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Archiv "Ethik-Kommissionen: Ständige Konferenz für den Erfahrungsaustausch" (13.02.1998)

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Vertreter eines „Forums zu- kunftsfähige Ethik“ forderten An- fang Februar in Bonn die Bundesre- gierung auf, das geplante „Menschen- rechtsübereinkommen zur Biomedi- zin“ des Europarates nicht zu unter- zeichnen. Wolf-Dietrich Trenner von der Fördergemeinschaft für Taub- blinde begründete die ablehnende Haltung des Forums damit, daß die sogenannte Bioethik-Konvention For- schung an Nichteinwilligungsfähigen auch dann gestatte, wenn für die be- troffene Versuchsperson selbst kein Nutzen zu erwarten sei.

Dieser Auffassung schloß sich der Präsident der Deutschen Gesell- schaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie, Prof. Dr. med. Dr.

phil. Rolf D. Hirsch, an. Eine aus- schließlich fremdnützige Forschung sei grundsätzlich abzulehnen. Hirsch forderte außerdem, die Begriffe

„minimales Risiko“ und „minimale Belastung“ genauer zu definieren.

Der Gerontopsychiater bemängelte schließlich an der Bioethik-Konventi- on, daß sie in einigen Punkten mit gel- tendem Recht in der Bundesrepublik kollidiere.

Der Präsident der Ärztekammer Berlin, Dr. med. Ellis Huber, forderte, daß sich Ärzte auf die Seite jedes ein- zelnen Individuums stellen sollten.

Wenn fremdnützige Forschung an Nichteinwilligungsfähigen zulässig sei, leiste dies einer Restauration des Halbgottes in Weiß Vorschub, be- fürchtete Huber.

Die kritische Haltung gegenüber fremdnütziger Forschung bedeute je- doch nicht, daß Forschung an Nicht- einwilligungsfähigen generell abge- lehnt werde, betonte Trenner. Sie sei zum Beispiel bei leukämiekranken Kindern durchaus erforderlich. Skep- tisch äußerte sich Hirsch allerdings, was die Notwendigkeit der Forschung bei Dementen angeht. Er gab zu be- denken, daß bisher die Forschung über Demenzen fast ausschließlich organisch orientiert sei. Weitgehend unerforscht sei dagegen, inwieweit weitere ursächliche Faktoren, wie zum Beispiel das psychosoziale Um- feld, zur Auslösung einer Demenz beitragen und welchen Stellenwert sie haben. Außerdem sind nach Auffas- sung der Leiterin des Instituts für Pflegewissenschaft der Universität

Witten-Herdecke, Christel Bienstein, die Ergebnisse bereits vorliegender Forschungsergebnisse bisher viel zu selten genutzt worden.

Das Bundesjustizministerium setzte sich vor kurzem in einer Ant- wort auf eine kleine Anfrage im Bun- destag mit dieser Kritik auseinander.

Die Bundesregierung stellte fest,

„daß ausschließlich fremdnützige Forschung, die weder einen unmittel- baren noch mittelbaren Nutzen für die einbezogenen Personen selbst noch für die Betroffenen der gleichen Alters- oder Krankheitsgruppe er- warten läßt, keinesfalls zulässig ist“.

In einigen Gebieten der Medizin, in denen die Patienten dem Gesetz nach vielfach einwilligungsunfähig sind, bestehe im Interesse der Patienten je- doch eine Notwendigkeit zur medizi- nischen Forschung, „um auch diesen Betroffenen eines Tages medizinische Hilfe zukommen zu lassen“.

Auch die Deutsche Alzheimer Gesellschaft habe vor kurzem darauf hingewiesen, daß ein großer Bedarf an krankheitsursachenbezogener For- schung mit dem Ziel der Entwicklung von Diagnostik und Therapie des Morbus Alzheimer bestehe. Im Rah- men ihrer rechtlichen Möglichkeiten sei die Bundesregierung bemüht, ihren Einfluß dahingehend geltend zu machen, daß Forschungsvorhaben auf einem den deutschen Bestim- mungen entsprechenden Schutzniveau durchgeführt würden, so das Ministe- rium. Gisela Klinkhammer

A-328 (20) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 7, 13. Februar 1998

P O L I T I K AKTUELL

Fremdnützige Forschung

„Eine Restauration des Halbgottes in Weiß“

Ethik-Kommissionen

Ständige Konferenz für den Erfahrungsaustausch

Nach vorangehenden Treffen in Madrid (1992) und in Stockholm (1994) fand am 12. und 13. Januar 1998 in Paris die dritte Konferenz Europäischer Ethik-Kommissionen statt. In seiner Eröffnungsansprache betonte der französische Staats- präsident Jacques Chirac, daß angesichts der stürmischen Entwicklung in Biologie und Medizin, der demographischen Entwicklung der Bevölkerung in den Industrieländern und der Ressourcenverknappung eine Besinnung auf ethische Grundsätze in der Medizin unerläßlich sei.

Da die Probleme keineswegs auf die herkömmlichen Natio- nalstaaten begrenzt blieben, seien Lösungsansätze auf interna- tionaler Ebene, auch wenn sie nur hier und dort gegenüber na- tionaler Regelung zurückbleibende Standards vorgeben, das

Gebot der Stunde. Als Beispiel führte Chirac das Protokoll

„Klonen“ des Europarates an. Dies kann freilich nur von den Staaten übernommen werden, die das zugrundeliegende

„Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin“ (früher:

Bioethik-Konvention) des Europarates gezeichnet haben.

Der Staatspräsident beglückwünschte im übrigen die Kon- ferenz zur Wahl ihres Schwerpunktthemas „Allokationspro- bleme“. Die Tagung befaßte sich unter anderem mit Fragen der demokratischen Legitimität und Verfahrensweise von Ethik-Kommissionen.

Das 1992 mit großem Elan vorgetragene Ziel, eine gesamt- europäische Ethik-Kommission zu etablieren, dürften die In- itiatoren der Tagung, insbesondere das Generalsekretariat des Europarates, jedoch zwischenzeitlich aufgegeben haben.

An ihre Stelle soll nun als Forum des Erfahrungs- und Ge- dankenaustausches eine „Ständige Konferenz Europäischer Ethik-Kommissionen“ treten – eine Lösung, die der Vielfalt in den Mitgliedsstaaten des Europarates sehr viel besser ge- recht wird als ein uniformes, unter dem Stichwort „Harmoni-

sierung“ propagiertes Gremium. ED

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