufgabe Ausschnittsdienst Medienveröffentlichungen

0 0 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000

010701_4 Reduzierung von Anzeigen städt. Einrichtungen und Veranstaltungen

0 0 8.000 7.200 7.200 7.200 7.200 7.200 7.200 7.200 7.200

010701_5 Verzicht auf Honorarkräfte für Sonderprojekte

0 0 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000

010701_6 Wegfall Zuschuss zum Rosenmontagszug

0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000

010701_7 Teilnahmebeitrag für den Rathaussturm Rosenmontag

0 0 1.580 1.650 2.190 1.600 1.600 1.600 1.600 1.600 1.600

010801_ 1 Reduzierung Personaleinsatz Schreibdienst

0,65 0 28.100 28.100 29.900 27.800 28.300 28.900 29.500 30.100 30.700

010801_ 2 Einsparung bei Fachzeitschriften

0 0 300 300 300 300 300 300 300 300 300

010801_ 3 Reduzierung des Personaleinsatzes in der Personalabrechnung

0,5 11.500 13.400 22.500 23.300 24.700 25.200 25.700 26.200 26.700 27.200

010801_ 4 Verzicht auf Erfrischungsgelder

0 0 500 500 500 500 500 500 500 500 500

010801_ 5 Verzicht auf Pauschale für Ausscheidende und Jubilare

0 0 400 400 400 400 400 400 400 400 400

010801_ 6 Rückzug auf bedarfs- orientierte Ausbildung

0 0 0 82.400 187.000 93.600 319.000 325.000 331.500 338.000 344.800 Anpassung aufgrund der dauerhaft erhöht erwarteten Konsolidierungseffekte.

010801_ 7 Reduzierung der Fortbildung im Arbeitsschutz

0 0 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000

010801_ 8 Reduzierung im Freiwilligendienst u. a.

0 0 37.522 18.480 18.864 17.500 17.500 17.500 17.500 17.500 17.500

010801_ 9 Reduzierung von Mehrarbeit und Überstunden

0 0 134.000 133.800 209.293 378.900 386.400 394.200 402.000 410.100 418.300

010901_1 Erhöhung der Erträge aus kommunalen Beteiligungen

0 150.000 150.000 150.000 150.000 300.000 300.000 450.000 550.000 600.000 600.000 011001_1 Verzicht auf Honorarkraft für

Fortbildung in Schulsekretariaten

0 0 4.800 4.800 4.800 4.800 4.800 4.800 4.800 4.800 4.800

101

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Maßnahmenübersicht Stand:

Nr.

Kurzbezeichnung der HSP-Maßnahme

Vollzeit- verrechnete

Stellen Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Ist 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Bemerkung

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14.09.2016

011002_1 Reduzierung Personaleinsatz in der Organisationsberatung

1 0 0 0 0 0 67.100 68.500 69.800 71.200 72.700

011201_1 Erhebung von Gebühren für grundbuchliche Erklärungen

0 0 700 1.792 1.500 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000

011201_2 Erhöhung von Mieten und Pachten

0 0 35.000 43.425 91.000 27.000 27.000 27.000 27.000 27.000 27.000

011201_3 Wegfall der Johanneskirmes in Kirchhellen

0 0 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500

011201_4 Reduzierung des Personaleinsatzes im Immobilienmanagement

1 0 42.400 66.800 72.000 65.900 67.200 68.600 70.000 71.400 72.800

011202_1 Reduzierung des

Personaleinsatzes in Planung und Bau

1 21.700 84.800 84.800 89.300 91.200 93.100 94.900 96.800 98.800 100.700

011202_2 Umstrukturierung der Sauna Rheinbaben

0 0 0 6.900 6.900 6.900 6.900 6.900 6.900 6.900 6.900

011202_4 Umstellung der Energieversorgung im Schulzentrum Kirchhellen

0 0 30.000 30.000 45.000 80.000 80.000 80.000 80.000 80.000 80.000

011202_5 ALT 020402_5

Neuorganisation der Plakatwerbung

0 0 0 0 0 0 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 Änderung der Maßnahmebezeichnung (vorher:

Neuorganisation der Sondernutzung, u.a. Plakatwerbung), des Produkts sowie des Zielbetrages.

011203_1 Aufgabe des Saalbaus 2,69 0 0 0 0 0 634.000 634.000 634.000 634.000 634.000

020101_1 Reduzierung des Personaleinsatzes bei Ordnungsangelegenheiten

0,5 41.000 60.300 55.200 52.800 58.100 59.300 60.500 61.700 62.900 64.200

020102_1 Reduzierung des Personal- einsatzes im Kommunalen Ordnungsdienst

1 0 41.700 42.500 43.400 46.100 47.050 47.950 48.950 49.900 50.900

020201_1 Reduzierung der Probeuntersuchungskosten

0 0 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000

020201_2 Einsparung von Zertifizierungskosten

0 0 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500

020301_1 Erhöhung der

Verwaltungsgebühren im Veterinärwesen

0 0 2.750 4.990 630 1.000 0 0 0 0 0 Wegfall der Maßnahme. Nach Schließung der

Schafschlachtstätte lassen sich zzt. keine Konsolidierungseffekte darstellen.

