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Archiv "„Kostendämpfungsgesetz„ — Maßstab für liberale Gesundheitspolitik?" (06.07.1978)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen FORUM

Ich bleibe dabei, daß die FDP mit ihrer Zustimmung zum KVKG ge- zeigt hat, daß sie ihrem Anspruch, Programmpartei zu sein, nicht ge- recht geworden ist. In meinem Schlußwort zu der Erwiderung möchte ich in aller Kürze folgendes bemerken:

1. Krankenversicherung der Rentner

Wenn darauf hingewiesen wird, daß mit dem 21. Rentenanpassungsge- setz die Forderung der FDP nach einer Individualisierung des Kran- kenkassenbeitrages der Rentner verwirklicht wird, so ist einmal dar- auf hinzuweisen, daß dies nicht Ge- genstand meiner auf das KVKG be- zogenen Studie sein konnte. Zudem entspricht die beabsichtigte Rege- lung nicht dem „Mischnick-Plan", da im Entwurf eines 21. Rentenan- passungsgesetzes die Bemessung des Beitrages nach dem jeweiligen Beitragssatz der Krankenkassen nicht festgelegt und im übrigen die Forderung nach einem für alle glei- chen Rentenerhöhungsbetrag nicht verwirklicht ist.

Im übrigen ging es in meinen Aus- führungen nicht um die „1967 von der Großen Koalition beschlossene Mischfinanzierung der KVdR", son- dern um die im KVKG enthaltene und von der FDP mitgetragene Umfi- nanzierung zu Lasten der gesetzli- chen Krankenversicherung.

2. Wahltarife

Die Ausführungen von Cronenberg bestätigen geradezu meine Aussa-

ge, daß sich die FDP mit ihrer Forde- rung nach Einführung von Modell- versuchen mit Wahltarifen auch bis zum heutigen Tage nicht durchge- setzt hat. Vielmehr geht es immer noch um die Erforschung der „Vor- aussetzungen für die Durchführung solcher Modellversuche".

3. Bundesempfehlungen zu den Kassenarzthonoraren Ich habe an keiner Stelle behauptet, daß Bundesempfehlungen nach dem KVKG schiedsamtsfähig sind, denn etwas anderes kann mit „staat- lichen Regelungsbefugnissen" nicht gemeint sein. Mir ging es lediglich darum, aufzuzeigen, daß ein Kontra- hierungszwang mit These XI (nicht wie Cronenberg sagt, These XII) des Gesundheitspolitischen Programms der FDP unvereinbar ist.

4. Arzneimittelversorgung

Ziel meiner Darstellung war es nicht, die wenigen Punkte aufzuzeigen, mit denen sich die FDP in Überein- stimmung mit ihrer Programmatik halten konnte.

5. Ambulante

und stationäre Versorgung

Die Förderung belegärztlicher Tätig- keit und die Zulassung von Kranken- hausfachärzten zur ambulanten Ver- sorgung (zugegebenermaßen FDP- Forderungen) hat die FDP mit ihrer Zustimmung zur nunmehr vorgese- henen vorstationären Diagnostik und nachstationären Behandlung im Krankenhaus zu teuer bezahlt. Vor- stationäre Diagnostik und nachsta-

tionäre Behandlung sind nach dem KVKG ohne vorgeschaltete Modell- versuche möglich. Zudem ist es ein Widerspruch in sich, wenn gleich- zeitig allen Krankenhausfachärzten die ambulante Tätigkeit im Kranken- haus ermöglicht wird.

Im übrigen ändert die Tatsache, daß sich die Länder einer überstürzten Novellierung des KHG im Rahmen des KVKG widersetzt haben, nichts daran, daß die FDP „alle Hebel in Bewegung gesetzt hat", um diesen hinter ihren Forderungen zurück- bleibenden Entwurf über die parla- mentarischen Hürden zu bringen.

Staatssekretär

Prof. Dr. med. Fritz Beske Rehbenitzwinkel 29 2300 Kiel

-ZITAT

Unzulängliche

Steuerungsmechanismen?

„Die Kostenexpansion im Gesundheitswesen hat für jedermann deutlich ge- macht, daß es nicht länger vertretbar ist, die finanzielle Entwicklung der sozialen Krankenversicherung der Ei- gengesetzlichkeit ihrer of- fenbar unzulänglichen Steuerungsmechanismen zu überlassen. Es wäre eine Fehleinschätzung, aus der inzwischen erreichten Dämpfung des Kostenan- stiegs den Schluß ziehen zu wollen, daß es keiner weite- ren Anstrengung bedarf, um diesen Erfolg zu sichern."

Dr. Herbert Ehrenberg, Bun- desminister für Arbeit und Sozialordnung, anläßlich der zweiten Sitzung der Konzer- tierten Aktion im Gesund- heitswesen am 17. März 1978 in Bonn

"Kostendämpfungsgesetz" — Maßstab

für liberale Gesundheitspolitik?

Schlußwort zu der Zuschrift von Dieter Julius Cronenberg, MdB, in Heft 18/1978, Seite 1094

1618 Heft 27 vom 6. Juli 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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