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Haushaltssatzung Haushaltsplan 2017 und Haushaltsplan 2018

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(1)

Haushaltssatzung Haushaltsplan 2017 und Haushaltsplan 2018

mit Anlagen und Übersichten (inkl. Vorbericht und Finanzplan)

Finanzen

(2)

Gesamtfläche des Stadtgebietes 14.684,4 ha

(3)

H a u s h a l t s s a t z u n g m i t A n l a g e n

1 Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Stadt Augsburg für 2017/2018 1 - 2

2 Vorbericht

2. 1 Grunddaten der Haushaltsplanung, Organisationsübersicht 3 - 5

2. 2 Haushaltsaufstellung, -vollzug und -rechnung 6 - 8

2. 3 Haushaltsvolumen, Haushaltsausgleich 9

2. 4 Haushaltsteile in den Haushaltsplänen 2017/2018 9 - 11 2. 5 Ausgaben und Einnahmen 2017/2018 im Überblick 12 - 16 2. 6 Verwaltungshaushalt: Ausgewählte Einnahmen und Ausgaben 17 - 32

2. 7 Vermögenshaushalt 33 - 40

2. 8 Rücklagen 41 - 48

2. 9 Schuldenstand, Kreditwesen 49 - 50

2. 10 Anlagen zum Vorbericht: Tabellen und Übersichten zum

• Gesamthaushalt 51 - 57

• Verwaltungshaushalt 58 - 60

• Vermögenshaushalt 61 - 64

2. 11 Umsetzung der geänderten Zuordnungsvorschriften 65 - 67

3 Gesamtplan (gelb)

3. 1 Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungs- ermächtigungen nach Einzelplänen

69

3. 2 Haushaltsquerschnitt 70 - 127

3. 3 Gruppierungsübersicht 128 - 178

3 4 Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit 179 - 181

4 Sammelnachweis für Personalausgaben 183 - 218

5 Deckungskreise

5. 1 im Verwaltungshaushalt 219 - 271

5. 2 im Vermögenshaushalt 272 - 273

6 Stellenplan (rot) 275 361

7 Übersichten zu den Referatsbudgets (gelb) 363 - 414

Seiten

I n h a l t s v e r z e i c h n i s

(4)

H a u s h a l t s s a t z u n g m i t A n l a g e n Seiten I n h a l t s v e r z e i c h n i s

8 Sonstige Übersichten (blau)

8. 1 Verpflichtungsermächtigungen 415

8. 2 Schulden 416 - 417

8. 3 Rücklagen 418

8. 4 Übersichten zur sozialen Sicherung 419 - 424

8. 5 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 425

8. 6 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke für

• gesetzliche oder vertragliche Leistungen 426 - 429

• freiwillige Leistungen 430 - 436

8. 7 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 437 - 438

8. 8 Kassenkredite 439

9 Finanzplan

9. 1 Vorbemerkungen 441 - 443

9. 2 Grundtabelle 444 - 454

9. 3 Erläuterungen zum Finanzplan 455 - 461

10 Beteiligungen der Stadt Augsburg 463 - 469

11 Sonstige Hinweise

11. 1 Verzeichnis der bewirtschaftungs-, anordnungs- und feststellungs- befugten Dienststellen

471 11. 2 Bewirtschaftungszuständigkeiten und Wertgrenzen 472 - 475 11. 3 Hinweise, Haushaltsvermerke und Erläuterungen 476 - 477

11. 4 Stichwort- und Abkürzungsverzeichnis 478 - 508

(5)

1 Haushaltssatzung

(6)

Haushaltssatzung der Stadt Augsburg für das Haushaltsjahr 2017 und 2018

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Augsburg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Einnahmen und Ausgaben

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 und 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab

2017 2018 im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von 897 619 046 € 885 875 321 € und im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von 230 451 850 € 162 665 043 € .

§ 2

Kreditaufnahmen

1 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2017 2018

wird festgesetzt auf 80 445 900 € 32 692 900 €

2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Eigenbetriebe wird festgesetzt für den

2017 2018 a) Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt

Augsburg 6 876 158 €

NICHT BEKANNT

b) Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Augsburg“ 17 460 550 €

NICHT BEKANNT

c) Eigenbetrieb „Theater Augsburg“ für den Wirtschaftsplan

c1) 2016/2017 (01.09.2016 bis 31.08.2017) 0 €

c2) 2017/2018 (01.09.2017 bis 31.08.2018)

NOCH NICHT BEKANNT

d) Eigenbetrieb „Altenhilfe Augsburg“ 1 958 000 €

NICHT BEKANNT

§ 3

(7)

2 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen der Eigenbetriebe wird festgesetzt für den

2017 2018 a) Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt

Augsburg 6 109 000 €

NICHT BEKANNT

b) Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Augsburg“ 8 650 000 €

NICHT BEKANNT

c) Eigenbetrieb „Theater Augsburg“ für den Wirtschaftsplan

c1) 2016/2017 (01.09.2016 bis 31.08.2017) 0 €

c2) 2017/2018 (01.09.2017 bis 31.08.2018)

NOCH NICHT BEKANNT

d) Eigenbetrieb „Altenhilfe Augsburg“ 0 €

NICHT BEKANNT

.

§ 4 ( e n t f ä l l t )

§ 5 Kassenkredite

1 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haus- haltsplan

2017 2018

wird festgesetzt auf 190 000 000 € 190 000 000 € .

2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben der Eigenbetriebe wird festgesetzt für den

2017 2018 5 000 000 €

NICHT BEKANNT

7 400 000 €

NICHT BEKANNT

8 500 000 €

NOCH NICHT BEKANNT

a) Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg

b) Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Augsburg“

c) Eigenbetrieb „Theater Augsburg“ für den Wirtschaftsplan c1) 201 6 /2017 (01.09.2016 bis 31.08.2017)

c2) 2017/2018 (01.09.2017 bis 31.08.2018)

d) Eigenbetrieb „Altenhilfe Augsburg“ 25 000 000 €

NICHT BEKANNT

.

§ 6 ( e n t f ä l l t )

§ 7 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2017 und 1. Januar 2018 in Kraft.

(8)

2 Vorbericht

(9)

2. 1 Grunddaten der Haushaltsplanung, Organisationsübersicht

Grunddaten * 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Grundsteuer (A + B)

Einnahmen - in Mio € - 43,4 44,4 45,0 46,2 45,5 45,9 53,2 53,3 53,7

Veränd.z.Vorjahr - in % - + 0,2 + 2,3 + 1,4 + 2,7 - 1,5 + 0,9 + 15,9 + 0,2 + 0,8

Hebesatz (Grundsteuer B) 485% 485% 485% 485% 485% 485% 555% 555% 555%

Gewerbesteuer (brutto)

Einnahmen - in Mio € - 127,7 119,0 156,8 123,8 159,6 119,0 180,0 176,0 180,0

Veränd.z.Vorjahr - in % - + 23,5 - 6,8 + 31,8 - 21,0 + 28,9 - 25,4 + 51,3 - 2,2 + 2,3

Hebesatz 435% 435% 435% 435% 435% 435% 470% 470% 470%

Einkommensteueranteile

Einnahmen - in Mio € - 92,6 96,5 102,8 111,1 119,6 129,0 133,0 141,0 147,5

Veränd.z.Vorjahr - in % - - 3,2 + 4,2 + 6,5 + 8,1 + 7,7 + 7,9 + 3,1 + 6,0 + 4,6 Schlüsselzahl

noch nicht bekannt

Umsatzsteueranteil

- in Mio € - 16,9 18,0 18,5 18,6 19,0 21,7 22,2 27,5 32,4

Veränd.z.Vorjahr - in % - + 1,2 + 6,5 + 2,8 + 0,5 + 2,2 + 14,2 + 2,3 + 23,9 + 17,8 Schlüsselzuweisungen

Einnahmen - in Mio € - 72,0 88,6 89,3 111,4 100,5 125,8 126,4 153,6 119,0

Veränd.z.Vorjahr - in % - - 21,4 + 23,1 + 0,8 + 24,7 - 9,8 + 25,2 + 0,5 + 21,5 - 22,5 Benutzungsgebühren

Einnahmen - in Mio € - 19,9 20,5 22,3 23,5 23,9 24,7 27,2 34,3 34,8

Veränd.z.Vorjahr - in % - + 4,2 + 3,0 + 8,8 + 5,4 + 1,7 + 3,3 + 10,1 + 26,1 + 1,5 Personal

Ausgaben - in Mio € - 210,2 214,6 221,5 231,3 244,3 252,9 255,3 273,5 283,3

Veränd.z.Vorjahr - in % - + 1,8 + 2,1 + 3,2 + 4,4 + 5,6 + 3,5 + 0,9 + 7,1 + 3,6 Sozial- und Jugendhilfe sowie Grundsicherung, SGB XII und SGB II **

Ausgaben netto -in Mio € 77,0 73,9 67,1 64,8 69,8 67,2 69,2 70,3 72,1

Veränd.z.Vorjahr - in % - + 3,4 - 4,0 - 9,2 - 3,4 + 7,7 - 3,7 + 3,0 + 1,6 + 2,6 Gewerbesteuer-/Solidarumlagen (Solidarumlage netto bis einschl. 2008)

Ausgaben - in Mio € - 20,2 17,9 24,5 19,5 28,6 16,0 26,4 25,8 26,4

Veränd.z.Vorjahr - in % - + 11,6 - 11,4 + 36,9 - 20,4 + 46,7 - 44,1 + 65,0 - 2,3 + 2,3 Bezirksumlage

Ausgaben - in Mio € - 57,9 53,1 60,3 60,9 69,4 65,3 79,0 74,6 90,0

Veränd.z.Vorjahr - in % - + 16,5 - 8,3 + 13,6 + 1,0 + 14,0 - 5,9 + 21,0 - 5,6 + 20,6 Volumen d. bereinigten Ausgaben

des Verw. HH. - in Mio € - 600,1 604,6 635,0 696,3 706,1 736,2 758,4 803,0 838,3 Veränd.z.Vorjahr - in % - + 0,8 + 0,7 + 5,0 + 9,7 + 1,4 + 4,3 + 3,0 + 5,9 + 4,4 ber. Investitionsrate (+) bzw.