020301_2 Schließung der Tierkörpersammelstelle

0 3.077 6.600 6.600 6.600 6.600 6.600 6.600 6.600 6.600 6.600

102

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Maßnahmenübersicht Stand:

Nr.

Kurzbezeichnung der HSP-Maßnahme

Vollzeit- verrechnete

Stellen Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Ist 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Bemerkung

K o n s o l i d i e r u n g s b e i t r ä g e i n €

14.09.2016

020401_1 Bedarfsgerechte Überwach- ung im ruhenden Verkehr

-2,5 0 137.000 137.000 137.000 137.000 137.000 137.000 137.000 137.000 137.000

020401_2 Bedarfsgerechte Überwach- ung im fließenden Verkehr

-0,25 245.000 137.500 137.500 137.500 137.500 137.500 137.500

020401_3 Senkung der

Überschreitungsgrenze im fließenden Verkehr

0 370.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000

020401_4 Überwachung beider Fahrspuren im fließenden Verkehr

-1 0 550.000 550.000 550.000 550.000 550.000 550.000

020401_5 Fahrräder für Politessen 0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000

020402_1 Anpassung Gebührenordnung für Maßnahmen im

Straßenverkehr

0 0 20.000 20.000 20.000 22.000 22.000 22.000 24.000 24.000 24.000

020402_2 Reduzierung

Vorzimmertätigkeit zugunsten Sachbearbeitung

0,1 0 4.000 4.100 4.200 4.300 4.400 4.400 4.500 4.600 4.700

020402_3 Verzicht auf Fördermittel für Verkehrserziehung

0 0 300 300 300 300 300 300 300 300 300

020402_4 Kürzung des Zuschusses an die Verkehrswacht

0 0 700 700 700 700 700 700 700 700 700

020402_5 Neuorganisation der Sondernutzung u. a.

Plakatwerbung

0 0 0 5.000 0 5.000 0 0 0 0 0 s. 011202_5

020402_6 Einsatz eines Kassenautomaten

0,84 0 0 22.800 31.100 30.600 31.500 32.400 33.300 34.300 35.300

020402_7 Reduzierung des

Personaleinsatzes in der KFZ- Zulassung

0,5 7.800 25.700 26.900 26.800 23.100 23.500 24.000 24.500 25.000 25.500

020402_8 Mehreinnahmen durch Reservierung von Wunschkennzeichenreihen

0 0 1.120 2.240 2.267 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000

020501_1 Reduzierung von Öffnungs- zeiten im Bürgerbüro

1,1 0 43.100 46.300 51.400 46.200 47.300 48.400 49.500 50.700 51.800

020501_2 Ergänzung der Verwal- tungsgebührensatzung für Bürgerbüro und Standesamt

0 0 69.300 66.316 70.350 78.000 78.000 78.000 78.000 82.000 82.000

020601_1 Zusammenlegung der Standesamtsbezirke Bottrop und Kirchhellen

0,7 0 0 0 32.900 34.600 35.200 35.900 36.700 37.400 38.100

020801_1 Reduzierung des Personal- einsatzes für Zensus

0,5 0 27.500 28.000 31.700 24.700 25.200 25.700 26.200 26.700 27.200

1.274.847 980.223 941.504

103

(16)

Maßnahmenübersicht Stand:

Nr.

Kurzbezeichnung der HSP-Maßnahme

Vollzeit- verrechnete

Stellen Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Ist 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Bemerkung

K o n s o l i d i e r u n g s b e i t r ä g e i n €

14.09.2016

020901_1 Mehreinnahmen durch zeitnahe Satzungsänderung im Brandschutz u.a.

0 2.500 3.500 2.800 2.500 5.000 0 0 0 0 0 Wegfall der Maßnahme. Die beschlossenen

Satzungsänderungen führen aufgrund aktueller Gesetzesänderungen, die eine deutliche Einschränkung der abrechenbaren Leistungen (z. B. Wegfall

Overheadkosten) nach sich gezogen haben, nunmehr zu keinen nennenswerten Konsolidierungsbeträgen.

