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Archiv "Das Erreichbare wurde erreicht: Ermutigung zu intensivierter ambulanter Versorgung in der Praxis" (01.01.1981)

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DEUTSCHE S ÄRZTEBLATT

Ärztliche Mitteilungen

Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung

Das Erreichbare wurde erreicht

Ermutigung zu

intensivierter ambulanter Versorgung in der Praxis

Für die individuelle Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Patient und Arzt in der gesetzlichen Krankenversicherung einen möglichst großen Freiraum zu bewahren — aus dieser Maxime wird die kassenärztliche Selbstverwaltung auch in der Zukunft die Kraft schöpfen, für die Weiterentwicklung des freiheitlichen Systems der ambulanten Versorgung der Bevölkerung durch Kassenärzte einzu- treten. Mit dieser Feststellung vor der letzten Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in ihrer 6. Wahlperiode am 13. Dezember 1980 in Köln setzte der Erste Vorsitzende der KBV, Dr.

Hans Wolf Muschallik, Ziele für die Gremien der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die in diesen Monaten neu gewählt werden.

Es heißt hier ausdrücklich „Weiterentwicklung" der ambulanten Versorgung durch Kassenärzte; ebenso deutlich beschloß die Ver- treterversammlung in einer einstimmig angenommenen Resolution:

„Eine intensivierte ambulante ärztliche Versorgung bietet ... in hohem Maße die Gewähr für die Erhaltung einer qualifizierten und zeitgerechten humanen Krankenversorgung der sozialversicherten Bevölkerung."

Es besteht nun einmal, das unterstrich Dr. Muschallik mehrere Male, ein enger Zusammenhang zwischen dem finanziellen Gleichgewicht der gesetzlichen Krankenversicherung und der rechtlichen, wirt- schaftlichen und sozialen Stellung des Kassenarztes. Oder, wie es wiederum in der Resolution zum Ausdruck kommt: Die Kassenärzte haben es in beträchtlichem Maße in der Hand, zu Kosteneinsparun- gen der gesetzlichen Krankenversicherung in anderen Ausgaben- sektoren beizutragen, insbesondere im stationären Bereich.

Deshalb sollten — so die Entschließung — die zur Abklärung einer Krankenhauseinweisung erforderlichen Untersuchungen, die zur Durchführung einer stationären Behandlung erforderlichen Vorun- tersuchungen und die ärztlichen Behandlungsmaßnahmen, die einer stationären Pflege und Intensivbetreuung nicht bedürfen, verstärkt ambulant durchgeführt werden —ein deutlicher Hinweis auch auf die

Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum Abschluß der 6. Wahlperiode Hans W. Muschallik:

Bericht zur Lage Resolution:

Zeitgerechte humane Krankenversorgung

Heft 1 vom 1. Januar 1981 1

(2)

Die Information:

Bericht und Meinung KBV-Vertreterversammlung

am 1. Januar 1981 in Kraft treten- den Regelungen über Kostenzu- schläge bei der Abrechnung von ambulant durchgeführten Opera- tionen.

Wenn also Dr. Muschallik in sei- nem letzten Lagebericht der Wahl- periode, der naturgemäß einen Rückblick auf die Entwicklungen der vergangenen vier Jahre ent- hielt, schon einen Bogen über Wahlter.mine hinweg spannte, dann ist damit aber auch die Bun- destagswahl vom 5. Oktober 1980 gemeint. Gerade diese letzten vier Jahre haben ja gezeigt, wie eng die soziale Krankenversicherung, und damit auch die Position der Kassenärzte, mit dem allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Geschehen verbunden ist.

Das "Krankenversicherungswei-

terentwicklungsgesetz" und ins- besondere das "Krankenversiche- ru ngskostendäm pfu ngsgesetz'' brachten die wohl bisher schwer- sten Angriffe auf die bewährte Struktur des Kassenarzt rechts, auf den Sicherstellungsauftrag und auf die natürliche Beziehung zwi- schen Leistungsumfang und Bei- tragshöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es ist bei- nahe erstaunlich zu nennen- dar- an erinnerte in der Sitzung der Zweite Vorsitzende der KBV, Sani- tätsrat Dr. Josef Schmitz-Formes -,daß nach diesen vier Jahren der Freiraum für die Gestaltung des Verhältnisses zwischen Patient und Kassenarzt im wesentlichen doch noch erhalten geblieben ist.

