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Archiv "Klagelied der PKV" (03.12.1993)

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Praxisorientiert

',Gerade ältere Patienten schätzen die besondere Fürsorge und Zuwendung ihres Arztes. Aber selbst der erfahrene Hausarzt ist bei bestimmten geriatrischen Problemen auf Hilfen angewiesen. LUITPOLD PHARMA hat deshalb das Referat PRAXISGERIATRIE gegründet. Es hat die Aufgabe, Sie bei der Betreuung Ihrer Alterspatienten umfassend zu unterstützen.

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Dr. med. Wolfgang Albrecht Marketing Director LUITPOLD PHARMA

Unsere Ziele, Ihr Nutzen

Das Referat PRAXISGERIATRIE steht im Dialog mit engagierten Hausärzten und kompetenten Fachgremien. Sie erarbeiten zusammen praxisnahe Konzepte zur besse- ren Betreuung und Versorgung älterer Pati- enten. Im Vordergrund stehen dabei The- menkreise wie

• Fortbildungs- und Serviceangebote für geriatrisch engagierte Hausärzte

• Entwicklung von compliancefreundlichen Packungen

• Hilfen bei der therapeutischen Führung älterer Patienten

Ihre Anregungen

...aus der Praxis nehmen wir gern entgegen.

Nutzen Sie unseren Telefonservice: Spre- chen Sie mit dem Referat PRAXISGERIA- TRIE (Frau Gisela Merck, Tel.: 0130/869969).

Oder wenden Sie sich direkt an unseren Pharmareferenten.

01 30 / 86 99 69

L m

LUITPOLD PHARMA MÜNCHEN SANKYO GRUPPE

THEMEN DER ZEIT KOMMENTAR

Klagelied der PKV

In großformatigen Anzeigen ma- chen zur Zeit die privaten Kranken- versicherungen im Vorfeld des neuen

Standardtarifes für ältere Versicher- te, der Mitte nächsten Jahres einge- führt werden soll, Stimmung gegen Ärzte und ihre angeblich überhöhten Honorare. Der Vertreter der priva- ten Krankenversicherung, Christoph Uleer, fordert den Gesetzgeber auf, privatärztliche Honorarforderungen pauschal auf das 1,7fache der Ge- bühren der gesetzlichen Krankenkas- sen zu begrenzen. Der Bundesge- sundheitsminister und seine Länder- kollegen trügen die Verantwortung dafür, daß die Privatversicherten nicht über Gebühr belastet würden.

Das Argument: Die Honorare lägen bei den Privatversicherten ge- genüber den Ersatz- und RVO-Kran- kenkassen um durchschnittlich 125 Prozent höher.

Bei einer vom Verband der pri- vaten Krankenversicherung (PKV) in Auftrag gegebenen Studie der Bera- tungsgesellschaft für angewandte Sy- stemforschung (BASYS), Augsburg, sind in der Tat die Honorare der pri- vaten Versicherer im Durchschnitt um 125,3 Prozent höher. Während ein Arzt für eine ambulante Leistung im Durchschnitt nur 12,23 DM erlö- sen kann, würde er im Durchschnitt die Privatkrankenversicherten mit 27,55 DM belasten.

Das Nettodurchschnittshonorar für ambulante Leistungen liegt in Deutschland nach Abzug von Kosten und Steuern auf der unglaublichen Höhe von 3,67 DM für die gesetzlich Versicherten und von 8,26 DM für die Privatversicherten (unter Annah- me eines fünfzigprozentigen Kosten- satzes und eines vierzigprozentigen Steuersatzes).

Bei Privatversicherten sind aber vom ärztlichen Honorar noch Posten abzuziehen, die normalerweise in der Aufrechnung der Privatversicherer schamhaft verschwiegen werden:

etwa 10 Prozent Honorarverlust durch Zahlungsausfälle von Patien- ten und

etwa 2,5 Prozent Honorarverlust durch Zinsbelastung durch Voraus-

leistungen des Arztes, zum Beispiel für die Miete, Material, Bearbei- tungs- und Personalkosten, die bei den gesetzlichen Krankenkassen im Gegensatz zu den Privatkassen über die KV durch eine monatliche Vor- auszahlung wenigstens teilweise aus- geglichen werden.

Die Privatversicherungen, die jahrelang mit ihren niedrigen Prämi-

en versuchten, möglichst geringe Ri- siken einzukaufen (möglichst junge, gesunde Personen ohne Familie und möglichst keine Frauen im gebärfähi- gen Alter), die mit ihren Leistungen prahlten und die das Anspruchsden- ken der jungen Generation erheblich erhöhten, versuchen jetzt, die höhe- ren Kosten der älter werdenden Pri- vatversicherten auf die Ärzteschaft abzuwälzen, durch eine gesetzlich verordnete Begrenzung der Honora- re, das heißt durch eine Deckelung der Honoraransprüche wie bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Dabei gehen sie hausieren mit der Feststellung, daß die Durch- schnittshonorare der ambulanten Versorgung der Privatversicherten um 125 Prozent höher lägen als bei den gesetzlich Krankenversicherten.

Abgesehen davon, daß der angenom- mene höhere Prozentsatz nicht stimmt, halten es die PKV nicht für bemerkenswert, daß ein niedergelas- sener Arzt von den gesetzlichen Krankenkassen für eine ambulant er- brachte Leistung im Durchschnitt nur 12,23 DM brutto abrechnen kann und daß die Privatversicherten mit wesentlich höheren Ansprüchen nur etwa das Doppelte, d. h. etwa 25 DM für eine Leistung des Arztes brutto bezahlen.

Die Patienten können sich nicht vorstellen, daß das durchschnittliche Bruttohonorar eines Arztes für am- bulante Leistungen geringer ist als der Preis für einen Männerhaar- schnitt durch einen sechzehnjährigen Lehrling im ersten Ausbildungsjahr oder daß das Privathonorar für eine ambulante Leistung so gering ist, daß sie sich dafür noch nicht einmal ein Paar Schuhe sohlen lassen könnten.

Dr. med. Horst Hardt, Wetzlar A1 -3214 (34) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 48, 3. Dezember 1993

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