Fehlbetrag (-) des VwH

- in Mio € - (Erläuterg.s. S.10) -20,3 4,0 32,3 6,7 10,8 -6,0 54,7 56,8 7,0

Investitionen

Ausgaben - in Mio € - 76,2 101,2 80,3 89,5 74,6 85,2 117,9 118,8 106,9

Veränd.z.Vorjahr - in % - - 35,1 + 32,8 - 20,7 + 11,5 - 16,6 + 14,2 + 38,4 +0,7 - 10,0 Schuldenstand zum 31.12.*** (ohne Stadtwerke und ohne Eigenbetriebe)

- in Mio € - 260,9 315,3 317,7 310,2 303,5 303,9 317,6 425,7 419,8

Veränd.z.Vorjahr-in Mio € - 0,6 + 54,4 + 2,4 - 7,5 - 6,7 + 0,4 + 13,7 + 108,1 - 5,9 nachrichtlich

Stadtentwässerung 152,0 153,8 155,4 157,3 153,8 144,3 135,8 145,0

Abfallwirtsch.u.Stadtreinig.B. 6,0 5,7 5,4 5,2 14,6 13,8 13,1 18,9

Theater Augsburg 0,0 2,2 3,1 2,3 1,7 1,6 1,5 1,4

Altenhilfe Augsburg - - - 1,7 1,6 1,4 7,5 8,7

Rücklagen zum 31.12. (ohne Rücklagen der Stiftungen)

- in Mio € - 19,8 18,9 21,3 20,8 24,2 26,7 61,3 114,9 95,6

* Bis einschließlich 2015 Rechnungsergebnisse; ab 2016: Ansätze

** Ab 2005 SGB XII (UA 41000 - 41550) und SGB II (Kosten der Unterkunft etc. UA 48200).

Ab 2006 incl. "Ausländersozialhilfe" (Entfall der Kostenerstattung durch den Bezirk Schwaben).

Jugendhilfe Ausgaben ./. Einnahmen der UA 45100 - 45500, 45610 - 45660 (ohne Jugendsozialarbeit an Schulen).

*** Bis einschließlich 2016 Rechnungsergebnisse; ab 2017: Ansätze

Ansätze liegen noch nicht

vor

0,0187091 0,0184539 0,0184262

(10)

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(12)

2. 2 Haushaltsaufstellung, -vollzug und -rechnung Allgemeines

Seit 1995 werden im Haushaltsplan der Stadt Augsburg Budgets dargestellt. Budgets wer- den auf der Organisationseinheit der Fachreferate gebildet und bewirtschaftet. Dabei werden nicht alle Einnahmen/Ausgaben des Haushalts den Budgets zugeordnet. Die Zuordnung zu den Budgets erfolgt für weite Bereiche des Verwaltungshaushalts sowie im Vermögenshaus- halt für die kleineren Maßnahmen der Allgemeinen Büro- und Betriebsausstattung. Damit wird den Fachreferaten die Finanzverantwortung für jene Einnahmen und Ausgaben übertra- gen, die im weitesten Sinne dem Grunde und/oder der Höhe nach von ihnen beeinflusst werden können.

Die Referatsbudgets umfassen somit jene Einnahmen und Ausgaben (saldiert; es handelt sich also um Zuschussbudgets) aus den Aufgabenbereichen der Referate, bei denen diese über Gestaltungsmöglichkeiten verfügen und für die sie in der Lage sind, finanzielle Verant- wortung zu übernehmen. Letzteres bedeutet, dass die Referate bei diesen Positionen im- stande sein müssen, eventuell auftretende finanzielle Risiken im eigenen Referatshaushalt zu bewältigen.

Die früher sammel- bzw. zentralbewirtschafteten Haushaltsstellen wurden Budgets zu- geordnet, wobei in der Regel die Anordnungsbefugnis ebenfalls dem Fachbereich übertra- gen wurde.

Dezentralisierte Bereiche Folgende Ausgabepositionen wurden mit Einführung des Budgetierungsverfahrens in die dezentrale Bewirtschaftung der Dienststellen gegeben:

- Hochbauunterhalt, - Externe Fortbildung, - Fahrzeugentschädigungen,

- Beschaffung/Unterhalt von Büro- und Betriebsausstattung im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, i. d. R. für Maßnahmen unter 25.000 €,

- IT-Ausbau, PC-Beschaffung, - Bürobedarf,

- Versicherungen (teilweise), - Bücher und Zeitschriften, - Umzugskosten/Aktenvernichtung, - i.d.R. Portokosten (seit 1997), - Fernsprechgebühren (seit 1999).

Personalausgaben Für die budgetierten Personalausgaben liegt die Verantwortung für Haushaltsan- meldung und -überwachung grundsätzlich bei den Fachdienststellen und -referaten, bei denen das Personal beschäftigt ist. Die Haushaltsanmeldungen („Orientierungsdaten“), die nur unter bestimmten Bedingungen geändert werden können (vgl. Abschnitt Personalausgaben im Überblick in Gliederungspunkt 2.6), errechnet das Personalamt. In seine Zuständigkeit fallen zudem sämtliche Bewirt- schaftungsmaßnahmen.

Darstellung im Haushaltsplan

Im Rahmen der Gesamtdeckung werden die Haushaltsansätze im Verwaltungs- und Vermö- genshaushalt in drei Bereiche unterteilt. Es sind dies:

: Allgemeiner Haushalt = nicht budgetierter Bereich, kurz: „A-Teil“

Dem Allgemeinen Haushalt sind in der Regel die städtischerseits nicht bzw. kaum

beeinflussbaren Einnahmen und Ausgaben (u. a. Steuereinnahmen und allgemeine

Zuweisungen, Sozial- und Jugendhilfeausgaben) sowie die Investitionen und Inves-

(13)

Haushaltsaufstellung 2017/2018 a) Doppelhaushalt

Die Gemeindeordnung ermöglicht eine Haushaltsplanung und Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre (Art. 63 Abs. 1 Satz 2 GO). Die Festsetzungen erfolgen dabei für jedes der beiden Haushaltsjahre getrennt (§ 35 KommHV).

Mit Beschluss BSV/16/00581 vom 30.06.2016 hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, ab dem Haushaltsjahr 2017 die Haushaltsaufstellung als Doppelhaushalt umzusetzen. Damit er- folgt die Haushaltsaufstellung für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 erstmals in einem Ver- fahren. Das Etatrecht des Stadtrats wird hierdurch selbstverständlich nicht tangiert.

Aus der Begründung zum Beschluss BSV/16/00581 wird wie folgt zitiert:

„Ein Doppelhaushalt bringt nach Abwägung der relevanten Sachverhalte gegenüber der bisherigen Praxis der Haushaltsaufstellung u. a. folgende Vorteile:

- Die Einführung eines Doppelhaushalts stellt einen Konsolidierungsbeitrag dar.

- Zu Beginn des Haushaltsjahres 2018 (bzw. des jeweils zweiten Planungsjahres) hätte die Stadt bereits ei- nen rechtskräftigen Haushalt. Dies ist förderlich für den Projektfortgang.

- Die priorisierten Investitionsprojekte werden damit in besonders stringenter Weise und mit erhöhter Finan- zierungs- und damit Realisierungssicherheit verankert.

- Dennoch ergeben sich keine Einbußen bei der Flexibilität über das Instrumente der Nachtragshaushalte.

Es ist davon auszugehen, dass im ersten Planungsjahr wie üblich in der zweiten Jahreshälfte ein Nach- tragshaushalt erstellt wird. Im zweiten Planungsjahr wird dann mindestens je Jahreshälfte ein Nachtrag er- forderlich. Im Finanzverfahren „proDoppik“ ist die Zahl der Nachtragshaushalte technisch unbegrenzt.“

Die Haushaltsplanung und die Budgetplanung erfolgten wie letztes Jahr direkt im System.

Die Verwendung von papiergebundenen Mittelanmeldungen ist für 2017 und 2018 grund- sätzlich nicht vorgesehen.

b) Finanzlage und Verfahrensabläufe bei der Haushaltsaufstellung

In finanzieller Hinsicht war für 2017 und für 2018 trotz Steuererhöhungen in 2016 weiterhin von einer angespannten Finanzlage der Stadt auszugehen. Es bestand nach wie vor kein Spielraum für die Anmeldung neuer Investitionsprojekte.

Eine zusätzliche Belastung stellte angesichts der ohnehin angespannten städtischen Finanz- lage auch der hohe Fehlbetrag aus 2015 (38,118 Mio. €) dar, der im 1. Nachtragshaushalt 2016 erfreulicherweise zu rd. 62 % (23,687 Mio. €) abgedeckt werden konnte. Andernfalls wären die kompletten 38,118 Mio. € in 2017 auszugleichen gewesen, was die finanzielle Handlungsfähigkeit enorm eingeschränkt hätte.

