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Archiv "Private Krankenversicherung: Steter Zulauf" (25.01.2002)

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M

it Jahresbeginn 2002 wurden die Rechte der Verbraucher nachhaltig gestärkt. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:

Nacherfüllung. Ärgerlich:

Beim neuen Fernseher klappt es mit dem „Bild im Bild“

nicht oder die Modelleisen- bahn gibt schon nach zehn Runden ihren Geist auf. In solchen Fällen ist der Händ- ler jetzt zur „Nacherfüllung“

verpflichtet. Das heißt, er muss den mangelhaften Ge- genstand reparieren oder dem Kunden einen intakten Ersatz liefern. Der Käufer kann zwischen diesen beiden Möglichkeiten wählen.

Rücktritt, Minderung, Scha- denersatz. Schlägt die Nach- erfüllung zweimal fehl, weil Reparaturversuche erfolglos bleiben oder die Ersatzliefe- rung auch Mängel aufweist, so kann der Käufer die An- sprüche geltend machen, die ihm auch nach altem Recht schon zur Verfügung standen.

Er kann den Kaufpreis min- dern oder aber den Vertrag stornieren und sein Geld zurückverlangen. Er kann so- gar Schadenersatz fordern, et- wa wenn er für den Kauf einen Kredit aufgenommen hatte.

„Ikea-Klausel“. Der Ge- setzgeber hat auch für den Fall vorgesorgt, wenn die ge- kaufte Sache eigentlich in Ordnung ist, sie sich jedoch wegen einer unverständli- chen oder fehlerhaften Anlei- tung nicht ordnungsgemäß zusammenbauen lässt. Als Fehler, für die der Verkäufer haften muss, gelten künftig nicht nur Mängel der Kaufsa- che, sondern auch fehlerhafte oder unverständliche Monta- geanleitungen. Könne das Ge- kaufte wegen einer mangel- haften Aufbauanleitung nicht zusammengesetzt werden, so hat der Käufer die gleichen Rechte wie beim Kauf einer mangelhaften Sache, betont der Anwalt-Suchservice (Te- lefon: 0 18 05/ 25 45 55).

Haftung für Werbeaussa- gen. Für Fälle, in denen die Werbung mehr verspricht, als das Produkt hält – beispiels- weise, wenn eine Beton-Bohr- maschine schon beim ersten Dübelloch „überfordert“ ist –, hatte der Käufer bisher kaum eine Handhabe. Für Werbe- versprechen musste der Händ- ler in der Regel nicht einste- hen. In Zukunft haftet der Verkäufer auch dafür, dass ei- ne Ware die in der Werbung versprochenen Eigenschaften aufweist. Für die Haftung spielt es keine Rolle, ob die Versprechen vom Verkäufer oder vom Hersteller gemacht wurden. Bewusst übertriebene Aussagen wie „verleiht Flügel“

sind davon nicht betroffen.

Beweislastumkehr. Das neue Kaufrecht gibt dem Ver- braucher nicht nur mehr An- sprüche, es erleichtert ihm

auch, seine Rechte einzufor- dern. So wird bei Mängeln, die innerhalb von sechs Mo- naten nach Kauf auftreten, künftig zugunsten des Ver- brauchers vermutet, dass sie von Anfang an vorhanden waren. Der Käufer muss dies im Streitfall nicht mehr be- weisen. Dem Händler obliegt es, seinen Kunden und gege- benenfalls den Richter davon zu überzeugen, dass er im Recht ist. In den restlichen 18 Monaten der Gewährlei- stungsfrist bleibt es aber bei der Regel, dass der Kunde ei- nen seiner Meinung nach von Anfang an bestehenden Man- gel beweisen muss. Die Neu- regelung gilt nicht nur für Neuwaren, sondern auch für gebraucht gekaufte, wie der Deutsche Anwaltverein er- klärt (Anwaltauskunft: Tele- fon: 0 18 05/18 18 05).

Gewährleistungsfrist.Auch die Frist, in der Reklamatio- nen beim Händler möglich sind, ist deutlich verlängert worden. Bisher verjährten Ge- währleistungsansprüche wegen

Sachmängeln innerhalb von sechs Monaten. Allerdings ga- ben die Hersteller dem Käu- fer vielfach eine davon un- abhängige, längere Garantie.