020901_2 Interkommunale Zusammenarbeit d.

gemeinsame Beschaffung

0 0 0 5.000 5.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000

020901_3 Reduzierung des Personal- einsatzes durch Organisa- tionsoptimierung, Controlling

1 0 0 0 64.500 65.800 67.100 68.500 69.800 71.200 72.700

020901_4 Optimierte Ersatzbeschaffung Löschfahrzeuge

0 0 0 0 54.800 54.800 54.800 54.800 54.800 54.800 54.800

030100_1 Reduzierung der Entgeltbefreiungen für Schulraumüberlassungen

0 0 5.281 11.942 7.046 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000

030100_2 Reduzierung der Schulungen der Sekretärinnen

0 0 600 600 600 600 600 600 600 600 600

030100_3 Wegfall der Übernahme der Eigenanteile Schokoticket

0 0 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000

030100_4 Kürzung der Schulbudgets 0 0 59.300 59.300 59.300 59.300 59.300 59.300 59.300 59.300 59.300

030100_5 Wegfall des Zuschusses zur Mittagsverpflegung und Kostenbeteiligung

0 0 411.000 411.000 411.000 411.000 411.000 411.000 411.000 411.000 411.000

030101_1 Anpassung der Elternbeiträge OGS

0 0 62.977 142.842 145.000 145.000 145.000 145.000 145.000 145.000 145.000

030101_2 Reduzierung des Unterrichtsmaterials OGS

0 0 31.500 31.500 31.500 31.500 31.500 31.500 31.500 31.500 31.500

030101_3 Aufgabe von Schulstandorten nach Schulentwicklungsplan

4 0 0 0 300.000 300.000 600.000 600.000 900.000 1.200.000 1.200.000

030104_1 Kosteneinsparung Abiturfeier Vestisches Gymnasium

0 0 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200

030106_1 Aufgabe von Lehrschwimmbecken

0 0 0 90.000 90.000 90.000 90.000 90.000 90.000 90.000 90.000

030106_2 Aufgabe Förderschule Boy 0 0 75.000 158.000 181.500 181.500 181.500 181.500 181.500 181.500 181.500

030201_1 Wegfall des Zuschusses zur Schulbuchbeschaffung

0 0 49.000 49.000 49.000 49.000 49.000 49.000 49.000 49.000 49.000

030201_2 Wegfall bes. Mittel Schülerbeförderung/

Schülerfrühstück

0 0 27.500 27.500 27.500 27.500 27.500 27.500 27.500 27.500 27.500

104

(17)

Maßnahmenübersicht Stand:

Nr.

Kurzbezeichnung der HSP-Maßnahme

Vollzeit- verrechnete

Stellen Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Ist 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Bemerkung

K o n s o l i d i e r u n g s b e i t r ä g e i n €

14.09.2016

030201_3 Beendigung "Fifty/Fifty" für Schuletats

0 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000

040101_1 Erhöhung der Entgelte und Sachkostenreduzierung Theater und Konzerte

0 0 34.227 47.000 61.000 68.000 68.000 68.000 74.000 74.000 74.000

040102_1 Erhöhung der Entgelte und Sachkostenreduzierung Kulturwerkstatt

0 0 3.516 4.000 3.600 4.500 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 Anpassung des Zielbetrages auf der Grundlage der

Ergebnisse aus den letzten Berichten.

040201_1 Erhöhung Entgelte vhs-PLUS 0 0 14.246 23.694 33.281 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000

040201_2 Verbesserung des

Kostendeckungsgrades VHS allgemein

0 0 0 0 0 27.900 27.900 27.900 27.900 27.900 27.900

040202_1 Reduzierung Zuschussbedarf Filmforum

0 0 5.948 2.687 3.227 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 Neue Maßnahmenbezeichnung (vorher: Erhöhung

Eintrittspreise Filmforum).

040301_1 Erhöhung der Entgelte in der Musikschule

0 0 9.380 7.000 19.903 28.000 28.000 28.000 28.000 28.000 28.000

040301_2 Verzicht auf Geschwister- ermäßigung Musikschule

0 0 6.700 3.500 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000

040401_1 Erhöhung der Entgelte in der Stadtbücherei

0 0 7.500 4.000 15.700 23.400 17.000 17.000 17.000 17.000 17.000 Anpassung des Zielbetrages aufgrund der rückläufigen Erträge aus Entgelten in der Stadtbücherei.

040401_2 Einführung eines

Selbstverbuchungssystems in der Stadtbücherei

1,5 0 0 0 38.600 33.600 34.900 36.200 37.600 38.900 40.300

040501_1 Reduzierung des Personal- einsatzes im Museum für Ur- und Ortsgeschichte

1 0 0 4.500 11.500 42.300 43.200 44.000 45.000 45.900 46.700

040501_2 Reduzierung von Sachaufwand im Quadrat

0 0 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000

040601_1 Erhöhung der Entgelte Stadtarchiv

0 0 2.900 2.432 2.600 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500

050102_ 1 Wegfall des Zuschusses für Altentagesstätten

0 0 0 0 11.100 22.200 22.200 22.200 22.200 22.200 22.200

050102_ 2 Wegfall des Zuschusses zur Betreuung von Asylbewerbern

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

050102_ 3 Wegfall des Zuschusses an ZWAR-Gruppen

0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000

105

(18)

Maßnahmenübersicht Stand:

Nr.

