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Vorbericht zum Haushaltsplan 2017 der Stadt Bottrop _____________________________

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Vorbericht

zum Haushaltsplan 2017 der Stadt Bottrop

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1. Einführung

Das „Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG)“ schreibt für alle Kommunen die Umstellung von der bisherigen kameralen Haushaltsführung auf das System der doppelten Buchführung spätestens bis zum 01.01.2009 vor. Die Stadt Bottrop bewirtschaftet ihre Haushaltspläne bereits seit 2008 vollständig nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF).

Die wesentlichen Elemente des neuen Haushaltsrechts nochmals im Überblick:

• Die Ergebnisrechnung (der Ergebnisplan) beinhaltet alle Aufwendungen und Erträge des laufenden Haushaltsjahres. Sie ist vergleichbar mit der Gewinn- und Verlustrechnung des kaufmännischen Rechnungswesens. Da die Ergebnisrechnung den Ressourcenverbrauch und das Ressourcenaufkommen vollständig abbildet, ist sie der wichtigste Bestandteil des neuen Haushaltsplans.

• Die Finanzrechnung (der Finanzplan) beinhaltet sämtliche Ein- und Auszahlungen des laufenden Haushaltsjahres. In der Finanzrechnung läßt sich die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes (und damit die Liquiditätslage der Kommune) ablesen. Da der Finanzplan neben den lfd. Ein- und Auszahlungen auch sämtliche Zahlungs- bewegungen investiver Art beinhaltet, begründet er auch die Ermächtigung zur Leistung von Investitionsauszahlungen sowie zur Abwicklung von investiven Ein- zahlungen (z. B. Investitionszuweisungen Dritter oder Aufnahme von Investitions- krediten).

• Die Bilanz liefert der Kommune zum Bilanzstichtag notwendige Aussagen über das Gesamtvermögen und seine Bestandteile, informiert über dessen Finanzierung durch

Vermögen

Liquide Mittel

Eigenkapital

Fremdkapital Bilanz

Aktiva Passiva

Finanzplan

Einzahlungen ./.

Auszahlungen

Liquiditätssaldo

Ergebnisplan

Erträge ./.

Aufwendungen

Ergebnissaldo Vermögen

Liquide Mittel

Eigenkapital

Fremdkapital Bilanz

Aktiva Passiva

Vermögen

Liquide Mittel

Eigenkapital

Fremdkapital Bilanz

Aktiva Passiva

Finanzplan

Einzahlungen ./.

Auszahlungen

Liquiditätssaldo Finanzplan

Einzahlungen ./.

Auszahlungen

Liquiditätssaldo

Ergebnisplan

Erträge ./.

Aufwendungen

Ergebnissaldo Ergebnisplan

Erträge ./.

Aufwendungen

Ergebnissaldo

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sichtbar. Im Gegensatz zur Ergebnis- und Finanzrechnung, für die eine jährliche Planung erforderlich ist, sehen die gesetzlichen Vorschriften keine Planbilanz vor.

Die Darstellung der Finanzdaten (im Ergebnis- bzw. Finanzplan) erfolgt nach den Vorschriften der neuen GemHVO über einen Zeitraum von 6 Jahren (Jahresergebnis Vorvorjahr, Vorjahresansatz, Ansatz des lfd. Haushaltsjahres sowie Ansätze der 3 folgenden Planjahre).

2. Rahmenbedingungen und Entwicklung der Haushaltswirtschaft

Haushaltsjahr 2016

Der vom Rat der Stadt in der Sitzung am 08.12.2015 beschlossene Haushalt 2016 mit der 4. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes ist der Bezirksregierung am 10.12.2015 angezeigt bzw. zur Genehmigung vorgelegt worden. Mit Verfügung vom 02.03.2016 hat die Bezirksregierung die 4. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes genehmigt, so dass die Haushaltssatzung am 12.03.2016 öffentlich bekannt gemacht werden konnte.

Durch die im Rahmen des Haushaltssanierungsplanes beschlossenen weitreichenden Konsolidierungsmaßnahmen wurde die langfristige Konsolidierung der städtischen Finanzen vorangetrieben. Die Abwicklung der Haushaltssanierungsmaßnahmen verläuft in 2016 nach jetzigem Stand weitgehend planmäßig mit positiven Tendenzen und lässt wiederum ein Erreichen der Konsolidierungsziele erwarten.

Zum Berichtstermin 30.09.2016 stellt sich die Abwicklung der Haushaltswirtschaft, mit bis zum Jahresende prognostizierten Haushaltsverbesserungen von 11,1 Mio. € und einem Fehlbetrag von nunmehr rd. 11,2 Mio. €, positiv dar. Einer positiven Entwicklung der Erträge, insbesondere bei der Gewerbesteuer (+ 5,0 Mio. €), stehen deutlich erhöhte Sozialtransferaufwendungen insbesondere im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe (+ 3,2 Mio. €) und der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (+ 1,3 Mio. €) gegenüber. Den gestiegenen Leistungen an Asylbewerber stehen allerdings deutlich geringere Betreuungskosten für Flüchtlinge nach Aufgabe der betreuten Gemeinschaftsunterkünfte Saalbau und Spielraum gegenüber (- 4,0 Mio. €).

Bedingt durch positive Ertragsentwicklungen sowie kontinuierliche Sparanstrengungen in der Haushaltsbewirtschaftung wird im Jahr 2016 ein Rückgang der bestehenden Liquiditätskredite erwartet. Bis zum 31.12.2016 werden sich die entsprechenden Verbindlichkeiten (ohne ausgelagerte Bereiche) voraussichtlich um ca. 7 Mio. € auf rd. 220 Mio. € verringert haben.

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Haushaltsjahr 2017

Die Stadt Bottrop nimmt freiwillig an der Stufe 2 des Stärkungspaktes Stadtfinanzen teil.

Somit hat die Stadt Bottrop einen Haushaltssanierungsplan aufgestellt, der es ermöglicht, den Haushaltsausgleich mit der Konsolidierungshilfe des Landes spätestens im Jahr 2018 und ohne diese, im Jahr 2021 darzustellen. Nach der 5. Fortschreibung der erweiterten Finanzplanung zum HSP werden die Konsolidierungsziele weiterhin erreicht, so dass auch für den HSP 2017 eine Genehmigungsfähigkeit durch die Kommunalaufsicht gegeben sein sollte. Daher wird wiederum die Auszahlung der Konsolidierungshilfe nach Stärkungspaktgesetz in Höhe von 11,446 Mio. € erwartet.

Als Grundlage der Haushaltsplanungen für die Jahre 2017 - 2020 dienten die prognostizierten Ergebnisse des Controlling-Berichtes zum 30.09.2016 unter Berücksichtigung bereits bekannter zukünftiger Entwicklungen sowie der Orientierungsdaten des Landes vom 25.07.2016, aktualisiert aufgrund der Ergebnisse der November- Steuerschätzung.

Im Vergleich zur Finanzplanung des Vorjahres wird im Ergebnisplan eine Verschlechterung des Ergebnisses gegenüber der Finanzplanung aus dem Jahr 2016 in Höhe von rd. 3,2 Mio. € dargestellt. In der mittelfristigen Ergebnisplanung des Vorjahres war für das Haushaltsjahr 2017 ein Defizit von rd. 10,3 Mio. € vorgeplant, das nach der vorliegenden Planung für 2017 nunmehr auf rd. 13,5 Mio. € ansteigt.