Prämisse der Finanzverwaltung bei der Aufstellung des Vermögenshaushalts war die Si- cherstellung der Finanzierung bereits angelaufener Investitionsmaßnahmen.

Die Haushaltsansätze wurden im Zuge der Abstimmungsarbeiten zum Haushaltsabgleich mit den Fachreferaten besprochen. Dabei wurden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten die Schwerpunkte nach Bedarf modifiziert.

Die Personalansätze 2017 wurden (wie bisher) i.d.R. anhand der Orientierungsdaten mithilfe

des Personalkostenmanagementprogramms PKM auf der Basis des Monats März 2016 fort-

geschrieben. Eingerechnet sind die sog. „unständigen Lohnbestandteile“. Auch die Perso-

nalausgaben aus den Änderungen zum Stellenplan 2016 sind berücksichtigt. Die Personal-

ausgaben, die sich aus den Änderungen zum Stellenplan 2017 ergeben, wurden i.d.R. mit

60% berücksichtigt.

(14)

Für das Jahr 2018 wurden die Personalansätze 2017 mit +2,3% hochgerechnet und bilden damit die vorläufigen Personalansätze 2018. Eine Überrechnung erfolgt dann im Rahmen des 1. Nachtrags 2018.

Hinweise zu den tabellarischen Übersichten und Tabellen des Vorberichts

In den Übersichten und Tabellen stehen zu Vergleichszwecken für die Jahre 2015 und früher die Ergebnisse der jeweiligen Haushaltsrechnungen zur Verfügung.

Basis sind die Soll-Einnahmen und die Soll-Ausgaben, also die bis zum 31.12. eines Jahres aufgrund von Anordnungen zum Soll des Haushaltsjahres gestellten Beträge. Die Soll- Einnahmen und die Soll-Ausgaben sind um eventuell gebildete Haushaltsreste zu erhöhen.

Diese neu gebildeten Haushaltsreste beeinflussen damit das Ergebnis des Haushaltsjahres.

Neben den neuen Haushaltsresten sind auch Veränderungen bei den aus Vorjahren über- nommenen Haushalts- und Kassenresten zu berücksichtigen. Diese Reste haben das Er- gebnis eines Vorjahres beeinflusst, das jedoch nachträglich nicht mehr verändert werden kann. Abgänge bei den Kassenresten und bei den Haushaltsresten aus Vorjahren müssen daher im Jahr des Abgangs berücksichtigt werden.

Der ermittelte Wert wird als „bereinigte Soll-Einnahmen“ bzw. „bereinigte Soll-Ausgaben“

sowohl auf Ebene der Haushaltsstelle als auch in Summe bezeichnet.

Der Saldo zwischen den bereinigten Soll-Einnahmen und den bereinigten Soll-Ausgaben

stellt das Ergebnis der Haushaltsrechnung gem. § 79 Abs. 3 KommHV-Kameralistik dar.

(15)

2. 3 Haushaltsvolumen, Haushaltsausgleich

Die Entwicklung des Haushaltsvolumens kann nachfolgender Übersicht entnommen werden:

Verwaltungs- Vermögens- Verpflichtungs- haushalt haushalt ermächtigungen

Haushaltsplanung 2015

Grundhaushalt 759 341 974 € 134 188 509 € 93 088 800 €

1. Nachtrag + 14 261 456 € + 18 410 743 € + 210 290 329 € Volumen 773 603 430 € 152 599 252 € 303 379 129 €

Haushaltsplanung 2016

Grundhaushalt 814 086 441 € 183 480 945 € 57 354 705 € 1. Nachtrag + 32 280 859 € + 71 221 645 € + 35 039 919 €

Volumen 846 367 300 € 254 702 590 € 92 394 624 €

Haushaltsplanung 2017

Grundhaushalt 897 619 046 € 230 451 850 € 92 865 810 €

Haushaltsplanung 2018

Grundhaushalt 885 875 321 € 162 665 043 € 20 770 230 €

2. 4 Haushaltsteile in den Haushaltsplänen 2017 und 2018

Einnahmen Ausgaben Unterschied

Verwaltungshaushalt

Allgemeiner Haushalt 843 848 513 € 603 427 454 € + 240 421 059 € Referatsbudgets 44 543 235 € 284 942 094 € - 240 398 859 €

Sonderbudgets* 9 227 298 € 9 249 498 € - 22 200 €

Summen** 897 619 046 € 897 619 046 € 0 €

Vermögenshaushalt

Allgemeiner Haushalt 228 981 639 € 226 701 409 € + 2 280 230 €

Referatsbudgets 73 700 € 2 353 930 € - 2 280 230 €

Sonderbudgets* 1 396 511 € 1 396 511 € 0 €

Summen** 230 451 850 € 230 451 850 € 0 €

Einnahmen Ausgaben Unterschied

Verwaltungshaushalt

Allgemeiner Haushalt 831 889 336 € 589 589 180 € + 242 300 156 € Referatsbudgets 44 758 687 € 287 058 843 € - 242 300 156 €

Sonderbudgets* 9 227 298 € 9 227 298 € 0 €

Summen** 885 875 321 € 885 875 321 € 0 €

Vermögenshaushalt

Allgemeiner Haushalt 161 311 308 € 159 933 068 € + 1 378 240 €

Referatsbudgets 60 700 € 1 438 940 € - 1 378 240 €

Sonderbudgets* 1 293 035 € 1 293 035 € 0 €

Summen** 162 665 043 € 162 665 043 € 0 €

*

**

Haushaltsteile 2017

Haushaltsteile 2018

Ab 2016 nur noch Sonderbudget "Friedhofs- und Bestattungswesen".

Inkl. Zuführungen zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie Rücklagenveränderungen und - im Vermögenshaushalt - Kreditaufnahmen.

Der Allgemeine Haushalt – A-Teil – weist im Verwaltungshaushalt grundsätzlich einen

Überschuss auf. Zwar sind hier die größten Ausgabenpositionen zugeordnet, nämlich alle

städtischen Sozialleistungen (vor allem Sozial- und Jugendhilfe) sowie die allgemeinen Um-

lagen (u. a. Bezirksumlage, Gewerbesteuerumlagen). Gleichzeitig werden im Allgemeinen

Haushalt aber auch die großen, bedeutenden Einnahmenpositionen „Steuern“ und „Allge-

(16)

meine Zuweisungen“ verbucht. Auf diese Weise deckt der A-Teil den Finanzbedarf sämtli- cher Referatsbudgets. Darüber hinaus sollte der Allgemeine Haushalt über die Mindestzufüh- rung in Höhe der ordentlichen Kredittilgung hinaus auch einen Finanzierungsbeitrag zu den im Vermögenshaushalt veranschlagten Investitionen leisten. Diesen Finanzierungsbeitrag bezeichnet man als „Investitionsrate“. Im Haushalt 2017 wurde eine Investitionsrate von 53,115 Mio. € veranschlagt. Darin enthalten ist ein Betrag von 14,431 Mio. € zur Abdeckung des restlichen Fehlbetrags 2015. Dieser ist u. a. dadurch entstanden, dass die im Haushalt 2015 vorgesehene Investitionsrate vom Verwaltungshaushalt nicht erwirtschaftet wurde. Im Haushalt 2018 wurden 2,825 Mio. € veranschlagt. Des Weiteren erfolgt eine Zuführung 2017 in Höhe von insgesamt 0,385 Mio. € für Investitionen im Bereich Forst und für einzelne Rückstellungen in der Allgemeinen Rücklage bzw. in der Sonderrücklagen Ökologische Aus- gleichsmaßnahmen, die wiederum für Investitionen verwendet werden. Diese Zuführung be- trägt 0,370 Mio. € in 2018. Außerdem wurde eine Zuführung in Höhe von 3,280 Mio. € in 2017 bzw. 3,850 Mio. € in 2018 für die Theatersanierung (Eigenanteil) eingeplant. Unter Be- rücksichtigung einer haushaltsrechtlich nicht zweckgebundenen Zuführung an den Verwal- tungshaushalt für die Finanzierung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Radstation HELIO-Center (2017: 0,027 Mio. €, 2018: 0,021 Mio. €) ergab sich somit eine bereinigte In- vestitionsrate von 56,753 Mio. € in 2017 bzw. 7,024 Mio. € in 2018.

Für die Referatsbudgets gelten die Haushaltsansätze als Budgetvorgaben. Diese wurden von den bewirtschaftungsbefugten Dienststellen bzw. den jeweiligen Fachreferaten im Rah- men ihrer Budgetverantwortung festgesetzt. Basis für die Veranschlagung bildeten in beiden Haushaltsjahren die jeweiligen Budgetvorgaben, die sich an den Haushaltsansätzen 2016 orientierten. Die Personalausgaben 2017 wurden unter Berücksichtigung der allgemeinen Bezüge- und Tarifsteigerungen (Orientierungsdaten) eingeplant. Da für 2018 bis zum Ab- schluss der Haushaltsberatungen noch keine konkreten Informationen über Bezüge- und Ta- rifsteigerungen vorlagen, wurden die für 2017 ermittelten Werte als Basis mit + 2,3 % hoch- gerechnet. Im Übrigen wurde die Personaldeckungsreserve in 2018 aufgestockt, um insbe- sondere die ganzjährige Erhöhungen im Rahmen des Stellenplanes und tarifrechtliche Ände- rungen aufzufangen.

