Stadt Bottrop Bottrop, 10.12.2013
Niederschrift
über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am Mittwoch, 27.11.2013, 16:05 Uhr,
Sitzungszimmer 111 des Rathauses - Nr. 2 / 2013 -
Anwesend unter dem Vorsitz von Thomas Göddertz:
Vorsitzende/r
Göddertz, Thomas SPD ordentliche Mitglieder
Bartz, Andreas-Karl CDU Bußmann, Christof CDU
Dartsch, Rudi SPD
Dibowski, Michael SPD
Hohaus, Bernd CDU
Lehr, Rüdiger SPD
Mersch, Friedhelm FDP
Mohr, Michael SPD
Pfingsten, Jutta SPD
Weiner, Josef SPD
stellvertretende Mitglieder
Gerber, Michael DKP
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Große-Venhaus, Werner SPD Schnirch, Ulrich B 90/Grüne Verwaltung
Brunnhofer, Jochen Leiter Rechnungsprüfungsamt
Funke, Georg Rechnungsprüfungsamt
Giebelstein, Dieter Leiter Fachbereich Immobilienwirtschaft
Hoell, Klaus Rechnungsprüfungsamt
Höving, Norbert Technischer Beigeordneter (anwesend bis 17:00 Uhr)
Linzner, Andreas Fachbereich Finanzen
Loeven, Willi Stadtkämmerer
Luckey, Klaus Rechnungsprüfungsamt
Mandrysch, Thomas Rechnungsprüfungsamt
Nordwig, Dirk Leiter Fachbereich Recht und Ordnung
Rauer, Thomas Fachbereich Finanzen
Schmolke, Carmen Rechnungsprüfungsamt
Struck, Reiner Leiter Bauaufsichtsamt
Wilken, Heribert Leiter Fachbereich Tiefbau und Stadterneuerung
Wissmann, Sabine Leiterin Amt für Wirtschaftsförderung und Standortmanagement
Schriftführerin
Köhl, Susanne Rechnungsprüfungsamt
Vorsitzender Ratsherr Göddertz begrüßt alle Anwesenden und stellt die form- und fristgerechte Zustellung der Einladung fest.
Anträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
Vorsitzender Ratsherr Göddertz eröffnet darauf um 16:05 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.
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Tagesordnung:
1 Genehmigung der Niederschrift
2 2013/7244 Ernst-Löchelt-Stiftung für Kinder- und Jugendhilfe Bottrop:
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 sowie des Berichtes über die Erfüllung der Stiftungszwecke für das Jahr 2012
3 2013/7245 Prüfung der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Nordrhein-Westfalen
4 2013/7253 Prüfung der Bußgelder im Fachbereich Recht und Ordnung -30-
5 2013/7243 Stärkungspakt, Umsetzungsberatung durch die
Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA), Stellenvergleich in ausgewählten Verwaltungsbereichen
6 2013/7130 Sachstandsbericht zur Nutzung von Bewerberlisten bei Vergabeverfahren
7 2013/7254 Prüfung der Jahresrechnung 2012 des Wasser- und Bodenverbandes Schölzbach in Dorsten und
Bottrop-Kirchhellen
8 Mitteilungen und Anfragen
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1 Drucksachennummer:
Zuständigkeit:
Genehmigung der Niederschrift Keine Einwände erhoben
2 Drucksachennummer: 2013/7244
Zuständigkeit: Kenntnisnahme Ernst-Löchelt-Stiftung für Kinder- und Jugendhilfe Bottrop:
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 sowie des Berichtes über die Erfüllung der Stiftungszwecke für das Jahr 2012
Beschluss
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht gem. § 8 Abs. 6 RPO zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis Kenntnisnahme
Erläuterungen
Herr Brunnhofer beschreibt das Prozedere der Jahresabschlussprüfung. Er benennt das Ausgabevolumen für soziale Zwecke, die Höhe des Stiftungsvermögens und den durchschnittlich erzielten Zinsertrag (ca. 3,3 v.H.). Er erwähnt abschließend den ordnungsgemäßen Jahresabschluss, der einen Hinweis auf Verwendungsnachweise enthielt.
Sowohl Ratsherr Mersch als auch Ratsfrau Pfingsten befürchten für die Stiftung Ärger mit dem Finanzamt, wenn die Verwendungsnachweise nicht vollständig vorgelegt werden können.
Herr Brunnhofer bietet auf Bitte des Ratsherrn Mersch eine nachgehende Betrachtung dieses Punktes bei der nächsten Jahresabschlussprüfung an.
3 Drucksachennummer: 2013/7245
Zuständigkeit: Kenntnisnahme Prüfung der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Nordrhein-Westfalen Beschluss
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Sachstand gem. § 8 Abs. 6 RPO zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis Kenntnisnahme
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Erläuterungen
Herr Brunnhofer erläutert die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes im Bereich des Bildungs- und Teilhabepaketes.
Er beziffert die unterschiedlichen Höhen der Gesamtausgaben und der erstattungsfähigen Ausgaben, und er teilt die Gründe dafür mit.
4 Drucksachennummer: 2013/7253
Zuständigkeit: Kenntnisnahme Prüfung der Bußgelder im Fachbereich Recht und Ordnung -30-
Beschluss
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die zusammengefassten Ausführungen zur o.a. Prüfung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis Kenntnisnahme
Erläuterungen
Herr Brunnhofer gibt als Ergebnis der Prüfung eine grundsätzlich ordnungsgemäße Sachbearbeitung bekannt und teilt mit, dass die getroffenen Feststellungen und
Hinweise zukünftig beachtet werden. Identifizierte Arbeitsrückstände werden abgebaut.
Ratsfrau Pfingsten äußert sich kritisch zu der Nichtbeachtung von Zuständigkeitsregelungen.
Des Weiteren bittet sie um Bekanntgabe des aktuellen Zinssatzes für die Stundung von Bußgeldern.
Stadtkämmerer Loeven erklärt, dass Stundungszinsen in der Regel nach § 238 Abgabenordnung NRW 0,5 v.H. pro Monat betragen; maximal 6 v.H. des zu verzinsenden Wertes.
Diese Norm sei aber nicht auf den geprüften Bereich anwendbar. Mittlerweile sei höchstrichterlich entschieden worden, dass bei einer Stundung von Bußgeldern wegen fehlender einschlägiger Rechtsvorschriften keine Stundungszinsen anfallen.