Dies war nur möglich, so wieder- um Dr. Muschallik, weil auf der Basis einer nach wie vor qualitativ hochwertigen ambulanten kassen- ärztlichen Versorgung die Selbst- verwaltungen von Ärzten und Krankenkassen trotz aller Schwie- rigkeiten immer verhandlungsbe- reit blieben und weil sie im beider- seitigen Einverständnis den ihnen noch verbliebenen Verhandlungs- rahmen stets so weit wie möglich steckten. Diese Tatsachen, aber auch das Wahlergebnis vom 5. Ok- tober 1980 und seine voraussieht-

Iichen Konsequenzen ließen Dr.

Muschallik zu dem Gesamturteil kommen, daß die politische Situa- tion der Kassenärzte am Beginn der Legislaturperiode des neunten Deutschen Bundestages positiver zu bewerten sei als zu manchen Zeitpunkten während der letzten vier Jahre.

Auf dieser Basis wiederum war es möglich-trotzmancher Fragezei- chen, was die wirtschaftliche und wirtschaftspolitische Entwicklung der Zukunft angeht -, sowohl im Ersatzkassen- wie auch im RVO- Kassen-Bereich für das erste Halb- jahr 1981 Honorarvereinbarungen auszuhandeln, welche die Voraus- setzungen dafür schaffen, daß das Realeinkommen der Kassenärzte auch im Jahre 1981 gehalten wer- den kann.

Vieles wird davon abhängen, wie sich die Kostenentwicklung voll- zieht, wobei die Kassenärzte in ge- wissem Ausmaß die Möglichkeit haben, diese Entwicklung durch Ausschöpfung der gegebenen und der neu gebotenen Möglichkeiten der ambulanten Diagnostik und Therapie zu beeinflussen. Hierzu rief Dr. Muschallik alle Kassen- und Vertragsärzte auf, weil auf diese Weise die Krankenhäuser von stationären Behandlungsfäl- len entlastet werden können und die Verweildauer im Krankenhaus verkürzt werden kann.

...,. Es geht also um die Verwirkli- chung des Grundsatzes "so viel ambulant wie möglich, so viel sta- tionär wie nötig" - es darf dann

aber, wie Dr. Muschallik eindring-

lich klarmachte, nicht dabei blei- ben, daß jeder zu diesem Schlag- wort nur beifällig nickt. Sondern:

Wenn auf diese Weise der ambu- lante Bereich der Gesundheitsver- sorgung der Bevölkerung, der für die Krankenkassen ja kostengün- stiger ist als der stationäre, geför- dert und sogar erweitert werden soll, so müssen die Patienten bei jedem einzelnen Kassenarzt medi- zinische Qualität, menschliche Zu- wendung und darüber hinaus die Gewißheit finden, "daß seine Hilfe 2 Heft 1 vom 1. Januar 1981 DEUTSCHES ARZTEBLATT

für sie auch außerhalb der Sprech- stunden erreichbar ist und sie nicht von einem Anrufbeantworter auf anderweitige Hilfe verwiesen werden".

Für die weitere Zukunft werde man sogar, sagte Muschallik wei- ter, angesichts eines vielleicht größeren technischen Aufwandes im ambulanten Bereich mit Nach- druck neue Formen der ärztlichen Zusammenarbeit suchen müssen.

Denn: "Nur bei vermehrter und verbesserter Leistungsbereit- schaft der niedergelassenen Ärzte mit kostenbewußter Investition und rationaler Praxisführung wer- den wir auf die Dauer Einkom- mensverbesserungen erreichen können, ohne die finanzielle Stabi- lität der sozialen Krankenversiche- rung zu belasten."