Das Sonderbudget "Friedhofs- und Bestattungswesen“ umfasst die Unterabschnitte 75110 (Friedhofswesen), 75120 (Krematorium) und 75130 (Bestattungsdienst), die insge- samt, also unter Einbeziehung von Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, durch eine Netto- Zuführung von saldiert 901.212 € (2017) bzw. 798.716 € (2018) an die Sonderrücklagen ab- geglichen werden. Betrachtet man ausschließlich den Verwaltungshaushalt, so erwirtschaftet das aus den genannten drei Unterabschnitten bestehende Sonderbudget per Saldo in 2017 einen Überschuss von 1.345.279 € (1.238.464 € in 2018), der dem Vermögenshaushalt zu- geführt wird

(Anmerkung hierzu: Der UA 75130 = Bestattungsdienst weist im Reindruck des Haushalt 2017 aus-

nahmsweise einen Fehlbetrag von -22.200 € aus. Dieser entstand aufgrund von nachträglichen Ände-

rungen im Rahmen der Haushaltsberatungen (Personalmehrausgaben aufgrund von Stellenneuschaf-

fungen), die bei der Berechnung der Zuführung an den Vermögenshaushalt nicht mehr berücksichtigt

werden konnten. Die Zuführung an den VmHH müsste daher in 2017 eigentlich um 22.200 € niedriger

ausfallen (1.323.079 € anstatt 1.345.279 €). Eine entsprechende Bereinigung wird im 1. Nachtrags-

haushalt 2017 erfolgen).

(17)

den. Im umgekehrten Fall sollten Überschüsse künftig zu einer Sondertilgung (und damit zur Verringerung des Darlehensbetrages beim jeweiligen Unterabschnitt) führen. Damit war si- chergestellt, dass grundsätzlich die schnellstmögliche Tilgung des Inneren Darlehens Vor- rang vor der Bildung einer neuen Sonderrücklage hat. Die vereinbarte Gesamtlaufzeit der In- neren Darlehen sollte unverändert bleiben, sich jedoch durch die genannten Sondertilgungen verringern. Der annuitätisch vereinbarte Kapitaldienst blieb nach Sondertilgungen unverän- dert, d.h. die Tilgung erfolgt weiterhin aus dem ursprünglichen Darlehensbetrag. Nach Erhö- hungen der Darlehensvaluta infolge defizitärer Rechnungsergebnisse wurden die Annuitäten an die Restlaufzeit angepasst. Eine entsprechende Beschlussfassung erfolgte am 24.11.2011 im Stadtrat (Drs.Nr. 11/00518).

1

Im Hinblick auf die 2012 vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) gemach- ten Anmerkungen war es das Ziel, das verbleibende Rücklagendelta bzw. die Darlehensmit- tel baldmöglichst zurückzuführen. Soweit es den gebührenfinanzierten Hoheitsbereich be- trifft, wird versucht – ggf. über mehrere Jahre hinweg – geeignete Haushaltsmittel (insbeson- dere aus dem Verkauf nicht mehr benötigter Vorbehaltsflächen) bereitzustellen. Für das Jahr 2017 wurde im Allgemeinen Haushalt eine einmalige Sondertilgung in Höhe von 500.000 € eingeplant. Eine weitere Entlastung ergibt sich laufend dadurch, dass im Hinblick auf die für März 2017 avisierte Beschlussfassung (BSV/16/01032, Umweltausschuss und Stadtrat) die inneren Annuitätendarlehen der Unterabschnitte 75110, 75120 und 75130 ab 2017 in variab- le Ratendarlehen umgewandelt und gemäß den aktuellen Kreditmarktkonditionen bis auf Weiteres nur noch mit 1 % verzinst werden (bisher 4 %). Dies ist im Haushalt ab 2017 be- reits berücksichtigt. Die Gesamtlaufzeit der Inneren Darlehen bleibt prinzipiell unverändert, kann sich jedoch infolge von Sondertilgungen reduzieren. Zusätzliche Verbesserungen erge- ben sich durch Überrechnungen der Gemeinkostenumlagen sowie durch einen jährlichen Zuschuss von 130.000 € für den denkmalpflegerischen Mehraufwand in den städtischen Friedhöfen mit ihren teils historischen Gebäuden und Einfriedungen.

Die beiden ehemaligen Sonderbudgets „Integrierte Leitstelle für Alarmierung der Ret- tungsdienste und Feuerwehralarmierung – ILS“ (UA 16050) und „Taktisch-Technische Betriebsstelle – TTB“ (UA 16070) werden seit dem 1. Nachtrag 2015 im Allgemeinen Haushalt veranschlagt. Sonderbudgets sollen ihrer Natur nach kostenneutral sein. Aufgrund der realen Entwicklung der Kostenersätze war es jedoch nicht mehr möglich, eine auch nur annähernde Kostendeckung zu erzielen. Die entstandenen Fehlbeträge konnten regelmäßig zum Jahresende nur durch weitere Entnahmen aus der Sonderrücklage ausgeglichen wer- den, was dort zu einem kontinuierlich wachsenden Negativbestand führte. Aufgrund einer Rüge durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurden die Sonderbudgets da- her aufgelöst und die betreffenden Unterabschnitte dem Allgemeinen Haushalt zugeordnet.

Der Negativbestand der bisherigen Sonderrücklage wird nun jährlich getilgt.

1

Zur Fortschreibung der Sonderrücklage vgl. Vorbericht, Gliederungspunkt 2.8.: Rücklagen.

(18)

2. 5 Ausgaben und Einnahmen 2017 und 2018 im Überblick Ausgaben

Die Ausgabenansätze 2017 und 2018 entwickeln sich gegenüber jenen des Jahres 2016 bzw.

2017 wie folgt:

Ansatz 2018 Veränderung

2017 / 2018 Ansatz 2017 Veränderung 2016 / 2017

Gesamthaushalt 1.048,540 Mio. € -7,05 % 1.128,071 Mio. € +2,45 %

Verw altungshaushalt insgesamt 885,875 Mio. € -1,31 % 897,619 Mio. € +6,06 %

bereinigt 838,355 Mio. € +4,40 % 803,032 Mio. € +5,88 %

Vermögenshaushalt insgesamt 162,665 Mio. € 230,452 Mio. € -9,52 %

Investitionen 106,936 Mio. €

-29,41 %

-9,97 % 118,773 Mio. € +0,71 %

Der Anstieg der bereinigten 1 Ausgaben im Verwaltungshaushalt um + 44,595 Mio. € (+ 5,88 %) von 2016 auf 2017 und um + 35,323 Mio. € (+ 4,40 %) von 2017 auf 2018 resultiert per Saldo im Wesentlichen aus folgenden Einzelpositionen (s. auch Tabelle 2 im Anhang zum Vorbericht):

Veränderung 2017/2018

Veränderung 2016/2017 Bereinigte Ausgaben insgesamt + 35,3 Mio. € + 44,6 Mio. €

Veränderungen z. Vor-

jahr Abkürzungen: HGr. = Hauptgruppe, Gr. = Gruppe bzw. Gruppierung

darunter

 Personalausgaben (HGr. 4) + 9,8 Mio. € + 18,2 Mio. €

 Unterhalt d. sonstigen unbewegl. Vermögens - 0,3 Mio. € + 2,0 Mio. € (Gr. 51)

 Mieten und Pachten + 0,5 Mio. € + 6,9 Mio. €

(Gr. 53)

 Weitere Betriebsausgaben (Gr. 63) - 1,1 Mio. € + 2,0 Mio. €

 Geschäftsausgaben (Gr. 65) - 0,8 Mio. € + 1,6 Mio. €

 Weitere allgemeine sächlich Ausgaben (Gr. 66)

keine Änderung

- 0,9 Mio. €

 Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungs- + 0,4 Mio. € + 0,6 Mio. € haushalts (Gr. 67)

 Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung (Gr. 69) + 2,8 Mio. € + 1,9 Mio. €

 Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale und ähnli- che Einrichtungen (Gr. 70)

+ 5,1 Mio. €

+

0,6 Mio. €

 Zuweisungen und sonstige Zuschüsse für + 0,7 Mio. € + 3,0 Mio. €

(19)

 Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen + 0,7 Mio. € + 1,9 Mio. €

(Gr. 77)

 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-

keine Änderung

+ 6,0 Mio. €

Gesetz (Gr. 79)

 Zinsausgaben (Gr. 80) + 0,8 Mio. € + 0,2 Mio. €

 Steuerbeteiligungen (Gr. 81) + 0,6 Mio. € - 0,6 Mio. €

 Allgemeine Umlagen (Gr. 83) + 15,4 Mio. € - 4,5 Mio. €

 Deckungsreserve (Gr. 850) - 1,9 Mio. € + 1,4 Mio. €

Im Vermögenshaushalt verringern sich die Gesamtausgaben um - 24,251 Mio. € (- 9,52 %) von 2016 auf 2017 und um - 67,787 Mio. € (- 29,41 %) von 2017 auf 2018.

Im Jahr 2017 entfallen allein auf den gesunkenen Bedarf bei der Deckung von Fehlbeträgen ca. 30,8 Mio. €. Insbesondere durch die Aufnahme von Zusatz- und Sonderkrediten im Jahr 2016 steigen die Tilgungsleistungen um ca. 5,8 Mio. €.