5 Drucksachennummer: 2013/7243
Zuständigkeit: Kenntnisnahme Stärkungspakt, Umsetzungsberatung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA), Stellenvergleich in ausgewählten Verwaltungsbereichen
Beschluss
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis Kenntnisnahme
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Erläuterungen
Herr Brunnhofer beschreibt die bisherige, unterstützende Zusammenarbeit mit der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) NRW bei der Umsetzung des
Haushalts-sanierungsplans (HSP).
Die GPA habe durch Stellenvergleiche mit anderen - überwiegend kreisangehörigen - Kommunen in bestimmten Verwaltungsbereichen verschiedene Einsparpotenziale in Bottrop ermittelt.
Herr Brunnhofer merkt an, dass der Großteil dieser Leistungsreserven bereits selbst von der Verwaltung festgestellt und in den HSP eingearbeitet worden sei.
Besonderer Untersuchungsbedarf bestehe noch bei der Wohnungsbauförderung.
Ratsfrau Pfingsten sieht die Anzahl der erteilten Wohnberechtigungsscheine als Berechnungs-/Vergleichsgrundlage kritisch.
Ferner möchte sie sichergestellt wissen, dass bei der weitergehenden Stellenanalyse durch den Fachbereich Personal und Organisation die möglichen Unterschiede zwischen kreisangehörigen und kreisfreien Städten ebenso berücksichtigt werden wie zusätzliche Aufgabengebiete.
Ratsherr Gerber vertritt die Meinung, dass die Stadt Bottrop in dem von der GPA gelieferten Datenvergleich relativ gut abschneide - in der Regel liege sie nahe dem Mittelwert.
Er sieht aber die Einführung des Quartilswertes kritisch und lehnt daher die Empfehlungen der GPA ab.
Stadtkämmerer Loeven weist auf den nicht großzügig ausgestatteten Personalbestand, der trotzdem erreichten und mit anderen -effizient arbeitenden- Städten vergleichbaren Arbeitserledigung und auf das durch die Stadt selbst entdeckte Stellen-Einsparpotenzial hin.
Er macht auf den demographischen Faktor aufmerksam, der bei weiteren Planungen berücksichtigt wird.
Herr Brunnhofer unterstützt zum einen die Ausführungen von Ratsfrau Pfingsten und zum anderen erläutert er - in Bezug auf die Aussage des Ratsherrn Gerber - die Vorzüge des neuen Quartilswertes.
Der Technische Beigeordneter Höving ist für eine weitergehende Analyse im
Stadtplanungsamt - unter besonderer Berücksichtigung der weiteren Aufgabengebiete, die bei der Beurteilung durch die GPA bisher wohl keine Rolle gespielt haben.
Ratsherr Schnirch möchte wissen, ob eine tiefergehende Prüfung beabsichtigt sei, inwieweit dabei Zahlen von nur kreisfreien Kommunen Berücksichtigung finden und ob ein besonderes Augenmerk auf die Leitungsanteile gelegt werde.
Herr Brunnhofer erwidert, dass federführend der Fachbereich Personal und Organisation zuständig und auch bereits tätig sei. Eine besondere Prüfung der
Leitungsanteile sei nur an gravierenden Stellen bzw. in auffälligen Bereichen notwendig.
6 Drucksachennummer: 2013/7130
Zuständigkeit: Kenntnisnahme
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Sachstandsbericht zur Nutzung von Bewerberlisten bei Vergabeverfahren Beschluss
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis Kenntnisnahme
Erläuterungen
Sowohl Ratsfrau Pfingsten als auch Ratsherr Schnirch befürworten den weiteren Einsatz der „Blinden Bieter“.
7 Drucksachennummer: 2013/7254
Zuständigkeit: Kenntnisnahme Prüfung der Jahresrechnung 2012 des Wasser- und Bodenverbandes Schölzbach in Dorsten und Bottrop-Kirchhellen
Beschluss
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht gemäß § 8 Abs. 6 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bottrop (RPO) zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis Kenntnisnahme
Erläuterungen
Ratsherr Schnirch fragt nach, warum jedes Jahr aufs Neue die Anmerkung zu einer zweiten Versammlung im Prüfbericht stehe, obwohl der Verband doch effizient arbeite.
Herr Brunnhofer stellt klar, dass hier nicht zwingend ein weiteres Treffen gefordert werde, sondern die rechtzeitige Aufstellung des Wirtschaftsplans. Diese Planung müsse nach den gesetzlichen Vorgaben vor Eintritt in das nächste Geschäftsjahr abgeschlossen und von dem zuständigen Gremium verabschiedet worden sein.
Auf Nachfrage des Ratsherrn Schnirch, ob schon Gespräche zur Beseitigung des jährlichen Hinweises stattgefunden haben, erklärt Ratsherr Große-Venhaus -als Mitglied des Verbandes-, dass aus Zeitgründen ein weiteres Treffen zum Ende eines Jahres nicht möglich sei.
Herr Brunnhofer widerspricht diesen Ausführungen und erklärt, dass keine Gründe gegen eine zweite Versammlung sprechen. - Der Hinweis werde so lange erteilt, bis die gesetzliche Norm eingehalten werde.
Ratsherr Weiner ist der gleichen Ansicht, auch wenn der Technische Beigeordnete Höving das anders sehe.
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8 Drucksachennummer:
Zuständigkeit:
Mitteilungen und Anfragen
Es liegen weder Anfragen noch Mitteilungen vor.
Vorsitzender Ratsherr Göddertz schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 16:50 Uhr
gez. Thomas Göddertz gez. Susanne Köhl
Vorsitzende/r Schriftführer/in
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Stadt Bottrop
Rechnungsprüfungsamt (14)
Bottrop, 13.11.2013
Einladung
zu einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am Mittwoch, dem 27.11.2013, 16:00 Uhr
im Sitzungszimmer 111 des Rathauses - Nr. 2 / 2013 -
Tagesordnung:
A) Öffentliche Sitzung:
TOP Nr. der Drucksache
Inhalt
1 Genehmigung der Niederschrift
2 2013/7244 Ernst-Löchelt-Stiftung für Kinder- und Jugendhilfe Bottrop:
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 sowie des Berichtes über die Erfüllung der Stiftungszwecke für das Jahr 2012
3 2013/7245 Prüfung der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Nordrhein-Westfalen
4 2013/7253 Prüfung der Bußgelder im Fachbereich Recht und Ordnung - 30-
5 2013/7243 Stärkungspakt, Umsetzungsberatung durch die
Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA), Stellenvergleich in ausgewählten Verwaltungsbereichen
6 2013/7130 Sachstandsbericht zur Nutzung von Bewerberlisten bei Vergabeverfahren
7 2013/7254 Prüfung der Jahresrechnung 2012 des Wasser- und Bodenverbandes Schölzbach in Dorsten und Bottrop- Kirchhellen
8 Mitteilungen und Anfragen
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Hinweis
Für die Vorbesprechungen der Fraktionen stehen folgende Räume zur Verfügung:
a) für die SPD-Fraktion Raum 111 im Rathaus ab 15:00 Uhr b) für die CDU-Fraktion Raum 215 im Rathaus ab 15:00 Uhr.