Dr. Muschallik konnte- oder viel- mehr: mußte - mehrere Beispiele dafür anführen, daß diese finan- zielle Stabilität auf anderen Sekto- ren immer wieder Bedrohungen ausgesetzt ist. Hier ist einmal das schwierige Kapitel der kassenärzt- lichen Arzneimittelverordnung zu nennen, bei der die Zuwachsraten im ersten Halbjahr 1980 unter der von der Konzertierten Aktion emp- fohlenen Höchststeigerungsmar- ge von 5,9 Prozent blieben; im dritten Vierteljahr 1980 hat sich dies aber in alarmierender Weise geändert, so daß jetzt auch die mit den Krankenkassen vereinbarte Warnung vor einer drohenden Überschreitung des Arzneimittel- höchstbetrages fällig wurde. Man weiß allerdings, während sich eine solche Entwicklung abzeichnet, nicht, welche Gründe für die Ver- ordnungszunahme vorliegen oder ob und in welchem Umfang etwa eine unwirtschaftliche Verord- nungsweise einzelner Kassenärzte eine Rolle spielen könnte. Dies läßt sich erst nachträglich feststel- len - was dann praktisch bedeu- tet: Der Apotheker, der unter Um- ständen zur Verordnung "rät", hat seinen Umsatz in der Tasche, der Kassenarzt trägt eventuell die Folgen!

(3)

KBV-Vertreterversammlung

Als ein weiteres, beinahe grotes- kes Beispiel ging Muschallik auf das Verhalten von Bundesarbeits- minister Herbert Ehrenberg ein. Er hatte noch während der laufenden Verhandlungen über die Erhö- hung der Gesamtvergütungen in einem Schreiben an KBV und Kas- senverbände davor gewarnt, die Beitragssatzstabilität der Kranken- kassen zu gefährden und die Bela- stung für Versicherte und Betriebe weiter zu erhöhen. Vorher, in der Herbstsitzung der Konzertierten Aktion, hatte er bekanntlich die Krankenkassen aufgefordert, über bereits beschlossene Erhöhungen der Beitragssätze noch einmal nachzudenken. in der gleichen Sitzung der Konzertierten Aktion sei aber unwidersprochen festge- stellt worden, mehr Humanität im Krankenhaus bedeute auch mehr Personal.

..,. Es seien also die Politiker, er- klärte Muschallik unter dem Bei- fall der Vertreterversammlur:g, die man nach den Ursachen für den neuen Kostenschub und damit nach ihren Versäumnissen in der Gesetzgebung über die Kranken- hausfinanzierung fragen müsse. Gleichwohl: Mit einem von den Sachverständigen für 1981 ange- nommenen Anstieg der Grund- lohnsumme um nur 3,5 Prozent (gegenüber 4,5 Prozent im Jahre 1980) war der Verhand Iu ngsspiel- raum eng, und er wird auch im weiteren Verlauf des Jahres eng bleiben, selbst wenn sich die all- gemeinen Lohnerhöhungen, die Lebenshaltungskosten und ande- re volkswirtschaftliche Daten an- ders entwickeln sollten, als jetzt abzusehen ist. Und auf längere Sicht, warnte Muschallik, können wirtschaftliche Schwierigkeiten - wachsende Arbeitslosigkeit, rück- läufige Steuereinnahmen, Kran- kenkassendefizite, Preissteigerun- gen, eine zunehmende "Ärzte- schwemme" -auch wieder zu po- litischem Druck auf das bestehen- de System führen:

Man solle sich nicht der Illusion hingeben, daß diejenigen aufge-

Die Information:

Bericht und Meinung

Zeitgerechte

humane Krankenversorgung

Resolution der KBV-Vertreterversammlung Eine intensivierte ambulante ärztliche

Versorgung bietet nach Auffassung der Vertreterversammlung der· Kas- senärztlichen Bundesvereinigung in hohem Maße die Gewähr für die Er- haltung einer qualifizierten und zeit- gerechten humanen Krankenversor- gung der sozialversicherten Bevölke- rung·. Sie gewährleistet eine patien- tennahe ärztliche Versorgung mit dem geringsten Eingriff in den Per- sönJichkeitsbereich des Kranken. Weiter trägt sie wesentlich zu Kosten- einsparungen in anderen Ausgaben- sektoren, insbesondere im stationä- ren Bereich, bei~und führt so zu einer Kostenentlastung der Krankenkassen und damit der Versicherten. Die Ver- · treterversammlung sieht sich in die- ser Auffassung durch ähnliche Be- strebungen in anderen Ländern und entsprechende Entschließungen der Weltgesundheitsorganisation be-

sffirkt. ·

in diesem Sinne hält die Vertreterver- sammlung der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung es für sinnvoll und notwendig, daß

..,. die zur Abklärung einer Kranken- hauseinweisung erforderlichen Unter- suchungen, . ·