Von den zahlreichen Veränderungen (die nachfolgend erläutert werden) sind bei den Erträgen gegenüber den im Vorjahr prognostizierten Werten für 2017 hervorzuheben:

o Schlüsselzuweisungen = - 3,99 Mio. €

o Gewerbesteuer = + 2,62 Mio. €

o Leistungsbeteiligung Bund KdU = + 1,81 Mio. €

o Erstattungen Land Leistungen für Flüchtlinge = + 2,59 Mio. € o Kostenerstattung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge = + 4,18 Mio. €

Die Entwicklung bei den Aufwendungen wird maßgeblich bestimmt durch nachfolgende Positionen:

o Personalaufwendungen (Zuführung Rückstellungen) = + 3,56 Mio. €

o Wirtschaftliche Jugendhilfe = + 2,97 Mio. €

o Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (TransferAW) = + 3,73 Mio. € o Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen = - 3,13 Mio. € o Kosten der Unterkunft und Heizung = + 1,64 Mio. € o Zinsen Investitions- und Kassenkredite = - 1,50 Mio. €

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Ergebnis- und Finanzplanung bis 2020

Die Prognosen der Ergebnis- und Finanzplanung führen dazu, dass das städtische Eigenkapital zum Ende des Haushaltsjahres 2017 einen Bestand der allgemeinen Rücklage von 9,7 Mio. € ausweist, der sich mit den ab 2018 in der Ergebnisplanung dargestellten Überschüssen bis auf 16,5 Mio. € im Jahr 2020 aufbaut.

Die im Rahmen der Beschlussfassung des HSP für 2020 vorgesehenen Konsolidierungsbeträge wurden entsprechend ergebnisverbessernd in den Haushalt eingearbeitet.

3. Eckdaten des Haushaltsplanes

Bei der Ermittlung der Ansätze für die Finanzplanungsjahre 2018 bis 2020 wurden ins- besondere die Orientierungsdaten des Landes (Runderlass des Innenministeriums vom 25.07.2016), aktualisiert aufgrund der Ergebnisse der November-Steuerschätzung zugrunde gelegt, soweit nicht konkretere, sachlich begründete Einschätzungen durch die entsprechenden Fachdienststellen möglich waren.

3.1. Ergebnisplan

Die Auswirkungen der im Ergebnisplan ausgewiesenen Fehlbedarfe auf das Eigenkapital sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

2017 2018 2019 2020

Ordentliche Erträge 397.058.600 405.598.500 405.424.400 409.215.500 Ordentliche Aufwendungen 403.876.300 397.819.200 397.726.100 398.394.000 Ordentliches Ergebnis -6.817.700 7.779.300 7.698.300 10.821.500

Finanzergebnis -6.685.600 -6.641.000 -6.876.100 -7.237.300

Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigk. -13.503.300 1.138.300 822.200 3.584.200

außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0

Jahresergebnis -13.503.300 1.138.300 822.200 3.584.200

Jahresergebnis lt. Finanzplanung VJ -10.326.200 1.439.700 2.434.100

Differenz -3.177.100 -301.400 -1.611.900

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Aktuelle Übersicht zur Entwicklung der allgemeinen Rücklage und des Eigenkapitals:

*) negative Entnahmewerte und Verrechnungen bedingen hier eine entsprechende Erhöhung der Rücklage

Hierbei ist zu beachten, dass das Eigenkapital in

• eine Ausgleichsrücklage und

• eine allgemeine Rücklage untergliedert ist.

Die Ausgleichsrücklage, die in der Eröffnungsbilanz in einer Größenordnung von rd. 48,4 Mio. € ausgewiesen war, wurde bereits im Jahr 2010 vollständig verbraucht. Das darüber hinaus verbleibende Eigenkapital war als allgemeine Rücklage (174,8 Mio. €) zu bilanzieren. Nach einer Änderung der gesetzlichen Regelungen werden Effekte aus Abgängen bzw. Veräußerungen von Anlagevermögen nicht mehr über den Haushalt als Erträge und Aufwendungen dargestellt, sondern direkt mit dem Eigenkapital verrechnet.

Nach der Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen (Stufe 2) tritt nach § 6 Abs. 4 Stärkungspaktgesetz der Haushaltssanierungsplan an die Stelle des HSK gem. § 76 GO.

Dieser bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, die nur erteilt werden kann, wenn in der erweiterten Finanzplanung bis 2021 der Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung der Konsolidierungshilfe im Jahr 2018 und ohne diese im Jahr 2021 dargestellt werden kann. Mit der dem Rat im Rahmen des Entwurfs zum Haushalt 2017 vorgelegten 5. Fortschreibung der erweiterten Finanzplanung zum HSP 2012 wird dieses Ziel weiterhin erreicht. Über den Haushaltssanierungsplan sowie die Konsolidierungshilfe eintretende Haushaltsverbesserungen sind im Haushalt 2017 eingeplant und somit in der o.a. Übersicht enthalten.

Die Liquiditätslage der Stadt wird sich jedoch trotz Landeshilfen und eigenen Konsolidierungsleistungen vorerst noch weiter verschlechtern. Die Stadt Bottrop ist bereits jetzt auf die ständige Aufnahme von Liquiditätskrediten von mehr als

2017 2018 2019 2020

Jahresergebnis

(lt. Haushaltsplan) -13.503.300 1.138.300 822.200 3.584.200 Allgemeine Rücklage 23.098.021 9.737.721 11.452.021 12.872.221 Inanspruchnahme der

allgemeinen Rücklage* 13.503.300 -1.138.300 -822.200 -3.584.200 Verrechnung gegen allg. Rücklage* 143.000 576.000 598.000 0 Inanspruchnahme der

allg. Rücklage in % 58,5 % -17,6 % -12,4 % -27,8 %

Endbestand Allgemeine Rücklage 9.737.721 11.452.021 12.872.221 16.456.421

Sonderrücklage 51.129 51.129 51.129 51.129

verbleibendes Eigenkapital 9.788.850 11.503.150 12.923.350 16.507.550

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Aufwendungen - vorgesehen sind. Prognostiziert wird 2017 ein weiter zunehmender Bedarf an Liquiditätskrediten (Kassenkrediten). Die bereits in kameralen Verwaltungshaushalten bis Ende 2007 (rd. 91 Mio. €) sowie die seit 2008 aufgelaufenen Deckungslücken im Finanzplan werden nach den vorliegenden Prognosen bis Ende 2017 dazu führen, dass die Liquiditätskredite auf ein Gesamtvolumen von rd. 221,5 Mio. € ansteigen werden. Ab 2018 wird dann der schrittweise Abbau der Liquiditätskredite erwartet.

Der Höchstbetrag der Kredite im § 5 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017, die zur Liquiditätssicherung aufgenommen werden dürfen, wurde, um etwaige temporäre Spitzen im Liquiditätsabfluss aufzufangen, weiterhin bei 280 Mio. € belassen.

3.1.1 Erträge

Die Ertragsstruktur des Ergebnisplans 2017 wird anhand der nachfolgenden Tabelle und des nachfolgenden Diagramms verdeutlicht.

Ergebnisplan 2017 Erträge in €

1 Steuern und ähnliche Abgaben 126.650.000 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 134.211.200

3 Sonstige Transfererträge 2.564.000

4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 58.174.300 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 3.729.000 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 52.473.600 7 Sonstige ordentliche Erträge 18.239.500

8 Aktivierte Eigenleistungen 1.017.000

9 Bestandsveränderungen 0

10 Ordentliche Erträge 397.058.600

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Steuern und ähnliche Abgaben, Zuwendungen und allgemeine Umlagen (Zeilen 1 und 2 des Gesamtergebnisplanes – siehe Band I, Seite 9)

Die Entwicklung der Steuern und der allgemeinen Zuweisungen ist aus der nachfolgen- den tabellarischen Übersicht zu entnehmen. Hierbei werden in 2017 gegenüber dem Vorjahr Mehrerträge in Höhe von rd. 11,0 Mio. € erwartet.

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Die Hebesätze für die Grundsteuern sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Auf Grund erhöhter Bautätigkeit wurde der Ansatz der Grundsteuer B – dem erwarteten Rechnungsergebnis 2016 (+ 200 T€) folgend - gegenüber dem Vorjahr um 400 T€

erhöht. Im Jahr 2018 ist eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 140%- Punkte auf 730 v. H. vorgesehen. Diese Erhöhung soll jedoch nur erfolgen, wenn dies zur Erreichung der Konsolidierungsziele zwingend erforderlich ist.