Im Jahr 2018 ergibt sich die größte Veränderung bei der Rücklagenzuführung. Nach außeror- dentlich hohen Zuführungen in den Jahren 2016 und 2017, insbesondere zum Aufbau eines Rücklagenbestandes in der Allgemeinen Rücklage zur Finanzierung der Theatersanierung, verringern sich diese Ausgaben um ca. 47,1 Mio. €. Weitere Wenigerausgaben i. H. v. ca.

14,4 Mio. € ergeben sich bei der Deckung von Fehlbeträgen. Nachdem das Ergebnis 2016 noch nicht vorliegt, wird hierfür kein eigener Ansatz gebildet. Vorsorglich ist jedoch eine Rück- stellung in der Allgemeinen Rücklage i. H. v. 12,5 Mio. € eingeplant. Bei den Bauausgaben ist ein Rückgang von ca. 9,7 Mio. € zu verzeichnen. Die Tilgungsleistungen steigen um ca.

5,6 Mio. €.

Die 2017 veranschlagten Investitionen (118,773 Mio. €) erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 0,839 Mio. € (+ 0,71 %). Im Jahr 2018 sinken diese gegenüber 2017 um 11,837 Mio. € (- 9,97 %). Im Vergleich zum Investitionsniveau der Jahre 2014 (74,621 Mio. €), 2015 (85,166 Mio. €) und 2016 (117,934 Mio. €) zeigen sich bei der Investitionstätigkeit deutliche Schwankungen. Im längerfristigen Vergleich sind die veranschlagten Investitionen weiterhin überdurchschnittlich.

1

Dieses hohe Investitionsniveau kann jedoch nur erreicht werden durch die beabsichtigte Auf- nahme von zusätzlichen Krediten für Maßnahmen im Rahmen des Ertüchtigungsprogramms für die Augsburger Schulen bzw. für die Finanzierung der Gesamtinvestitionen und –investiti- onsförderungsmaßnahmen der Jahre 2016 und 2017 und die dadurch ermöglichte Rücklagen- bildung zur Finanzierung der Theatersanierung. Der Sicherstellung einer ausreichenden In- vestitionsrate vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt ist zur Gewährleistung einer adä- quaten zentralörtlichen Infrastruktur weiterhin besonderes Augenmerk zu widmen.

Eine Gegenüberstellung der Ausgabengruppen 2014 bis 2018 ist in der Tabelle 2 im Anhang zu diesem Vorbericht enthalten.

1

Vgl. Abbildung Entwicklung der Investitionen von 1995 bis 2018 in Nr. 2.7 dieses Vorberichts: Vermögenshaus-

halt.

(20)

Einnahmen

Die Einnahmenansätze 2017 und 2018 entwickeln sich gegenüber jenen des Jahres 2016 bzw. 2017 wie folgt:

Ansatz 2018 Veränderung

2017 / 2018 Ansatz 2017 Veränderung 2016 / 2017

Gesamthaushalt 1.048,540 Mio. € -7,05 % 1.128,071 Mio. € +2,45 %

Verwaltungshaushalt insgesamt 885,875 Mio. € -1,31 % 897,619 Mio. € +6,06 %

bereinigt 882,177 Mio. € -1,32 % 893,934 Mio. € +6,12 %

Vermögenshaushalt insgesamt 162,665 Mio. € 230,452 Mio. € -9,52 %

bereinigt 50,259 Mio. €

-29,41 %

+5,37 % 47,700 Mio. € -9,54 %

Die bereinigten

1

Einnahmen im Verwaltungshaushalt werden gemäß der Planung von 2016 auf 2017 um + 51,590 Mio. € ansteigen (+ 6,12%); von 2017 auf 2018 um -11,757 Mio. € (- 1,32 %) sinken. Aus welchen Positionen sich dies hauptsächlich ergibt, kann der nachfol- genden Übersicht entnommen werden (s. auch Tabelle 1 im Anhang zum Vorbericht):

Veränderung 2017 / 2018

Veränderung 2016 / 2017

Bereinigte Einnahmen insgesamt - 11,757 Mio. € + 51,590 Mio. €

darunter: (Abkürzungen: HGr. = Hauptgruppe, Gr. = Gruppe bzw. Gruppierung)

Steuern und Zuweisungen (Gr. 00 - 09), - 18,752 Mio. € + 31,390 Mio. € darunter Gruppierungen: 0011.00 Grundsteuer B + 0,400 Mio. € + 0,086 Mio. €

0031.00 Gewerbesteuer + 4,000 Mio. € - 4,000 Mio. €

0101.00 Einkommensteueranteile + 6,500 Mio. € + 8,000 Mio. € 0121.00 Umsatzsteueranteile + 4,900 Mio. € + 5,300 Mio. € 0411.01 Land-Schlüsselzuweisungen - 34,643 Mio. € + 27,268 Mio. € 0511.00 Land-Bedarfszuweisungen keine Änderung - 5,000 Mio. € 0611.01 Land-Finanzzuweisungen + 0,089 Mio. € + 0,721 Mio. € 0611.03 Land-Grunderwerbsteuer keine Änderung - 1,000 Mio. € 0611.04 Land-Einkommensteuerersatz + 0,500 Mio. € + 0,400 Mio. € 0920.00 Belastungsausgleich des Landes

nach Art. 5 AGSG

- 0,500 Mio. € - 0,457 Mio. €

Verwaltungsgebühren (Gr. 10), + 0,314 Mio. € + 0,512 Mio. € darunter Gruppierungen: 1001.01 Verwaltungsgebühren aus dem

übertragenen Wirkungskreis

+ 0,255 Mio. € + 0,128 Mio. € 1001.05 Verwaltungsgebühren übertragener

Wirkungskreis / Kfz-Zulassungen

+ 0,050 Mio. € + 0,150 Mio. € 1001.11 Kostenersatz für Statikprüfungen keine Änderung + 0,200 Mio. €

Benutzungsgebühren (Gr. 11), + 0,516 Mio. € + 7,125 Mio. € darunter Gruppierungen: 1101.01 Benutzungsgebühren u. ä. Entgelte + 0,350 Mio. € - 0,047 Mio. €

1101.13 Unterkunftsgebühren keine Änderung + 6,000 Mio. €

(21)

Verkaufserlöse, Mieten u. ähnl. Einnahmen (Gr. 13 - 15), - 0,833 Mio. € + 0,383 Mio. € darunter Gruppierungen: 1305.00 Sonstige Verkaufserlöse - 0,131 Mio. € + 0,074 Mio. €

1401.04 Mieten und Pachten aus Grundver- mögen - umsatzsteuerpflichtig

+ 0,010 Mio. € - 0,110 Mio. € 1531.00 Sonstiger Kostenersatz - 0,046 Mio. € + 0,500 Mio. € 1581.00 Verrechnungseinnahmen vom

VmHH für Ausgaben des VwHH (Bauverwaltungskosten)

- 0,821 Mio. € - 0,136 Mio. €

Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts (Gr.

16, ohne Gr. 169),

+ 0,286 Mio. € + 10,269 Mio. €

darunter: Einnahmen nach § 2 AsylbLG keine Änderung + 6,000 Mio. €

Kostenerstattungen Jugendhilfe keine Änderung + 4,000 Mio. € Erstattungen ILS (UA 16050 / 16060) keine Änderung + 0,079 Mio. € Erstattungen Wahlen (UA 05210) + 0,100 Mio. € + 0,170 Mio. € 16x5.xx Personalkostenersätze (ohne UA

05210 / 16050 / 16060 / 16070)

+ 0,158 Mio. € - 0,305 Mio. € 1616.00 Gastschülerbeiträge - Asylbewer-

berkinder

keine Änderung + 0,187 Mio. € 1626.00 Gastschülerbeiträge keine Änderung + 0,136 Mio. €

Zuschüsse und Zuweisungen für laufende Zwecke (Gr. 17), + 2,744 Mio. € + 1,125 Mio. € darunter Gruppierungen: 1703.00 Sonstige Zuweisungen vom Bund + 0,014 Mio. € + 0,360 Mio. €

1713.00 Sonstige Zuweisungen vom Land + 2,651 Mio. € + 0,409 Mio. € 1713.01 Sonstige Zuweisungen vom Land -

Sonderbewirtschaftung

keine Änderung + 0,104 Mio. € 1713.21 Zuweisung vom Land für Schüler-

beförderung

+ 0,100 Mio. € + 0,027 Mio. € 1713.25 Zuweisungen vom Land für Lehr-

personal

keine Änderung + 0,612 Mio. € 1733.00 Zuweisungen von Zweckverbänden keine Änderung - 0,461 Mio. € 1786.00 Spenden von übrigen Bereichen + 0,100 Mio. € - 0,020 Mio. €

Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung (Gr. 19), + 3,967 Mio. € + 2,219 Mio. €

Ersatz von sozialen Leistungen (Gr. 24, 25), keine Änderung - 0,001 Mio. €

Weitere Finanzeinnahmen (Gr. 20, 21, 22, 26) keine Änderung - 1,433 Mio. € darunter Gruppierungen: 2101.00 Gewinnablieferungen und Divi-

dende

keine Änderung - 2,400 Mio. € 2611.01 Nebenforderungen - Zinsen - keine Änderung + 0,900 Mio. €

Die Gesamteinnahmen im Vermögenshaushalt sinken um - 24,251 Mio. € (- 9,52 %) von 2016 auf 2017 und um - 67,787 Mio. € (- 29,41 %) von 2017 auf 2018.

