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Archiv "„Kostendämpfungsgesetz“ — Maßstab für liberale Gesundheitspolitik?" (04.05.1978)

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Spektrum der Woche Aufsätze -Notizen

FORUM

Die Lücken

einer „Dokumentation"

Prof. Beske, der Vorsitzende des Gesundheitspolitischen Fachaus- schusses der CDU, versucht nachzu- weisen, mit der Gesetzgebung in der Krankenversicherung habe die FDP ihre eigenen gesundheitspolitischen Grundsätze „verraten". Dieser Ver- such ist zum Scheitern verurteilt:

C) Krankenversicherung der Rent- ner (KVdR)

Die von der FDP entwickelten Grundsätze für eine umfassende Neuordnung der KVdR (individueller Krankenkassenbeitrag der Rentner) werden mit dem 21. Rentenanpas- sungsgesetz verabschiedet. Frühere Vorschläge der FDP, die sich auf die 1967 von der Großen Koalition be- schlossene Mischfinanzierung der KVdR bezogen, dürfen mit dieser Neuordnung nicht verwechselt werden.

j

Wahltarife

Die FDP hat nicht Wahltarife, son- dern Modellversuche mit Wahltari- fen vorgeschlagen. In Kürze wird ein Forschungsauftrag vergeben, mit dem die Voraussetzungen für die Durchführung solcher Modellversu- che weiter geklärt werden.

®

Bundesempfehlungen zu den Kassenarzthonoraren

Auszugehen ist von dem 1976 beschlossenen Gesundheitspoliti- schen Programm der FDP (und nicht von früheren Äußerungen einzelner Politiker). These 12 dieses Pro- gramms fordert, die Verhandlungs- position der Selbstverwaltung der

Krankenkassen durch Honoraremp- fehlungen auf Bundesebene zu stär- ken. Staatliche Regelungsbefugnis- se für den Fall, daß die Selbstverwal- tung von Kassenärzten und Kran- kenkassen sich nicht über eine Bun- desempfehlung verständigen kann, sind und bleiben ausgeschlossen.

® Arzneimittelversorgung

Das Gesundheitsprogramm der FDP fordert, auch die Ausgaben der Krankenkassen für Arzneimittel in das Vertragsrecht der Krankenversi- cherung einzubeziehen (These 12, 3.

Absatz und Erläuterung zu These 12, letzter Absatz). Die „Dokumenta- tion" verzichtet darauf, diese Forde- rung wiederzugeben. Das Kosten- dämpfungsgesetz verwirklicht diese Forderung. Die Therapiefreiheit wird nicht beeinträchtigt. Das auf Vor- schlag der FDP festgelegte Geneh- migungsverfahren für die Richtli- nien über Bagatell-Arzneimittel schließt aus, daß homöopathische, pflanzliche und antroposophische Arzneimittel benachteiligt werden.

® Ambulante und stationäre Ver- sorgung

Die FDP tritt für eine Auflockerung der starren Grenzen zwischen am- bulanter und stationärer Versorgung ein. Dementsprechend sieht das Ko- stendämpfungsgesetz vor: Förde- rung belegärztlicher Tätigkeit; Zu- lassung von Krankenhausfachärzten zur ambulanten Versorgung unter einschränkenden Voraussetzungen, die hinter den Forderungen des Deutschen Ärztetages 1974 zurück- bleiben; zeitlich begrenzte Möglich- keit der Krankenhäuser, den Patien- ten in Krankenhausfällen ambulant vorzuuntersuchen und nachzube- handeln, wenn der überweisende

Arzneimittel-Prüfung

ein zum Vergleich herangezogenes Arzneimittel oder ein Placebo erhält, bei streng zufälliger Zuordnung der Probanden zu den Gruppen. Aus- drücklich ist „in begründeten Fällen

. . . die Prüfung im Vergleich zu Placebo durchzuführen" (44).