Nach der aktuell für das Haushaltsjahr 2016 prognostizierten deutlichen Steigerung der Gewerbesteuererträge (+ 5,0 Mio. €, erwartetes Rechnungsergebnis: 39,0 Mio. € zzgl.

eines im Jahr 2016 als Einmaleffekt zurückzuzahlenden Gewerbesteuerertrages von 800 T€) wird für das Jahr 2017 eine Zunahme der Gewerbesteuererträge auf 40,0 Mio. € erwartet. Auf der Basis des zugrunde gelegten Ergebnisses von 38,8 Mio. € korrespondiert dies mit den Orientierungsdaten des Landes, die eine Steigerung gegenüber 2016 um 3,1 % vorsehen. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde wie im Vorjahr mit 490 v. H. festgesetzt.

Der Ansatz für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von 49,76 Mio. € wurde auf der Grundlage des für 2016 erwarteten Rechnungsergebnisses (47,82 Mio. € inkl. 382 T€ Abrechnung aus 2015) sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisse der November-Steuerschätzung berechnet. Gegenüber dem Haushaltsansatz des Vorjahres ergibt sich insgesamt ein erwarteter Anstieg in Höhe von 2,2 Mio. €.

2016 2017 2018 2019 2020

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

Steuern und ähnliche Abgaben

- Grundsteuer A 120 120 120 120 120

- Grundsteuer B 19.000 19.400 24.000 24.100 24.200

- Gewerbesteuer 33.950 40.000 40.960 41.940 43.160

- Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 47.550 49.760 52.200 54.870 57.660

- Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 5.680 6.980 8.200 8.390 8.580

- Übrige Steuern 2.590 2.750 2.750 2.750 3.050

- Ausgleichsleistungen Familienleist.-ausgl./

Steuervereinfachungsgesetz 4.781 4.970 5.155 5.349 5.502

- Zuweisungen Land aufgrund Wohngeldreform 2.794 2.670 2.670 2.670 3.203

Summe 116.465 126.650 136.055 140.189 145.475

Allgemeine Zuweisungen

- Schlüsselzuweisungen 74.720 74.840 81.420 85.660 89.340

- Konsolidierungshilfe Stärkungspakt 11.446 11.446 11.446 7.624 3.807

- Bedarfszuweisungen 1.923 2.616 2.920 3.970 4.142

Summe 88.089 88.902 95.786 97.254 97.289

Steuern und Allg. Zuweisungen - Gesamt 204.554 215.552 231.841 237.443 242.764

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Im Rahmen der Hilfen, die der Bund den Kommunen gewährt, wird der städtische Haushalt im Jahr 2017 um insgesamt rd. 3,95 Mio. € entlastet. Die Aufteilung der 1.

Milliarde (sog. Übergangsmilliarde) erfolgt zu 50% über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und zu 50% über die Bundesbeteiligung zu den Kosten der Unterkunft. Der über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer abzuwickelnde Mehrertrag liegt für das Jahr 2017 unverändert gegenüber 2016 bei rd. 584 T€. Für das Jahr 2017 wird eine weitere Entlastung der kommunalen Haushalte in einer Größenordnung von bundesweit zusätzlich 1,5 Mrd. € (auf dann insgesamt 2,5 Mrd. €) gerechnet. Die Verteilung dieser 1,5 Mrd. € erfolgt zu 2/3 über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und zu 1/3 über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft. Dadurch kann im Bereich der Umsatzsteuer im Jahr 2017 eine Haushaltsverbesserung von weiteren rd. 1,2 Mio. € dargestellt werden. Ab 2018 können dann die im Koalitionsvertrag vereinbarten bundesweit insgesamt 5 Mrd. € entlastend eingeplant werden. Hier soll eine Verteilung über die Umsatzsteuer mit einem Anteil von bundesweit 2,4 Mrd. €, über die Bundesbeteiligung an den KdU mit einem Anteil von bundesweit 1,6 Mrd. € sowie über Schlüsselzuweisungen mit einem Anteil von bundesweit 1 Mrd. € erfolgen. Über die Umsatzsteuer ergibt sich hieraus ab 2018 eine Gesamtertragssteigerung von rd. 2,8 Mio. €. Ausführungen zu dem über die Bundesbeteiligung zu den Kosten der Unterkunft abzuwickelnden Anteil sind dem Punkt „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ zu entnehmen.

Bei der Verteilung der Zuweisungen des Landes aus ersparten Wohngeldzahlungen wurde auf der Basis des vorliegenden Bescheides aus 2016 ein Betrag in Höhe 2,67 Mio. € eingeplant. Dies bedeutet gegenüber der Planung des Vorjahres einen weiteren Rückgang um rd. 120 T€, der auf die im Verhältnis zu vielen anderen Kommunen geringfügiger gestiegenen Aufwendungen im Bereich der Kosten der Unterkunft zurückzuführen ist.

Die Schlüsselzuweisungen liegen bei einem Ansatz von rd. 74,8 Mio. € um 120 T€ über dem Vorjahresansatz. Die Ermittlung des Ansatzes erfolgte aufgrund der Daten der Modellrechnung zum GFG 2017. Hier macht sich u. a. der erhebliche Anstieg der Gewerbesteuererträge mit einem entsprechend verminderten Zuweisungsbetrag bemerkbar. Berücksichtigt ist weiterhin ein Vorwegabzug in Höhe von 185 Mio. € für die Beteiligung der Kommunen an der Finanzierung der Konsolidierungshilfen aus dem Stärkungspaktgesetz.

Im Haushaltsjahr 2017 ist vorgesehen, einen Anteil der Schul-/Bildungspauschale in Höhe von 2.006 T€ im konsumtiven Bereich für die Finanzierung von größeren Sanierungsmaßnahmen an Schulen einzusetzen. Dieser Teilbetrag der Schul-/

Bildungspauschale (insgesamt rd. 3,5 Mio. €) ist nach den Regelungen des NKF direkt im Produkt 16.01.01 „Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen“ als Ertrag zu veranschlagen.

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Nach der freiwilligen Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen in 2012 wird für 2017 eine Konsolidierungshilfe nach Stärkungspaktgesetz in Höhe von 11,446 Mio. € (jährlich bis 2018) erwartet.

Zur Umsetzung des mittlerweile gesetzlich verankerten gemeinsamen Lernens von Behinderten und Nichtbehinderten (Inklusion) zahlt das Land NRW eine Pauschale von rd. 80 T€ für Personalaufwendungen (z. B. Integrationshelfer). Hinzu kommt ein Belastungsausgleich von 165 T€ für z. B. bauliche Maßnahmen. Insgesamt erfolgt somit eine Beteiligung des Landes an den jährlichen Kosten der Inklusion in Höhe von 245 T€.

Gem. § 21 KiBiz gewährt das Land einen pauschalierten Zuschuss zu den gewährten Kindpauschalen. Der aufgrund veränderter gesetzlicher Regelungen auf 22,46 % (vorher 19,96 %) erhöhte Landeszuschuss für die Kindpauschalen sowie ein um 3 % erhöhter Landeszuschuss für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren wurde entsprechend berücksichtigt. Darüber hinaus gewährt das Land für die Kindergartenjahre bis 2019 einen zusätzlichen Zuschuss zu den Kindpauschalen pro Kindergartenjahr (+ 637 T€), dessen Höhe sich nach Gruppenform und Betreuungszeit richtet. Des Weiteren werden im Rahmen einer Projektförderung für „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ durch den Bund niederschwellige Betreuungsangebote für Flüchtlingskinder unterstützt (+ 633 T€).

In der Zeile 2 des Ergebnisplanes sind neben den allgemeinen Zuweisungen und den Zweckzuweisungen (im konsumtiven Bereich), auch die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuweisungen enthalten. Der gegenüber 2016 leicht erhöhte Gesamtbetrag beläuft sich für das Haushaltsjahr 2017 auf 12.163 T€. Unter Sonderposten sind die für das Anlagevermögen erhaltenen Zuwendungen Dritter zu verstehen; sie werden nach den Regeln des NKF analog der jeweiligen Nutzungsdauer der Anlagegüter ertragswirksam aufgelöst.