Im Jahr 2017 entfällt der Rückgang der Einnahmen auf die Rücklagenentnahme (-17,6 Mio.€), die Veräußerung von Anlagevermögen (- 6,3 Mio. €, überwiegend Grundstücksveräußerungs- erlöse) und die Kreditaufnahme (- 8,2 Mio. €). Die deutlich niedrigere Rücklagenentnahme ergibt sich aus der Tatsache, dass im Jahr 2016 die für die teilweise Abdeckung des Fehlbe- trags 2015 eingestellten Mittel (ca. 15,0 Mio. €) entnommen wurden. Bei der Kreditaufnahme liegt ein niedriger Bedarf für das Sonderprogramm zur Ertüchtigung der Augsburger Schulen vor, da der Ausgabenbedarf gegenüber 2016 zurückgegangen ist. Den Wenigereinnahmen steht eine erhöhte Zuführung vom Verwaltungshaushalt (+ 6,5 Mio. €) gegenüber. Diese ergibt sich u.a. beim Sonderbudget „Friedhofswesen“ (+ 0,7 Mio. €), bei der Mindestzuführung (+ 3,5 Mio. €) und der Investitionsrate inkl. Fehlbetragsabdeckung (+ 2,0 Mio. €).

Die größten Abweichungen im Jahr 2018 gegenüber 2017 ergeben sich bei der Zuführung

vom Verwaltungshaushalt (- 47,1 Mio. €), der Rücklagenentnahme (+ 24,5 Mio. €), der Veräu-

ßerung von Anlagevermögen inklusive Ersatzleistungen (+ 3,6 Mio. €, überwiegend aus er-

warteten Versicherungsleistungen in Sachen Curt-Frenzel-Stadion) und der Kreditaufnahme

(- 47,7 Mio. €). Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt enthält einerseits keine Mittel für eine

(22)

Fehlbetragsabdeckung, andererseits wird eine niedrigere Investitionsrate erwirtschaftet. Die Erhöhung bei der Rücklagenentnahme beruht überwiegend auf einer gestiegenen Entnahme für die Theatersanierung und der im Jahr 2017 gebildeten Rückstellung für weitere Investitio- nen im Jahr 2018. Bei der Kreditaufnahme sind keine weiteren Zusatz- oder Sonderkredite geplant.

Die bereinigten Einnahmen des Vermögenshaushalts, die ebenfalls der Investitionsfinanzie- rung dienen, sinken im Vergleich zum Jahr 2016 und steigen im Jahr 2018 wieder leicht an.

Sie liegen zwar deutlich über dem Niveau von 2014, jedoch unter dem von 2016 (s. auch Tabelle 1 im Anhang zum Vorbericht). Die bereinigten Einnahmen des Jahres 2017 werden, wie auch bereits 2016, jedoch nicht im gleichen Jahr für Investitionen verwendet, sondern größtenteils der Allgemeinen Rücklage, zur Bildung eines Rücklagenbestands für die Finan- zierung der Theatersanierung, zugeführt.

Bedeutsame Veränderungen einzelner Einnahme- und Ausgabepositionen werden für den

Verwaltungshaushalt in Gliederungsziffer 2.6, für den Vermögenshaushalt in Gliederungsziffer

2.7 weiter erläutert.

(23)

2. 6 Verwaltungshaushalt: Ausgewählte Einnahmen und Ausgaben

Die Struktur der laufenden Einnahmen und Ausgaben nach der Haushaltsgliederung (Unter- abschnitte) und nach Einnahme- und Ausgabearten (Gruppierungen) sowie Veränderungen gegenüber den Vorjahren sind in den Tabellen des Anhangs zum Vorbericht dargestellt. Hier im Textteil des Vorberichts wird auf einige ausgewählte Einnahmen und Ausgaben, die für die kommunale Haushaltswirtschaft von besonderer Bedeutung sind, eingegangen.

Steuern

Zur Fortschreibung der Steuereinnahmen auf 2017 bzw. 2018 dienten in der Regel die Prog- nosewerte des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ und, soweit örtliche Gegebenheiten zu berücksichtigen waren, eigene Annahmen. Letztere kommen bei den Realsteuern u. a. des- halb in Betracht, weil die Schätzdaten des Arbeitskreises auf das Gesamtergebnis der alten Länder abstellen und deshalb auch deren durchschnittliche Hebesatzerhöhungen enthalten.

Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, Sitzungen im November 2016 - jeweils Gebiet A - alte Länder -

Steuerart 2016 2017 2018 2019 2020

Grundsteuer A + 0,9 % +/- 0,0 % + /- 0,0 % +/- 0,0 % +/- 0,0 %

Grundsteuer B + 3,4 % + 1,5 % + 1,5 % + 1,5 % + 1,5 %

Gewerbesteuer (brutto) - 1,2 % + 9,9% + 2,4 % + 2,4 % +2,9 %

Gewerbesteuer (netto) - 1,5 % + 10,2 % + 2,4% + 2,4 % + 2,4 %

Einkommensteueranteil + 3,2 % + 4,9 % + 4,9 % + 5,1 % + 5,1 %

Umsatzsteueranteil

(Gemeinschaftssteuern, ohne kommunale Sonderentlastun- gen)

+ 3,6 % + 4,3 % + 3,7 % + 3,4 % + 3,4 %

Bei den Realsteuern wurden für die Ansatzbildung des Doppelh aushalts 2017/2018 fol gen- de Hebesätze verwendet:

Grundsteuer A 485 Punkte (bis 2015: 435 Punkte; bis 2012: 390 Punkte),

Grundsteuer B 555 Punkte (bis 2015: 485 Punkte; bis 2008: 460 Punkte),

Gewerbesteuer 470 Punkte (bis 2015: 435 Punkte; bis 2007: 445 Punkte).

(24)

in %

Gewerbesteuer zahlen ... 6.750 Betriebe 26,396

keine Gewerbesteuer zahlen ... ca. 18.822 Betriebe 73,604

Gewerbebetriebe insgesamt ca. 25.572 Betriebe 100,00

leisten:

in % in € in %

bis 1.000 Euro jährlich 859 Betriebe 18,24 437.858 0,31

bis 10.000 Euro jährlich 2.474 Betriebe 52,53 10.263.994 7,19

bis 50.000 Euro jährlich 1.044 Betriebe 22,17 22.380.556 15,68

bis 100.000 Euro jährlich 159 Betriebe 3,38 11.009.213 7,71

bis 200.000 Euro jährlich 86 Betriebe 1,83 11.955.721 8,37

bis 500.000 Euro jährlich 47 Betriebe 1,00 14.881.441 10,42

bis 1.000.000 Euro jährlich 18 Betriebe 0,38 11.570.685 8,10

über 1.000.000 Euro jährlich 23 Betriebe 0,49 60.265.965 42,21

4.710 Betriebe 100,00 142.765.433 100,00 Vorauszahlungs- Betriebe, die Vorauszahlungen

Fallzahlen

aufkommen

Die Struktur der Gewerbesteuerzahlungen ist in den nachfolgenden Tabellen dargelegt.

Gewerbesteuerzahler (Stand: 3 1.1 2 .201 6 )

Gewerbesteuervorauszahlungen (Stand: 31.12.2016)

jährliches Vorauszahlungsaufkommen

je Betrieb

Fallzahlen

Bei der im Jahr 2005 eingeführten Zweitwohnungssteuer wurde die im KAG mit Wirkung ab 01.01.2009 eingeführte Steuervergünstigung für Zweitwohnungsinhaber mit geringem Ein- kommen im Schätzungswege auch für die Jahre 2017 und 2018 berücksichtigt.

Die Veranschlagung des Gemeindeeinkommensteueranteils basiert auf den Prognosen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom November 2016 sowie Erfahrungswerten beim tatsächlichen örtlichen Aufkommen.

Bei der Ansatzbildung des Umsatzsteueranteils wurden entsprechend des Kenntnisstandes

zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung die voraussichtlichen Beteiligungsbeträge gemäß

den generellen Prognosewerten für das Umsatzsteueraufkommen sowie zusätzlich unter

Einbeziehung der Auswirkungen der Bundesmittel zur Entlastung der Kommunen angepasst.

(25)

A l l g e m e i n e r H a u s h a l t 2018 2017 2016 Rechnung 2015

Ziffer Bezeichnung

04 Schlüsselzuweisung 119 000 000 153 643 588 126 375 868 125 853 472

05 Bedarfszuweisung 100 100 5 000 000 0

0611.01 Finanzzuweisungen Art. 7 FAG 10 200 000 10 110 700 9 389 141 9 236 503 0611.03 Grunderwerbsteuerzuweisung 14 000 000 14 000 000 15 000 000 13 573 305 0611.04 Einkommensteuerersatz 11 100 000 10 600 000 10 200 000 9 789 958 0811.01 Verwarnungsgelder - Land 33 560 33 560 11 500 23 740 0811.03 Verwarnungsgelder - Parken 1 600 000 1 600 000 1 600 000 1 668 900 0811.04 Verwarng. - Geschwindigkeitsüberw. 520 000 520 000 500 000 520 413 0811.05 Verwarnungsgelder - Ordnungsdienst 35 000 35 000 35 000 35 051

0812.00 Bußgelder - Land 329 779 329 779 320 000 359 526

0812.03 Bußgelder - VÜD / Parken 400 000 400 000 340 000 412 069 0812.04 Bußg.-VÜD / Geschwindigkeitsüberw. 100 000 100 000 100 000 103 660 157 318 439 191 372 727 168 871 509 161 576 597 G r u p p i e r u n g

Allgemeine Zuweisungen

Die Schlüsselzuweisung für 2018 wurde mit Hilfe der Parameter „Einwohnerzahl“ und

„Steuerkraft“ (beeinflusst durch das hohe Steueraufkommen 2016) geschätzt. Die endgültige Berechnung kann nur durch das Statistische Landesamt vorgenommen werden, da hierfür die Daten aller bayerischen Kommunen erforderlich sind.