..,. die zt.ir DJJrchführung einer statio- nären Behandlung erforderlichen Vor- untersuchungen und

..,. die ärztlichen Behandlungsmaß- nahmen, die einer stationären Pflege und lntensivbetreu ung nicht be- dürfen,

verstärkt ambulant durchgeführt wer- den, soweit Art und Schwere der Er- krankung und der allgemeine Ge- sundheitszustand des Patienten dies zqlassen. Auch die Möglichkeiten der Hau.spflege sollten verbessert wer- den. ·

Die hierzu erforderlichen ambulanten

·Untersuchungs- und Behandlungs- maßnahmen sollten unter Ausnut- zung der in der freien Praxis vorhan- denen Einrichtungen einschließlich der Möglichkeit der Überweisung an entsprechend spezialisierte niederge- lassene Ärzte durch die an der kas-

senärztlichen Versorgung teilneh- menden Ärzte sichergestellt werden.

Dabei sind ohnehin im erforderlichen Umfang auch Krankenhausfachärzte persönlich an der kassenärztlichen Versorgung beteiligt.

Die Forderung nach einem verstärk- ten A~sbau von Krankenhausambu- lanzen hält die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung demgegenüber und auch ange- sichts der ohnehin schon besorgnis- erregenden Kostenentwicklung im Krankenhaus für unvertretbar. Es muß geradezu widersinnig erschei- nen, ausgerechnet das teuerste In- strument der Krankenversorgung in der ambulanten Versorgung der Ver- sicherten einzusetzen.

Bei einer solchen Entwicklung würden Leistungen dort abgezogen, wo sie nachweislich am kostengünstigsten erbracht werden können. Eine in me- dizinisch vertretbarem Umfang inten- sivere ambulante ärztliche Versor- gung bedeutet keine Konkurrenz zum Krankenhaus, sondern eine Entla- stung. Die Krankenhäuser bedürfen dieser Entlastung, um auch in Zu- kunft den Ansprüchen des medizini- schen Fortschritts gerecht werden zu können.

Deshalb bekräftigt die Vertreterver- sammlung der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung ihre Auffassung, wo- nach auch eine Öffnung von Universi- tätspolikliniken für die ambulante Ver- sorgung über das für Lehre und For- schung notwendige Maß hinaus keine Verbesserung im System der ärztli- chen· Versorgung mit sich bringen würde. Auch eine solche Ausweitung des medizinischen Leistungsange-

lbots würde lediglich die Kosten un-

kontrolliert in die Höhe treiben. Des- halb erneuert die Vertreterversamm- lung ihren dringenden Appell an alle politisch Verantwortlichen in den ge- setzgebenden Organen des Bundes und der Bundesregierung, den Si- cherstellungsauftrag der Kassenärztli- chen Vereinigungen unversehrt zu

lassen. •

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 1 vom 1. Januar 1981 3

(4)

Die Information:

Bericht und Meinllllg KBV-Vertreterversammlung

geben hätten, welche seit langem eine Einheitsversicherung wollen, ein Versorgungssystem mit ein- nahmenorientierter Ausgabenpoli- tik anstelle des immer noch beste- henden Versicherungsprinzips, ei- ne umfassende Volksversorgung, eine Übergabe von Teilen des Si- cherstellungsauftrages an nicht- ärztliche Heilberufe, eine weitere Einengung des Freien Berufes.

Die Diskussion des Lageberichts war lebhaft, aber in jeder Phase sachbezogen. Praktisch alles, was unter den verschiedensten Ge- sichtspunkten sachlich kritisch, lobend, mahnend, bestätigend und bekräftigend zu sagen war, wurde vorgetragen. Der Erste Vor- sitzende, seine Vorstandskolle- gen, der Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung standen den Delegierten Re- de und Antwort.

Von den Kritikern, die in den Ta- gen und Wochen vor der Vertreter- versammlung so heftig publiziert hatten, war keiner zu hören. Hier hätte einer Gelegenheit zur Aus- einandersetzung mit einem Gre- mium von Sachkennern gehabt. .. ..,.. Wer sich nun selbst sachver- ständig machen und die Agitation der Gegner einer besonnenen kas- senärztlichen Realpolitik durch- schauen möchte, der sollte sich unbedingt die Zeit nehmen zur Lektüre des eingehenden Lagebe- richts von Dr. Hans Wolf Muschal- lik (nebenstehend und auf den fol- genden Seiten) sowie der an- schließend minutiös referierten Diskussionsbemerkungen ebenso hervorragender Sachkenner aus allen Bereichen.