Sonstige Transfererträge

(Zeile 3 des Gesamtergebnisplanes – siehe Band I, Seite 9)

An dieser Stelle wird der Ersatz sozialer Leistungen mit einem Volumen von rd. 2,6 Mio. € veranschlagt. Diese Erträge sind nahezu vollständig in den Produktbereichen 05 – Soziale Hilfen – und 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe – ausgewiesen und im Vergleich zum Vorjahr um rd. 530 T€ erhöht veranschlagt.

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

(Zeile 4 des Gesamtergebnisplanes – siehe Band I, Seite 9)

In dem Gesamtvolumen von rd. 58,2 Mio. € ist ein Anteil von rd. 14,1 Mio. € für die Vereinnahmung der Abfallbeseitigungs- und Straßenreinigungsgebühren enthalten, die

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seit Gründung der BEST in voller Höhe an die AöR weiterzuleiten sind. Das Gebührenaufkommen wurde für 2017 entsprechend angepasst.

Bis zu einer möglichen Anpassung der Gebührensätze für den Rettungsdienst zum Jahresende ist der Ansatz aufgrund des erwarteten Rechnungsergebnisses für 2016 gegenüber dem Vorjahr um 300 T€ erhöht auf 6,1 Mio. € geplant worden.

Die Gebührentarife für die Abwasserbeseitigungskosten (städt. Haushalt) werden der Kostensituation entsprechend angepasst (veranschlagter Ertrag rd. 22,7 Mio. €). Die zwingend erforderliche Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes führt zu einem erheblichen Sanierungsaufwand mit erforderlichen Gebührenanpassungen auch in den kommenden Jahren.

Außerdem sind hier die sonstigen Benutzungsgebühren, Verwaltungsgebühren und Elternbeiträge dargestellt (zusammen rd. 13,9 Mio. €) sowie die Auflösung von Sonderposten für Beiträge in Höhe von rd. 1,4 Mio. €.

Privatrechtliche Leistungsentgelte

(Zeile 5 des Gesamtergebnisplanes – siehe Band I, Seite 9)

Diese Position (rd. 3,7 Mio. €) enthält im Wesentlichen die Erträge aus Verkauf, Vermietung und Verpachtung. Die gegenüber dem Vorjahr um rd. 328 T€ verminderten Erträge sind auf einen im Jahr 2016 ausgewiesenen Einmaleffekt aus dem vermehrten Aufkommen von Eintrittsgeldern im Zuge einer Opern-Aufführung auf der Halde Haniel zurückzuführen.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

(Zeile 6 des Gesamtergebnisplanes– siehe Band I, Seite 9)

In dieser Ertragsposition werden Erstattungen von Dritten (insbesondere vom Bund, Land oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe) veranschlagt. In dem Gesamtbetrag von rd. 52,5 Mio. € ist u. a. die Erstattung der ARGE für die Personal- und Sachkosten für die städtischen Mitarbeiter enthalten, die im Jahr 2017 im Bereich der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II tätig sein werden (2,2 Mio. €).

Zu den Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge besteht eine 100%ige Kostenübernahme durch das Land. In einer Größenordnung von insgesamt 2,7 Mio. € werden für 2016 Aufwendungen erwartet, die nicht in diesem Jahr, sondern erst zeitverzögert im Jahr 2017 durch das Land erstattet werden. Darüber hinaus werden für 2017 aufgrund gestiegener Fallzahlen erhöhte Aufwendungen in einem Umfang von insgesamt 2,6 Mio. € erwartet, die ebenfalls durch das Land zu erstatten sind. Somit

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Folgejahre wird im Zuge zurückgehender Fallzahlen mit entsprechend verringerten Erstattungen gerechnet (siehe auch Erläuterungen zu Zeile 15 – Transferaufwendungen).

Für 2017 erstattet das Land pro Flüchtling/Asylbewerber 866 € pro Monat. Bei einer angenommenen durchschnittlichen Anzahl von 1.500 Personen ergibt sich für 2017 ein erwarteter Erstattungsbetrag von rd. 15,6 Mio. €. Ab 2018 ist zum einen von einer Reduzierung der zu betreuenden Flüchtlinge auszugehen, zum anderen ist mit einer Dynamisierung der Pauschale zu rechnen. Die aktuell vorhandenen Bestrebungen, eine Vollkostenerfassung in diesem Bereich vorzusehen, werden dazu führen, dass ein Ausgleich für Kostensteigerungen durch Regelsatzerhöhungen oder durch Anpassungen im Miet- und Heizkostenbereich erfolgt. Daher wurde eine jährliche Anpassung der Pauschale um 40 € eingerechnet.

Auf der Grundlage der im Bereich der Leistungen nach dem UVG beabsichtigten gesetzlichen Änderungen, die eine Ausweitung der Leistungsgewährung an Hilfeempfänger bis zum 18. Lebensjahr (bisher: 12. Lebensjahr) vorsehen, ist im Zuge steigender Aufwendungen eine um 792 T€ erhöhte Kostenerstattung des Landes von insgesamt 1,375 Mio. € eingeplant.

Die Leistungsbeteiligung des Bundes an den Aufwendungen für die Grundsicherung für Arbeitssuchende wurde aufgrund einer Beteiligungsquote von 27,6 % (aufgeteilt in 24,5%

allg. Beteiligung KdU, 1,9% Refinanzierung Warmwasserkosten, 1,2% Refinanzierung Vwk BuT) mit 7,98 Mio. € sowie einem Anteil aus der Sofort-Hilfe des Bundes von 2,14 Mio. € (+ 7,4%-Punkte auf insgesamt 35,0 %) veranschlagt. Hinzu kommen nach Erlasslage bis zum Jahr 2018 Erstattungen für „flüchtlingsbedingte Mehrbelastungen“, die sich für 2017 auf rd. 1,9 Mio. € (2018 = 3,9 Mio. €) belaufen. Nach Verminderung der Kosten der Unterkunft aufgrund der Weiterführung der UVG-Leistungen bis zum 18.

Lebensjahr (diese enthalten auch Anteile für die Unterkunft) um 175 T€, werden insgesamt rd. 11,8 Mio. € als Leistungsbeteiligung des Bundes zu den Kosten der Unterkunft erwartet. Ab 2018 erfolgt die Bundesentlastung für die Eingliederungshilfe (ehem. „Soforthilfe“) nicht mehr über die KdU, sondern über eine direkte Zahlung, die vom MIK mit 3,057 Mio. € beziffert wird. (siehe auch Übersicht im Bereich der „sonstigen ordentlichen Aufwendungen“).

Im Kostenanteil des Bundes sind auch die oben genannten Erstattungen für die Übernahme der Warmwasserkosten durch die Kommunen enthalten. Erstattungen für Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sind auf der Grundlage der landesweit anfallenden Kosten der Unterkunft nach dem für Bottrop geltenden Verteilungsschlüssel mit einem Anteil von rd. 950 T€ ausgewiesen. Insgesamt werden für BuT-Leistungen Erträge von rd. 1,25 Mio. € erwartet (300 T€ über LZW zum Wohngeld und Kinderzuschlag).

Darüber hinaus sind Erträge aus der Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung im Alter in Höhe von 100 % der anfallenden Leistungen unter Berücksichtigung etwaiger Erstattungen von Sozialleistungsträgern oder

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Weiterhin sind aus einer vertraglichen Vereinbarung zur Übernahme des abwehrenden Brandschutzes durch die Stadt Bottrop Kostenerstattungen der ArcelorMittal Bottrop GmbH in Höhe von rd. 1,8 Mio. € eingeplant.