gez. Thomas Göddertz
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Rechnungsprüfungsamt (14)
Beschlussvorlage
öffentlich Datum
29.10.2013
Drucksache Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)
2013/7244
Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit
Rechnungsprüfungsausschuss 27.11.2013 Kenntnisnahme
Betreff
Ernst-Löchelt-Stiftung für Kinder- und Jugendhilfe Bottrop:
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 sowie des Berichtes über die Erfüllung der Stiftungszwecke für das Jahr 2012
Beschlussvorschlag
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht gem. § 8 Abs. 6 RPO zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Ö 2
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Problembeschreibung / Begründung
Fachprüfer: Frau Schmolke Tel: 70-3270
Prüfungsauftrag, Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Die „Ernst-Löchelt-Stiftung für Kinder- und Jugendhilfe Bottrop“ ist eine rechtsfähige Stiftung des Privatrechts und wurde mit dem Stiftungsgeschäft vom 08.10.1996 durch die Stiftungsgeber (Stadt Bottrop und Sparkasse Bottrop) gegründet. Der
Stiftungsvorstand ist im Rahmen der Rechenschaftslegung nach § 7 Stiftungsgesetz NRW verpflichtet, innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf eines Geschäftsjahres einen Jahresabschluss mit einer Vermögensübersicht sowie einen Bericht über die Erfüllung der Stiftungszwecke vorzulegen.
Geprüft wurden der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2012 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Vermögensübersicht) sowie der Bericht über die Erfüllung der Stiftungszwecke für das Jahr 2012.
Prüfungsergebnis
Nach dem Prüfungsergebnis wurden die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Vermögensübersicht ordnungsgemäß aus der Buchführung sowie den weiteren vorgelegten Unterlagen abgeleitet. Die Vorgaben der Stiftungsaufsicht sowie die Bestimmungen der Satzung wurden beachtet. Es haben sich nach dem
Gesamtergebnis der Prüfung keine Feststellungen ergeben, die die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung betrafen.
Der vorgelegte Jahresabschluss vermittelt nach dem Gesamtergebnis der Prüfung ein zutreffendes Bild über die Erfüllung des Stiftungszwecks und den Erhalt des Stiftungsvermögens.
Erfüllung des Stiftungszwecks
Der von der Geschäftsführung aufgestellte Bericht über die Erfüllung der
Stiftungszwecke (Anlage 1 des Berichtes) ist nachvollziehbar und entspricht dem Jahresabschluss sowie dem Gesamtergebnis der Prüfung. Für die Förderung der Jugendhilfe und Jugendfürsorge wurden im Berichtsjahr Stiftungserträge von rd.
47.000 € zweckentsprechend verwandt. Insbesondere wurden Ferien- und
Erholungsmaßnahmen für 51 Kinder und Jugendliche durch Zuschüsse ermöglicht.
Des Weiteren sind in einer Vielzahl von Einzelfällen Bewilligungen für Klassenfahrten (für 96 Kinder) und die Teilnahme an den MIKADO-Gruppen erfolgt. Zuschüsse für
• den Kinderferienzirkus,
• das Projekt Kulturcamp des Jugend- Klosters Kirchhellen,
• das Projekt Piratenschiff wurden übernommen.
Im Rahmen der stichprobenartigen Prüfungen wurden keine wesentlichen Feststellungen getroffen.
Es wurde aber wiederum festgestellt, dass die Verwendungsnachweise für ausgezahlte Mittel nicht vollständig waren.
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Erhalt des Stiftungsvermögens
Die Stiftung hat nunmehr zum Stichtag 31.12.2012 ein Eigenkapital in Höhe von 1.204.700,95 € auszuweisen. Es ist die herausragende Aufgabe des
Stiftungsvorstandes, den langfristigen Erhalt des Stiftungsvermögens zu planen.
Bei der Vermögensbewirtschaftung wurden nach dem Prüfungsergebnis die Hinweise der Stiftungsaufsicht sowie die stiftungseigenen Anlagegrundsätze beachtet.
Im Jahr 2012 konnte der aus dem Vorjahr noch vorhandene Bilanzverlust von rd.
2.300 € ausgeglichen werden. Zusätzlich ist ein Bilanzgewinn von 9.357,50 € entstanden.
Die Stiftungsaufsichtsbehörde hat im Jahr 2009 wegen des hohen Verlustbetrages aus betriebswirtschaftlicher Sicht empfohlen,
1. nachhaltig die Aufwendungen und die satzungsgemäße Mittelverwendung der Ertragslage anzupassen,
2. nach der Auffüllung des Grundstockkapitals eine Rücklage gem. § 58 Nr. 7 a Abgabenordnung (AO) zu bilden.
Das Rechnungsprüfungsamt hatte sich den Vorschlägen der Stiftungsaufsichtbehörde angeschlossen und empfohlen, zu Punkt 2 einen Vorstandsbeschluss einzuholen.
In der Vorstandssitzung am 29.05.2009 hatte der Vorstand einstimmig beschlossen, diese Rücklage in späteren Jahren zu bilden.
Der Bilanzgewinn 2012 wurde dieser Rücklage zugeführt.
Der Bericht vom 22.05.2013 ist für alle ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder als Anlage beigefügt.