Kurzbezeichnung der HSP-Maßnahme

Vollzeit- verrechnete

Stellen Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Ist 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Bemerkung

K o n s o l i d i e r u n g s b e i t r ä g e i n €

14.09.2016

050102_ 4 Reduzierung des Zuschusses an die Suppenküche Kolüsch

0 0 0 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000

050102_ 5 Wegfall des Zuschusses für den Mobilen Sozialen Dienst der Sozialstationen

0 0 0 0 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000

050102_ 6 Wegfall des Zuschusses für Erholungsfahrten

Rheinbabenwerkstatt

0 0 5.500 5.500 5.500 5.500 5.500 5.500 5.500 5.500 5.500

050102_7 Wegfall des Zuschusses zur Energiesparberatung

0 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500

050103_1 Reduzierung freiwilliger Leistungen der Altenhilfe

0 0 0 0 4.950 4.950 4.950 4.950 4.950 4.950 4.950

050103_2 Wegfall der Zuwendungen an Behinderte

0 0 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500

050103_3 Abschaffung des Bottrop- Passes

0 0 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000

050103_4 Reduzierung des Zuschusses für den Behindertenfahrdienst

0 0 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000

050104_1 Verzicht auf Dolmetscher 0 0 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000

050104_4 Wegfall kultursensibler Dolmetscherdienst

0 0 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000

050104_5 Reduzierung Projektarbeit Integrationsrat

0 0 3.500 3.500 3.500 3.500 3.500 3.500 3.500 3.500 3.500

050104_6 Reduzierung Sachmittel Aus- und Fortbildung

0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000

050104_7 Reduzierung der Sachmittel für Stadtteilzentren

0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000

050104_8 Reduzierung Honorare

"Rucksack"

0 0 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000

050104_9 Reduzierung Honorare Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund

0 0 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000

050104_10 Reduzierung Sachmittel Stadtteilarbeit

0 0 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000

050201_1 Reduzierung Personaleinsatz SGB XII

0,3 6.100 17.700 18.200 18.300 15.900 16.200 16.500 16.900 17.200 17.500

050201_2 Wegfall der Beihilfen f. Kinder in Verwandtenpflege

0 0 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500

050201_3 Verzicht auf die Fortschrei- bung des Sozialberichtes

1 0 51.600 78.100 78.800 81.500 83.100 84.800 86.500 88.200 90.000

106

(19)

Maßnahmenübersicht Stand:

Nr.

Kurzbezeichnung der HSP-Maßnahme

Vollzeit- verrechnete

Stellen Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Ist 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Bemerkung

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14.09.2016

050205_1 Optimierung der Abwicklung Bildung und Teilhabe

0 0 0 0 0 80.000 0 0 0 0 0 Wegfall der Maßnahme. Nach Veränderung der

Rahmenbedingungen kann eine Streichung von 1,5 Stellen im Bereich Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht vorgenommen werden.

050301_1 Reduzierung des Personaleinsatzes im Sozialversicherungswesen

2,36 0 59.700 64.100 155.000 193.300 197.200 201.100 205.200 209.300 213.500

060101_1 Erhöhung von Elternbeiträgen 0 0 250.276 208.000 266.000 266.000 350.000 350.000 430.000 430.000 500.000 060101_2 Wegfall des Zuschusses zur

Notfallbetreuung in KiTas

0 0 11.000 11.000 31.000 31.000 31.000 31.000 31.000 31.000 31.000

060101_3 Wegfall des Zuschusses zur Mittagsverpflegung KiTas

0 0 95.000 95.000 95.000 95.000 95.000 95.000 95.000 95.000 95.000

060101_4 Erhöhung der Erträge für die U- 3-Betreuung

0 672.435 0 0 0 0 0 0 0 0 0

060201_1 Reduzierung der Betriebs- kosten des Jugendreferates

0 0 5.400 5.400 5.400 5.400 5.400 5.400 5.400 5.400 5.400

060201_2 Halbierung der Sachmittel Schulverweigerer

0 0 11.700 11.700 11.700 11.700 11.700 11.700 11.700 11.700 11.700

060201_3 Reduzierung der Mittel für die Stadtranderholung

0 0 23.200 23.200 23.200 23.200 23.200 23.200 23.200 23.200 23.200

060201_4 Reduzierung der Mittel für Partizipation

0 0 1.300 1.300 1.300 1.300 1.300 1.300 1.300 1.300 1.300

060201_5 Reduzierung des Zuschusses für den Ring politischer Jugend

0 0 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000

060201_6 Reduzierung der Zuschüsse der Jugendarbeit

0 0 7.300 7.300 7.300 7.300 7.300 7.300 7.300 7.300 7.300

060201_7 Wegfall des Zuschusses für Anschaffungen freier Träger

0 900 900 900 900 900 900 900 900 900 900

060201_8 Wegfall des Zuschusses zu Hausaufgabenhilfen

0 0 4.300 4.300 4.300 4.300 4.300 4.300 4.300 4.300 4.300

060202_1 Reduzierung der Unterhal-tung der Skateboardanlage

0 0 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000

060202_2 Reduzierung der Zuschüsse an Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit

0 0 40.000 60.000 120.000 120.000 120.000 180.000 180.000 180.000 180.000

060202_3 Wegfall der Sachkosten- zuschüsse an freie Träger

0 0 8.100 8.100 8.100 8.100 8.100 8.100 8.100 8.100 8.100

060202_4 Reduzierung des Fahrzeug- einsatzes in der Jugendarbeit

0 0 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500

107

(20)

Maßnahmenübersicht Stand:

Nr.