Sonstige ordentliche Erträge

(Zeile 7 des Gesamtergebnisplanes – siehe Band I, Seite 9)

Wesentliche Erträge sind bei dieser Position die Konzessionsabgaben (rd. 7,3 Mio. €), die Erträge aus Buß- und Verwarnungsgeldern (Erhöhung auf 4,0 Mio. € im Zuge Neukonzeptionierung bedarfsgerechte Geschwindigkeitsüberwachung). Außerdem erhöht sich auf der Basis des aktuellen Bestandes der Betrag für die Auflösung von Rückstellungen im Personalbereich (Pensions- und Beihilferückstellungen) auf rd. 3,6 Mio. €. Insgesamt werden Erträge von 18,2 Mio. € erwartet.

Aktivierte Eigenleistungen

(Zeile 8 des Gesamtergebnisplanes – siehe Band I, Seite 9)

Soweit durch eigenes Personal der Stadt Bottrop Leistungen für die Herstellung von bilanzierungsfähigen Anlagegütern erbracht werden, sind diese Leistungen als Ertrag zu buchen, um eine zweifache Belastung des Ergebnisplanes durch die Buchung von Personalaufwand als auch durch die Abschreibung des hergestellten Anlagegutes zu vermeiden (Ansatz 2017: 1.017 T€).

3.1.2 Aufwendungen

Die Aufwandsstruktur des Ergebnisplans 2017 wird anhand der nachfolgenden Tabelle und des nachfolgenden Diagramms verdeutlicht.

Ergebnisplan 2017 Aufwendungen

in €

11 Personalaufwendungen 101.225.400

12 Versorgungsaufwendungen 9.018.000

13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 63.848.100

14 Bilanzielle Abschreibungen 24.061.700

15 Transferaufwendungen 158.329.500

16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 47.393.600 17 Ordentliche Aufwendungen 403.876.300

(15)

Personalaufwendungen

(Zeile 11 des Gesamtergebnisplanes – siehe Band I, Seite 9)

Bei den Personalaufwendungen haben sich im Rahmen der Umstellung auf das NKF Veränderungen bei der Veranschlagung der Leistungen für die Versorgungsempfänger ergeben. Die tatsächlichen Versorgungsleistungen werden in Zeile 12 - Versorgungsaufwendungen - des Ergebnisplanes abgebildet. In Zeile 11 - Personalaufwendungen - werden im Ergebnisplan auch Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen sowie zu Rückstellungen für Altersteilzeit, Urlaub, Überstunden/Gleitzeitguthaben sowie Dienstherrenwechsel veranschlagt.

Personalnebenaufwendungen, Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten (einschließ- lich der Entschädigungen für Rats- und Ausschussmitglieder und Bezirksvertreter) sowie die im Rahmen einer Versicherungslösung zu zahlenden Beiträge zur Begrenzung der Belastungen für die Altersversorgung von Beamten sind haushaltssystematisch den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Zeile 16 des Gesamtergebnisplanes) zuzuordnen.

(16)

Die Dienstaufwendungen der Beamten wurden auf der Grundlage des erwarteten Rechnungsergebnisses für das Jahr 2016 (unter Berücksichtigung der Orientierungsdaten des Landes) mit einer Erhöhung um 2 % und für die Folgejahre mit einer Erhöhung um 1 % kalkuliert.

In den Dienstbezügen sind die Aufwendungen zur Wahrnehmung der Aufgabe des Brandschutzes für die Kokerei Arcelor Mittal enthalten. Die Aufwendungen werden zu 100 % von Arcelor Mittal erstattet.

Auf der Basis der Tarifeinigung im Beschäftigtenbereich wurde eine Erhöhung der Entgelte ab 01.03.2016 um 2,4 % und ab 01.02.2017 um 2,35 % einkalkuliert. Für die Folgejahre wurde, wie im Beamtenbereich, ebenfalls eine 1 %ige Erhöhung der Bezüge berücksichtigt.

Die Leistungsentgelte betragen seit 2013 jeweils 2 % der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres. Aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation wurden für die Beamten keine

Personalaufwendungen nach Zeile 11 des Gesamtergebnisplanes

2016 2017 2018 2019 2020

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

Dienstaufwendungen

- Beamte 21.630 21.700 21.917 22.136 22.357

- Inanspruchnahme ATZ Beamte -805 -705 -535 -515 -665

- Tariflich Beschäftigte 47.375 48.480 48.965 49.398 49.892

- Inanspruchnahme ATZ Beschäftigte -1.102 -685 -359 -204 -72

- Leistungsentgelte 860 895 910 920 930

- Sonstige Beschäftigte 1.129 1.231 1.235 1.239 1.243

Zuführung Rückstellungen

- Pensionsrückstellung 7.271 8.744 7.165 7.268 7.135

- Beihilferückstellung 1.855 2.192 1.796 1.822 1.789

- Altersteilzeitrückstellung 520 695 485 211 54

- Urlaubsrückstellung 10 5 5 5 5

- Überstd./Gleitzeitguthaben 100 90 90 80 80

- Dienstherrenwechsel 40 35 35 35 35

Sozialversicherung

- Tariflich Beschäftigte 9.806 10.020 10.120 10.206 10.308

- Sonstige Beschäftigte 47 58 58 58 58

Versorgungskasse

- Tariflich Beschäftigte 3.979 4.070 4.111 4.146 4.187

Sonstiges

- Beihilfen 4.300 4.400 4.500 4.600 4.700

Personalaufwendungen Gesamt 97.015 101.225 100.498 101.405 102.036

(17)

In der Übersicht sind auch Aufwendungen für sonstige Beschäftigte (Sondermaßnahmen z.B. durch die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter „Arbeit für Bottrop“

geförderte Maßnahmen) enthalten.

Aufwendungen für Teilnehmer/innen an der Altersteilzeit werden in den jeweiligen Produkten nachgewiesen, in denen die Mitarbeiter/innen zuletzt berücksichtigt waren. Die Inanspruchnahme der Altersteilzeitrückstellung sowie deren Zuführung erfolgen zentral im Produkt 16 01 02.

Ergebnisbelastend machen sich die Zuführungen an Pensions- und Beihilferückstellungen mit einem Mehraufwand gegenüber dem Vorjahr von rd. 1,8 Mio. € bemerkbar. Die Kalkulation der Ansätze ist auf der Basis des aktuellen Bedarfs sowie von Besoldungserhöhungen erfolgt.

Versorgungsaufwendungen

(Zeile 12 des Gesamtergebnisplanes – siehe Band I, Seite 9)

Für das Jahr 2017 sind Versorgungsaufwendungen in Höhe von rd. 9,0 Mio. € ausgewiesen. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 390 T€ und spiegelt den aktuellen Bedarf unter Berücksichtigung von Besoldungserhöhungen wieder.

Für die Kalkulation der Versorgungsaufwendungen wurden für die Jahre 2017 bis 2020 die gleichen jährlichen Steigerungssätze wie für die Einplanung der Besoldungen der aktiven Beamten zugrunde gelegt.

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13 des Gesamtergebnisplanes– siehe Band I, Seite 9)

Diese Position enthält insbesondere sämtliche Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung des städtischen Vermögens. Außerdem ist in dieser Zeile des Ergebnis- planes die Weiterleitung der im Rahmen der Erhebung der Grundbesitzabgaben verein- nahmten Abfallbeseitigungs- und Straßenreinigungsgebühren an die BEST (im Jahr 2017 14,55 Mio. €) ausgewiesen.

Die Veranschlagung der Aufwendungen für die Unterhaltung der baulichen und tech- nischen Anlagen - einschließlich Sicherungsmaßnahmen und Sonderprogramm Schad- stoffbeseitigung - erfolgt zentral im Produkt „Zentrale Gebäudewirtschaft“; die Aufwen- dungen wurden - zusammen mit den Bewirtschaftungskosten (Energie, Mieten, etc.) - im Rahmen der internen Leistungsverrechnung (Zeilen 27 und 29 in den Teilergebnis- plänen) den jeweiligen Produkten entsprechend der Inanspruchnahme pauschal zugeordnet.

