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Archiv "Arzneimittel: Untaugliches Instrument" (14.11.1997)

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Arzneimittel

Zu dem Beitrag „Arzneiverordnungs- Report ‘97 gestoppt: Urteil sorgt für Wirbel“ von Heike Korzilius in Heft 40/1997:

Untaugliches Instrument

Inwiefern mit den Da- ten des Arzneimittelverord- nungs-Reports ein positi- ver Beitrag zur „wissen- schaftlichen Auseinanderset- zung über Arzneimittel in Deutschland“ geleistet wer- den kann, ist erheblich in Zweifel zu ziehen. Denn mit dem von den Autoren instru- mentalisierten Terminus der

„umstrittenen Arzneimittel“

wird suggeriert, daß bei deren Nichtverordnung Milliarden- beträge eingespart werden könnten. Obwohl eine allge- mein akzeptierte Definition des Begriffs aussteht und

weder arzneimittelrechtlich noch klinisch-therapeutisch begründet ist, haben sich be- dauerlicherweise auch die KVen diese Argumentation zu eigen gemacht: Wohl wis- send, daß damit allenfalls kurzzeitige Einsparungen zu erzielen sind. In der Folge wird es aber rasch durch Substitutionseffekte zu er- heblichen Kostensteigerun- gen kommen, wenn potente- re und nebenwirkungsreiche- re Pharmaka – da angeblich

„unumstritten“ – verordnet werden (müssen!). Völlig unberücksichtigt bleibt die Tatsache, daß der Arzneimit- telverordnungs-Report den Arzneimittelmarkt in quanti- tativer Hinsicht erfaßt und in- sofern lediglich ein Spiegel- bild des bundesdeutschen Verordnungsverhaltens ist.

Daraus aber nun qualitative Schlüsse über die Pharmako-

therapie zu ziehen ist entge- gen den Behauptungen der Autoren eben nicht möglich.

Fakt ist doch, daß in Deutschland das Bundesin- stitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) präparatebezogen über Wirk- samkeit, Unbedenklichkeit und Qualität urteilt: Wäre die Wirksamkeit eines Arznei- mittels umstritten (gleich nicht ausreichend belegt), könnte das Arzneimittel zwangsläufig keine Zulas- sung erhalten. Als langjäh- riges Mitglied zweier Arz- neimittelkommissionen am BfArM kann ich feststellen, daß viele pharmazeutische Unternehmer dem BfArM präparatebezogene Unterla- gen einreichen, die nicht pu- bliziert werden – ergo auch nicht über eine Literaturre- cherche erfaßt werden kön- nen. Allein schon aus diesem

Grund ist es den Autoren des Reports nicht möglich, über Wirksamkeit und Unbedenk- lichkeit von Arzneimitteln ein Urteil zu fällen, da deren Datenmaterial zwangsläufig unvollständig ist. Und wenn die Autoren bei der Bewer- tung der Arzneimittel ein

„rein wissenschaftlich/phar- makologisches Vorgehen“ re- klamieren und zum Beispiel anstelle zugelassener pflanz- licher Sedativa die Verord- nung von Diazepam empfeh- len, dann outet sich der Re- port als untaugliches Instru- ment für eine fraglos notwen- dige rationale Pharmakothe- rapie, die allerdings nicht nur billig, sondern effizient und risikoarm sein muß.

Dr. med. Markus Wiese- nauer, Vorsitzender der Arz- neimittelkommission D am BfArM, In der Geiß 8, 71384 Weinstadt 5

A-3051 Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 46, 14. November 1997 (11)

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