Schlüsselzuweisung Stadt Augsburg

bisherige Beträge gemäß Bescheid

2001 43,6 Mio. € 2010 72,0 Mio. €

2002 58,1 Mio. € 2011 88,6 Mio. €

2003 63,6 Mio. € 2012

89,3 Mio. €

2004 65,1 Mio. € 2013 111,4 Mio. €

2005 67,3 Mio. € 2014 100,5 Mio. €

2006 57,2 Mio. € 2015 125,8 Mio. €

2007 66,9 Mio. € 2016 126,4 Mio. €

2008 90,1 Mio. € 2017 153,6 Mio. €

2009 91,6 Mio. €

In den letzten Jahren erhielt die Stadt Augsburg jeweils keine Bedarfszuweisungen. Auf- grund der Vorjahreserfahrungen wird für 2017 und voraussichtlich auch 2018 kein Antrag auf Bedarfszuweisung gestellt.

Die Einnahme aus der Grunderwerbsteuerzuweisung ist abhängig von den Grundstücks- verkaufserlösen im Stadtgebiet und insoweit nicht genau vorhersehbar. Die Ansatzbildung versteht sich als Mittelwert. Der kommunale Beteiligungssatz liegt in Bayern bei acht Einund- zwanzigstel.

Der Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich; Gr. 0611.04) wird seit 1996 ver-

einnahmt und aus dem Umsatzsteueraufkommen finanziert. Auf dieser Basis wurden jährli-

che Steigerungen berücksichtigt.

(26)

Laufende Erstattungen, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, Ersatz von Jugendhilfe- und Sozialleistungen, Schuldendiensthilfen

G e s a m t e r H a u s h a l t 2018 2017 2016 Rechnung

2015 Ziffer

09, 16, 19, 24-25 Sozialhilfekostenersatz 62 893 127 59 426 327 51 710 193 61 432 864 darunter:

16, 24, 25 - Kostenerstattungen 30 299 127 30 299 127 24 345 090 35 252 052 09 - Belastungsausgleich nach Hartz IV 9 800 000 10 300 000 10 756 764 11 179 449 19 - Aufgabenbez. Leistungsbeteiligung

(Bundesbeteiligung an den KdU)

22 794 000 18 827 200 16 608 339 15 001 363 16, 24-25 Jugendhilfekostenersatz 20 744 579 20 744 579 16 744 579 11 415 325

16 Gastschülerbeiträge 13 426 200 13 426 200 13 103 475 14 383 412

16 Personalkostenersatz (ohne UA 16050 -16070) 9 647 439 9 489 481 9 794 268 11 528 137 16 Ehemalige Rettungsleitstelle des BRK/ 4 206 570 4 206 570 4 127 417 4 138 056

Integrierte Leitstelle (UA 16060/16050)

16 Taktisch-Technische Betriebsstelle (UA 16070) 168 626 168 626 151 931 150 548 16 Steuerbeteiligungen (UA 03030) 223 798 223 798 183 798 242 069

16 Wahlen (UA 05210) 270 000 170 000 0 0

16 Sonstige Sachkostenersätze 11 363 036 11 334 556 11 343 763 12 128 241

16 Innere Verrechnungen 2 277 588 2 258 710 2 278 317 2 188 780

17 Sonstige Zuweisungen 89 552 490 86 807 950 85 682 547 79 411 815

darunter:

1703.00 Sonstige Zuweisungen vom Bund 2 945 519 2 931 266 2 570 735 2 882 374 1713.00 Zuweisungen vom Land 57 499 947 54 848 725 54 439 927 47 488 902

darunter:

- Betriebskostenförderung der KiTas 31 895 158 29 348 886 29 603 629 26 724 066 freier Träger (UA 46990) Kostenersatz

- Zuschuss gem. BayKiBiG 6 700 000 6 595 000 5 800 000 6 595 263 für Kindertagesstätten (UA 46400)

- Erstattung f. Dezentrale Unterbringung 7 780 500 7 780 500 7 899 000 3 668 898 von Asylbewerbern (UA 49510)

- Kfz-Steuer-Zuweisung (UA 63110) 3 731 300 3 731 300 3 731 300 3 731 300 1713.21 Zuweisung vom Land für Schülerbe- 2 500 000 2 400 000 2 372 815 2 172 815

förderung

1713.25 Zuweisung.v.Land - Lehrpersonal 24 618 974 24 618 974 24 006 547 23 548 016 1713.27 Zuweisung.v.Land - Lernmittelfreiheit 647 529 647 529 651 692 645 847 214 773 453 208 256 797 195 120 288 197 019 246

G r u p p i e r u n g

Bezeichnung

Die laufenden Erstattungen u. ä. Einnahmen erhöhen sich in der Summe von 2016 auf 2017 um + 13,136 Mio. € bzw. von 2017 auf 2018 um + 6,517 Mio. € (vgl. obige Tabelle).

Bedeutsam sind folgende Veränderungen:

(27)

Gruppe 19 Bei der „aufgabenbezogenen Leistungsbeteiligung“ handelt es sich um den Kosten- ersatz des Bundes für das im Bereich der Grundsicherung der Arbeitssuchenden (SGB II = „Hartz IV“) entfallene Wohngeld, das der Bund zur Hälfte finanziert hat.

Die Stadt hat hier die Kosten der Unterkunft – KdU – zu tragen und erhält deshalb einen Teil vom Bund erstattet. 2017 bzw. 2018 werden voraussichtlich insgesamt 44,6 % bzw. 45,1 % erstattet. (Entwicklung des Erstattungssatzes s. Erläuterungen zum UA 48200). Ansatz 2018 22,8 Mio. €, 2017 18,8 Mio. € und 2016 16,6 Mio. €.

Sonstige Zuweisungen vom Land

Gruppierung 1713.00

Die staatlichen Zuweisungen für den Betrieb der Kindertagesstätten – KiTas – wur- den 2017 mit 35,9 Mio. € und 2018 mit 38,6 Mio. € angesetzt. Davon sind 2017 29,3 Mio. € und 2018 31,9 Mio. € durchlaufende Gelder vom Land, die betrags- gleich an die KiTas freier Träger als Zuschüsse weitergereicht werden. Gemäß Bayerischem Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz - BayKiBiG - zahlt das Land seine Zuschüsse nämlich nicht mehr direkt an die KiTas der freien Träger, sondern die Zuschussberechnung und -zahlung ist nun Aufgabe der Kommunen. Diese er- halten ihrerseits Kostenerstattung vom Land (Gruppierung 1713.00), allerdings nur in Höhe der Zuschüsse, nicht für den Verwaltungsaufwand (trotz Aufnahme des Konnexitätsgrundsatzes in die Bayerische Verfassung!).

Zuweisungen vom Land für Lernmittelfreiheit

Gruppierung 1713.27

Unter der vorher genannten Gruppierung werden die staatlichen Zuweisungen im Bereich der Lernmittelfreiheit vereinnahmt, deren Höhe nach den Vorgaben des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes pauschaliert 2/3 des kommunalen Ausgabenbe- darfs beträgt.

Kfz-Steuer-Zuweisung

HSt. 1.63110.1713.00

Ab 2011 erfolgt die Verteilung der Kraftfahrzeugsteuer (Art. 13 a FAG) als pauscha- le Zuweisung des Kfz-Steuerersatzverbundes in Form von Festbeträgen. Die Ver- anschlagung 2017 und 2018 orientiert sich am Ansatz für 2016.

Die bisherige Entwicklung der Kfz-Steuer-Zuweisungen zeigt folgende Tabelle:

2003 2 836 878 €

2004 1 738 212 € - 1 098 666 € bzw. - 38,73 % gegenüber Vorjahr

2005 1 826 335 € + 88 123 € bzw. + 5,07 % gegenüber Vorjahr

2006 2 098 857 € + 272 522 € bzw. + 14,92 % gegenüber Vorjahr

2007 2 393 717 € + 294 860 € bzw. + 14,05 % gegenüber Vorjahr

2008 2 683 488 € + 289 771 € bzw. + 12,11 % gegenüber Vorjahr

2009 2 759 661 € + 76 173 € bzw. + 2,84 % gegenüber Vorjahr

2010 2 711 640 € - 48 021 € bzw. - 1,74 % gegenüber Vorjahr

2011 2 718 263 € + 6 623 € bzw. + 0,24 % gegenüber Vorjahr

2012 2 718 263 € +/- 0 € bzw. +/- 0,00 % gegenüber Vorjahr

2013 3 150 500 € + 432 237 € bzw. + 5,90 % gegenüber Vorjahr

2014 3 481 400 € + 330 900 € bzw. + 10,50 % gegenüber Vorjahr

2015 3 731 300 € + 249 900 € bzw. + 7,18 % gegenüber Vorjahr

2016 3 731 300 € +/- 0 € bzw. +/- 0,00 % gegenüber Vorjahr

2017 3 731 300 € +/- 0 € bzw. +/- 0,00 % gegenüber Vorjahr

2018 3 731 300 € +/- 0 € bzw. +/- 0,00 % gegenüber Vorjahr

(28)

Zinseinnahmen, weitere Finanzeinnahmen

G e s a m t e r H a u s h a l t 2018 2017 2016 Rechnung 2015 Ziffer

20 Zinseinnahmen 220 797 235 129 257 162 262 781

21 Gewinnanteile 6 762 970 6 762 970 9 162 678 6 934 665

22 Konzessionsabgaben 16 431 953 16 431 953 16 372 419 16 457 767 26 Weitere Finanzeinnahmen 3 811 164 3 796 816 2 867 900 355 512

darunter

2611 Nebenforderungen/Zinsen 1 605 453 1 605 453 700 000 -2 170 448 2631 div. sonst. Finanzeinnahmen, 553 556 576 196 591 347 978 099

Steuerbeteiligungen u. ä.