(18)

Als größere Einzelmaßnahme sind im Bereich dieser Aufwandsart hervorzuheben:

• Maßnahmen im Rahmen von Stadterneuerungsprogrammen (1.144 T€)

• Hoch- und Tiefbaumaßnahmen im Rahmen KIII (2.168 T€)

• Sanierung Kanalhausanschlüsse Trennkanalisation (2.258 T€)

Per Saldo sind für 2017 Aufwendungen aus Festwert mit einem Gesamtvolumen von rd. 3,0 Mio. € ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um Aufwendungen für die Ersatzbeschaffung von Vermögensgegenständen, die aus Vereinfachungsgründen nicht einzeln aktiviert, sondern im Rahmen des Festwertverfahrens bewertet wurden und direkt als Aufwand zu erfassen sind. Die Buchung der jeweiligen Auszahlung erfolgt jedoch nicht konsumtiv, sondern ist in den investiven Teilhaushalten abzuwickeln.

Der Haushaltsplanentwurf enthielt hilfsweise das Produkt 01.01.02 „Bezirksbezogene Haushaltsansätze“, in welchem entsprechende Ermächtigungen (332,3 T€) bei den ordentlichen Aufwendungen und den laufenden Auszahlungen je Stadtbezirk aufge- nommen wurden. Im Rahmen der Etatberatungen sind von den Bezirksvertretungen entsprechende Beschlüsse zur Mittelverwendung für den gesamten Finanzplanungszeitraum getroffen worden, so dass eine konkrete Zuordnung zu den Aufwands- und Auszahlungskonten der jeweiligen Produkte erfolgen konnte.

Bilanzielle Abschreibungen

(Zeile 14 des Gesamtergebnisplanes – siehe Band I, Seite 9)

Wertminderungen des städtischen Vermögens durch Abnutzung, technischen Fortschritt, etc. sind flächendeckend für den städtischen Haushalt darzustellen. Neben den Anlagegütern, die über ihre Nutzungsdauer anhand der Abschreibungstabelle nach

§ 35 GemHVO abgeschrieben werden, enthält die Position auch die Abschreibung der im Haushaltsjahr 2017 (und Folgejahre) voraussichtlich anzuschaffenden „geringwertigen Wirtschaftsgüter“, d.h. Vermögensgegenstände unterhalb der Wertgrenze von 410 €, die zunächst im Finanzplan als „Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen“ zu verbuchen sind und dann am Jahresende im Wege einer vollständigen Abschreibung in die Ergebnisrechnung einfließen.

Folgende Abschreibungsbeträge sind im Haushaltsplan 2017 vorgesehen:

- Abschreibungen auf Sachanlagen 20.897 T€

- Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.437 T€

- Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter 690 T€

- Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 132 T€

- Abschreibungen auf Forderungen 906 T€

--- 24.062 T€

(19)

Transferaufwendungen

(Zeile 15 des Gesamtergebnisplanes– siehe Band I, Seite 9)

Bei den Transferaufwendungen sind u.a. sämtliche Transferleistungen nach den Sozial- gesetzbüchern und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz veranschlagt. Die nachfolgenden Übersichten geben einen Überblick über die Entwicklung in den einzelnen Hilfearten.

Weitere Fallzahlensteigerungen insbesondere im Zuge der Einrichtung zusätzlicher Pflegeplätze führen bei den Aufwendungen der Hilfe zur Pflege zu Mehraufwendungen gegenüber den Vorjahresansätzen.

Die Erhöhung des Ansatzes „Eingliederungshilfe für Behinderte“ wird maßgeblich durch einen weiteren Anstieg der Hilfen zur angemessenen Schulbildung (+ 190 T€) bestimmt.

Dieser ist insbesondere auf den vermehrten Einsatz von Integrationshelfern im Zuge der fortschreitenden Inklusion zurückzuführen. Darüber hinaus sind bei dieser Position um 62 T€ reduzierte Aufwendungen für heilpädagogische Maßnahmen für Kinder eingeplant.

Dies ist insbesondere einer leicht rückläufigen Nachfrage nach Frühförderung von Kindern bei gleichbleibenden Stundensätzen geschuldet.

Konstante Fallzahlen führen zu insgesamt nur geringfügig Aufwendungen im Bereich der Grundsicherung. Die anfallenden Leistungen werden jedoch unter Berücksichtigung etwaiger Ersatzleistungen zu 100% durch den Bund erstattet (siehe Erläuterungen zu Zeile 6).

Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)

2016 2017 2018 2019 2020

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

Hilfen in Einrichtungen

- Grundsicherung 520 378 395 409 421

- Hilfe zur Pflege 6.643 6.843 7.098 7.353 7.608

- Lfd. und einmalige Hilfen zum LU 31 31 31 31 31

- Krankenhilfe 302 302 312 322 332

Hilfen außerhalb von Einrichtungen

- Grundsicherung 6.825 6.949 7.085 7.232 7.386

- Hilfe zur Pflege 523 403 413 423 433

- Lfd. Leistungen zum Lebensunterhalt (LU) 1.250 1.400 1.400 1.400 1.400

- Einmalige Leistungen zum LU 150 127 127 127 127

- Sonstige Leistungen zum LU 84 90 92 94 96

- Bildung- und Teilhabe 28 29 29 29 29

- Eingliederungshilfe für Behinderte 1.805 1.921 1.921 1.921 1.921

- Krankenhilfe 403 351 351 351 351

Aufwendungen insgesamt 18.564 18.824 19.254 19.692 20.135

Kostenerstattungen des Bundes (GSIG) 7.345 7.192 7.345 7.506 7.672

(20)

Durch Übergänge aus dem Jobcenter sind Fallzahlensteigerungen und damit deutlich erhöhte Aufwendungen im Bereich der laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt zu verzeichnen (+ 150 T€).

Auf der Grundlage der im Bereich der Leistungen nach dem UVG beabsichtigten gesetzlichen Änderungen, die eine Ausweitung der Leistungsgewährung an Hilfeempfänger bis zum 18. Lebensjahr (bisher: 12. Lebensjahr) vorsehen, sind zusätzliche Transferaufwendungen von 1,7 Mio. € (insgesamt: 2,95 Mio. €) vorgesehen.

Unter Berücksichtigung zusätzlicher Erträge sowie sinkender Aufwendungen im Bereich der Kosten der Unterkunft ist eine zusätzliche Belastung des städtischen Haushaltes von per Saldo rd. 500 T€ eingeplant.

Das in 2011 verabschiedete Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Geld- oder geldwerte Leistungen für Bildungszwecke bzw. damit in Verbindung stehende Leistungen in Kindertagesstätten und Schulen. Des Weiteren soll die Teilhabe an kulturellen, sportlichen und sozialen Angeboten ermöglicht werden. Leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder den Kinderzuschlag nach BKKG oder Wohngeld erhalten. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt weitgehend – allerdings mit zeitlichem Versatz - aus Mitteln des Bundes (siehe hierzu auch weitergehende Erläuterungen unter „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“).

Abwicklung Bildungs- und Teilhabepaket

2016 2017 2018 2019 2020

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

Fahrten KiTa 3 3 3 3 3

Fahrten Schule 222 231 231 231 231

Schulbedarf 309 309 309 309 309

Lernförderung 329 330 330 330 330

Mittagsverpflegung KiTa 163 166 166 166 166

Mittagsverpflegung Schule 188 194 194 194 194

soz. u. kult. Teilhabe 45 44 44 44 44

Schülerbeförderung 3 4 4 4 4

Aufwendungen insgesamt 1.262 1.281 1.281 1.281 1.281

Beteiligung des Bundes 1.200 1.250 1.250 1.250 1.250

(21)

Nach dem vermehrten Zuzug von Asylbewerbern aus den Krisenregionen steigen auch die Transferaufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Hilfen zum Lebensunterhalt und in besonderen Lebenslagen) deutlich. Diese Entwicklung belastet bereits das Haushaltsjahr 2016 mit Mehraufwendungen in einer Größenordnung von rd. 1,3 Mio. € spürbar.