Brunnhofer
Bericht Ernst-Löchelt-Stiftung
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Stadt Bottrop
Rechnungsprüfungsamt (14)
Bericht
Ernst-Löchelt-Stiftung für Kinder- und Jugendhilfe Bottrop
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 sowie des Berichtes über die
Erfüllung der Stiftungszwecke für das Jahr 2012
Aktenzeichen: 14-85-01-02-12 Bearbeiter: Frau Schmolke
Telefon: 0 20 41 / 70 3270 Fax: 0 20 41 / 70 31 07 Internet:
homepage: bottrop.de
email: rechnungspruefung@bottrop.de
Ö 2
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Ernst-Löchelt-Stiftung für Kinder- und Jugendhilfe Bottrop – Jahresabschluss 2012 Bericht des Rechnungsprüfungsamtes
Inhaltsverzeichnis
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Ernst-Löchelt-Stiftung für Kinder- und Jugendhilfe Bottrop – Jahresabschluss 2012 Bericht des Rechnungsprüfungsamtes
Inhaltsverzeichnis
1 Prüfungsauftrag, Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 1 2 Grundsätzliche und zusammenfassende Feststellungen,
Prüfungsergebnis 2
3 Rechtliche Verhältnisse und Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung 2
4 Rechnungslegung 4
4.1 Form und Ziel der Rechnungslegung 4
4.2 Vorjahresabschluss 4
4.3 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 5
4.4 Bilanz zum 31.12.2012 – Erläuterungen 5
4.4.1 Wertpapiere ... 5
4.4.2 Ausleihungen ... 7
4.4.3 Diversifizierung ... 7
4.4.4 Bankguthaben ... 8
4.4.5 Jahresergebnis ... 9
4.4.6 Eigenkapital ... 9
4.5 Gewinn- und Verlustrechnung 2012 – Erläuterungen 10 4.5.1 Erträge aus Finanzanlagen ... 10
4.5.2 Zuschreibungen ... 10
4.5.3 Erträge aus dem Abgang von ... 11
4.5.4 Spenden ... 11
4.5.5 Verwaltungsaufwand ... 11
4.5.6 Bank- und Depotgebühren, ... 11
4.5.7 Abschreibungen auf ... 12 5 Stiftungsleistungen und Bericht über die Erfüllung der
Stiftungszwecke 12
5.1 Stiftungsleistungen 12
5.2 Bericht über die Erfüllung der Stiftungszwecke 14
6 Finanzielle Planung der Stiftungsgeschäfte 14
7 Schlussbemerkung 15
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Anlagen
Anlage Nr. Bezeichnung Seiten
I Bericht über die Erfüllung der Stiftungszwecke 2012 1-2 II Jahresabschluss zum 31.12.2012
Bilanz 1
Gewinn- und Verlustrechnung 2
Vermögensübersicht 3-4
Anhang 5
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Ernst-Löchelt-Stiftung für Kinder- und Jugendhilfe Bottrop – Jahresabschluss 2012 Bericht des Rechnungsprüfungsamtes
1
1 Prüfungsauftrag,
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Die Stiftungsorgane haben die Stiftung so zu verwalten, wie es die dauernde und nachhaltige Verwirklichung des Stiftungszwecks im Sinne der Stiftungssatzung erfor- dert (§ 4 Abs. 1 Stiftungsgesetz NRW). Das Stiftungsvermögen ist grundsätzlich un- geschmälert zu erhalten. Hierbei sind Vermögensumschichtungen nach den Regeln ordentlicher Wirtschaftsführung zulässig (vgl. § 4 Abs. 2 Stiftungsgesetz NRW).
Der Stiftungsvorstand ist im Rahmen der Rechenschaftslegung verpflichtet, eine Jah- resabrechnung mit einer Vermögensübersicht und einen Bericht über die Erfüllung der Stiftungszwecke vorzulegen (§ 7 Stiftungsgesetz NRW).
Die Geschäftsführung hat den für das Wirtschaftsjahr 2012 aufgestellten Entwurf des Jahresabschlusses dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bottrop mit der Bitte um eine abschließende Prüfung vorgelegt. Der Auftrag leitet sich aus § 103 GO NRW in Verbindung mit der Rechnungsprüfungsordnung ab.
Gegenstand der Prüfung waren die Buchführung, der Jahresabschluss zum 31.12.2012 sowie der Bericht über die Erfüllung der Stiftungszwecke für das Jahr 2012. Die Prüfung wurde nach den allgemein für die örtliche Rechnungsprüfung gel- tenden Vorschriften durchgeführt.
Geprüft wurde die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften über den Inhalt des Jahres- abschlusses der Stiftung, über die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Ver- lustrechnung, über die Wertansätze in der Bilanz sowie die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.
Des Weiteren wurde geprüft, ob der Bericht über die Erfüllung der Stiftungszwecke insgesamt im Einklang mit dem Jahresabschluss und den geprüften Unterlagen steht.
Die Prüfung wurde nach dem vorliegenden Risikoprofil und unter Wesentlichkeitsas- pekten angelegt und konnte weitgehend auf Stichproben beschränkt werden.
Ausgangspunkt der Prüfung war der Vorjahresabschluss zum 31.12.2011, der eben- falls vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bottrop geprüft worden ist.
Die Prüfungen wurden in der Zeit von April und Mai 2013 durchgeführt. Eine Vorprü- fung zu der Bewertung der Finanzanlagen erfolgte Anfang April 2013.
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2 Grundsätzliche und zusammenfassende Feststel- lungen, Prüfungsergebnis
Die nachfolgenden Darstellungen berücksichtigen den Jahresabschluss in der geprüf- ten Fassung. Soweit den Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes abgeholfen wurde, sind diese nicht besonders dargestellt worden.
Das Belegwesen ist grundsätzlich geordnet, übersichtlich und vollständig.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Vermögensübersicht wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abge- leitet. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Vorgaben der Stiftungs- aufsicht sowie der Satzung beachtet.
Zum Bilanzstichtag ist ein Gewinn von rd. 9.400 € eingetreten. Die im Vorjahr ausge- wiesenen Verluste von rd. 2.400 € konnten somit im Jahr 2012 abgedeckt werden.
Das Stiftungskapital ist in Höhe von 1.204.700,95 € vorhanden.
Der Bericht über die Ausgaben für die Erfüllung des Stiftungszweckes in der abschlie- ßend testierten Fassung ist nachvollziehbar.
Die Erläuterungen im Anhang geben die angewandten Bewertungsmethoden und Be- sonderheiten der Stiftung richtig wieder.
Nach dem Gesamtergebnis der Prüfung vermittelt der vorliegende Jahresab- schluss der Ernst-Löchelt-Stiftung für Kinder- und Jugendhilfe Bottrop unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein zutreffendes Bild über die Erfüllung des Stiftungszwecks und den Erhalt des Stiftungsvermögens.
3 Rechtliche Verhältnisse und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des Privatrechts (§§ 80 ff. BGB) und wurde aufgrund des Stiftungsgeschäftes vom 08.10.1996 gegründet.
Seit dem Jahr 2007 trägt die Stiftung die Bezeichnung „Ernst-Löchelt-Stiftung für Kinder- und Jugendhilfe Bottrop.“
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Ernst-Löchelt-Stiftung für Kinder- und Jugendhilfe Bottrop – Jahresabschluss 2012 Bericht des Rechnungsprüfungsamtes
3
Organe der Stiftung sind der Vorstand und die Geschäftsführung. Die Stiftungsorgane waren im Jahresverlauf satzungsgemäß besetzt.