Künftig verliert der Käufer seine Gewährleistungsrechte erst nach zwei Jahren.

Abweichende Vereinba- rung.Nun könnte ein Händler auf die Idee kommen, die für ihn ungünstigen neuen Rege- lungen durch seine Allgemei- nen Geschäftsbedingungen auszuschließen. Doch auch für diesen Fall hat der Gesetz- geber vorgesorgt: Vereinba- rungen, die zum Nachteil des Verbrauchers vom neuen Kaufrecht abweichen, sind unwirksam. Insbesondere darf keine Verjährungsfrist von weniger als zwei Jahren vereinbart werden. Es gibt al- lerdings Ausnahmen. So ist beim Handel mit gebrauchten Sachen eine vertragliche Her- absetzung der Verjährungs- frist auf ein Jahr erlaubt, wo- von Gebrauchtwagenhändler wohl „Gebrauch machen“

werden. Wolfgang Büser V A R I A

A

A214 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 4½½½½25. Januar 2002

Verbraucher

Gestärkte Rechte

E

inen deutlichen Zugang beim Bestand der priva- ten Krankheitsvollversi- cherungen verzeichnete die private Krankenversicherung (PKV) im Geschäftsjahr 2000.

Der Nettozugang belief sich auf 166 000 (Vorjahr: 150 700) Personen beziehungsweise 2,26 Prozent. Der Bestand an voll versicherten Personen be- trug per Jahresende 2000 rund 7,6 Millionen Personen. Dies geht aus dem Zahlenbericht 2000/2001 des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V., Köln/Berlin, hervor.

Der Aufwärtstrend beim Bestand hielt im ersten Halb- jahr 2001 an. Der Nettozu- gang betrug 100 300 Perso- nen. Am 30. Juni 2001 waren in der privaten Krankheitsko- stenversicherung 7,6 Millio- nen Personen versichert. Die

Zahl der privaten Zusatzver- sicherungen war hingegen rückläufig; hier wurden 13,9 Millionen Versicherungsver- träge registriert.

Die Beitragseinnahmen be- trugen im ersten Halbjahr 2001 21,2 Milliarden DM. Von die- sen entfielen 14,3 Milliarden DM oder 67,7 Prozent auf die Krankheitskostenversicherung und fast 1,9 Milliarden DM (8,7 Prozent) auf die private Pflegeversicherung. An die Versicherten zahlten die Un- ternehmen der PKV bis 30. Ju- ni 2001 mehr als 13,7 Milliar- den DM reine Versicherungs- erstattungsleistungen. Addiert man die Leistungen der Pflege- versicherung hinzu, so lag der Betrag bei 14,2 Milliarden DM.

Für das Jahresende 2001 wird mit einem Volumen an Versi- cherungsleistungen in der ge-

samten PKV von fast 28,6 Milli- arden DM gerechnet, 27,6 Mil- liarden DM in der Krankenver- sicherung und 1 Milliarde in der Pflegepflichtversicherung.

Im Jahr 2000 erhöhten sich die Leistungsausgaben je Ver- sicherten um 2,9 Prozent. Da- mit ist der Ausgabenanstieg niedriger als ein Jahr davor (3,2 Prozent). Überdurchschnitt- lich legten die Leistungsausga- ben für Arznei- und Verband- mittel zu; sie wiesen mit 8,2 Prozent die höchste Ausga- bensteigerung auf. Einen ge- ringeren Anstieg bei den Aus- gaben gegenüber dem Vorjahr verzeichneten die Wahlleistun- gen Unterbringung und Arzt.

Hier standen Steigerungen um 2,1 beziehungsweise 0,6 Pro- zent solchen von 4,5 Prozent/

3,4 Prozent gegenüber. Ähnlich wie im Jahr 1999 erhöhten sich mit 1,1 Prozent die Ausgaben für allgemeine Krankenhaus- leistungen. Die Kosten für am- bulante private Krankenbe- handlungen stiegen um 4,3 Pro- zent. Dr. rer. pol. Harald Clade

Private Krankenversicherung

Steter Zulauf

Wirtschaft

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