Hierzu werden erhöhte Kostenerstattungen des Landes erwartet, die nicht mehr kompensierbare Haushaltsbelastungen für die kommenden Jahre abdämpfen sollen.

Für die Jahre 2018 – 2020 wurde mit einer rückläufigen Zahl durch das Sozialamt zu betreuender Flüchtlinge gerechnet, da ein Teil aufgrund der Aufenthaltsdauer nunmehr durch das Jobcenter betreut wird (siehe auch Erläuterungen zu Zeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen).

Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes

2016 2017 2018 2019 2020

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

- Personalaufwendungen 791 825 829 842 855

- Betreuung von Asylbewerbern/Flüchtlingen 6.400 470 350 350 350

- Hilfe zum Lebensunterhalt 7.782 11.404 10.168 9.604 9.016

- Hilfen in besonderen Lebenslagen 4.086 4.177 3.620 3.342 3.063

- Leistungen für gemeinnützige Arbeit 110 130 130 130 130

- Bildung- und Teilhabe 47 42 42 42 42

- Mieten Container 203 120 120 120 0

- übrige ordentl. Aufwendungen 61 440 441 440 527

- Aufwendungen aus ILV 263 139 139 139 139

Aufwendungen insgesamt 19.743 17.747 15.839 15.009 14.122

- Kostenerstattungen des Landes 14.000 15.588 14.134 13.622 13.015

- LZW Betreuung von Asylbewerbern 0 270 270 135 135

- übrige Erträge 423 290 290 290 290

Erträge insgesamt 14.423 16.148 14.694 14.047 13.440

Ergebnis -5.320 -1.599 -1.145 -962 -682

(22)

Bereits im Rahmen der Bewirtschaftung des Haushaltes 2016 werden aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe deutliche Mehrbedarfe erwartet. Die Ansätze 2017 spiegeln daher die sich bereits in diesem Jahr erneut abzeichnenden negativen Tendenzen bei den oben ausgewiesenen Hilfearten wieder und führen per Saldo zu einem Mehrbedarf gegenüber dem Vorjahresansatz von rd. 3,4 Mio. €.

Steigende Fallzahlen bei den Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (+ 1,0 Mio. €) sowie in den Bereichen intensive sozialpädagogische Betreuung und Tagesbetreuung führen sowohl in ambulanter als auch in (teil-)stationärer Form zu vermehrten Aufwendungen von 170 T€ bzw. 360 T€. Im Zuge ebenfalls steigender Fallzahlen im Bereich der Hilfe zur Erziehung in Pflegestellen sowie der sozialpädagogischen Familienhilfe werden um 200 T€ bzw. 250 T€ erhöhte Aufwendungen kalkuliert. Neben Fallzahlensteigerungen im Bereich der Förderung der Erziehung in der Familie belasten auch Kostensteigerungen den städtischen Haushalt mit zusätzlichen Aufwendungen (+ 250 T€).

Lediglich in den Bereichen der Hilfen für junge Volljährige (- 250 T€) sowie zur Erziehung in Heimen (- 100 T€) sind die Fallzahlen rückläufig, sodass hier von reduzierten Aufwendungen ausgegangen wird.

Die an unbegleitete minderjährige Flüchtlinge geleisteten Hilfen (2,2 Mio. €) werden in voller Höhe durch den Bund erstattet (siehe auch Erläuterungen zu Zeile 6 – Kostenerstattungen). Für die Folgejahre wird mit einem Rückgang der Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und damit sinkenden Aufwendungen gerechnet.

Förderung junger Menschen und Familien (Wirtschaftliche Jugendhilfe)

2016 2017 2018 2019 2020

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

- Hilfen zur Erziehung in Heimen 5.000 4.900 5.030 5.160 5.300

- HzE für unbegleitete minderj. Flüchtlinge 720 2.200 1.000 400 350

- Hilfe für junge Volljährige 1.250 1.000 1.030 1.060 1.090

- Hilfen zur Erziehung in Pflegestellen 3.100 3.300 3.400 3.500 3.600

- Vorläufige Maßnahmen 300 300 300 300 300

- Intensive sozialpädagogische Betreuung 430 600 620 640 660

- Tagesbetreuung 640 1.000 1.025 1.050 1.075

- Eingliederungshilfe für seelisch behind. Jgd. 2.400 3.400 3.490 3.580 3.670

- Förderung der Erziehung in der Familie 700 950 970 1.000 1.020

- Sozialpädagogische Familienhilfe 1.450 1.700 1.750 1.800 1.850

Aufwendungen insgesamt 15.990 19.350 18.615 18.490 18.915

(23)

Die Steigerung der Ansätze im Bereich der Zuschüsse zu den Betriebskosten der Tageseinrichtungen freier Träger sowie im Bereich der Förderung von Kindern in Tagespflege liegt im weiteren Ausbau der rechtlich verpflichteten U3-Versorgung begründet. Hier wirkt sich die Inbetriebnahme einer weiteren Kindertageseinrichtung aufwandserhöhend aus. Darüber hinaus führen die Erhöhung der Kindpauschalen um 3 % sowie vermehrte Zuschüsse an kirchliche Träger zu deutlichen Aufwandssteigerungen.

Daneben sind erstmalig für niederschwellige Betreuungsangebote für Flüchtlingskinder sowie für zusätzliche Zuschüsse zu den Kindpauschalen Aufwendungen in Höhe von insgesamt rd. 1,1 Mio. € veranschlagt. Diesen stehen Fördermittel in entsprechender Höhe gegenüber.

Neben den Leistungen im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe sind bei den Transfer- leistungen auch die Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte, die Umlagen an das Land und an Gemeindeverbände sowie mögliche Verlustabdeckungen an städtische Beteili- gungen zu veranschlagen.

Die allgemeine Gewerbesteuerumlage und die Gewerbesteuerumlage Anteil Fonds

„Deutsche Einheit“ wurden anhand der für 2017 und Folgejahre geltenden Vervielfältiger berechnet (allg. = 35 v. H., Dt. Einheit = 34 v. H., 2019 = 33 v. H., 2020 Wegfall).

Aufgrund der Einplanung erheblich steigender Erträge bei der Gewerbesteuer ist bei den an das Land weiterzuleitenden Gewerbesteuerumlagen ein Anstieg um insgesamt 855 T€ zu verzeichnen.

Die Umlage an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe wurde mit 29,77 Mio. € gegenüber dem Vorjahr um rd. 2,0 Mio. € höher veranschlagt. Die Berechnung berücksichtigt einen um 0,6 v. H. erhöhten Hebesatz von 17,3 v. H. sowie auf der Basis der Modellrechnung zum GFG 2017 steigende Umlagegrundlagen.

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

2016 2017 2018 2019 2020

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

- Zuschüsse zu den Betriebskosten and.Träger 19.800 21.750 22.403 23.075 23.767

- Förd. niederschw. Angebote Flüchtlingskinder 0 633 633 633 633

- zusätzl. Zuschuss nach §21 II KiBiz 0 477 477 477 0

- Zuschüsse U3 (Auflösung ARAP) 602 744 744 744 744

- Förderung von Kindern in Tagespflege 2.700 2.700 2.750 2.800 2.850

Aufwendungen insgesamt 23.102 26.304 27.007 27.729 27.994

- Landeszuweisungen 10.799 13.146 13.446 13.746 13.569

- Elternbeiträge 1.980 2.164 2.164 2.230 2.230

Erträge insgesamt 12.779 15.310 15.610 15.976 15.799

Ergebnis -10.323 -10.994 -11.397 -11.753 -12.195

(24)

Das Produkt „Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen“ im Produkt- bereich 16 Allgemeine Finanzwirtschaft – enthält bei den Transferaufwendungen außer- dem die an das Land zu zahlende Krankenhausumlage in Höhe von 1,36 Mio. €.