Vorstand
Der Vorstand wurde vom Rat der Stadt Bottrop in der Sitzung vom 17.12.2009 wie folgt bestellt:
• Herr Alt-Oberbürgermeister Ernst Löchelt (Vorsitzender),
• Herr Sparkassendirektor Thomas Schmidt (Stellv. Vorsitzender),
• Herr Hans Fockenberg,
• Frau Johanna Helmke,
• Herr Detlef Ingendoh.
• Frau Renate Kuchenbäcker (Erweiterungsbeschluss aus dem Jahr 2010)
Zu beratenden Mitgliedern sind vom Rat der Stadt Bottrop bestellt worden:
• Ratsherr Bastian Hirschfelder
• Ratsfrau Anja Kohmann,
• Erster Beigeordneter Herr Ketzer
Bedarfsweise werden weitere Personen mit beratender Funktion zu den Vorstandssit- zungen eingeladen.
Im Berichtsjahr wurden drei Sitzungen des Vorstandes am 30.03.2012, 25.06.2012 und 09.11.2012 mit folgenden Beratungsschwerpunkten durchgeführt:
• Beratung und Entscheidung vorliegender Förderungsanträge,
• Kenntnisnahme von Förderungsentscheidungen des Geschäftsführers,
• Feststellung des Jahresabschlusses 2011, Entlastungsbeschluss und Prüfbericht,
• Wirtschaftsplan 2012,
• Entwicklung des Stiftungsvermögens.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung war im Berichtsjahr unverändert mit Herrn Karl-Heinz Ehring besetzt.
Nach dem Ergebnis der stichprobenhaft angelegten Prüfungen kann bestätigt werden, dass
− die Geschäftsordnungen für den Vorstand und für die Geschäftsführung in der gül- tigen Fassung bei der Geschäftstätigkeit beachtet worden sind.
− insbesondere die Entscheidungskompetenzen der Stiftungsorgane eingehalten werden; über erteilte Förderungszusagen und weitere bedeutsame Sachverhalte wurde der Stiftungsvorstand unterrichtet.
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Ernst-Löchelt-Stiftung für Kinder- und Jugendhilfe Bottrop – Jahresabschluss 2012 Bericht des Rechnungsprüfungsamtes
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Auch nach dem Gesamtergebnis der Prüfung haben sich keine Feststellungen erge- ben, welche die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung betrafen.
Mitgliedschaften und steuerliche Verhältnisse
Im Jahr 2004 ist die Stiftung dem Bundesverband Deutscher Stiftungen beigetreten.
Weitere Mitgliedschaften liegen nicht vor.
Die Stiftung ist von der Körperschaftssteuer nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftssteu- ergesetz (KStG) befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) dient.
Es liegt ein Freistellungsbescheid zur Körperschaftsteuer für die Jahre 2008 bis 2010 des Finanzamtes Bottrop vom 04.08.2011 vor.
4 Rechnungslegung
4.1 Form und Ziel der Rechnungslegung
Der Stiftungsvorstand ist verpflichtet, innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres eine Jahresabrechnung mit einer Vermögensübersicht und einen Be- richt über die Erfüllung der Stiftungszwecke vorzulegen (§ 7 Stiftungsgesetz NRW).
Die Ernst-Löchelt-Stiftung für Kinder- und Jugendhilfe Bottrop legt seit Jahren einen auf ihre Verhältnisse zugeschnittenen Jahresabschluss vor, der grundsätzlich dem kaufmännischen Abschluss entspricht und den rechtlichen Anforderungen sowie Glie- derungsvorgaben der Stiftungsaufsichtsbehörde gerecht wird.
Der Bericht über die Erfüllung der Stiftungszwecke sowie der Jahresabschluss mit der Vermögensübersicht sind diesem Bericht (Anlagen I und II) beigefügt.
4.2 Vorjahresabschluss
Der Vorjahresabschluss wurde in der Sitzung des Stiftungsvorstandes am 30.03.2012 festgestellt; gleichzeitig wurde der Geschäftsführer entlastet.
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Mit Schreiben vom 10.04.2012 wurde der Abschluss der Stiftungsaufsichtsbehörde bei der Bezirksregierung Münster vorgelegt. Beanstandungen haben sich nicht ergeben.
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Ernst-Löchelt-Stiftung für Kinder- und Jugendhilfe Bottrop – Jahresabschluss 2012 Bericht des Rechnungsprüfungsamtes
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4.3 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Der Kontenrahmen der Stiftung wird durchgängig beachtet. Die Beleggliederung orien- tiert sich an den Umsätzen auf dem Girokonto; alle notwendigen Unterlagen sind gut überschaubar und konnten kurzfristig eingesehen werden.
Die Buchführung erfolgte im Berichtsjahr weiterhin manuell mit Tabellen der Stan- dardsoftware Microsoft Excel.
Der Zahlungsverkehr erfolgt ausschließlich über das Girokonto der Stiftung. Zah- lungsausgänge werden durch den Geschäftsführer elektronisch im gesicherten Ver- fahren ausgelöst (Homebanking). Eine ausreichende Liquidität zur Erfüllung der erteil- ten Förderungszusagen war nach dem Prüfungsergebnis jederzeit gegeben. Der Zah- lungsverkehr wird zügig ausgeführt.
Aufgrund der umfangreichen Buchungsgeschäfte der Stiftung wird weiterhin die An- schaffung einer entsprechenden Buchungssoftware empfohlen, damit zukünftige Jah- resabschlüsse sicher aufgestellt werden können.
4.4 Bilanz zum 31.12.2012 – Erläuterungen
4.4.1 Wertpapiere
Das Stiftungsvermögen ist überwiegend in Wertpapieren angelegt; die Bestände er- geben sich im Einzelnen aus der Vermögensübersicht (Anlage II, Seite 3).
Nach den Vorschriften des Landesstiftungsgesetzes ist die ungeschmälerte Erhaltung des Stiftungsvermögens vorgesehen; die Anforderungen an die Erhaltung der Vermö- genssubstanz sind daher von herausragender Bedeutung.
Die Finanzanlagen erfolgen insbesondere unter Beachtung von Risikogesichtspunk- ten; hierbei werden stiftungsaufsichtsrechtliche Hinweise zu einer Anlagenstreuung beachtet (vgl. im Einzelnen die Darstellung zu Pkt. 4.4.3).