Kurzbezeichnung der HSP-Maßnahme

Vollzeit- verrechnete

Stellen Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Ist 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Bemerkung

K o n s o l i d i e r u n g s b e i t r ä g e i n €

14.09.2016

060301_1 Wegfall des Zuschusses für Familienerholungs- maßnahmen

0 0 1.900 1.900 1.900 1.900 1.900 1.900 1.900 1.900 1.900

060301_2 Reduzierung des Personaleinsatzes in der Verwaltung

1 0 22.700 84.800 87.000 91.000 92.900 94.700 96.600 98.500 100.500

060301_3 Reduzierung der Hilfen zur Erziehung in Tagesgruppen

0 0 70.000 70.000 70.000 70.000 70.000 70.000 70.000 70.000 70.000

070101_1 Wegfall des Zuschusses zur Schwangerenkonfliktberatung

0 0 0 0 0 12.800 12.800 12.800 12.800 12.800 12.800

070101_2 Reduzierung des Personaleinsatzes in der Zentralkartei

1 0 40.300 41.100 41.900 42.800 43.600 44.500 45.400 46.300 47.200

070101_3 Reduzierung des Personaleinsatzes der Arzthelferinnen

1 0 0 20.000 6.000 6.200 6.200 6.200 6.200 6.200 6.200

070101_4 Reduzierung des Personaleinsatzes im Sozialmedizinischen Dienst

1,2 6.100 48.200 56.900 58.200 55.300 56.400 57.600 58.700 59.900 61.100

080101_ 1 Reduzierung des Geschäftsaufwandes des Betriebsausschusses

0 0 700 1.000 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500

080101_ 2 Wegfall der Verwendung der Entgelte für die Nutzung von Sportstätten zu

Sportförderungszwecken

0 0 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000

080101_ 3 Reduzierung der Sportfördermittel

0 0 32.100 30.000 40.000 30.000 40.000 30.000 40.000 30.000 40.000

080101_ 4 Erhöhung der Entgelte für die Benutzung von Sportanlagen

0 0 58.000 56.036 56.300 58.900 58.900 58.900 58.900 58.900 58.900

080101_ 5 Aufgabe des Sportplatzes Feldhausen

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

080101_ 6 Aufgabe des Rasenplatzes Ebel

0 0 0 0 0 9.000 0 0 0 0 0 Wegfall der Maßnahme. Aus gesellschaftspolitischen

Gründen wurde auf die Aufgabe des Sportplatzes Ebel verzichtet.

080101_ 7 Aufgabe des Sportplatzes Körnerschule

0 0 13.800 12.218 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000

080101_ 8 Verschiebung der Erstellung eines Kunstrasenplatzes

0 0 39.000 0 0 0 0 0 0 0 0

080101_ 9 Reduzierung

Betreuungsaufwand Sportplatz Jacobi

0 0 1.200 1.200 600 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200

108

(21)

Maßnahmenübersicht Stand:

Nr.

Kurzbezeichnung der HSP-Maßnahme

Vollzeit- verrechnete

Stellen Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Ist 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Bemerkung

K o n s o l i d i e r u n g s b e i t r ä g e i n €

14.09.2016

080101_10 Erzielung von Einnahmen aus Bandenwerbung

0 0 200 1.000 2.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000

080101_11 Ausweitung von Sponsoringmaßnahmen

0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000

080101_12 Neuorganisation der Reinigung der Sportanlage Batenbrock

0,08 0 3.800 3.800 3.800 3.800 3.800 3.800 3.800 3.800 3.800

080101_13 Erhöhung der Entgelte der Bäder

0 0 7.000 7.000 2.000 11.000 18.000 18.000 22.000 22.000 29.000

080101_14 Reduzierung des öffentl.

Badebetriebes in Boy/Welheim

1,02 0 0 44.400 45.400 46.300 47.400 48.400 49.400 50.500 51.600

080101_16 Verminderung der Verlustabdeckung an den BSBB durch höhere Erträge der ELE

0 0 1.467.209 1.797.636 1.953.648 1.961.556 1.996.651 1.824.500 1.839.830 1.855.414 1.871.261 Die Stadt Bottrop hat im Jahr 2012 ihren Anteil an der ELE um 9,634% auf 16,634% erhöht. Da diese neuen Geschäftsanteile dividendenberechtigt sind, werden für das Jahr 2016 in 2017 zusätzliche Dividendenerlöse von rd. 2,69 Mio.€ fließen. Nach Abzug der Zinsaufwendungen für die Aufnahme eines Investitionskredites über 25 Mio.€

im Zuge der Aufstockung der ELE-Anteile in Höhe von 498.555,17€ verbleibt für 2017 ein Netto-Erlös von 1.996.650,83 €. Die Konsolidierungsbeträge sind entsprechend der Finanzplanung der ELE auch für die Folgejahre anzupassen.