(1) Wie hoffnungslos isoliert Fincke mit seiner These von dem Verboten- sein klinischer Prüfungen interna- tional steht, wird schließlich aus ei- ner jüngsten Veröffentlichung der WHO deutlich. Unter dem Titel „The Selection of Essential Drugs" (45) befaßt sich die WHO mit dem Pro- blem der Auswahl von Arzneimitteln für Entwicklungsländer, die nur über begrenzte finanzielle Mittel verfü- gen. Derartige Arzneimittel müssen

„essential drugs" sein, das heißt sol- che „proven to be therapeutically ef- fective, to have acceptable safety and to satisfy the health needs of the populations" (46). Derartige „essen- tial drugs" sollen in einer Liste zu- sammengefaßt werden. Dabei soll die Auswahl auf den Ergebnissen der Wirksamkeits- und der Unbe- denklichkeitsprüfungen basieren, die man in „controlled clinical trials" erhalten hat (47). Bei thera- peutisch gleichwertigen Arzneimit- teln soll dem Arzneimittel der Vor- zug gegeben werden, das am gründ- lichsten geprüft wurde (48).

Die (in Klammern) eingefügten Zahlen beziehen sich auf die Anmerkungen, die am Schluß des Aufsatzes im nächsten Heft erscheinen.

• Wird fortgesetzt

Anschrift des Verfassers:

Rechtsanwalt

Dr. jur. Horst Hasskarl Knollstraße 50 6700 Ludwigshafen

„Kostendämpfungsgesetz" — Maßstab für

liberale Gesundheitspolitik?

Zu der Dokumentation von Staatssekretär Prof. Dr. med Fritz Beske in Heft 6/1978, Seite 321 ff.

1094 Heft

18 vom 4.

Mai

1978 DEUTSCHES ARZ1EBLATT

(2)

„Liberale Gesundheitspolitik"

Kassenarzt zustimmt. Ein „Verstoß gegen programmatische Aussa- gen", wie in der „Dokumentation"

behauptet wird, ist also auch in die- sem Punkte nicht zu erkennen. — Zu- zugeben ist Prof. Beske, daß die von der FDP im Krankenhausbereich ge- forderte gleichberechtigte Mitwir- kung der Krankenkassen, insbes. bei der Bedarfsplanung und beim Aus- handeln der Pflegesätze, bisher nicht verwirklicht werden konnte.

Das liegt aber nicht an einem „Ver- rat" des (einzigen) von der FDP ge- stellten Landesgesundheitsmini- sters, sondern an dem Widerstand der übrigen Landesregierungen. Für die FDP ist es kein Trost, daß sich unions- und SPD-regierte Länder dabei mit ihrem Kompetenzegois- mus in keiner Weise unterscheiden.

Dazu möchte ich an Prof. Beske als Staatssekretär des Sozial- und Ge- sundheitsministeriums in Kiel appel- lieren, die liberale Selbstverwal- tungslösung, die Nir im Kranken- hausbereich verfechten, zumindest in seinem Ministerium nicht länger zu blockieren!

Dieter-Julius Cronenberg FDP-MdB Mitglied des Bundestagsausschus- ses für Arbeit und Sozialordnung 5300 Bonn-Bundeshaus

ZITAT

„Dschul"

„Die an die Stelle der ‚Kalo- rie' getretene Energieeinheit

‚Joule' sollte nach Auffas- sung der Gesellschaft für deutsche Sprache (Wiesba- den) wie ,Dschul` ausgespro- chen werden. Mit diesem Hinweis greift die Gesell- schaft in der neuesten Aus- gabe ihres ,Sprachdienstes`

in die Diskussion um die

‚richtige' Aussprache der seit Beginn dieses Jahres im offiziellen Gebrauch verwen- deten Maßeinheit für Ener- gieaufwand ein."

Nach dpa in "Frankfurter All- gemeine Zeitung" vom 31.