31.12.2012 31.12.2011
€ €
1.160.681,80 975.364,68
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Im Berichtsjahr hat sich die Position wie folgt entwickelt:
Anschaffungs- kosten
€
Restbuchwert
€
Stand am 01.01.2012 991.025,04 975.364,68
Zugänge 298.336,78 298.336,78
Abgänge -114.965,00 -114.965,00
Abschreibung Zuschreibung
-2.255,56
4.200,90
Stand am 31.12.2012 1.174.396,82 1.160.681,80
Die Bewertung erfolgte aufgrund der Depotmitteilung der Sparkasse Bottrop vom Ja- nuar 2013 zum Markt- bzw. Börsenwert. Hierbei wurde die Höhe der jeweils vorlie- genden Anschaffungskosten nicht überschritten. Sämtliche An- und Verkaufsunterla- gen lagen dem Rechnungsprüfungsamt vor.
Die Zugänge setzen sich wie folgt zusammen: €
a) LB Hessen Thüringen FLRS-IHS11C/10 /16 61.680,00
b) Deka-Stiftungen Balance 142.936,78
c) Metro AG MED—TERM NTS 2012/2019 52.400,00
d) Thyssenkrupp AG MEDIUM TERM NOTES 12/17 41.320,00
Gesamtbetrag der Zugänge 298.336,78
Zu a) Bei diesen Produkten handelt es sich um Inhaberschuldverschreibun- gen, die von der Landesbank Hessen Thüringen mit fester Laufzeit und fester Verzinsung begeben werden. Der Erwerber hat einen An- spruch auf eine jährliche feste Verzinsung für die Laufzeit auf den Nennbetrag der Inhaberschuldverschreibung.
Zu b) Anlageziels dieses Fonds ist die Erwirtschaftung regelmäßiger Erträ- ge. Der Fond investiert weltweit in verzinsliche Wertpapiere und Ak- tien.
Zu c) und d) Bei diesen Wertpapieren handelt es sich um Anleihen mit fester Lauf- zeit und fester Verzinsung auf den Nennbetrag der Anleihe.
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Die Abgänge setzen sich wie folgt zusammen:
€
a) Bundesländer Ländersch. Nr. 24 06/12 40.160,00
b) Dt. Genoss.-Hypothekenbank AG Pfdbr.R942 2002/2012 74.805,00
Gesamtbetrag der Abgänge 114.965,00
Die Vermögensübersicht lt. Anlage II, Seiten 3 und 4, spiegelt die Einzelposten und ih- re jeweilige Bewertung richtig wieder.
Abschreibungen auf den niedrigeren Markt-/Börsenwert zum Stichtag wurden durch- geführt.
Bei den im Bestand gehaltenen festverzinslichen Wertpapieren,
− deren Rückzahlungskurse und Rückzahlungstermine feststehen,
− die hinsichtlich der Bonität sicher sind und
− die bis zum Rückzahlungstermin im Bestand gehalten werden sollen, wurden die Abschreibungen auf den Rückzahlungsbetrag (Nennwert) begrenzt.
Aufgrund von negativen Wertentwicklungen mussten für vier Wertpapiere Abschrei- bungen vorgenommen werden (lfd. Nr. 3,5,7 und 11 der Vermögensübersicht).
geworden.
Zuschreibungen wurden für zwei Wertpapiere (lfd. Nr. 12 und 13) vorgenommen.
4.4.2 Ausleihungen
Als Ausleihungen wurden die Sparkassenbriefe ausgewiesen. Bei den Sparkassen- briefen liegt ein Kursrisiko nicht vor. Die Anlagebeträge ergeben sich im Einzelnen aus der Vermögensübersicht (Anlage II, Seite 4).
Im Berichtsjahr hat sich die Position wie folgt entwickelt:
Restbuchwert
€ Stand am 01.01.2012
85.000,00
Abgänge 35.000,00
Stand am 31.12.2012 50.000,00
4.4.3 Diversifizierung
Eine Diversifizierung der unterschiedlichen Anlageformen trägt dazu bei, eine möglichst große Sicherheit für den Erhalt des Stiftungsvermögens zu erlangen. Nach den Hinweisen der Stiftungsaufsicht soll grundsätzlich
31.12.2012 31.12.2011
€ €
50.000,00 85.000,00
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− keine Anlageart mehr als 50 % des Bestandes ausmachen und
− die Anlage in Aktien, Investmentanteilen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren nicht mehr als 30 % des Gesamtbestandes ausmachen.
Es ergibt sich folgende Risikostreuung der in der Vermögensübersicht (Anlage II) ausgewiesenen Werte:
Da der DEKA Stiftungsfond in internationale Renten sowie bis zu 30 Prozent in Aktien investiert, entspricht dies den Anforderungen der Stiftungsaufsicht und bleibt in der Gesamtbetrachtung außen vor.
Für die übrigen Anlagen ergibt sich folgendes Ergebnis:
Anteil Zuordnung 31.12.2012
T€
Vorjahr T€
35,00%
45,00%
Inhaberschuldverschreibungen u. ä.
− Staatsanleihen und Bankschuldver- schreibungen
− Anleihen und anleihenähnliche Schuldverschreibungen der gewerb- lichen Wirtschaft
289,0 366,6
294,7 321,7
6,00% Namensschuldverschreibungen u. ä.
(Sparkassenbriefe) 50,0 85,0
14,00% Aktien, Investmentanteile, Bandbreiten-
Zertifikate 113,6 114,1
100 % Gesamtbetrag 819,2 815,50
Nach Einschätzung des Rechnungsprüfungsamtes liegt eine Bestandsmischung vor, die den Vorgaben der Stiftungsaufsicht nicht in vollem Umfang entspricht. Bei den Staatsanleihen, Bankschuldverschreibungen und gewerblichen Anleihen beträgt der Anteil 80% (bzw. 54 % bei Berücksichtigung des Stiftungsfonds am Gesamtvermögen) und somit über 50 Prozent. Durch die Sicherheit dieser Finanzanlagen wird aber das Ziel des langfristigen Vermögenserhaltes durch die vorliegende Streuung der Anlagen prinzipiell verfolgt.
Die Anlagen in Aktien, Investmentanteilen und anderen nicht festverzinslichen Wert- papiere liegen unterhalb des zulässigen Anlagebestandes von 30 %.
4.4.4 Bankguthaben
Girokonto Festgeld
31.12.2012 31.12.2011
€ €
6.676,65 19.628,93
0,00 90.000,00 6.676,65 109.628,93
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Das Girokontoguthaben und das Festgeld bei der Sparkasse Bottrop sind durch ent- sprechende Kontoauszüge nachgewiesen worden.
4.4.5 Jahresergebnis
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresergebnis von 9.357,50 € ab.Der im Vorjahr eingetretene Verlust konnte ausgeglichen werden.