080101_17 Umstellung der Energieversorgung im Hallenbad Kirchhellen

0 0 8.000 8.000 8.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000

080101_18 Reduzierung des Zuschusses Stenkhoffbad

1 0 0 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000

080101_19 Optimierung von Sportstätten 0 0 0 0 0 13.000 22.500 22.500 22.500 22.500 22.500 Die Schließung des Sportplatzes Neustraße zieht einen höheren Konsolidierungsbeitrag nach sich.

090101_1 Erhebung von Verwaltungs- gebühren für Bereitstellung von Planunterlagen

0 0 850 78 248 500 500 500 500 500 500

090101_2 Verzicht auf städtebaulichen Wettbewerb

0 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500

090101_3 Einsparung von Sachkosten für Gutachten

0 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000

090101_4 Systemwechsel bei Geräten zur Verkehrsdatenerfassung

0 0 0 0 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 0 0

090101_5 Reduzierung Fachliteratur 0 0 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000

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14.09.2016

090101_6 Einsparung von Druck- und Portokosten durch geänderte Verwaltungsabläufe

0 0 0 0 400 400 400 400 400 400 400

090101_7 Reduzierung des Personaleinsatzes in der Generellen Planung

0,5 0 32.300 34.900 35.700 36.600 37.400 38.100 38.900 39.700 40.500

090101_8 Reduzierung des Personaleinsatzes in der Verkehrsplanung

1 0 30.500 82.800 84.800 81.800 83.500 85.100 86.800 88.600 90.300

090102_1 Reduzierung konsumtiver Aufwände bei Stadt- erneuerungsmaßnahmen

0 47.900 9.000 0 0 0 0 0 0 0 0

090102_2 Reduzierung diverser Mitgliedschaften

0 0 2.550 5.200 5.200 5.200 5.200 5.200 5.200 5.200 5.200

090201_1 Optimierung des Personaleinsatzes bei den Geobasisdaten

1 0 0 76.800 72.700 78.300 78.300 78.300 78.300 78.300 78.300

090301_1 Reduzierung von Personalkosten durch den Einsatz von ALKIS

0,5 0 26.600 28.300 27.200 24.700 25.200 25.700 26.200 26.700 27.200

090301_2 Reduzierung des

Personaleinsatzes durch die Beendigung von

Projektaufgaben

2 0 0 0 0 0 0 0 0 157.900 161.100

090301_3 Reduzierung von Sach- und Personalkosten durch Aufbau ABK

1,5 0 0 0 10.000 20.000 20.000 20.000 98.600 100.100 101.700

090301_4 Aufwandsreduzierung durch Werbefinanzierung des Stadtplans

0 0 0 3.750 0 0 0 0 3.000 0 0 Änderung der Maßnahmebezeichnung (vorher:

Entgelterhöhung durch Werbung auf dem Stadtplan) und zeitliche Neueinplanung.

090302_1 Reduzierung

Anwendungssoftware durch Einführung ALKIS

0 0 0 17.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000

090302_2 Verzicht auf Software-Wartung 0 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500

090401_1 Reduzierung des Personaleinsatzes in der Bodenordnung

0,5 0 0 0 0 20.000 12.700 13.000 13.200 13.500 13.700 Die vorgesehene Personalmaßnahme ist nur tlw.

umsetzbar.

090401_2 Erhöhung der Gebühren für Vorkaufsrechte

0 0 11.570 8.060 13.908 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000

090401_3 Einführung von Gebühren für Hausnummern

0 0 4.700 4.656 4.446 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500

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100101_1 Mehreinnahmen bei Zwangs- und Bußgeldern

0 0 7.900 9.000 0 10.000 0 0 0 0 0 Wegfall der Maßnahme. Trotz verstärkter Überwachung

der lfd. Bautätigkeit konnten aufgrund nur geringfügiger Verstöße gegen geltendes Baurecht kaum zusätzliche Erträge aus Zwangs- und Bußgeldern realisiert werden.

100101_2 Erhöhung der Ablösesumme für Stellplätze

0 0 3.450 6.540 12.240 10.000 0 0 0 0 0 Wegfall der Maßnahme. Mit Beschluss des Rates der

Stadt vom 12.03.2013 wurde eine neue

Stellplatzablösungssatzung erlassen. Bei der umgesetzten Maßnahme handelt es sich jedoch um eine investive Maßnahme, die nicht direkt zu Verbesserungen in der Ergebnisrechnung führt.