März 1978

Spektrum der Woche Aufsätze 'Notizen

FORUM

Aus gegebener Veranlassung erlau- be ich mir, den Beitrag von Roland Mentzel, welcher mir sehr aus dem Herzen spricht, in einem Punkte zu ergänzen. Dies um so mehr, als ich aus jahrelanger Tätigkeit in den neun Arbeitsämtern und zehn Ne- benstellen als Arbeitsamtsarzt — freier Gutachter — und in genau 100 Sozialgerichtsfällen, in denen ich sieben Jahre lang in Baden-Würt- temberg tätig war, also sehr viel Er- fahrung sammeln konnte.

Sie schreiben auf Seite 250 den oft schon verhängnisvoll gewesenen und von den Landesversicherungs- anstalten oder der Bundesversiche- rungsanstalt für Angestellte zitierten Satzteil: „. . daß unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Ar- beitsmarktes infolge schwerwiegen- der Leistungseinschränkungen auf nicht absehbare Zeit ein Erwerb in gewisser Regelmäßigkeit nicht mehr erzielt werden kann."

Dieser Satzteil mit drei Worten führ- te schon vor vielen Jahren zu Sozial- gerichts-, Landessozialgerichts- bis hin zu Bundessozialgerichtsprozes- sen. Erst kürzlich entschied ein So- zialgericht hier, daß eine Arbeit

„zweistündig bis unter halbtags" zu- zumuten sei. Diese stundenweise Arbeitszeit gibt es in der Arbeitsver- waltung nicht. Kein Betriebsinhaber stellt eine Person — männlich oder weiblich — ein und muß dafür Kran- kenversicherungs-, Rentenversiche- rungs- und Arbeitslosenversiche- rungsbeiträge entrichten. Die Ar- beitsämter kannten dafür den Be- griff mehr als halbtägige Arbeit, das waren lange Jahre 25 Stunden wö- chentlich, dann 22, dann 21, jetzt 20 Stunden pro Woche, jeweils tarifan- gepaßt.

Ich bin nun im siebzehnten Jahr mit Freuden Arzt für Allgemeinmedizin, Arzt für Arbeitsmedizin und Werks- arzt. Aus meiner Zuschrift mögen Sie ersehen, daß auch mit 59 Le- bensjahren mein Interesse an der Sozialmedizin noch nicht erloschen ist.

Dr. med. Hans-Ulrich Katsch Arzt für Allgemeinmedizin Hubert-Müller-Straße 16-17 6600 Saarbrücken 5

Der Autor weist darauf hin, daß man sich für eine neue Definition der Er- werbsunfähigkeit an den Bedingun- gen des Arbeitsmarktes orientieren müsse. Die Bedingungen des Ar- beitsmarktes sind aber sicherlich nicht medizinischer, sondern volks- wirtschaftlicher Natur. Seine Defini- tion kann also nicht unter eine „me- dizinische Wirklichkeit" subsumiert werden. Man wird sich auch vor Au- gen halten dürfen, daß die Bedin- gungen des Arbeitsmarktes örtlich und nach den Berufszweigen stän- dig wechseln. Die Anerkennung ei- ner Erwerbsunfähigkeit müßte also ebenfalls nach diesen Vorausset- zungen dem ständigen Wechsel un- terworfen werden. Somit wäre auch eine unterschiedliche Beurteilung der Versicherten nach Ort und Be- rufszweig sowie nach dem Zeitpunkt der Untersuchung unerläßlich. Bei einem so unterschiedlichen Versi- cherungsrisiko müßten folgerichtig auch die Beitragssätze in entspre- chender Weise, das heißt nach Ort, zeitlicher Konjunkturlage und Be- rufszweigen, variiert werden.

Der Autor schlägt vor, die Wettbe- werbsfähigkeit des Rentenbewer- bers als neue Definition der Er-

Definition der Erwerbsunfähigkeit und medizinische Wirklichkeit

Zu dem Beitrag von Dr. med Roland Mentzel in Heft 5/1978, Seite 249

1096 Heft 18 vom 4. Mai 1978

DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

Referenzen

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