Dann wird der Leser selbst ein kla- res Bild davon gewinnen, um was es derzeit geht- für jeden einzelnen Kassenarzt in der Bundesrepublik Deutschland. Er wird dann auch verstehen, warum die(aufSeite3 im Wortlaut wiedergegebene) Ent- schließung von den kassenärztli- chen Delegierten der KBV-Vertre- terversammlung einstimmig ange-

nommenworden ist. DÄ

Ich rufe dazu auf,

die Möglichkeiten der Praxis in Diagnostik und Therapie voll auszuschöpfen!

Hans Wolf Muschallik

Mit dem Jahre 1980 endet die 6. Wahlperiode der Vertreterver- sammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Damit gehen vier Jahre zu Ende, die jedem von uns mit aller Schärfe vor Augen geführt haben, wie eng die soziale Krankenversicherung und mit ihr wir Kassenärzte in das politische, wirtschaftliche und soziale Ge- schehen eingebunden sind und wie stark dieses Geschehen auch durch Entwicklungen außerhalb unseres Landes mitbestimmt wird. Tun und Lassen eines alten persi- schen Mullahs oder eines polni- schen Werftarbeiters können ent- scheidend dafür werden, wie wir morgen leben. Ob wir morgen noch leben. Die wirtschaftliche Dynamik hat sich erschöpft, der Friede ist zerbrechlich geworden.

Dennoch, nichts wäre verhängnis- voller, als in Fatalismus zu verfal- len, und auch wir müssen in unse- rem eigenen Bereich der Heraus- forderung dieser immer engeren Interdependenz mit Initiative und Verantwortung begegnen. Ich be- schränke deshalb die Rückschau in meinem Bericht zur Lage auf wenige Schwerpunkte und beto- ne stärker die Zukunftsüberle- gungen.

Im März 1977 sind wir angetr~ten

unter einem gerade durch ·das Krankenversicherungs-Weiterent- wicklungsgesetz (KVWG) geän- derten Kassenarztrecht Nur weni- ge Monate später trat das Gesetz zur Strukturverbesserung und Ko- stendämpfung in der gesetzlichen Krankenversicherung, das KVKG, in Kraft. Nach zwanzig Jahren der Bewährung gleich zwei Eingriffe

in das Kassenarztrecht von 1955.

Sie brachten einschneidende Ver- änderungen nicht nur für die Kas- senärzte, sondern auch für die Pa- tienten.

Gesetze sind selten zukunftswei- send. Oft bedeuten sie die Fest- schreibung bereits vollzogener, vielleicht sogar schon überholter Entwicklungen. Justitia ist oft nicht nur blind, sie hinkt auch. Ich erinnere nur daran, daß das KVWG uns die bürokratische Last einer auf Unterversorgung fußenden Bedarfsplanung der kassenärztli- chen Versorgung aufzwang, als sich der Zeitpunkt einer Ärzte- schwemme bereits voraussagen ließ. Nun, wie überflüssig und teil- weise im Ansatz verfehlt diese Ge- setze waren, brauche ich hier nicht noch einmal darzulegen.

Der Blick zurück im Zorn lohnt nicht. Wir Kassenärzte haben im Laufe der Geschichte der sozialen Krankenversicherung und beson- ders der leidvollen Erfahrungen mit der jüngsten Entwicklung des Kassenarztrechtes gelernt, die po- litischen Gegebenheiten reali- stisch zu sehen. Maxime unseres Handeins war dabei, einen mög- lichst großen Freiraum für die indi- viduelle Ausgestaltung des Arzt- Patient-Verhältnisses auch in der gesetzlichen Krankenversiche- rung zu bewahren. Aus dieser Ma- xime werden wir auch künftig un- sere Legitimation und unsere Kraft schöpfen, ungeachtet mancher Widerstände für die Weiterent- wicklung eines freiheitlichen Sy- stems der ambulanten kassenärzt- lichen Versorgung einzutreten.

4 Heft 1 vom 1. Januar 1981 DEUTSCHES ARZTEBLATT

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