100101_3 Reduzierung des Personaleinsatzes in der Bauaufsicht

1 0 0 0 81.400 83.100 84.800 86.500 88.200 90.000 91.800

100101_4 Verbesserung des Kostendeckungsgrades für statische Berechnungen

0 0 0 51.400 51.600 53.200 54.900 56.500 58.200 60.000 61.700

100101_5 Reduzierung des Personaleinsatzes in der Vorprüfung

1 0 35.900 34.300 34.300 36.400 37.200 37.900 38.700 39.400 40.200

100101_6 Reduzierung bei fachbezogener Fortbildung

0 0 700 700 700 700 700 700 700 700 700

100201_1 Verzicht auf Fassadenwettbewerb

0 0 0 4.000 0 4.000 0 4.000 0 4.000 0

100201_2 Verzicht auf Förderung Denkmalpflege

0 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000

100301_1 Erhebung von Verwaltungs- gebühren bei Beratungen zur Kostenmiete

0 0 630 810 408 1.800 500 500 500 500 500 Anpassung der Konsolidierungsbeträge an die

zurückgehende Nachfrage.

100301_2 Reduzierung Personaleinsatz in der Wohnraumförderung

0,78 23.200 46.700 47.600 52.300 44.000 44.900 45.800 46.700 47.600 48.600

100302_1 Reduzierung Personaleinsatz in der Wohngeldstelle

0,5 0 47.600 48.500 48.100 50.500 51.500 52.500 53.600 54.700 55.800

100401_1 Einführung von

Benutzungsgebühren für das Nachtasyl

0 0 6.234 2.360 0 7.000 0 0 0 0 0 Wegfall der Maßnahme. Mit Ratsbeschluss vom

10.12.2013 wurde die Gebührensatzung für die Obdachlosen- und Übergangsunterkünfte angepasst. Da mittlerweile die städtischen Unterkünfte nahezu vollständig von Asylbewerbern bewohnt werden, die

Transferleistungen beziehen, können die vorgesehenen Konsolidierungseffekte nicht mehr dargestellt werden.

100401_2 Erhöhung der

Benutzungsgebühren für Obdachlose

0 0 0 2.000 0 2.000 0 0 0 0 0 Wegfall der Maßnahme. Begründung siehe 100401_2.

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110301_1 Einführung von Gebühren für Akten- und Katasterauskünfte

0 0 12.443 6.681 11.560 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000

110301_2 Niederschlagswasser Straßen NRW

0 0 0 0 0 0 160.000 160.000 160.000 160.000 160.000 Neue HSP-Maßnahme. Mit Vertragswerken von 1994

wurde zwischen der Stadt Bottrop und dem

Landschaftsverband Westfalen-Lippe das unentgeltliche und gebührenfreie Ableiten des Oberflächenwassers der Bundes- und Landesstraßen gegen Leistung einer einmaligen Zahlung vereinbart. Diese Vereinbarungen über einen Gebührenverzicht wurden mittlerweile höchstrichterlich als nichtig beurteilt. Daher wurde der Landesbetrieb Straßenbau NRW als Rechtsnachfolger bereits für die Jahre 2008 – 2015 zur Leistung von Abwassergebühren nachveranlagt, entsprechende Geldeingänge sind zwischenzeitlich erfolgt. Somit sind auch für die Zukunft dauerhaft zusätzliche

Gebührenerträge aus der Beseitigung von

Niederschlagswasser von Flächen, die sich im Eigentum des Landesbetriebs Straßenbau NRW befinden, zu erwarten. Für 2016ff. werden hieraus zusätzliche Erträge mit einem Volumen von rd. 324.000 € erwartet, die mit einem Anteil von 160.000 € in den HSP aufgenommen werden sollen.

120101_1 Reduzierung des Personaleinsatzes in der Straßenunterhaltung

1 0 43.500 44.300 50.700 46.100 47.000 48.000 48.900 49.900 50.900

120101_2 Reduzierung Stromverbrauch Straßenbeleuchtung

0 0 0 0 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000

120105_1 Erhöhung der Parkgebühren bei Parkeinrichtungen

0 0 198.083 212.838 244.957 180.000 180.000 180.000 180.000 180.000 180.000

120106_1 Erhöhung der Parkgebühren in Parkhäusern

0 0 0 42.750 36.700 34.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000

120201_1 Leistungseinsparung Ortsbuslinie 290

83.800 83.800 83.800 83.800 83.800 83.800 83.800 83.800 83.800

130101_1 Flächen- und Personalent- wicklungskonzept Grün- flächen- und Friedhofsunter- haltung

12 0 40.300 82.200 284.836 171.000 289.500 292.200 322.000 421.800 525.500 Der veränderte Konsolidierungseffekt setzt sich aus bereits umgesetzten personalwirtschaftlichen Maßnahmen sowie aus anteiligen Effekten aus der Neuorganisation der Abfallbeseitigung in öffentl. Grün zusammen.