4.4.6 Eigenkapital
Zusammensetzung: 31.12.2012
€
31.12.2011
€
1 a Ausgangskapital 102.258,38 102.258,38
1 b Zustiftungen 1.102.442,57 1.066.817,57
Als Zustiftungen wurden freiwillige Zuwendungen Dritter ausgewiesen, die nach § 3 Abs. 1 der Satzung das Stiftungsvermögen erhöhen sollen.
Entwicklung des Stiftungskapitals – 2000 bis 2012 Jahr Ausgangskapital
€
Zustiftungen
€
Gesamtkapital
€
2000 102.258,38 555.399,59 657.657,97
2001 102.258,38 605.995,86 708.254,24
2002 102.258,38 667.587,99 769.846,37
2003 102.258,38 717.617,08 819.875,46
2004 102.258,38 803.133,57 905.391,95
2005 102.258,38 850.166,88 952.425,26
2006 102.258,38 911.213,23 1.013.471,61
2007 102.258,38 978.426,93 1.080.685,31
2008 102.258,38 992.552,90 1.094.811,28
2009 102.258,38 1.017.808,07 1.120.066,45
2010 102.258,38 1.043.029,41 1.145.287,79
2011 102.258,38 1.066.817,57 1.169.075,95
2012 102.258,38 1.102.442,57 1.204.700,95
31.12.2012 31.12.2011
€ €
9.357,50 -2.382,34
31.12.2011 31.12.2011
€ €
1.204.700,95 1.169.075,95
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Es ist die herausragende Aufgabe des Stiftungsvorstandes, den langfristigen Erhalt dieses Stiftungsvermögens zu planen. Das bilanzierte Stiftungskapital ist wie folgt verwandt worden:
31.12.2012
€
Stiftungskapital 1.204.700,95
Freie Rücklage 3.300,00
1.208.000,95 hiervon:
a) angelegt in Wertpapieren -1.160.681,80
b) angelegt in Ausleihungen (Sparkassenbriefen) -50.000,00
c) Giroguthaben ( inkl. Festgeld) -6.676,65
Restbetrag (= Bilanzgewinn) 9.357,50
4.5 Gewinn- und Verlustrechnung 2012 – Erläuterungen
4.5.1 Erträge aus Finanzanlagen
Es wurden Zinserträge für die Sparkassenbriefe (Ausleihungen) und das Festgeld in Höhe von 4.252,93 € und für die Wertpapiere in Höhe von 35.932,51 € erwirtschaftet.
Der Stiftung ist es damit gelungen, die Zinserträgnisse des Vorjahres nahezu zu erzie- len, obwohl im Geschäftsjahr ein geringeres Zinsniveau bestand.
4.5.2 Zuschreibungen
Für zwei Wertpapiere konnten Zuschreibungen vorgenommen werden:
a) DEKA Stiftung Balan 3645,00 €
b) Commerzbank AG MTN IHS S: 755 10/20 555,90 €
4.200,90 €
Die Höhe der Anschaffungskosten wurde hierbei nicht überschritten.
31.12.2012 31.12.2011
€ €
40.185,44 41.931,00
31.12.2012 31.12.2011
€ €
4200,90 0
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11 4.5.3 Erträge aus dem Abgang von
Vermögensgegenständen
Bei der Wertpapierabrechnung DT Genoss.-Hypothekenbank AG Öff. PFDBR R:942 2002/2012 konnten Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen in Höhe von insgesamt 195,00 € realisiert werden.
4.5.4 Spenden
Das Spendenvolumen ist gegenüber dem Vorjahr um 32.614,61 € gestiegen.
Aus der stichprobenartigen Prüfung der entsprechenden Belege einschließlich der Spendenbestätigungen haben sich Feststellungen nicht ergeben.
Die Spenden wurden
• in Höhe von 35.625,00 € kapitalerhöhend behandelt und dem Stiftungskapital zuge- führt und
• in Höhe von 20.777,77 € zur Abdeckung von Stiftungsausgaben verwandt.
Aufgrund des Hinweises im letzten Bericht wurden die verbindlichen Muster für Zu- wendungsbestätigungen als Spendenbestätigungen genutzt.
4.5.5 Verwaltungsaufwand
Ausgewiesen wird die satzungsmäßige Aufwandsentschädigung für die Geschäftsfüh- rung und Verwaltung der Stiftung. Die Höhe entspricht der Festlegung durch den Vor- stand gem. § 4 der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung.
4.5.6 Bank- und Depotgebühren, Zinsen
Es sind insbesondere Stückzinsen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wertpa- pieren (lfd. Nr. 16,17 und 18) angefallen.
31.12.2012 31.12.2011
€ €
195,00 20.595,25
31.12.2012 31.12.2011
€ €
56.402,77 23.788,16
31.12.2012 31.12.2011
€ €
2.100,00 2.111,80
31.12.2012 31.12.2011
€ €
2.055,93 1.709,77
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12 4.5.7 Abschreibungen auf
Wertpapiere u. a.
Die Abschreibungen in Höhe von 2.255,56 € erfolgten nach dem Prinzip „kaufmänni- scher Vorsicht“ auf den niedrigeren beizulegenden Börsen- bzw. Kurswert zum Stich- tag. Alle Einzelbeträge ergeben sich aus der Vermögensübersicht (Anlage II
Das Verfahren wurde mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.
Des Weiteren wurden Aufwendungen aus dem Abgang eines Wertpapiers von 160,00
€ gebucht.
5 Stiftungsleistungen und Bericht über die Erfül- lung der Stiftungszwecke
5.1 Stiftungsleistungen
Zweck der Ernst-Löchelt-Stiftung für Kinder- und Jugendhilfe ist nach § 2 der Satzung die Förderung der Jugendhilfe und Jugendfürsorge für Bottroper Kinder, Jugendliche und Heranwachsende. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch
• die Förderung und Unterstützung von Bottroper Kindern, Jugendlichen und Her- anwachsenden, die sich in persönlichen oder sozialen Notlagen befinden und
• die Durchführung von Ferien- und Erholungsmaßnahmen, die mit erzieherischer Betreuung verbunden sind und nach dem Erlass des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20.03.1981 als gemeinnützig einzustufen sind.
Bei der Verwendung der Erträgnisse des Stiftungsvermögens orientiert sich der Vor- stand an Förderungsrichtlinien in der ab 01.01.2007 gültigen Fassung. Nach den Richtlinien können auch Maßnahmen der Stadtranderholung, des Kinderferiencircus, der stadtteilbezogenen Kinder- und Jugendarbeit, die Teilnahme an Klassenfahrten und andere mit der Stiftungssatzung in Einklang stehende Maßnahmen gefördert wer- den.
