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Archiv "Türkei: Haftstrafe für kurdischen Arzt" (05.07.1996)

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GKV- Ausgaben:

Ärzte mit einem Plus von 3,5 Prozent

BONN. Die Leistungsaus- gaben der gesetzlichen Kran- kenversicherung in den alten Bundesländern sind im ersten Quartal 1996 um 2,7 Prozent gestiegen. Demgegenüber ist die Grundlohnsumme nur um 1,8 Prozent gewachsen.

Nach Angaben des Bun- desgesundheitsministeriums betrug der Ausgabenzuwachs im Bereich Gesundheitsför- derung und Soziale Dienste 22,1 Prozent. Für Kuren gab die GKV 9,9 Prozent mehr aus als im Vorjahresquartal.

Die Ausgaben für Arzneimit- tel sind um 6,9 Prozent gestie- gen, die für Heil- und Hilfs- mittel um 4,2 Prozent. Für ärztliche Leistungen sind 3,5 Prozent mehr ausgegeben worden, für zahnärztliche Leistungen 8,3 Prozent. Die Ausgaben für die Kranken- hausbehandlung fielen hinge- gen um 0,6 Prozent niedriger aus als im Vergleichsquartal des Vorjahres. SG

Apotheker sind gegen Wegfall der Preisbindung

ESCHBORN. Die Bun- desvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat auf Presseberichte rea- giert, wonach EU-Kommis- sar Martin Bangemann ge- fordert haben soll, europa- weit die Preisbindung für re- zeptfreie Medikamente ab- zuschaffen. Die vorhandene Arzneimittelpreisverordnung sei zum Schutz der Bevölke- rung unerläßlich, heißt es in einer Stellungnahme. Das Prinzip der festen Abgabe- preise sei vor allem deshalb eingerichtet worden, um kranken Menschen zeitrau- bende Preisvergleiche zu er- sparen.

Aus gutem Grund sei Apothekern „marktschreieri- sche Werbung“ durch die Berufsordnung untersagt,

äußerte die ABDA. Wer freie Preise fordere, müsse gleichzeitig auch die Werbung für Sonderangebote zulas- sen. „Ramschverkäufe“ und

„Wühltische“ seien die Folge.

Wettbewerb über den Preis führe zwangsläufig zum Mehr- verbrauch. Dies könne kein verantwortungsbewußt den- kender Politiker wollen. EB

Versorgungswerke:

Besteuerung ist sachgerecht

KÖLN. „Die Besteue- rung der Renten mit dem so- genannten Ertragsanteil ist nach wie vor sachgerecht“, erklärte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft berufs- ständischer Versorgungsein- richtungen e. V., Dr. med.

Rolf Bialas, Hamburg. Nicht vergessen werden dürfe, daß die Beiträge zu den Versor- gungswerken von den Mit- gliedern überwiegend aus versteuertem Einkommen aufgebracht werden müßten.

Es handele sich deshalb bei den Renten im wesentlichen um Rückflüsse bereits ver- steuerter Beträge.

Das Vertrauen der Bun- desbürger in die Kontinuität der Rahmenbedingungen, das für die Alterssicherung unabdingbar sei, dürfe gera- de in einer Zeit, in der wieder mehr Eigenverantwortung auf dem Gebiet der Alterssi- cherung gefordert werden müsse, nicht aus fiskalpoliti- schen Gründen zerstört wer-

den. EB

BfArM: Melatonin ist ein Arzneimittel

BERLIN. Das Bundesin- stitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbrau- cherschutz und Veterinärme- dizin haben erneut betont, daß es sich bei Melatonin um eine Substanz mit pharmako- logischer Wirkung handele, selbst in geringen Dosen. Me- latonin sei kein Nahrungs-

oder Nahrungsergänzungs- mittel.

Hintergrund der Erklä- rung ist, daß für ein melato- ninhaltiges Produkt derzeit offenbar massiv geworben wird, nachdem es nach einer Entscheidung des Verwal- tungsgerichts Schleswig-Hol- stein wieder im Handel er- hältlich ist. Das Gericht hatte in seinem Beschluß dem Her- steller der Melatonin-Kapseln recht gegeben, der Wider- spruch gegen eine Verfügung der Kreisgesundheitsbehörde eingelegt hatte. Sie hatte zu- vor das Inverkehrbringen des Präparates untersagt.

Das Gericht hatte seine Entscheidung im wesentli- chen jedoch mit formalen Fehlern der Behörde begrün- det. Sie hatte unter anderem mit Vorschriften der Nähr- wert-Kennzeichnungsverord- nung argumentiert. Diese komme als Rechtsgrundlage für den vorliegenden Fall je- doch gar nicht in Betracht, befand das Gericht. Es war der Auffassung, daß allenfalls Bestimmungen des Arznei- mittelgesetzes hätten ange- wandt werden können. Dann wäre für eine entsprechende Untersagung jedoch die Arz- neimittelüberwachung des Landes zuständig gewesen. th

Türkei: Haftstrafe für kurdischen Arzt

BERLIN. Der Präsident der Ärztekammer Diyarbakir, der kurdische Arzt Seyfettin Kizilkan, ist von einem türki- schen Gericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Wie die deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs (IPPNW) mitteil- te, wird Kizilkan vorgewor- fen, Mitglied der kurdischen Arbeiterpartei PKK zu sein.

Kritiker vermuten jedoch, daß dem Arzt sein Einsatz für die medizinische Versorgung von politisch Verfolgten im Südosten der Türkei zum Verhängnis wurde (vgl. Heft 26, „Blick ins Ausland“). Das Urteil wird nun von einem Berufungsgericht in Ankara überprüft. Damit bestehe noch Hoffnung auf einen Freispruch und eine Rehabi- litation Kizilkans. Die Ver- haftung Kizilkans hatte inter- nationale Proteste ausgelöst.

Auch der Menschenrechtsbe- auftragte der Bundesärzte- kammer, Dr. med. Frank Ul- rich Montgomery, hatte seine Freilassung gefordert. ap

A-1812

P O L I T I K NACHRICHTEN

Aus Bund und Ländern

1991/92 hat das Statistische Bundesamt in Zusammenarbeit mit den statistischen Ämtern der Länder erstmals eine Zeitbudgeterhebung initiiert, um repräsentative Ergebnisse zur Anzahl der an ehrenamtlichen Tätigkeiten beteiligten Personen und ihrer dafür aufgewendeten Zeit zu erhalten. Danach war die Bereitschaft, uneigennützig zu helfen, bei den 40- bis 60jährigen und bei den 60- bis 70jähri- gen am größten. Den größten Zeitaufwand brachten dagegen die jungen Leute ein: durchschnittlich sieben Stunden und 15 Minuten pro Woche investierten sie.

Ausland

(20) Deutsches Ärzteblatt 93,Heft 27, 5. Juli 1996

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