130101_2 Verzicht auf "Bottrop grünt und blüht"

0 0 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000

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14.09.2016

130101_3 Reduzierung von Sachkosten bei der Unterhaltung der Kleingärten

0 0 1.650 1.650 1.650 1.650 1.650 1.650 1.650 1.650 1.650

130101_4 Reduzierung der Förderung des Bezirksverbandes der Kleingärtner

0 0 1.850 1.850 1.850 1.850 1.850 1.850 1.850 1.850 1.850

130101_5 Erhöhung der Gebühren für Baumfällungen

0 0 16.340 15.655 16.630 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000

130101_6 Reduzierung

Entsorgungsaufwand auf öffentl. Grünflächen

0 0 0 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000

130101_7 Neuorganisation der Abfallbeseitigung in öffentl.

Grün

0 0 0 0 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000

130401_1 Reduzierung des Anteils an öffentlichem Grün auf Friedhöfen

0 0 307.984 188.500 189.000 189.000 189.000 189.000 189.000 189.000 189.000

130701_2 Kündigung von Fachzeitschriften

0 0 200 200 200 200 200 200 200 200 200

140101_1 Abbruch des Projektes

"AltBauNeu"

0 0 3.500 3.500 3.500 3.500 3.500 3.500 3.500 3.500 3.500

140101_2 Kündigung von Fachzeitschriften

0 0 100 100 100 100 100 100 100 100 100

140101_3 Umstellung Wasserstofffahr- zeuge auf elektr. Energie

0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000

140101_4 Kündigung der Mitgliedschaft ICLEI

0 0 1.700 1.700 1.700 1.700 1.700 1.700 1.700 1.700 1.700

140102_1 Reduzierung von Geschäftsaufwendungen

0 0 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000

140102_2 Planmäßige Beendigung InnovationCity

7 0 0 0 0 0 0 0 0 0 753.600 Der Konsolidierungsbetrag ist aufgrund des zurzeit im

Produkt InnovationCity (140102) für 2020 dargestellten Zuschussbedarfes angepasst worden.

150101_1 Erhebung von Gebühren für grundbuchliche Eintragungen

0 0 50 350 250 500 500 500 500 500 500

150101_2 Kündigung der Mitgliedschaft ZAK e.V.

0 0 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500

150101_3 Verzicht auf Messeauftritte 0 0 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000

150101_4 Reduzierung der Sachaufwendungen Zukunftsstandort

0 0 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000

113

(26)

Maßnahmenübersicht Stand:

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14.09.2016

150101_5 Reduzierung des Personaleinsatzes im Startercenter

1,5 0 23.900 32.300 113.600 122.300 124.700 127.200 129.800 132.400 135.000

150101_6 Wegfall des zusätzlichen Zuschusses an die GSB

0 0 0 80.000 80.000 80.000 80.000 80.000 80.000 80.000 80.000

150101_7 Auflösung GSB 0 0 0 43.600 43.600 43.600 43.600 43.600 43.600 43.600 43.600

150101_8 Erträge aus Auskiesung 0 0 0 316.000 0 0 0 0 0 0 0

150102_1 Verbesserung Kostendeckungsgrad Marktgebühren/ Änderung Abfallbeseitigung

0 0 85.687 67.738 45.878 70.000 45.000 45.000 45.000 45.000 45.000 Anpassung des Konsolidierungsbetrages im Zuge steigender Reinigungskosten der Marktplätze sowie zurückgehender Gebührenerträge.

160101_1 Erhöhung Grundsteuer B 0 0 630.000 630.000 641.878 630.000 650.000 5.250.000 5.250.000 5.250.000 5.250.000 Erhöhung um 140%-Punkte auf 730 v. H. ab 2018, wenn dies zur Erreichung der Konsolidierungsziele zwingend erforderlich ist (siehe Vorbericht HSP)*).

160101_2 Einführung Zweitwohnungs- und Bettensteuer

-0,5 0 0 25.312 53.000 50.000 50.000 90.000 90.000 90.000 90.000

160101_3 Erhöhung der Vergnügungssteuer

0 0 0 0 0 260.000 260.000 260.000 260.000 520.000 520.000

60,27 1.652.711 7.868.651 9.233.133 10.964.092 11.513.206 13.170.051 17.923.300 18.605.430 19.538.664 20.558.711

*) Um Risiken aus Entwicklungen, die nach der Beschlussfassung der Haushaltssatzung Ende November auftreten können (z. B. Erhöhung Hebesatz Landschaftsumlage oder Veränderungen gesetzl. Regelungen) aufzufangen und eine Genehmigung des HSP 2017 durch die Bezirksregierung nicht zu gefährden, soll weiterhin als zusätzliche Maßnahme eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 105%-Punkte erfolgen. Diese Steuererhöhung soll jedoch nur zum Tragen kommen, sofern dies aufgrund von nachträglich auftretenden negativen Entwicklungen zur Erreichung der Ziele aus dem Stärkungspaktgesetz notwendig ist. Insofern handelt es sich bei dieser Regelung lediglich um eine Weiterführung des konditionierten Beschlusses aus dem genehmigten HSP 2016 mit einer textlich veränderten Bedingung.

Summe der Konsolidierungsbeiträge

114

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