31.12.2012 31.12.2011
€ €
2.415,56 10.446,66
31.12.2012 31.12.2011
€ €
47.041,90 50.641,28
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Die Stiftungsleistungen wurden stichprobenartig geprüft. Im Ergebnis können folgende Aussagen getroffen werden:
• Zu allen Stiftungsleistungen sind Anträge und Förderbescheide vorhanden.
• Die Stiftungsausgaben betrafen die nach der Satzung und den Richtlinien festge- legten Zwecke.
• Die vergebenen Förderbeträge sind nach den Förderungsrichtlinien, Antragsunter- lagen und zusätzlichen Erläuterungen der Geschäftsführung nachvollziehbar.
• In den geprüften Fällen lagen die Teilnahmebestätigungen (bei Ferienaufenthalten und Klassenfahrten) - wie bereits in den Vorjahren festgestellt - nur unregelmäßig vor.
• Die Stiftungsorgane bemühen sich darum, eine Abwälzung von Kosten vorrangi- ger Leistungsträger (Krankenkassen, Sozialamt) zulasten der Stiftung zu vermei- den.
In den vergangenen Jahren wurde festgestellt, dass die Teilnahmebescheinigungen nur unregelmäßig vorlagen. In der Sitzung des Vorstandes vom 27.04.2007 wurde festgelegt, dass künftig entsprechend den geänderten Förderungsrichtlinien in den Förderbescheiden darauf hingewiesen wird, dass die Leistung bei Nichtvorlage der Nachweise zurückgefordert werden kann.
Die stichprobenartige Prüfung der Anträge ergab, dass auch im Prüfjahr Verwen- dungsnachweise und Kaufbelege in 8 von 26 Fällen nicht vorgelegen haben.
Es wird dem Vorstand der Stiftung empfohlen, auch weiterhin auf die Vorlage der ver- einfachten Verwendungsnachweise hinzuwirken. Nur so wird die Stiftung in die Lage versetzt, ihre eigenen Berichts- und Nachweispflichten (z.B. gegenüber den Finanz- behörden) zu erfüllen.
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5.2 Bericht über die Erfüllung der Stiftungszwecke
Nach dem Bericht über die Erfüllung der Stiftungszwecke (Anlage 1) wurden im Be- richtsjahr 2012 aufgewandt:
A) Persönliche und soziale Notlagen (125 Kinder) 20.176,80 € B) Ferien- und Erholungsmaßnahmen, ähnliche
Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit
• Ferien-/Erholungsmaßnahmen (51 Kinder) 7.609,10 €
C) Klassenfahrten (96 Kinder) 12.818,00 €
D) Andere Maßnahmen
• Teilnahme an MIKADO Gruppen (41 Kinder)
• Zuschuss für den Kinderferienzirkus
• Zuschuss für das Projekt „Piratenschiff“
• Zuschuss für Das Projekt „Kulturchamp“ des Jugend- Klosters
3.388,00 € 2.000,00 € 300,00 € 750,00 €
€
Summe der Stiftungsausgaben 47.041,90 €
Der vorliegende Bericht stimmt hinsichtlich der aufgeführten Beträge sowie der Zuord- nung zu den Förderungszwecken mit den Prüfungsergebnissen überein.
6 Finanzielle Planung der Stiftungsgeschäfte
Für die Erhaltung des Stiftungsvermögens ist die Wirtschaftsplanung bedeutsam. In der nachstehenden Aufstellung wurden die Planansätze des Berichtsjahres den Er- gebnissen gegenübergestellt.
Nr. Bezeichnung Planansatz
€
Ergebnis lt. Ab- schluss € 1 Erträge aus Finanzanlagen, etc. 41.000 40.185
2 Zuschreibungen 1.000 4.200
3 Erträge aus Vermögensabgang 0 195
4 Zuwendungen/direkt verwendbare
Spenden 5.000 20.777
5 Entnahme aus Rücklage 3.300 0
Erträge insgesamt 50.300 65.357
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6 Verwaltungsaufwand 2.100 2.100
7 Bank- und Depotgebühren, Zinsen 500 2.055
8 Abschreibungen auf Wertpapiere,
sonstige Aufwendungen 2.600 2.416
9 Stiftungsausgaben 42.717 47.041
Aufwendungen insgesamt 47.917 53.612
Um künftige Bilanzverluste ausgleichen zu können, sollte im Rahmen der Wirtschafts- planung die freie Rücklage jährlich aufgestockt werden. Gem. § 58 Nr. 7a AO dürfen ein Drittel des Überschusses der Einnahmen über die Kosten aus Vermögensverwal- tung und darüber hinaus höchstens 10 Prozent ihrer sonstigen zeitnah zu verwenden- den Mittel der freien Rücklage zugeführt werden.
Es ist demnach möglich und empfehlenswert, den Bilanzgewinn in voller Höhe der freien Rücklage zuzuführen.
7 Schlussbemerkung
Dem Rechnungsprüfungsamt wurde durch die Geschäftsführung die uneingeschränk- te Einsicht in alle Bücher und Belege gewährt.
Der Jahresabschluss 2012 weist gegenüber dem Vorjahr ein erfreuliches Ergebnis aus. Der Verlustvortrag von rd. 2.400 € konnte ausgeglichen und ein positives Ergeb- nis von rd.9.400 € erzielt werden.
Das Vermögensmanagement ist auf die Werterhaltung des Stiftungsvermögens und Optimierung der Ertragskraft ausgerichtet.
Bottrop, den 22.05.2013
gez. Schmolke gez. Brunnhofer
(Prüferin) (Leiter des Rechnungs-
prüfungsamtes)
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Anlage II Seite 1
AKTIVA PASSIVA
31.12.2012 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2011
€ € € €
1 Wertpapiere 1.160.681,80 975.364,68 1 Eigenkapital 1.204.700,95 1.169.075,95
1 a Ausgangskapital 102.258,38 102.258,38
2 Ausleihungen/Festgeld 50.000,00 85.000,00 1 b Zustiftungen 1.102.442,57 1.066.817,57
1 c Rücklagen 3.300,00 3.300,00
3 Bankguthaben 6.676,65 109.628,93 2 Rückstellungen 0,00 0,00
4 Bilanzverlust 0,00 2.382,34 3 Bilanzgewinn 9.357,50 0,00
1.217.358,45 1.172.375,95 1.217.358,45 1.172.375,95
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Bilanz
zum 31.12.2012
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