2691 Einnahmen für Versorgungsrücklagen 1 632 358 1 595 658 1 555 349 1 539 882 27 Kalkulatorische Einnahmen 1 267 226 1 267 226 1 248 856 1 295 018 28 Zuführung vom Vermögenshaushalt 153 774 158 970 495 696 7 341 427

29 Abwicklung Vorjahre 0 0 0 0

28 647 884 28 653 064 30 404 711 32 647 169 G r u p p i e r u n g

Bezeichnung

Die veranschlagten Zinseinnahmen entfallen i. d. R. auf Sonder- und Stiftungsrücklagen (vgl. Gliederungspunkt 8.3), von der Stadt ausgereichte Darlehen für den Wohnungsbau (Sozialer Wohnungsbau, Arbeitgeberbaudarlehen; vgl. UA 62210) sowie die inneren Darle- hen.

Gewinnanteile werden regelmäßig zugunsten der fiduziarischen

1

Stiftungen erzielt. Für 2017 und 2018 werden von der Stadtwerke Wasser GmbH jeweils Abführungen in Höhe von 3,6 Mio. € (Eigenkapitalverzinsung), 0,6 Mio. € vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung, 2,1 Mio. € von der Stadtsparkasse Augsburg bzw. der WBG, 0,2 Mio. € vom Abfallwirt- schafts- und Stadtreinigungsbetrieb sowie weitere rd. 0,2 Mio. € von anderen städtischen Be- teiligungen erwartet.

Die Konzessionsabgaben von den Stadtwerken einschl. LEW (rd. 16,0 Mio. €) sowie vom Eigenbetrieb "Stadtentwässerung Augsburg" (0,471 Mio. €) bleiben auch für 2017 und 2018 praktisch konstant; ebenso die Einnahmen für die Nutzung stadteigener Grundstücke durch die Stadtwerke Augsburg (0,160 Mio. €).

Die „Einnahmen für Versorgungsrücklagen“ werden nur aus buchungs- bzw. zuord-

nungstechnischen Gründen im Verwaltungshaushalt veranschlagt und angeordnet.

(29)

Personalausgaben im Überblick

Da die Personalausgaben die mit Abstand wichtigste Ausgabenposition im Verwaltungshaus- halt darstellen, wird im Folgenden ein kurzer Überblick über die Veranschlagungen 2017 und 2018

1

gegeben.

Ansätze Ansätze Ansätze Rechnungs-

2018 2017 2016 ergebnis 2015

SN 01 - Personal der Kämmereiverwaltung

- Allgemeiner Haushalt 47 414 006 € 46 288 532 € 42 109 069 € 43 876 611 € - Referatsbudgets 219 249 905 € 217 228 186 € 204 083 641 € 202 009 278 € - Sonderbudgets 4 837 309 € 4 750 753 € 4 465 470 € 4 534 481 € SN 01 insgesamt 271 501 220 € 268 267 471 € 250 658 180 € 250 420 370 € SN 02 - Altersteilzeitregelung

- Allgemeiner Haushalt 1 181 803 € 1 155 233 € 510 685 € 668 851 €

- Sonderbudgets 21 383 € 20 903 € 36 437 € 30 015 €

SN 02 insgesamt 1 203 186 € 1 176 136 € 547 122 € 698 866 € SN 03 - Jobperspektive

- Allgemeiner Haushalt 71 610 € 70 000 € 55 000 € 12 732 €

- Sonderbudgets 0 € 0 € 0 € 0 €

SN 03 insgesamt 71 610 € 70 000 € 55 000 € 12 732 €

SN 04 - Forstverwaltung 1 483 042 € 1 448 998 € 1 547 075 € 1 303 031 € SN 06 - Nicht refinanzierte Versorgungs- 509 239 € 497 789 € 476 323 € 468 154 €

lasten und Beihilfen

Personaldeckungsreserve 8 500 000 € 1 986 664 € 2 000 000 € 0 € Personalausgaben insgesamt 283 268 297 € 273 447 058 € 255 283 700 € 252 903 152 €

Personalsammelnachweis (SN)

Personalausgabenansätze 2017 und 2018 in den Referatsbudgets

Das bereits bisher als Anmeldungsgrundlage für den Haushaltsplan verwendete System der sog. Orientierungsdaten, die sich aus einer automatisierten Standardhochrechnung der Per- sonalausgaben im März des Vorjahres ergeben, wird als Budgetvorgaben festgesetzt. Gleich- zeitig werden sie als Ansätze in den Haushalt übernommen.

Änderungen zu den Orientierungsdaten sind zu beantragen. Dies ist nur für solche Fallgestal- tungen möglich, die grundsätzlich „budgetberechtigt“ sind (z. B. neue Stellen für neue Einrich- tungen oder neue Aufgaben).

1 Angaben zu den im Haushaltsplan veranschlagten Personalausgaben sind im Haushaltsplan enthalten in

 den Unterabschnittsdarstellungen im Verwaltungshaushalt,

 der Gruppierungsübersicht (s. Ziff. 3.3 dieses Bandes),

 den Sammelnachweisen (s. Ziff. 4 dieses Bandes),

 unter Ziff. 6 dieses Bandes befindet sich zudem der Stellenplan.

(30)

Die Anträge werden hinsichtlich des Personalbedarfs vom Amt für Organisation und Informa- tionstechnik beurteilt, ggf. auch im Ausschuss für Organisation, Personal, Migration und Interkultur behandelt, und dann im Rahmen der Haushaltsaufstellung beschlossen (ggf. zeit- anteilig). Beschlossene Anträge verändern gleichermaßen Haushaltsansätze wie Budgetvor- gaben.

Mit dem dargelegten Verfahren sind sichergestellt:

 eine möglichst aktuelle, realitätsnahe Budgetbemessung,

 die Übereinstimmung von Budgetvorgabe und Haushaltsansatz,

 Ansatz- und Budgeterhöhungen nur in begründeten, „zuschlagsberechtigten“ Fällen.

Die Orientierungsdaten werden vom Personalamt errechnet. Hierbei werden die Personalaus- gaben einer Dienststelle an einem Stichtag (grds. März des Vorjahres) auf das folgende Haus- haltsjahr hoch gerechnet. Verwendet wird das Verfahren „Personalkostenmanagement“, das im Jahr 2006 implementiert wurde.

Für die automatisierte Personalkostenhochrechnung vom März 2016 auf das Haushaltsjahr 2017 wurden folgende standardisierte Regeln festgelegt:

2017

Allgemeine Tarif- und

Besoldungserhöhungen

Beschäftigte: + 2,5 % lineare Erhöhung für das Jahr 2017 ab dem 01.03.2017.

Das Leistungsentgelt wurde mit 2 % des jeweiligen Basisvolumens berücksichtigt.

Beamte: + 2,5 % lineare Erhöhung für das Jahr 2017.

Hinweis:

Die Fortschreibungsparameter für die Jahressonderzahlung (bisher Urlaubsgeld und Weihnachtszuwendung) erfolgten bei Beschäftigten entsprechend den Regelungen des TVöD (82,50 % für die Entgeltgruppen 1 bis 8, 72,52 % für Entg.gr-. 9 bis 12 und 53,43 % für die Entg.gr. 13 bis 15). Bei den Beamten erfolgte die Staffelung der Jahressonderzu- wendung wie bisher (bis A 11: 70 %, ab A 12: 65 %).

Zusatzversorgung

7,75 % konstant bis 31.12.2017. Für 2018 ff. ist nach derzeitigem Stand nichts be- kannt.

AG-Anteile Sozialversi- cherung

+ 0,1 % (Pflegereform)

Versorgungslasten,

Beihilfen

2018

Wie bereits seit 2004 (erstmalig) i. d. R. pauschale Anordnungssätze von 30 % (gegenüber tatsächlich 60,22 %) für Versorgungslasten bzw.

5 % (gegenüber tatsächlichen 10,28 %) für Beihilfen.

Die sich aus diesen Quoten ergebende Differenz zu den tatsächlichen

1

Versorgungslas- ten und Beihilfen wird im A-Teil bei UA 08910 unter den Positionen „ Reste für Versor- gungslasten“ und „Reste für Beihilfen“ veranschlagt (vgl. nächste Seite).

Alle Personalkosten mit Ausnahme der Gruppierungen 4001.01 und 4701.0

0

wurden

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