Sonstige ordentliche Aufwendungen

(Zeile 16 des Gesamtergebnisplanes – siehe Band I, Seite 9)

Bei dieser Position werden insbesondere die Geschäftsaufwendungen sowie die Mieten und Pachten veranschlagt. Die gesamten Aufwendungen von rd. 47,4 Mio. € in diesem Bereich enthalten auch 30,3 Mio. € für Unterkunfts- und Heizungskosten im Rahmen der Abwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende über das Jobcenter „Arbeit für Bottrop“.

Die Abwicklung der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende belastet den städtischen Haushalt pro Jahr mit einem Netto-Betrag von rd. 19,5 Mio. €. Nach Wegfall der Übernahme der „flüchtlingsbedingten Mehrbelastungen“ durch den Bund ab 2019 werden Netto-Belastungen von 23,0 Mio. € und 24,1 Mio. € im Jahr 2020 dargestellt. Hier ist der Bund in der Pflicht, auch über 2018 hinaus, Regelungen zur zwingend notwendigen Entlastung der kommunalen Haushalte zu schaffen (siehe auch Erläuterungen zu Zeile 6 - Kostenerstattungen und Kostenumlagen).

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

(Zeile 20 des Gesamtergebnisplanes– siehe Band I, Seite 9)

Grundsätzlich besteht im NKF die Möglichkeit, die Veranschlagung der Zinsen ver- ursachungsgerecht in den entsprechenden Produkten zu veranschlagen. Wie im Vorjahr wurde bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2017 die Alternative gewählt, die Zinsen zentral im Produkt 16.01.02 „Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft“ vorzunehmen.

Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)

2016 2017 2018 2019 2020

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

- Unterkunfts- und Heizungskosten 28.109 30.310 33.117 34.528 35.966

- Leistungen zur Eingliederung 100 125 125 125 125

- Kautionen/Umzüge 100 100 100 100 100

- Einmalige Beihilfen 570 570 570 570 570

- Übernahme von Miet-/Energierückständen 260 260 260 260 260

Aufwendungen insgesamt 29.139 31.365 34.172 35.583 37.021

Kostenerstattungen des Bundes 8.798 11.841 14.982 12.550 12.947

Ergebnis -20.341 -19.524 -19.190 -23.033 -24.074

(25)

Die zins- und zinsähnlichen Aufwendungen belasten den städtischen Haushalt im Jahr 2017 mit rd. 7,1 Mio. €. Neben den Zinsaufwendungen für Investitionskredite (rd. 3,6 Mio. €) sind in den letzten Jahren erhebliche Aufwendungen für Liquiditätskredite zu verzeichnen. Diese sind auf die bis zum Haushaltsjahr 2007 stark defizitären Verwaltungshaushalte sowie auf die negativen Salden der lfd. Verwaltungstätigkeit in der Finanzrechnung seit 2008 zurückzuführen. Für 2017 sind – trotz des weiterhin historisch niedrigen Zinsniveaus - Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite in Höhe von 3,2 Mio. € eingeplant. Dies bedeutet unter Berücksichtigung des erwarteten Rechnungsergebnisses 2016 (Minderaufwendungen in Höhe von 1,7 Mio. €) gegenüber dem Vorjahresansatz einen Rückgang um 540 T€.

3.2 Finanzplan

Der Ausgangswert für Liquide Mittel (Endbestand 2016 = 4.539.901 €) ergibt sich aus dem Haushaltsplanwert 2016 auf der Basis des Ergebnisses aus dem Entwurf des Jahresabschlusses 2015.

2017 2018 2019 2020

Laufende Einzahlungen 376.724.000 386.067.800 386.486.400 390.772.600 Laufende Auszahlungen 373.634.400 370.186.400 372.403.800 374.600.700 Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 3.089.600 15.881.400 14.082.600 16.171.900 Investive Einzahlungen 29.541.000 32.060.000 16.052.000 12.328.000 Investive Auszahlungen 52.841.000 56.302.000 36.228.000 27.154.000 Saldo aus Investitionstätigkeit -23.300.000 -24.242.000 -20.176.000 -14.826.000 Aufnahme/Rückflüsse von Darlehen 23.300.000 24.242.000 20.176.000 14.826.000 davon Aufnahme vom öffentlichen Bereich 3.227.000 5.169.000 2.103.000 1.753.000 davon vom privaten Kreditmarkt 20.000.000 19.000.000 18.000.000 13.000.000

davon für Umschuldungen 0 0 0 0

davon Rückflüsse von Darlehen 73.000 73.000 73.000 73.000

Tilgung von Darlehen 4.609.000 4.922.000 5.172.000 5.202.000

davon vom öffentlichen Bereich 37.000 0 0 0

davon vom privaten Kreditmarkt 4.550.000 4.900.000 5.150.000 5.180.000

davon für Umschuldungen 0 0 0 0

davon für sonstiges 22.000 22.000 22.000 22.000

Saldo aus Finanzierungstätigkeit 18.691.000 19.320.000 15.004.000 9.624.000 Änderung des Bestandes

an eigenen Finanzmitteln -1.519.400 10.959.400 8.910.600 10.969.900

Liquide Mittel 15.239.401 26.198.801 35.109.401 46.079.301

(26)

3.2.1 Laufende Verwaltungstätigkeit

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit schließt im Planungsjahr 2017 mit einem positiven Ergebnis (Cash-flow) in Höhe von 3.089.600 € ab.

3.2.2 Investitionstätigkeit

Bei den investiven Ein- und Auszahlungen sind ausschließlich solche Zahlungs- bewegungen veranschlagt, die eine Veränderung des Anlagevermögens der Stadt Bottrop zur Folge haben werden.

Des Weiteren ist zu beachten, dass die Aufwendungen für die Ersatzbeschaffung von Vermögensgegenständen, die aus Vereinfachungsgründen nicht einzeln aktiviert, sondern im Rahmen des Festwertverfahrens bewertet wurden, im Ergebnishaushalt direkt als Aufwand zu erfassen sind. Die Auszahlungen sind jedoch nicht konsumtiv als

„laufende Auszahlungen“ zu buchen, sondern in den investiven Teilhaushalten zu veranschlagen.

Die allgemeine Investitionspauschale ist mit 4,56 Mio. € (Vorjahr: 4,43 Mio. €) veranschlagt. Die Schulpauschale wird mit 3,52 Mio. € nahezu konstant erwartet. Die Investitionspauschalen sind im Finanzplan zentral im Produkt 16 01 01 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ veranschlagt, allerdings hat zum Jahresende eine Zuordnung zu konkreten Anlagegütern zu erfolgen, mit der entsprechenden Bildung von Sonderposten in der Bilanz, die in den Ergebnisplänen künftiger Jahre parallel zur Abschreibung wieder ergebniswirksam aufzulösen sein werden.

Ein Teilbetrag der Schulpauschale in Höhe von 2,006 Mio. € dient der Finanzierung von größeren Bauunterhaltungs- und Energiesparmaßnahmen an Schulen und wurde als Ertrag im Ergebnisplan veranschlagt. Der verbleibende investive Ansatz von 1,514 Mio. € dient der Finanzierung von Investitionsmaßnahmen im Produktbereich 03. Hier ist insbesondere der geplante Neubau der Sekundarschule mit einem Investitionsvolumen von 3,4 Mio. € für 2017 zu nennen.

Im Haushaltsjahr 2017 ist vorgesehen, die sich im Eigentum der Stadt Bottrop befindlichen Aktien der RWE AG zu veräußern. Hierfür ist ein Netto-Erlös von 6,3 Mio. € eingeplant, der den Bedarf an Investitionskrediten entsprechend vermindert.

Im Rahmen des Programms „Gute Schule 2020“, mit dem das Land eine Stärkung der Schulinfrastruktur anstrebt, sind für die Jahre 2017 – 2020 Haushaltsmittel von insgesamt jährlich rd. 3,7 Mio. € investiv eingeplant. Für die Jahre 2017 und 2018 sind hieraus bereits jeweils 1,8 Mio. € für die energetische Sanierung der Janusz-Korczak- Gesamtschule vorgesehen. Vorbehaltlich einer ausstehenden Beschlussfassung und zu

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